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Ausschreibung: Flachbildschirme - DE-Magdeburg
Flachbildschirme
Dokument Nr...: 357942-2018 (ID: 2018081609060819892)
Veröffentlicht: 16.08.2018
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  DE-Magdeburg: Flachbildschirme
   2018/S 156/2018 357942
   Auftragsbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   AOK Sachsen-Anhalt, Die Gesundheitskasse
   Lüneburger Str. 4
   Magdeburg
   39106
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): 0.7.511 FB Recht/Justiziariat/Vergabestelle, Frau
   Katja Wartenberg
   Telefon: +49 3912878-45327
   E-Mail: [1]Katja.Wartenberg@san.aok.de
   Fax: +49 3912878-845327
   NUTS-Code: DEE03
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]https://san.aok.de/
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YRAYZWV
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Krankenversicherung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   27-Zoll-Monitore
   Referenznummer der Bekanntmachung: AOK SAN 2018-0002
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   30231310
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Gegenstand des zu schließenden Vertrags sind der Kauf und die Lieferung
   von TFT Flachbildschirmen für der AOK Sachsen-Anhalt. Die Lieferung hat
   in der Zeit vom 26.11.2018 bis 07.12.2018 an die in den
   Vergabeunterlagen benannten Standorte innerhalb Sachsen-Anhalts zu
   erfolgen.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEE0
   Hauptort der Ausführung:
   Auf die Vergabeunterlagen; Anlage 1.1 wird verwiesen.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Das Vergabeziel besteht in der Beschaffung von 27-Zoll
   TFT-Flachbildschirmen (nachfolgend Monitore) zur Deckung des Bedarfs an
   den Arbeitsplätzen der Auftraggeberin. Der Bedarf entsteht, um
   aktuellen technischen und ergonomischen Anforderungen an einen
   PC-Arbeitsplatz bei der Auftraggeberin gerecht zu werden.
   Die Mindestabnahmemenge an Monitoren beträgt 350 St. Über den Bedarf
   der Mindestabnahmemenge hinaus können zur Deckung von, zum Zeitpunkt
   der Vergabe nicht detailliert planbarer Bedarfe, weitere 150 St.
   (optionale Menge) bezogen werden.
   Neben dem Verkauf der Hardware wird ausschließlich die Lieferung der
   Monitore geschuldet.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 26/11/2018
   Ende: 30/06/2019
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Näheres regeln die Vergabeunterlagen
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Näheres regeln die Vergabeunterlagen
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Näheres regeln die Vergabeunterlagen
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit gemäß § 10 Abs. 1 und 3
   LVG LSA,
   Erklärung zur Einhaltung des Mindestlohngesetzes (MiLoG),
   Unterzeichneter Vordruck Erklärung zum Datenschutz im Vergabeverfahren.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 18/09/2018
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/10/2018
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 18/09/2018
   Ortszeit: 12:00
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   1) Auftraggeberin ist die AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse,
   vertreten durch den Vorstand, Lüneburger Str. 4, 39106 Magdeburg,
   Deutschland;
   2) Die Vergabeunterlagen stehen über das Online-Portal
   [4]www.dtvp.de/center unter der Bekanntmachungs-ID CXP4YRAYZWV zum
   Download zur Verfügung.
   Die Vergabeunterlagen können im notwendigen Einzelfall auch
   schriftlich, per Telefax oder E-Mail bei der unter I.1. genannten
   Kontaktstelle abgefordert werden. Die Vergabeunterlagen werden sodann
   per Post verschickt.
   Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen und zum Gegenstand des
   Auftrags sind von Rügen deutlich zu trennen. Fragen, Hinweise und Rügen
   sind auf elektronischem Wege (mittels der Bieterkommunikation über das
   Vergabeportal dtvp.de) oder in notwendigen Einzelfällen per E-Mail oder
   schriftlich (mittels Telefax oder Brief) an die unter I.1. genannte
   Kontaktstelle zu richten. Sie sind in deutscher Sprache zu formulieren.
   Antworten werden allen Unternehmern, welche die Vergabeunterlagen
   mittels einer Registrierung angefordert haben, in anonymisierter Form
   zugänglich gemacht. Dabei werden die Antworten den Unternehmern im Wege
   der Bieterkommunikation über das Vergabeportal dtvp.de zur Verfügung
   gestellt. Unternehmen, welche die Vergabeunterlagen ohne Registrierung
   heruntergeladen haben, haben in eigener Verantwortung die weitere
   Kommunikation der Auftraggeberin zu verfolgen und sich dazu ggf. an
   diese zu wenden;
   3) Allgemeiner Hinweis Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften haben
   mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung
   abzugeben. Die in Ziffer III.2.1 bis III.2.3 aufgeführten
   Voraussetzungen und Nachweise sind für alle Mitglieder zu erbringen.
   Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der
   vertraglichen Pflichten;
   4) Allgemeiner Hinweis Nachunternehmer: Die Einschaltung von
   Nachunternehmern für einzelne Teilleistungenist jeweils möglich. Die
   Weitergabe von Teilleistungen an Nachunternehmer bedarf der vorherigen
   schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin, § 4 Abs. 4, S. 2.
   VOL/B bleibt unberührt. Der Bieter muss mit Abgabe des Angebots den
   Umstand des Einsatzes von Nachunternehmern sowie Art und Umfang der an
   den/dieNachunternehmer zu vergebenden Leistungen durch eine
   entsprechende Eigenerklärung mitteilen und derAuftraggeberin
   nachweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur
   Verfügung stehen, indemer jeweils eine entsprechende
   Verpflichtungserklärung des/der benannten Nachunternehmer(s) zur
   Zugriffs-und Leistungsfähigkeit vorlegt (§§ 36, 47 VgV). In diesem Fall
   gilt die Zustimmung der Auftraggeberin mit dem Zuschlag als erteilt. Es
   wird darauf hingewiesen, dass auch mit dem Bieter verbundene
   Unternehmen im Sinne des Konzernrechts im Falle einer Einbeziehung in
   die Leistungserbringung durch den Bieter als Nachunternehmer anzusehen
   sind.
   Bekanntmachungs-ID: CXP4YRAYZWV
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
   Villemombler Straße 76
   Bonn
   53123
   Deutschland
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden
   Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
   § 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
   (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
   berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
   Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
   Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
   des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
   gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
   ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
   die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
   (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
   Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
   elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
   zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
   Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
   betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
   (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das
   Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer
   Dringlichkeit gerechtfertigt ist. ...
   § 160 GWB Einleitung, Antrag:
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein;
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabe-unterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   § 135 Abs. 1 und 2 GWB Unwirksamkeit:
   (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber:
   1) gegen § 134 verstoßen hat oder;
   2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
   Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
   Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
   (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
   sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
   Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
   30 Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   14/08/2018
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   1. mailto:Katja.Wartenberg@san.aok.de?subject=TED
   2. https://san.aok.de/
   3. https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YRAYZWV
   4. http://www.dtvp.de/center
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