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Ausschreibung: Netzkomponenten - DE-Amberg
Netzkomponenten
Dokument Nr...: 309852-2018 (ID: 2018071709505367776)
Veröffentlicht: 17.07.2018
*
DE-Amberg: Netzkomponenten
2018/S 135/2018 309852
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2004/18/EG
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
Klinikum St. Marien Amberg, Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt
Amberg
Mariahilfbergweg 7
Kontaktstelle(n): IT-Abteilung
Zu Händen von: Herrn Jürgen Schmid und Herrn Christian Pirzer (immer
beide anzuschreiben)
92224 Amberg
Deutschland
E-Mail: schmid.juergen@klinikum-amberg.de und
pirzer.christian@klinikum-amberg.de (immer beide zu verwenden)
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers:
[1]http://www.klinikum-amberg.de
Elektronischer Zugang zu Informationen:
[2]https://cloud.klinikum-amberg.de/index.php/s/noTL4VoYOGjcG1W
Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen
für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem)
verschicken: die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten
Kontaktstellen
I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
Sonstige: Klinikum in öffentlicher Trägerschaft
I.3)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit
I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
Vergabeverfahren Aktive Netzwerkkomponenten
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
Dienstleistung
Dienstleistungen
Dienstleistungskategorie Nr 7: Datenverarbeitung und verbundene
Tätigkeiten
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung:
Amberg
NUTS-Code DE231
II.1.3)Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder
zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Lieferung von aktiven Netzwerkkomponenten sowie Installation der Data
center und Core-Switche sowie Netzwerkmanagement, Serviceleistungen und
Schulung; Umsetzung Anforderungen DSGVO und KRITIS-VO; im Einzelnen
siehe Vergabeunterlagen.
II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
32422000
II.1.7)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja
II.1.8)Lose
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
Datacenter-Switche (Lieferung und betriebsfertige Insallation) mit
folgender Anzahl von Ports:
4 x 48 x 10/25 Gbps
6 x 40/100 Gbps
4 x 48 x 100 M/1G/10G BaseT
6xQSFP+
Core-Switche (Lieferung + Einrichtung)mit folgender Anzahl von Port´s:
2 x 48 x 1/10GE
1x 24 x 40 GE
Access-Switche (Lieferung)mit folgender Anzahl von Port's:
8 x Multilayer Switchsystem, 24 x 10/100/1000-Ethernet
18 x Multilayer Switchsystem, 48 x 10/100/1000-Ethernet
16 x Multilayer Switchsystem, 24 x 10/100/1000-Ethernet, PoE+
19 x Multilayer Switchsystem, 48 x 10/100/1000-Ethernet, PoE+
2 x Multilayer Switchsystem, 48 x 10/100/1000-Ethernet, PoE+ mit
höherer Leistung
31 x Stacking Module
Vollständige Errichtung einschließlich erfolgreicher Überprüfung der
Betriebsbereitschaft und Abrechnung so, dass noch Zahlung bis Ende 2018
erfolgen kann.
Ggf. Anforderung einzelner Hardware-Elemente abweichend vom übrigen
Plan erst bis Ende des ersten Quartals 2019.
Im Einzelnen siehe Vergabeunterlagen.
II.2.2)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen: Verlängerung des Servicevertrages von einem
auf bis zu fünf Jahre Laufzeit; weitere Serviceleistungen, insbesondere
vor-Ort-Leistungen; siehe im Einzelnen Vergabeunterlagen.
II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Zahl der möglichen Verlängerungen: 4
II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
Beginn 31.10.2018. Abschluss 30.11.2018
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Siehe Vergabeunterlagen
III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
Die Abrechnung durch den Auftragnehmer nach erfolgreicher Überprüfung
der Betriebsbereitschaft muss so rechtzeitig erfolgen, dass eine
vollständige Zahlung der Vergütung (mit Ausnahme von Serviceleistungen
u. a. laufenden Leistungen) nach üblichen Zahlungsläufen noch im Jahr
2018 erfolgen kann. Siehe im Übrigen Vergabeunterlagen.
III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
wird:
Beliebige Rechtsform, sofern gesamtschuldnerische Haftung und ein
Mitglied der Bewerbergemeinschaft als bevollmächtigter Vertreter
genannt wird.
III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen
Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja
Darlegung der besonderen Bedingungen: vertragliche Rahmenbedingungen
des Auftraggebers, siehe Vergabeunterlagen
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: Erklärung des Bewerbers bzw. jedes Mitglieds
der Bewerbergemeinschaft:
1) Der Bewerber (bzw. das Mitglied der Bewerbergemeinschaft) erklärt,
dass keine Person, deren Verhalten seinem
Unternehmen zuzurechnen ist, nach den folgenden Tatbeständen
rechtskräftig verurteilt oder gegen sein Unternehmen keine Geldbuße
nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig
festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
a) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller
Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung
Terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und
terroristische Vereinigungen im Ausland);
b) § 89c des StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an
einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung
finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel
ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen,
eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des StGB zu begehen;
c) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter
Vermögenswerte);
d) § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag
verwaltet werden;
e) § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den
Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in
ihrem Auftrag verwaltet werden;
f) § 299 des StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen
Verkehr);
g) § 108e des StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern);
h) den §§ 333 und 334 des StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung),
jeweils auch in Verbindung mit § 335a des StGB (Ausländische und
internationale Bedienstete);
i) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung
(Bestechung ausländischer
Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
oder;
j) den §§ 232 und 233 des StGB (Menschenhandel) oder § 233a des StGB
(Förderung des Menschenhandels);
k) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des
Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer
Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.
2) Der Bewerber (bzw. das Mitglied der Bewerbergemeinschaft) erklärt
zudem, dass:
a) sein Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht
nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche
Verpflichtungen verstoßen hat;
b) sein Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen seines
Unternehmens kein
Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht
mangels Masse abgelehnt worden ist, sich sein Unternehmen nicht im
Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt
hat, falls ein rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan vorliegt, fügt
der Bewerber diesen dem Teilnahmeantrag bei;
c) sein Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich
keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des
Unternehmens infrage gestellt wird;
d) sein Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen
getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung
des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken;
e) sein Unternehmen nicht eine wesentliche Anforderung bei der
Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder
Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat
und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu
einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat;
f) sein Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder
Eignungskriterien zu keinem Zeitpunkt eine
Schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat
oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu
übermitteln, oder
g) sein Unternehmen zu keinem Zeitpunkt versucht hat, die
Entscheidungsfindung des öffentlichen
Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen oder vertrauliche
Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim
Vergabeverfahren erlangen könnte, oder fahrlässig oder vorsätzlich
irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung
des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder
versucht hat, solche Informationen zu übermitteln;
h) sein Unternehmen keinen Verstoß gegen die Regelungen des
Arbeitnehmerentsendegesetzes, des
Aufenthaltsgesetzes, des Mindestlohngesetzes und des
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes begangen hat;
3) Der Bewerber (bzw. das Mitglied der Bewerbergemeinschaft) erklärt
zudem, dass:
a) er die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der
Leistung selbst erfüllt ODER durch Dritte, wobei er dies auf einem
Beiblatt erläutert, falls er diese Voraussetzungen nicht selbst
erfüllt;
b) er Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen des Auftraggebers und der
Vergabestelle keine Vorteile Teilnahmeantragen, versprochen oder
gewährt hat;
c) er unverzüglich weitere gewünschte Angaben machen bzw. Nachweise
vorlegen wird, falls der Auftraggeber Rückfragen oder weiteren
Klärungsbedarf, insbesondere zu meiner/unserer Eignung, äußert oder
Erläuterungen oder Nachweise wünscht (z. B. die Bescheinigung eines
Sozialversicherungsträgers, einen Gewerbezentralregister- oder
Handelsregisterauszug oder eine Bankerklärung);
d) er über eine gültige Haftpflichtversicherung verfügt, wonach der
Bewerber bzw. alle Mitglieder der
Bewerbergemeinschaft sowie Nachunternehmer in angemessener Höhe
versichert ist/sind ODER er hiermit verbindlich zusichert, dass er im
Falle der Beauftragung eine entsprechende Erhöhung der genannten
Haftungssummen bzw. der Abschluss einer entsprechenden Versicherung
vornimmt;
e) er nicht zu einer Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
verpflichtet ist ODER er in einem Berufs- oder Handelsregister
eingetragen ist, und zwar unter der Nummer [Registernummer angeben] bei
folgendem Register (Bezeichnung, Ort): [Register angeben] und;
f) er den Auftraggeber unverzüglich informiere(n) und gegebenenfalls
aktualisierte Eigenerklärungen sowie ggf. Nachweise abgeben werde(n),
falls sich während des weiteren Verfahrens (vor oder nach
Teilnahmeantragsabgabe) Änderungen an den von ihm vorstehend erklärten
Sachverhalten oder anderen für ihn erkennbar relevanten Voraussetzungen
für eine Zuschlagserteilung ergeben.
Für Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft Angabe von
vollständigem Firmennamen (wie Eintrag im Handelsregister, mit
Bezeichnung der Rechtsform), Anschrift Hauptsitz, vollständigem Namen
des Ansprechpartners für alle Rückfragen der Vergabestelle an den
Bewerber (Telefon, Telefax, E-Mail),
Bei Bewerbergemeinschaften zusätzlich Angabe der Rechtsform der
Bewerbergemeinschaft (derzeit und ab Beginn der Leistungserbringung),
Erklärung über gesamtschuldnerische Haftung, Angabe eines
bevollmächtigten Vertreters sowie Ansprechpartners für alle Rückfragen
der Vergabestelle zur Bewerbergemeinschaft oder deren Mitgliedern
(Einzelperson) mit Telefon, Telefax, E-Mail,
Diese Anforderungen gelten entsprechend für einen Nachunternehmer/ein
verbundenes Unternehmen, der/das wesentliche Leistungsanteile erbringen
soll; von diesem ist eine Verpflichtungserklärung mit entsprechenden
Angaben auf dem Formblatt in den Vergabeunterlagen beizubringen (bei
Unzumutbarkeit der Einreichung bereits mit dem Teilnahmeantrag
Einreichung für Nachunternehmer auf Aufforderung der Vergabestelle vor
abschließender Wertung),
Folgende Erklärung: Ich/Wir erkläre(n) mich/uns damit einverstanden,
dass die von mir/uns mitgeteilten personenbezogenen Daten für das
Vergabeverfahren gespeichert und verarbeitet werden und insbesondere
entsprechend den vergaberechtlichen Bestimmungen nicht berücksichtigten
Bewerber/Bewerbern der Name des erfolgreichen Bewerbers und unter
bestimmten Voraussetzungen die Merkmale und Vorteile von dessen
Teilnahmeantrag mitgeteilt wird/werden. Erforderliche Einwilligungen
von Dritten liegen vor und können von uns auf Anforderung des
Auftraggebers belegt werden,
Für diese Angaben sind die Formblätter in den herunterzuladenden
Vergabeunterlagen zu verwenden.
Angaben, Erklärungen und Nachweise, die von einem Bewerber nicht bis
zum Ablauf der Teilnahmeantragsfrist vorgelegt wurden, können bis zum
Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist bei dem
Bewerber angefordert werden. Reicht der Bewerber die geforderten
Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb einer vom Auftraggeber
verbindlich gesetzten Nachfrist ein, so wird der Teilnahmeantrag
ausgeschlossen. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, dem Bewerber
Gelegenheit zur Ergänzung seiner Angaben nach Ablauf der
Teilnahmeantragsfrist zu geben,
Vgl. auch nach Ziff. III.2.2 und III.2.3 zu machende Angaben.
III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre
2015-2017 (netto; nur Bewerber allein, nicht Konzern) und Angaben zur
Dauer des jeweiligen Geschäftsjahres (falls nicht mit Kalenderjahr
identisch), für das die vorstehenden Angaben gemacht wurden, sowie zum
Beginn der Geschäftstätigkeit (bei Aufnahme der Geschäftstätigkeit nach
2015), und Selbstverpflichtung, auf Anforderung des Auftraggebers
unverzüglich Bilanzen oder Bilanzauszüge für die beiden letzten
Geschäftsjahre vorzulegen, falls deren Veröffentlichung nach dem
Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist,
vorgeschrieben ist,
Diese Anforderungen gelten entsprechend für einen Nachunternehmer/ein
verbundenes Unternehmen, der/das wesentliche Leistungsanteile erbringen
soll; von diesem ist eine Verpflichtungserklärung mit entsprechenden
Angaben auf dem Formblatt in den Vergabeunterlagen beizubringen (bei
Unzumutbarkeit der Einreichung bereits mit dem Angebot Einreichung für
Nachunternehmer auf Aufforderung der Vergabestelle vor abschließender
Wertung),
Für diese Angaben sind die Formblätter in den herunterzuladenden
Vergabeunterlagen zu verwenden,
Angaben, Erklärungen und Nachweise, die von einem Bewerber nicht bis
zum Ablauf der Teilnahmeantragsfrist vorgelegt wurden, können bis zum
Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist bei dem
Bewerber angefordert werden. Reicht der Bewerber die geforderten
Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb einer vom Auftraggeber
verbindlich gesetzten Nachfrist ein, so wird der Teilnahmeantrag
ausgeschlossen.
Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, dem Bewerber Gelegenheit zur
Ergänzung seiner Angaben nach Ablauf der Teilnahmeantragsfrist zu
geben.
Vgl. auch nach Ziff. III.2.1 und III.2.3 zu machende Angaben.
III.2.3)Technische Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen:
Angabe von Referenzen aus den letzten fünf Jahren, die nach ihren
Anforderungen mit den Leistungen dieser Vergabe nach Art und Umfang
sowie Komplexität vergleichbar sind, mit den vollständigen geforderten
Daten. Die Referenzen müssen mindestens folgende erfolgreich
abgeschlossenen Projekte belegen:
3 Referenzprojekte in Kliniken mit einer LAN-Infrastruktur mit
folgenden Mindestanforderungen: Anzahl Ports im Datacenterbereich
(gesamt) verteilt auf mind. 2 redundant ausgelegte Switche: mind. 96 x
10 Gbps-Ports und mind. 24 x 40 Pbps-Ports; Anzahl Ports im
Accessbereich (gesamt) mind. 500 x 10/100/1000 Mbps-Ports,
3 Referenzprojekte im Gesundheitswesen mit einer umfangreichen
Securitylösung in vergleichbarer Größenordnung,
3 Referenzprojekte im Gesundheitswesen mit einer komplexen und
umfangreichen QoS-Lösung in vergleichbarer Größenordnung,
3 Referenzprojekte mit einer komplexen Netzwerkmanagementlösung in
vergleichbarer Größenordnung,
3 Referenzprojekte mit einer komplexen IP-Telefonielösung in
vergleichbarer Größenordnung,
3 Referenzprojekte mit einer WLAN-Infrastruktur mit folgenden
Mindestanforderungen: WLAN mit mind. 100 Accesspoints und mind. 2
WLAN-Controllern.
Sofern sich die Vergleichbarkeit mit der zu vergebenden Leistung nicht
bereits aus der Bezeichnung des Auftraggebers ergibt, muss dies
erläutert werden. Verfügt der Bewerber/das Mitglied der
Bewerbergemeinschaft über mehrere Niederlassungen, so muss sich die
Referenz auf die Niederlassung beziehen, die den Auftrag ausführen
soll. Hat der Bewerber eine Leistung nicht vollständig selbst, sondern
ganz oder teilweise durch einen Nachunternehmer oder einen ARGE-Partner
erbracht, so ist dies anzugeben. Falls der Bewerber keine eigenen
Referenzen, sondern Referenzen anderer Unternehmen nennt, muss er
erläutern, warum er sich auf die Referenz berufen kann. Dies gilt auch
für Referenzen von Konzernunternehmen/Unternehmen, mit denen der
Bewerber gesellschaftsrechtlich verbunden ist. Die Vorlage einer
Bescheinigung anstelle des vollständig ausgefüllten Formulars genügt
nicht. Wenn nicht alle geforderten Felder zu einer Referenz ausgefüllt
werden, kann die Referenz mangels Überprüfbarkeit nicht berücksichtigt
werden. Der Verweis auf allgemeine Firmenprospekte oder andere
Unterlagen genügt nicht; der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, sich
aus einem Firmenprospekt oder anderen Unterlagen möglicherweise
geeignete Angaben zusammenzusuchen. Verweist ein Bewerber nur auf
allgemeine Prospekte, muss er also damit rechnen, dass seine Eignung
nicht festgestellt und der Teilnahmeantrag daher nicht berücksichtigt
wird. Dazu ist das Einverständnis zu erklären, dass sich der
Auftraggeber ohne weitere Rücksprache mit oder Zustimmung des Bewerbers
mit den Ansprechpartnern beim jeweiligen Referenzauftraggeber in
Verbindung setzt, um die Referenzen zu überprüfen und weitere Angaben
zur Eignung zu erhalten. Auf Anforderung der Vergabestelle ist die
jeweilige Referenz durch eine Bescheinigung des Referenzauftraggebers
zu belegen. Zu jeder Referenz sind Referenzauftraggeber,
Zeitpunkt/Zeitraum der Leistungserbringung (bitte Kalenderdaten),
Auftragnehmer des Referenzauftrages (Bewerber, Mitglied der
Bewerbergemeinschaft (welches?) oder Dritter; bitte vollständiger
Unternehmensname), Beschreibung von Art und Umfang der eigenen
Leistungen (ggf. in Abgrenzung zu Leistungen anderer Unternehmen, z. B.
Nachunternehmer, in dem Auftrag), Angabe des Herstellers der
verwendeten aktiven Netzwerkkomponenten, Installationsjahr, sowie
weitere Angaben zur Vergleichbarkeit, ggf. Bemerkungen (bitte beachten
Sie, dass alle zu erbringenden Leistungen durch Referenzen abgedeckt
werden sollen, s. o.), Umfang der Vergütung in Euro (Mindestwert oder
ungefährer Wert genügt) und der Ansprechpartner beim
Referenzauftraggeber mit Telefon-Nr., Fax und/oder E-Mail
Ansprechpartner anzugeben.
Vor dem Hintergrund, dass im Störungsfall herstellerübergreifende
Kenntnisse für die miteinander verbundenen Systeme notwendig werden und
Serviceleistungen des Auftragnehmers in ein ganzheitliches
herstellerübergreifendes Servicekonzept übernommen werden müssen, um
Versorgungslücken und unklare Verantwortlichkeiten zu vermeiden, sind
einschlägige gute Fachkenntnisse und/oder Zertifizierungen hinsichtlich
der weiter zu verwendeten Bestandsinstallationen vom Hersteller Cisco
für die Fachbereiche Routing, Switching, Security, WLAN und
IP-Telefonie beim Bewerber eine Mindestanforderung an die Eignung; dies
hat der Bewerber darzulegen,
Beim Bewerber sind weiterhin gute Fachkenntnisse und Erfahrungen bei
der Umsetzung von Maßnahmen zur Netzwerkzugangskontrolle nach IEEE
802.1x im Gesundheitswesen eine Mindestanforderung an die Eignung; dies
hat der Bewerber darzulegen,
Außerdem sind bei Bewerber gute Fachkenntnisse und Erfahrung bei der
Umsetzung einer komplexen und Umfangreichen QoS-Lösung im
Gesundheitswesen eine Mindestanforderung an die Eignung; dies hat der
Bewerber darzulegen,
Erklärung zu Nachunternehmern und Einrichtung entsprechender
Erklärungen und ggf. Nachweise, wonach der Bewerber erklärt, dass er
sich hinsichtlich seiner Eignung für dieses Projekts auf Kenntnisse,
Fähigkeiten, Ressourcen o. a. Mittel Dritter beruft. Auf Verlangen der
Vergabestelle bzw. des Auftraggebers hat der Bewerber unverzüglich die
Verpflichtungserklärung(en) für wesentliche Teilleistungen auf der
Vorlage des Formblatts Verpflichtungserklärung des Dritten dazu
vorlegen, dass ihm die erforderlichen Mittel dieser Unternehmen zur
Verfügung stehen, und für Unternehmen, die nach ihrem Umfang und/oder
ihrer Bedeutung wesentliche Leistungsteile erbringen sollen,
entsprechende Erklärungen und auf Anforderung Nachweise zur Eignung,
wie sie in diesen Vergabeunterlagen gefordert sind. Hierzu ist
Beschreibung der Teilleistung sowie Name und Adresse des Dritte und Art
und Weise der Einbindung des Dritten (z. B. Nachunternehmer)
erforderlich,
Diese Anforderungen gelten entsprechend für einen Nachunternehmer/ein
verbundenes Unternehmen, der/das wesentliche Leistungsanteile erbringen
soll; von diesem ist eine Verpflichtungserklärung mit entsprechenden
Angaben auf dem Formblatt in den Vergabeunterlagen beizubringen (bei
Unzumutbarkeit der Einreichung bereits mit dem Angebot Einreichung für
Nachunternehmer auf Aufforderung der Vergabestelle vor abschließender
Wertung),
Für diese Angaben sind die Formblätter in den herunterzuladenden
Vergabeunterlagen zu verwenden,
Angaben, Erklärungen und Nachweise, die von einem Bewerber nicht bis
zum Ablauf der Angebotsfrist vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf
einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist bei dem Bewerber
angefordert werden. Reicht der Bewerber die geforderten Erklärungen und
Nachweise nicht innerhalb einer vom Auftraggeber verbindlich gesetzten
Nachfrist ein, so wird der Bewerber/Bieter ausgeschlossen. Der
Auftraggeber ist nicht verpflichtet, dem Bewerber Gelegenheit zur
Ergänzung seiner Angaben nach Ablauf der Teilnahmeantragsfrist zu
geben,
Vgl. auch nach Ziff. III.2.1 und III.2.2 zu machende Angaben.
III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
vorbehalten: nein
III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)Verfahrensart
Nichtoffen
IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl 3: und Höchstzahl 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Falls eine größere Anzahl als drei Bewerber als geeignet anzusehen ist,
wird der Auftraggeber daraus eine Anzahl von drei Bewerbern auszuwählen
und zur Angebotsabgabe auffordern. Hierbei gilt Folgendes:
Zur Angebotsabgabe werden die drei Bewerber aufgefordert, die nach
dem nachfolgenden Punktesystem die höchsten Punktzahlen erzielen;
Beträgt der Abstand zwischen dem Bewerber mit der dritthöchsten und
der vierthöchsten Punktzahl weniger als 50 Punkte, wird auch der
Bewerber mit der vierthöchsten Punktzahl zur Angebotsabgabe
aufgefordert;
Wird der Bewerber mit der vierthöchsten Punktzahl zur Angebotsabgabe
aufgefordert und beträgt der Abstand zwischen dem Bewerber mit der
vierthöchsten und der fünfthöchsten Punktzahl weniger als 50 Punkte,
wird auch der Bewerber mit der fünfthöchsten Punktzahl zur
Angebotsabgabe aufgefordert. Dabei werden Punkte wie folgt vergeben:
Der Bewerber erhält 50 Punkte für jedes Referenzprojekt über die
Mindestzahl von drei Referenzprojekten hinaus, welches in Kliniken mit
einer LAN-Infrastruktur mit den folgenden Mindestanforderungen
erfolgreich abgeschlossen wurde: Anzahl Ports im Datacenterbereich
(gesamt) verteilt auf mind. 2 redundant ausgelegte Switche: mind. 96 x
10 Gbps-Ports und mind. 24 x 40 Gbps-Ports; Anzahl Ports im
Accessbereich (gesamt) mind. 500 x 10/100/1000 Mbps-Ports;
Der Bewerber erhält 20 Punkte für jedes Referenzprojekt über die
Mindestzahl von drei Referenzprojekten mit einer umfangreichen
Securitylösung in vergleichbarer Größenordnung hinaus;
Der Bewerber erhält 20 Punkte für jedes Referenzprojekt über die
Mindestzahl von drei Referenzprojekten mit einer komplexen und
umfangreichen QoS-Lösung in vergleichbarer Größenordnung hinaus;
Der Bewerber erhält 20 Punkte für jedes Referenzprojekt über die
Mindestzahl von drei Referenzprojekten mit einer komplexen
Netzwerkmanagementlösung in vergleichbarer Größenordnung hinaus;
Der Bewerber erhält 20 Punkte für jedes Referenzprojekt über die
Mindestzahl von drei Referenzprojekten mit einer umfangreichen
IP-Telefonielösung in vergleichbarer Größenordnung hinaus;
Der Bewerber erhält 20 Punkte für jedes Referenzprojekt über die
Mindestzahl von drei Referenzprojekten mit einer WLAN-Infrastruktur mit
mindestens einem WLAN mit mind. 100 Accesspoints und mind. 2
WLAN-Controllern hinaus. Dabei werden für jeden der genannten Bereiche
maximal zwei aus insgesamt fünf Referenzen gewertet. Da die ersten drei
Referenzen für die Begründung der Eignung erforderlich sind, kann der
Bewerber Punkte nur jeweils für die vierte und fünfte Referenz
erhalten. Die Referenzen müssen aktuell sein (aus den letzten fünf
Jahren).
IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der
Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die
in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe
oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen
Dialog aufgeführt sind
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
Vergabeverfahren Aktive Netzwerkkomponenten
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
nein
IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
Unterlagen bzw. der Beschreibung
Kostenpflichtige Unterlagen: nein
IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
16.8.2018 - 12:00
IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur
Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
verfasst werden können
Deutsch.
IV.3.7)Bindefrist des Angebots
IV.3.8)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das
aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Promenade 27 (Schloss)
91522 Ansbach
Deutschland
E-Mail: [3]vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die
Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach dem Vierten Teil des GWB
verwiesen sowie insbesondere auf die in § 160 Abs. 3 GWB geregelten
Fristen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt."
VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Promenade 27 (Schloss)
91522 Ansbach
Deutschland
E-Mail: [4]vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
13.7.2018
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1. http://www.klinikum-amberg.de/
2. https://cloud.klinikum-amberg.de/index.php/s/noTL4VoYOGjcG1W
3. mailto:vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de?subject=TED
4. mailto:vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de?subject=TED
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