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Ausschreibung: Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte - DE-Nürnberg
Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte
Dokument Nr...: 316365-2018 (ID: 2018072009403374834)
Veröffentlicht: 20.07.2018
*
DE-Nürnberg: Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte
2018/S 138/2018 316365
Auftragsbekanntmachung Sektoren
Dienstleistungen
Legal Basis:
Richtlinie 2014/25/EU
Abschnitt I: Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
AirPart GmbH
DE 812899143
Flughafenstraße 100
Nürnberg
90411
Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentraleinkauf / Herr Christian Bollwein
E-Mail: [1]ausschreibung@airport-nuernberg.de
NUTS-Code: DE254
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.airpart.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://www.airport-nuernberg.de/ausschreibungen
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Flughafen Nürnberg GmbH
Flughafenstraße 100
Nürnberg
90411
Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentraleinkauf / Herr Christian Bollwein
Telefon: +49 9119371212
E-Mail: [4]ausschreibung@airport-nuernberg.de
NUTS-Code: DE254
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [5]www.airport-nuernberg.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an folgende Anschrift:
Flughafen Nürnberg GmbH
Flughafenstraße 100
Nürnberg
90411
Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentraleinkauf / Herr Christian Bollwein
Telefon: +49 9119371212
E-Mail: [6]ausschreibung@airport-nuernberg.de
NUTS-Code: DE254
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.airport-nuernberg.de
I.6)Haupttätigkeit(en)
Flughafenanlagen
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Arbeitnehmerüberlassung am Flughafen Nürnberg
Referenznummer der Bekanntmachung: APG-ANÜ-2019
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79620000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Leistung ist die Arbeitnehmerüberlassung von
Fremdkräften/Ergänzungspersonal für verschiedene Bereiche am Flughafen
Nürnberg.
Die Aufteilung erfolgt in folgende, 5 Lose:
Los 1: Operations (Ladeplanung, Betreuung von Crews Paperwork,
Kommunikation, Rampagenten)
Los 2: Passage (Check-In, Boarding, Ticketing, Lost and Found, Lounge,
Info)
Los 3: PRM Service (Passenger Reduced Mobility)
Los 4: Flugzeugreinigung
Los 5: Ramp Services (Gepäckhandling, Flugzeug Be- und Entladung,
Passagiertransport)
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 23 000 000.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, Aufträge unter
Zusammenfassung der folgenden Lose oder Losgruppen zu vergeben:
Es können Angebote für ein Los, mehrere Lose oder alle Lose abgegeben
werden.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Operations (Ladeplanung, Betreuung von Crews Paperwork, Kommunikation,
Rampagenten)
Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
79620000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE254
Hauptort der Ausführung:
Flughafen Nürnberg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Arbeitnehmerüberlassung im Bereich Los 1
Es ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit 2 Auftragnehmern
vorgesehen.
Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 2 400 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2019
Ende: 31/01/2021
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Dreimalige Verlängerungsoption zugunsten des Auftraggebers jeweils um 2
Vertragsjahre (maximale Vertragslaufzeit beträgt acht Jahre).
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 6
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Max. 4.000 Zeichen inkl. Leerzeichen
Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr
Bewerber grundsätzlich geeignet sind, als zur Abgabe eines Angebots
aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die Bewerber
auswählen, welche die nachfolgend aufgeführten Eignungsvoraussetzungen
am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die
nachfolgend beschriebene Bewertung vornehmen. Der Auftraggeber wird
eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 1.000
Punkte erreichen kann. Von diesen 1.000 Punkten entfallen
maximal 800 Punkte auf die Unterlagen gemäß Ziffer III.1.3).
Wobei hiervon maximal 600 Punkte auf die Unterlagen nach Ziffer III.1.3
c) entfallen,
maximal 200 Punkte entfallen auf die Unterlagen gemäß Ziffer
III.1.2).
Bei der Bewertung der Referenzangaben werden bewertet:
Vergleichbarkeit der Art der Leistungen, einschließlich etwaiger
besonderer Umstände der Leistungserbringung,
Vergleichbarkeit des Umfangs erbrachten Leistungen,
Umfang der vom Bewerber selbst erbrachten Leistungen.
Im Rahmen der vorgenannten Gewichtung werden die vorgenannten
Unterlagen bewertet. Die Bewertung der benannten Unterlagen wird anhand
des nachfolgenden Bewertungsmaßstabes erfolgen:
5 Punkte: Der Bewerber erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und
uneingeschränkt;
4 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
jeweiligen Merkmal vereinzelt bzw. geringfügige Defizite und Schwächen
aufweisen;
3 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
jeweiligen Merkmal mehrere bzw. nicht lediglich geringe Defizite und
Schwächen aufweisen;
2 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
jeweiligen Merkmal weiterreichende bzw. gewichtige Defizite und
Schwächen aufweisen oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers
enthalten zum jeweiligen Merkmal nur wenige wertungsfähige Aussagen;
1 Punkt: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
jeweiligen Merkmal insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen
aufweisen;
0 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
jeweiligen Merkmal in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind,
oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum
jeweiligen Merkmal keine wertungsfähigen Angaben.
Der Auftraggeber behält sich vor, Teilnahmeanträge unberücksichtigt zu
lassen, die bei einem oder mehreren Bewertungskriterien gemäß dem
voranstehenden Bewertungsmaßstab null Punkte oder einen Punkt erhalten
und Teilnahmeanträge unberücksichtigt zu lassen, die bei einer
Bewertung weniger als 600 Punkte erreichen. Die Entscheidungen erfolgen
nach pflichtgemäßem Ermessen unter Beachtung der vergaberechtlichen
Grundsätze.
Die Ermittlung des Punkteergebnisses für jede Unterlage erfolgt durch
die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung
mit 5 Punkten die jeweilige maximale Punktezahl entsprechend der
prozentualen Gewichtung erzielt werden kann.
Die konkrete Bewertungsmatrix ist zum Zeitpunkt des Versandes der
vorliegenden Bekanntmachung noch nicht erstellt worden. Der
Auftraggeber behält sich vor, einzelne Aspekte der der Bewertung
unterzogenen Nachweise und Eigenerklärungen jeweils gesondert und
unterschiedlich zu gewichten.
Sollte sich aufgrund der Bewertung ergeben, dass durch eine mehrfache
Belegung einer Rangstelle die vorgenannte Höchstzahl der zur
Angebotsabgabe zuzulassenden Bewerber überschritten wird, wird der
Auftraggeber alle Bewerber mit einer erfolgreichen Rangstelle
berücksichtigen.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Der geschätzte Auftragswert beinhaltet alle genannten
Verlängerungsoptionen.
Verlängerung des Rahmenvertrages nach Ziff. II.2.7
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abweichend vom Vertragsbeginn erfolgt die Arbeitnehmerüberlassung
erstmals zum Mai 2019.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Passage (Check-In, Boarding, Ticketing, Lost and Found, Lounge, Info)
Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
79620000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE254
Hauptort der Ausführung:
Flughafen Nürnberg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Arbeitnehmerüberlassung im Bereich Los 2
Es ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit zwei Auftragnehmern
vorgesehen.
Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 5 600 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2019
Ende: 31/01/2021
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Dreimalige Verlängerungsoption zugunsten des Auftraggebers jeweils um
zwei Vertragsjahre (maximale Vertragslaufzeit beträgt acht Jahre).).
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 6
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Max. 4.000 Zeichen inkl. Leerzeichen
Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr
Bewerber grundsätzlich geeignet sind, als zur Abgabe eines Angebots
aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die Bewerber
auswählen, welche die nachfolgend aufgeführten Eignungsvoraussetzungen
am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die
nachfolgend beschriebene Bewertung vornehmen. Der Auftraggeber wird
eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 1.000
Punkte erreichen kann. Von diesen 1.000 Punkten entfallen
maximal 800 Punkte auf die Unterlagen gemäß Ziffer III.1.3).
Wobei hiervon maximal 600 Punkte auf die Unterlagen nach Ziffer III.1.3
c) entfallen,
maximal 200 Punkte entfallen auf die Unterlagen gemäß Ziffer
III.1.2).
Bei der Bewertung der Referenzangaben werden bewertet:
Vergleichbarkeit der Art der Leistungen, einschließlich etwaiger
besonderer Umstände der Leistungserbringung,
Vergleichbarkeit des Umfangs erbrachten Leistungen,
Umfang der vom Bewerber selbst erbrachten Leistungen.
Im Rahmen der vorgenannten Gewichtung werden die vorgenannten
Unterlagen bewertet. Die Bewertung der benannten Unterlagen wird anhand
des nachfolgenden Bewertungsmaßstabes erfolgen:
5 Punkte: Der Bewerber erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und
uneingeschränkt;
4 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
jeweiligen Merkmal vereinzelt bzw. geringfügige Defizite und Schwächen
aufweisen;
3 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
jeweiligen Merkmal mehrere bzw. nicht lediglich geringe Defizite und
Schwächen aufweisen;
2 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
jeweiligen Merkmal weiterreichende bzw. gewichtige Defizite und
Schwächen aufweisen oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers
enthalten zum jeweiligen Merkmal nur wenige wertungsfähige Aussagen;
1 Punkt: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
jeweiligen Merkmal insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen
aufweisen;
0 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
jeweiligen Merkmal in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind,
oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum
jeweiligen Merkmal keine wertungsfähigen Angaben.
Der Auftraggeber behält sich vor, Teilnahmeanträge unberücksichtigt zu
lassen, die bei einem oder mehreren Bewertungskriterien gemäß dem
voranstehenden Bewertungsmaßstab null Punkte oder einen Punkt erhalten
und Teilnahmeanträge unberücksichtigt zu lassen, die bei einer
Bewertung weniger als 600 Punkte erreichen. Die Entscheidungen erfolgen
nach pflichtgemäßem Ermessen unter Beachtung der vergaberechtlichen
Grundsätze.
Die Ermittlung des Punkteergebnisses für jede Unterlage erfolgt durch
die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung
mit 5 Punkten die jeweilige maximale Punktezahl entsprechend der
prozentualen Gewichtung erzielt werden kann.
Die konkrete Bewertungsmatrix ist zum Zeitpunkt des Versandes der
vorliegenden Bekanntmachung noch nicht erstellt worden. Der
Auftraggeber behält sich vor, einzelne Aspekte der der Bewertung
unterzogenen Nachweise und Eigenerklärungen jeweils gesondert und
unterschiedlich zu gewichten.
Sollte sich aufgrund der Bewertung ergeben, dass durch eine mehrfache
Belegung einer Rangstelle die vorgenannte Höchstzahl der zur
Angebotsabgabe zuzulassenden Bewerber überschritten wird, wird der
Auftraggeber alle Bewerber mit einer erfolgreichen Rangstelle
berücksichtigen.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Der geschätzte Auftragswert beinhaltet alle genannten
Verlängerungsoptionen.
Verlängerung des Rahmenvertrages nach Ziff. II.2.7
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abweichend vom Vertragsbeginn erfolgt die Arbeitnehmerüberlassung
erstmals zum Mai 2019.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
PRM Service (Passenger Reduced Mobility)
Los-Nr.: 3
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
79620000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE254
Hauptort der Ausführung:
Flughafen Nürnberg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Arbeitnehmerüberlassung im Bereich Los 3
Es ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit zwei Auftragnehmern
vorgesehen.
Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 2 400 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2019
Ende: 31/01/2021
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Dreimalige Verlängerungsoption zugunsten des Auftraggebers jeweils um
zwei Vertragsjahre (maximale Vertragslaufzeit beträgt acht Jahre).
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 6
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Max. 4.000 Zeichen inkl. Leerzeichen
Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr
Bewerber grundsätzlich geeignet sind, als zur Abgabe eines Angebots
aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die Bewerber
auswählen, welche die nachfolgend aufgeführten Eignungsvoraussetzungen
am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die
nachfolgend beschriebene Bewertung vornehmen. Der Auftraggeber wird
eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 1.000
Punkte erreichen kann. Von diesen 1.000 Punkten entfallen
maximal 800 Punkte auf die Unterlagen gemäß Ziffer III.1.3).
Wobei hiervon maximal 600 Punkte auf die Unterlagen nach Ziffer III.1.3
c) entfallen,
maximal 200 Punkte entfallen auf die Unterlagen gemäß Ziffer
III.1.2).
Bei der Bewertung der Referenzangaben werden bewertet:
Vergleichbarkeit der Art der Leistungen, einschließlich etwaiger
besonderer Umstände der Leistungserbringung,
Vergleichbarkeit des Umfangs erbrachten Leistungen,
Umfang der vom Bewerber selbst erbrachten Leistungen.
Im Rahmen der vorgenannten Gewichtung werden die vorgenannten
Unterlagen bewertet. Die Bewertung der benannten Unterlagen wird anhand
des nachfolgenden Bewertungsmaßstabes erfolgen:
5 Punkte: Der Bewerber erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und
uneingeschränkt;
4 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
jeweiligen Merkmal vereinzelt bzw. geringfügige Defizite und Schwächen
aufweisen;
3 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
jeweiligen Merkmal mehrere bzw. nicht lediglich geringe Defizite und
Schwächen aufweisen;
2 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
jeweiligen Merkmal weiterreichende bzw. gewichtige Defizite und
Schwächen aufweisen oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers
enthalten zum jeweiligen Merkmal nur wenige wertungsfähige Aussagen;
1 Punkt: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
jeweiligen Merkmal insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen
aufweisen;
0 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
jeweiligen Merkmal in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind,
oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum
jeweiligen Merkmal keine wertungsfähigen Angaben.
Der Auftraggeber behält sich vor, Teilnahmeanträge unberücksichtigt zu
lassen, die bei einem oder mehreren Bewertungskriterien gemäß dem
voranstehenden Bewertungsmaßstab null Punkte oder einen Punkt erhalten
und Teilnahmeanträge unberücksichtigt zu lassen, die bei einer
Bewertung weniger als 600 Punkte erreichen. Die Entscheidungen erfolgen
nach pflichtgemäßem Ermessen unter Beachtung der vergaberechtlichen
Grundsätze.
Die Ermittlung des Punkteergebnisses für jede Unterlage erfolgt durch
die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung
mit 5 Punkten die jeweilige maximale Punktezahl entsprechend der
prozentualen Gewichtung erzielt werden kann.
Die konkrete Bewertungsmatrix ist zum Zeitpunkt des Versandes der
vorliegenden Bekanntmachung noch nicht erstellt worden. Der
Auftraggeber behält sich vor, einzelne Aspekte der der Bewertung
unterzogenen Nachweise und Eigenerklärungen jeweils gesondert und
unterschiedlich zu gewichten.
Sollte sich aufgrund der Bewertung ergeben, dass durch eine mehrfache
Belegung einer Rangstelle die vorgenannte Höchstzahl der zur
Angebotsabgabe zuzulassenden Bewerber überschritten wird, wird der
Auftraggeber alle Bewerber mit einer erfolgreichen Rangstelle
berücksichtigen.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Der geschätzte Auftragswert beinhaltet alle genannten
Verlängerungsoptionen.
Verlängerung des Rahmenvertrages nach Ziff. II.2.7
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abweichend vom Vertragsbeginn erfolgt die Arbeitnehmerüberlassung
erstmals zum Mai 2019.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Flugzeugreinigung
Los-Nr.: 4
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
79620000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE254
Hauptort der Ausführung:
Flughafen Nürnberg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Arbeitnehmerüberlassung im Bereich Los 4
Es ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit zwei Auftragnehmern
vorgesehen.
Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 2 400 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2019
Ende: 31/01/2021
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Dreimalige Verlängerungsoption zugunsten des Auftraggebers jeweils um
zwei Vertragsjahre (maximale Vertragslaufzeit beträgt acht Jahre).
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 6
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Max. 4.000 Zeichen inkl. Leerzeichen
Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr
Bewerber grundsätzlich geeignet sind, als zur Abgabe eines Angebots
aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die Bewerber
auswählen, welche die nachfolgend aufgeführten Eignungsvoraussetzungen
am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die
nachfolgend beschriebene Bewertung vornehmen. Der Auftraggeber wird
eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 1.000
Punkte erreichen kann. Von diesen 1.000 Punkten entfallen
maximal 800 Punkte auf die Unterlagen gemäß Ziffer III.1.3).
Wobei hiervon maximal 600 Punkte auf die Unterlagen nach Ziffer III.1.3
c) entfallen,
maximal 200 Punkte entfallen auf die Unterlagen gemäß Ziffer
III.1.2).
Bei der Bewertung der Referenzangaben werden bewertet:
Vergleichbarkeit der Art der Leistungen, einschließlich etwaiger
besonderer Umstände der Leistungserbringung,
Vergleichbarkeit des Umfangs erbrachten Leistungen,
Umfang der vom Bewerber selbst erbrachten Leistungen.
Im Rahmen der vorgenannten Gewichtung werden die vorgenannten
Unterlagen bewertet. Die Bewertung der benannten Unterlagen wird anhand
des nachfolgenden Bewertungsmaßstabes erfolgen:
5 Punkte: Der Bewerber erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und
uneingeschränkt;
4 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
jeweiligen Merkmal vereinzelt bzw. geringfügige Defizite und Schwächen
aufweisen;
3 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
jeweiligen Merkmal mehrere bzw. nicht lediglich geringe Defizite und
Schwächen aufweisen;
2 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
jeweiligen Merkmal weiterreichende bzw. gewichtige Defizite und
Schwächen aufweisen oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers
enthalten zum jeweiligen Merkmal nur wenige wertungsfähige Aussagen;
1 Punkt: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
jeweiligen Merkmal insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen
aufweisen;
0 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
jeweiligen Merkmal in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind,
oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum
jeweiligen Merkmal keine wertungsfähigen Angaben.
Der Auftraggeber behält sich vor, Teilnahmeanträge unberücksichtigt zu
lassen, die bei einem oder mehreren Bewertungskriterien gemäß dem
voranstehenden Bewertungsmaßstab null Punkte oder einen Punkt erhalten
und Teilnahmeanträge unberücksichtigt zu lassen, die bei einer
Bewertung weniger als 600 Punkte erreichen. Die Entscheidungen erfolgen
nach pflichtgemäßem Ermessen unter Beachtung der vergaberechtlichen
Grundsätze.
Die Ermittlung des Punkteergebnisses für jede Unterlage erfolgt durch
die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung
mit 5 Punkten die jeweilige maximale Punktezahl entsprechend der
prozentualen Gewichtung erzielt werden kann.
Die konkrete Bewertungsmatrix ist zum Zeitpunkt des Versandes der
vorliegenden Bekanntmachung noch nicht erstellt worden. Der
Auftraggeber behält sich vor, einzelne Aspekte der der Bewertung
unterzogenen Nachweise und Eigenerklärungen jeweils gesondert und
unterschiedlich zu gewichten.
Sollte sich aufgrund der Bewertung ergeben, dass durch eine mehrfache
Belegung einer Rangstelle die vorgenannte Höchstzahl der zur
Angebotsabgabe zuzulassenden Bewerber überschritten wird, wird der
Auftraggeber alle Bewerber mit einer erfolgreichen Rangstelle
berücksichtigen.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Der geschätzte Auftragswert beinhaltet alle genannten
Verlängerungsoptionen.
Verlängerung des Rahmenvertrages nach Ziff. II.2.7
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abweichend vom Vertragsbeginn erfolgt die Arbeitnehmerüberlassung
erstmals zum Mai 2019.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Ramp Services (Gepäckhandling, Flugzeug Be- und Entladung,
Passagiertransport)
Los-Nr.: 5
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
79620000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE254
Hauptort der Ausführung:
Flughafen Nürnberg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Arbeitnehmerüberlassung im Bereich Los 5
Es ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit drei Auftragnehmern
vorgesehen.
Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 10 000 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2019
Ende: 31/01/2021
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Dreimalige Verlängerungsoption zugunsten des Auftraggebers jeweils um
zwei Vertragsjahre (maximale Vertragslaufzeit beträgt acht Jahre).
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 6
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Max. 4.000 Zeichen inkl. Leerzeichen
Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr
Bewerber grundsätzlich geeignet sind, als zur Abgabe eines Angebots
aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die Bewerber
auswählen, welche die nachfolgend aufgeführten Eignungsvoraussetzungen
am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die
nachfolgend beschriebene Bewertung vornehmen. Der Auftraggeber wird
eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 1.000
Punkte erreichen kann. Von diesen 1.000 Punkten entfallen
maximal 800 Punkte auf die Unterlagen gemäß Ziffer III.1.3).
Wobei hiervon maximal 600 Punkte auf die Unterlagen nach Ziffer III.1.3
c) entfallen,
maximal 200 Punkte entfallen auf die Unterlagen gemäß Ziffer
III.1.2).
Bei der Bewertung der Referenzangaben werden bewertet:
Vergleichbarkeit der Art der Leistungen, einschließlich etwaiger
besonderer Umstände der Leistungserbringung,
Vergleichbarkeit des Umfangs erbrachten Leistungen,
Umfang der vom Bewerber selbst erbrachten Leistungen.
Im Rahmen der vorgenannten Gewichtung werden die vorgenannten
Unterlagen bewertet. Die Bewertung der benannten Unterlagen wird anhand
des nachfolgenden Bewertungsmaßstabes erfolgen:
5 Punkte: Der Bewerber erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und
uneingeschränkt;
4 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
jeweiligen Merkmal vereinzelt bzw. geringfügige Defizite und Schwächen
aufweisen;
3 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
jeweiligen Merkmal mehrere bzw. nicht lediglich geringe Defizite und
Schwächen aufweisen;
2 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
jeweiligen Merkmal weiterreichende bzw. gewichtige Defizite und
Schwächen aufweisen oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers
enthalten zum jeweiligen Merkmal nur wenige wertungsfähige Aussagen;
1 Punkt: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
jeweiligen Merkmal insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen
aufweisen;
0 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
jeweiligen Merkmal in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind,
oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum
jeweiligen Merkmal keine wertungsfähigen Angaben.
Der Auftraggeber behält sich vor, Teilnahmeanträge unberücksichtigt zu
lassen, die bei einem oder mehreren Bewertungskriterien gemäß dem
voranstehenden Bewertungsmaßstab null Punkte oder einen Punkt erhalten
und Teilnahmeanträge unberücksichtigt zu lassen, die bei einer
Bewertung weniger als 600 Punkte erreichen. Die Entscheidungen erfolgen
nach pflichtgemäßem Ermessen unter Beachtung der vergaberechtlichen
Grundsätze.
Die Ermittlung des Punkteergebnisses für jede Unterlage erfolgt durch
die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung
mit 5 Punkten die jeweilige maximale Punktezahl entsprechend der
prozentualen Gewichtung erzielt werden kann.
Die konkrete Bewertungsmatrix ist zum Zeitpunkt des Versandes der
vorliegenden Bekanntmachung noch nicht erstellt worden. Der
Auftraggeber behält sich vor, einzelne Aspekte der der Bewertung
unterzogenen Nachweise und Eigenerklärungen jeweils gesondert und
unterschiedlich zu gewichten.
Sollte sich aufgrund der Bewertung ergeben, dass durch eine mehrfache
Belegung einer Rangstelle die vorgenannte Höchstzahl der zur
Angebotsabgabe zuzulassenden Bewerber überschritten wird, wird der
Auftraggeber alle Bewerber mit einer erfolgreichen Rangstelle
berücksichtigen.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Der geschätzte Auftragswert beinhaltet alle genannten
Verlängerungsoptionen.
Verlängerung des Rahmenvertrages nach Ziff. II.2.7
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abweichend vom Vertragsbeginn erfolgt die Arbeitnehmerüberlassung
erstmals zum Mai 2019.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
a) Eigenerklärung,
Aa) dass der Bewerber in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines
Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder
Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu
einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer
Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von
mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR
belegt worden ist.
Bb) dass der Bewerber nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen
des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren
beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen
Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich der Bewerber
nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit
eingestellt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
cc) dass der Bewerber im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht
nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die
Integrität des Bewerbers in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3
GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem
Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des
Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die
Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von
Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB
entsprechend.
Der Auftraggeber behält sich vor, beteiligte Unternehmen nach § 124 GWB
aus-zuschließen, wenn einer der dort genannten fakultativen
Ausschlussgründe vor-liegt. Die Nennung der vorliegend unter Ziffer
III.1.1) a) der Bekanntmachung benannten Ausschlussgründe ist daher
nicht abschließend.
Dd) dass der Bewerber bei der Ausführung von Aufträgen nicht
nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial-, arbeitsrechtliche oder
tarifvertragliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Ee) dass für den Bewerber kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123
GWB vor-liegt.
b) Vorlage eines aktuellen Auszugs aus dem Handelsregister oder eine
gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen
Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des
Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers eine
Eintragung vorgesehen ist (nicht älter als 6 Monate, maßgeblich ist der
vorliegend benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge,
Kopie ausreichend, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher
Übersetzung).
c) Vorlage eines gültigen Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung nach §§
1ff Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG), Kopie ausreichend
Bei Vorliegen von Ausschlussgründen wird der Auftraggeber Angaben der
Bieter zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sowie den zulässigen Zeitraum
für Ausschlüsse nach § 126 GWB berücksichtigen.
Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens
wird auf Ziffer VI.3 d) verwiesen.
Für die Prüfung der Teilnahmeanträge wird auf Ziffer III.1.4, für eine
ggf. erforderliche Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe
aufgefordert werden (Bewertung) wird auf Ziffer II.2.9 verwiesen.
Zusätzlich zu den voranstehend aufgeführten Eigenerklärungen des
Bewerbers nach voranstehender Ziffer III.2.1 a) sind keine
Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen
Einrichtungen (Originale oder Kopien) vorzulegen. Der Auftraggeber
behält sich vor, bei Zweifeln an der Erfüllung der vorgenannten
Vorgaben Bescheinigungen oder Erklärungen im vorgenannten Sinn zu
fordern.
Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bewerbers kann die
Einreichung der unter Ziffer III.1.1) bis III.1.3) der vorliegenden
Bekanntmachung aufgeführten Nachweise und Eigenerklärungen nicht
ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angaben und
Eigenerklärungen nicht mit den vorliegend vorgegebenen Erklärungen und
Nachweisen inhaltlich nicht übereinstimmen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
a) Eigenerklärung zum Umsatz des Bewerbers (EUR, netto), der auf
Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen
vergleichbar sind, aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahre. Als vergleichbar angesehen werden Leistungen der
gewerblichen Arbeitnehmerüberlassung
b) Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Bewerbers (EUR, netto),
aufgeteilt für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre;
Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens
wird auf Ziffer VI.3 d) verwiesen.
Für die Prüfung der Teilnahmeanträge wird auf Ziffer III.1.4, für eine
ggf. erforderliche Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe
aufgefordert werden (Bewertung) wird auf Ziffer II.2.9 verwiesen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Zu Ziffer III.1.2 a):
Los 1: Der angegebene jährliche Umsatz für vergleichbare Leistungen
darf im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre nicht unter 100
000,00 EUR p.a. (ohne Umsatzsteuer) liegen.
Los 2: Der angegebene jährliche Umsatz für vergleichbare Leistungen
darf im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre nicht unter 200
000,00 EUR p.a. (ohne Umsatzsteuer) liegen.
Los 3: Der angegebene jährliche Umsatz für vergleichbare Leistungen
darf im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre nicht unter 100
000,00 EUR p.a. (ohne Umsatzsteuer) liegen.
Los 4: Der angegebene jährliche Umsatz für vergleichbare Leistungen
darf im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre nicht unter 100
000,00 EUR p.a. (ohne Umsatzsteuer) liegen.
Los 5: Der angegebene jährliche Umsatz für vergleichbare Leistungen
darf im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre nicht unter 300
000,00 EUR p.a. (ohne Umsatzsteuer) liegen.
Für die Einhaltung der vorgenannten Mindestbedingungen werden bei allen
Kooperationsformen nach Ziffer VI.3 b) die Angaben der benannten
Unternehmen addiert.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
a) Benennung der Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beim Bewerber beschäftigten
Arbeitskräfte (für jedes Geschäftsjahr getrennt), gegliedert nach
Berufsgruppen sowie nach Anzahl, welche im Geschäftsbereich tätig sind,
in den die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen fällt,
insbesondere mit Angaben zu folgenden Berufsgruppen: Leitung,
Verwaltung, Disposition, Mitarbeiter in Arbeitnehmerüberlassung mit
Büro- und Verwaltungstätigkeiten (z.B. Check-in), Mitarbeiter in
Arbeitnehmerüberlassung mit sonstigen gewerblichen Tätigkeiten;
b) Darstellung der Geschäftsbereiche des Unternehmens des Bewerbers,
insbesondere für die Zuständigkeiten, in die die hier ausgeschriebenen
Leistungen fallen, z.B. durch Vorlage eines Organigramms
(Gliederungsplans) des Unternehmens;
c) Angaben zu realisierten oder in der Realisierung weit
fortgeschrittenen Referenzprojekten aus den vor der Veröffentlichung
dieser Bekanntmachung vergangenen 36 Monaten, bei denen in Art und
Umfang mit der vorliegend ausgeschriebenen Leistung (vgl.
Vergabeunterlagen) vergleichbare Leistungen durchgeführt wurden.
Erwartet werden folgende Angaben für jedes Referenzprojekt:
Name und Adresse des Auftraggebers sowie Benennung eines
Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und
E-Mail-Adresse,
Bezeichnung und Standort des Referenzobjekts
Kurzbeschreibung der Art der erbrachten Leistungen, mit Angaben zu
besonderen Umständen der Leistungserbringung (saisonal schwankend,
kurzfristige Bereitstellung, Sicherheitsbereich, sonstige); Art der
Beauftragung (Rahmenvertrag mit einem oder mehreren Auftragnehmern);
Beschreibung der von den Leiharbeitnehmern im Wesentlichen erbrachten
Leistungen,
Kurzbeschreibung des Umfangs der erbrachten Leistungen mit Angaben
zum Gesamtjahreswert, jahresdurchschnittliche Anzahl der verliehenen
Mitarbeiter; jahresdurchschnittliche Anzahl der geleisteten
Arbeitsstunden,
Zeitraum der Leistungserbringung,
Angabe, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit
Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Firmen erbracht
wurden, sowie ggf. Angabe des Eigenleistungsanteils. Wurden die
Leistungen nicht vollständig als Eigenleistung erbracht, so ist
anzugeben, welche Leistungen als Eigenleistung erbracht wurden.
Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens
wird auf Ziffer VI.3 d) verwiesen.
Für die Prüfung der Teilnahmeanträge wird auf Ziffer III.1.4, für eine
ggf. erforderliche Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe
aufgefordert werden (Bewertung) wird auf Ziffer II.2.9 verwiesen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Mindestens ein Auftrag muss eine Arbeitnehmerüberlassung mit saisonalen
Schwankungen in der Bereitstellung von Arbeitskräften und Kurzschichten
mit einer Schicht-länge von weniger als 6 Stunden umfassen.
III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Auftraggeber behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung
der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die
Bewerber aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte
unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen,
zu vervollständigen oder zu korrigieren.
Der Auftraggeber wird anschließend die vollständigen Teilnahmeanträge
inhaltlich prüfen. Die Prüfung bezieht sich auf die Einhaltung etwaiger
in Ziffer III.1.1) bis III.1.3) genannter Mindestanforderungen.
Unbeschadet etwaiger Mindestanforderungen wird der Auftraggeber
inhaltlich prüfen, ob die grundsätzliche Eignung des Bewerbers nach den
in Ziffer III.1.1) bis III.1.3) genannten Unterlagen vorliegt. Kann im
Ergebnis die grundsätzliche Eignung nicht bejaht werden, wird der
Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt.
Eine ggf. erforderliche Bewertung der Teilnahmeanträge erfolgt gemäß
Ziffer II.2.9).
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.1.6)Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:
Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:
Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt
wird, haben muss:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Künftige
Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als
Bewerbergemeinschaft einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer
Bewerbergemeinschaft muss zusätzlich zum Bewerbungsbogen nach Ziffer
VI.3 d) eine ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem
Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der
Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der
Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden
Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt.
Die vorgeschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen
Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnet sein. Die Aufteilung
der Leistungsbereiche bzw. Aufgaben auf die einzelnen Mitglieder der
Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall ist darzustellen.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
Geplante Höchstanzahl an Beteiligten an der Rahmenvereinbarung: 3
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
verhandelnden Angebote
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 16/08/2018
Ortszeit: 13:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 07/09/2018
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/01/2019
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:
a) Der Auftraggeber ist ausschließlich Sektorenauftraggeber nach § 100
Abs. 1 Nr. 2 GWB. Der Auftraggeber wird im Vergabeverfahren durch die
Flughafen Nürnberg GmbH vertreten. Zur Vereinfachung wird nur der
Begriff Auftraggeber verwendet.
b) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren:
Die unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3) benannten Unterlagen sind
bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der
Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft,
sich zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen oder
technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen
(z. B. durch Subunternehmer) zu berufen, so sind die unter Ziffer
III.1.2) bis III.1.3) benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen
insoweit vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit
Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag
die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach
deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit
über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird.
Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im
Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit
ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber
im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem
Umfang der Eignungsleihe haftet.
Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise für
die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder
Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung
(Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen,
so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen
als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese
Kapazitäten benötigt werden.
c) Die Teilnahmeanträge sind in allen Bestandteilen in deutscher
Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher
Übersetzung.
d) Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge einen
Bewerbungsbogen erstellt. Dieser ist für die Einreichung der
Teilnahmeanträge zu verwenden. Der Bewerbungsbogen ist bei der
Kontaktstelle nach Ziffer I.1) in Text-form anzufordern.
Die Teilnahmeanträge müssen in Schriftform (eigenhändig unterschrieben
und im Original) bis zum Schlusstermin für deren Eingang nach Ziffer
IV.2.2) im verschlossenen Umschlag unter Angabe der Kontaktstelle gemäß
Ziffer I.1) eingehen. Der Umschlag ist mit dem Hinweis
Teilnahmewettbewerb für Vergabeverfahren Rahmenvertrag
Arbeitnehmerüberlassung Nicht öffnen zu versehen.
e) Erläuterung zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens:
Aa) Der Auftraggeber behält sich vor, die nach Ziffer I.3
veröffentlichten informatorischen Vergabeunterlagen anzupassen und den
ausgewählten Bewerbern eine überarbeitete Fassung der
Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung zur Verfügung
zu stellen.
Bb) Der Auftraggeber behält sich nach § 15 Abs. 4 SektVO vor, den
Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in
Verhandlungen einzutreten.
f) Die in Ziffer II.2.7) und in Ziffer IV.2.3) enthaltenen Zeitangaben
stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung.
g) Anfragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens
15.07.2018 in schriftlicher Form bei der Kontaktstelle gemäß Ziffer
I.1) vorliegen.
h) Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der
Mindestzahl von drei zulassungsfähigen Bewerbungen das vorliegende
Vergabeverfahren einzustellen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor,
bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von drei wertungsfähigen
Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren ein-zustellen. Bei einer
losweisen Vergabe gelten die voranstehenden Vorbehalte für jedes Los.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken
Postfach 606
Ansbach
91511
Deutschland
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
Internet-Adresse: [8]www.vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Auf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein
Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB insbesondere
unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung
des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Siehe Ziffer VI.4.1)
Ansbach
Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/07/2018
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1. mailto:ausschreibung@airport-nuernberg.de?subject=TED
2. http://www.airpart.de/
3. https://www.airport-nuernberg.de/ausschreibungen
4. mailto:ausschreibung@airport-nuernberg.de?subject=TED
5. http://www.airport-nuernberg.de/
6. mailto:ausschreibung@airport-nuernberg.de?subject=TED
7. http://www.airport-nuernberg.de/
8. http://www.vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de/
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