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Ausschreibung: Bau von Trinkwasseraufbereitungsanlagen - DE-Bonn
Bau von Trinkwasseraufbereitungsanlagen
Abwasserreinigungsanlage
Wasserinstallationen
Betrieb einer Wasseraufbereitungsanlage
Geräte zum Reinigen von Wasser
Maschinen und Geräte zum Filtrieren oder Reinigen von Wasser
Dokument Nr...: 313700-2018 (ID: 2018071909335772087)
Veröffentlicht: 19.07.2018
*
DE-Bonn: Bau von Trinkwasseraufbereitungsanlagen
2018/S 137/2018 313700
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der
Bundeswehr
Fontainengraben 200
Bonn
53123
Deutschland
Kontaktstelle(n): DL II 5
Telefon: +49 22855040
E-Mail: [1]baiudbwdlii5@bundeswehr.org
Fax: +49 2285504894741
NUTS-Code: DEA22
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]http://evergabe-online.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Verteidigung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Wasserversorgungsanlage Camp Castor, Gao/Mali
Referenznummer der Bekanntmachung: 2017/S 138-283364
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45252126
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Erweiterung der Leistung aus dem Vertrag 1/DLII5/HI010 gem. § 132 Abs.
2 S. 1 Nr. 2 GWB für den Leistungsbestandteil Abwasseraufbereitung
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 2 165 000.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
39350000
39370000
65120000
42912330
42912300
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: 00
Hauptort der Ausführung:
Gao, Mali
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Bauliche Anlagen: Belebungsbecken, Pufferspeicher,
Membran-Biologischer-Reaktions-Container, Schlammentwässerung,
Sachdrainage, Regale für Schlammtrocknung, Erweite-rung der Halle
(Bodenplatte, Wände, Dach), zusätzliche solarthermische Module auf dem
Dach der Hallenerweiterung.
Prozesstechnik: Mind. drei drehzahlgesteuerte
Membran-/Linearkolbenverdichter (angeschlossen an die
Gebäudeleittechnik (GLT)), mind. 5 drehzahlgesteuerte
Abwasserdruckpumpen (angeschlossen an die GLT), ggf. weitere
Tauschmotorpumpen inkl. Pumpstationen, zonengesteuerte Luftverteiler,
Volumenstrommesser für Belüftereinheiten, Schwimmerschalter,
Ultraschallhöhenstandmesser, hydrostatische Füllstandanzeigen,
Niveauüberwachungssensoren mit optisch-akustischem Alarm,
Telemetrieanlagen, Control-Steuermodul für die Sensoren inkl. der
Software, Schlammspiegelmessgerät,
Entschäumungsmitteldosiereinrichtung, pH-Wert-Kontroll- und
Dosiereinrichtung, Flockungsdosiereinrichtung,
Fällungsmitteldosiereinrichtung, Eliminationsstufe von
Mikroschadstoffen. Überwachungssensoren für Abwasser für die Parameter
chemischer und biologischer Sauerstoffbedarf,
Phosphat-/Stickstoffgesamt-/Feststoffgehalt, pH-Wert-Messung,
gesamtorganischer Feststoffgehalt, relativer Feuchtegehalt der
Feststoffmasse, Nitrat-/Nitrit-/Stickstoff-/Sauerstoffkonzentration.
Energietechnik: Kompressionskältemaschine, freie Kühlung mittels
Luft-Wasser Wärmetauscher, solarthermische Kälteanlagentechnik inkl.
diverser Temperatur-, Volumenstrom-, Druck-, Füllstandmessperipherie
inkl. der Hardware- sowie softwareseitigen Integration dieser Technik
in die Steuerungssoftware.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Es handelt sich um eine Bekanntmachung gem. § 132 abs. 5 i.V.m. § 135
abs. 1 Nr. 2 und Abs. 3 GWB
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum
Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten
aufgeführten Fälle)
* Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:
Gem. §132 Abs. 5 i.V.m. §135 Abs. 2 u. 3 GWB können Änderungen eines
öffentlichen Auftrags (öA) gem. §132 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 GWB auch vor
Änderung des öA bekannt gemacht werden, wenn der AG der Ansicht ist,
dass die Änderung zulässig ist. Die Voraussetzungen gem. §132 Abs. 2 S.
1 Nr. 2 u. S 2 GWB sind erfüllt. Die Abwasseranlage (AA) basiert auf
einem Einwohnerwert (EW) von 1500. Durch einen Personalaufwuchses und
eines unerwartet hohen Feststoffanteils im Abwasser wird der
vorgegebene EW überschritten. Die AA ist deshalb zwingend zu ergänzen,
um einen Ausfall der AA zu verhindern (mögliche Kontamination der
Umwelt). Ein Wechsel des AN kann aus techn. Gründen nicht erfolgen. Es
müssten Leistungen mit unterschiedlichen technischen Merkmalen erworben
werden. Dies führt zur Unvereinbarkeit od. unverhältnismäßigen techn.
Schwierigkeiten bei Gebrauch u. Instandhaltung (IH). Die AA
funktioniert ausschließl. als geschlossenes System. Der AN hat die AA
selbst geplant. Die zusätzlich erforderliche Technik besteht aus
mehreren Anlagenteilen, die nur durch den AN eingebaut werden können,
da die Anpassung prozess-, regelungs- und energietechnisch erfolgen
muss. Für die Anpassung benötigte Informationen sind Firmengeheimnisse
des AN, sodass er nicht zur Offenlegung verpflichtet ist. Die AA ist
Eigentum des AN. Ein Eingriff durch den AG ist nicht mögl. Der AG kann
nicht entscheiden, dass ein Dritter die erforderlichen Ergänzungen
einbaut. Das Erbringen der zus. Leistungen durch einen anderen AN führt
zu längeren Verzögerungen in der Nutzung der Hauptleistung (u.a.
Wartungsbedarfe) u./o. zu komplexen techn. Anpassungen u./o. der
derzeitige AN müsste in seinen Leistungsverpflichtungen reduziert
werden. Dies ist vertraglich jedoch nicht vorgesehen.
Die Zuordnung von Leistungsstörungen ist unmöglich. Die
Leistungserbringung in ihrer Gesamtheit ist gefährdet. Es wird
weiterhin eine AA als Leistung geschuldet. Der Wert der
Auftragsänderung ist kleiner als 50 % des ursprünglichen
Auftragswertes.
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: [3]2017/S 138-283364
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: 1/DLII5/HI010
Bezeichnung des Auftrags:
3. Änderungsvereinbarung zum vertrag 1/DLII5/HI010
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
18/07/2018
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
LKK Klimatechnik Handels- und Servicegesellschaft mbH
Bahnhofstraße 18
Strausberg
15344
Deutschland
NUTS-Code: DE409
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 2 165 000.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Bundeskartellamt
Villemomblerstraße 76
Bonn
53123
Deutschland
Telefon: +49 22894990
E-Mail: [4]vk@bundeskartellamt.bund.de
Fax: +49 2289499163
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Un-ternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften
ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB
bleibt unbe-rührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2
GWB bleibt unberührt.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
18/07/2018
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3. http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:283364-2017:TEXT:DE:HTML
4. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
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