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Ausschreibung: Estricharbeiten - DE-Waldshut-Tiengen
Estricharbeiten
Dokument Nr...: 312109-2018 (ID: 2018071909030070501)
Veröffentlicht: 19.07.2018
*
  DE-Waldshut-Tiengen: Estricharbeiten
   2018/S 137/2018 312109
   Auftragsbekanntmachung
   Bauauftrag
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   AOK Baden  Württemberg
   Am Rheinfels 2
   Waldshut-Tiengen
   79761
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): c/o AOK Bezirksdirektion Hochrhein-Bodensee
   E-Mail: [1]vergabestelle@bv.aok.de
   NUTS-Code: DE
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.aok.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YDKYSVV
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
   AOK Bundesverband GbR
   Rosenthaler Str. 31
   Berlin
   10178
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
   E-Mail: [4]vergabestelle@bv.aok.de
   NUTS-Code: DE
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [5]www.aok.de
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [6]https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YDKYSVV
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Gesundheit
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Rückbau und Neubau der AOK Verwaltungsgebäudes in Waldshut: hier
   Estricharbeiten
   Referenznummer der Bekanntmachung: 2018-07-16-BW-PEN
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   45262320
   II.1.3)Art des Auftrags
   Bauauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Die AOK Baden-Württemberg begann 2017 mit dem Neubau eines Gebäudes für
   die AOK Bezirksdirektion Hochrhein-Bodensee.
   Dieser Neubau wird an Stelle des bestehenden Gebäudekomplexes der AOK
   am Rheinfels 2, in 79761 Waldshut entstehen.
   Es ist daher geplant, den vorhandenen Gebäudekomplex einschließlich
   Tiefgarage komplett rückzubauen und durch einen Neubau mit zwei
   Baukörpern mit Tiefgarage zu ersetzen.
   Richtung Südwesten (Rhein) entsteht eine Tiefgarage.
   Ab Oberkante Tiefgarage ein 2-geschossiges Gesundheits- und
   Verwaltungsgebäude (Gesundheitszentrum).
   Unmittelbar an die Außenkante und die Oberkante der Tiefgarage
   angrenzend entsteht ein 5-geschossiges Verwaltungsgebäude
   (Hauptgebäude).
   Alle tragenden Bauteile bestehen aus Stahlbeton.
   Es handelt sich um eine sogenannte Ü2-Baustelle nach DIN 1045
   (Überwachungsklasse 2).
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE
   Hauptort der Ausführung:
   AOK Baden-Württemberg c/o AOK Bezirksdirektion Hochrhein-Bodensee Am
   Rheinfels 2 79761 Waldshut
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Estricharbeiten:
   Ca. 4.700 m^2 Hohlbodensystem
   Ca. 100 m^2 Doppelbodensystem
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 04/12/2018
   Ende: 16/08/2019
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   1.) Sofern vorhanden und/oder zur Eintragung verpflichtet: aktueller
   Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder
   Handelsregister (Kopie) oder der Handwerksrolle des
   Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft
   (nicht älter als 24 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet). Bieter
   mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung
   in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in
   deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen; (vorläufiger Nachweis
   durch Erklärung in Teil IV der Einheitlichen europäischen
   Eigenerklärung).
   2.) Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe des § 6 e VOB/A-EU
   vorliegt. (Durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare
   Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die
   Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.
   (Präqualifikationsverzeichnis). Die Eintragung in ein gleichwertiges
   Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.
   Ersatzweise durch Teil III der Einheitlichen Europäischen
   Eigenerklärung. Diese ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   1.) Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und
   Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und
   Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg
   (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz  LTMG)
   (a) Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt
   2.) Auftragnehmer haben bei der Ausführung die in der
   Unfallverhütungsvorschrift Allgemeine Vorschriften für Sicherheit und
   Gesundheitsschutz der Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) bzw. der
   jeweiligen Berufsgenossenschaft näher bezeichneten Vorschriften und
   Regeln zu beachten.
   (a) Bieter und deren Nachunternehmer haben mit Angebotsabgabe die
   Einhaltung der sich aus diesem Vorschriften ergebenden Verpflichtungen
   durch Eigenerklärungen zu bestätigen.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 21/08/2018
   Ortszeit: 07:30
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 19/10/2018
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 21/08/2018
   Ortszeit: 07:30
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKYSVV
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
   Villemombler Straße 76
   Bonn
   53123
   Deutschland
   Fax: +49 2289499163
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   § 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
   "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
   berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
   Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
   Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
   des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
   gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
   ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
   die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
   (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
   Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
   elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
   zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
   Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
   betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
   (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das
   Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer
   Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."
   § 135 GWB Unwirksamkeit.
   "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber:
   1. gegen § 134 verstoßen hat..."
   § 160 GWB Einleitung, Antrag.
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund
   der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
   Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
   Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
   dem Auftraggeber gerügt werden,
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt."
   § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
   "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen
   Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
   Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen
   Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und
   kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
   einwirken.
   (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   16/07/2018
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   1. mailto:vergabestelle@bv.aok.de?subject=TED
   2. http://www.aok.de/
   3. https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YDKYSVV
   4. mailto:vergabestelle@bv.aok.de?subject=TED
   5. http://www.aok.de/
   6. https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YDKYSVV
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