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Ausschreibung: Instrumente zum Prüfen von physikalischen Eigenschaften - DE-Düsseldorf
Instrumente zum Prüfen von physikalischen Eigenschaften
Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
Dokument Nr...: 316571-2018 (ID: 2018072009432575028)
Veröffentlicht: 20.07.2018
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DE-Düsseldorf: Instrumente zum Prüfen von physikalischen Eigenschaften
2018/S 138/2018 316571
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Diese Bekanntmachung fällt unter: Richtlinie 2004/18/EG
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber
I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
Heinrich-Heine-Universität, Zentraler Einkauf
DEA11
Universitätsstr.1
Kontaktstelle(n): Einkauf
40225 Düsseldorf
Deutschland
Telefon: +49 211-8112088
E-Mail: [1]einkauf@hhu.de
Fax: +49 211-8112092
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers:
[2]www.hhu.de
Adresse des Beschafferprofils: [3]www.hhu.de
I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.3)Haupttätigkeit(en)
Bildung
1.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber /
anderer Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber / Auftraggeber beschafft im Auftrag
anderer öffentlicher Auftraggeber / anderer Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags
Kleinwinkelröntgenstreuanlage (SAXS)
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
Dienstleistung
Lieferauftrag
Kauf
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung:
DEA11
II.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem (DBS)
II.1.4)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Lieferung und Inbetriebnahme einer Kleinwinkelstreuanlage (SAXS) für
Multi User Betrieb, motorisiert verfahrbar, Detektor im Vakuum
II.1.5)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
38400000, 38000000
II.6)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): nein
II.2)Endgültiger Gesamtauftragswert
II.2.1)Endgültiger Gesamtauftragswert
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne Veröffentlichung einer
Auftragsbekanntmachung / eines Aufrufs zum Wettbewerb
Begrundung der Wahl des Verhandlungsverfahrens ohne vorherige
Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union gemäß der
Richtlinie 2004/18/EG
Die betreffenden Erzeugnisse werden gemäß den in der Richtlinie
genannten Bedingungen ausschließlich für Forschungs-, Versuchs-,
Untersuchungs- oder Entwicklungszwecke hergestellt: ja
Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden
Gründen nur von einem bestimmten Bieter ausgeführt werden: technische
Gründe
Zwingende Dringlichkeit im Zusammenhang mit Ereignissen, die der
Auftraggeber nicht voraussehen konnte und die den strengen Bedingungen
der Richtlinie genügen nein
Zusätzliche Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen, deren
Beschaffung den strengen Vorschriften der Richtlinie genügt: nein
Lieferung von Waren, die an einer Warenbörse notiert und gekauft
werden: nein
Alle Angebote, die im Anschluss an ein offenes Verfahren, ein nicht
offenes Verfahren oder einen wettbewerblichen Dialog abgegeben wurden,
waren nicht ordnungsgemäß oder unannehmbar. Es wurden lediglich die
Bieter an den Verhandlungen beteiligt, die die qualitativen
Eignungskriterien erfüllten: nein
Die Lieferungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten
Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, nicht vorhandener Wettbewerb
aus technischen Gründen (§14 VGV Abs. 4 Nr. 2 b) und Nr.4) Erläuterung:
Es handelt sich um eine freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung,
weshalb beabsichtigt ist, den Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von
mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der
Veröffentlichung dieser Information, mit dem genannten Auftragnehmer zu
schließen. Der Auftraggeber ist der Auffassung, dass die Lieferung der
Kleinwinkelröntgenstreuanlage (SAXS) für Multi User Betrieb,
motorisiert verfahrbar, Detektor im Vakuum mit den für den Auftraggeber
notwendigen Funktionalitäten nur durch das ausgewählte Unternehmen
erbracht werden kann. Das System wurde aufgrund technischer
Alleinstellungsmerkmale ausgewählt: Die Kleinwinkelröntgenstreuananage
soll als vielseitiges und robustes Gerät für eine Vielzahl von Nutzern
zur Verfügung stehen. Die notwendigen technischen Eigenschaften sind:
1) breiter Q-Bereich, mindestens von 0.025-40 nm-1 damit ein großer
Bereich an Längenskalen zugänglich ist.
2) vollautomatisches Gerät.
Insbesondere automatisch veränderlicher Detektorabstand. Dies muss ohne
technischen Umbau möglich sein, wodurch verschiedene Konfigurationen
automatisch durch die jeweiligen User angefahren werden können. Ein
Detektorabstand von mindestens 4.80 m muss möglich sein. Dies soll
trotz der verschiedenen Anforderungen der Nutzer einen möglichst
reibungslosen Nutzerbetrieb und außerdem komplexe Messserien
ermöglichen.
3) Detektor und Strahlweg komplett im Vakuum um den Untergrund
möglichst gering zu halten.
4) sehr gut fokussierter Strahl mit geringer Divergenz und streufreie
Aperturen zur Vermeidung unerwünschter Beugung in der Kollimation für
Proben mit einer geringen Streuintensität nahe am Lösungsmittel bzw.
Puffer (z. B. verdünnte Proteinlösungen).
5) ausreichender Fluss (mindestens 1 × 108 ph/sec) um auch verdünnte
oder schlecht streuende Proben untersuchen zu können.
6) Möglichkeit für GISAXS zur Bestimmung von Oberflächeneigenschaften.
7) flexible, geräumige Probenumgebung (minimal 35 x 50 x 30 cm), um
Kleinwinkelröntgenstreuung mit anderen Techniken kombinieren zu können
oder unter speziellen Probenbedingungen zu messen, z.B.
Chromatographie, Scherung, Belichtung.
8) Vollschutzgerät (2 unabhängige Sicherheitskreise) um Nutzer und
Gerät vor Schäden zu bewahren und die Sicherheit bei alle Abläufe (auch
bei einem Multi-User-Betrieb) zu gewährleisten und die Abläufe zu
vereinfachen Zudem ist es notwendig die Probe als auch den Detektor in
Vakuum zu haben um ein hohes Signal zu Rauschen Verhältnis zu haben.
Hierdurch werden die Messergebnisse eine deutlich bessere Qualität
haben. Speziell für die Physikalische Experimenten ist die Möglichkeit
des Zugangs innerhalb der Probenkammer unerlässlich um eventuell ein
Fluoreszenz Diode oder eine Temperatursensor während denn Experimenten
hinzu schalten zu können. Die Auftragswerte werden zur Wahrung der
Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des vorgesehenen Auftragnehmers ohne
Angaben veröffentlicht.
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf
1. technische Alleinstellungsmerkmale. Gewichtung 80
2. Preis. Gewichtung 20
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber/beim Auftraggeber
2018-HHU-FRA/174
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
nein
Abschnitt V: Auftragsvergabe
V.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
V.2)Angaben zu den Angeboten
V.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten
der Zuschlag erteilt wurde
Xenocs
rue Francois Blumet
38360 Sassenage
Frankreich
V.4)Angaben zum Auftragswert
V.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Es können Unteraufträge vergeben werden: nein
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das
aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.2)Zusätzliche Angaben:
Verhandlungsverfahren ohen vorherige Bekanntmachung
Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden
Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt
werden nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:
Es handelt sich um eine freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung,
weshalb beabsichtigt ist, den Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von
mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der
Veröffentlichung dieser Information, mit dem genannten Auftragnehmer zu
schließen.
Der Auftraggeber ist der Auffassung, dass die Lieferung des
Transmissionselektronenmikroskop (TEM) mit den für den Auftraggeber
notwendigen Funktionalitäten nur durch das ausgewählte Unternehmen
erbracht werden kann.
Das System wurde aufgrund technischer Alleinstellungsmerkmale
ausgewählt:
Das TEM soll als vielseitiges und robustes Routinegerät für eine
Vielzahl von Nutzern zur Verfügung stehen. Gleichzeit sollen die
Folgekosten so gering wie möglich sein ohne dabei zu große Einbußen in
der Leistung in Kauf nehmen zu müssen. Aus diesen Gründen soll bewusst
ein TEM mit einer LaB6-Kathode erworben werden.
Für sehr kleine Objekte wie z.B. unsere Halbleiternanopartikel als auch
zur Aufklärung der Kristallstruktur größerer Nanopartikel ist ein
hochauflösendes, kontraststarkes TEM mit einer möglichst hohen
Beschleunigungsspannung erforderlich. Für unsere Projekte mit Systemen
der weichen Materie ist es hingegen oft erforderlich die
Beschleunigungsspannung herab setzen zu können um Strahlenschäden zu
minimieren. Deshalb wird ein möglichst flexibles und robustes
Basisgerät mit einstellbaren Beschleunigungsspannungen in einem großen
Bereich (80 200 kV) beantragt. Aus unseren TEM-Erfahrungen in der
Vergangenheit sind 200 kV zwingend erforderlich um besonders unsere
anorganischen Komponenten mit der nötigen räumlichen Punktauflösung
analysieren zu können. Besonders im Routinebetrieb mit einer Vielzahl
von Nutzern ist das Probenhaltersystem kritisch um Einbrüche des
Hochvakuums zu vermeiden. Deshalb soll das Probenhaltersystem über ein
doppeltes O-Ring-Dichtungssystem verfügen. Hierdurch ist ein besseres
Vakuum bei einer deutlich besseren Handhabung des Probenhalters
gewährleistet.
Das Basisgerät soll so konfiguriert sein, dass cryo-TEM Messungen
möglich sind. Um trotz des, dafür erforderlichen, Objektiv-Polschuhs
eine hohe Auflösung im Standard-TEM Betrieb zu gewährleisten, ist ein
Hochauflösungs-Polschuh erforderlich.
Um auch bei sehr kurzen Belichtungszeiten kontrastreiche Bilder mit
hoher Auflösung aufzeichnen zu können, ist eine schnelle,
hochauflösende Digital-Kamera erforderlich. Durch die kurzen
Belichtungszeiten können Strahlenschäden deutlich minimiert werden. Das
ist besonders wichtig für Proben der weichen Materie (Mizellen,
Vesikel, Mikrogele etc.). Weiterhin soll das TEM neben einer digitalen
Kamera mit einem Fluoreszenzschirm und Binokular ausgestattet sein.
Dieser wird besonders bei kontrastarmen Proben wichtig sein um die
Probe richtig zu fokussieren.
Das Basisgerät umfasst folgende Komponenten:
200 kV Transmissions-Elektronenmikroskop mit LaB6 Filament und
Probengoniometer,
Objektiv-Polschuh (Hochauflösung) für den cryo-Betrieb,
schnelle 16 Megapixel Digital-Kamera mit Driftkorrektur.
Erweiterte Ausstattung/Probenvorbereitung:
Zur elementspezifischen Materialanalyse unserer Proben wird eine
Röntgendetektion (EDX) beantragt. Diese Einheit wird es erlauben im TEM
ortsaufgelöst Materialzusammensetzungen zu analysieren. Das
Element-mapping ist für viele unsere Projekte wichtig. Um dieses
mapping auch in sehr dünnen Schichten durchführen zu können ist eine
Raster-Transmissionseinheit (STEM) erforderlich. Mit dieser Einheit
wird der eng fokussierte Elektronenstrahl über die Probe gerastert. Bei
kurzer Belichtung wird die Probe so schonend abgerastert und kann
lokal abgebildet bzw. elementspezifisch untersucht werden.
Viele Proben in unserer Forschung werden durch das Hochvakuum im TEM
strukturell beeinflusst (z.B. Schrumpfen von Hydrogelen). Eine wichtige
Ausstattung des TEM ist daher das Kryosystem mit Kryotransfereinheit
und cryo-plunge Probenpräparation. Diese Ausstattung ermöglicht uns das
Vitrifizieren von Proben in nativer Umgebung (z.B. in Wasser) und das
anschließende Untersuchen mittels TEM und STEM. Zusätzlich wird die
Tomographie-Option beantragt um eine dreidimensionale Rekonstruktion
der Probe zu erlauben. Hierfür ist es erforderlich, dass die Probe im
Probengoniometer in einem großen Winkelbereich (+/- 70^o) verkippbar
ist. Das Kryosystem muss entsprechend konfiguriert sein um ähnlich
große Probenwinkel im cryo-Betrieb zu ermöglichen. Da sich die
durchstrahlte Probendicke beim Drehen der Probe deutlich vergrößert,
ist ein Betrieb des TEM mit 200 kV unerlässlich um ein ausreichendes
Durchstrahlen der Probe zu gewährleisten.
Die erweiterte Ausstattung/Probenvorbereitung umfasst folgende
Komponenten:
Röntgendetektion (EDX) mit nm-Auflösung,
Cryo-System für den Betrieb als cryo-TEM inklusive -ryo-Probenhalter
mit großen Verkippungswinkeln (+/- 60^o),
Cryo-plunge Probenpräparation zur Vitrifizierung,
Einrichtung als STEM mit Dunkelfeldabbildung,
Einrichtung zur Tomographie mit großen Verkippungswinkeln (+/- 70^o).
Die Auftragswerte werden zur Wahrung der Betriebs- und
Geschäftsgeheimnisse des vorgesehenen
Auftragnehmers ohne Angaben veröffentlicht.
VI.3)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.3.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Rheinland - Spruchkörper Düsseldorf
Am Bonneshof 35
40474 Düsseldorf
Deutschland
Fax: +49 2211472891
Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
Universitätsstr. 1
40225 Düsseldorf
Deutschland
Fax: +49 2118112092
VI.3.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach § 160 GWB. Nach §
160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur
auf Antrag ein.
Hierbei ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen antragsbefugt,
welches ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine
Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schadenentstanden ist oder zu entstehen droht.
Die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB zu den Fristen für die Einlegung von
Rechtsbehelfen gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an
unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen
Union vergeben hat, ohne dass dies Aufgrund Gesetzes gestattet ist, und
dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Nach § 135 Abs. 2 kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB
nur festgestellt werden, wenn sie in einem Nachprüfungsverfahren
innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den
Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach
Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage
nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union.
Nach § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach Abs. 1 Nr. 2 tritt
nicht ein, wenn:
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist;
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union Veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
den Vertrag abzuschließen, und;
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll,
umfassen. Bei der vorliegenden Ex-Ante-Transparenzbekanntmachung
handelt es sich um eine solche Bekanntmachung.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber einen Vertrag zur
Beschaffung der unter Ziffer II.1.1 + 1.4 beschriebenen Leistungen
abschließen wird, wenn innerhalb von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem
Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, kein
Vergaberechtsverstoß im Sinne des vorstehenden Absatzes gegenüber dem
Auftraggeber geltend gemacht wurde.
VI.3.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
Universitätsstr.1
40225 Düsseldorf
Deutschland
VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
18.7.2018
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