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Ausschreibung: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung - DE-Gelsenkirchen
Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
Dokument Nr...: 359295-2018 (ID: 2018081609254921249)
Veröffentlicht: 16.08.2018
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  DE-Gelsenkirchen: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
   2018/S 156/2018 359295
   Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
   Diese Bekanntmachung fällt unter: Richtlinie 2004/18/EG
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber
   I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
   Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR
   Augustastr. 1
   Zu Händen von: Ute Geelhaar
   45879 Gelsenkirchen
   Deutschland
   Telefon: +49 209/1584-363
   E-Mail: [1]spnv-vergabe@vrr.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers:
   [2]http://www.vrr.de
   I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.3)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   1.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber /
   anderer Auftraggeber
   Der öffentliche Auftraggeber / Auftraggeber beschafft im Auftrag
   anderer öffentlicher Auftraggeber / anderer Auftraggeber: nein
   Abschnitt II: Auftragsgegenstand
   II.1)Beschreibung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags
   Ergänzende SPNV-Leistungen für die Linie RE2  Verlängerung bis zur
   Landesgrenze Nordrhein-Westfalen/Niedersachsen
   II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
   Dienstleistung
   Dienstleistungen
   Dienstleistungskategorie Nr 18: Eisenbahnverkehr
   II.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem (DBS)
   II.1.4)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
   Verkehrsdurchführung für die Bedienung der Allgemeinheit:
   Personenbeförderung im Schienenpersonennahverkehr zum Betrieb der Linie
   RE2 (Düsseldorf  Essen  Münster) mit Verlängerung bis zur
   Landesgrenze Nordrhein-Westfalen/Niedersachsen als Ergänzung zum
   bestehenden Verkehrsvertrag
   II.1.5)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
   60210000
   II.6)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   II.2)Endgültiger Gesamtauftragswert
   II.2.1)Endgültiger Gesamtauftragswert
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Verfahrensart
   Auftragsvergabe ohne vorherige Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union (für die Fälle, die in Abschnitt 2 der Anhänge D1,
   D2 oder D3 aufgeführt sind)
   Begrundung der Wahl des Verhandlungsverfahrens ohne vorherige
   Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union gemäß der
   Richtlinie 2004/18/EG
   Die betreffenden Erzeugnisse werden gemäß den in der Richtlinie
   genannten Bedingungen ausschließlich für Forschungs-, Versuchs-,
   Untersuchungs- oder Entwicklungszwecke hergestellt: nein
   Alle Angebote, die im Anschluss an ein offenes Verfahren, ein nicht
   offenes Verfahren oder einen wettbewerblichen Dialog abgegeben wurden,
   waren nicht ordnungsgemäß oder unannehmbar. Es wurden lediglich die
   Bieter an den Verhandlungen beteiligt, die die qualitativen
   Eignungskriterien erfüllten: nein
   Sonstige Begründung der Auftragsvergabe ohne vorherige
   Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
   Der Auftrag betrifft Dienstleistungen, die Gegenstand von Anhang II B
   der Richtlinie sind
   Aktuell verkehrt die Linie RE2 stündlich zwischen Düsseldorf und
   Münster (via Duisburg - Mühlheim a. d. Ruhr  Essen  Gelsenkirchen 
   Recklinghausen  Haltern am See). Es werden Doppelstockzüge eingesetzt.
   Künftig soll die Linie RE2 über Münster Hbf hinaus Richtung Osnabrück
   Hbf bis zur Landesgrenze Nordrhein-Westfalen/Niedersachsen verlängert
   werden, so dass eine neue umsteigefreie und attraktive SPNV-Verbindung
   zwischen Düsseldorf/Ruhrgebiet und Osnabrück entsteht, die dem hohen
   Fahrgastpotential auf dieser Strecke Rechnung trägt. Der monetäre Wert
   für die zusätzlichen Leistungen beträgt nicht mehr als 50 % des
   ursprünglichen Auftragswertes. Die zusätzlichen Leistungen sind aus
   verkehrlicher Sicht erforderlich und mit der ursprünglichen Beschaffung
   fachtechnisch eng verknüpft. Die zusätzlichen Leistungen waren nicht
   Bestandteil der ursprünglichen Vergabeunterlagen. Ein Wechsel des
   Auftragnehmers wäre mit beträchtlichen Zusatzkosten verbunden und somit
   weder wirtschaftlich noch fachtechnisch für die Auftraggeber
   vertretbar. Die Auftragsänderung ist vergaberechtlich zulässig, da
   wirtschaftliche und technische Gründe i.S.d. § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 2
   diese Auftragsänderung rechtfertigen.
   IV.2)Zuschlagskriterien
   IV.2.1)Zuschlagskriterien
   IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.3)Verwaltungsangaben
   IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber/beim Auftraggeber
   IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
   Abschnitt V: Auftragsvergabe
   V.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
   V.2)Angaben zu den Angeboten
   V.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten
   der Zuschlag erteilt wurde
   DB Regio AG
   Stephensonstraße 1
   Frankfurt am Main
   Deutschland
   V.4)Angaben zum Auftragswert
   V.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Es können Unteraufträge vergeben werden: nein
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   VI.2)Zusätzliche Angaben:
   Es handelt sich hier um die Ergänzung des bestehenden Verkehrsvertrages
   für die Linien RE2 und RB42. Die Bekanntmachung hierzu erfolgte am
   16.4.2011 unter der Nr.: [3]2011/S 75-123346. Bei dieser Bekanntmachung
   handelt es sich um eine Bekanntmachung gemäß § 135 Abs. 3 GWB. Der
   Vertragsschluss wird nicht vor Ablauf einer Frist von 10 Kalendertagen,
   gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung,
   mit dem Unternehmen erfolgen. Aus technischen Gründen kann jedoch kein
   in der Zukunft liegendes Datum des Vertragsschlusses angegeben werden.
   Die Auftragsvergabe erfolgt gemeinsam mit dem Zweckverband Nahverkehr
   Westfalen-Lippe (NWL), Friedrich-Ebert-Straße 19, 59425 Unna.
   VI.3)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.3.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
   Albrecht-Thaer-Straße 9
   48147 Münster
   Deutschland
   E-Mail: [4]vergabekammer@brms.nrw.de
   Telefon: +49 251411-1691
   Fax: +49 251411-2165
   VI.3.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
   VI.3.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   13.8.2018
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   1. mailto:spnv-vergabe@vrr.de?subject=TED
   2. http://www.vrr.de/
   3. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:123346-2011:TEXT:DE:HTML
   4. mailto:vergabekammer@brms.nrw.de?subject=TED
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