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Ausschreibung: Rauchmelder - DE-Karlsruhe
Rauchmelder
Brandschutzvorrichtungen
Dokument Nr...: 358405-2018 (ID: 2018081609125620349)
Veröffentlicht: 16.08.2018
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  DE-Karlsruhe: Rauchmelder
   2018/S 156/2018 358405
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   VBL Karlsruhe  Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder
   Karlsruhe
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): COTRAC GmbH
   Telefon: +49 307400199-0
   E-Mail: [1]vergabe@cotrac-hausverwaltungen.de
   NUTS-Code: DE122
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.vbl.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4Y0JYZ3G
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [4]https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4Y0JYZ3G
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Sozialwesen
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Miete und Wartung von Rauchwarnmeldern
   Referenznummer der Bekanntmachung: 1006
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   38431200
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Miete und Wartung von Rauchwarnmeldern in Berlin und Potsdam
   Referenznummer der Bekanntmachung: 1006_2018
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   44482000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE300
   NUTS-Code: DE404
   Hauptort der Ausführung:
   Die VBL  Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder AöR benötigt als
   Eigentümerin diverser Immobilien in Berlin und Potsdam spätestens bis
   zum 31.12.2019 eine Neuausstattung von rund 1 200 Wohn
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die VBL mietet die Rauchwarnmelder für einen Zeitraum von zehn Jahren
   an. Während des Anmietungszeitraumes müssen die Rauchwarnmelder
   jährlich gewartet werden. Der Auftragnehmer stattet alle Wohn-,
   Schlafräume und Wohnungsflure sowie jedes Treppenhaus mit fernprüfbaren
   und selbstprüfenden Rauchwarnmeldern aus. Die Anforderungen an die
   Rauchwarnmelder richten sich nach den gesetzlichen
   Vorschriften und Bestimmungen, insbesondere nach den DIN EN 14604 und
   DIN 14676. Insbesondere müssen
   Die Rauchwarnmelder technisch in der Lage sein, eine Sichtkontrolle
   bzw. die Kontrolle mit Anforderungen zu ersetzen.
   Die Rauchwarnmelder sind bis zum 31.12.2019 zu installieren.
   Weitere Einzelheiten sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/01/2020
   Ende: 31/12/2029
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Siehe Miet- und Wartungsvertrag Rauchwarnmelder nebst Anlagen
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Siehe Miet- und Wartungsvertrag Rauchwarnmelder nebst Anlagen
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 20/09/2018
   Ortszeit: 09:30
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/12/2018
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 20/09/2018
   Ortszeit: 09:30
   Ort:
   Vergabestelle
   Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
   Die Anwesenheit von Bietern oder ihren Bevollmächtigten bei der
   Eröffnung ist ausgeschlossen.
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Aufträge werden elektronisch erteilt
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   1) Die Vergabeunterlagen müssen unter der in Ziffer I.3) genannten
   Internetadresse abgerufen werden. Ihre Verwendung ist verbindlich.
   Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder
   Präzisierungen seitens des Auftraggebers erforderlich werden sollten,
   werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten
   Internetadresse veröffentlicht. Die Bieter müssen daher regelmäßig
   prüfen, ob unter der dort genannten Internetadresse weitere
   Informationen veröffentlicht wurden. Eine Registrierung bei der
   Vergabeplattform erleichtert den Zugang und die Information zu den
   Bieterinformationen.
   2) Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den
   Vergabeunterlagen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zum 14.9.2018
   über die Vergabeplattform adressiert werden. Der Auftraggeber behält
   sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten.
   3) Angebote sind elektronisch an die in Ziffer I.3) benannte Stelle
   über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der
   Angebotsfrist sind die Angebote verschlüsselt, so dass der Auftraggeber
   keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bieter steht es jedoch frei, sein
   Angebot bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neuhochzuladen.
   4) Der Auftraggeber behält sich vor, unvollständige oder fehlende
   Nachweise und Unterlagen in den Teilnahmeanträgen kurzfristig
   nachzufordern. Die Bewerber können jedoch nicht auf das Nachfordern
   vertrauen.
   5) Der Auftraggeber behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen
   Gründen aufzuheben. Ersatzansprüche der Bieter sind  soweit rechtlich
   zulässig  ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Vergabeunterlagen
   stimmt der Bieter dem zu.
   6) Das Zuschlagskriterium Preis wird wie folgt gewertet:
   Position 1 des Leistungsverzeichnisses wird mit einer Gewichtung von 45
   % in der Gesamtwertung berücksichtigt.
   Position 2 des Leistungsverzeichnisses wird mit einer Gewichtung von 45
   % in der Gesamtwertung berücksichtigt.
   Position 3 des Leistungsverzeichnisses wird mit einer Gewichtung von 10
   % in der Gesamtwertung berücksichtigt.
   Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0JYZ3G
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
   Villemombler Straße 76
   Bonn
   Deutschland
   Fax: +49 2289499163
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
    § 134 Abs. 2 GWB  Informations- und Wartepflicht: ein Vertrag darf
   erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1
   GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg
   oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage.
   Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
   Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und
   Bewerber kommt es nicht an.
    Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das
   Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß §
   160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB
   bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der
   vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
   Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1
   Satz 2 GWB bleibt unberührt.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   13/08/2018
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   4. https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4Y0JYZ3G
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       The Office for Official Publications of the European Communities
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