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Ausschreibung: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung - DE-Bonn
Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
Dokument Nr...: 309848-2018 (ID: 2018071709504267762)
Veröffentlicht: 17.07.2018
*
DE-Bonn: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
2018/S 135/2018 309848
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2004/18/EG
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung im Bundesamt für
Bauwesen und Raumordnung
Deichmanns Aue 31-37
Zu Händen von: Forschungsverwaltung
53179 Bonn
Deutschland
E-Mail: [1]rueckfragepool@bbr.bund.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: [2]http://www.bbsr.bund.de
Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen
für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem)
verschicken: die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten
Kontaktstellen
I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.3)Haupttätigkeit(en)
Sonstige: Bauwesen, Raumordnung und Stadtentwicklung
I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
Modellvorhaben der Raumordnung Etablierung eines
Raumbeobachtungssystems für angrenzende Regionen
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
Dienstleistung
Dienstleistungen
Dienstleistungskategorie Nr 8: Forschung und Entwicklung
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Bonn
NUTS-Code DEA22
II.1.3)Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder
zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Mit diesem Projekt sollen die Ergebnisse des MORO zur Schaffung der
Grundlagen für ein Raumbeobachtungssystem für angrenzende Gebiete
konkretisiert werden. Nach der bisherigen explorativen Vernetzung von
Instituten und Institutionen von Bund, Ländern und Regionen soll
nunmehr ein Netzwerk zur grenzübergreifenden Raumbeobachtung etabliert
werden, und die methodische Grundlage definiert werden, um über eine
Anlaufperiode hinaus eine kontinuierliche Berichterstattung zu
ermöglichen. Hierzu sollen im Zusammenspiel auch mit den statistischen
Institutionen der Länder die Informationsgrundlagen verbessert werden.
Die Themen, die im Vorläuferprojekt als prioritär definiert werden
(Pendler, Dienstleistungen, Arbeitsmarkt etc.) stehen hier im
Vordergrund. Nach dem entstandenen bundesweiten Interesse an der ersten
Phase wird sich dieses Projekt auf alle deutschen Grenzregionen
ausweiten.
II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
73000000
II.1.7)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): nein
II.1.8)Lose
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
1. Projektdarstellung
Ein Drittel der deutschen Bevölkerung lebt heutzutage in Grenzregionen.
Diese Räume gelten als Labor der europäischen Integration und bieten
ein besonderes Potenzial für den wirtschaftlichen, sozialen und
territorialen Zusammenhalt Europas. Bilaterale und multilaterale
Abkommen in Form von Euregios oder im Rahmen von INTERREG A leisten
schon in grenzüberschreitenden und auch transnationalen Kooperationen
einen nicht unbedeutenden Beitrag zur Überwindung der Grenzen.
Allerdings stellen Grenzen immer noch wichtige Hindernisse für die
Bevölkerung dar, insbesondere für den Zugang zum Arbeitsmarkt, zum
öffentlichen Verkehrsnetz oder zu den Leistungen der Daseinsvorsorge.
Die Grenzregionen sind in den letzten Jahren in Deutschland sowie in
Europa verstärkt in Fokus geraten. Die Europäische Kommission hat in
der Mitteilung zur Stärkung von Wachstum und Zusammenhalt in den
EU-Grenzregionen von 20.9.2017 aus dem Thema der grenzüberschreitenden
Zusammenarbeit eine Priorität gemacht. Die Kommission ist sich auch
bewusst, dass es Maßnahmen bedarf, die räumlichen
Informationsgrundlagen zu verbessern. Sie unterstützt hierzu konkrete
Maßnahmen zur Verbesserung der Datengrundlage in Grenzregionen wie das
Pilot-Projekt developing x-border statistics. Die Stellungnahme des
Bundesrates zum Papier der EU-Kommission zu Kohäsion und Wachstum in
Grenzregionen begrüßt die Initiative der Kommission und nimmt auch
Bezug zur Problematik der Harmonisierung der Datengrundlage. Auch die
gemeinsame Resolution von Assemblée nationale und Deutschem Bundestag
zum 55. Jahrestag des Élysée-Vertrags am 22.1.2018 fordert eine
Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit.
Den Blick raumordnungspolitisch und auch analytisch über den
Tellerrand Deutschlands hinaus zu richten, ist im BBSR kein neuer
Gedanke. Seit Mitte der 1990er Jahre berät das Institut in Fragen der
Europäischen Raum- und Stadtentwicklung und informiert im Rahmen der
Raumbeobachtung den Bund und die Länder über räumliche Entwicklungen in
Deutschland und in Europa. Auch in den Forschungsprogrammen des Bundes
zu Fragen der Raumordnung und Stadtentwicklung spielt die
Nachbarschaftsperspektive eine bedeutende Rolle. Die Berichterstattung
über die räumliche Entwicklung des Bundesgebietes und in Europa gehört
zu den ureigenen Aufgaben des BBSR und ist im Raumordnungsgesetz (§ 25
ROG) festgehalten. Die Betrachtung der angrenzenden Gebiete
Deutschlands ist hierbei als ein erweiterter Aspekt der Raumbeobachtung
hervorgehoben.
Diesem Aspekt widmete sich von deutscher Seite in den Vorjahren ein
erstes MORO Projekt zur Schaffung der Grundlagen für ein
Raumbeobachtungssystem für angrenzende Gebiete. Das Projekt erwies sich
im gegenseitigen Nutzen sowohl für den Bund als auch für die Länder und
Regionen als ein erfolgreicher Einstieg in die Themenfindung und die
Formulierung der Herausforderungen einer Berichterstattung
grenzübergreifender Strukturen und Vernetzungen. Es war ein starker
Impulsgeber für die Wiederaufnahme und die Vertiefung
grenzübergreifender raumentwicklungspolitischer Aktivitäten und auch
der Raumbeobachtung in einer weiteren Perspektive. Die Nutzung von
vorhandenem regionalem Wissen unter Einbeziehung jeweiliger regionaler
Partner und der vor Ort vorhandenen Expertise war von entscheidender
Bedeutung, um den weiteren Handlungsbedarf zu definieren. Folgende
Themen wurden als prioritär genannt: Arbeitsmarkt, Handel, Einkauf und
Nutzung von Dienstleistungen, Tourismus und Freizeit, Daseinsvorsorge
und Verkehrsbereich.
Nach der bisherigen explorativen Vernetzung von Instituten und
Institutionen von Bund, Ländern und Regionen soll nunmehr ein Netzwerk
zur grenzübergreifenden Raumbeobachtung etabliert werden, und die
methodische Grundlage definiert werden, um über eine Anlaufperiode
hinaus eine kontinuierliche Berichterstattung zu den genannten
Prioritätsthemen zu ermöglichen.
Ziel des Projektes ist die Definition der methodischen und technischen
Grundlagen für die Erstellung eines dauerhaften Raumbeobachtungssystems
für Grenzregionen auf Bundesebene.
1) Best-Practice Analyse der existierenden grenzübergreifenden
Raumbeobachtungssysteme
2) Erstellung eines Handbuchs zur Statistik in Grenzregionen, mit
folgenden Informationen:
a. Definition eines Indikatorenkatalogs für die bundesweite
grenzübergreifende Raumbeobachtung, unter Berücksichtigung der Bedarfe
der Regionen
b. Prüfung der Datenverfügbarkeit für alle Grenzregionen und
Zusammenstellung eines Wegweisers zu Datenquellen
c. Untersuchung des eventuellen Harmonisierungsbedarfs für jeden
Indikator, und ggf. Vorschlag einer Methode zur Umrechnung für
gemeinsame Indikatoren
3. Erstellung einer Machbarkeitsstudie für die Bereitstellung und
Visualisierung der Daten, inklusive:
a. Musterdatensatz, der als Basis für die Datenerhebung der Länder
gelten kann
b. Mindestens zwei Szenarien für die Visualisierung raumbezogener Daten
c. Technische Anforderungen
d. Kostenkalkulation (inklusive Personalkosten)
4. Sicherung der Daueraufgabe der laufenden Raumbeobachtung des BBSR:
a. Etablierung eines Netzwerks von Bund, Ländern, Regionen und
Statistikämter zur Gewährleistung zukünftiger Kooperationen in Form
eines Arbeitskreises
b. Strukturierung von Arbeitsabläufen, Aktualisierungsintervallen,
Veröffentlichungsrhythmus
Folgende Leitfragen sollen die Forschung bestimmen:
1) Welche Indikatoren können für die im ersten MORO definierten
Prioritätsthemen benutzt werden, um die Raumbeobachtung in
Grenzregionen zu verbessern? Inwiefern sollen sie harmonisiert werden?
Nach welcher Methode können sie harmonisiert werden?
2) Inwiefern kann man bisherige erfolgreiche Erfahrungen zu
grenzübergreifenden Raumbeobachtung übertragen und generalisieren bzw.
darauf aufbauend ein bundesweites Raumbeobachtungsystem entwickeln?
3) Welche Erfahrungen können die Länder einbringen und wie können sich
Aktivitäten unterschiedlicher Akteure der Regionen, der Länder und des
Bundes in dieser Hinsicht ergänzen?
4) Wie kann man eine dauerhafte Zusammenarbeit der Akteure zur
laufenden Raumbeobachtung, insbesondere Länder, Bund und
Statistikämter, sichern?
5) Wie können Synergien unterschiedlicher institutioneller und
regionaler Akteure erzielt werden und wie lassen sich Akteure in den
Nachbarregionen einbinden?
6) Unter welchen Bedingungen könnte eine neue Visualisierungsplattform
für die laufende Raumbeobachtung in Grenzregionen entwickelt werden?
Wie könnte es ggf. bestehende Systeme ergänzen bzw. sich damit
integrieren?
2) Aufgabendarstellung
2.1) Arbeitsschritte, methodische Vorgehensweise, Zeitschiene
Arbeitsschritt 1 (8.2018 2.2019):
Einbeziehung der Länder im Projekt und Wissenstransfer von den
Regionen zu den Ländern (Anschluss und Übergang an erste Phase MORO
Grundlagen einer grenzübergreifenden Raumbeobachtung. Der dazu
erstellte Endbericht Raumbeobachtung Deutschland und angrenzende
Regionen Räumliche Strukturen und Verflechtungen ist abrufbar unter
[3]www.bbsr.bund.de: Veröffentlichungen > Veröffentlichungen des BMVI >
MORO Praxis > 2017 > Heft 11,
Entwurf eines Indikatorenkatalogs auf der Basis der Ergebnisse der
ersten Phase (Vertiefung und Detaillierung der Prioritätsthemen aus dem
MORO Grundlage eines Raumbeobachtungssystems in Grenzregionen siehe
o. a. Endbericht)
Analyse von Best Practices Beispielen für Raumbeobachtung in
Grenzregionen als Vorbereitung für die Erstellung der
Machbarkeitsstudie
Arbeitsschritt 2 (3.2019 10.2019):
Konkretisierung des Indikatorenkatalogs (Prüfung der
Umsetzungsmöglichkeiten und Information zu Datenquellen, ggf. Ergänzung
mit den beteiligten Ländern, deren Statistikämtern und
Statistikanbietern. Es ist mindestens ein Treffen in jeder Grenzregion
mit Partnern aus benachbarten Regionen, statistischen Ämtern und
potenziellen Statistikanbietern fest zu kalkulieren. Sollten weitere
Treffen erforderlich sein, sind die Kosten dafür vom Bieter als
optionale Leistung zu kalkulieren,
Erstellung einer Synthese der Diskussionen
Arbeitsschritt 3 (10.2019 12.2019):
Anpassung des Indikatorenkatalogs nach den Workshops in den Ländern,
im Hinblick auf eine laufende Raumbeobachtung in Grenzregion auf der
Bundesebene. Priorität sollte den Themen und Indikatoren gegeben
werden, die in Grenzräumen bundesweit relevant sind,
Vorbereitung eines Musterdatensatzes anhand ausgewählter Indikatoren
Arbeitsschritt 4 (1.2020 9.2020):
Koordinierung der Datenerhebung in jedem Land,
Grundlage für eine Visualisierungsplattform für grenzübergreifende
Daten auf der Bundesebene definieren durch die Durchführung einer
Machbarkeitsstudie für die Bereitstellung und Visualisierung der Daten.
Arbeitsschritt 5 (10.2020 12.2020):
Große Abschlussveranstaltung: Vorstellung der Ergebnisse und der
Handlungsempfehlungen mit internationaler Beteiligung
Dauerhaftes Wissenstransfer zwischen Regionen, Ländern, und
Datenanbieter (Statistikämter insbesondere) sichern: Gründung eines
dauerhaften Arbeitskreises.
Es wird auf den Ablaufplan (Anlage 1a) verwiesen, der zu beachten ist
(abrufbar unter:
[4]http://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/Aktuell/Forschungsprojekte/forschung
sprojekte_node.html).
2.2) Veranstaltungen
Vom Auftragnehmer zu organisierende Veranstaltungen:
Februar 2019: Auftaktveranstaltung mit den Regionen, den Ländern und
dem Bund. Übermittlung der Ergebnisse des ersten MORO von den Regionen
zu den Ländern. Konkretisierung der Prioritätsthemen, die im Endbericht
erwähnt wurden, durch die Erstellung eines Indikatorenkatalogs für die
Analyse von Grenzregionen. (Zweitägig, ca. 50 Teilnehmer; Bonn/Berlin)
November 2019: Zwischenveranstaltung mit Ländern (evtl auch
Statistikämtern und Regionen), um die Ergebnisse der Workshops zu
präsentieren, ggf. das Indikatorenkatalog anzupassen und notwendige
Aufträge für ein einheitliches und dauerhaftes Raumbeobachtungssystem
in Grenzregionen zu definieren. (Zweitägig, ca. 30 Teilnehmer;
Bonn/Berlin)
Oktober 2020: Abschlussveranstaltung während der deutschen
EU-Ratspräsidentschaft im internationalen Kontext; (Zweitägig, ca. 80
Teilnehmer; Bonn/Berlin mit Simultanübersetzung (DE <>EN))
Die Kosten für Technik, Erstellung, Druck und Versand von Einladungen
und Programmflyer (nur bei fachöffentlicher Veranstaltung), Catering
(Getränke und einfacher Imbiss) sowie ggf. anfallende Honorare und
Reisekosten für Referent/innen sind im Angebot zu berücksichtigen.
Druckkosten sind gesondert auszuweisen.
Für die Veranstaltungen in Bonn oder Berlin sind keine Kosten für
Raummiete zu kalkulieren (Gebäude des BBR).
Die Kosten für das Catering sowie die Kosten für anfallende Honorare
und Reisekosten für Referent/innen sind gesondert auszuweisen. Sie
werden nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet und auf Nachweis
erstattet.
Teilnahme des Auftragnehmers an folgenden Veranstaltungen:
März bis September 2019: Workshops in allen Grenzregionen (8
insgesamt einer pro Grenzraum, eintägig) mit Ländern und
Statistikämtern, um die Machbarkeit der Datenerhebung zu prüfen und
konkrete Verbesserungsmöglichkeiten für Raumbeobachtung in
Grenzregionen auf der Basis des Indikatorenkatalogs zu analysieren. Die
Workshops werden von den Ländern organisiert, Teilnahme der
Forschungsassistenz ist gefordert.
Januar 2020 bis September 2020: wenn nötig, Teilnahme an
zusätzlichen Workshops mit Ländern und Statistikämtern.
Zusätzlich zu den Veranstaltungen werden regelmäßig Arbeitstreffen in
Bonn stattfinden:
2 Wochen nach Auftragsvergabe: Auftaktgespräch
1.2019: Abstimmungsgespräch
6.2019: Abstimmungsgespräch
10.2019: Abstimmungsgespräch
3.2020: Abstimmungsgespräch
6.2020: Abstimmungsgespräch
3) Ergebnistransfer
3.1) Internetauftritt gemäß Dokumentationsrichtlinie für
Internetbeiträge
Für die BBSR-Internetseite wird eine Zuarbeit von Dokumenten,
Textbausteinen, Fotos und Grafiken erwartet. Diese sind frei von
Rechten Dritter nach den Dokumentationsrichtlinien für Internetbeiträge
(abrufbar unter bbsr.bund.de: Aktuell >Ausschreibungen
Forschungsprojekte > Dokumentations- und Gestaltungsrichtlinien des
BBSR) vorzulegen. Aktualisierungstermine sind:
Termin Form der Berichterstattung
9.2018 Projektstart
10.2018 1. Aktualisierung
3.2019 2. Aktualisierung
11.2019 3. Aktualisierung
10.2020 4. Aktualisierung
12.2020 Archivfassung
Bei Projektabschluss ist die Archivfassung für das Internet zu
überarbeiten bzw. auf die wesentlichen Aspekte zu fokussieren. Die
Archivfassung ist auch in englischer Sprache zu erstellen.
3.2) Publikation gemäß Gestaltungsrichtlinien
Die Erstellung der Publikation ist ein optionaler Bestandteil des
Vertrages.
Als Publikation ist die Erstellung eines Handbuchs zu Statistiken in
Grenzregionen vorgesehen.
Das Handbuch zu Statistiken in Grenzregionen richtet sich an
Institutionen der Raumbeobachtung in den Ländern, den Regionen und dem
Bund, sowie an Statistikämter. Es soll die Grundlage für eine
harmonisierte Datengrundlage in Grenzregionen darstellen. Es
beinhaltet:
eine detaillierte Liste der Indikatoren, die sowohl für die Länder
als auch für das Bund von bedeutendem Interesse für die Raumbeobachtung
in Grenzregionen sind
einen methodischen Hinweis zu Harmonisierung der Indikatoren in
Deutschland und in den Nachbarländern,
einen Wegweiser zur Quelle für jeden Indikator
Umfang: max. 60 Seiten
Auflage: 500 (bei Print)
Englische Fassung des Handbuches
Auflage: 250 (bei Print)
Die/der Auftragnehmer/in ist verpflichtet, die folgenden
Arbeitsschritte auszuführen jeweils für deutsche und englische
Fassungen (britische Rechtschreibung):
Redaktion
Grafische Gestaltung entsprechend den Gestaltungsrichtlinien der
Schriftenreihen (abrufbar unter [5]www.bbsr.bund.de: Aktuell >
Ausschreibungen Forschungsprojekte > Dokumentations- und
Gestaltungsrichtlinien des BBSR)
Erstellung einer druckfertigen sowie einer internettauglichen,
barrierefreien PDF gemäß Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung
(BITV 2.0) in der jeweils aktuellen Fassung (abrufbar unter
[6]https://www.gesetze-im-internet.de/bitv_2_0). Die/der
Auftragnehmer/in kann zu gegebener Zeit bei der zuständigen
administrativen Sachbearbeitung ein Handbuch für die Erstellung
barrierefreier PDF-Dokumente anfordern.
Druck (optional)
Versand an das BBSR
Die Druckkosten sind je Publikation gesondert auszuweisen.
Sämtliche Projektdaten und -ergebnisse sowie Grafiken, Bilder,
Zeichnungen, Pläne etc. sind frei von Rechten Dritter zu liefern.
Sind während des Projektverlaufs Flyer oder MORO Informationen etc.
vorgesehen, so gelten die Anforderungen an Manuskripte für
Print-Erzeugnisse (abrufbar unter [7]www.bbsr.bund.de: Aktuell >
Ausschreibungen Forschungsprojekte > Dokumentations- und
Gestaltungsrichtlinien des BBSR) sowie das MORO Corporate Design
Manual. Bei einer Veröffentlichung von Einladungen und Programmflyern
im Internet, sind diese als internettaugliche, barrierefreie
PDF-Dateien gemäß Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung in der
jeweils aktuellen Fassung zu erstellen (s. oben).
4) Berichterstattung
Die Berichte sind jeweils zu folgenden Terminen und in folgender Anzahl
/ folgendem Format vorzulegen:
Termin Art der Berichterstattung Anzahl / Format
2 Wochen nach Auftragsvergabe Auftaktgespräch
1.2019 1. Zwischenbericht (Aufbereitung des Themas, erste Ergebnisse
der Best-Practice-Analyse, Vorbereitung der Auftaktveranstaltung) 3 +
Word-Datei
1.2019 Abstimmungsgespräch
2.2019 2. Zwischenbericht (Bereitstellung eines Indikatorenkatalogs) 3+
Excel Datei
6.2019 Abstimmungsgespräch
10.2019 3. Zwischenbericht (Ergebnisse der Workshops in den Ländern) 3
+ Word-Datei
10.2019 Abstimmungsgespräch
11.2019 4. Zwischenbericht: Bereitstellung eines Musterdatensatzes
Excel-Datei
3.2020 Abstimmungsgespräch
6.2020 Abstimmungsgespräch
9.2020 5. Handbuch zu Statistik in Grenzregionen + Machbarkeitsstudie
Word- + PDF-Datei
12/2020 6. Endbericht (Dokumentation der geleisteten Arbeiten unter
Einbeziehung der Abschlussveranstaltung) 3 + Word-Datei + PDF-Datei
Die Zwischenberichte dienen der Unterrichtung des Auftraggebers und
sind zugleich Voraussetzung für die Abschlagszahlungen. Der
Zwischenbericht ist anhand des verbindlichen Ablauf-, Zeit- und
Finanzierungsplans zu erstellen und wie folgt zu gliedern:
1) laut Ablaufplan geplante Arbeitsschritte während des abgelaufenen
Berichtszeitraums
2) tatsächlich durchgeführte Arbeitsschritte
3) Vergleich des Projektstandes mit dem vertraglich vereinbarten
Ablauf-, Zeit- und Finanzierungsplan mit Angabe der Gründe für
eventuelle Abweichungen
4) Ergebnisse
5) Zusammenfassung
Eventuell aus sonstigen Gründen erforderliche Sachstandsberichte
umfassen die Punkte 1 bis 3 und erfolgen in standardisierter Form
(Muster ist auf der Seite Gestaltungsrichtlinien abrufbar).
Die Machbarkeitsstudie soll die Grundlage für die Implementierung einer
Plattform für Bereitstellung und Visualisierung der Daten für die
Raumbeobachtung in Grenzregionen auf der Bundesebene darstellen. Sie
beinhaltet:
eine Analyse der Best Practices Beispiele für die Visualisierung
raumbezogener Indikatoren in Grenzregionen. Diese Analyse ist auch
Bestandteil der Vorbereitung zur Auftaktveranstaltung und soll
dementsprechend schon im ersten Jahr geliefert werden,
eine Bestandsanalyse der Raumbeobachtungssysteme des BBSR
eine Bedarfsanalyse für die Integration neuer Indikatoren und deren
Geovisualisierung
mindestens 2 Szenarien für die Bereitstellung grenzübergreifender
Daten und Indikatoren für interne und externe Nutzer durch ein
passendes räumliches Informationssystem, inklusive Kostenkalkulation
und technischen Anforderungen. Ein Szenario soll die Integration eines
Visualisierungsportals in bestehenden Systemen des BBSR (INKAR und
IRIS) prüfen. Die aktuellen Konzepte für die Erweiterung von IRIS
(integriertes räumliches Informationssystem) müssen berücksichtigt
werden. Das andere Szenario soll die Schaffung eines neuen Moduls
untersuchen.
Umfang: ca. 50 Seiten
Auflage: (nur interne Nutzung)
Der Endbericht beinhaltet:
die Dokumentation des Arbeitsprozesses
die Ergebnisse
Empfehlungen für die Sicherung eines dauerhaften
Raumbeobachtungsystems in Grenzregionen
Umfang: max. 30 Seiten
Auflage: nur online
Auf die Erstellung des Endberichtes ist besondere Sorgfalt zu
verwenden. Dabei ist eine allgemeinverständliche Ausdrucksweise zu
wählen. Es gelten die Anforderungen an Manuskripte für
Print-Erzeugnisse, abrufbar unter [8]www.bbsr.bund.de: Aktuell >
Ausschreibungen Forschungsprojekte > Dokumentations- und
Gestaltungsrichtlinien des BBSR.
Im Interesse einer guten Lesbarkeit sind folgende Grundsätze zu
beachten:
Die Titelseite ist nach den Gestaltungsrichtlinien des BBSR zu
erstellen.
Der Endbericht zeichnet sich durch eine knappe, aussagekräftige
Darstellung der Forschungsarbeit aus. Der Fokus liegt auf der
Darstellung der Ergebnisse und deren voraussichtlichen Nutzen und
Verwertbarkeit, evtl. Möglichkeiten der Umsetzung und Übertragbarkeit.
Verbindlich ist eine Gegenüberstellung der ursprünglich geplanten zu
den tatsächlich erreichten Zielen und weiterführenden Fragestellungen.
Auf umfangreiche Belege der Aussagen ist zu verzichten. Soweit
notwendig, sind aussagefähige Belege als Kurztabellen, Grafiken,
Kartogramme usw. in den Text einzufügen. Soweit darüber hinaus
Darstellungen und Textausführungen für erforderlich gehalten werden,
sind diese in einem gesonderten Anhang bzw. Materialband aufzunehmen.
Sämtliche Projektdaten und -ergebnisse sowie Grafiken, Bilder,
Zeichnungen, Pläne etc. sind frei von Rechten Dritter zu liefern.
Dem Endbericht ist eine Kurzfassung voranzustellen, in der die
Problemstellung, die Untersuchungsmethoden sowie die Ergebnisse
einschließlich einer kritischen Würdigung auf bis zu fünf Seiten
dargestellt werden. Ebenso ist eine Kurzfassung in englischer Sprache
im Umfang mit bis zu fünf Seiten voranzustellen.
Jedem Kapitel des Endberichtes ist eine thesenartige Zusammenfassung
der Kernaussagen anzufügen.
Die Texte sind geschlechtergerecht/geschlechtsneutral zu
formulieren.
Für die Erstellung einer internettauglichen, barrierefreien
PDF-Datei sind alle Grundlagen, Informationen und Alternativtexte
vorzulegen.
Sollen Berichte im Internet als Download zur Verfügung gestellt
werden, so sind diese als internettaugliche, barrierefreie PDF-Datei
gemäß Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung in der jeweils
aktuellen Fassung zu erstellen (s. Anlage). Die/der Auftragnehmer/in
kann zu gegebener Zeit bei der zuständigen administrativen
Sachbearbeitung ein Handbuch für die Erstellung barrierefreier
PDF-Dokumente anfordern.
Getrennt vom Endbericht sind in einem gesonderten Papier aus
wissenschaftlicher Sicht Vorschläge zu entwickeln, wie die
Forschungsergebnisse und die daraus gewonnenen Erkenntnisse für die
Erfüllung der Ressortaufgaben des Auftraggebers verwendet und in der
Fachöffentlichkeit wirksam umgesetzt werden können.
Alle Berichte werden, soweit nichts anderes festgelegt ist, in
Papierfassung in der jeweiligen Auflage und als Word-Datei inkl. Fotos
und Grafiken auf CD-ROM zur Verfügung gestellt. Gleiches gilt für
PDF-Fassungen.
Hinweis: Soweit im Rahmen des Projektes Adressdateien für
Fachöffentlichkeitsarbeit zusammengestellt worden sind, werden diese
dem Auftraggeber bei Projektende im Excel-Format übergeben. Der Aufbau
der Adressdatei ist mit dem Stab Direktor (Stab D) abzustimmen.
Anlage: Erstellung barrierefreier Dokumente
Die Behörden der Bundesverwaltung sind verpflichtet, ihre
Informationsangebote im Internet barrierefrei zu gestalten. Für alle
Veröffentlichungen, die vom Auftraggeber online bereitgestellt werden
sollen, sind die Vorgaben der derzeit gültigen
Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung, kurz BITV 2.0, zu
erfüllen. Damit verbundene Leistungsbestandteile sind vom Auftragnehmer
stets entsprechend der Verordnung vorzubereiten, nachzubessern oder zu
erbringen.
Um für die Veröffentlichungen im PDF-Format einheitliche und
vergleichbare Ergebnisse zu erzielen, ist die Norm DIN ISO 14289
PDF/UA, also der PDF-Standard für barrierefreie PDF-Dokumente,
anzuwenden. Je nach Art und Umfang der Inhalte ist es sehr aufwändig,
eine Veröffentlichung mit komplexen Strukturen, umfangreichen Tabellen,
Fußnoten, Grafiken oder Formeln durchgängig barrierefrei zu erstellen.
Es sind dafür neben konzeptionellen Vorüberlegungen viele manuelle
Arbeitsschritte notwendig, die sich teilweise durch kostenpflichtige
Programme vereinfachen lassen. Besteht seitens des Auftragnehmers keine
oder nur wenig Erfahrung, sind für die technische Umsetzung des
Endproduktes nicht nur ausreichend Zeit und Aufwand, sondern eventuell
auch zusätzliche Kosten einzuplanen. Alternativ ist ein entsprechend
erfahrener Dienstleister mit der Aufgabe zu betrauen.
Die Anforderung auf barrierefreie Zugänglichkeit ist anzuwenden, wenn
der Auftraggeber Herausgeber, Mitherausgeber oder Beauftragender der
Veröffentlichung ist. Ebenso gelten die Bestimmungen, wenn die
Veröffentlichung unabhängig vom Herausgeber in einem Internetangebot
des Auftraggebers erscheinen soll. Zu Veröffentlichungen zählen neben
Broschüren, Faltblättern und Postern auch jegliche Form von Berichten,
Gutachten, Studien, Dokumentationen, technische Anleitungen und
Vergleichbares.
Um die Zugänglichkeit der gelieferten PDF-Dokumente nachzuweisen, sind
Prüfberichte einzureichen, die mit den jeweils aktuellsten Versionen
des PDF Accessibility Checkers (PAC 2.0) sowie der Vollständigen
Prüfung von Adobe Acrobat Pro XI bzw. Acrobat DC erzeugt wurden. Der
Auftraggeber lässt die gelieferten Dokumente durch einen externen
Dienstleister eingehend technisch und manuell prüfen. Dazu werden die
kostenfreien Hilfsmittel PAC 2.0, Acrobat-Plugin callas pdfGoHTML, VIP
PDF-Reader und gegebenenfalls der Screenreader NVDA verwendet.
Die maßgebliche Prüfung auf Barrierefreiheit erfolgt abschließend durch
SWD.
Weiterführende Links
Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung BITV 2.0:
[9]https://www.gesetze-im-internet.de/bitv_2_0
Erläuterung der PDF Association zur DIN ISO 14289 PDF/UA:
[10]https://www.pdfa.org/wp-content/until2016_uploads/2013/08/PDFUA-kom
pakt-PDFUA.pdf
Geschätzter Wert ohne MwSt: 152 941,18 EUR
II.2.2)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen: Die optional anzubietenden Leistungen
ergeben sich aus der Beschreibung zu II.2.1). Es handelt sich um
Leistungen zu Ziffer2.1 und 3.2
II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
Laufzeit in Monaten: 28 (ab Auftragsvergabe)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
Diese Informationen sind dem Mustervertrag in Verbindung mit der
Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Diese sind abrufbar unter:
[11]http://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/Aktuell/Forschungsprojekte/forschun
gsprojekte_node.html
III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
wird:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Nachweise
und Erklärungen sind von allen Bietern/innen vorzulegen.
Eignungsnachweise sind abhängig vom Leistungsanteil, den das Mitglied
erbringen soll, vorzulegen.
Bieter/innen sollen im Rahmen der Ausschreibung nur mit einem Angebot
vertreten sein. Ist ein/e Bieter/in in parallelen Angeboten als
Einzelbieter/in und/oder in Bietergemeinschaft vertreten, können alle
betroffenen Angebote von der Vergabe ausgeschlossen werden.
III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen
Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: nein
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: Auflistung und kurze Beschreibung der
Bedingungen:
Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der
Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung
VgV).
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs
2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar
2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche
Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu
übermitteln.
Hierfür stellt der EEE-Dienst der Europäischen Kommission ein Online
Formular zur Verfügung unter
[12]https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de
III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: Auflistung und kurze Beschreibung der
Bedingungen:
Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der
Verordnung über die Vergabe öffentlicher
Aufträge (Vergabeverordnung - VgV).
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs
2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar
2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche
Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu
übermitteln.
Hierfür stellt der EEE-Dienst der Europäischen Kommission ein Online
Formular zur Verfügung unter
[13]https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de darüber hinaus sind
Angaben zum Gesamtumsatz je Geschäftsjahr für die vergangenen 2 Jahre
zu machen (vgl. Anlage Eignungskriterien abrufbar unter:
[14]http://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/Aktuell/forschungsprojekte/forschun
gsprojekte_node.html)
Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Der Umsatz der letzten 2
Jahre muss mindestens doppelt so hoch wie der Auftragswert sein.
III.2.3)Technische Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen:
Die Eignung der Bieterin / des Bieters wird Anhand der in der Anlage
Eignungskriterien Aufgeführten Kriterien beurteilt (abrufbar unter:
[15]http://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/Aktuell/forschungsprojekte/forschun
gsprojekte_node.html).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Vgl. Anlage Eignungskriterien (abrufbar unter:
[16]http://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/Aktuell/forschungsprojekte/forschun
gsprojekte_node.html).
III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
vorbehalten: nein
III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen
Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der
Dienstleistung verantwortlich sind: ja
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)Verfahrensart
Offen
IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der
Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die
in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe
oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen
Dialog aufgeführt sind
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
SWD-10.05.06-18.5
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
nein
IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
Unterlagen bzw. der Beschreibung
Kostenpflichtige Unterlagen: nein
IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
20.8.2018 - 11:00
IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur
Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
verfasst werden können
Deutsch.
IV.3.7)Bindefrist des Angebots
in Tagen: 60 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
IV.3.8)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen: nein
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das
aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben
Die Vergabeunterlagen sind vollständig veröffentlicht unter:
[17]www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/Aktuell/forschungsprojekte/forschungsproje
kte_node.html und umfassen Leistungsbeschreibung mit Anlage 1a;
Eignungskriterien, Zuschlagskriterien; Angebotsformular;
Roter Aufkleber; Bietergemeinschaftserklärung; Mustervertrag;
Dokumentations- und Gestaltungsrichtlinien.
Form der Angebote:
Das Angebot ist unter Verwendung des beigefügten Formulars zu
erstellen, wobei alle Tabellenblätter Auszufüllen sind oder durch
eigene Anlagen ersetzt werden müssen. Die Unterschrift ist eigenhändig
zu leisten, Scans oder Kopien sind nicht ausreichend. Es ist 2-fach
sowie als pdf.-Datei auf CD/DVD/USB-Stick in einem Verschlossenen
Umschlag einzureichen, der mit dem beigefügten roten Aufkleber zu
versehen ist. Fehlende Unterschriften, fehlende Erklärungen und
Nachweise sowie Änderungen an den Vertragsunterlagen (dazu gehört auch
das Beifügen von AGBs des Bieters) führen zum Ausschluss des Angebotes.
Erläuterungen zur Bewertung der Zuschlagskriterien sind der, unter dem
oben genannten Link, veröffentlichten Tabelle "Zuschlagskriterien" zu
entnehmen.
Fragen zum Vorhaben sind ausschließlich per E-Mail unter Angabe des
Aktenzeichens an [18]rueckfragepool@bbr.bund.de zu richten und müssen
spätestens eine Woche vor Ablauf der Ausschreibungsfrist vorliegen. Die
Antworten werden unter den Ausschreibungsunterlagen auf der
Internetseite des BBSR Veröffentlicht. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist
können Änderungen oder zusätzliche Informationen auf diesen seiten
veröffentlicht werden. Bieter/innen sind für den Abruf dieser
Informationen selbst verantwortlich.
Angebotsfrist:
Für die Fristeinhaltung ist der Eingangsstempel des BBSR maßgeblich.
Nicht fristgerecht eingegangene Angebote werden von der Vergabe
ausgeschlossen.
Sonstige Teilnahmebedingungen:
Die Anforderungen ergeben sich aus dieser Bekanntmachung und den
Anlagen. Die geforderten Nachweise und Erklärungen, ein Ablaufplan
sowie eine detaillierte Kalkulation sind dem Angebot beizufügen.
Im Falle der Vergabe von wesentlichen Leistungsbestandteilen an
Unterauftragnehmer/innen, sind deren Angebote mit den erforderlichen
Eignungsnachweisen beizufügen.
Eine Vergütung für die Angebotsausarbeitung erfolgt nicht. Die
eingereichten Angebote werden mit allen Exemplaren Eigentum des BBSR.
Vertragsbedingungen:
BBSR schließt zur Durchführung seiner Forschungsvorhaben grundsätzlich
Werkverträge mit Marktpreis-Vereinbarung laut beigefügtem Muster. Es
gelten die allgemeinen Vertragsbedingungen der VOL/B. Allgemeine
Geschäftsbedingungen der Auftragnehmer sind kein Vertragsbestandteil.
Angebote, denen AGBs beigefügt sind oder die andere Änderungen an den
Vertragsbedingungen enthalten, sind von der Vergabe ausgeschlossen. Es
besteht kein einklagbares Recht auf die Anwendung dieser Bestimmungen.
Es wird darauf hingewiesen, dass alle im Rahmen der Durchführung des
Vertrages entstehenden Nutzungsrechte, insbesondere die durch den
Auftragnehmer entwickelten Konzepte und Ideen sowie die Rechte an
urheberrechtsfähigen Werken und Werkteilen uneingeschränkt,
ausschließlich, räumlich und zeitlich unbefristet auf das BBSR
übergehen. Dies gilt ausdrücklich auch für Werke und Werkteile, die von
Unterauftragnehmern erbracht werden. Das BBSR kann diese Rechte
jederzeit und uneingeschränkt an Dritte übertragen.
Das BBSR behält sich vor, über Zeit, Art und Umfang der
Veröffentlichung der Forschungsergebnisse alleine zu entscheiden. Der
Auftragnehmer darf daher die im Zusammenhang mit diesem Auftrag
erzielten Erkenntnisse und Ergebnisse oder Teile davon einschließlich
der Arbeits- und Berichtsunterlagen nur mit vorheriger schriftlicher
Zustimmung des Auftraggebers (BBSR) Dritten bekannt machen oder
veröffentlichen (ausschließliches Nutzungsrecht). Der Auftraggeber wird
seine Zustimmung nur verweigern, wenn wichtige öffentliche Interessen
entgegenstehen. Für Universitäten wird ein einfaches Nutzungsrecht zur
internen Forschung und Lehre vereinbart.
Kostenrahmen:
Der unter II.2.1 angegebene Kostenrahmen umfasst alle für die
Bearbeitung des Projektes anfallenden Kosten Einschließlich aller
Nebenkosten (Sachmittel, Reisekosten, Leistungen Dritter)
ausschließlich Umsatzsteuer.
Das Angebot darf diesen Kostenrahmen auch inkl. der optionalen
Leistungen nicht überschreiten, sonst wird es von der Vergabe
ausgeschlossen.
Der Kostenrahmen verteilt sich wie folgt auf die Laufzeit:
2018: 10 705,88 EUR
2019: 53 529,41 EUR
2020: 88 705,89 EUR
Hinweis: Es wird beabsichtigt, diesen Auftrag (wie oben beschrieben) im
angegebenen Kostenrahmen zu vergeben. Die Zuschlagserteilung ist jedoch
abhängig von den künftigen Beschlüssen des Haushaltsgesetzgebers
(vorläufige Haushaltsführung). Eine Vergabeentscheidung kann somit erst
nach der Verkündung des Haushaltsgesetzes 2018 erfolgen.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Deutschland
Internet-Adresse: [19]http://bundeskartellamt.de
VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als
15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
13.7.2018
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References
1. mailto:rueckfragepool@bbr.bund.de?subject=TED
2. http://www.bbsr.bund.de/
3. http://www.bbsr.bund.de/
4. http://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/Aktuell/Forschungsprojekte/forschungsprojekte_node.html
5. http://www.bbsr.bund.de/
6. https://www.gesetze-im-internet.de/bitv_2_0
7. http://www.bbsr.bund.de/
8. http://www.bbsr.bund.de/
9. https://www.gesetze-im-internet.de/bitv_2_0
10. https://www.pdfa.org/wp-content/until2016_uploads/2013/08/PDFUA-kompakt-PDFUA.pdf
11. http://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/Aktuell/Forschungsprojekte/forschungsprojekte_node.html
12. https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de
13. https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de
14. http://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/Aktuell/forschungsprojekte/forschungsprojekte_node.html
15. http://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/Aktuell/forschungsprojekte/forschungsprojekte_node.html
16. http://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/Aktuell/forschungsprojekte/forschungsprojekte_node.html
17. http://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/Aktuell/forschungsprojekte/forschungsprojekte_node.html
18. mailto:rueckfragepool@bbr.bund.de?subject=TED
19. http://bundeskartellamt.de/
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The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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