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Ausschreibung: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung - DE-Bonn
Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
Dokument Nr...: 309848-2018 (ID: 2018071709504267762)
Veröffentlicht: 17.07.2018
*
  DE-Bonn: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
   2018/S 135/2018 309848
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Richtlinie 2004/18/EG
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
   Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung im Bundesamt für
   Bauwesen und Raumordnung
   Deichmanns Aue 31-37
   Zu Händen von: Forschungsverwaltung
   53179 Bonn
   Deutschland
   E-Mail: [1]rueckfragepool@bbr.bund.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: [2]http://www.bbsr.bund.de
   Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
   Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen
   für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem)
   verschicken: die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
   einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
   I.3)Haupttätigkeit(en)
   Sonstige: Bauwesen, Raumordnung und Stadtentwicklung
   I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
   Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
   Auftraggeber: nein
   Abschnitt II: Auftragsgegenstand
   II.1)Beschreibung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
   Modellvorhaben der Raumordnung  Etablierung eines
   Raumbeobachtungssystems für angrenzende Regionen
   II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
   Dienstleistung
   Dienstleistungen
   Dienstleistungskategorie Nr 8: Forschung und Entwicklung
   Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Bonn
   NUTS-Code DEA22
   II.1.3)Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder
   zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
   Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
   II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
   Mit diesem Projekt sollen die Ergebnisse des MORO zur Schaffung der
   Grundlagen für ein Raumbeobachtungssystem für angrenzende Gebiete
   konkretisiert werden. Nach der bisherigen explorativen Vernetzung von
   Instituten und Institutionen von Bund, Ländern und Regionen soll
   nunmehr ein Netzwerk zur grenzübergreifenden Raumbeobachtung etabliert
   werden, und die methodische Grundlage definiert werden, um über eine
   Anlaufperiode hinaus eine kontinuierliche Berichterstattung zu
   ermöglichen. Hierzu sollen im Zusammenspiel auch mit den statistischen
   Institutionen der Länder die Informationsgrundlagen verbessert werden.
   Die Themen, die im Vorläuferprojekt als prioritär definiert werden
   (Pendler, Dienstleistungen, Arbeitsmarkt etc.) stehen hier im
   Vordergrund. Nach dem entstandenen bundesweiten Interesse an der ersten
   Phase wird sich dieses Projekt auf alle deutschen Grenzregionen
   ausweiten.
   II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
   73000000
   II.1.7)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): nein
   II.1.8)Lose
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
   II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
   1. Projektdarstellung
   Ein Drittel der deutschen Bevölkerung lebt heutzutage in Grenzregionen.
   Diese Räume gelten als Labor der europäischen Integration und bieten
   ein besonderes Potenzial für den wirtschaftlichen, sozialen und
   territorialen Zusammenhalt Europas. Bilaterale und multilaterale
   Abkommen in Form von Euregios oder im Rahmen von INTERREG A leisten
   schon in grenzüberschreitenden und auch transnationalen Kooperationen
   einen nicht unbedeutenden Beitrag zur Überwindung der Grenzen.
   Allerdings stellen Grenzen immer noch wichtige Hindernisse für die
   Bevölkerung dar, insbesondere für den Zugang zum Arbeitsmarkt, zum
   öffentlichen Verkehrsnetz oder zu den Leistungen der Daseinsvorsorge.
   Die Grenzregionen sind in den letzten Jahren in Deutschland sowie in
   Europa verstärkt in Fokus geraten. Die Europäische Kommission hat in
   der Mitteilung zur Stärkung von Wachstum und Zusammenhalt in den
   EU-Grenzregionen von 20.9.2017 aus dem Thema der grenzüberschreitenden
   Zusammenarbeit eine Priorität gemacht. Die Kommission ist sich auch
   bewusst, dass es Maßnahmen bedarf, die räumlichen
   Informationsgrundlagen zu verbessern. Sie unterstützt hierzu konkrete
   Maßnahmen zur Verbesserung der Datengrundlage in Grenzregionen wie das
   Pilot-Projekt developing x-border statistics. Die Stellungnahme des
   Bundesrates zum Papier der EU-Kommission zu Kohäsion und Wachstum in
   Grenzregionen begrüßt die Initiative der Kommission und nimmt auch
   Bezug zur Problematik der Harmonisierung der Datengrundlage. Auch die
   gemeinsame Resolution von Assemblée nationale und Deutschem Bundestag
   zum 55. Jahrestag des Élysée-Vertrags am 22.1.2018 fordert eine
   Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit.
   Den Blick raumordnungspolitisch und auch analytisch über den
   Tellerrand Deutschlands hinaus zu richten, ist im BBSR kein neuer
   Gedanke. Seit Mitte der 1990er Jahre berät das Institut in Fragen der
   Europäischen Raum- und Stadtentwicklung und informiert im Rahmen der
   Raumbeobachtung den Bund und die Länder über räumliche Entwicklungen in
   Deutschland und in Europa. Auch in den Forschungsprogrammen des Bundes
   zu Fragen der Raumordnung und Stadtentwicklung spielt die
   Nachbarschaftsperspektive eine bedeutende Rolle. Die Berichterstattung
   über die räumliche Entwicklung des Bundesgebietes und in Europa gehört
   zu den ureigenen Aufgaben des BBSR und ist im Raumordnungsgesetz (§ 25
   ROG) festgehalten. Die Betrachtung der angrenzenden Gebiete
   Deutschlands ist hierbei als ein erweiterter Aspekt der Raumbeobachtung
   hervorgehoben.
   Diesem Aspekt widmete sich von deutscher Seite in den Vorjahren ein
   erstes MORO Projekt zur Schaffung der Grundlagen für ein
   Raumbeobachtungssystem für angrenzende Gebiete. Das Projekt erwies sich
   im gegenseitigen Nutzen sowohl für den Bund als auch für die Länder und
   Regionen als ein erfolgreicher Einstieg in die Themenfindung und die
   Formulierung der Herausforderungen einer Berichterstattung
   grenzübergreifender Strukturen und Vernetzungen. Es war ein starker
   Impulsgeber für die Wiederaufnahme und die Vertiefung
   grenzübergreifender raumentwicklungspolitischer Aktivitäten und auch
   der Raumbeobachtung in einer weiteren Perspektive. Die Nutzung von
   vorhandenem regionalem Wissen unter Einbeziehung jeweiliger regionaler
   Partner und der vor Ort vorhandenen Expertise war von entscheidender
   Bedeutung, um den weiteren Handlungsbedarf zu definieren. Folgende
   Themen wurden als prioritär genannt: Arbeitsmarkt, Handel, Einkauf und
   Nutzung von Dienstleistungen, Tourismus und Freizeit, Daseinsvorsorge
   und Verkehrsbereich.
   Nach der bisherigen explorativen Vernetzung von Instituten und
   Institutionen von Bund, Ländern und Regionen soll nunmehr ein Netzwerk
   zur grenzübergreifenden Raumbeobachtung etabliert werden, und die
   methodische Grundlage definiert werden, um über eine Anlaufperiode
   hinaus eine kontinuierliche Berichterstattung zu den genannten
   Prioritätsthemen zu ermöglichen.
   Ziel des Projektes ist die Definition der methodischen und technischen
   Grundlagen für die Erstellung eines dauerhaften Raumbeobachtungssystems
   für Grenzregionen auf Bundesebene.
   1) Best-Practice Analyse der existierenden grenzübergreifenden
   Raumbeobachtungssysteme
   2) Erstellung eines Handbuchs zur Statistik in Grenzregionen, mit
   folgenden Informationen:
   a. Definition eines Indikatorenkatalogs für die bundesweite
   grenzübergreifende Raumbeobachtung, unter Berücksichtigung der Bedarfe
   der Regionen
   b. Prüfung der Datenverfügbarkeit für alle Grenzregionen und
   Zusammenstellung eines Wegweisers zu Datenquellen
   c. Untersuchung des eventuellen Harmonisierungsbedarfs für jeden
   Indikator, und ggf. Vorschlag einer Methode zur Umrechnung für
   gemeinsame Indikatoren
   3. Erstellung einer Machbarkeitsstudie für die Bereitstellung und
   Visualisierung der Daten, inklusive:
   a. Musterdatensatz, der als Basis für die Datenerhebung der Länder
   gelten kann
   b. Mindestens zwei Szenarien für die Visualisierung raumbezogener Daten
   c. Technische Anforderungen
   d. Kostenkalkulation (inklusive Personalkosten)
   4. Sicherung der Daueraufgabe der laufenden Raumbeobachtung des BBSR:
   a. Etablierung eines Netzwerks von Bund, Ländern, Regionen und
   Statistikämter zur Gewährleistung zukünftiger Kooperationen in Form
   eines Arbeitskreises
   b. Strukturierung von Arbeitsabläufen, Aktualisierungsintervallen,
   Veröffentlichungsrhythmus
   Folgende Leitfragen sollen die Forschung bestimmen:
   1) Welche Indikatoren können für die im ersten MORO definierten
   Prioritätsthemen benutzt werden, um die Raumbeobachtung in
   Grenzregionen zu verbessern? Inwiefern sollen sie harmonisiert werden?
   Nach welcher Methode können sie harmonisiert werden?
   2) Inwiefern kann man bisherige erfolgreiche Erfahrungen zu
   grenzübergreifenden Raumbeobachtung übertragen und generalisieren bzw.
   darauf aufbauend ein bundesweites Raumbeobachtungsystem entwickeln?
   3) Welche Erfahrungen können die Länder einbringen und wie können sich
   Aktivitäten unterschiedlicher Akteure der Regionen, der Länder und des
   Bundes in dieser Hinsicht ergänzen?
   4) Wie kann man eine dauerhafte Zusammenarbeit der Akteure zur
   laufenden Raumbeobachtung, insbesondere Länder, Bund und
   Statistikämter, sichern?
   5) Wie können Synergien unterschiedlicher institutioneller und
   regionaler Akteure erzielt werden und wie lassen sich Akteure in den
   Nachbarregionen einbinden?
   6) Unter welchen Bedingungen könnte eine neue Visualisierungsplattform
   für die laufende Raumbeobachtung in Grenzregionen entwickelt werden?
   Wie könnte es ggf. bestehende Systeme ergänzen bzw. sich damit
   integrieren?
   2) Aufgabendarstellung
   2.1) Arbeitsschritte, methodische Vorgehensweise, Zeitschiene
   Arbeitsschritt 1 (8.2018 2.2019):
    Einbeziehung der Länder im Projekt und Wissenstransfer von den
   Regionen zu den Ländern (Anschluss und Übergang an erste Phase  MORO
   Grundlagen einer grenzübergreifenden Raumbeobachtung. Der dazu
   erstellte Endbericht Raumbeobachtung Deutschland und angrenzende
   Regionen  Räumliche Strukturen und Verflechtungen ist abrufbar unter
   [3]www.bbsr.bund.de: Veröffentlichungen > Veröffentlichungen des BMVI >
   MORO Praxis > 2017 > Heft 11,
    Entwurf eines Indikatorenkatalogs auf der Basis der Ergebnisse der
   ersten Phase (Vertiefung und Detaillierung der Prioritätsthemen aus dem
   MORO Grundlage eines Raumbeobachtungssystems in Grenzregionen  siehe
   o. a. Endbericht)
    Analyse von Best Practices Beispielen für Raumbeobachtung in
   Grenzregionen als Vorbereitung für die Erstellung der
   Machbarkeitsstudie
   Arbeitsschritt 2 (3.2019  10.2019):
    Konkretisierung des Indikatorenkatalogs (Prüfung der
   Umsetzungsmöglichkeiten und Information zu Datenquellen, ggf. Ergänzung
   mit den beteiligten Ländern, deren Statistikämtern und
   Statistikanbietern. Es ist mindestens ein Treffen in jeder Grenzregion
   mit Partnern aus benachbarten Regionen, statistischen Ämtern und
   potenziellen Statistikanbietern fest zu kalkulieren. Sollten weitere
   Treffen erforderlich sein, sind die Kosten dafür vom Bieter als
   optionale Leistung zu kalkulieren,
    Erstellung einer Synthese der Diskussionen
   Arbeitsschritt 3 (10.2019  12.2019):
    Anpassung des Indikatorenkatalogs nach den Workshops in den Ländern,
   im Hinblick auf eine laufende Raumbeobachtung in Grenzregion auf der
   Bundesebene. Priorität sollte den Themen und Indikatoren gegeben
   werden, die in Grenzräumen bundesweit relevant sind,
    Vorbereitung eines Musterdatensatzes anhand ausgewählter Indikatoren
   Arbeitsschritt 4 (1.2020  9.2020):
    Koordinierung der Datenerhebung in jedem Land,
    Grundlage für eine Visualisierungsplattform für grenzübergreifende
   Daten auf der Bundesebene definieren durch die Durchführung einer
   Machbarkeitsstudie für die Bereitstellung und Visualisierung der Daten.
   Arbeitsschritt 5 (10.2020  12.2020):
    Große Abschlussveranstaltung: Vorstellung der Ergebnisse und der
   Handlungsempfehlungen mit internationaler Beteiligung
    Dauerhaftes Wissenstransfer zwischen Regionen, Ländern, und
   Datenanbieter (Statistikämter insbesondere) sichern: Gründung eines
   dauerhaften Arbeitskreises.
   Es wird auf den Ablaufplan (Anlage 1a) verwiesen, der zu beachten ist
   (abrufbar unter:
   [4]http://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/Aktuell/Forschungsprojekte/forschung
   sprojekte_node.html).
   2.2) Veranstaltungen
   Vom Auftragnehmer zu organisierende Veranstaltungen:
    Februar 2019: Auftaktveranstaltung mit den Regionen, den Ländern und
   dem Bund. Übermittlung der Ergebnisse des ersten MORO von den Regionen
   zu den Ländern. Konkretisierung der Prioritätsthemen, die im Endbericht
   erwähnt wurden, durch die Erstellung eines Indikatorenkatalogs für die
   Analyse von Grenzregionen. (Zweitägig, ca. 50 Teilnehmer; Bonn/Berlin)
    November 2019: Zwischenveranstaltung mit Ländern (evtl auch
   Statistikämtern und Regionen), um die Ergebnisse der Workshops zu
   präsentieren, ggf. das Indikatorenkatalog anzupassen und notwendige
   Aufträge für ein einheitliches und dauerhaftes Raumbeobachtungssystem
   in Grenzregionen zu definieren. (Zweitägig, ca. 30 Teilnehmer;
   Bonn/Berlin)
    Oktober 2020: Abschlussveranstaltung während der deutschen
   EU-Ratspräsidentschaft im internationalen Kontext; (Zweitägig, ca. 80
   Teilnehmer; Bonn/Berlin mit Simultanübersetzung (DE <>EN))
   Die Kosten für Technik, Erstellung, Druck und Versand von Einladungen
   und Programmflyer (nur bei fachöffentlicher Veranstaltung), Catering
   (Getränke und einfacher Imbiss) sowie ggf. anfallende Honorare und
   Reisekosten für Referent/innen sind im Angebot zu berücksichtigen.
   Druckkosten sind gesondert auszuweisen.
   Für die Veranstaltungen in Bonn oder Berlin sind keine Kosten für
   Raummiete zu kalkulieren (Gebäude des BBR).
   Die Kosten für das Catering sowie die Kosten für anfallende Honorare
   und Reisekosten für Referent/innen sind gesondert auszuweisen. Sie
   werden nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet und auf Nachweis
   erstattet.
   Teilnahme des Auftragnehmers an folgenden Veranstaltungen:
    März bis September 2019: Workshops in allen Grenzregionen (8
   insgesamt  einer pro Grenzraum, eintägig) mit Ländern und
   Statistikämtern, um die Machbarkeit der Datenerhebung zu prüfen und
   konkrete Verbesserungsmöglichkeiten für Raumbeobachtung in
   Grenzregionen auf der Basis des Indikatorenkatalogs zu analysieren. Die
   Workshops werden von den Ländern organisiert, Teilnahme der
   Forschungsassistenz ist gefordert.
    Januar 2020 bis September 2020: wenn nötig, Teilnahme an
   zusätzlichen Workshops mit Ländern und Statistikämtern.
   Zusätzlich zu den Veranstaltungen werden regelmäßig Arbeitstreffen in
   Bonn stattfinden:
    2 Wochen nach Auftragsvergabe: Auftaktgespräch
    1.2019: Abstimmungsgespräch
    6.2019: Abstimmungsgespräch
    10.2019: Abstimmungsgespräch
    3.2020: Abstimmungsgespräch
    6.2020: Abstimmungsgespräch
   3) Ergebnistransfer
   3.1) Internetauftritt  gemäß Dokumentationsrichtlinie für
   Internetbeiträge
   Für die BBSR-Internetseite wird eine Zuarbeit von Dokumenten,
   Textbausteinen, Fotos und Grafiken erwartet. Diese sind frei von
   Rechten Dritter nach den Dokumentationsrichtlinien für Internetbeiträge
   (abrufbar unter bbsr.bund.de: Aktuell >Ausschreibungen
   Forschungsprojekte > Dokumentations- und Gestaltungsrichtlinien des
   BBSR) vorzulegen. Aktualisierungstermine sind:
   Termin Form der Berichterstattung
   9.2018 Projektstart
   10.2018 1. Aktualisierung
   3.2019 2. Aktualisierung
   11.2019 3. Aktualisierung
   10.2020 4. Aktualisierung
   12.2020 Archivfassung
   Bei Projektabschluss ist die Archivfassung für das Internet zu
   überarbeiten bzw. auf die wesentlichen Aspekte zu fokussieren. Die
   Archivfassung ist auch in englischer Sprache zu erstellen.
   3.2) Publikation  gemäß Gestaltungsrichtlinien
   Die Erstellung der Publikation ist ein optionaler Bestandteil des
   Vertrages.
   Als Publikation ist die Erstellung eines Handbuchs zu Statistiken in
   Grenzregionen vorgesehen.
   Das Handbuch zu Statistiken in Grenzregionen richtet sich an
   Institutionen der Raumbeobachtung in den Ländern, den Regionen und dem
   Bund, sowie an Statistikämter. Es soll die Grundlage für eine
   harmonisierte Datengrundlage in Grenzregionen darstellen. Es
   beinhaltet:
    eine detaillierte Liste der Indikatoren, die sowohl für die Länder
   als auch für das Bund von bedeutendem Interesse für die Raumbeobachtung
   in Grenzregionen sind
    einen methodischen Hinweis zu Harmonisierung der Indikatoren in
   Deutschland und in den Nachbarländern,
    einen Wegweiser zur Quelle für jeden Indikator
   Umfang: max. 60 Seiten
   Auflage: 500 (bei Print)
   Englische Fassung des Handbuches
   Auflage: 250 (bei Print)
   Die/der Auftragnehmer/in ist verpflichtet, die folgenden
   Arbeitsschritte auszuführen jeweils für deutsche und englische
   Fassungen (britische Rechtschreibung):
    Redaktion
    Grafische Gestaltung entsprechend den Gestaltungsrichtlinien der
   Schriftenreihen (abrufbar unter [5]www.bbsr.bund.de: Aktuell >
   Ausschreibungen Forschungsprojekte > Dokumentations- und
   Gestaltungsrichtlinien des BBSR)
    Erstellung einer druckfertigen sowie einer internettauglichen,
   barrierefreien PDF gemäß Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung
   (BITV 2.0) in der jeweils aktuellen Fassung (abrufbar unter
   [6]https://www.gesetze-im-internet.de/bitv_2_0). Die/der
   Auftragnehmer/in kann zu gegebener Zeit bei der zuständigen
   administrativen Sachbearbeitung ein Handbuch für die Erstellung
   barrierefreier PDF-Dokumente anfordern.
    Druck (optional)
    Versand an das BBSR
   Die Druckkosten sind je Publikation gesondert auszuweisen.
   Sämtliche Projektdaten und -ergebnisse sowie Grafiken, Bilder,
   Zeichnungen, Pläne etc. sind frei von Rechten Dritter zu liefern.
   Sind während des Projektverlaufs Flyer oder MORO Informationen etc.
   vorgesehen, so gelten die Anforderungen an Manuskripte für
   Print-Erzeugnisse (abrufbar unter [7]www.bbsr.bund.de: Aktuell >
   Ausschreibungen Forschungsprojekte > Dokumentations- und
   Gestaltungsrichtlinien des BBSR) sowie das MORO Corporate Design
   Manual. Bei einer Veröffentlichung von Einladungen und Programmflyern
   im Internet, sind diese als internettaugliche, barrierefreie
   PDF-Dateien gemäß Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung in der
   jeweils aktuellen Fassung zu erstellen (s. oben).
   4) Berichterstattung
   Die Berichte sind jeweils zu folgenden Terminen und in folgender Anzahl
   / folgendem Format vorzulegen:
   Termin Art der Berichterstattung Anzahl / Format
   2 Wochen nach Auftragsvergabe Auftaktgespräch
   1.2019 1. Zwischenbericht (Aufbereitung des Themas, erste Ergebnisse
   der Best-Practice-Analyse, Vorbereitung der Auftaktveranstaltung) 3 +
   Word-Datei
   1.2019 Abstimmungsgespräch
   2.2019 2. Zwischenbericht (Bereitstellung eines Indikatorenkatalogs) 3+
   Excel Datei
   6.2019 Abstimmungsgespräch
   10.2019 3. Zwischenbericht (Ergebnisse der Workshops in den Ländern) 3
   + Word-Datei
   10.2019 Abstimmungsgespräch
   11.2019 4. Zwischenbericht: Bereitstellung eines Musterdatensatzes
   Excel-Datei
   3.2020 Abstimmungsgespräch
   6.2020 Abstimmungsgespräch
   9.2020 5. Handbuch zu Statistik in Grenzregionen + Machbarkeitsstudie
   Word- + PDF-Datei
   12/2020 6. Endbericht (Dokumentation der geleisteten Arbeiten unter
   Einbeziehung der Abschlussveranstaltung) 3 + Word-Datei + PDF-Datei
   Die Zwischenberichte dienen der Unterrichtung des Auftraggebers und
   sind zugleich Voraussetzung für die Abschlagszahlungen. Der
   Zwischenbericht ist anhand des verbindlichen Ablauf-, Zeit- und
   Finanzierungsplans zu erstellen und wie folgt zu gliedern:
   1) laut Ablaufplan geplante Arbeitsschritte während des abgelaufenen
   Berichtszeitraums
   2) tatsächlich durchgeführte Arbeitsschritte
   3) Vergleich des Projektstandes mit dem vertraglich vereinbarten
   Ablauf-, Zeit- und Finanzierungsplan mit Angabe der Gründe für
   eventuelle Abweichungen
   4) Ergebnisse
   5) Zusammenfassung
   Eventuell aus sonstigen Gründen erforderliche Sachstandsberichte
   umfassen die Punkte 1 bis 3 und erfolgen in standardisierter Form
   (Muster ist auf der Seite Gestaltungsrichtlinien abrufbar).
   Die Machbarkeitsstudie soll die Grundlage für die Implementierung einer
   Plattform für Bereitstellung und Visualisierung der Daten für die
   Raumbeobachtung in Grenzregionen auf der Bundesebene darstellen. Sie
   beinhaltet:
    eine Analyse der Best Practices Beispiele für die Visualisierung
   raumbezogener Indikatoren in Grenzregionen. Diese Analyse ist auch
   Bestandteil der Vorbereitung zur Auftaktveranstaltung und soll
   dementsprechend schon im ersten Jahr geliefert werden,
    eine Bestandsanalyse der Raumbeobachtungssysteme des BBSR
    eine Bedarfsanalyse für die Integration neuer Indikatoren und deren
   Geovisualisierung
    mindestens 2 Szenarien für die Bereitstellung grenzübergreifender
   Daten und Indikatoren für interne und externe Nutzer durch ein
   passendes räumliches Informationssystem, inklusive Kostenkalkulation
   und technischen Anforderungen. Ein Szenario soll die Integration eines
   Visualisierungsportals in bestehenden Systemen des BBSR (INKAR und
   IRIS) prüfen. Die aktuellen Konzepte für die Erweiterung von IRIS
   (integriertes räumliches Informationssystem) müssen berücksichtigt
   werden. Das andere Szenario soll die Schaffung eines neuen Moduls
   untersuchen.
   Umfang: ca. 50 Seiten
   Auflage:  (nur interne Nutzung)
   Der Endbericht beinhaltet:
    die Dokumentation des Arbeitsprozesses
    die Ergebnisse
    Empfehlungen für die Sicherung eines dauerhaften
   Raumbeobachtungsystems in Grenzregionen
   Umfang: max. 30 Seiten
   Auflage: nur online
   Auf die Erstellung des Endberichtes ist besondere Sorgfalt zu
   verwenden. Dabei ist eine allgemeinverständliche Ausdrucksweise zu
   wählen. Es gelten die Anforderungen an Manuskripte für
   Print-Erzeugnisse, abrufbar unter [8]www.bbsr.bund.de: Aktuell >
   Ausschreibungen Forschungsprojekte > Dokumentations- und
   Gestaltungsrichtlinien des BBSR.
   Im Interesse einer guten Lesbarkeit sind folgende Grundsätze zu
   beachten:
    Die Titelseite ist nach den Gestaltungsrichtlinien des BBSR zu
   erstellen.
    Der Endbericht zeichnet sich durch eine knappe, aussagekräftige
   Darstellung der Forschungsarbeit aus. Der Fokus liegt auf der
   Darstellung der Ergebnisse und deren voraussichtlichen Nutzen und
   Verwertbarkeit, evtl. Möglichkeiten der Umsetzung und Übertragbarkeit.
    Verbindlich ist eine Gegenüberstellung der ursprünglich geplanten zu
   den tatsächlich erreichten Zielen und weiterführenden Fragestellungen.
    Auf umfangreiche Belege der Aussagen ist zu verzichten. Soweit
   notwendig, sind aussagefähige Belege als Kurztabellen, Grafiken,
   Kartogramme usw. in den Text einzufügen. Soweit darüber hinaus
   Darstellungen und Textausführungen für erforderlich gehalten werden,
   sind diese in einem gesonderten Anhang bzw. Materialband aufzunehmen.
    Sämtliche Projektdaten und -ergebnisse sowie Grafiken, Bilder,
   Zeichnungen, Pläne etc. sind frei von Rechten Dritter zu liefern.
    Dem Endbericht ist eine Kurzfassung voranzustellen, in der die
   Problemstellung, die Untersuchungsmethoden sowie die Ergebnisse
   einschließlich einer kritischen Würdigung auf bis zu fünf Seiten
   dargestellt werden. Ebenso ist eine Kurzfassung in englischer Sprache
   im Umfang mit bis zu fünf Seiten voranzustellen.
    Jedem Kapitel des Endberichtes ist eine thesenartige Zusammenfassung
   der Kernaussagen anzufügen.
    Die Texte sind geschlechtergerecht/geschlechtsneutral zu
   formulieren.
    Für die Erstellung einer internettauglichen, barrierefreien
   PDF-Datei sind alle Grundlagen, Informationen und Alternativtexte
   vorzulegen.
    Sollen Berichte im Internet als Download zur Verfügung gestellt
   werden, so sind diese als internettaugliche, barrierefreie PDF-Datei
   gemäß Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung in der jeweils
   aktuellen Fassung zu erstellen (s. Anlage). Die/der Auftragnehmer/in
   kann zu gegebener Zeit bei der zuständigen administrativen
   Sachbearbeitung ein Handbuch für die Erstellung barrierefreier
   PDF-Dokumente anfordern.
   Getrennt vom Endbericht sind  in einem gesonderten Papier  aus
   wissenschaftlicher Sicht Vorschläge zu entwickeln, wie die
   Forschungsergebnisse und die daraus gewonnenen Erkenntnisse für die
   Erfüllung der Ressortaufgaben des Auftraggebers verwendet und in der
   Fachöffentlichkeit wirksam umgesetzt werden können.
   Alle Berichte werden, soweit nichts anderes festgelegt ist, in
   Papierfassung in der jeweiligen Auflage und als Word-Datei inkl. Fotos
   und Grafiken auf CD-ROM zur Verfügung gestellt. Gleiches gilt für
   PDF-Fassungen.
   Hinweis: Soweit im Rahmen des Projektes Adressdateien für
   Fachöffentlichkeitsarbeit zusammengestellt worden sind, werden diese
   dem Auftraggeber bei Projektende im Excel-Format übergeben. Der Aufbau
   der Adressdatei ist mit dem Stab Direktor (Stab D) abzustimmen.
   Anlage: Erstellung barrierefreier Dokumente
   Die Behörden der Bundesverwaltung sind verpflichtet, ihre
   Informationsangebote im Internet barrierefrei zu gestalten. Für alle
   Veröffentlichungen, die vom Auftraggeber online bereitgestellt werden
   sollen, sind die Vorgaben der derzeit gültigen
   Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung, kurz BITV 2.0, zu
   erfüllen. Damit verbundene Leistungsbestandteile sind vom Auftragnehmer
   stets entsprechend der Verordnung vorzubereiten, nachzubessern oder zu
   erbringen.
   Um für die Veröffentlichungen im PDF-Format einheitliche und
   vergleichbare Ergebnisse zu erzielen, ist die Norm DIN ISO 14289 
   PDF/UA, also der PDF-Standard für barrierefreie PDF-Dokumente,
   anzuwenden. Je nach Art und Umfang der Inhalte ist es sehr aufwändig,
   eine Veröffentlichung mit komplexen Strukturen, umfangreichen Tabellen,
   Fußnoten, Grafiken oder Formeln durchgängig barrierefrei zu erstellen.
   Es sind dafür neben konzeptionellen Vorüberlegungen viele manuelle
   Arbeitsschritte notwendig, die sich teilweise durch kostenpflichtige
   Programme vereinfachen lassen. Besteht seitens des Auftragnehmers keine
   oder nur wenig Erfahrung, sind für die technische Umsetzung des
   Endproduktes nicht nur ausreichend Zeit und Aufwand, sondern eventuell
   auch zusätzliche Kosten einzuplanen. Alternativ ist ein entsprechend
   erfahrener Dienstleister mit der Aufgabe zu betrauen.
   Die Anforderung auf barrierefreie Zugänglichkeit ist anzuwenden, wenn
   der Auftraggeber Herausgeber, Mitherausgeber oder Beauftragender der
   Veröffentlichung ist. Ebenso gelten die Bestimmungen, wenn die
   Veröffentlichung unabhängig vom Herausgeber in einem Internetangebot
   des Auftraggebers erscheinen soll. Zu Veröffentlichungen zählen neben
   Broschüren, Faltblättern und Postern auch jegliche Form von Berichten,
   Gutachten, Studien, Dokumentationen, technische Anleitungen und
   Vergleichbares.
   Um die Zugänglichkeit der gelieferten PDF-Dokumente nachzuweisen, sind
   Prüfberichte einzureichen, die mit den jeweils aktuellsten Versionen
   des PDF Accessibility Checkers (PAC 2.0) sowie der Vollständigen
   Prüfung von Adobe Acrobat Pro XI bzw. Acrobat DC erzeugt wurden. Der
   Auftraggeber lässt die gelieferten Dokumente durch einen externen
   Dienstleister eingehend technisch und manuell prüfen. Dazu werden die
   kostenfreien Hilfsmittel PAC 2.0, Acrobat-Plugin callas pdfGoHTML, VIP
   PDF-Reader und gegebenenfalls der Screenreader NVDA verwendet.
   Die maßgebliche Prüfung auf Barrierefreiheit erfolgt abschließend durch
   SWD.
   Weiterführende Links
   Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung  BITV 2.0:
   [9]https://www.gesetze-im-internet.de/bitv_2_0
   Erläuterung der PDF Association zur DIN ISO 14289  PDF/UA:
   [10]https://www.pdfa.org/wp-content/until2016_uploads/2013/08/PDFUA-kom
   pakt-PDFUA.pdf
   Geschätzter Wert ohne MwSt: 152 941,18 EUR
   II.2.2)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen: Die optional anzubietenden Leistungen
   ergeben sich aus der Beschreibung zu II.2.1). Es handelt sich um
   Leistungen zu Ziffer2.1 und 3.2
   II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
   Laufzeit in Monaten: 28 (ab Auftragsvergabe)
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Bedingungen für den Auftrag
   III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
   III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
   Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
   Diese Informationen sind dem Mustervertrag in Verbindung mit der
   Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
   Diese sind abrufbar unter:
   [11]http://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/Aktuell/Forschungsprojekte/forschun
   gsprojekte_node.html
   III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
   wird:
   Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Nachweise
   und Erklärungen sind von allen Bietern/innen vorzulegen.
   Eignungsnachweise sind abhängig vom Leistungsanteil, den das Mitglied
   erbringen soll, vorzulegen.
   Bieter/innen sollen im Rahmen der Ausschreibung nur mit einem Angebot
   vertreten sein. Ist ein/e Bieter/in in parallelen Angeboten als
   Einzelbieter/in und/oder in Bietergemeinschaft vertreten, können alle
   betroffenen Angebote von der Vergabe ausgeschlossen werden.
   III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen
   Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: nein
   III.2)Teilnahmebedingungen
   III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen: Auflistung und kurze Beschreibung der
   Bedingungen:
   Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen
   Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der
   Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung 
   VgV).
   Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs
   2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar
   2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche
   Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu
   übermitteln.
   Hierfür stellt der EEE-Dienst der Europäischen Kommission ein Online
   Formular zur Verfügung unter
   [12]https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de
   III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen: Auflistung und kurze Beschreibung der
   Bedingungen:
   Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen
   Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der
   Verordnung über die Vergabe öffentlicher
   Aufträge (Vergabeverordnung - VgV).
   Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs
   2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar
   2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche
   Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu
   übermitteln.
   Hierfür stellt der EEE-Dienst der Europäischen Kommission ein Online
   Formular zur Verfügung unter
   [13]https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de darüber hinaus sind
   Angaben zum Gesamtumsatz je Geschäftsjahr für die vergangenen 2 Jahre
   zu machen (vgl. Anlage Eignungskriterien  abrufbar unter:
   [14]http://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/Aktuell/forschungsprojekte/forschun
   gsprojekte_node.html)
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Der Umsatz der letzten 2
   Jahre muss mindestens doppelt so hoch wie der Auftragswert sein.
   III.2.3)Technische Leistungsfähigkeit
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen:
   Die Eignung der Bieterin / des Bieters wird Anhand der in der Anlage
   Eignungskriterien Aufgeführten Kriterien beurteilt (abrufbar unter:
   [15]http://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/Aktuell/forschungsprojekte/forschun
   gsprojekte_node.html).
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Vgl. Anlage Eignungskriterien (abrufbar unter:
   [16]http://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/Aktuell/forschungsprojekte/forschun
   gsprojekte_node.html).
   III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
   III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
   vorbehalten: nein
   III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
   Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen
   Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der
   Dienstleistung verantwortlich sind: ja
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Verfahrensart
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offen
   IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der
   Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.2)Zuschlagskriterien
   IV.2.1)Zuschlagskriterien
   das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die
   in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe
   oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen
   Dialog aufgeführt sind
   IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
   Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
   IV.3)Verwaltungsangaben
   IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
   SWD-10.05.06-18.5
   IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
   nein
   IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
   Unterlagen bzw. der Beschreibung
   Kostenpflichtige Unterlagen: nein
   IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   20.8.2018 - 11:00
   IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur
   Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   verfasst werden können
   Deutsch.
   IV.3.7)Bindefrist des Angebots
   in Tagen: 60 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
   IV.3.8)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen: nein
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das
   aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben
   Die Vergabeunterlagen sind vollständig veröffentlicht unter:
   [17]www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/Aktuell/forschungsprojekte/forschungsproje
   kte_node.html und umfassen Leistungsbeschreibung mit Anlage 1a;
   Eignungskriterien, Zuschlagskriterien; Angebotsformular;
   Roter Aufkleber; Bietergemeinschaftserklärung; Mustervertrag;
   Dokumentations- und Gestaltungsrichtlinien.
   Form der Angebote:
   Das Angebot ist unter Verwendung des beigefügten Formulars zu
   erstellen, wobei alle Tabellenblätter Auszufüllen sind oder durch
   eigene Anlagen ersetzt werden müssen. Die Unterschrift ist eigenhändig
   zu leisten, Scans oder Kopien sind nicht ausreichend. Es ist 2-fach
   sowie als pdf.-Datei auf CD/DVD/USB-Stick in einem Verschlossenen
   Umschlag einzureichen, der mit dem beigefügten roten Aufkleber zu
   versehen ist. Fehlende Unterschriften, fehlende Erklärungen und
   Nachweise sowie Änderungen an den Vertragsunterlagen (dazu gehört auch
   das Beifügen von AGBs des Bieters) führen zum Ausschluss des Angebotes.
   Erläuterungen zur Bewertung der Zuschlagskriterien sind der, unter dem
   oben genannten Link, veröffentlichten Tabelle "Zuschlagskriterien" zu
   entnehmen.
   Fragen zum Vorhaben sind ausschließlich per E-Mail unter Angabe des
   Aktenzeichens an [18]rueckfragepool@bbr.bund.de zu richten und müssen
   spätestens eine Woche vor Ablauf der Ausschreibungsfrist vorliegen. Die
   Antworten werden unter den Ausschreibungsunterlagen auf der
   Internetseite des BBSR Veröffentlicht. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist
   können Änderungen oder zusätzliche Informationen auf diesen seiten
   veröffentlicht werden. Bieter/innen sind für den Abruf dieser
   Informationen selbst verantwortlich.
   Angebotsfrist:
   Für die Fristeinhaltung ist der Eingangsstempel des BBSR maßgeblich.
   Nicht fristgerecht eingegangene Angebote werden von der Vergabe
   ausgeschlossen.
   Sonstige Teilnahmebedingungen:
   Die Anforderungen ergeben sich aus dieser Bekanntmachung und den
   Anlagen. Die geforderten Nachweise und Erklärungen, ein Ablaufplan
   sowie eine detaillierte Kalkulation sind dem Angebot beizufügen.
   Im Falle der Vergabe von wesentlichen Leistungsbestandteilen an
   Unterauftragnehmer/innen, sind deren Angebote mit den erforderlichen
   Eignungsnachweisen beizufügen.
   Eine Vergütung für die Angebotsausarbeitung erfolgt nicht. Die
   eingereichten Angebote werden mit allen Exemplaren Eigentum des BBSR.
   Vertragsbedingungen:
   BBSR schließt zur Durchführung seiner Forschungsvorhaben grundsätzlich
   Werkverträge mit Marktpreis-Vereinbarung laut beigefügtem Muster. Es
   gelten die allgemeinen Vertragsbedingungen der VOL/B. Allgemeine
   Geschäftsbedingungen der Auftragnehmer sind kein Vertragsbestandteil.
   Angebote, denen AGBs beigefügt sind oder die andere Änderungen an den
   Vertragsbedingungen enthalten, sind von der Vergabe ausgeschlossen. Es
   besteht kein einklagbares Recht auf die Anwendung dieser Bestimmungen.
   Es wird darauf hingewiesen, dass alle im Rahmen der Durchführung des
   Vertrages entstehenden Nutzungsrechte, insbesondere die durch den
   Auftragnehmer entwickelten Konzepte und Ideen sowie die Rechte an
   urheberrechtsfähigen Werken und Werkteilen uneingeschränkt,
   ausschließlich, räumlich und zeitlich unbefristet auf das BBSR
   übergehen. Dies gilt ausdrücklich auch für Werke und Werkteile, die von
   Unterauftragnehmern erbracht werden. Das BBSR kann diese Rechte
   jederzeit und uneingeschränkt an Dritte übertragen.
   Das BBSR behält sich vor, über Zeit, Art und Umfang der
   Veröffentlichung der Forschungsergebnisse alleine zu entscheiden. Der
   Auftragnehmer darf daher die im Zusammenhang mit diesem Auftrag
   erzielten Erkenntnisse und Ergebnisse oder Teile davon einschließlich
   der Arbeits- und Berichtsunterlagen nur mit vorheriger schriftlicher
   Zustimmung des Auftraggebers (BBSR) Dritten bekannt machen oder
   veröffentlichen (ausschließliches Nutzungsrecht). Der Auftraggeber wird
   seine Zustimmung nur verweigern, wenn wichtige öffentliche Interessen
   entgegenstehen. Für Universitäten wird ein einfaches Nutzungsrecht zur
   internen Forschung und Lehre vereinbart.
   Kostenrahmen:
   Der unter II.2.1 angegebene Kostenrahmen umfasst alle für die
   Bearbeitung des Projektes anfallenden Kosten Einschließlich aller
   Nebenkosten (Sachmittel, Reisekosten, Leistungen Dritter)
   ausschließlich Umsatzsteuer.
   Das Angebot darf diesen Kostenrahmen auch inkl. der optionalen
   Leistungen nicht überschreiten, sonst wird es von der Vergabe
   ausgeschlossen.
   Der Kostenrahmen verteilt sich wie folgt auf die Laufzeit:
   2018: 10 705,88 EUR
   2019: 53 529,41 EUR
   2020: 88 705,89 EUR
   Hinweis: Es wird beabsichtigt, diesen Auftrag (wie oben beschrieben) im
   angegebenen Kostenrahmen zu vergeben. Die Zuschlagserteilung ist jedoch
   abhängig von den künftigen Beschlüssen des Haushaltsgesetzgebers
   (vorläufige Haushaltsführung). Eine Vergabeentscheidung kann somit erst
   nach der Verkündung des Haushaltsgesetzes 2018 erfolgen.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer des Bundes
   Villemombler Straße 76
   53123 Bonn
   Deutschland
   Internet-Adresse: [19]http://bundeskartellamt.de
   VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als
   15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
   Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   13.7.2018
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References
   1. mailto:rueckfragepool@bbr.bund.de?subject=TED
   2. http://www.bbsr.bund.de/
   3. http://www.bbsr.bund.de/
   4. http://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/Aktuell/Forschungsprojekte/forschungsprojekte_node.html
   5. http://www.bbsr.bund.de/
   6. https://www.gesetze-im-internet.de/bitv_2_0
   7. http://www.bbsr.bund.de/
   8. http://www.bbsr.bund.de/
   9. https://www.gesetze-im-internet.de/bitv_2_0
  10. https://www.pdfa.org/wp-content/until2016_uploads/2013/08/PDFUA-kompakt-PDFUA.pdf
  11. http://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/Aktuell/Forschungsprojekte/forschungsprojekte_node.html
  12. https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de
  13. https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de
  14. http://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/Aktuell/forschungsprojekte/forschungsprojekte_node.html
  15. http://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/Aktuell/forschungsprojekte/forschungsprojekte_node.html
  16. http://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/Aktuell/forschungsprojekte/forschungsprojekte_node.html
  17. http://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/Aktuell/forschungsprojekte/forschungsprojekte_node.html
  18. mailto:rueckfragepool@bbr.bund.de?subject=TED
  19. http://bundeskartellamt.de/
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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