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Ausschreibung: Öffentlicher Verkehr (Straße) - DE-Kempten
Öffentlicher Verkehr (Straße)
Dokument Nr...: 309708-2018 (ID: 2018071709481367623)
Veröffentlicht: 17.07.2018
*
  DE-Kempten: Öffentlicher Verkehr (Straße)
   2018/S 135/2018 309708
   Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge
   Standardformular für Bekanntmachungen gemäß Artikel 7.2 der Verordnung
   1370/2007, die innerhalb eines Jahres vor dem Beginn des
   Ausschreibungsverfahrens oder der direkten Auftragsvergabe im
   Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden
   müssen.
    (en_US)
   Abschnitt I: Zuständige Behörde
   I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
   Stadt Kempten
   Kronenstraße 8
   Kontaktstelle(n): Stadt Kempten  Amt für Wirtschaft und
   Stadtentwicklung
   Zu Händen von: Frau Annika Spatscheck
   87435 Kempten
   Deutschland
   Telefon: +49 8312525-484
   E-Mail: [1]annika.spatscheck@kempten.de
   Fax: +49 8312525-500
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: [2]https://www.kempten.de
   Weitere Auskünfte erteilen: Regierung von Schwaben
   Fronhof 10
   86152 Augsburg
   Deutschland
   Internet-Adresse: [3]https://www.regierung.schwaben.bayern.de/
   I.2)Art der zuständigen Behörde
   Regional- oder Lokalbehörde
   I.3)Haupttätigkeit(en)
   Sonstige: Allgemeine öffentliche Verwaltung, zuständige Behörde für den
   öffentlichen Personennahverkehr gemäß Art. 2 lit. b) VO (EG) Nr.
   1370/2007
   I.4)Auftragsvergabe im Namen anderer zuständiger Behörden
   Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
   Auftraggeber: nein
   Abschnitt II: Auftragsgegenstand
   II.1)Beschreibung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Direktvergabe von öffentlichen Dienstleistungsaufträgen zur Erfüllung
   gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen bei Planung, Aufbau und Betrieb
   öffentlicher Personenverkehrsdienste im Linienverkehr mit Bussen auf
   dem Gebiet der Stadt Kempten einschließlich abgehender Linien in das
   Zuständigkeitsgebiet benachbarter Aufgabenträger gemäß Art. 5 Abs. 2
   Verordnung (EG) Nr. 1370/2007.
   II.1.2)Art des Auftrags, vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte(r)
   Bereich(e)
   Dienstleistungskategorie Nr T-05: Busverkehr (innerstädtisch/regional)
   Vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte BereicheHauptort der
   Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Stadtgebiet
   Kempten
   NUTS-Code DE273
   II.1.3)Kurze Beschreibung des Auftrags
   Die kreisfreie Stadt Kempten ist zuständige Behörde i. S. v. Art. 2
   lit. b) VO (EG) Nr. 1370/2007 und verantwortliche Behörde gem. § 8 Abs.
   1 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern
   (BayÖPNVG) für den öffentlichen Personennahverkehr in ihrem
   Stadtgebiet. Sie beabsichtigt die Direktvergabe der folgenden
   Personenbeförderungsdienstleistungen mit Kraftfahrzeugen (Bussen) im
   Linienverkehr auf dem Gebiet der kreisfreien Stadt Kempten an ihr
   eigenes kommunales Verkehrsunternehmen. Dieses wird mit der Erfüllung
   gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen bei Planung, Aufbau und Betrieb
   öffentlicher Personenverkehrsdienste im Gebiet der kreisfreien Stadt
   Kempten betraut.
   Vom öffentlichen Dienstleistungsauftrag umfasst werden
   Personenbeförderungsleistungen gem. § 42 PBefG auf den folgenden Linien
   für eine Betriebsaufnahme ab dem 1.12.2019.
   Linie 1 (Auf der Halde  Ostbahnhof):
    Bedienung Mo-Fr ohne Feiertage ca. 5.07  ca. 17.05:
   Kempten, Auf der Halde  Auf der Halde/Heiligkr. Str.  Heiligkreuzer
   Str./Falkenweg  Memeler Str./Tilsiter Str.  Lotterbergstr./Fohlenhof
    Lotterbergstr./Kolpingstr.  Memminger Str./Fr.v.-Ried Str. 
   Rottachstr./Breite  Nordbrücke  Memminger Str./Madlenerstr. 
   Prälat-Götz-Str.  Residenzplatz  ZUM (Steig A1) 
   Burgstraße/Freudental  Füssener Str./St.-Mang-Brücke  Lenzfrieder
   Str./Kieswerk  Lenzfrieder Str. /Altenheim 
   Schumacherring/Lindenbergsch.  APC  Ostbahnhof  Ostbahnhofstr./Alte
   Bleiche.
    Bedienung Mo-Fr ohne Feiertage von ca. 17.06  ca. 20.40, Samstag von
   ca. 6.00  ca. 16.51:
   Kempten, Auf der Halde  Auf der Halde/Heiligkr. Str.  Heiligkreuzer
   Str./Falkenweg  Memeler Str./Tilsiter Str.  Lotterbergstr./Fohlenhof
    Lotterbergstr./Kolpingstr.  Memminger Str./Fr.v.-Ried Str. 
   Memminger Str./Madlenerstr.  Prälat-Götz-Str.  Residenzplatz  ZUM
   (Steig A1)  Burgstraße/Freudental  Füssener Str./St.-Mang-Brücke 
   Lenzfrieder Str./Kieswerk  Lenzfrieder Str. /Altenheim 
   Schumacherring/Lindenbergsch.  APC  Ostbahnhof  Ostbahnhofstr./Alte
   Bleiche.
    Bedienung Samstag von ca. 17.06  ca. 21.04:
   Kempten, Auf der Halde  Auf der Halde/Heiligkr. Str.  Heiligkreuzer
   Str.  Heiligkreuzer Str./Falkenweg  Memeler Str./Tilsiter Str. 
   Heiligkreuzer Str. Lotterbergstr./Fohlenhof 
   Lotterbergstr./Kolpingstr.  Memminger Str./Fr.v.-Ried Str.  Memminger
   Str./Madlenerstr.  Prälat-Götz-Str.  Residenzplatz  ZUM (Steig A1) 
   Burgstraße/Freudental  Füssener Str./St.-Mang-Brücke  Lenzfrieder
   Str./Kieswerk  Lenzfrieder Str. /Altenheim 
   Schumacherring/Lindenbergsch.  APC  Ostbahnhof  Ostbahnhofstr./Alte
   Bleiche.
   Linie 1 (Ostbahnhof  Auf der Halde)
   Kempten, Ostbfstr/Alte Bleiche  Ostbahnhofstr./Agnes Wyssach 
   Ostbahnhof  APC  Schumacherring/Lindenbergsch. 
   Schumacherr./Lenzfrieder Str.  Lenzfr. Str./Görresweg  Lenzfrieder
   Str./Kieswerk  Füssener Str./St.-Mang-Brücke  Burgstraße/Freudental 
   Parktheater  ZUM (Steig C1)  Residenzplatz  Memminger Str./Engel 
   Memminger Str./Madlenerstr.  Memminger Str./Fr.v.-Ried Str. 
   Kolpingstr.  Kolpingstr./Galgenbach  Neuhauser Weg/Halde  Hinterm
   Holz  Auf der Halde
    Fahrplankilometer: max. ca. 6,5; Jahresfahrplankilometer: ca. 115
   000.
   Linie 2 (Stadtweiher  Auf dem Bühl):
   Kempten, Stadtweiher  Feichtmayrstr.  Aybühlweg/Johann-Schütz-Str. 
   Aybühlweg/Steufzger Str.  Lindauer-/Steufzger Str.  Ellharter
   Str./Braut u. Bahrweg  Dornierstr./Braut-u. Bahrweg  Ellharter Str. 
   M.-Lochb.-Str./Haubenschloß  M.-Lochb.-Str./Klosterkirche  Haslacher
   Str.  Forum Allgäu (Steig 1)  Königstr./Hirnbeinstr.  ZUM (Steig A7)
    Residenz/Pfeilergraben  Rottachstr./Arbeitsamt 
   Rottachstr./Friedhof  Rottachstr./Breite  Nordbrücke 
   Stephanstr./Berliner Platz  Stephan-/Ulmer Str.  Auf dem Brühl  Bad
   Dürkheimer Weg  Bühl/Hochhäuser.
   Linie 2 (Auf dem Bühl  Stadtweiher):
   Kempten, Bühl/Hochhäuser  Reinhartser Str.  Stephanstr./Bleicherstr.
    Berliner Platz/Adenauerring  Nordbrücke  Rottachstr./Friedhof 
   Rottachstr./Arbeitsamt  Residenz/Pfeilergraben  ZUM (Steig B4) 
   Forum Allgäu (Steig 7)  M.-Lochb.-Str./Klosterkirche 
   M.-Lochb.-Str./Haubenschloß  Ellharter Str. 
   Dornierstr./Braut-u.-Bahrweg  Dornier-Lindauer Str.  Am Göhlenbach 
   Aybühlweg/Johann-Schütz-Str.  Lindauer Str./Aybühlweg- Stadtweiher.
    Fahrplankilometer: max. ca. 7,5; Jahresfahrplankilometer: ca. 118
   000.
   Linie 3 (Rauns  Leubas an der Malstatt):
    Bedienung Mo-Fr ohne Feiertage von ca. 5.30  ca. 17.53:
   Waltenhofen, Rauns  Illertalstr.  Zeller  Paul-Zoll-Str.  Stöberl 
   Bahnhof  Kirche  Fischener Str.  Schule  Sportpark  Lanzen,
   Plabennec Str.  Hegge, Sportplatz  Lanzen, Kaufmarkt  Hegge,
   Industrie-/Plab.  Nestlé  Ortsmitte  Sudetenstr.  Altersheim 
   Friedhof  Kempten, Weißholz  Eich  Obere Eicher Str  Lochbihler
   Häuser  Eicher Str. Kempodium  Eicher Str./Kolonie 
   Bahnhofstr./Hochschule  Forum Allgäu (Steig 1) 
   Königstr./Hirnbeinstr.  ZUM (Steig C3)  Residenz/Pfeilergraben 
   Illerstr./Mühlberg  Kaufbeurer Str.  Kaufbeurer Str./Augarten 
   Schumacherring/Knussertstr.  Stephanstr./Berliner Platz  Auf dem
   Brühl/Reinhartser Str.  Bleicherstr./Mc Donalds  Bleicherstr./Aldi 
   Kaufbeurer Str./Bleicherstr.  Dieselstr./Fenepark 
   Diesel-/Porschestr.  Müllheizkraftwerk  Porschestr./Hubweg 
   Porsche-/Daimlerstr.  Daimlerstr.  Daimlerstr./Hub 
   Daimler-Zeppelinstr.  Zeppelinstr.  Leubas, An der Malstatt.
    Bedienung Mo-Fr ohne Feiertage von ca. 17.23  ca. 20.53 und Samstag:
   Waltenhofen, Rauns  Illertalstr.  Zeller  Bahnhof  Kirche 
   Fischener Str.  Schule  Sportpark  Lanzen, Plabennec Str.  Hegge,
   Sportplatz  Industrie-/Plabennec Str.  Nestlé  Ortsmitte 
   Sudetenstr.  Altersheim  Friedhof  Kempten, Weißholz  Eich  Obere
   Eicher Str  Lochbihler Häuser  Eicher Str. Kempodium  Eicher
   Str./Kolonie  Bahnhofstr./Hochschule  Forum Allgäu (Steig 1) 
   Königstr./Hirnbeinstr.  ZUM (Steig C3)  ZUM (Steig A7) 
   Residenz/Pfeilergraben  Illerstr./Mühlberg  Kaufbeurer Str. 
   Kaufbeurer Str./Augarten  Schumacherring/Knussertstr. 
   Stephanstr./Berliner Platz  Bühl/Hochhäuser  Auf dem
   Brühl/Reinhartser Str.  Bleicherstr./Mc Donalds  Bleicherstr./Aldi 
   Kaufbeurer Str./Bleicherstr.  Dieselstr./Fenepark 
   Diesel-/Porschestr.  Müllheizkraftwerk  Porschestr./Hubweg 
   Porsche-/Daimlerstr.  Daimlerstr.  Daimlerstr./Hub 
   Daimler-Zeppelinstr.  Zeppelinstr.  Leubas, An der Malstatt.
    Bedienung Samstag von ca. 19.25 Uhr  ca. 20.53 Uhr:
   Kempten, ZUM (Steig A7)  Residenzplatz/Pfeilergraben 
   Stephanstr./Berliner Platz  Bühl/Hochhäuser  Auf dem Bühl/Reinhartser
   Str.  Bleicherstr./Mc Donalds  Bleicherstr./Aldi  Kaufbeurer
   Str./Bleicherstr.  Dieselstr./Fenepark  Diesel-/Porschestr. 
   Müllheizkraftwerk  Porschestr./Hubweg  Porsche-/Daimlerstr. 
   Daimlerstr.  Daimlerstr./Hub  Daimler-/Zeppelinstr.  Zeppelinstr. 
   Leubas, An der Malstatt
   Linie 3 (Leubas an der Malstatt  Rauns):
    Bedienung Mo-Fr ohne Feiertage:
   Leubas, An der Malstatt  Kempten, Zeppelinstr.  Daimler-/Zeppelinstr.
    Daimlerstr./Hub  Daimler-/Benzstr.  Porsche-/Daimlerstr. 
   Porschestr./Hubweg  Müllheizkraftwerk  Dieselstr./Fenepark 
   Kaufbeurer Str./Holzbachweg  Bleicherstr./Aldi  Bleicherstr./Mc
   Donalds  Auf dem Bühl/Reinhartser Str.  Schumacherring/Knussertstr.
    Kaufbeurer Str./Augarten  Illerstr./AÜW  Residenz/Pfeilergraben 
   ZUM (Steig B5)  Königstr./Hirnbeinstr.  Forum Allgäu (Steig 8) 
   Bahnhofstr./Hochschule  Eicher Str./Kolonie  O.Eicher-/M.Eicher Str.
    Lochbihler Häuser  Eich  Weißholz  Hegge, Friedhof  Altersheim 
   Sudetenstr. Ortsmitte  Nestlé  Sportplatz  Lanzen, Plabennec Str. 
   Kaufmarkt  Waltenhofen, Sportpark  Schule  Fischener Str.  Kirche 
   Bahnhof  Zeller  Illertalstr.  Rauns.
    Bedienung Samstag:
   Leubas, An der Malstatt  Kempten, Zeppelinstr.  Daimler-/Zeppelinstr.
    Daimlerstr./Hub  Daimler-/Benzstr.  Porsche-/Daimlerstr. 
   Porschestr./Hubweg  Müllheizkraftwerk  Dieselstr./Fenepark 
   Kaufbeurer Str./Holzbachweg  Bleicherstr./Aldi  Bleicherstr./Mc
   Donalds  Auf dem Bühl  Bad Dürkheimer Weg  Bühl/Hochhäuser  Auf
   dem Bühl/Reinhartser Str.  Schumacherring/Knussertstr.  Kaufbeurer
   Str./Augarten  Illerstr./AÜW  Residenz/Pfeilergraben  ZUM (Steig B5)
    Königstr./Hirnbeinstr.  Forum Allgäu (Steig 8) 
   Bahnhofstr./Hochschule  Eicher Str./Kolonie  O.Eicher-/M.Eicher Str.
    Lochbihler Häuser  Eich  Weißholz  Hegge, Friedhof  Altersheim 
   Sudetenstr. Ortsmitte  Nestlé  Sportplatz  Lanzen, Plabennec Str. 
   Waltenhofen, Sportpark  Schule  Fischener Str.  Kirche  Bahnhof 
   Zeller  Illertalstr.  Rauns
    Fahrplankilometer: max. ca. 18,2; Jahresfahrplankilometer: ca. 172
   000
   Linie 4 (Rauns  Residenz):
   Waltenhofen, Rauns  Illertalstr.  Zeller  Bahnhof  Kirche 
   Fischener Str.  Schule  Sportpark  Lanzen, Plabennec Str.  Hegge,
   Sportplatz  Hegge B19  Oberhegge B19  Kempten, Weißholz B19 
   Oberstdorfer Str./Adelharzer  Oberstdorfer Str./Im Moos 
   Zulassungsstelle  Hbf (Steig A1)  Bahnhofstr./Immenstädter Str. 
   Immenstädter Str./Seitz  Immenstädter Str./Strigelstr.  Haslacher
   Str.  Forum Allgäu (Steig 2)  Bahnhofstr./Illerkauf  Parktheater 
   ZUM (Steig C4)  Residenz/Pfeilergraben.
   Linie 4 (Residenz  Rauns):
   Kempten, Rottachstr./Breite  Rottachstr./Friedhof 
   Rottachstr./Arbeitsamt  Residenz/Pfeilergraben  ZUM (Steig B6) 
   Königstr./Hirnbeinstr.  Forum Allgäu (Steig 8)  Haslacher Str. 
   Immenstädter Str/Strigelstr.  Immenstädter Str./Seitz 
   Zulassungsstelle  Hbf (Steig A2)  Bahnhofstr./Immenstädter Str. 
   Oberstdorfer Str./Im Moos  Oberstdorfer Str./Adelharzer  Weißholz B19
    Hegge, Oberhegge B 19  Hegge B19  Sportplatz  Lanzen, Plabennec
   Str.  Waltenhofen, Sportpark  Schule  Fischener Str.  Kirche 
   Stöberl  Paul-Zoll-Str.  Bahnhof  Zeller  Illertalstr.  Rauns
    Fahrplankilometer: max. ca. 12,1; Jahresfahrplankilometer: ca. 57
   000.
   Linie 5 (Waltenhofen  Thingers):
    Bedienung Mo-Fr ohne Feiertage:
   Waltenhofen, Rauns  Illertalstr.  Zeller  Paul-Zoll-Str.  Stöberl 
   Kirche  Fischener Str.  Schule  Sportpark  Lanzen, Plabennec Str. 
   Hegge, Sportplatz  Nestlé  Ortsmitte  Sudetenstr.  Altersheim 
   Friedhof  Kempten, Weißholz  Eich  Obere Eicher Str.  Lochbihler
   Häuser  Eicherstr. Kempodium  Eicher Str./Kolonie  Kotterner
   Str./Keselstr.  Kotterner Str./BSZ  Kotterner/Scheibenstr 
   Parktheater  ZUM (Steig C2)  Residenzplatz  Memminger Str./Engel 
   Memminger Str./Madlenerstr.  Memminger Str./Fr.v.-Ried Str. 
   Lotterbergstr./Kolpingstr.  Lotterbergstr./Fohlenhof  Heiligkreuzer
   Str.  Spatzenweg  Spatzenweg/Mariaberger Str.  Finkenweg/Mariaberger
   Str.  Finkenweg/Thingers  Schwalbenweg Nord  Schwalbenweg/Süd.
    Bedienung Samstag von ca. 6.20  ca. 7.03:
   Kempten, ZUM (Steig C2)  Residenzplatz  Memminger Str./Engel 
   Memminger Str./Madlenerstr.  Memminger Str./Fr.v.-Ried Str. 
   Lotterbergstr./Kolpingstr.  Lotterbergstr./Fohlenhof  Heiligkreuzer
   Str.  Spatzenweg  Spatzenweg/Mariaberger Str.  Finkenweg/Mariaberger
   Str.  Finkenweg/Thingers  Schwalbenweg Nord  Schwalbenweg/Süd.
    Bedienung Samstag ca. 6.55  ca. 21.17:
   Waltenhofen, Rauns  Illertalstr.  Zeller  Paul-Zoll-Str.  Stöberl 
   Kirche  Fischener Str.  Schule  Sportpark  Lanzen, Plabennec Str. 
   Hegge, Sportplatz  Nestlé  Ortsmitte  Sudetenstr.  Altersheim 
   Friedhof  Kempten, Weißholz  Eich  Obere Eicher Str.  Lochbihler
   Häuser  Eicher Str./Kempodium  Eicher Str./Kolonie  Kotterner
   Str./Keselstr.  Kotterner Str./BSZ  Kotterner/Scheibenstr 
   Parktheater  ZUM (Steig C2)/ZUM (Steig C1)  Residenzplatz Memminger
   Str./Engel  Memminger Str./Madlenerstr.  Memminger Str./Fr.v.-Ried
   Str.  Lotterbergstr./Kolpingstr.  Lotterbergstr./Fohlenhof 
   Heiligkreuzer Str.  Spatzenweg  Spatzenweg/Mariaberger Str. 
   Finkenweg/Mariaberger Str.  Finkenweg/Thingers  Schwalbenweg Nord 
   Schwalbenweg/Süd.
   Linie 5 (Thingers  Waltenhofen/Paul-Zoll-Str.):
    Bedienung Mo-Fr ohne Feiertage:
   Kempten, Schwalbenweg Nord  Schwalbenweg Süd  Finkenweg/Thingers 
   Finkenweg/Mariaberger Str.  Spatzenweg/Mariaberger Str.  Spatzenweg 
   Heiligkreuzer Str.  Lotterberg-/Memelerstr.  Lotterbergstr./Fohlenhof
    Lotterbergstr./Kolpingstr.  Memminger Str./Fr.v.-Ried Str. 
   Memminger Str./Madlenerstr.  Prälat-Götz-Str.  Residenzplatz  ZUM
   (Steig B5)  Königstr./Hirnbeinstr.  Forum Allgäu (Steig 8) 
   Bahnhofstr./Hochschule  Bahnhofstr./Denkfabrik  Hbf (Steig A2) 
   Kotterner Str./BSZ  Kotterner Str./Keselstr.  Eicher Str./Kolonie 
   O.Eicher-/M.Eicher Str.  Lochbihler Häuser  Eich  Weißholz  Hegge,
   Friedhof  Altersheim  Sudetenstr.  Ortsmitte  Nestlé  Sportplatz 
   Lanzen, Plannebec Str.  Waltenhofen, Sportpark  Schule  Fischener
   Str.  Kirche  Stöberl  Paul-Zoll-Str.  Bahnhof  Zeller 
   Illertalstr.  Rauns.
    Bedienung Samstag:
   Kempten, Schwalbenweg Nord  Schwalbenweg Süd  Finkenweg/Thingers 
   Finkenweg/Mariaberger Str.  Spatzenweg/Mariaberger Str.  Spatzenweg 
   Heiligkreuzer Str.  Lotterberg-/Memelerstr.  Lotterbergstr./Fohlenhof
    Lotterbergstr./Kolpingstr.  Memminger Str./Fr.v.-Ried Str. 
   Memminger Str./Madlenerstr.  Prälat-Götz-Str.  Residenzplatz  ZUM
   (Steig B5)  Königstr./Hirnbeinstr.  Forum Allgäu (Steig 8)  Hbf
   (Steig A2)  Kotterner Str./BSZ  Kotterner Str./Keselstr.  Eicher
   Str./Kolonie  O.Eicher-/M.Eicher Str.  Lochbihler Häuser  Eich 
   Weißholz  Hegge, Friedhof  Altersheim  Sudetenstr.  Ortsmitte 
   Nestlé  Sportplatz  Lanzen, Plannebec Str.  Waltenhofen, Sportpark 
   Schule  Fischener Str.  Kirche  Stöberl  Paul-Zoll-Str.  Bahnhof 
   Zeller  Illertalstr.  Rauns.
    Fahrplankilometer: max. ca. 15,1; Jahresfahrplankilometer: ca. 146
   000
   Linie 6 (ZUM  Sportpark):
   Kempten, ZUM (Steig B6)  Forum Allgäu (Steig 8) 
   Bahnhofstr./Hochschule  Bahnhofstr./Denkfabrik  Hbf (Steig A1)/Hbf
   (Steig A2)  Bahnhofstr./Immenstädter Str.  H.v.Barth-/Hochvogelstr. 
   Franzosenbauer  Hoefelmayr-Park  H.v.Barth-/Serrostr 
   Serrostr./Pfaudler Weg  Aybühlweg/Steufzger Str. 
   Aybühlweg/Johann-Schütz-Str.  Feichtmayrstr.  Stadtweiher  Im
   Stiftallmey  Leutkircher Str./Im Stiftallm. 
   Leutkircher-/Friedrichsh. Str.  Leutkirchner-/Biberacher Str. 
   Aybühlweg/Sportpark.
   Linie 6
   Kempten, Aybühlweg/Sportpark  Leutkircher-/Biberacher Str. 
   Leutkircher Str./Pulvermühlweg  Leutkircher Str./Im Stiftallm.  Im
   Stiftallmey  Stadtweiher  Feichtmayrstr. 
   Aybühlweg/Johann-Schütz-Str.  Aybühlweg/Steufzger Str. 
   Serrostr./Pfaudler Weg  H.-v.-Barth-/Serrostr.  Hoefelmayr-Park 
   Franzosenbauer  H.v.Barth-/Hochvogelstr.  Zulassungsstelle  Hbf
   (Steig A1)  Bahnhofstr./Hochschule  Forum Allgäu (Steig 1) 
   Bahnhofstr./Illerkauf  Parktheater  ZUM (Steig A2)/ZUM (Steig D2) 
   Rathaus  Residenz/Pfeilergraben  ZUM (Steig B6)
   Bedienung Samstag zusätzlich von ca. 14.20  ca. 14.25.
   Kempten, Hbf (Steig A1)  Bahnhofstr./Hochschule  Forum Allgäu
   (Steig1)  ZUM (Steig A2)
    Fahrplankilometer: max. ca. 7,7; Jahresfahrplankilometer: ca. 130 000
   Linie 7 (Klinik Robert-Weixler-Str.  Im Stiftallmey):
   Kempten, Klinikum  Rob.-Weixler-Str.  R.-Weixler/Adenauerring 
   Adenauerring/Haubensteigweg  Bodmanstr./Bavaria  Frühling-/Lindauer
   Str.  ZUM (Steig A4)  Lindauer-/Westendstraße 
   Lindauer-/Feilbergstr.  Am Göhlenbach  Stadtbad 
   Stadtbadstr./Jakobswiese  Stadtbadstr./Aybühlweg  CamboMare 
   Aybühlweg/Sportpark  Leutkircher-/Biberacher Str.  Leutkircher
   Str./Pulvermühlweg  Leutkircher Str./Im Stiftallm.  Im Stiftallmey.
   Linie 7 (Im Stiftallmey  Klinik Robert-Weixel-Str.):
    Bedienung Mo-Fr ohne Feiertage von ca. 5.50  ca. 17.02:
   Kempten, Im Stiftallmey  Im Stiftallm.-/Buchenb. Weg  Im
   Stiftallm./Konstanzer Str.  Im Stiftallmey/Leutkirch. Str. 
   Leutkircher-/Friedrichsh. Str.  Leutkircher-/Biberacher Str. 
   Aybühlweg/Sportpark  CamboMare  Aybühlweg/Stadtbadstr. 
   Stadtbadstr./Jakobswiese  Stadtbad  Am Göhlenbach 
   Lindauer-/Steufzger Str.  Lindauer Str./Glashaus 
   Lindauer-/Westendstraße  ZUM (Steig A5)  Hildegardis-Gymnasium 
   Lindauer-/Feilbergstr.  Bodmanstr./Frühlingstr.  Bodmanstr./Bavaria 
   Adenauerring  Pettenkofer/Adenauerring  Rob.-Weixler-/Pettenkoferstr.
    R.Weixler/Adenauerring  Klinikum
    Bedienung Mo-Fr ohne Feiertage von ca. 17.06  20.45 und Samstag:
   Kempten, Im Stiftallmey  Im Stiftallm.-/Buchenb. Weg  Im
   Stiftallm./Konstanzer Str.  Im Stiftallmey/Leutkirch. Str. 
   Leutkircher-/Friedrichsh. Str.  Leutkircher-/Biberacher Str. 
   Aybühlweg/Sportpark  CamboMare  Aybühlweg/Stadtbadstr. 
   Stadtbadstr./Jakobswiese  Stadtbad  Am Göhlenbach 
   Lindauer-/Steufzger Str.  Lindauer Str./Glashaus 
   Lindauer-/Westendstraße  ZUM (Steig A5)  Bodmanstr./Frühlingstr. 
   Bodmanstr./Bavaria  Adenauerring  Pettenkofer/Adenauerring 
   Rob.-Weixler-/Pettenkoferstr.  Klinikum
    Fahrplankilometer: max. ca. 6,7; Jahresfahrplankilometer: ca. 112 000
   Linie 8 (Thingers  HBF):
   Kempten, Schwalbenweg Nord  Schwalbenweg Süd  Finkenweg/Thingers 
   Finkenweg/Mariaberger Str.  Mariaberger Str.  Äussere Rottach 
   Memminger Str./Fr.v.-Ried Str.  Rottachstr./Breite 
   Rottachstr./Friedhof  Rottachstr./Arbeitsamt  Residenz/Pfeilergraben
    ZUM (Steig B6)  Königstr./Hirnbeinstr.  Forum Allgäu (Steig 8) 
   Bahnhofstr./Hochschule  Bahnhofstr./Denkfabrik  Hbf (Steig B).
   Linie 8 (HBF  Thingers):
   Kempten, Hbf (Steig A1)  Bahnhofstr./Hochschule  Forum Allgäu (Steig
   2)  Königstr./Hirnbeinstr. ZUM (Steig C2)  Residenz/Pfeilergraben 
   Rottachstr./Arbeitsamt  Rottachstr./Friedhof  Memminger
   Str./Fr.v.-Ried Str.  Äussere Rottach  Mariaberger Str. 
   Finkenweg/Mariaberger Str.  Finkenweg/Thingers  Schwalbenweg Nord 
   Schwalbenweg Süd
   Fahrplankilometer: max. ca. 7,5; Jahresfahrplankilometer: ca. 61 000.
   Linie 9 (Jakobswiese  Berufsschulzentrum):
   Kempten, A.-Weitnauer Str.Süd  Stadtbadstr./Jakobswiese 
   Stadtbadstr./Göhlenbach  Göhlenbach/Aurikelweg 
   Göhlenbach/Haubensteigweg  Haubensteigweg/Arnikaweg 
   Haubensteigweg/C.v.L-Gymn.  Poststr./Hofmühle 
   Frühlingstr./Wittelsb.-Schule  Bodmanstr./Frühlingsstr. 
   Residenzplatz  ZUM (Steig A2)  Freudental  Keselstr./Holzplatz 
   Keselstraße  Keselstr./Kotterner Str.  Bahnhofstr./Hochschule.
   Linie 9 (Berufschulzentrum  Jakobswiese):
   Kempten, Bahnhofstr./Hochsch.  Kotterner Str./BSZ  Kotterner
   Str./Keselstr.  Keselstr./Kotterner Str.  Keselstraße 
   Keselstr./Holzplatz  Freudental  Parktheater  ZUM (Steig B6)  ZUM
   (Steig A2)  Bodmanstr./Frühlingstr.  Frühlingstr./Wittelsb.-Schule 
   Poststr./Hofmühle  Haubensteigweg/C.v.L-Gymn. 
   Haubensteigweg/Arnikaweg  Alfred Weitnauer Str. Nord  Alfred
   Weitnauer Str. Süd
   Fahrplankilometer: max. ca. 5,3; Jahresfahrplankilometer: ca. 40 000
   Linie 10 (HBF  Lauben):
   Kempten, Hbf (Steig A1)  Bahnhofstr./Immenstädter Str.  Immenstädter
   Str./Seitz. Immenstädter Str./Strigelstr.  Haslacher Str.  Forum
   Allgäu (Steig 2)  Königstr./Hirnbeinstr.  ZUM (Steig A6) 
   Residenz/Pfeilergraben  Rottachstr./Arbeitsamt  Rottachstr./Friedhof
    Rottachstr./Breite  Memminger Str./Breite  Oberwang  Härtnagel 
   Zollhaus (Kempten)  Hinterbach  Hirschdorf, Ortseingang  Hirschdorf
    Lauben, Hofen  Sparkasse  Ulrichstr.
   Linie 10 (Lauben  HBF):
   Lauben, Ulrichstr.  Winklerstr.  Apotheke  Hofen  Hirschdorf,
   Ortseingang  Hinterbach  Zollhaus (Kempten)  Härtnagel  Kempten,
   Oberwang  Memminger Str./Breite  Rottachstr./Breite 
   Rottachstr./Friedhof  Rottachstr./Arbeitsamt  Residenz/Pfeilergraben
    ZUM (Steig B6)  Königstr./Hirnbeinstr.  Forum Allgäu (Steig 8) 
   Haslacher Str.  Immenstädter Str./Strigelstr.  Immenstädter
   Str./Seitz  Zulassungsstelle  Hbf (Steig B)
    Fahrplankilometer: max. ca. 9,9; Jahresfahrplankilometer: ca. 91 000
   Linie 21:
    Bedienung Mo-Fr von ca. 6.31  ca. 15.51:
   Kempten, ZUM (Steig A3)  Burgstraße/Freudental  Füssener
   Str./St.-Mang-Brücke  Füssener Str./Rosenau  Scheggstraße 
   Hanebergstr.  Im Oberösch  Im Oberwies  Ludwigshöhe Ost 
   Elisabeth-Selbert-Str.  Trienter Str.  Ludwigshöhe Ost  Breslauer
   Str./Hanebergstr.  Breslauer Str.  Kempten,
   Breslauerstr./Schweidnitzer Weg  Kempten, Tiefenb./Duracherstr. 
   Uhlandstr./Breslauer Str.  Uhlandstr.  Hanebergstr.  Duracher
   Str./Alte Gemeinde  Füssener Str./Rosenau  Füssener
   Str./St.-Mang-Brücke  Illerstr./AÜW  Residenz/Pfeilergraben  ZUM
   (Steig A3).
    Bedienung Mo-Fr von ca. 15.55 Uhr  ca. 20.42 Uhr und Samstag:
   Kempten, ZUM (Steig A3)  ZUM (Steig D1)  Burgstraße/Freudental 
   Residenz Pfeilergraben  Illerstr./Mühlberg  Füssener
   Str./St.-Mang-Brücke  Füssener Str./Rosenau  Scheggstraße 
   Hanebergstr.  Im Oberösch  Im Oberwies  Ludwigshöhe Ost 
   Elisabeth-Selbert-Str.  Trienter Str.  Ludwigshöhe Ost  Breslauer
   Str./Hanebergstr.  Breslauer Str.  Kempten,
   Breslauerstr./Schweidnitzer Weg  Kempten, Tiefenb./Duracherstr. 
   Uhlandstr./Breslauer Str.  Uhlandstr.  Hanebergstr.  Duracher
   Str./Alte Gemeinde  Füssener Str./Rosenau  Füssener
   Str./St.-Mang-Brücke  Illerstr./AÜW  Residenz/Pfeilergraben  ZUM
   (Steig A3).
    Bedienung Samstag von ca. 14.25  ca. 20.42:
   Kempten, ZUM (Steig A3)  ZUM (Steig D1)  Burgstraße/Freudental 
   Residenz Pfeilergraben  Illerstr./Mühlberg  Füssener
   Str./St.-Mang-Brücke  Füssener Str./Rosenau  Scheggstraße 
   Hanebergstr.  Im Oberösch  Im Oberwies  Ludwigshöhe Ost 
   Elisabeth-Selbert-Str.  Trienter Str.  Ludwigshöhe Ost  Breslauer
   Str./Hanebergstr.  Breslauer Str.  Kempten,
   Breslauerstr./Schweidnitzer Weg  Kempten, Tiefenb./Duracherstr. 
   Uhlandstr./Breslauer Str.  Uhlandstr.  Hanebergstr.  Füssener
   Str./Rosenau  Füssener Str./St.-Mang-Brücke  Illerstr./AÜW 
   Residenz/Pfeilergraben  ZUM (Steig A3).
    Fahrplankilometer: max. ca. 9,0; Jahresfahrplankilometer: ca. 83 000
   Linie 32:
    Bedienung Mo-Fr von ca. 6.00  ca. 11.18:
   Kempten, ZUM (Steig B2)  ZUM (Steig D2)  Burgstraße/Freudental 
   Füssener Str./St.-Mang-Brücke  Lenzfrieder Str./Kieswerk  Lenzfrieder
   Str./Altenheim  Lenzfrieder Straße/Alte Bleiche  Gh Hirsch 
   Lenzfried, Schule  Schule  Lenzfried, Gh Hirsch  Kempten,
   Ostbfstr/Alte Bleiche  Lenzfried, Alte Bleiche  Kempten,
   Lenzfr.Str./Altenh.  Lenzfrieder Str./Kieswerk  Füssener
   Str./St.-Mang-Brücke  Illerstr./AÜW  Residenz/Pfeilergraben  ZUM
   (Steig B2)  ZUM (Steig B7)  M.Lochb.-Str./Haubenschloß  Hildegardis
   Gymnasium  Haubensteigweg/C.v.L-Gymn.  Maria-Ward-Schule.
    Bedienung Mo-Fr von ca. 11.20  ca. 16.27:
   Kempten, M.-Lochb.-Str./Haub  ZUM (Steig B2)  ZUM (Steig D2) 
   Burgstraße/Freudental  Füssener Str./St.-Mang-Brücke  Lenzfrieder
   Str./Kieswerk  Lenzfrieder Str./Altenheim  Lenzfried, Alte Bleiche 
   Gh Hirsch  Lenzfried, Schule  Schule  Lenzfried, Gh Hirsch 
   Kempten, Ostbfstr/Alte Bleiche  Lenzfrieder Straße/Alte Bleiche 
   Kempten, Lenzfr.Str./Altenh.  Lenzfrieder Str./Kieswerk  Füssener
   Str./St.-Mang-Brücke  Illerstr./AÜW  Residenz/Pfeilergraben  ZUM
   (Steig B2)  ZUM (Steig B7).
    Bedienung Mo-Fr von ca. 16.20  ca. 19.17:
   Kempten, ZUM (Steig B2)  ZUM (Steig D2)  Burgstraße/Freudental 
   Füssener Str./St.-Mang-Brücke  Lenzfrieder Str./Kieswerk  Lenzfrieder
   Str./Altenheim  Lenzfried, Alte Bleiche  Gh Hirsch  Lenzfried,
   Schule  Schule  Lenzfried, Gh Hirsch  Kempten, Ostbfstr/Alte Bleiche
    Lenzfried, Alte Bleiche  Kempten, Lenzfr.Str./Altenh.  Lenzfrieder
   Str./Kieswerk  Füssener Str./St.-Mang-Brücke  Illerstr./AÜW 
   Residenz/Pfeilergraben  ZUM (Steig B2)  ZUM (Steig B7).
    Bedienung Sonn-/Feiertag:
   Kempten, ZUM (Steig D2)  Burgstraße/Freudental  Füssener
   Str./St.-Mang-Brücke  Lenzfried, Alte Bleiche  Gh Hirsch  Alte
   Bleiche  Kempten, Fü.Str/St-Mang-Brücke  ZUM (Steig B7).
    Fahrplankilometer: max. ca. 6,8; Jahresfahrplankilometer: ca. 57 400.
   Linie 100 (Thingers  Waltenhofen/Rauns):
    Kempten, Schwalbenweg Nord  Schwalbenweg Süd  Finkenweg/Thingers 
   Finkenweg/Mariaberger Str.  Spatzenweg/Mariaberger Str.  Spatzenweg 
   Heiligkreuzer Str.  Heiligkreuzer Str./Falkenweg  Memeler
   Str./Tilsiter Str.  Auf der Halde  Hinterm Holz 
   Lotterbergstr./Fohlenhof  Lotterbergstr./Kolpingstr.  Memminger
   Str./Fr.v.-Ried Str.  Memminger Str./Madlenerstr.  Prälat-Götz-Str. 
   Residenzplatz  ZUM (Steig B6)  Königstr./Hirnbeinstr.  Forum Allgäu
   (Steig 8)  Bahnhofstr./Hochschule  Bahnhofstr./Denkfabrik  Hbf
   (Steig A2)  Eicher Str./Schumacherring  Eicher Str./Kolonie 
   O.Eicher-/M.Eicher Str.  Lochbihler Häuser  Eich  Weißholz  Hegge,
   Friedhof  Altersheim  Sudetenstr.  Ortsmitte  Nestlé  Sportplatz 
   Lanzen, Plabennec Str.  Waltenhofen, Sportpark  Schule  Fischener
   Str.  Kirche  Bahnhof  Zeller  Illertalstr. - Rauns.
   Linie 100 (Waltenhofen/Rauns  Thingers):
    Waltenhofen, Rauns  Illertalstr.  Zeller  Bahnhof  Kirche 
   Fischener Str.  Schule  Sportpark  Lanzen, Plabennec Str. 
   Hegge,Sportplatz  Nestlé  Ortsmitte  Sudetenstr.  Altersheim 
   Friedhof  Kempten, Weißholz  Eich  Obere Eicher Str.  Lochbihler
   Häuser  Eicher Str. Kempodium  Eicher Str./Kolonie  Hbf (Steig A1) 
   Bahnhofstr./Hochschule  Forum Allgäu (Steig 2)  Bahnhofstr./Illerkauf
    Parktheater  ZUM (Steig C2)  Residenzplatz  Memminger Str./Engel 
   Memminger Str./Madlenerstr.  Memminger Str./Fr.v.-Ried Str. 
   Lotterbergstr./Kolpingstr.  Lotterbergstr./Fohlenhof  Hinterm Holz 
   Auf der Halde  Auf der Halde/Heiligkr. Str.  Heiligkreuzer
   Str./Falkenweg  Memeler Str./Tilsiter Str.  Spatzenweg 
   Spatzenweg/Mariaberger Str.  Finkenweg/Mariaberger Str. 
   Finkenweg/Thingers  Schwalbenweg Nord  Schwalbenweg Süd.
    Fahrplankilometer: max. ca. 16,2; Jahresfahrplankilometer: ca. 21 000
   Linie 200 (Im Stiftallmey  Auf dem Bühl):
    Kempten, Im Stiftallmey  Im Stiftallm./Buchenb. Weg  Im
   Stiftallm./Konstanzer Str.  Leutkircher Str./Im Stiftallm. 
   Leutkircher-/Friedrichsh. Str.  Leutkircher-/Biberacher Str. 
   Aybühlweg/Sportpark  CamboMare  Aybühlweg/Stadtbadstr.  Alfred
   Weitnauer Str. Süd  Alfred Weitnauer Str. Nord 
   Göhlenbach/Haubensteigweg  Göhlenbach/Aurikelweg  Stadtbad  Am
   Göhlenbach  Lindauer-/Steufzger Str.  Dornierstr./Braut-u.Bahrweg 
   Ellharter Str.  M.-Lochb.-Str/Haubenschloß 
   M.-Lochb.-Str./Klosterkirche  Haslacher Str.  Forum Allgäu (Steig 1)
    Königstr./Hirnbeinstr.  ZUM (Steig A1)  Burgstraße/Freudental 
   Füssener Str./St.-Mang-Brücke  Lenzfrieder Str./Kieswerk  Lenzfrieder
   Str./Altenheim  Schumacherring/Lindenbergsch. 
   Schumacherring/Brodkorbweg  Stephanstr./Berliner Platz 
   Stephan-/Ulmer Str.  Auf dem Bühl  Bad Dürkheimer Weg 
   Bühl/Hochhäuser.
   Linie 200 (ZUM  Im Stiftallmey):
    Kempten, Bad Dürkheimer Weg  Bühl/Hochhäuser  Reinhartser Str. 
   Stephanstr./Bleicherstr.  Schumacherring/Knussertstr. 
   Schumacherring/Brodkorbweg - Schumacherring/Lindenbergsch. 
   Schumacherr./Lenzfrieder Str.  Lenzfr.Str./Görresweg  Lenzfrieder
   Str./Kieswerk  Füssener Str./St.-Mang-Brücke  Burgstraße/Freudental 
   Parktheater  ZUM (Steig A4)  Königstr./Hirnbeinstr.  Forum Allgäu
   (Steig 7)  Haslacher Str.  M.Lochb.-Str./Klosterkirche 
   M.-Lochb.-Str./Haubenschloss  Ellharter Str.  Dornierstr./Braut-u.
   Bahrweg  Dornier-/Lindauer Str.  Am Göhlenbach  Stadtbad 
   Göhlenbach/Aurikelweg  Göhlenbach/Haubensteigweg  Alfred Weitnauer
   Str. Nord  Alfred Weitnauer Str. Süd  Stadtbadstr./Aybühlweg 
   CamboMare  Aybühlweg/Sportpark  Leutkircher-/Biberacher Str. 
   Leutkircher Str./Pulvermühlweg  Leutkircher Str./Im Stiftallm.  Im
   Stiftallmey  Im Stiftallm./Buchenb. Weg  Im Stiftallm./Konstanzer
   Str.
    Fahrplankilometer: max. ca. 10,8; Jahresfahrplankilometer: ca. 13 500
   Linie 201:
    Kempten, ZUM (Steig D1)  Residenz/Pfeilergraben  Illerstr./Mühlberg
    Füssener Str./St.-Mang-Brücke  Füssener Str./Rosenau  Scheggstraße
    Hanebergstr.  Im Oberösch  Im Oberwies  Ludwigshöhe Ost 
   Elisabeth-Selbert-Str.  Trienter Str.  Ludwigshöhe Ost  Breslauer
   Str./Hanebergstr.  Breslauer Str.  Uhlandstr./Breslauer Str. 
   Uhlandstr.  Hanebergstr.  Duracher Str./Kolonie  Hehle Siedlung 
   Hehle  Miesenbach  Durach, Am Hungersberg  Engel  Schwanen 
   Mühlenplatz  Feuerwehrhaus  Vorwaldstr./Ifenstr. 
   Vorwald-/Grüntenstr.  Oberhoferstr.  Oberhoferstr./Heimkehrerstr. 
   Ortsmitte  Karlsbergerstraße  Am Hungersberg  Miesenbach  Kempten,
   Hehle  Duracher Str./Heubachhof  Duracher Str./Kolonie  Hanebergstr.
    Im Oberösch  Im Oberwies  Ludwigshöhe Ost  Elisabeth-Selbert-Str.
    Trienter Str.  Ludwigshöhe Ost  Breslauer Str/Hanebergstr. 
   Breslauer Str.  Kempten, Breslauerstr./Schweid  Kempten,
   Tiefenb./Duracherstr.  Kotterner Str./Keselstr.  Kotterner Str./BSZ 
   Forum Allgäu (Steig 4)  ZUM (Steig D1).
    Fahrplankilometer: max. ca. 14,0; Jahresfahrplankilometer: ca. 5 100
   Linie 300:
    Kempten, Hbf (Steig A1)  Bahnhofstr./Hochschule  Forum Allgäu
   (Steig 1)  Königstr./Hirnbeinstr.  ZUM (Steig A6) 
   Residenz/Pfeilergraben  Rottachstr./Arbeitsamt  Rottachstr./Friedhof
    Nordbrücke  Rottachstr./Breite  Memminger Str./Breite  Oberwang 
   Härtnagel  Zollhaus (Kempten)  Hinterbach  Hirschdorf, Ortseingang 
   Hirschdorf  Lauben, Hofen  Sparkasse  Ulrichstr.  Lauben,
   Ulrichstr.  Winklerstr.  Apotheke  Hofen  Hirschdorf, Ortseingang 
   Hinterbach  Zollhaus (Kempten)  Härtnagel  Kempten, Oberwang 
   Memminger Str./Breite Rottachstr./Breite  Nordbrücke 
   Rottachstr./Friedhof  Rottachstr. Arbeitsamt  Residenz/Pfeilergraben
    ZUM (Steig B6)  Forum Allgäu (Steig 8)  Bahnhofstr./Hochschule 
   Bahnhofstr./Denkfabrik.  Hbf (Steig A1)
    Fahrplankilometer: max. ca. 10,2; Jahresfahrplankilometer: ca. 8 500
   Linie 400 (Klinik Robert-Weixler-Str  Stadtweicher):
    Kempten, Klinikum  Rob.-Weixler-Str.  R.-Weixler/Adenauerring 
   Adenauerring/Haubensteigweg  Bodmanstr./Bavaria 
   Bodmanstr./Frühlingstr.  ZUM (Steig B6)  Königstr./Hirnbeinstr. 
   Forum Allgäu (Steig 8)  Bahnhofstr./Hochschule 
   Bahnhofstr./Denkfabrik  Hbf (Steig A2)  Bahnhofstr./Immenstädter Str.
    H.v.Barth-/Hochvogelstr.  Franzosenbauer  Hoefelmayr-Park 
   H.-v.-Barth/Serrostr.  Serrostr./Pfaudler Weg  Aybühlweg/Steufzger
   Str.  Aybühlweg/Johann-Schütz-Str.  Lindauer Str./Aybühlweg 
   Stadtweiher  Linie 400 (Stadtweiher  Klinik Robert-Weixler-Str.):
    Kempten, Stadtweiher  Feichtmayrstr.  Aybühlweg/Johann-Schütz-Str.
    Aybühlweg/Steufzger Str.  Serrostr./Pfaudler Weg 
   H.-v.-Barth-/Serrostr.  Hoefelmayr-Park  Franzosenbauer 
   H.v.Barth-/Hochvogelstr.  Hbf (Steig A1)  Immenstädter Str./Seitz 
   Immenstädter Str./Strigelstr.  Haslacher Str.  Forum Allgäu (Steig 2)
    Bahnhofstr./Illerkauf  Parktheater  ZUM (Steig A5) 
   Bodmanstr./Frühlingstr.  Bodmanstr./Bavaria  Adenauerring 
   Pettenkofer/Adenauerring  Rob.-Weixler-/Pettenkoferstr.  Klinikum.
    Fahrplankilometer: max. ca. 7,5; Jahresfahrplankilometer: ca. 10 000
   Soweit in der vorstehenden Beschreibung der Verkehrsleistungen keine
   besonderen Zeiten und Bedienungstakte angegeben sind, gelten für die
   Buslinien 1  10, 21, 32, 100, 200, 201, 300 und 400 folgende
   Verkehrsbedienungszeiten und Taktfrequenzen:
   Linie 1: Montag  Freitag ohne Feiertage von ca. 5.00 bis ca. 20.30.
   Samstag von ca. 6.00 bis ca. 21.05.
    Montag  Freitag grundsätzlich 30-Minuten-Takt,
    Samstag grundsätzlich 30-Minuten-Takt.
   Linie 2: Montag  Freitag ohne Feiertage von ca. 5.45 bis ca. 20.55.
   Samstag von ca. 6.15 bis ca. 21.25.
    Montag  Freitag überwiegend 30-Minuten-Takt,
    Samstag 30-Minuten-Takt.
   Linie 3: Montag  Freitag ohne Feiertage von ca. 5.30 bis ca. 21.10.
   Samstag von ca. 6.20 bis ca. 21.25.
    Montag  Freitag gemischt 30- Minuten-Takt und 60-Minuten-Takt,
    Samstag überwiegend 60-Minuten-Takt.
   Linie 4: Montag  Freitag ohne Feiertage von ca. 4.25 bis ca. 16.50.
   Samstag von ca. 5.50 bis ca. 6.50.
    Montag  Freitag überwiegend 60-Minuten-Takt,
    Samstag nur eine Fahrt.
   Linie 5: Montag  Freitag ohne Feiertage von ca. 4.45 bis ca. 21.25.
   Samstag von ca. 6.15 bis ca. 21.20.
    Montag  Freitag gemischt 30-Minuten Takt und 60-Minuten-Takt,
    Samstag überwiegend 60-Minuten-Takt.
   Linie 6: Montag  Freitag ohne Feiertage von ca. 5.40 bis ca. 21.25.
   Samstag von ca. 6.20 bis ca. 21.25.
    Montag  Freitag überwiegend abwechselnd 10-Minuten-Takt,
   20-Minuten-Takt und 30-Minuten-Takt,
    Samstag überwiegend abwechselnd 10-Minuten-Takt, 20-Minuten-Takt und
   30-Minuten-Takt.
   Linie 7: Montag  Freitag ohne Feiertage von ca. 5.50 bis 20.50.
   Samstag von ca. 6.20 bis 20.55.
    Montag  Freitag 30-Minuten-Takt,
    Samstag 30-Minuten-Takt.
   Linie 8: Montag  Freitag von ca. 5.10 bis ca. 20.10. Samstag von ca.
   6.10 bis ca. 19.10.
    Montag  Freitag gemischt 60-Minuten-Takt,
    Samstag 60-Minuten-Takt.
   Linie 9: Montag  Freitag von ca. 6.20 bis ca. 20.15. Samstag von ca.
   6.25 bis ca. 20.15.
    Montag  Freitag 60-Minuten-Takt,
    Samstag 60-Minuten-Takt.
   Linie 10: Montag  Freitag ohne Feiertage von ca. 5.20 bis ca. 21.00.
   Samstag von ca. 6.20 bis 21.00.
    Montag  Freitag überwiegend 60-Minuten-Takt,
    Samstag überwiegend 60-Minuten-Takt.
   Linie 21: Montag  Freitag ohne Feiertage von ca. 6.30 bis ca. 20.45.
   Samstag von ca. 7.00 bis 20.45.
    Montag  Freitag überwiegend 30-Minuten-Takt,
    Samstag überwiegend 30-Minuten-Takt.
   Linie 32: Montag  Freitag ohne Feiertage von ca. 5.50 bis ca. 20.50.
   Samstag von ca. 6.20bis 20.55.
    Montag  Freitag verschiedene Taktungen von 5-Minuten Takt bis zu
   30-Minuten-Takt aufgrund der besonderen Anforderungen an den
   Schülerverkehr,
    Sonn-/Feiertag zwischen der ersten und zweiten Fahrt 4-Stunden-Takt,
   die Fahrten danach 2-Stunden-Takt.
   Linie 100: Sonn-/Feiertag von ca. 7.30 bis ca. 19.26.
    Nur an Sonn-/Feiertagen im 60-Minuten-Takt
   Linie 200: Sonn-/Feiertage von ca. 8.05 bis ca. 19.15.
    Nur an Sonn-/Feiertagen im 60-Minuten-Takt
   Linie 201: Sonn-/Feiertag von ca. 9.50 bis ca. 19.10.
    Nur an Sonn-/Feiertagen im 60-Minuten-Takt
   Linie 300: Sonn-/Feiertag von ca. 7.50 bis ca. 19.35.
    Nur an Sonn-/Feiertagen, überwiegend 60-Minuten-Takt, ab der Fahrt
   8.35 am ZUM (Steig A6) überwiegend 2-Stunden-Takt.
   Linie 400: Sonn-/Feiertag von ca. 8.15 bis ca. 20.20.
    Nur an Sonn-/Feiertagen überwiegend 60-Minuten-Takt,
    zuzüglich Sonderfahrten im 30-Minten-Takt zwischen Kempten, Klinikum
   und ZUM (Steig B6) in der Fahrtrichtung Klinik Robert-Weixler-Str. nach
   Stadtweiher,
    sowie zuzüglich vereinzelter Sonderfahrten im 30-Minuten-Takt
   zwischen ZUM (Steig A5) und Klinikum in der Fahrtrichtung Stadtweiher
   nach Klinik Robert-Weixler-Str.
   Die vorgenannten Linien einschließlich der abgehenden Linien über das
   Stadtgebiet hinaus werden nur als zusammenhängende Gesamtleistung im
   vorhandenen Verkehrsnetz der Stadt Kempten vergeben. Die Beantragung
   von Genehmigungen für Teilleistungen ist weder zulässig, noch dürfen
   einzelne ertragreiche Linien oder ein Teilnetz aus dem vorhandenen
   Verkehrsnetz der Stadt Kempten herausgelöst werden, wie es im
   aktuellen, für den Stadtverkehr Kempten maßgeblichen Nahverkehrsplan
   der Stadt Kempten und des Landkreises Oberallgäu aus dem Jahr 2010
   bereits angelegt ist und im neuen Nahverkehrsplan 2018 ausdrücklich
   beschrieben sein wird. Nach Beschluss durch den Kreistag des
   Landkreises Oberallgäu  voraussichtlich am 21.7.2018  wird der neue
   Nahverkehrsplan 2018 für den Nahverkehrsraum Oberallgäu/Kempten an
   die Stelle des Nahverkehrsplans 2010 treten und für die Zwecke dieser
   Vorabbekanntmachung verbindlich sein. Der Begriff Nahverkehrsplan in
   der vorliegenden Vorabbekanntmachung bezeichnet den jeweils für die
   Stadt Kempten geltenden Nahverkehrsplan.
   Die Stadt Kempten behält sich vor, die beauftragten Verkehrsleistungen
   während der Laufzeit des öffentlichen Dienstleistungsauftrages an
   veränderte Verkehrsbedürfnisse, Veränderungen in den finanziellen
   Rahmenbedingungen oder eine Fortschreibung des Nahverkehrsplanes der
   Stadt Kempten im Hinblick auf den Stadtverkehr der Stadt Kempten
   anzupassen. Die Modalitäten für derartige Anpassungen der von dem
   Betreiber zu erbringenden Leistungen werden im öffentlichen
   Dienstleistungsauftrag festgelegt.
   Hinsichtlich der Angebotsgestaltung und der einzuhaltenden
   Betriebsqualität sind insbesondere die im Nahverkehrsplan, in der
   vorliegenden Vorabbekanntmachung und im öffentlichen
   Dienstleistungsauftrag der Stadt Kempten geforderten quantitativen und
   qualitativen Anforderungen an die öffentliche
   Personenbeförderungsleistungen (Ziffer III.1.5)) einzuhalten, und zwar
   sowohl bei der Antragstellung im personenbeförderungsrechtlichen
   Genehmigungsverfahren als auch bei der Durchführung der
   Beförderungsdienstleistungen.
   Der Nahverkehrsplan 2010 ist unter der Internetadresse
   [4]https://www.oberallgaeu.org/wirtschaft_verkehr/nahverkehr_schuelerb
   efoerderung/nahverkehr_schuelerbefoerderung/Nahverkehrsplan.html
   abrufbar. Die Anforderungen aus dem geplanten öffentlichen
   Dienstleistungsauftrag der Stadt Kempten werden auf Nachfrage von der
   unter Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle mitgeteilt, soweit sie nicht
   bereits aus der vorliegenden Vorabbekanntmachung ersichtlich sind.
   Im Übrigen ergeben sich die quantitativen und qualitativen
   Anforderungen an das Verkehrsangebot aus dieser Vorabbekanntmachung der
   Stadt Kempten als zuständige Behörde für ihren öffentlichen
   Stadtverkehr.
   Die Liniengenehmigungen sollen gemäß §§ 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 3, 9 Abs. 1
   Nr. 3, 16 Abs. 2 PBefG an die Kemptner Verkehrsbetriebe- und
   Beteiligungsgesellschaft GmbH & Co. KG erteilt werden.
   II.1.4)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
   60112000
   II.1.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Vergabe von Unteraufträgen ist beabsichtigt: ja
   Wert oder Anteil des Auftrags, der an Dritte vergeben werden soll:
   Mindestanteil: 0(%) Höchstanteil: 100(%) des Auftragswerts.
   Kurze Beschreibung des Wertes/Anteils des Auftrags, der an
   Unterauftragnehmer vergeben werden soll: Der zukünftige Betreiber wird
   gem. Art. 5 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 direkt beauftragt. Daher ist
   der künftige Betreiber im Falle einer oder mehrerer
   Unterauftragsvergaben gemäß Art. 5 Abs. 2 S. 4 lit. e) VO (EG)
   1370/2007 grundsätzlich verpflichtet, den überwiegenden Teil der
   betrauten Personenverkehrsdienste selbst zu erbringen. Der geplante
   öffentliche Dienstleistungsauftrag erfasst allerdings gleichzeitig
   Planung, Aufbau und Betrieb öffentlicher Verkehrsdienste, so dass eine
   vollständige Übertragung des Betriebs dieser Dienste an
   Unterauftragnehmer gemäß Art. 4 Abs. 7 Satz 3 VO (EG) Nr. 1370/2007
   vorgesehen werden kann. Von dieser Möglichkeit wird der hier
   angekündigte öffentliche Dienstleistungsauftrag Gebrauch machen. ' Eine
   Beauftragung weiterer, nachgelagerter Unterauftragnehmer durch den oder
   die Unterauftragnehmer des künftigen Betreibers bedarf der
   ausdrücklichen Zustimmung des zukünftigen Betreibers im Einzelfall.
   II.2)Menge und/oder Wert der Dienstleistungen:
   II.3)Geplanter Beginn und Laufzeit des Auftrags oder Schlusstermin
   Beginn: 1.12.2019
   Laufzeit in Monaten: 120 (ab Auftragsvergabe)
   II.4)Kurze Beschreibung der Art und des Umfangs der Bauleistungen
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Bedingungen für den Auftrag
   III.1.1)Kostenparameter für Ausgleichszahlungen:
   III.1.2)Informationen über ausschließliche Rechte:
   Ausschließliche Rechte werden eingeräumt: ja
   Zum Schutz der Personenverkehrsdienste, die mit dem öffentlichen
   Dienstleistungsauftrag vergeben werden sollen, werden dem beauftragten
   Unternehmer ausschließliche Rechte im Sinne von Artikel 2 lit. f) der
   Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 und § 8a Abs. 8 PBefG gewährt. Die
   ausschließlichen Rechte gelten sowohl linienbezogen als auch bezogen
   auf das Gesamtnetz für alle in dieser Vorabbekanntmachung genannten
   Verkehrsleistungen. Die Grenzen der ausschließlichen Rechte ergeben
   sich aus § 8a Abs. 8 S. 3 u. 4 PBefG, § 13 Abs. 2 PBefG und aus dem
   öffentlichen Dienstleistungsauftrag der Stadt Kempten.
   III.1.3)Zuteilung der Erträge aus dem Verkauf von Fahrscheinen:
   An den Betreiber vergebener Prozentsatz: 100(%) (der verbleibende
   Anteil entfällt auf die zuständige Behörde)
   III.1.4)Soziale Standards:
   Liste von Anforderungen (einschließlich der betreffenden Arbeitnehmer,
   transparenter Angaben zu ihren vertraglichen Rechten und Pflichten
   sowie Bedingungen, unter denen sie als in einem Verhältnis zu den
   betreffenden Diensten stehend gelten).: Der Betreiber ist verpflichtet,
   den bei ihm beschäftigten Mitarbeitern, die Arbeitsbedingungen und
   Entgelte alternativ nach einem der beiden folgenden Tarifverträge zu
   gewähren, soweit der persönliche und räumliche Geltungsbereich dieser
   Tarifverträge jeweils reicht:
   a) Tarifvertrag Nahverkehrsbetriebe Bayern (TV-N Bayern) in der jeweils
   geltenden Fassung;
   b) Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst für den Bereich Verwaltung
   im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TVöD-V)
   in der jeweils geltenden Fassung.
   Darüber hinaus hat der künftige Betreiber dafür Sorge zu tragen, dass
   sich von ihm beauftragte Nachunternehmer ebenfalls verpflichten,
   entweder den Spartentarifvertrag TV-N Bayern oder den
   Manteltarifvertrag sowie den Lohntarifvertrag für alle gewerblichen
   Arbeitnehmer/Innen des privaten Omnibusgewerbes in Bayern
   (Tarifverträge LBO) in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
   III.1.5)Gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen:
   Spezifikationen: Verpflichtung zur Beantragung von
   Linienverkehrsgenehmigungen zur Durchführung der in Ziffer II.1.3)
   genannten Linienverkehrsleistungen mit Kraftfahrzeugen (Bussen)
   entsprechend den qualitativen und quantitativen Vorgaben des
   Nahverkehrsplans sowie dieser Vorabbekanntmachung.
   Nach Erhalt der Linienverkehrsgenehmigungen hat der Betreiber
   insbesondere die folgenden, europarechtlich anerkannten
   gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen unbedingt zu erfüllen:
   Betriebspflicht (§ 21 PBefG), Beförderungspflicht (§ 22 PBefG),
   Tarifpflicht (§ 39 PBefG) sowie Fahrplanpflicht (§ 40 PBefG).
   A) Tarifpflichten
   Von jedem Betreiber ist der Verbundtarif der mona GmbH für die
   Buslinien Kempten und Umgebung anzuwenden.
   Die einzelnen Tarifbestimmungen und Preise sind abrufbar unter der
   Internetadresse [5]https://mona-allgaeu.de/tarife/tarife.
   B) Beförderungspflichten
   Der Betreiber hat die gesetzliche Beförderungspflicht aus § 22 PBefG zu
   erfüllen, jedoch nur im Rahmen der der BefBedV sowie der allgemeinen
   und besonderen Beförderungsbedingungen des Verkehrsverbunds mona
   GmbH. Die genannten Beförderungsbedingungen werden nach ihrem
   Inkrafttreten Teil des öffentlichen Dienstleistungsauftrags und von dem
   jeweiligen Betreiber als gemeinwirtschaftliche Verpflichtung zu
   beachten sein, auch wenn sie bei Veröffentlichung dieser
   Vorabbekanntmachung noch nicht beschlossen sein sollten. Sie werden
   unter der Internetadresse [6]https://mona-allgaeu.de abrufbar sein.
   Des Weiteren sind die Beschränkungen der BOKraft, insbesondere von § 15
   BOKraft, einzuhalten.
   Fahrräder sind von der Beförderungspflicht vollständig ausgenommen.
   Cityroller werden nur in zusammengeklapptem Zustand mitgenommen.
   E-Scooter werden nur unter den Voraussetzungen befördert, die in den
   bundesweit abgestimmten Erlassen der Länderverkehrsministerien über die
   Beförderungspflicht für E-Scooter mit aufsitzender Person in
   Linienbussen des ÖPNV vom 15.3.2017 (VkBl. 2017, 237) festgelegt sind.
   Der Transport von Sachen hat stets hinter der Mitnahme von Personen
   zurückzustehen. Notwendigen Hilfsmitteln für Personen mit
   eingeschränkter Mobilität und Kinderwagen ist beim Transport Vorrang
   vor der Mitnahme sonstiger Sachen einzuräumen.
   C) Qualitäts- und Mindeststandards
   Als Qualitätsstandards für die ab dem 1.12.2019 zu erbringenden
   öffentlichen Personenbeförderungsleistungen im Stadtverkehr Kempten
   gelten zumindest die Anforderungen für den Stadtverkehr aus dem
   Nahverkehrsplan (s. o. Ziffer II.1.3)). Darüber hinaus gelten die
   Qualitätsstandards, welche die zuständige Behörde in ihrem geplanten
   öffentlichen Dienstleistungsauftrag festlegen wird. Dazu zählen in
   jedem Fall die nachfolgenden Punkte:
   1. Anforderungen an das Fahrpersonal
    Der Betreiber verpflichtet sich, nur geeignetes, den Anforderungen
   der BOKraft entsprechendes Personal einzusetzen. Die Fahrzeugführer
   müssen im Besitz der für die eingesetzten Fahrzeuge erforderlichen
   Fahrerlaubnis sein sowie die Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung mit
   Kraftfahrzeugen haben,
    Die deutsche Sprache ist vom Fahrpersonal zufrieden stellend  den
   üblichen Anforderungen an Fahrpersonal genügend  zu beherrschen,
    Das Fahrpersonal hat über Erfahrungen und Kenntnisse im Umgang mit
   Kunden zu verfügen,
    Das eingesetzte Fahrpersonal darf keine Vorstrafen/Verurteilungen
   aufweisen,
    Das Fahrpersonal und das Servicepersonal sind mindestens einmal im
   Jahr über den Umgang mit Kunden zu schulen. Neu eigestellte Fahrer /
   Servicemitarbeiter sind vollumfänglich einzulernen, ein Handbuch ist zu
   erstellen und regelmäßig den Anforderungen anzupassen,
    Hinsichtlich der Fahrsicherheit und dem energieeffizienten Fahren
   sind regelmäßige Schulungen durchzuführen,
    die Fahrer sind mit Dienstkleidung auszustatten
    Die Fahrer haben über umfangreiche Fahrplan- und Tarifangebote zu
   verfügen und sind verpflichtet die Fahrgäste bei Bedarf/Nachfrage zu
   informieren,
    Der Betreiber hat das Recht Fahrer / Servicepersonal zurückzuziehen,
    Die arbeitsrechtlichen Vorgaben sind zu erfüllen.
   2. Anforderungen an die Fahrzeuge
   Für den gesamten Fahrzeugfuhrpark gelten folgende Fahrzeugstandards:
    Alle eingesetzten Fahrzeuge haben den gesetzlichen Vorschriften zu
   entsprechen,
    Der Betreiber ist für die Instandhaltung, Wartung und Reinigung der
   Fahrzeuge verantwortlich.
    Es sind 12 Meter Solobusse mit Mindestzulassung für circa 95
   Fahrgäste und 18 Meter Gelenkbusse für ca. 140 Fahrgäste einzusetzen,
   die jeweils über mindestens 3 Türen verfügen müssen.
    Die Fahrzeuge sind alle einheitlich in der Fahrzeugfarbe RAL1021 zu
   lackieren. Sie sind darüber hinaus mit Linienanzeigen an der Außenseite
   zu versehen (Seite und hinten: mindestens 16 cm x 18 cm).
    Schilder und Druckschriften in den Fahrzeugen sind in deutscher
   Sprache auszuhängen.
    Die eingesetzten Solobusse müssen mit 2 Fahrscheinentwertern, die
   eingesetzten Gelenkbusse mit 3 Fahrscheinentwertern ausgestattet sein
   (Chipkarte Myfare Desfire und Barcode)
    Alle eingesetzten Busse müssen mit den erforderlichen
   RBL-Daten-Komponenten zur betrieblichen Steuerung durch die Leitstelle
   ausgerüstet sein.
    Den Fahrgästen ist in den eingesetzten Bussen kostenloses WLAN zur
   Verfügung zu stellen.
    Die eingesetzten Fahrzeuge müssen mit einer Fahrtzielanzeige in LED
   Technik vorn: mind. 16 cm x 128 cm und Seite rechts: mind. 16 cm x 112
   cm ausgestattet sein. Zusätzlich müssen alle eingesetzten Busse über
   Lautsprecher im Fahrgastraum mit automatischer Haltestellenansage
   verfügen.
    Zusätzlich zu den Fahrtzielanzeigen sind die eingesetzten Busse mit
   einer Haltewunschanzeige im Fahrgastraum zu versehen. Ebenso haben alle
   eingesetzten Solo-Busse über einen Monitor, alle eingesetzten
   Gelenk-Busse mit 2 Monitoren im Innenraum zu verfügen (mindestens 18,5
   Zoll in der Diagonalen) mit Anzeige des Fahrtverlaufes, des
   Fahrernamens und dem Hinweis auf Wagen hält. Zusätzlich ist eine
   Haltestellenansage zu betreiben,
    Sämtliche für den Stadtverkehr eingesetzten Fahrzeuge müssen über
   einen barrierefreien Zugang (durchgehend Niederflurbusse mit
   Kneeling-Funktion und einer Klapprampe ca. 90 cm x 100 cm) verfügen. Im
   Innenraum muss mindestens eine Stellfläche (Sondernutzungsfläche),
   bei Gelenkbussen muss zusätzlich gegenüber der Tür 3 eine weitere
   Sondernutzungsfläche, vorhanden sein,
    Die eingesetzten Fahrzeuge müssen über mindestens 2 elektrisch
   betätigte Dachluken, sowie über eine Dachkanalheizung und
   Konvektorenheizung verfügen,
    Die eingesetzten Fahrzeuge haben über eine Brandmeldeanlage zu
   verfügen,
    Der Fahrerarbeitsplatz in den einzusetzenden Fahrzeugen muss
   klimatisiert (Lüftung und Heizung) sein und ist zudem mit einer Kühlbox
   und einem Tresor auszustatten,
    Die eingesetzten Busse müssen mit einer Rückfahrkamera und einer
   Innenkamera ausgestattet sein,
    Es sind mindestens ein Gelenkbus und 4 Solobusse als
   Reservefahrzeuge vorzuhalten,
    Die eingesetzten Busse müssen zu mindestens 50 % die Abgasnorm 6 EUR
   und im Übrigen die Abgasnorm 5 EUR einhalten. Zusätzlich sind
   Reservefahrzeuge vorzuhalten, die mindestens die Abgasnorm 4 EUR
   erfüllen.
    Bei Fahrzeugneubeschaffungen ist die zum Zeitpunkt der Beschaffung
   geltende Euro-Abgasnorm (zurzeit Euro 6) mit den niedrigsten
   Schadstoffgrenzwerten einzuhalten.
    Der Betreiber hat im Stadtbereich der Stadt Kempten einen
   Betriebshof einzurichten. Die Lage ist dergestalt zu wählen, dass
   innerhalb von 10 Minuten eine Fahrzeugersatzgestellung an der zentralen
   Bus-Umsteigestelle Kempten (nachfolgend ZUM) gewährleistet wird.
    Die eingesetzten Fahrzeuge sind über Nacht in einer möglichst
   beheizbaren Abstellhalle zu lagern.
    Auf dem Gelände des Betriebshofes müssen sich eine Waschanlage und
   eine Betriebstankstelle befinden.
   Im Übrigen wird auf die weiteren Vorgaben zu Fahrzeugen im
   Nahverkehrsplan der Stadt Kempten einschließlich dessen
   Fortschreibungen verwiesen. Diese sind für das beauftragte
   Verkehrsunternehmen verpflichtend.
   3. Anforderungen an die Ausstattung und Bestückung der Haltestellen
   Es sind die bestehenden Haltestellen der Stadt Kempten zu nutzen. Die
   Stadt Kempten kann jederzeit Änderungen der örtlichen Lage und des
   Ausbauzustandes anordnen; sie wird sich dabei mit dem Betreiber des
   öffentlichen Stadtverkehrs abstimmen.
   Das beauftragte Verkehrsunternehmen wird in Bezug auf die Haltestellen
   die nachfolgenden Verpflichtungen zu erfüllen haben; es kann sich dabei
   eines Subunternehmers bedienen:
    Die Haltestellenstelen sind im einheitlichen Design der
   Stadtbushaltestellen (Stahl-/Glaskonstruktion) der Stadt Kempten zu
   halten. An den Haltestellenstelen sind mindestens der Fahrplan, eine
   Liniengraphik der Stadt Kempten und eine Tarifübersicht mit
   Preistabelle anzubringen,
    Am Hauptbahnhof Kempten und an der Zentralen Bus-Umsteigestelle
   (ZUM) sind zusätzlich zentrale Informationsvitrinen aufgebaut. In
   diesen hat das beauftragte Verkehrsunternehmen Bussteigübersichten und
   nach jeweiliger Anordnung der Stadt Kempten weitere Informationen
   auszuhängen,
    Die Haltestellenstelen sind von dem beauftragten Verkehrsunternehmen
   mindestens einmal im Jahr zu reinigen. Größere Verschmutzungen und
   Schmierereien hat das Verkehrsunternehmen sofort zu beseitigen,
    140 Haltestellen sind mit einem Wartehäuschen (WH) ausgestattet.
   Die WH bestehen aus einer Glas- / Stahlkonstruktion und sind teilweise
   mit sog. CLP-Vitrinen ausgestattet. Sämtliche WH sind beleuchtet und
   verfügen je nach Haltestellenfrequenz mit einer, bzw. zwei
   Fahrplanvitrinen im Format A1. Das beauftragte Verkehrsunternehmen ist
   verpflichtet, die WH einmal monatlich zu reinigen. Größere
   Verschmutzungen sind von dem Verkehrsunternehmen sofort zu beseitigen.
   Ferner hat das Verkehrsunternehmen die Stromkosten für die Beleuchtung
   der WH und der CLP-Vitrinen sowie die Kosten für Betrieb und Wartung
   der Fahrplanvitrinen zu tragen.
    Die Dächer und Wasserabläufe der Wartehäuschen sind einmal im Jahr
   zu reinigen,
    Das beauftragte Verkehrsunternehmen hat die Wartungs- und
   Reparaturarbeiten an den Haltestellenstelen, den WH, den zentralen
   Informationsvitrinen, den CLP-Vitrinen und den Fahrplanvitrinen zu
   übernehmen. Um kurze Reaktionszeiten sicherzustellen, sind ein
   Ersatzteillager und mindestens ein Pritschenwagen mit Hebeanlage
   vorzuhalten,
    Soweit die örtlichen Voraussetzungen gegeben sind und die Stadt
   Kempten dies anordnet, ist das beauftragte Verkehrsunternehmen
   verpflichtet, an den vorhandenen und zukünftig eingerichteten
   Haltestellen weitere WH aufzubauen.
    Die Haltestellen sind von dem beauftragten Verkehrsunternehmen
   sukzessive mit elektronischen Fahrplananzeigern auszustatten.
   Im Übrigen sind die weiteren Vorgaben zu den Haltestellen im
   Nahverkehrsplan der Stadt Kempten einschließlich seiner
   Fortschreibungen zu einzuhalten und umzusetzen.
   4. Betriebliche Anforderungen an das Kundenzentrum
    Das beauftragte Verkehrsunternehmen ist verpflichtet, an der ZUM ein
   Kundenzentrum unter dem Markennamen mona-Kundencenter mit den
   Öffnungszeiten: Mo-Do 7.00-18.00, Freitag 7.00-16.00 und Samstag
   9.00-12.00 einzurichten und zu betreiben,
    Das beauftragte Verkehrsunternehmen hat sicherzustellen, dass in
   diesem Kundenzentrum folgende Aufgaben für alle im Nahverkehrsraum
   Kempten/nördliches Oberallgäu tätigen Verkehrsunternehmen kostenlos
   erfüllt werden:
    Fahrscheinverkauf für alle im Nahverkehrsgebiet
   Kempten/Umlandgemeinden tätigen Busunternehmen,
    Information und Beratung zu allen Fragen für den ÖPNV in Kempten und
   Oberallgäu an der Theke und am Telefon,
    Zurverfügungstellung einer kostenlosen Servicenummer (0800 115 46
   00),
    Bearbeitung der JobCard-Verträge incl. Abrechnung mit den diversen
   Firmen, mit den Aufgabenträgern und den Verkehrsunternehmen,
    Bearbeitung von Umleitungen und entsprechende Informationen an den
   Haltestellen,
    Verwaltung der Haltestellenaushänge incl. des Aushanges an den
   Haltestellen
    Tagesgenaue Abrechnung der Bargeldeinnahmen, Bearbeitung der
   SEPA-Lastschriften, Rechnungsstellungen incl. Mahnwesen,
    Forderungsmanagement/Mahnwesen,
    Sonderaufgaben, z.B. Verkauf von Gutscheinen für den Einzelhandel
   (Schex in the City), Verkauf von Ferienpässen etc., Beratung von
   Urlaubsgästen bzgl. der Sehenswürdigkeiten in und außerhalb der Stadt
   Kempten
   5. Anschlusssicherung
   Das beauftragte Verkehrsunternehmen hat sicherzustellen, dass
   vorgesehene Anschlüsse an den festgelegten Umsteigehaltestellen und zu
   den im Nahverkehrsplan als relevant bezeichneten Bahnverbindungen
   erreicht werden.
   6. Busbahnhof (ZUM)
    Die ZUM ist Mittelpunkt des gesamten Nahverkehrsraum Kempten / nördl.
   Oberallgäu. Das beauftrage Verkehrsunternehmen hat die ZUM zu betreiben
   und zu unterhalten. Teil seiner gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen
   ist es, den Busbahnhof allen im Nahverkehrsraum tätigen
   Verkehrsunternehmen kostenlos zur Nutzung anzubieten,
    Der Busbahnhof umfasst ein Kundenbüro, eine Wartehalle, eine
   öffentliche Toilette, Toiletten für Mitarbeiter und Busfahrer, einen
   zusätzlichen Büroraum und einen Sozialraum für Mitarbeiter und
   Busfahrer. Diese räumliche Ausstattung hat der Betreiber anzubieten und
   für die Dauer des öffentlichen Dienstleistungsauftrags
   aufrechtzuerhalten,
    Die Fahrgäste sollen sich im gesamten Bereich der ZUM sicher fühlen
   können. Zu diesem Zweck hat das beauftragte Verkehrsunternehmen für den
   gesamten Bereich der ZUM eine für die Verfolgung von Ordnungsverstößen
   geeignete Videoüberwachung einzurichten und stets (24 Stunden)
   funktionsfähig zu halten sowie das Hausrecht im Rahmen der gesetzlichen
   Bestimmungen durchzusetzen,
    Das beauftragte Verkehrsunternehmen ist verpflichtet, die gesamte ZUM
   während der Geltungsdauer seines öffentlichen Dienstleistungsauftrags
   in einem ordnungsgemäßen und attraktiven Erscheinungsbild zu
   unterhalten. Zu den geschuldeten Unterhaltungsmaßnahmen zählen
   insbesondere:
    Reinigung der öffentlichen Toilette dreimal täglich,
    Reinigung der Wartehalle und WC-Anlage zweimal täglich,
    Sämtliche anderen Bereiche müssen einmal täglich gereinigt werden,
    Die Fenster sind einmal monatlich zu reinigen,
    Der Außenbereich der ZUM muss täglich gereinigt werden.
    Der Winterdienst ist komplett zu übernehmen. Dabei wird die
   Verordnung über das Reinhalten und Reinigen der öffentlichen Straßen
   und die Sicherung der Gehwege bei Schnee und Glatteis in der Stadt
   Kempten zugrunde gelegt. Der Winterdienst hat vor 5:00 und bei Bedarf
   mehrmals täglich zu erfolgen. Bei Bedarf ist der Schnee
   abzutransportieren. Fußgängerwege sind in jedem Fall glätte- und
   eisfrei zu halten. Alle witterungsbedingten Gefahren für die
   körperliche Unversehrtheit von Menschen sind präventiv zu vermeiden.
   Insbesondere sind überhängende Schneewehen an Dächern unverzüglich zu
   entfernen.
    Das beauftragte Verkehrsunternehmen hat ferner die Wartung und
   Reparaturarbeiten für sämtliche Einrichtungen der ZUM incl. der
   gesamten Haustechnik zu übernehmen. Dies gilt auch für alle
   Einrichtungen der ZUM im Außenbereich,
    Das beauftragte Verkehrsunternehmen hat stets auf größtmögliche
   Sauberkeit zu achten,
    Das beauftragte Verkehrsunternehmen hat die elektronischen
   Fahrplananzeigen zu betreiben und deren Funktionsfähigkeit
   sicherzustellen,
    Für die Fahrgäste / Besucher der Stadt müssen in der ZUM ausreichend
   Schließfächer vorgehalten werden.
   7. Vertrieb
   Für den Vertrieb von Tarifangeboten hat das beauftragte
   Verkehrsunternehmen unter anderem die Vertriebssysteme Allgäu
   WalserCard und Schwabenbund Services einzusetzen.
   8. Tarif
   Von jedem Betreiber ist der Verbundtarif der mona GmbH für die
   Buslinien Kempten und Umgebung anzuwenden. Die einzelnen
   Tarifbestimmungen und Preise sind abrufbar unter der Internetadresse
   [7]https://mona-allgaeu.de/tarife/tarife.
   9. Verkehrsverbund mona GmbH
   Die im Nahverkehrsraum Kempten tätigen Verkehrsunternehmen haben sich
   in der mona GmbH zu einem Verkehrs- und Tarifverbund
   zusammengeschlossen. Die wichtigsten Ziele der mona GmbH sind:
    die Einführung eines Verbundtarifs für den Bereich Oberallgäu,
   Ostallgäu, Kaufbeuren und Kempten (Projektgebiet),
    die Einführung eines einheitlichen Vertriebssystems (SBS) im gesamten
   Projektgebiet,
    eine einheitliche Fahrgastinformation im gesamten Verbundgebiet
   insbesondere mit zeitgemäßen Medien:
    eine einheitliche Ausstattung der Haltestellen einschließlich
   Einführung von elektronischen Fahrplananzeigern im gesamten
   Verbundgebiet.
   Jedes beauftragte Verkehrsunternehmen ist verpflichtet, der mona GmbH
   als Gesellschafterin beizutreten, diese bei der Erfüllung ihrer
   Aufgaben zu unterstützen und im eigenen Unternehmen die dafür
   notwendigen Voraussetzungen zu schaffen. Das beauftragte
   Verkehrsunternehmen hat der mona GmbH die für deren Arbeit notwendigen
   Unterlagen zur Verfügung zu stellen und alle für die Aufgabenerfüllung
   notwendige Auskünfte zu erteilen. Der Betreiber hat sich auf Grundlage
   des Wirtschaftsplanes der mona GmbH an den Kosten dieser
   Verbundgesellschaft zu beteiligen.
   D) Bereitschaft zum Einsatz von Zukunftstechnologien nach Vorgabe des
   Aufgabenträgers
   Jedes beauftragte Verkehrsunternehmen hat sich zu verpflichten, während
   der Laufzeit seines öffentlichen Dienstleistungsauftrags die
   politischen Vorgaben des Aufgabenträgers hinsichtlich alternativer
   Antriebe seiner Fahrzeuge, der Einführung neuer Beförderungsangebote,
   des Einsatzes digitaler Informationsverarbeitungstechnologien sowie
   anderer innovativer Technologien flexibel umzusetzen, soweit die
   Grundsätze ordnungsgemäßer Geschäftsführung eines gemeinwirtschaftlich
   ausgerichteten Unternehmens und die öffentlichen Verkehrsinteressen
   nicht gefährdet werden.
   Das beauftragte Verkehrsunternehmen hat in seinen Verträgen mit
   Nachunternehmern die Einhaltung dieser Verpflichtung sicherzustellen.
   III.1.6)Sonstige besondere Bedingungen:
   Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: nein
   III.2)Teilnahmebedingungen
   III.2.1)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen:
   Etwaig geforderte Mindestbedingung(en):
   III.2.2)Technische Anforderungen
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen:
   Etwaig geforderte Mindestbedingung(en):
   III.3)Qualitätsziele für Dienstleistungsaufträge
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Verfahrensart
   an einen internen Betreiber (Art. 5.2 von 1370/2007)
   IV.2)Zuschlagskriterien
   IV.2.1)Zuschlagskriterien
   IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.3)Verwaltungsangaben
   IV.3.1)Aktenzeichen:
   IV.3.2)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
   Unterlagen
   IV.3.3)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   IV.3.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   verfasst werden können
   IV.3.5)Bindefrist des Angebots
   IV.3.6)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Abschnitt V: Auftragsvergabe
   Name und Anschrift des gewählten Betreibers
   Kemptener Verkehrsbetriebe- und Beteiligungsgesellschaft GmbH & Co.KG,
   vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Siedersberger
   Kaufbeurer Straße 15
   87437 Kempten
   Deutschland
   E-Mail: [8]info@zum-kempten.de
   Telefon: +49 83110647
   Internet-Adresse:
   [9]https://www.mona-allgaeu.de/unsere-verkehrsunternehmen/
   Fax: +49 83110782
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Zusätzliche Angaben:
   A) Hinweis auf Frist für eigenwirtschaftliche Genehmigungsanträge
   Interessierte Verkehrsunternehmen können für die hier beschriebenen
   Verkehrsleistungen innerhalb einer Frist von 3 Monaten nach
   Veröffentlichung dieser Vorabbekanntmachung (§ 12 Abs. 6 PBefG) bei der
   zuständigen Genehmigungsbehörde in deutscher Sprache einen Antrag auf
   Genehmigung einer so genannten eigenwirtschaftlichen Verkehrsleistung
   mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr beantragen. Die Legaldefinition
   eigenwirtschaftlicher Verkehrsleistungen findet sich in § 8 Abs. 4 S.
   2 und 3 des Personenbeförderungsgesetzes.
   Genehmigungsbehörde für eigenwirtschaftliche Verkehrsleistungen ist
   die:
   Regierung von Schwaben
   Fronhof 10
   86152 Augsburg
   Anträge, die bei der Genehmigungsbehörde nach dem genannten Fristablauf
   eingehen, können  vorbehaltlich einer Ausnahme nach § 12 Abs. 6 S. 2
   und 3 PBefG  nicht mehr berücksichtigt werden. Ebenso wenig sind
   eigenwirtschaftliche Anträge, die sich nur auf Teilleistungen dieser
   Vorabbekanntmachung beziehen, genehmigungsfähig. Die Vergabe des
   öffentlichen Dienstleistungsauftrags für die unter Ziffer II.1.3)
   aufgelisteten Linienverkehre ist demnach als Auftrag für eine
   Gesamtleistung beabsichtigt (§ 8a Abs. 2 Satz 4 PBefG).
   Darüber hinaus müssen auch die im Rahmen eines eigenwirtschaftlichen
   Genehmigungsantrags verbindlich zugesicherten Verkehrsleistungen mit
   Blick auf den Versagungsgrund in § 13 Abs. 2a Satz 2 und 3 PBefG
   mindestens dem bisherigen Verkehrsangebot in Kempten entsprechen und
   dürfen darüber hinaus nicht wesentlich von den in dieser
   Vorabbekanntmachung genannten qualitativen und quantitativen
   Anforderungen abweichen, um genehmigungsfähig zu sein.
   Es handelt sich bei diesen maßgebenden Vorgaben insbesondere um
   1) die Anforderungen hinsichtlich der Linienführung und der
   Fahrleistung gemäß Ziffer II.1.3);
   2) die quantitativen und qualitativen Anforderungen (Qualitäts- und
   Mindeststandards) an das Verkehrsangebot im Stadtverkehr Kempten gemäß
   dem Nahverkehrsplan;
   3) den im Nahverkehrsplan und in dieser Vorabbekanntmachung
   vorgegebenen Anforderungen an den Tarif sowie an die
   Beförderungsbedingungen; in der Stadt Kempten gilt der Verbundtarif der
   mona GmbH für die Buslinien Kempten und Umgebung; dieser ist in seiner
   jeweils aktuellen Fassung als Höchsttarif gemäß der Beschreibung in
   Ziffer III.1.5) anzuwenden;
   4) die sonstigen Standards und Anforderungen an die Verkehrsbedienung
   gemäß der Beschreibung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen des
   Betreibers in Ziffer III.1.5) dieser Vorabbekanntmachung.
   Änderungen und Berichtigungen dieser Vorabbekanntmachung:
   Sollten sich die dieser Vorabinformation zugrundeliegenden
   Informationen wesentlich ändern, so wird die Stadt Kempten eine
   Berichtigung veröffentlichen. Diese Berichtigung darf gemäß Art. 7 Abs.
   2 Satz 3 VO (EG) 1370/2007 unbeschadet des Zeitpunkts der Einleitung
   des Verfahrens zur Erteilung des öffentlichen Dienstleistungsauftrags
   erfolgen.
   Unklarheiten:
   Die Stadt Kempten weist darauf hin, dass das hier verwendete
   Standard-Formular Vorabinformation ausschließlich gemäß den dort
   vorgegebenen Kriterien elektronisch ausgefüllt und nicht verändert
   werden kann. Unklarheiten beruhen möglicherweise auf diesem Umstand.
   Für Rückfragen und Auskünfte steht die Kontaktstelle (Ziffer 1.1)) zur
   Verfügung.
   VI.2)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.2.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
   80534 München
   Deutschland
   E-Mail: [10]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
   Telefon: +49 892176-2411
   Internet-Adresse:
   [11]https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/v
   ergabekammer/
   Fax: +49 8921762847
   VI.2.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die
   Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages nach Artikel 5
   Absatz 2 bis 5 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 für den Verkehr mit
   Straßenbahnen, O-Bussen oder Kraftfahrzeugen unterliegt gemäß § 8a Abs.
   7 PBefG der Nachprüfung nach dem 2. und 3. Abschnitt des vierten Teils
   des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
   Einschlägig sind insbesondere die §§ 160 und 135 GWB, aus denen sich
   die Fristen für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ergeben.
   Gegen Entscheidungen des Auftraggebers ist ein Antrag auf Nachprüfung
   durch die Vergabekammer bei der unter VI.2.1) genannten Stelle
   zulässig.
   Der Antrag ist nur innerhalb der in § 160 Abs. 3 GWB genannten Fristen
   zulässig. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen
   und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren
   enthalten (§ 161 GWB).
   VI.2.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   siehe oben unter VI.2.1
   Deutschland
   VI.3)Bekanntmachung der Auftragsvergabe:
   VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   13.7.2018
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   1. mailto:annika.spatscheck@kempten.de?subject=TED
   2. https://www.kempten.de/
   3. https://www.regierung.schwaben.bayern.de/
   4. https://www.oberallgaeu.org/wirtschaft_verkehr/nahverkehr_schuelerbefoerderung/nahverkehr_schuelerbefoerderung/Nahverkehrsplan
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   8. mailto:info@zum-kempten.de?subject=TED
   9. https://www.mona-allgaeu.de/unsere-verkehrsunternehmen/
  10. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED
  11. https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
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