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Ausschreibung: Flachbildschirme - DE-Magdeburg
Flachbildschirme
Dokument Nr...: 357942-2018 (ID: 2018081609060819892)
Veröffentlicht: 16.08.2018
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DE-Magdeburg: Flachbildschirme
2018/S 156/2018 357942
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
AOK Sachsen-Anhalt, Die Gesundheitskasse
Lüneburger Str. 4
Magdeburg
39106
Deutschland
Kontaktstelle(n): 0.7.511 FB Recht/Justiziariat/Vergabestelle, Frau
Katja Wartenberg
Telefon: +49 3912878-45327
E-Mail: [1]Katja.Wartenberg@san.aok.de
Fax: +49 3912878-845327
NUTS-Code: DEE03
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]https://san.aok.de/
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YRAYZWV
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Krankenversicherung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
27-Zoll-Monitore
Referenznummer der Bekanntmachung: AOK SAN 2018-0002
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
30231310
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Gegenstand des zu schließenden Vertrags sind der Kauf und die Lieferung
von TFT Flachbildschirmen für der AOK Sachsen-Anhalt. Die Lieferung hat
in der Zeit vom 26.11.2018 bis 07.12.2018 an die in den
Vergabeunterlagen benannten Standorte innerhalb Sachsen-Anhalts zu
erfolgen.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE0
Hauptort der Ausführung:
Auf die Vergabeunterlagen; Anlage 1.1 wird verwiesen.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Das Vergabeziel besteht in der Beschaffung von 27-Zoll
TFT-Flachbildschirmen (nachfolgend Monitore) zur Deckung des Bedarfs an
den Arbeitsplätzen der Auftraggeberin. Der Bedarf entsteht, um
aktuellen technischen und ergonomischen Anforderungen an einen
PC-Arbeitsplatz bei der Auftraggeberin gerecht zu werden.
Die Mindestabnahmemenge an Monitoren beträgt 350 St. Über den Bedarf
der Mindestabnahmemenge hinaus können zur Deckung von, zum Zeitpunkt
der Vergabe nicht detailliert planbarer Bedarfe, weitere 150 St.
(optionale Menge) bezogen werden.
Neben dem Verkauf der Hardware wird ausschließlich die Lieferung der
Monitore geschuldet.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 26/11/2018
Ende: 30/06/2019
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Näheres regeln die Vergabeunterlagen
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Näheres regeln die Vergabeunterlagen
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Näheres regeln die Vergabeunterlagen
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit gemäß § 10 Abs. 1 und 3
LVG LSA,
Erklärung zur Einhaltung des Mindestlohngesetzes (MiLoG),
Unterzeichneter Vordruck Erklärung zum Datenschutz im Vergabeverfahren.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 18/09/2018
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/10/2018
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 18/09/2018
Ortszeit: 12:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
1) Auftraggeberin ist die AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse,
vertreten durch den Vorstand, Lüneburger Str. 4, 39106 Magdeburg,
Deutschland;
2) Die Vergabeunterlagen stehen über das Online-Portal
[4]www.dtvp.de/center unter der Bekanntmachungs-ID CXP4YRAYZWV zum
Download zur Verfügung.
Die Vergabeunterlagen können im notwendigen Einzelfall auch
schriftlich, per Telefax oder E-Mail bei der unter I.1. genannten
Kontaktstelle abgefordert werden. Die Vergabeunterlagen werden sodann
per Post verschickt.
Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen und zum Gegenstand des
Auftrags sind von Rügen deutlich zu trennen. Fragen, Hinweise und Rügen
sind auf elektronischem Wege (mittels der Bieterkommunikation über das
Vergabeportal dtvp.de) oder in notwendigen Einzelfällen per E-Mail oder
schriftlich (mittels Telefax oder Brief) an die unter I.1. genannte
Kontaktstelle zu richten. Sie sind in deutscher Sprache zu formulieren.
Antworten werden allen Unternehmern, welche die Vergabeunterlagen
mittels einer Registrierung angefordert haben, in anonymisierter Form
zugänglich gemacht. Dabei werden die Antworten den Unternehmern im Wege
der Bieterkommunikation über das Vergabeportal dtvp.de zur Verfügung
gestellt. Unternehmen, welche die Vergabeunterlagen ohne Registrierung
heruntergeladen haben, haben in eigener Verantwortung die weitere
Kommunikation der Auftraggeberin zu verfolgen und sich dazu ggf. an
diese zu wenden;
3) Allgemeiner Hinweis Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften haben
mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung
abzugeben. Die in Ziffer III.2.1 bis III.2.3 aufgeführten
Voraussetzungen und Nachweise sind für alle Mitglieder zu erbringen.
Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der
vertraglichen Pflichten;
4) Allgemeiner Hinweis Nachunternehmer: Die Einschaltung von
Nachunternehmern für einzelne Teilleistungenist jeweils möglich. Die
Weitergabe von Teilleistungen an Nachunternehmer bedarf der vorherigen
schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin, § 4 Abs. 4, S. 2.
VOL/B bleibt unberührt. Der Bieter muss mit Abgabe des Angebots den
Umstand des Einsatzes von Nachunternehmern sowie Art und Umfang der an
den/dieNachunternehmer zu vergebenden Leistungen durch eine
entsprechende Eigenerklärung mitteilen und derAuftraggeberin
nachweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur
Verfügung stehen, indemer jeweils eine entsprechende
Verpflichtungserklärung des/der benannten Nachunternehmer(s) zur
Zugriffs-und Leistungsfähigkeit vorlegt (§§ 36, 47 VgV). In diesem Fall
gilt die Zustimmung der Auftraggeberin mit dem Zuschlag als erteilt. Es
wird darauf hingewiesen, dass auch mit dem Bieter verbundene
Unternehmen im Sinne des Konzernrechts im Falle einer Einbeziehung in
die Leistungserbringung durch den Bieter als Nachunternehmer anzusehen
sind.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRAYZWV
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
Bonn
53123
Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden
Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das
Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer
Dringlichkeit gerechtfertigt ist. ...
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabe-unterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
§ 135 Abs. 1 und 2 GWB Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber:
1) gegen § 134 verstoßen hat oder;
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14/08/2018
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4. http://www.dtvp.de/center
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