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Ausschreibung: Estricharbeiten - DE-Waldshut-Tiengen
Estricharbeiten
Dokument Nr...: 312109-2018 (ID: 2018071909030070501)
Veröffentlicht: 19.07.2018
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DE-Waldshut-Tiengen: Estricharbeiten
2018/S 137/2018 312109
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
AOK Baden Württemberg
Am Rheinfels 2
Waldshut-Tiengen
79761
Deutschland
Kontaktstelle(n): c/o AOK Bezirksdirektion Hochrhein-Bodensee
E-Mail: [1]vergabestelle@bv.aok.de
NUTS-Code: DE
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.aok.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YDKYSVV
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
AOK Bundesverband GbR
Rosenthaler Str. 31
Berlin
10178
Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail: [4]vergabestelle@bv.aok.de
NUTS-Code: DE
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [5]www.aok.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[6]https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YDKYSVV
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Rückbau und Neubau der AOK Verwaltungsgebäudes in Waldshut: hier
Estricharbeiten
Referenznummer der Bekanntmachung: 2018-07-16-BW-PEN
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45262320
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Die AOK Baden-Württemberg begann 2017 mit dem Neubau eines Gebäudes für
die AOK Bezirksdirektion Hochrhein-Bodensee.
Dieser Neubau wird an Stelle des bestehenden Gebäudekomplexes der AOK
am Rheinfels 2, in 79761 Waldshut entstehen.
Es ist daher geplant, den vorhandenen Gebäudekomplex einschließlich
Tiefgarage komplett rückzubauen und durch einen Neubau mit zwei
Baukörpern mit Tiefgarage zu ersetzen.
Richtung Südwesten (Rhein) entsteht eine Tiefgarage.
Ab Oberkante Tiefgarage ein 2-geschossiges Gesundheits- und
Verwaltungsgebäude (Gesundheitszentrum).
Unmittelbar an die Außenkante und die Oberkante der Tiefgarage
angrenzend entsteht ein 5-geschossiges Verwaltungsgebäude
(Hauptgebäude).
Alle tragenden Bauteile bestehen aus Stahlbeton.
Es handelt sich um eine sogenannte Ü2-Baustelle nach DIN 1045
(Überwachungsklasse 2).
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE
Hauptort der Ausführung:
AOK Baden-Württemberg c/o AOK Bezirksdirektion Hochrhein-Bodensee Am
Rheinfels 2 79761 Waldshut
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Estricharbeiten:
Ca. 4.700 m^2 Hohlbodensystem
Ca. 100 m^2 Doppelbodensystem
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 04/12/2018
Ende: 16/08/2019
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1.) Sofern vorhanden und/oder zur Eintragung verpflichtet: aktueller
Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder
Handelsregister (Kopie) oder der Handwerksrolle des
Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft
(nicht älter als 24 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet). Bieter
mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung
in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in
deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen; (vorläufiger Nachweis
durch Erklärung in Teil IV der Einheitlichen europäischen
Eigenerklärung).
2.) Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe des § 6 e VOB/A-EU
vorliegt. (Durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare
Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die
Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.
(Präqualifikationsverzeichnis). Die Eintragung in ein gleichwertiges
Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.
Ersatzweise durch Teil III der Einheitlichen Europäischen
Eigenerklärung. Diese ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
1.) Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und
Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und
Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg
(Landestariftreue- und Mindestlohngesetz LTMG)
(a) Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt
2.) Auftragnehmer haben bei der Ausführung die in der
Unfallverhütungsvorschrift Allgemeine Vorschriften für Sicherheit und
Gesundheitsschutz der Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) bzw. der
jeweiligen Berufsgenossenschaft näher bezeichneten Vorschriften und
Regeln zu beachten.
(a) Bieter und deren Nachunternehmer haben mit Angebotsabgabe die
Einhaltung der sich aus diesem Vorschriften ergebenden Verpflichtungen
durch Eigenerklärungen zu bestätigen.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 21/08/2018
Ortszeit: 07:30
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 19/10/2018
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 21/08/2018
Ortszeit: 07:30
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKYSVV
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Villemombler Straße 76
Bonn
53123
Deutschland
Fax: +49 2289499163
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das
Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer
Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat..."
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund
der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt."
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
"(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen
Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen
Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und
kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/07/2018
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1. mailto:vergabestelle@bv.aok.de?subject=TED
2. http://www.aok.de/
3. https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YDKYSVV
4. mailto:vergabestelle@bv.aok.de?subject=TED
5. http://www.aok.de/
6. https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YDKYSVV
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