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Ausschreibung: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen - DE-Darmstadt
Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
Stadtplanung
Dokument Nr...: 313613-2018 (ID: 2018071909321971975)
Veröffentlicht: 19.07.2018
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DE-Darmstadt: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2018/S 137/2018 313613
Wettbewerbsbekanntmachung
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Zentrale Auftragsvergabestelle des Landkreises Darmstadt-Dieburg
Jägertorstraße 207
Darmstadt
64289
Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Auftragsvergabestelle
Telefon: +49 61518811535
E-Mail: [1]zavs@ladadi.de
Fax: +49 61518812484
NUTS-Code: DE716
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]http://www.ladadi.de
Adresse des Beschafferprofils: [3]www.subreport.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[4]www.subreport.de/E23974186
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[5]www.subreport.de/E23974186
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Offener, städtebaulicher Ideenwettbewerb Erster Baustein zum
Masterplan LaDaDi 2020+
Referenznummer der Bekanntmachung: 10.61.16/44-10.1-03
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71221000
71410000
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die Verwaltung des Landkreises Darmstadt-Dieburg abgekürzt
LaDaDi genannt befindet sich gegenwärtig an unterschiedlichen
Standorten verteilt über den gesamten Landkreis und auf dem Stadtgebiet
Darmstadt.
Mit der Vision zum Masterplan LaDaDi 2020+ sollen die Liegenschaften in
Darmstadt-Kranichstein sukzessive saniert, erweitert und umstrukturiert
werden.
Dieser städtebauliche Ideenwettbewerb bildet den Auftakt für diesen
Masterplan.
Das Verfahren gliedert sich in zwei voneinander getrennte, aber
inhaltlich aufeinander aufbauende, Wettbewerbe.
In diesem städtebaulichen Ideenwettbewerb sollen Konzepte entwickelt
und dargestellt werden, die in der Folge als Grundlage für den
Realisierungswettbewerb dienen sollen.
Um den Verwaltungsstandort Darmstadt-Kranichstein zu ertüchtigen, sind
für die Nutzbarkeit des Areals wichtige Rahmenparameter planerisch zu
lösen. Die Erschließung zum Areal soll konzentriert und vereinfacht
werden. So soll z.B. die im Bestand heterogen gestaltete Zugänglichkeit
und Erschließung der einzelnen Gebäudetrakte zudem zukünftig über ein
zentrales Eingangsgebäude erfolgen (weitere Planungsziele, siehe Teil C
der Auslobungsunterlage).
Ein wesentliches Aufgabenfeld des städtebaulichen Ideenwettbewerbs wird
es sein, in einem Entwurf planerisch zu durchdenken, ob die
Gebäudestrukturen Trakt 2,3 und 4 bestehen bleiben können und lediglich
der Altbau Trakt 5 sowie das Eingangsgebäude neu gedacht werden müssen,
oder ob es städtebaulich sowie funktional sinnvoller erscheint, einen
vollständigen Neubau der Trakte 2,3,4 und 5 sowie des Eingangsbereichs
anzustoßen. In beiden Fällen ist besonderes Augenmerk auf die
funktionale Verträglichkeit und den Anschluss des Neubaus an den
Bestand zu legen. Neben der Funktionalität der Neustrukturierung, ist
sich der Auslober seiner Verantwortung gegenüber der Umwelt bewusst und
setzt sich für den schonenden Umgang mit natürlichen Ressourcen ein.
Die Wettbewerbsteilnehmer sollen sich in ihrem Lösungsvorschlag
(Sanierung/Teilneubau oder Abriss/Neubau) für die ihrer Ansicht nach
funktional schlüssigere, gestalterisch nachvollziehbarere und
(wirtschaftlich) nachhaltigere Lösung entscheiden und diese
entsprechend der Leistungsanforderungen (siehe Teil A, Kapitel 8.1 der
Auslobungsunterlage) entwickeln.
Die Preisgerichtsentscheidung der ersten Stufe wird dann als Grundlage
zur Diskussion und Entscheidung der Realisierungsvarianten
Sanierung/Teilneubau oder Abriss/Neubau im Kreistag dienen.
Gegenstand des Wettbewerbs zur hochbaulichen Realisierung (Stufe 2)
sind zunächst der Neubau Trakt 5 nebst Eingangsbereich/-gebäude. Für
den Neubau mit ca. 500 Büroarbeitsplätzen und ca. 14 100 m^2 BGF wurden
über die funktionalen Anforderungen hinausgehend auch kulturelle,
soziale, wirtschaftliche und strukturelle Objektziele definiert.
Der Kreis baut mit den Mitteln seiner Bürger, für seine Bürger. Der
schonende Einsatz von Ressourcen und wirtschaftlichen Mitteln ist
Grundvoraussetzung (siehe hierzu Teil C, Kapitel 1.1 der
Auslobungsunterlage).
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.10)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:
Arbeitsgemeinschaften und Teams aus Architekten und Stadtplanern
und/oder Landschaftsarchitekten
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.2)Art des Wettbewerbs
Offen
IV.1.7)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:
Termine:
Rückfragenkolloquium am 30.7.2018, 9:00
Schriftliche Rückfragen bis 1.8.2018
Einsendeschluss Teilnahmeanträge bis 6.8.2018, 11:00
Einsendung der Planunterlagen bis 31.8.2018, 12:00
Einsendung des Modells bis 7.9.2018, 12:00
Weitere Informationen, siehe Auslobung Teil A, 12
Die Bewerbungsunterlagen können kostenlos unter
[6]www.subreport.de/E23974186 heruntergeladen werden.
Genaue Informationen sind der Auslobung zu entnehmen, welche sowohl die
Wettbewerbsaufgabe als auch die Wettbewerbsbedingungen darstellt.
Teil A, 11 der Auslobung: Beurteilungskriterien:
Städtebau (u.a. städtebauliche und funktionale Qualität, Gliederung
der Baumassen, Höhenentwicklung, Umgang mit Freiflächen)
Funktionalität (u.a. Erfüllung des Flächenprogramms,
Nutzungsverteilung und Erschließung, Flexibilität, Barrierefreiheit)
Ökologische Nachhaltigkeit (u. a. Kompaktheit der Gebäudestruktur)
Wirtschaftlichkeit (u. a. Flächenwirtschaftlichkeit)
Realisierbarkeit
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 31/08/2018
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an
ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder
Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3)Preise und Preisgericht
IV.3.1)Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
Genaue Informationen sind der Auslobung zu entnehmen, welche sowohl die
Wettbewerbsaufgabe als auch die Wettbewerbsbedingungen darstellt.
Teil A, 13 der Auslobung: Preisgelder:
Der Auslober stellt als Wettbewerbssumme einen Gesamtbetrag in Höhe von
40 000 EUR zzgl. Umsatzsteuer zur Verfügung.
Die Preise werden (jeweils zzgl. Umsatzsteuer) wie folgt gestaffelt:
1) Preis 15 000 EUR
2) Preis 10 000 EUR
3) Preis 6 000 EUR
4) Preis 5 000 EUR
5) Preis 4 000 EUR
IV.3.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
IV.3.3)Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die
Gewinner des Wettbewerbs vergeben: nein
IV.3.4)Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen
Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja
IV.3.5)Namen der ausgewählten Preisrichter:
Stephanie Bastian, LK Da-Di, Büro des Landrats, Architektin
Rainer Leiß, LK Da-Di, Büro des Landrats, Verwaltungsleiter
Klaus Peter Schellhaas, LK Da-Di, Landrat des Landkreises
Darmstadt-Dieburg
Andreas Arnold, LK Da-Di, Architekt, Da-Di-Werk
Prof. Anett-Maud Joppien, Architektin, Darmstadt
Prof. Christian Moczala, Architekt / Stadtplaner, Frankfurt / Weimar
Michael Olesch, Landschaftsarchitekt / Stadtplaner, Nürnberg
Prof. Dr.-Ing. Annette Rudolph-Cleff, Architektin, Darmstadt
Prof. Zvonko Turkali, Architekt, Frankfurt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Darmstadt
64283
Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Darmstadt
64283
Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Sieht sich ein Bewerber oder Bieter durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß
innerhalb von zehn Kalendertagen beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs.
3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen
erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung
genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber
dem Auftraggeber geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 3
GWB).
Teilt der Auftraggeber dem Bewerber oder Bieter mit, seiner Rüge nicht
abhelfen zu wollen, oder bleibt er untätig, so besteht die Möglichkeit,
innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf
Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Hessen bei dem
Regierungspräsidium Darmstadt zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4
GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden
sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert.
Ein Vertrag darf bei elektronischer Übermittlung erst 10 Kalendertrage
nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen
werden. Die Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch
den Auftraggeber.
Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist
nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein
Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor
Ablauf der Frist nach § 134 GWB dem Auftraggeber durch die
Vergabekammer zugestellt worden sein.
Die Unwirksamkeit einer Auftragserteilung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2
GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren
innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den
Vertragsabschluss, jedoch nicht später als 6 Monate nach
Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die
Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die
Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Darmstadt
64283
Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/07/2018
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4. http://www.subreport.de/E23974186
5. http://www.subreport.de/E23974186
6. http://www.subreport.de/E23974186
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