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Ausschreibung: Einsammeln von kommunalem Müll - DE-Strausberg
Einsammeln von kommunalem Müll
Recycling von Siedlungsabfällen
Dokument Nr...: 308374-2018 (ID: 2018071710013568300)
Veröffentlicht: 17.07.2018
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DE-Strausberg: Einsammeln von kommunalem Müll
2018/S 135/2018 308374
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Entsorgungsbetrieb Märkisch-Oderland (EMO)
Klosterstraße 18
Strausberg
15344
Deutschland
Telefon: +49 33413547010
E-Mail: [1]abfallentsorgung@landkreismol.de
NUTS-Code: DE409
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]http://maerkisch-oderland.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/notice/CXP9YHRD5D
C
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Kommunaler Abfallentsorgungsbetrieb
I.5)Haupttätigkeit(en)
Umwelt
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Sammlung, Beförderung und Verwertung von Bioabfall aus der Biotonne
Referenznummer der Bekanntmachung: EMO 02-18-BIOEU
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90511100
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Sammlung, Beförderung und Verwertung von Bioabfall aus der Biotonne im
Landkreis Märkisch-Oderland nach näherer Maßgabe der
Leistungsbeschreibung
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90514000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE409
Hauptort der Ausführung:
Sammlung im Landkreis Märkisch-Oderland, die Verwertungsleistung ist
örtlich nicht beschränkt.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die Leistung umfasst im Einzelnen:
a) die Sammlung und Beförderung des Bioabfalls;
b) die Gestellung von Biotonnen mit Identifikationseinrichtungen
(Transponder);
c) den Behälteränderungsdienst;
d) die Verwertung des Bioabfalls.
Die Leistung umfasst die Erstgestellung von ca. 8 000 bis 14 000
Biotonnen, die Sammlung, Beförderung und Verwertung von ca. 4 000 bis 8
000 Mg/a an Bioabfällen aus der Biotonne, die Leerung von ca. 125 000
bis 250 000 Biotonnen pro Jahr und die Durchführung des erforderlichen
Behälteränderungsdienstes. Zur Erbringung der Leistungen ist ein
Behälteridentifikationssystem einzusetzen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/04/2019
Ende: 31/03/2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Einmalige Verlängerung um 12 Monate, die Wahrnehmung der Option wird
dem Auftragnehmer bis 6 Monate vor Ende des Leistungszeitraumes
mitgeteilt.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Einmalige Verlängerung um 12 Monate, die Wahrnehmung der Option wird
dem Auftragnehmer bis 6 Monate vor Ende des Leistungszeitraumes
mitgeteilt.
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
Eigenerklärung zu zwingenden Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB sowie
nach Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) und Mindestlohngesetz (MiLoG)
sowie Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwArbG),
Eigenerklärung zu fakultativen Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB,
Eigenerklärung, dass der Bieter in Bezug auf die Vergabe keine
unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden mit Dritten getroffen
hat,
Eigenerklärung des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von
Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
erfüllt hat,
Angaben zur Rechtsform des Bieters,
aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 6 Monate).
Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Nachweise zum
Nichtbestehen von Ausschlussgründen vorzulegen:
Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern
und Abgaben (nicht älter als 6 Monate; die Pflicht zur Vorlage gilt
nicht, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche
Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter ebenfalls zu belegen ist),
Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von
Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der
die meisten Arbeitnehmer versichert sind nicht älter als 6 Monate),
aktueller, d. h. bei Vorlage noch gültiger Nachweis der
Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft.
Allgemein gilt für die Vorlage von der unter III.1.1, III.1.2 und
III.1.3 geforderten Unterlagen:
Für die Nachforderung von Unterlagen gilt § 56 VgV. Da die
Nachforderung im Ermessen der Vergabestelle liegt und nicht
uneingeschränkt für alle Unterlagen zulässig ist, liegt es im
Eigeninteresse des Bieters, von vornherein vollständige Unterlagen
einzureichen,
Die Bieter haben anzugeben, für welche Leistungsteile der Einsatz von
Unterauftragnehmern beabsichtigt ist. Die Vergabestelle behält sich
vor, von den Bietern, die in die engere Wahl kommen, die verbindliche,
schriftliche Erklärung von ggf. vorgesehenen Unterauftragnehmern
einzuholen, dass diese für den Fall des Zuschlags die vorgesehene
Leistung erbringen werden, sowie die Eigenerklärungen der
Unterauftragnehmer zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen
nach § 123 GWB, AEntG, MiLoG, SchwArbG und § 124 GWB sowie für
Unterauftragnehmer für wesentliche Leistungen die gleichen Nachweise
und Erklärungen wie für den Hauptauftragnehmer zu fordern.
Für die in der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und
Dienstleistungsbereich (PQ-VOL) und/ oder im Unternehmer- und
Lieferantenverzeichnis (ULV) der Auftragsberatungsstelle Brandenburg
e.V. und/ oder im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen
(AVPQ) enthaltenen und geprüften Nachweise wird nach Angabe der
Zertifikatsnummer auch die Eintragung des Bieters in das PQ-VOL, das
ULV und das AVPQ akzeptiert. Für Referenzen gelten jedoch die unter
III.1.3) genannten Mindeststandards,
Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen jeweils
vergleichbare Nachweise und Erklärungen nach den Rechtsvorschriften des
Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtlich anerkannte
Übersetzung beifügen,
Bei Bietergemeinschaften sind der aktuelle Auszug aus dem
Handelsregister (nicht älter als 6 Monate) sowie die Unterlagen zu
zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach § 123 GWB, AEntG,
MiLoG, SchwArbG und § 124 GWB (hier unter III.1.1)) für jedes Mitglied
der Bietergemeinschaft vorzulegen; im Übrigen müssen in Summe alle
geforderten Nachweise vorliegen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie dessen Umsatz
bezüglich der ausgeschriebenen oder vergleichbarer Leistungen und über
die Bilanzsumme, jeweils in den letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahren,
Im Falle der Eignungsleihe für die wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit muss das Drittunternehmen erklären, für die
Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe mit dem
Bieter gesamtschuldnerisch zu haften.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
Auflistung von repräsentativen Referenzaufträgen der letzten 3 Jahre
für die behältergestützte Sammlung von Abfällen im öffentlichen Auftrag
unter Verwendung eines Identsystems, mit Benennung von durchgeführter
Dienstleistung, Durchführungszeitraum der Dienstleistung, Bezeichnung
des Auftraggebers, inklusive dessen Telefon- Nr., Leistungsumfang
(Anzahl der Behälterschüttungen pro Jahr), gesammelte Abfallart,
Auflistung von repräsentativen Referenzaufträgen der letzten drei
Jahre für die Verwertung von Bioabfällen aus kommunaler
Biotonnensammlung, mit Benennung von durchgeführter Dienstleistung,
Durchführungszeitraum der Dienstleistung, Bezeichnung des
Auftraggebers, inklusive dessen Telefon- Nr., Leistungsumfang
(Verwertungsmenge pro Jahr),
Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb oder Nachweis
der gleichwertigen Qualifikation (z. B. Zertifikate aus anderen
Mitgliedsstaaten der EU oder Nachweis ausgewählter
Zertifizierungsvoraussetzungen nach Entsorgungsfachbetriebe VO -
betrieblicher Aufbau, Leitung des Unternehmens,
Gewerbezentralregisterauszug, Nachweis der Fachkunde der
Unternehmensleitung, Nachweis einer Betriebs-und
Umwelthaftpflichtversicherung) für die Sammlung von gemischten
Siedlungsabfällen,
Allgemeine Angaben zur fachlichen und technischen Beurteilung des
Bieters:
a) Bezeichnung der Betriebsstätten und Betriebsstandorte, von denen aus
die Leistungen erbracht werden sollen, und Darstellung der
Verfügbarkeit der Betriebsstätten zum Leistungsbeginn;
b) Beschreibung der Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der
Qualität der Leistungserbringung;
c) Angaben über die Qualifikation der technischen Fachkräfte oder der
technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung
eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen
angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der
Qualitätskontrolle beauftragt sind.
Erklärung über die Zahl der Beschäftigten (Jahresdurchschnitt der
letzten 3 Jahre).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Anforderungen an die Referenzen:
Es ist mindestens eine Referenz für die Abfallsammlung und eine
Referenz für die Verwertung von Bioabfällen vorzulegen.
Bei den Referenzen für die Sammlung muss die Anzahl der im öffentlichen
Auftrag mit Identsystem verarbeiteten Behälterschüttungen in Summe der
Referenzaufträge mindestens 10.000 Schüttungen pro Jahr betragen.
Bei den Referenzen für die Verwertung ist eine Verwertungsmenge von
mindestens 600 Mg/a in Summe der Referenzaufträge vorzuweisen.
Eine Referenz ist ausreichend, sofern sie alle Anforderungen
hinsichtlich Anzahl der Behälterschüttungen und entsorgter Abfallmenge
erfüllt.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen
Vergabegesetz (BbgVergG).
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 23/08/2018
Ortszeit: 14:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/01/2019
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 23/08/2018
Ortszeit: 14:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Mit dem Angebot zusätzlich zu den Unterlagen unter III.1.1 bis III.1.3
vorzulegen:
Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem
Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG),
Angaben zur Durchführung der Leistungen nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen:
Darstellung des Logistikkonzeptes zur Erbringung der Leistungen der
Sammlung und Beförderung des Bioabfalls und Darstellung des
Reservehaltungs- und Instandhaltungskonzeptes,
Angaben bezüglich der Anzahl der erforderlichen Fahrzeuge sowie
technische und kalkulatorische Angaben bezüglich der Fahrzeuge und
Aufbauten, die zur Durchführung der Leistungen gemäß
Leistungsbeschreibung erforderlich sind,
Angaben bezüglich Anzahl und Tätigkeitsbereich der für die
Durchführung der Leistungen gemäß Leistungsbeschreibung erforderlichen
Mitarbeiter,
Nachweis der zu Leistungsbeginn gesicherten Verfügbarkeit der
vorgesehenen Fahrzeuge und Mitarbeiter durch Eigenerklärung,
Benennung der für die Leistungserbringung vorgesehenen Abfallbehälter
und Darstellung der Eignung für die Sammlung von Bioabfall,
Anlagenkennblatt der vorgesehenen Verwertungsanlage(n) sowie der ggf.
vorgesehenen Umschlaganlage(n) für Bioabfall (Angaben zu Standort,
Betreiber, Verwertungsverfahren, Genehmigungsdatum, genehmigten
Abfallarten, geeichter Straßenfahrzeugwaage, Ersatzwaage,
Gesamtkapazität),
Darstellung der Verwertungsverfahren in den vorgesehenen
Verwertungsanlagen,
auf Verlangen vorzulegen:
ggf. Vereinbarung zwischen Bieter/ Auftragnehmer/ Nachunternehmer/
Verleiher von Arbeitskräften und (ggf.weiteren) Nachunternehmern oder
Verleihern zur Einhaltung von Mindestanforderungen nach dem BbgVergG,
Auszüge aus den Genehmigungsunterlagen und Bereitschaftserklärungen
der Anlagenbetreiber bezüglich der vorgesehenen Verwertungs- und ggf.
Umschlaganlagen sowie ggf. weitere anlagenbezogene Erklärungen und
Nachweise zur Aufklärung der Angebotsinhalte,
Fragen zu den Vergabe- und Vertragsunterlagen und dem
Vergabeverfahren sind vorrangig mittels Kommunikation über den
Vergabemarktplatz des Landes Brandenburg zu stellen. Die Antworten der
Vergabestelle auf Bieterfragen werden allen Bietern soweit
zweckdienlich in Form von Bieterinformationen zur Verfügung gestellt,
die unter der unter I.3) genannten elektronischen Adresse abgerufen
werden können.Es obliegt dem Bieter, sich bis zum Ablauf der
Angebotsfrist darüber informiert zu halten, ob der Auftraggeber unter
dieser elektronischen Adresse eine (neue) Bieterinformation zum Abruf
bereitgestellt hat. Das Risiko, bei Unterlassen des Abrufs einer
Bieterinformation ein Angebot aufgrund veralteter Vergabeunterlagen
abzugeben und aus diesem Grund vom Vergabeverfahren ausgeschlossen zu
werden, liegt allein bei dem betreffenden Bieter.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YHRD5DC
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft
und Energie Land Brandenburg (MWE)
Heinrich-Mann-Allee 107
Potsdam
14473
Deutschland
Fax: +49 331-866-1652
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation nach § 134 GWB an
unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2
GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege
versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt
am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
§ 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
[...]
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem AG gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt
werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des
Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens
nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den
Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in
seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige
Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht
hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen
(Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder
Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der
Bieter an die Vergabekammer wenden.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
13/07/2018
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References
1. mailto:abfallentsorgung@landkreismol.de?subject=TED
2. http://maerkisch-oderland.de/
3. https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/notice/CXP9YHRD5DC
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Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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