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Ausschreibung: Bau von Wasseraufbereitungsanlagen - DE-Gelsenkirchen
Bau von Wasseraufbereitungsanlagen
Dokument Nr...: 313769-2018 (ID: 2018071909344172138)
Veröffentlicht: 19.07.2018
*
DE-Gelsenkirchen: Bau von Wasseraufbereitungsanlagen
2018/S 137/2018 313769
Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems Sektoren
Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb
Bauauftrag
Legal Basis:
Richtlinie 2014/25/EU
Abschnitt I: Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
GELSENWASSER AG
Willy-Brandt-Allee 26
Gelsenkirchen
45891
Deutschland
Kontaktstelle(n): Thorsten Reck
Telefon: +49 209708-1718
E-Mail: [1]Vergabestelle-SG2@gelsenwasser.de
Fax: +49 209708-1717
NUTS-Code: DEA32
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]http://www.gelsenwasser.de
I.1)Name und Adressen
Wasserwerke Westfalen GmbH
Zum Kellerbach 52
Schwerte
58239
Deutschland
Telefon: +49 209708-1708
E-Mail: [3]Vergabestelle-SG2@gelsenwasser.de
Fax: +49 209708-1717
NUTS-Code: DEA52
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [4]http://www.wasserwerke-westfalen.de
I.1)Name und Adressen
Wassergewinnung Essen GmbH
Langenberger Straße 306
Essen
45277
Deutschland
Telefon: +49 209708-1708
E-Mail: [5]Vergabestelle-SG2@gelsenwasser.de
Fax: +49 209708-1717
NUTS-Code: DEA13
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [6]http://www.wg-essen.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag betrifft eine gemeinsame Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[7]www.gelsenwasser.de
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von
Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein
verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang
zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich
unter: [8]www.gelsenwasser.de
I.6)Haupttätigkeit(en)
Wasser
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Ozonung und Restozonvernichtung für Trinkwasseraufbereitung
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45252120
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und Anlagendokumentation einer
Ozonanlage gemäß DIN 19627 zur Aufbereitung von Trinkwasser. Die
Ozonanlage besteht aus Ozongeneratoren (Erzeugungskapazität 1 -5 kg
03/h), verbindenden Rohrleitungen aus Edelstahl (Werkstoff 1.4571),
Ozonvermischungseinrichtungen nach dem Teilstrom-Injektor-Verfahren mit
einer Eintragseffizienz k 95 % einschließlich statischer Rohrmischer
aus Edelstahl (Werkstoff 1.4571), katalytischen Restozonvernichtern,
sowie der erforderlichen Armaturen einschließlich Mess-, Steuerungs-und
Regeltechnik. Lieferung, Planung, Projektierung, Programmierung und
Inbetriebnahme vom Prozessleitsystem Typ PCS7 (Version 8.1) der Firma
Siemens AG mit der APL Bibliothek (Advanced Process Library). Als
Steuerungssystem ist das Prozessleitsystem PCS7, zwingend einzusetzen.
Auslegung, Herstellung und Montage von Niederspannungsverteilungen nach
VDE 0113 und VDE 0660 (DIN EN 61439 Teil 1).
Die Ozonerzeugung erfolgt aus technischem Sauerstoff (Reinheit 99,5 %).
Verbindende Rohrleitungen einschließlich Armaturen müssen zu den
Schnittstellen anderer Anlagenteile wie folgt hergestellt werden:
Sauerstoffleitung vom bauseitigen Sauerstoffbevorratungstank zu den
Ozongeneratoren (erdverlegt inklusive Herstellung der
Gebäudeeinführung), Kühlwasserleitungen von einer
Betriebswasserübergabestelle innerhalb des Gebäudes zu den
Ozongeneratoren sowie zu einer Entwässerungsübergabestelle,
Ozongasleitungen von den Ozongeneratoren zu den
Ozonvermischungseinrichtungen, Treibwasserleitungen von einer
Betriebswasserübergabestelle zu den Ozonvermischungseinrichtungen sowie
Rohrleitungen zur Abführung von Ozongas der bauseitig errichteten
Ozonreaktoren und Einbindung der Restozonvernichtung. Planen und
Herstellen von Werkstatt- und Bestandszeichnungen sowie lsometrien.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.8)Dauer der Gültigkeit des Qualifizierungssystems
Unbestimmte Dauer
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.1.9)Qualifizierung für das System
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre
Qualifikation erfüllen müssen:
Sämtliche, von den Bewerbern zu erfüllenden Anforderungen
einschließlich deren Klassifizierung als Eignungs- /
Ausschlusskriterien sowie gegebenenfalls deren Gewichtungsfaktoren,
sind im Internet unter
[9]https://www.gelsenwasser.de/partner/materialwirtschaft/
veröffentlicht und stehen dort zum Download oder zum Ausdruck zur
Verfügung. Interessierte Unternehmen haben sämtliche dort genannten
Unterlagen vollständig beizubringen. Soweit Vordrucke von der
Vergabestelle zur Verfügung gestellt werden, sind diese zu verwenden.
Sämtliche Unterlagen sind, soweit nicht die Einreichung in Kopie
ausdrücklich zugelassen ist, im schriftlichen Original (keine
Kopie/Scan/Fax) einzureichen; geforderte Unterschriften sind
eigenhändig zu leisten. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende,
formell fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer
von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder
aufzuklären (§ 51 Abs. 2 SektV0).
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre
Qualifikation erfüllen müssen:
Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Nachforderung / Nachreichung
oder Aufklärung / Erläuterung von Unterlagen. Ein Bewerber kann sich
zum Nachweis seiner wirtschaftlichen/finanziellen, technischen oder
beruflichen Leistungsfähigkeit auch auf die Leistungsfähigkeit anderer
Unternehmen stützen, unabhängig von dem Rechtsverhältnis, in dem er zu
diesen steht (§ 47 Abs. 1 S. 1 u. 2 SektV0). In diesem Fall behält sich
die Vergabestelle vor, im Einzelfall die in diesem
Qualifizierungsverfahren geforderten Eignungsnachweise des
Nachunternehmers anzufordern, soweit der Nachunternehmer nicht selbst
in diesem Verfahren präqualifiziert ist. Ferner sind entsprechende
Verpflichtungserklärungen der Dritten nach § 47 Abs. 1 S. 1 SektV0
vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich -auf besonderes Verlangen-
vor, von jeglichen Unternehmen Gewerbezentralregisterauszüge gemäß GewO
zu fordern und Abfragen bei Korruptions- und Vergaberegistern
vorzunehmen.
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre
Qualifikation erfüllen müssen:
Die Vergabestelle behält sich -auf besonderes Verlangen- vor, von
jeglichen Unternehmen Gewerbezentralregisterauszüge gemäß GewO zu
fordern und Abfragen bei Korruptions- und Vergaberegistern vorzunehmen.
Die Vergabestelle behält sich weiterhin vor, zu jedem Zeitpunkt des
Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten.
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft
wird:
Zur Verringerung des Nachweisaufwands auf Bewerberseite sieht der
Auftraggeber für einen Großteil der geforderten Eignungsanforderungen
Eigenerklärungen vor. Nur im Fall objektiv begründeter, konkreter
Zweifel ist er gehalten, weitere Nachforschungen anzustellen und
gegebenenfalls von neuem in die Eignungsprüfung einzutreten. Für diesen
Fall behält er sich vor, auch über die genannten Nachweise
hinausgehende Erklärungen und Nachweise zum Beleg der Eignung
abzufordern. Sollte sich herausstellen, dass der
Qualifizierungsteilnehmer unzutreffende Angaben im Rahmen des
Qualifizierungssystems zu seiner Eignung gemacht zu haben, stellt
allein dies bereits einen Ausschlussgrund dar.
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre
Qualifikation erfüllen müssen:
.
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft
wird:
Die Eignung / Qualifizierung wird anhand von Eignungsanforderungen, die
als Eignungs- Ausschlusskriterien (K.0.), Eignungs-Ausschlusskriterien
nach Ausübung des Auftraggeberermessens bei Beeinträchtigung der
Zuverlässigkeit (K.0.*) sowie Eignungs-Bewertungskriterien
gekennzeichnet sind, ermittelt. Zudem existieren Informationskriterien
zu allgemeinen Unternehmensangaben (Info), die nicht bei der
Eignungsprüfung / Qualifizierung berücksichtigt werden. Den vorstehend
aufgeführten Eignungs-Bewertungskriterien wurde jeweils ein
Gewichtungsfaktor (GF) zugeordnet, wobei der GF 1 einer niedrigen
Relevanz, der GF 3 einer mittleren Relevanz und der GF 6 einer hohen
Relevanz entspricht. Der jeweilige GF wird mit den für das jeweilige
Kriterium erlangten Punkten multipliziert. Teilweise kann nur die
vorgegebene volle Punktzahl erreicht werden oder Null Punkte, weil die
Anforderung entweder erfüllt oder nicht erfüllt ist. Teilweise sieht
die Bewertungsmatrix eine ermessensgebundene Bewertung nach.
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre
Qualifikation erfüllen müssen:
.
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft
wird:
Es liegt ein Punkteverteilungsschlüssel vor. Dabei wird ein Kriterium
mit 0 Punkten bewertet, wenn die Anforderungen nicht erfüllt werden;
ein Kriterium wird mit 2 Punkten bewertet, wenn die Anforderungen
teilweise erfüllt werden, ein Kriterium wird mit 4 Punkten bewertet,
wenn die Anforderungen vollständig erfüllt werden. Nachdem alle
erlangten Punkte eines Bewerbers mit den jeweiligen GF multipliziert
wurden, werden die jeweiligen Ergebnisse addiert. Auf diese Weise kann
der Bewerber maximal 200 Punkte erreichen. Bewerber sind für das
Qualifikationsverfahren geeignet, wenn sie mindestens 75 % der maximal
erreichbaren Punkte erlangen (Mindesterfüllungsgrad) und zugleich
sämtliche Ausschlusskriterien vollständig erfüllen. Ein Unternehmen,
das auch nur ein Eignungs-Ausschlusskriterium nicht erfüllt, ist nicht
geeignet und kommt für die Qualifizierung oder Auftragsvergabe
/-ausführung nicht in Betracht.
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre
Qualifikation erfüllen müssen:
.
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft
wird:
Zur Verringerung des Nachweisaufwands auf Bewerberseite sieht der
Auftraggeber für einen Großteil der geforderten Eignungsanforderungen
Eigenerklärungen vor. Nur im Fall objektiv begründeter, konkreter
Zweifel, ist er gehalten weitere Nachforschungen anzustellen und
gegebenenfalls von neuem in die Eignungsprüfung einzutreten. Für diesen
Fall behält er sich vor, auch über die genannten Nachweise
hinausgehende Erklärungen und Nachweise zum Beleg der Eignung
abzufordern. Sollte sich herausstellen, dass der
Qualifizierungsteilnehmer unzutreffende Angaben im Rahmen des
Qualifizierungssystems zu seiner Eignung gemacht habt, stellt allein
dies bereits einen Ausschlussgrund dar.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Die Vergabestelle führt diese Bekanntmachung eines
Qualifizierungssystems mit Aufruf zum Wettbewerb nach der Verordnung
über die Vergabe von Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der
Trinkwasserverordnung und der Energieversorgung (Sektorenverordnung
SektVO) durch. Die Bewerber haben mit Abgabe Ihrer Anträge Angaben zum
Unternehmen (Firmenname / Adresse / Telefon / Telefax / E-Mail /
Homepage), zur Gesellschaftsform (Personengesellschaft /
Kapitalgesellschaft, Angabe der Eigentumsverhältnisse) und zum
kaufmännischen Ansprechpartner zu machen.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Albrecht-Thaer-Straße 9
Münster
48147
Deutschland
Telefon: +49 2514111691
E-Mail: [10]vergabekammer@brms.nrw.de
Fax: +49 2514112162
Internet-Adresse: [11]http://www.bezreg-muenster.nrw.de
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der
Unternehmen / Bewerber / Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen
gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung
von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. §
160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt
unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die
Vergabestellt weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf
Nachprüfung nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, soweit
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Albrecht-Thaer-Straße 9
Münster
48147
Deutschland
Telefon: +49 2514111691
E-Mail: [12]vergabekammer@brms.nrw.de
Fax: +49 2514112162
Internet-Adresse: [13]http://www.bezreg-muenster.nrw.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/07/2018
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2. http://www.gelsenwasser.de/
3. mailto:Vergabestelle-SG2@gelsenwasser.de?subject=TED
4. http://www.wasserwerke-westfalen.de/
5. mailto:Vergabestelle-SG2@gelsenwasser.de?subject=TED
6. http://www.wg-essen.de/
7. http://www.gelsenwasser.de/
8. http://www.gelsenwasser.de/
9. https://www.gelsenwasser.de/partner/materialwirtschaft/
10. mailto:vergabekammer@brms.nrw.de?subject=TED
11. http://www.bezreg-muenster.nrw.de/
12. mailto:vergabekammer@brms.nrw.de?subject=TED
13. http://www.bezreg-muenster.nrw.de/
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