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Ausschreibung: Arzneimittel - DE-Potsdam
Arzneimittel
Dokument Nr...: 359586-2018 (ID: 2018081709053121602)
Veröffentlicht: 17.08.2018
*
  DE-Potsdam: Arzneimittel
   2018/S 157/2018 359586
   Auftragsbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   AOK Nordost  Die Gesundheitskasse
   Behlertstr. 33a
   Potsdam
   14467
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Arzneimittelversorgung
   Telefon: +49 800265080-31891
   E-Mail: [1]fp_open-house-bzt@nordost.aok.de
   Fax: +49 800265080-25353
   NUTS-Code: DE4
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse:
   [2]http://www.aok-gesundheitspartner.de/brb/arzneimittel/blutzuckertest
   streifen/index.html
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4Y6MYZ1L
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Gesundheit
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGBV
   zu Blutzuckerteststreifen für das Land Brandenburg mit jederzeitiger
   Abschlussmöglichkeit im Rahmen des sog. Open House-Verfahrens
   Referenznummer der Bekanntmachung: 180814_BRB_OH BZT_Welle 04_KL
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   33600000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Vereinbarungen
   nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Blutzuckerteststreifen für das Land
   Brandenburg im Rahmen eines sogenannten Open House-Verfahrens.
   Details siehe Los.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
   Angebote sind möglich für nur ein Los
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Blutzuckerteststreifen
   Los-Nr.: 1
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   33600000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE4
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Vereinbarungen
   nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Blutzuckerteststreifen für das Land
   Brandenburg im Rahmen eines sogenannten Open House-Verfahrens. Unter
   Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen
   Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten Anbietern
   von Blutzuckerteststreifen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem
   Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V angeboten. Interessierte
   Anbieter können dazu bei der unter I.1) genannten Kontaktadresse die
   Teilnahmeunterlagen sowie den Vertrag anfordern. Der unter Abschnitt I:
   Öffentlicher Auftraggeber, Punkt 1.3.) Kommunikation benannte Link zum
   Zwecke des uneingeschränkten und vollständigen gebührenfreien Zuganges
   der Auftragsunterlagen hat keinen Bestand. Auskünfte sowie die
   Bereitstellung der Vertragsunterlagen sind unter der folgenden
   E-Mail-Adresse anzufordern: [4]fp_open-house-bzt@nordost.aok.de
   Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass der
   interessierte Anbieter die angeforderten Teilnahmeunterlagen
   vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegt. Jeder Anbieter, der
   die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung
   der Erklärungen und des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem
   Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der
   Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen
   Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht
   durchgeführt. Der früheste Vertragsbeginn ist der 1.9.2018. Davon
   ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 12 Monate. Sollte die
   AOK Nordost während der Vertragslaufzeit für Blutzuckerteststreifen
   einen exklusiven Zuschlag im Rahmen eines offenen Verfahrens erteilen,
   ruhen die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen Verträge
   entsprechend den vertraglichen Regelungen. Bei der vorliegenden
   Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines
   öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungs-Richtlinie
   2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des
   Vergaberechts. Um ein weitest gehendes Maß an Transparenz für die
   beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die
   Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In
   Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird diese
   Form der Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden
   begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung offenes
   Verfahren, sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und
   der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung,
   insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen,
   soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtet sind, ist damit
   nicht verbunden.
   Eine Bekanntgabe der vergebenen Aufträge in Form einer
   Vertragspartnerliste erfolgt ausschließlich auf der Internetseite
   [5]www.aok-gesundheitspartner.de
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/09/2018
   Ende: 31/08/2019
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 31/08/2019
   Ortszeit: 23:59
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch, Englisch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 31/08/2019
   Ortszeit: 23:59
   Ort:
   Bei dem Punkt IV.2.7) eingegebenen Datum und Uhrzeit handelt es sich um
   ein Pflichtfeld des Bekanntmachungsformulars. Da mangels
   Eingabemöglichkeiten nur jeweils eine Angabe möglich ist, wurde das
   letztmögliche Öffnungsdatum eingetragen.
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6MYZ1L
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer des Bundes
   Villemombler Str. 76
   Bonn
   53123
   Deutschland
   Telefon: +49 22894990
   E-Mail: [6]vk@bundeskartellamt.bund.de
   Fax: +49 2289499163
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die
   Vergabe eines öffentlichen Auftrages im Sinne der
   Vergabekoordinationsrichtlinie (Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen
   Parlaments und des Rates) bzw. des Vergaberechts. Die folgenden
   Angaben erfolgen daher rein vorsorglich. Eine weitergehende Bedeutung,
   insbesondere eine Unterwerfung unter GWB-vergaberechtliche Regelungen
   (§§ 97 ff. GWB), ist damit nicht verbunden. Rein vorsorglich für den
   Fall, dass das Kartellvergaberecht für anwendbar gehalten wird, wird
   hingewiesen auf folgende Bestimmungen des Gesetzes gegen
   Wettbewerbsbeschränkungen (GWB 2016):
   § 135 Unwirksamkeit
   (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber:
   1) gegen § 134 verstoßen hat oder
   2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
   Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
   Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
   (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
   sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
   Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
   30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
   (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
   1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
   Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
   2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
   den Vertrag abzuschließen, und
   3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn
   Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
   Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. ()
   § 168 Entscheidung der Vergabekammer
   (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen
   Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
   Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen
   Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und
   kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
   einwirken.
   (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden ().
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   14/08/2018
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References
   1. mailto:fp_open-house-bzt@nordost.aok.de?subject=TED
   2. http://www.aok-gesundheitspartner.de/brb/arzneimittel/blutzuckerteststreifen/index.html
   3. https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4Y6MYZ1L
   4. mailto:fp_open-house-bzt@nordost.aok.de?subject=TED
   5. http://www.aok-gesundheitspartner.de/
   6. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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