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Ausschreibung: Werbe- und Marketingdienstleistungen - DE-Kaiserslautern
Werbe- und Marketingdienstleistungen
Miniaturlautsprecher
Dokument Nr...: 314654-2018 (ID: 2018072009473375253)
Veröffentlicht: 20.07.2018
*
  DE-Kaiserslautern: Werbe- und Marketingdienstleistungen
   2018/S 138/2018 314654
   Auftragsbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   AOK Rheinland-Pfalz/Saarland  Die Gesundheitskasse
   Postfach 2960
   Kaiserslautern
   67617
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Vergabestelle
   Telefon: +49 6313637217
   E-Mail: [1]vergabestelle@rps.aok.de
   Fax: +49 635140393833
   NUTS-Code: DEB
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse:
   [2]www.aok-business.de/rheinland-pfalz-saarland/tools-service/ausschrei
   bungen
   Adresse des Beschafferprofils: [3]http://www.dtvp.de/Center/
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [4]https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YDXYZYB
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [5]https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YDXYZYB
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Gesundheit
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Bluetooth-Mini-Speaker
   Referenznummer der Bekanntmachung: AOK18090-990
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   79340000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Lieferung von 6 500 Bluetooth-Mini-Speaker für die AOK
   Rheinland-Pfalz/Saarland  Die Gesundheitskasse.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   32342411
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEB
   NUTS-Code: DEC
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Lieferung von 6 500 Bluetooth-Mini-Speaker für die AOK
   Rheinland-Pfalz/Saarland  Die Gesundheitskasse.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Ende: 14/12/2018
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Eigenerklärung über die Befähigung zur Berufsausübung.
   Allgemeine Hinweise: Für Bietergemeinschaften sind die entsprechenden
   Nachweise nach Maßgabe von Ziffer VI.3) der Bekanntmachung
   einzureichen.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Eigenerklärung über den allgemeinen Jahresumsatz der letzten 3
   Geschäftsjahre.
   Allgemeine Hinweise: Für Bietergemeinschaften sind die entsprechenden
   Nachweise nach Maßgabe von ZifferVI.3) der Bekanntmachung einzureichen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Eigenerklärung über den spezifischen Jahresumsatz des Unternehmens der
   letzten 3 Geschäftsjahre indem Tätigkeitsbereich, der mit
   ausgeschriebenen Leistung (elektronische Werbemittel) vergleichbar ist.
   Der spezifische Jahresumsatz muss zumindest in einem Jahr so hoch oder
   höher sein wie der angebotene Auftragswert (= Bruttoangebotspreis).
   Allgemeine Hinweise: Für Bietergemeinschaften sind die entsprechenden
   Nachweise nach Maßgabe von Ziffer VI.3) der Bekanntmachung
   einzureichen.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Eigenerklärung über die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten und
   Anzahl der Führungskräfte in den letzten 3 Jahren.
   Allgemeine Hinweise: Für Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer
   sind die entsprechenden Nachweise nach Maßgabe von Ziffer VI.3) der
   Bekanntmachung einzureichen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Angabe von 2 Referenzen, die im Zeitraum Juli 2015 bis Juni 2018
   erbracht wurden und deren Leistungen mit der zu vergebenen Leistung
   vergleichbar ist. Als vergleichbar wird eine Referenz gewertet, wenn
   die folgenden Mindestkriterien erfüllt sind: Lieferung von
   elektronischen Werbemitteln (Bluetoothspeaker, USB-Sticks, Powerbanks
   etc.). Mindestmenge je Referenz 3 000 Stück.
   Allgemeine Hinweise: Für Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer
   sind die entsprechenden Nachweise nach Maßgabe von Ziffer VI.3) der
   Bekanntmachung einzureichen.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   1) Unterzeichnete Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des
   Landestariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz (LTTG). Wir weisen darauf hin,
   dass die Verpflichtungserklärung ab einem Gesamtauftragswert von 20 000
   EUR netto ausgefüllt werden muss und sich nur auf Arbeitnehmer (außer
   Auszubildende) bezieht, die zur Erbringung der Leistung in der
   Bundesrepublik Deutschland eingesetzt werden. Bei der Beauftragung von
   Nachunternehmern (Unterauftragnehmer) ist die Verpflichtungserklärung
   des Nachunternehmers auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle
   vorzulegen, wenn dessen Auftragsvolumen 10 000 EUR netto erreicht oder
   höher ist;
   2) Eigenerklärung das kein Ausschlussgrund gemäß § 123 bzw. § 124 GWB
   vorliegt.
   Allgemeine Hinweise: Für Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer
   sind die entsprechenden Nachweise nach Maßgabe von Ziffer VI.3) der
   Bekanntmachung einzureichen.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 21/08/2018
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 21/09/2018
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 21/08/2018
   Ortszeit: 12:15
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   1) Allgemeiner Hinweis Bietergemeinschaften:
   Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haben mit
   Ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung
   abzugeben. Die in Ziffer III.1) der EU-Vergabebekanntmachung
   aufgeführten Nachweise über die Geeignetheit des Unternehmens sind bei
   Bildung einer Bietergemeinschaft hinsichtlich der Befähigung zur
   Berufsausübung Ziffer III.1.1) der EU-Bekanntmachung für alle
   Mitglieder zu erbringen. Im Hinblick auf die Erklärungen und Nachweise
   zur wirtschaftlichen und finanziellen sowie zur technischen und
   beruflichen Leistungsfähigkeit Ziffer III.1.2) und Ziffer III.1.3) der
   EU Bekanntmachung können die Bietergemeinschaften die Nachweise
   grundsätzlich gemeinschaftlich erbringen. Die unter Ziffer
   III.1.3)genannten Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf den
   Teilbereich zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der
   Bietergemeinschaft übernommen hat. Die in Ziffer III.2.2) unter Punkt
   1) und 2) aufgeführten Nachweise sind von jedem Mitglied der
   Bietergemeinschaft zu erbringen;
   2) Allgemeiner Hinweis für Unterauftragnehmer:
   Die Einschaltung von Unterauftragnehmern für einzelne Teilleistungen
   ist jeweils möglich. Die Weitergabe von Teilleistungen an
   Unterauftragnehmer bedarf der schriftlichen Zustimmung durch die
   Auftraggeberin. Will sich der Bieter für die Vertragsausführung der
   Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers bedienen, so sind die geforderten
   Eignungsnachweise gem. Ziffer III.1.3) (Technische und berufliche
   Leistungsfähigkeit) der EU-Vergabebekanntmachung grundsätzlich auch für
   den Unterauftragnehmer zu erbringen. Die Eignungsnachweise sind dabei
   jeweils auf die Leistung zu beziehen, die der Unterauftragnehmer im
   Zuschlagsfall übernehmen soll und nur insoweit zu erbringen, wie sie
   auf die vom Unterauftragnehmer zu übernehmende Leistung anwendbar sind.
   Wir weisen darauf hin, dass von den Bietern Nachweise zur technischen
   Fachkunde und Leistungsfähigkeit der Unterauftragnehmer entsprechend
   den von Bietern geforderten Unterlagen, insbesondere dann beizubringen
   sind, soweit Unterauftragnehmer wesentliche Auftragsteile erbringen
   sollen. Ferner muss der Bieter mit Abgabe des Angebots den Umstand des
   Einsatzes von Unterauftragnehmern sowie Art und Umfang der an
   Unterauftragnehmer zu vergebenden Leistungen durch eine entsprechende
   Erklärung bei Angebotsabgabe mitteilen. Daneben hat der Bieter der
   Auftraggeberin nachzuweisen, dass ihm im Auftragsfall die
   erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen in dem er jeweils eine
   entsprechende Verpflichtungserklärung der benannten Unterauftragnehmer
   vorlegt und diese darin erklären lässt, dass kein Ausschlussgrund gemäß
   § 123 bzw. § 124 GWB vorliegt. Die Verpflichtungserklärung kann zum
   Zeitpunkt der Angebotsabgabe, muss jedoch spätestens nach separater
   Aufforderung durch die Vergabestelle vor Zuschlagserteilung vorgelegt
   werden. In diesem Fall gilt die Zustimmung der Auftraggeberin mit dem
   Zuschlag als erteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass auch mit dem
   Bieter verbundene Unternehmen i. S. des Konzernrechts im Falle einer
   Einbeziehung in die Leistungserbringung durch den Bieter als
   Unterauftragnehmer anzusehen sind. Die Verpflichtungserklärung zur
   Einhaltung des Landestariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz ist auf
   gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen, wenn das
   Auftragsvolumen des Unterauftragnehmers 10 000 EUR netto erreicht oder
   höher ist.
   Bekanntmachungs-ID: CXP4YDXYZYB
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Die Vergabekammern des Bundes
   Vilemombler Str. 76
   Bonn
   53123
   Deutschland
   Telefon: +49 22894990
   E-Mail: [6]vk@bundeskartellamt.bund.de
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   § 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
   (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
   berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
   Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
   Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
   des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
   gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
   ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
   die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
   (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
   Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
   elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
   10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
   Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
   betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
   (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das
   Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer
   Dringlichkeit gerechtfertigt ist
   § 135 GWB Unwirksamkeit:
   "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber:
   1) gegen § 134 verstoßen hat"
   § 160 GWB Einleitung, Antrag:
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein;
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt;
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden;
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer:
   (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen
   Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
   Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen
   Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und
   kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
   einwirken;
   (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   18/07/2018
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   1. mailto:vergabestelle@rps.aok.de?subject=TED
   2. http://www.aok-business.de/rheinland-pfalz-saarland/tools-service/ausschreibungen
   3. http://www.dtvp.de/Center/
   4. https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YDXYZYB
   5. https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YDXYZYB
   6. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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