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Ausschreibung: Rauchmelder - DE-Karlsruhe
Rauchmelder
Brandschutzvorrichtungen
Dokument Nr...: 358405-2018 (ID: 2018081609125620349)
Veröffentlicht: 16.08.2018
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DE-Karlsruhe: Rauchmelder
2018/S 156/2018 358405
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
VBL Karlsruhe Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder
Karlsruhe
Deutschland
Kontaktstelle(n): COTRAC GmbH
Telefon: +49 307400199-0
E-Mail: [1]vergabe@cotrac-hausverwaltungen.de
NUTS-Code: DE122
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.vbl.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4Y0JYZ3G
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[4]https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4Y0JYZ3G
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Sozialwesen
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Miete und Wartung von Rauchwarnmeldern
Referenznummer der Bekanntmachung: 1006
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
38431200
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Miete und Wartung von Rauchwarnmeldern in Berlin und Potsdam
Referenznummer der Bekanntmachung: 1006_2018
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
44482000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300
NUTS-Code: DE404
Hauptort der Ausführung:
Die VBL Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder AöR benötigt als
Eigentümerin diverser Immobilien in Berlin und Potsdam spätestens bis
zum 31.12.2019 eine Neuausstattung von rund 1 200 Wohn
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die VBL mietet die Rauchwarnmelder für einen Zeitraum von zehn Jahren
an. Während des Anmietungszeitraumes müssen die Rauchwarnmelder
jährlich gewartet werden. Der Auftragnehmer stattet alle Wohn-,
Schlafräume und Wohnungsflure sowie jedes Treppenhaus mit fernprüfbaren
und selbstprüfenden Rauchwarnmeldern aus. Die Anforderungen an die
Rauchwarnmelder richten sich nach den gesetzlichen
Vorschriften und Bestimmungen, insbesondere nach den DIN EN 14604 und
DIN 14676. Insbesondere müssen
Die Rauchwarnmelder technisch in der Lage sein, eine Sichtkontrolle
bzw. die Kontrolle mit Anforderungen zu ersetzen.
Die Rauchwarnmelder sind bis zum 31.12.2019 zu installieren.
Weitere Einzelheiten sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2020
Ende: 31/12/2029
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Siehe Miet- und Wartungsvertrag Rauchwarnmelder nebst Anlagen
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Siehe Miet- und Wartungsvertrag Rauchwarnmelder nebst Anlagen
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 20/09/2018
Ortszeit: 09:30
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/12/2018
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 20/09/2018
Ortszeit: 09:30
Ort:
Vergabestelle
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Die Anwesenheit von Bietern oder ihren Bevollmächtigten bei der
Eröffnung ist ausgeschlossen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
VI.3)Zusätzliche Angaben:
1) Die Vergabeunterlagen müssen unter der in Ziffer I.3) genannten
Internetadresse abgerufen werden. Ihre Verwendung ist verbindlich.
Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder
Präzisierungen seitens des Auftraggebers erforderlich werden sollten,
werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten
Internetadresse veröffentlicht. Die Bieter müssen daher regelmäßig
prüfen, ob unter der dort genannten Internetadresse weitere
Informationen veröffentlicht wurden. Eine Registrierung bei der
Vergabeplattform erleichtert den Zugang und die Information zu den
Bieterinformationen.
2) Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den
Vergabeunterlagen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zum 14.9.2018
über die Vergabeplattform adressiert werden. Der Auftraggeber behält
sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten.
3) Angebote sind elektronisch an die in Ziffer I.3) benannte Stelle
über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der
Angebotsfrist sind die Angebote verschlüsselt, so dass der Auftraggeber
keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bieter steht es jedoch frei, sein
Angebot bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neuhochzuladen.
4) Der Auftraggeber behält sich vor, unvollständige oder fehlende
Nachweise und Unterlagen in den Teilnahmeanträgen kurzfristig
nachzufordern. Die Bewerber können jedoch nicht auf das Nachfordern
vertrauen.
5) Der Auftraggeber behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen
Gründen aufzuheben. Ersatzansprüche der Bieter sind soweit rechtlich
zulässig ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Vergabeunterlagen
stimmt der Bieter dem zu.
6) Das Zuschlagskriterium Preis wird wie folgt gewertet:
Position 1 des Leistungsverzeichnisses wird mit einer Gewichtung von 45
% in der Gesamtwertung berücksichtigt.
Position 2 des Leistungsverzeichnisses wird mit einer Gewichtung von 45
% in der Gesamtwertung berücksichtigt.
Position 3 des Leistungsverzeichnisses wird mit einer Gewichtung von 10
% in der Gesamtwertung berücksichtigt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0JYZ3G
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Villemombler Straße 76
Bonn
Deutschland
Fax: +49 2289499163
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 134 Abs. 2 GWB Informations- und Wartepflicht: ein Vertrag darf
erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1
GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg
oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage.
Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und
Bewerber kommt es nicht an.
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das
Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß §
160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der
vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1
Satz 2 GWB bleibt unberührt.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
13/08/2018
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1. mailto:vergabe@cotrac-hausverwaltungen.de?subject=TED
2. http://www.vbl.de/
3. https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4Y0JYZ3G
4. https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4Y0JYZ3G
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