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Ausschreibung: Werbe- und Marketingdienstleistungen - DE-Kaiserslautern
Werbe- und Marketingdienstleistungen
Miniaturlautsprecher
Dokument Nr...: 314654-2018 (ID: 2018072009473375253)
Veröffentlicht: 20.07.2018
*
DE-Kaiserslautern: Werbe- und Marketingdienstleistungen
2018/S 138/2018 314654
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
AOK Rheinland-Pfalz/Saarland Die Gesundheitskasse
Postfach 2960
Kaiserslautern
67617
Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
Telefon: +49 6313637217
E-Mail: [1]vergabestelle@rps.aok.de
Fax: +49 635140393833
NUTS-Code: DEB
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse:
[2]www.aok-business.de/rheinland-pfalz-saarland/tools-service/ausschrei
bungen
Adresse des Beschafferprofils: [3]http://www.dtvp.de/Center/
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[4]https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YDXYZYB
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[5]https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YDXYZYB
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Bluetooth-Mini-Speaker
Referenznummer der Bekanntmachung: AOK18090-990
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79340000
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Lieferung von 6 500 Bluetooth-Mini-Speaker für die AOK
Rheinland-Pfalz/Saarland Die Gesundheitskasse.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
32342411
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB
NUTS-Code: DEC
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Lieferung von 6 500 Bluetooth-Mini-Speaker für die AOK
Rheinland-Pfalz/Saarland Die Gesundheitskasse.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Ende: 14/12/2018
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Eigenerklärung über die Befähigung zur Berufsausübung.
Allgemeine Hinweise: Für Bietergemeinschaften sind die entsprechenden
Nachweise nach Maßgabe von Ziffer VI.3) der Bekanntmachung
einzureichen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Eigenerklärung über den allgemeinen Jahresumsatz der letzten 3
Geschäftsjahre.
Allgemeine Hinweise: Für Bietergemeinschaften sind die entsprechenden
Nachweise nach Maßgabe von ZifferVI.3) der Bekanntmachung einzureichen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Eigenerklärung über den spezifischen Jahresumsatz des Unternehmens der
letzten 3 Geschäftsjahre indem Tätigkeitsbereich, der mit
ausgeschriebenen Leistung (elektronische Werbemittel) vergleichbar ist.
Der spezifische Jahresumsatz muss zumindest in einem Jahr so hoch oder
höher sein wie der angebotene Auftragswert (= Bruttoangebotspreis).
Allgemeine Hinweise: Für Bietergemeinschaften sind die entsprechenden
Nachweise nach Maßgabe von Ziffer VI.3) der Bekanntmachung
einzureichen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Eigenerklärung über die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten und
Anzahl der Führungskräfte in den letzten 3 Jahren.
Allgemeine Hinweise: Für Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer
sind die entsprechenden Nachweise nach Maßgabe von Ziffer VI.3) der
Bekanntmachung einzureichen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Angabe von 2 Referenzen, die im Zeitraum Juli 2015 bis Juni 2018
erbracht wurden und deren Leistungen mit der zu vergebenen Leistung
vergleichbar ist. Als vergleichbar wird eine Referenz gewertet, wenn
die folgenden Mindestkriterien erfüllt sind: Lieferung von
elektronischen Werbemitteln (Bluetoothspeaker, USB-Sticks, Powerbanks
etc.). Mindestmenge je Referenz 3 000 Stück.
Allgemeine Hinweise: Für Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer
sind die entsprechenden Nachweise nach Maßgabe von Ziffer VI.3) der
Bekanntmachung einzureichen.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
1) Unterzeichnete Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des
Landestariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz (LTTG). Wir weisen darauf hin,
dass die Verpflichtungserklärung ab einem Gesamtauftragswert von 20 000
EUR netto ausgefüllt werden muss und sich nur auf Arbeitnehmer (außer
Auszubildende) bezieht, die zur Erbringung der Leistung in der
Bundesrepublik Deutschland eingesetzt werden. Bei der Beauftragung von
Nachunternehmern (Unterauftragnehmer) ist die Verpflichtungserklärung
des Nachunternehmers auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle
vorzulegen, wenn dessen Auftragsvolumen 10 000 EUR netto erreicht oder
höher ist;
2) Eigenerklärung das kein Ausschlussgrund gemäß § 123 bzw. § 124 GWB
vorliegt.
Allgemeine Hinweise: Für Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer
sind die entsprechenden Nachweise nach Maßgabe von Ziffer VI.3) der
Bekanntmachung einzureichen.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 21/08/2018
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 21/09/2018
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 21/08/2018
Ortszeit: 12:15
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
1) Allgemeiner Hinweis Bietergemeinschaften:
Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haben mit
Ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung
abzugeben. Die in Ziffer III.1) der EU-Vergabebekanntmachung
aufgeführten Nachweise über die Geeignetheit des Unternehmens sind bei
Bildung einer Bietergemeinschaft hinsichtlich der Befähigung zur
Berufsausübung Ziffer III.1.1) der EU-Bekanntmachung für alle
Mitglieder zu erbringen. Im Hinblick auf die Erklärungen und Nachweise
zur wirtschaftlichen und finanziellen sowie zur technischen und
beruflichen Leistungsfähigkeit Ziffer III.1.2) und Ziffer III.1.3) der
EU Bekanntmachung können die Bietergemeinschaften die Nachweise
grundsätzlich gemeinschaftlich erbringen. Die unter Ziffer
III.1.3)genannten Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf den
Teilbereich zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der
Bietergemeinschaft übernommen hat. Die in Ziffer III.2.2) unter Punkt
1) und 2) aufgeführten Nachweise sind von jedem Mitglied der
Bietergemeinschaft zu erbringen;
2) Allgemeiner Hinweis für Unterauftragnehmer:
Die Einschaltung von Unterauftragnehmern für einzelne Teilleistungen
ist jeweils möglich. Die Weitergabe von Teilleistungen an
Unterauftragnehmer bedarf der schriftlichen Zustimmung durch die
Auftraggeberin. Will sich der Bieter für die Vertragsausführung der
Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers bedienen, so sind die geforderten
Eignungsnachweise gem. Ziffer III.1.3) (Technische und berufliche
Leistungsfähigkeit) der EU-Vergabebekanntmachung grundsätzlich auch für
den Unterauftragnehmer zu erbringen. Die Eignungsnachweise sind dabei
jeweils auf die Leistung zu beziehen, die der Unterauftragnehmer im
Zuschlagsfall übernehmen soll und nur insoweit zu erbringen, wie sie
auf die vom Unterauftragnehmer zu übernehmende Leistung anwendbar sind.
Wir weisen darauf hin, dass von den Bietern Nachweise zur technischen
Fachkunde und Leistungsfähigkeit der Unterauftragnehmer entsprechend
den von Bietern geforderten Unterlagen, insbesondere dann beizubringen
sind, soweit Unterauftragnehmer wesentliche Auftragsteile erbringen
sollen. Ferner muss der Bieter mit Abgabe des Angebots den Umstand des
Einsatzes von Unterauftragnehmern sowie Art und Umfang der an
Unterauftragnehmer zu vergebenden Leistungen durch eine entsprechende
Erklärung bei Angebotsabgabe mitteilen. Daneben hat der Bieter der
Auftraggeberin nachzuweisen, dass ihm im Auftragsfall die
erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen in dem er jeweils eine
entsprechende Verpflichtungserklärung der benannten Unterauftragnehmer
vorlegt und diese darin erklären lässt, dass kein Ausschlussgrund gemäß
§ 123 bzw. § 124 GWB vorliegt. Die Verpflichtungserklärung kann zum
Zeitpunkt der Angebotsabgabe, muss jedoch spätestens nach separater
Aufforderung durch die Vergabestelle vor Zuschlagserteilung vorgelegt
werden. In diesem Fall gilt die Zustimmung der Auftraggeberin mit dem
Zuschlag als erteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass auch mit dem
Bieter verbundene Unternehmen i. S. des Konzernrechts im Falle einer
Einbeziehung in die Leistungserbringung durch den Bieter als
Unterauftragnehmer anzusehen sind. Die Verpflichtungserklärung zur
Einhaltung des Landestariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz ist auf
gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen, wenn das
Auftragsvolumen des Unterauftragnehmers 10 000 EUR netto erreicht oder
höher ist.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDXYZYB
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Die Vergabekammern des Bundes
Vilemombler Str. 76
Bonn
53123
Deutschland
Telefon: +49 22894990
E-Mail: [6]vk@bundeskartellamt.bund.de
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das
Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer
Dringlichkeit gerechtfertigt ist
§ 135 GWB Unwirksamkeit:
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber:
1) gegen § 134 verstoßen hat"
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer:
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen
Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen
Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und
kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
einwirken;
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
18/07/2018
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2. http://www.aok-business.de/rheinland-pfalz-saarland/tools-service/ausschreibungen
3. http://www.dtvp.de/Center/
4. https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YDXYZYB
5. https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YDXYZYB
6. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
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