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Ausschreibung: Krankenkassenleistungen - DE-Berlin
Krankenkassenleistungen
Telefonauftragsdienste
Dokument Nr...: 358432-2018 (ID: 2018081609130320361)
Veröffentlicht: 16.08.2018
*
DE-Berlin: Krankenkassenleistungen
2018/S 156/2018 358432
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
BundesInnungskrankenkasse Gesundheit, kurz BIG direkt gesund
Markgrafenstraße 62
Berlin (Rechtssitz)
10969
Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle (Raum 1.0401) Rheinische Straße 1,
44137 Dortmund (Verwaltungssitz)
E-Mail: [1]ausschreibungen@big-direkt.de
NUTS-Code: DE
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]http://www.big-direkt.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://www.subreport.de/E83539628
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Gesetzliche Krankenkasse (KdöR)
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Arzt-Terminservice
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
75311000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Gegenstand des vorliegenden Auftrags ist die Durchführung eines
Arztterminservice durch den Auftragnehmer. Der Auftragnehmer vermittelt
telefonisch und online für die Kunden von BIG direkt gesund
Arzttermine.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
79510000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand des vorliegenden Auftrags ist die Durchführung eines
Arztterminservice durch den Auftragnehmer. Der Auftragnehmer vermittelt
telefonisch und online für die Kunden von BIG direkt gesund
Arzttermine.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 48
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1) Berufs- oder Handelsregisterauszug (zum Zeitpunkt des Ablaufs der
Teilnahmefrist nicht älter als 3 Monate) in Kopie;
2) Eigenerklärung gemäß Anlage Eigenerklärung gem. §§ 123, 124 GWB
im Original.
*** Allgemeine Hinweise:
a) Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben gleichwertige
Nachweise von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter
Übersetzung einzureichen;
b) für Bietergemeinschaften, Nachunternehmer und Dritte sind die
Nachweise nach Maßgabe der Bewerbungsbedingungen einzureichen;
c) für die Verfahrensweise bei fehlenden Erklärungen/Nachweisen, die
auf Anforderungen bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt
werden, wird auf § 56 Abs. 2 S. 1 VgV verwiesen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Eigenerklärung gemäß Anlage Eigenerklärung Umsatz im Original.
*** Allgemeine Hinweise:
a) Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben gleichwertige
Nachweise von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter
Übersetzung einzureichen;
b) für Bietergemeinschaften, Nachunternehmer und Dritte sind die
Nachweise nach Maßgabe der Bewerbungsbedingungen einzureichen;
c) für die Verfahrensweise bei fehlenden Erklärungen/Nachweisen, die
auf Anforderungen bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt
werden, wird auf § 56 Abs. 2 S. 1 VgV verwiesen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Der Umsatz muss im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr mindestens 500
000 EUR betragen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1) Anlage Referenzliste des Unternehmens entsprechend den
Anforderungen, die sich aus der Anlage Referenzliste des Unternehmens
ergeben im Original.
*** Allgemeine Hinweise:
a) Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben gleichwertige
Nachweise von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter
Übersetzung einzureichen;
b) für Bietergemeinschaften, Nachunternehmer und Dritte sind die
Nachweise nach Maßgabe der Bewerbungsbedingungen einzureichen;
c) für die Verfahrensweise bei fehlenden Erklärungen/Nachweisen, die
auf Anforderungen bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt
werden, wird auf § 56 Abs. 2 S. 1 VgV verwiesen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
a) Der Bieter hat mit seinem Angebot drei Referenzaufträge aus den
letzten 3 Jahren (2015, 2016, 2017) nachzuweisen. Der Auftraggeber
stellt an jeden Referenzauftrag die folgenden Mindestanforderungen: Der
Referenzauftrag muss die telefonische und online Vermittlung von
Arztterminen beinhalten; und die Bereitstellung und den Betrieb der
dafür notwendigen technischen Mittel betreffen.
b) Darüber hinaus stellt der Auftraggeber an einzelne Referenzaufträge
folgende zusätzliche Mindestanforderungen:
ein Referenzauftrag muss zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist
über einen Zeitraum von mindestens 2 Jahren ausgeführt worden sein; und
ein Referenzauftrag muss für eine gesetzliche Krankenkasse erbracht
worden sein.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern
vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von
Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 18/09/2018
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/10/2018
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 18/09/2018
Ortszeit: 12:01
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Für die Teilnahme sind zwingend die vom Auftraggeber zur Verfügung
gestellten Vergabeunterlagen zu verwenden. Diese werden über das
Online-Portal Subreport unmittelbar und ohne Erfordernis vorheriger
Registrierung kostenfrei vom Auftraggeber zum Download bereit gestellt
([4]https://www.subreport.de/E83539628 oder unter [5]www.subreport.de
unter Angabe der ELViS-ID: E83539628). Hilfe bei der Bedienung des
Subreport Online-Portals erhalten Sie unter der Tel.-Nr. +49 221
9857857 oder unter [6]www.subreport.de Die Stellung von Fragen ist nur
über das Online-Portal Subreport möglich, hierfür ist eine
vorhergehende Registrierung nötig, für die Zeit vom Bewerber
einzuplanen ist.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
Bonn
53123
Deutschland
Telefon: +49 2289499163
Internet-Adresse:
[7]http://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergaberecht_node.htm
l
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die nachfolgenden
Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 134 Informations- und Wartepflicht:
1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren; ()
2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information
nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. ()
§ 135 Unwirksamkeit:
1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber:
a) gegen § 134 verstoßen hat oder;
b) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union;
3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
a) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist;
b) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
den Vertrag abzuschließen, und
c) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. ()
§ 160 Einleitung, Antrag:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein ();
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer First von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt;
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten First zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden;
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Siehe Angaben unter Ziff. VI.4.1)
Bonn
Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
13/08/2018
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1. mailto:ausschreibungen@big-direkt.de?subject=TED
2. http://www.big-direkt.de/
3. https://www.subreport.de/E83539628
4. https://www.subreport.de/E83539628
5. http://www.subreport.de/
6. http://www.subreport.de/
7. http://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergaberecht_node.html
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