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Ausschreibung: Öffentlicher Verkehr (Straße) - DE-Kempten
Öffentlicher Verkehr (Straße)
Dokument Nr...: 309708-2018 (ID: 2018071709481367623)
Veröffentlicht: 17.07.2018
*
DE-Kempten: Öffentlicher Verkehr (Straße)
2018/S 135/2018 309708
Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge
Standardformular für Bekanntmachungen gemäß Artikel 7.2 der Verordnung
1370/2007, die innerhalb eines Jahres vor dem Beginn des
Ausschreibungsverfahrens oder der direkten Auftragsvergabe im
Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden
müssen.
(en_US)
Abschnitt I: Zuständige Behörde
I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
Stadt Kempten
Kronenstraße 8
Kontaktstelle(n): Stadt Kempten Amt für Wirtschaft und
Stadtentwicklung
Zu Händen von: Frau Annika Spatscheck
87435 Kempten
Deutschland
Telefon: +49 8312525-484
E-Mail: [1]annika.spatscheck@kempten.de
Fax: +49 8312525-500
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: [2]https://www.kempten.de
Weitere Auskünfte erteilen: Regierung von Schwaben
Fronhof 10
86152 Augsburg
Deutschland
Internet-Adresse: [3]https://www.regierung.schwaben.bayern.de/
I.2)Art der zuständigen Behörde
Regional- oder Lokalbehörde
I.3)Haupttätigkeit(en)
Sonstige: Allgemeine öffentliche Verwaltung, zuständige Behörde für den
öffentlichen Personennahverkehr gemäß Art. 2 lit. b) VO (EG) Nr.
1370/2007
I.4)Auftragsvergabe im Namen anderer zuständiger Behörden
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Direktvergabe von öffentlichen Dienstleistungsaufträgen zur Erfüllung
gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen bei Planung, Aufbau und Betrieb
öffentlicher Personenverkehrsdienste im Linienverkehr mit Bussen auf
dem Gebiet der Stadt Kempten einschließlich abgehender Linien in das
Zuständigkeitsgebiet benachbarter Aufgabenträger gemäß Art. 5 Abs. 2
Verordnung (EG) Nr. 1370/2007.
II.1.2)Art des Auftrags, vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte(r)
Bereich(e)
Dienstleistungskategorie Nr T-05: Busverkehr (innerstädtisch/regional)
Vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte BereicheHauptort der
Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Stadtgebiet
Kempten
NUTS-Code DE273
II.1.3)Kurze Beschreibung des Auftrags
Die kreisfreie Stadt Kempten ist zuständige Behörde i. S. v. Art. 2
lit. b) VO (EG) Nr. 1370/2007 und verantwortliche Behörde gem. § 8 Abs.
1 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern
(BayÖPNVG) für den öffentlichen Personennahverkehr in ihrem
Stadtgebiet. Sie beabsichtigt die Direktvergabe der folgenden
Personenbeförderungsdienstleistungen mit Kraftfahrzeugen (Bussen) im
Linienverkehr auf dem Gebiet der kreisfreien Stadt Kempten an ihr
eigenes kommunales Verkehrsunternehmen. Dieses wird mit der Erfüllung
gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen bei Planung, Aufbau und Betrieb
öffentlicher Personenverkehrsdienste im Gebiet der kreisfreien Stadt
Kempten betraut.
Vom öffentlichen Dienstleistungsauftrag umfasst werden
Personenbeförderungsleistungen gem. § 42 PBefG auf den folgenden Linien
für eine Betriebsaufnahme ab dem 1.12.2019.
Linie 1 (Auf der Halde Ostbahnhof):
Bedienung Mo-Fr ohne Feiertage ca. 5.07 ca. 17.05:
Kempten, Auf der Halde Auf der Halde/Heiligkr. Str. Heiligkreuzer
Str./Falkenweg Memeler Str./Tilsiter Str. Lotterbergstr./Fohlenhof
Lotterbergstr./Kolpingstr. Memminger Str./Fr.v.-Ried Str.
Rottachstr./Breite Nordbrücke Memminger Str./Madlenerstr.
Prälat-Götz-Str. Residenzplatz ZUM (Steig A1)
Burgstraße/Freudental Füssener Str./St.-Mang-Brücke Lenzfrieder
Str./Kieswerk Lenzfrieder Str. /Altenheim
Schumacherring/Lindenbergsch. APC Ostbahnhof Ostbahnhofstr./Alte
Bleiche.
Bedienung Mo-Fr ohne Feiertage von ca. 17.06 ca. 20.40, Samstag von
ca. 6.00 ca. 16.51:
Kempten, Auf der Halde Auf der Halde/Heiligkr. Str. Heiligkreuzer
Str./Falkenweg Memeler Str./Tilsiter Str. Lotterbergstr./Fohlenhof
Lotterbergstr./Kolpingstr. Memminger Str./Fr.v.-Ried Str.
Memminger Str./Madlenerstr. Prälat-Götz-Str. Residenzplatz ZUM
(Steig A1) Burgstraße/Freudental Füssener Str./St.-Mang-Brücke
Lenzfrieder Str./Kieswerk Lenzfrieder Str. /Altenheim
Schumacherring/Lindenbergsch. APC Ostbahnhof Ostbahnhofstr./Alte
Bleiche.
Bedienung Samstag von ca. 17.06 ca. 21.04:
Kempten, Auf der Halde Auf der Halde/Heiligkr. Str. Heiligkreuzer
Str. Heiligkreuzer Str./Falkenweg Memeler Str./Tilsiter Str.
Heiligkreuzer Str. Lotterbergstr./Fohlenhof
Lotterbergstr./Kolpingstr. Memminger Str./Fr.v.-Ried Str. Memminger
Str./Madlenerstr. Prälat-Götz-Str. Residenzplatz ZUM (Steig A1)
Burgstraße/Freudental Füssener Str./St.-Mang-Brücke Lenzfrieder
Str./Kieswerk Lenzfrieder Str. /Altenheim
Schumacherring/Lindenbergsch. APC Ostbahnhof Ostbahnhofstr./Alte
Bleiche.
Linie 1 (Ostbahnhof Auf der Halde)
Kempten, Ostbfstr/Alte Bleiche Ostbahnhofstr./Agnes Wyssach
Ostbahnhof APC Schumacherring/Lindenbergsch.
Schumacherr./Lenzfrieder Str. Lenzfr. Str./Görresweg Lenzfrieder
Str./Kieswerk Füssener Str./St.-Mang-Brücke Burgstraße/Freudental
Parktheater ZUM (Steig C1) Residenzplatz Memminger Str./Engel
Memminger Str./Madlenerstr. Memminger Str./Fr.v.-Ried Str.
Kolpingstr. Kolpingstr./Galgenbach Neuhauser Weg/Halde Hinterm
Holz Auf der Halde
Fahrplankilometer: max. ca. 6,5; Jahresfahrplankilometer: ca. 115
000.
Linie 2 (Stadtweiher Auf dem Bühl):
Kempten, Stadtweiher Feichtmayrstr. Aybühlweg/Johann-Schütz-Str.
Aybühlweg/Steufzger Str. Lindauer-/Steufzger Str. Ellharter
Str./Braut u. Bahrweg Dornierstr./Braut-u. Bahrweg Ellharter Str.
M.-Lochb.-Str./Haubenschloß M.-Lochb.-Str./Klosterkirche Haslacher
Str. Forum Allgäu (Steig 1) Königstr./Hirnbeinstr. ZUM (Steig A7)
Residenz/Pfeilergraben Rottachstr./Arbeitsamt
Rottachstr./Friedhof Rottachstr./Breite Nordbrücke
Stephanstr./Berliner Platz Stephan-/Ulmer Str. Auf dem Brühl Bad
Dürkheimer Weg Bühl/Hochhäuser.
Linie 2 (Auf dem Bühl Stadtweiher):
Kempten, Bühl/Hochhäuser Reinhartser Str. Stephanstr./Bleicherstr.
Berliner Platz/Adenauerring Nordbrücke Rottachstr./Friedhof
Rottachstr./Arbeitsamt Residenz/Pfeilergraben ZUM (Steig B4)
Forum Allgäu (Steig 7) M.-Lochb.-Str./Klosterkirche
M.-Lochb.-Str./Haubenschloß Ellharter Str.
Dornierstr./Braut-u.-Bahrweg Dornier-Lindauer Str. Am Göhlenbach
Aybühlweg/Johann-Schütz-Str. Lindauer Str./Aybühlweg- Stadtweiher.
Fahrplankilometer: max. ca. 7,5; Jahresfahrplankilometer: ca. 118
000.
Linie 3 (Rauns Leubas an der Malstatt):
Bedienung Mo-Fr ohne Feiertage von ca. 5.30 ca. 17.53:
Waltenhofen, Rauns Illertalstr. Zeller Paul-Zoll-Str. Stöberl
Bahnhof Kirche Fischener Str. Schule Sportpark Lanzen,
Plabennec Str. Hegge, Sportplatz Lanzen, Kaufmarkt Hegge,
Industrie-/Plab. Nestlé Ortsmitte Sudetenstr. Altersheim
Friedhof Kempten, Weißholz Eich Obere Eicher Str Lochbihler
Häuser Eicher Str. Kempodium Eicher Str./Kolonie
Bahnhofstr./Hochschule Forum Allgäu (Steig 1)
Königstr./Hirnbeinstr. ZUM (Steig C3) Residenz/Pfeilergraben
Illerstr./Mühlberg Kaufbeurer Str. Kaufbeurer Str./Augarten
Schumacherring/Knussertstr. Stephanstr./Berliner Platz Auf dem
Brühl/Reinhartser Str. Bleicherstr./Mc Donalds Bleicherstr./Aldi
Kaufbeurer Str./Bleicherstr. Dieselstr./Fenepark
Diesel-/Porschestr. Müllheizkraftwerk Porschestr./Hubweg
Porsche-/Daimlerstr. Daimlerstr. Daimlerstr./Hub
Daimler-Zeppelinstr. Zeppelinstr. Leubas, An der Malstatt.
Bedienung Mo-Fr ohne Feiertage von ca. 17.23 ca. 20.53 und Samstag:
Waltenhofen, Rauns Illertalstr. Zeller Bahnhof Kirche
Fischener Str. Schule Sportpark Lanzen, Plabennec Str. Hegge,
Sportplatz Industrie-/Plabennec Str. Nestlé Ortsmitte
Sudetenstr. Altersheim Friedhof Kempten, Weißholz Eich Obere
Eicher Str Lochbihler Häuser Eicher Str. Kempodium Eicher
Str./Kolonie Bahnhofstr./Hochschule Forum Allgäu (Steig 1)
Königstr./Hirnbeinstr. ZUM (Steig C3) ZUM (Steig A7)
Residenz/Pfeilergraben Illerstr./Mühlberg Kaufbeurer Str.
Kaufbeurer Str./Augarten Schumacherring/Knussertstr.
Stephanstr./Berliner Platz Bühl/Hochhäuser Auf dem
Brühl/Reinhartser Str. Bleicherstr./Mc Donalds Bleicherstr./Aldi
Kaufbeurer Str./Bleicherstr. Dieselstr./Fenepark
Diesel-/Porschestr. Müllheizkraftwerk Porschestr./Hubweg
Porsche-/Daimlerstr. Daimlerstr. Daimlerstr./Hub
Daimler-Zeppelinstr. Zeppelinstr. Leubas, An der Malstatt.
Bedienung Samstag von ca. 19.25 Uhr ca. 20.53 Uhr:
Kempten, ZUM (Steig A7) Residenzplatz/Pfeilergraben
Stephanstr./Berliner Platz Bühl/Hochhäuser Auf dem Bühl/Reinhartser
Str. Bleicherstr./Mc Donalds Bleicherstr./Aldi Kaufbeurer
Str./Bleicherstr. Dieselstr./Fenepark Diesel-/Porschestr.
Müllheizkraftwerk Porschestr./Hubweg Porsche-/Daimlerstr.
Daimlerstr. Daimlerstr./Hub Daimler-/Zeppelinstr. Zeppelinstr.
Leubas, An der Malstatt
Linie 3 (Leubas an der Malstatt Rauns):
Bedienung Mo-Fr ohne Feiertage:
Leubas, An der Malstatt Kempten, Zeppelinstr. Daimler-/Zeppelinstr.
Daimlerstr./Hub Daimler-/Benzstr. Porsche-/Daimlerstr.
Porschestr./Hubweg Müllheizkraftwerk Dieselstr./Fenepark
Kaufbeurer Str./Holzbachweg Bleicherstr./Aldi Bleicherstr./Mc
Donalds Auf dem Bühl/Reinhartser Str. Schumacherring/Knussertstr.
Kaufbeurer Str./Augarten Illerstr./AÜW Residenz/Pfeilergraben
ZUM (Steig B5) Königstr./Hirnbeinstr. Forum Allgäu (Steig 8)
Bahnhofstr./Hochschule Eicher Str./Kolonie O.Eicher-/M.Eicher Str.
Lochbihler Häuser Eich Weißholz Hegge, Friedhof Altersheim
Sudetenstr. Ortsmitte Nestlé Sportplatz Lanzen, Plabennec Str.
Kaufmarkt Waltenhofen, Sportpark Schule Fischener Str. Kirche
Bahnhof Zeller Illertalstr. Rauns.
Bedienung Samstag:
Leubas, An der Malstatt Kempten, Zeppelinstr. Daimler-/Zeppelinstr.
Daimlerstr./Hub Daimler-/Benzstr. Porsche-/Daimlerstr.
Porschestr./Hubweg Müllheizkraftwerk Dieselstr./Fenepark
Kaufbeurer Str./Holzbachweg Bleicherstr./Aldi Bleicherstr./Mc
Donalds Auf dem Bühl Bad Dürkheimer Weg Bühl/Hochhäuser Auf
dem Bühl/Reinhartser Str. Schumacherring/Knussertstr. Kaufbeurer
Str./Augarten Illerstr./AÜW Residenz/Pfeilergraben ZUM (Steig B5)
Königstr./Hirnbeinstr. Forum Allgäu (Steig 8)
Bahnhofstr./Hochschule Eicher Str./Kolonie O.Eicher-/M.Eicher Str.
Lochbihler Häuser Eich Weißholz Hegge, Friedhof Altersheim
Sudetenstr. Ortsmitte Nestlé Sportplatz Lanzen, Plabennec Str.
Waltenhofen, Sportpark Schule Fischener Str. Kirche Bahnhof
Zeller Illertalstr. Rauns
Fahrplankilometer: max. ca. 18,2; Jahresfahrplankilometer: ca. 172
000
Linie 4 (Rauns Residenz):
Waltenhofen, Rauns Illertalstr. Zeller Bahnhof Kirche
Fischener Str. Schule Sportpark Lanzen, Plabennec Str. Hegge,
Sportplatz Hegge B19 Oberhegge B19 Kempten, Weißholz B19
Oberstdorfer Str./Adelharzer Oberstdorfer Str./Im Moos
Zulassungsstelle Hbf (Steig A1) Bahnhofstr./Immenstädter Str.
Immenstädter Str./Seitz Immenstädter Str./Strigelstr. Haslacher
Str. Forum Allgäu (Steig 2) Bahnhofstr./Illerkauf Parktheater
ZUM (Steig C4) Residenz/Pfeilergraben.
Linie 4 (Residenz Rauns):
Kempten, Rottachstr./Breite Rottachstr./Friedhof
Rottachstr./Arbeitsamt Residenz/Pfeilergraben ZUM (Steig B6)
Königstr./Hirnbeinstr. Forum Allgäu (Steig 8) Haslacher Str.
Immenstädter Str/Strigelstr. Immenstädter Str./Seitz
Zulassungsstelle Hbf (Steig A2) Bahnhofstr./Immenstädter Str.
Oberstdorfer Str./Im Moos Oberstdorfer Str./Adelharzer Weißholz B19
Hegge, Oberhegge B 19 Hegge B19 Sportplatz Lanzen, Plabennec
Str. Waltenhofen, Sportpark Schule Fischener Str. Kirche
Stöberl Paul-Zoll-Str. Bahnhof Zeller Illertalstr. Rauns
Fahrplankilometer: max. ca. 12,1; Jahresfahrplankilometer: ca. 57
000.
Linie 5 (Waltenhofen Thingers):
Bedienung Mo-Fr ohne Feiertage:
Waltenhofen, Rauns Illertalstr. Zeller Paul-Zoll-Str. Stöberl
Kirche Fischener Str. Schule Sportpark Lanzen, Plabennec Str.
Hegge, Sportplatz Nestlé Ortsmitte Sudetenstr. Altersheim
Friedhof Kempten, Weißholz Eich Obere Eicher Str. Lochbihler
Häuser Eicherstr. Kempodium Eicher Str./Kolonie Kotterner
Str./Keselstr. Kotterner Str./BSZ Kotterner/Scheibenstr
Parktheater ZUM (Steig C2) Residenzplatz Memminger Str./Engel
Memminger Str./Madlenerstr. Memminger Str./Fr.v.-Ried Str.
Lotterbergstr./Kolpingstr. Lotterbergstr./Fohlenhof Heiligkreuzer
Str. Spatzenweg Spatzenweg/Mariaberger Str. Finkenweg/Mariaberger
Str. Finkenweg/Thingers Schwalbenweg Nord Schwalbenweg/Süd.
Bedienung Samstag von ca. 6.20 ca. 7.03:
Kempten, ZUM (Steig C2) Residenzplatz Memminger Str./Engel
Memminger Str./Madlenerstr. Memminger Str./Fr.v.-Ried Str.
Lotterbergstr./Kolpingstr. Lotterbergstr./Fohlenhof Heiligkreuzer
Str. Spatzenweg Spatzenweg/Mariaberger Str. Finkenweg/Mariaberger
Str. Finkenweg/Thingers Schwalbenweg Nord Schwalbenweg/Süd.
Bedienung Samstag ca. 6.55 ca. 21.17:
Waltenhofen, Rauns Illertalstr. Zeller Paul-Zoll-Str. Stöberl
Kirche Fischener Str. Schule Sportpark Lanzen, Plabennec Str.
Hegge, Sportplatz Nestlé Ortsmitte Sudetenstr. Altersheim
Friedhof Kempten, Weißholz Eich Obere Eicher Str. Lochbihler
Häuser Eicher Str./Kempodium Eicher Str./Kolonie Kotterner
Str./Keselstr. Kotterner Str./BSZ Kotterner/Scheibenstr
Parktheater ZUM (Steig C2)/ZUM (Steig C1) Residenzplatz Memminger
Str./Engel Memminger Str./Madlenerstr. Memminger Str./Fr.v.-Ried
Str. Lotterbergstr./Kolpingstr. Lotterbergstr./Fohlenhof
Heiligkreuzer Str. Spatzenweg Spatzenweg/Mariaberger Str.
Finkenweg/Mariaberger Str. Finkenweg/Thingers Schwalbenweg Nord
Schwalbenweg/Süd.
Linie 5 (Thingers Waltenhofen/Paul-Zoll-Str.):
Bedienung Mo-Fr ohne Feiertage:
Kempten, Schwalbenweg Nord Schwalbenweg Süd Finkenweg/Thingers
Finkenweg/Mariaberger Str. Spatzenweg/Mariaberger Str. Spatzenweg
Heiligkreuzer Str. Lotterberg-/Memelerstr. Lotterbergstr./Fohlenhof
Lotterbergstr./Kolpingstr. Memminger Str./Fr.v.-Ried Str.
Memminger Str./Madlenerstr. Prälat-Götz-Str. Residenzplatz ZUM
(Steig B5) Königstr./Hirnbeinstr. Forum Allgäu (Steig 8)
Bahnhofstr./Hochschule Bahnhofstr./Denkfabrik Hbf (Steig A2)
Kotterner Str./BSZ Kotterner Str./Keselstr. Eicher Str./Kolonie
O.Eicher-/M.Eicher Str. Lochbihler Häuser Eich Weißholz Hegge,
Friedhof Altersheim Sudetenstr. Ortsmitte Nestlé Sportplatz
Lanzen, Plannebec Str. Waltenhofen, Sportpark Schule Fischener
Str. Kirche Stöberl Paul-Zoll-Str. Bahnhof Zeller
Illertalstr. Rauns.
Bedienung Samstag:
Kempten, Schwalbenweg Nord Schwalbenweg Süd Finkenweg/Thingers
Finkenweg/Mariaberger Str. Spatzenweg/Mariaberger Str. Spatzenweg
Heiligkreuzer Str. Lotterberg-/Memelerstr. Lotterbergstr./Fohlenhof
Lotterbergstr./Kolpingstr. Memminger Str./Fr.v.-Ried Str.
Memminger Str./Madlenerstr. Prälat-Götz-Str. Residenzplatz ZUM
(Steig B5) Königstr./Hirnbeinstr. Forum Allgäu (Steig 8) Hbf
(Steig A2) Kotterner Str./BSZ Kotterner Str./Keselstr. Eicher
Str./Kolonie O.Eicher-/M.Eicher Str. Lochbihler Häuser Eich
Weißholz Hegge, Friedhof Altersheim Sudetenstr. Ortsmitte
Nestlé Sportplatz Lanzen, Plannebec Str. Waltenhofen, Sportpark
Schule Fischener Str. Kirche Stöberl Paul-Zoll-Str. Bahnhof
Zeller Illertalstr. Rauns.
Fahrplankilometer: max. ca. 15,1; Jahresfahrplankilometer: ca. 146
000
Linie 6 (ZUM Sportpark):
Kempten, ZUM (Steig B6) Forum Allgäu (Steig 8)
Bahnhofstr./Hochschule Bahnhofstr./Denkfabrik Hbf (Steig A1)/Hbf
(Steig A2) Bahnhofstr./Immenstädter Str. H.v.Barth-/Hochvogelstr.
Franzosenbauer Hoefelmayr-Park H.v.Barth-/Serrostr
Serrostr./Pfaudler Weg Aybühlweg/Steufzger Str.
Aybühlweg/Johann-Schütz-Str. Feichtmayrstr. Stadtweiher Im
Stiftallmey Leutkircher Str./Im Stiftallm.
Leutkircher-/Friedrichsh. Str. Leutkirchner-/Biberacher Str.
Aybühlweg/Sportpark.
Linie 6
Kempten, Aybühlweg/Sportpark Leutkircher-/Biberacher Str.
Leutkircher Str./Pulvermühlweg Leutkircher Str./Im Stiftallm. Im
Stiftallmey Stadtweiher Feichtmayrstr.
Aybühlweg/Johann-Schütz-Str. Aybühlweg/Steufzger Str.
Serrostr./Pfaudler Weg H.-v.-Barth-/Serrostr. Hoefelmayr-Park
Franzosenbauer H.v.Barth-/Hochvogelstr. Zulassungsstelle Hbf
(Steig A1) Bahnhofstr./Hochschule Forum Allgäu (Steig 1)
Bahnhofstr./Illerkauf Parktheater ZUM (Steig A2)/ZUM (Steig D2)
Rathaus Residenz/Pfeilergraben ZUM (Steig B6)
Bedienung Samstag zusätzlich von ca. 14.20 ca. 14.25.
Kempten, Hbf (Steig A1) Bahnhofstr./Hochschule Forum Allgäu
(Steig1) ZUM (Steig A2)
Fahrplankilometer: max. ca. 7,7; Jahresfahrplankilometer: ca. 130 000
Linie 7 (Klinik Robert-Weixler-Str. Im Stiftallmey):
Kempten, Klinikum Rob.-Weixler-Str. R.-Weixler/Adenauerring
Adenauerring/Haubensteigweg Bodmanstr./Bavaria Frühling-/Lindauer
Str. ZUM (Steig A4) Lindauer-/Westendstraße
Lindauer-/Feilbergstr. Am Göhlenbach Stadtbad
Stadtbadstr./Jakobswiese Stadtbadstr./Aybühlweg CamboMare
Aybühlweg/Sportpark Leutkircher-/Biberacher Str. Leutkircher
Str./Pulvermühlweg Leutkircher Str./Im Stiftallm. Im Stiftallmey.
Linie 7 (Im Stiftallmey Klinik Robert-Weixel-Str.):
Bedienung Mo-Fr ohne Feiertage von ca. 5.50 ca. 17.02:
Kempten, Im Stiftallmey Im Stiftallm.-/Buchenb. Weg Im
Stiftallm./Konstanzer Str. Im Stiftallmey/Leutkirch. Str.
Leutkircher-/Friedrichsh. Str. Leutkircher-/Biberacher Str.
Aybühlweg/Sportpark CamboMare Aybühlweg/Stadtbadstr.
Stadtbadstr./Jakobswiese Stadtbad Am Göhlenbach
Lindauer-/Steufzger Str. Lindauer Str./Glashaus
Lindauer-/Westendstraße ZUM (Steig A5) Hildegardis-Gymnasium
Lindauer-/Feilbergstr. Bodmanstr./Frühlingstr. Bodmanstr./Bavaria
Adenauerring Pettenkofer/Adenauerring Rob.-Weixler-/Pettenkoferstr.
R.Weixler/Adenauerring Klinikum
Bedienung Mo-Fr ohne Feiertage von ca. 17.06 20.45 und Samstag:
Kempten, Im Stiftallmey Im Stiftallm.-/Buchenb. Weg Im
Stiftallm./Konstanzer Str. Im Stiftallmey/Leutkirch. Str.
Leutkircher-/Friedrichsh. Str. Leutkircher-/Biberacher Str.
Aybühlweg/Sportpark CamboMare Aybühlweg/Stadtbadstr.
Stadtbadstr./Jakobswiese Stadtbad Am Göhlenbach
Lindauer-/Steufzger Str. Lindauer Str./Glashaus
Lindauer-/Westendstraße ZUM (Steig A5) Bodmanstr./Frühlingstr.
Bodmanstr./Bavaria Adenauerring Pettenkofer/Adenauerring
Rob.-Weixler-/Pettenkoferstr. Klinikum
Fahrplankilometer: max. ca. 6,7; Jahresfahrplankilometer: ca. 112 000
Linie 8 (Thingers HBF):
Kempten, Schwalbenweg Nord Schwalbenweg Süd Finkenweg/Thingers
Finkenweg/Mariaberger Str. Mariaberger Str. Äussere Rottach
Memminger Str./Fr.v.-Ried Str. Rottachstr./Breite
Rottachstr./Friedhof Rottachstr./Arbeitsamt Residenz/Pfeilergraben
ZUM (Steig B6) Königstr./Hirnbeinstr. Forum Allgäu (Steig 8)
Bahnhofstr./Hochschule Bahnhofstr./Denkfabrik Hbf (Steig B).
Linie 8 (HBF Thingers):
Kempten, Hbf (Steig A1) Bahnhofstr./Hochschule Forum Allgäu (Steig
2) Königstr./Hirnbeinstr. ZUM (Steig C2) Residenz/Pfeilergraben
Rottachstr./Arbeitsamt Rottachstr./Friedhof Memminger
Str./Fr.v.-Ried Str. Äussere Rottach Mariaberger Str.
Finkenweg/Mariaberger Str. Finkenweg/Thingers Schwalbenweg Nord
Schwalbenweg Süd
Fahrplankilometer: max. ca. 7,5; Jahresfahrplankilometer: ca. 61 000.
Linie 9 (Jakobswiese Berufsschulzentrum):
Kempten, A.-Weitnauer Str.Süd Stadtbadstr./Jakobswiese
Stadtbadstr./Göhlenbach Göhlenbach/Aurikelweg
Göhlenbach/Haubensteigweg Haubensteigweg/Arnikaweg
Haubensteigweg/C.v.L-Gymn. Poststr./Hofmühle
Frühlingstr./Wittelsb.-Schule Bodmanstr./Frühlingsstr.
Residenzplatz ZUM (Steig A2) Freudental Keselstr./Holzplatz
Keselstraße Keselstr./Kotterner Str. Bahnhofstr./Hochschule.
Linie 9 (Berufschulzentrum Jakobswiese):
Kempten, Bahnhofstr./Hochsch. Kotterner Str./BSZ Kotterner
Str./Keselstr. Keselstr./Kotterner Str. Keselstraße
Keselstr./Holzplatz Freudental Parktheater ZUM (Steig B6) ZUM
(Steig A2) Bodmanstr./Frühlingstr. Frühlingstr./Wittelsb.-Schule
Poststr./Hofmühle Haubensteigweg/C.v.L-Gymn.
Haubensteigweg/Arnikaweg Alfred Weitnauer Str. Nord Alfred
Weitnauer Str. Süd
Fahrplankilometer: max. ca. 5,3; Jahresfahrplankilometer: ca. 40 000
Linie 10 (HBF Lauben):
Kempten, Hbf (Steig A1) Bahnhofstr./Immenstädter Str. Immenstädter
Str./Seitz. Immenstädter Str./Strigelstr. Haslacher Str. Forum
Allgäu (Steig 2) Königstr./Hirnbeinstr. ZUM (Steig A6)
Residenz/Pfeilergraben Rottachstr./Arbeitsamt Rottachstr./Friedhof
Rottachstr./Breite Memminger Str./Breite Oberwang Härtnagel
Zollhaus (Kempten) Hinterbach Hirschdorf, Ortseingang Hirschdorf
Lauben, Hofen Sparkasse Ulrichstr.
Linie 10 (Lauben HBF):
Lauben, Ulrichstr. Winklerstr. Apotheke Hofen Hirschdorf,
Ortseingang Hinterbach Zollhaus (Kempten) Härtnagel Kempten,
Oberwang Memminger Str./Breite Rottachstr./Breite
Rottachstr./Friedhof Rottachstr./Arbeitsamt Residenz/Pfeilergraben
ZUM (Steig B6) Königstr./Hirnbeinstr. Forum Allgäu (Steig 8)
Haslacher Str. Immenstädter Str./Strigelstr. Immenstädter
Str./Seitz Zulassungsstelle Hbf (Steig B)
Fahrplankilometer: max. ca. 9,9; Jahresfahrplankilometer: ca. 91 000
Linie 21:
Bedienung Mo-Fr von ca. 6.31 ca. 15.51:
Kempten, ZUM (Steig A3) Burgstraße/Freudental Füssener
Str./St.-Mang-Brücke Füssener Str./Rosenau Scheggstraße
Hanebergstr. Im Oberösch Im Oberwies Ludwigshöhe Ost
Elisabeth-Selbert-Str. Trienter Str. Ludwigshöhe Ost Breslauer
Str./Hanebergstr. Breslauer Str. Kempten,
Breslauerstr./Schweidnitzer Weg Kempten, Tiefenb./Duracherstr.
Uhlandstr./Breslauer Str. Uhlandstr. Hanebergstr. Duracher
Str./Alte Gemeinde Füssener Str./Rosenau Füssener
Str./St.-Mang-Brücke Illerstr./AÜW Residenz/Pfeilergraben ZUM
(Steig A3).
Bedienung Mo-Fr von ca. 15.55 Uhr ca. 20.42 Uhr und Samstag:
Kempten, ZUM (Steig A3) ZUM (Steig D1) Burgstraße/Freudental
Residenz Pfeilergraben Illerstr./Mühlberg Füssener
Str./St.-Mang-Brücke Füssener Str./Rosenau Scheggstraße
Hanebergstr. Im Oberösch Im Oberwies Ludwigshöhe Ost
Elisabeth-Selbert-Str. Trienter Str. Ludwigshöhe Ost Breslauer
Str./Hanebergstr. Breslauer Str. Kempten,
Breslauerstr./Schweidnitzer Weg Kempten, Tiefenb./Duracherstr.
Uhlandstr./Breslauer Str. Uhlandstr. Hanebergstr. Duracher
Str./Alte Gemeinde Füssener Str./Rosenau Füssener
Str./St.-Mang-Brücke Illerstr./AÜW Residenz/Pfeilergraben ZUM
(Steig A3).
Bedienung Samstag von ca. 14.25 ca. 20.42:
Kempten, ZUM (Steig A3) ZUM (Steig D1) Burgstraße/Freudental
Residenz Pfeilergraben Illerstr./Mühlberg Füssener
Str./St.-Mang-Brücke Füssener Str./Rosenau Scheggstraße
Hanebergstr. Im Oberösch Im Oberwies Ludwigshöhe Ost
Elisabeth-Selbert-Str. Trienter Str. Ludwigshöhe Ost Breslauer
Str./Hanebergstr. Breslauer Str. Kempten,
Breslauerstr./Schweidnitzer Weg Kempten, Tiefenb./Duracherstr.
Uhlandstr./Breslauer Str. Uhlandstr. Hanebergstr. Füssener
Str./Rosenau Füssener Str./St.-Mang-Brücke Illerstr./AÜW
Residenz/Pfeilergraben ZUM (Steig A3).
Fahrplankilometer: max. ca. 9,0; Jahresfahrplankilometer: ca. 83 000
Linie 32:
Bedienung Mo-Fr von ca. 6.00 ca. 11.18:
Kempten, ZUM (Steig B2) ZUM (Steig D2) Burgstraße/Freudental
Füssener Str./St.-Mang-Brücke Lenzfrieder Str./Kieswerk Lenzfrieder
Str./Altenheim Lenzfrieder Straße/Alte Bleiche Gh Hirsch
Lenzfried, Schule Schule Lenzfried, Gh Hirsch Kempten,
Ostbfstr/Alte Bleiche Lenzfried, Alte Bleiche Kempten,
Lenzfr.Str./Altenh. Lenzfrieder Str./Kieswerk Füssener
Str./St.-Mang-Brücke Illerstr./AÜW Residenz/Pfeilergraben ZUM
(Steig B2) ZUM (Steig B7) M.Lochb.-Str./Haubenschloß Hildegardis
Gymnasium Haubensteigweg/C.v.L-Gymn. Maria-Ward-Schule.
Bedienung Mo-Fr von ca. 11.20 ca. 16.27:
Kempten, M.-Lochb.-Str./Haub ZUM (Steig B2) ZUM (Steig D2)
Burgstraße/Freudental Füssener Str./St.-Mang-Brücke Lenzfrieder
Str./Kieswerk Lenzfrieder Str./Altenheim Lenzfried, Alte Bleiche
Gh Hirsch Lenzfried, Schule Schule Lenzfried, Gh Hirsch
Kempten, Ostbfstr/Alte Bleiche Lenzfrieder Straße/Alte Bleiche
Kempten, Lenzfr.Str./Altenh. Lenzfrieder Str./Kieswerk Füssener
Str./St.-Mang-Brücke Illerstr./AÜW Residenz/Pfeilergraben ZUM
(Steig B2) ZUM (Steig B7).
Bedienung Mo-Fr von ca. 16.20 ca. 19.17:
Kempten, ZUM (Steig B2) ZUM (Steig D2) Burgstraße/Freudental
Füssener Str./St.-Mang-Brücke Lenzfrieder Str./Kieswerk Lenzfrieder
Str./Altenheim Lenzfried, Alte Bleiche Gh Hirsch Lenzfried,
Schule Schule Lenzfried, Gh Hirsch Kempten, Ostbfstr/Alte Bleiche
Lenzfried, Alte Bleiche Kempten, Lenzfr.Str./Altenh. Lenzfrieder
Str./Kieswerk Füssener Str./St.-Mang-Brücke Illerstr./AÜW
Residenz/Pfeilergraben ZUM (Steig B2) ZUM (Steig B7).
Bedienung Sonn-/Feiertag:
Kempten, ZUM (Steig D2) Burgstraße/Freudental Füssener
Str./St.-Mang-Brücke Lenzfried, Alte Bleiche Gh Hirsch Alte
Bleiche Kempten, Fü.Str/St-Mang-Brücke ZUM (Steig B7).
Fahrplankilometer: max. ca. 6,8; Jahresfahrplankilometer: ca. 57 400.
Linie 100 (Thingers Waltenhofen/Rauns):
Kempten, Schwalbenweg Nord Schwalbenweg Süd Finkenweg/Thingers
Finkenweg/Mariaberger Str. Spatzenweg/Mariaberger Str. Spatzenweg
Heiligkreuzer Str. Heiligkreuzer Str./Falkenweg Memeler
Str./Tilsiter Str. Auf der Halde Hinterm Holz
Lotterbergstr./Fohlenhof Lotterbergstr./Kolpingstr. Memminger
Str./Fr.v.-Ried Str. Memminger Str./Madlenerstr. Prälat-Götz-Str.
Residenzplatz ZUM (Steig B6) Königstr./Hirnbeinstr. Forum Allgäu
(Steig 8) Bahnhofstr./Hochschule Bahnhofstr./Denkfabrik Hbf
(Steig A2) Eicher Str./Schumacherring Eicher Str./Kolonie
O.Eicher-/M.Eicher Str. Lochbihler Häuser Eich Weißholz Hegge,
Friedhof Altersheim Sudetenstr. Ortsmitte Nestlé Sportplatz
Lanzen, Plabennec Str. Waltenhofen, Sportpark Schule Fischener
Str. Kirche Bahnhof Zeller Illertalstr. - Rauns.
Linie 100 (Waltenhofen/Rauns Thingers):
Waltenhofen, Rauns Illertalstr. Zeller Bahnhof Kirche
Fischener Str. Schule Sportpark Lanzen, Plabennec Str.
Hegge,Sportplatz Nestlé Ortsmitte Sudetenstr. Altersheim
Friedhof Kempten, Weißholz Eich Obere Eicher Str. Lochbihler
Häuser Eicher Str. Kempodium Eicher Str./Kolonie Hbf (Steig A1)
Bahnhofstr./Hochschule Forum Allgäu (Steig 2) Bahnhofstr./Illerkauf
Parktheater ZUM (Steig C2) Residenzplatz Memminger Str./Engel
Memminger Str./Madlenerstr. Memminger Str./Fr.v.-Ried Str.
Lotterbergstr./Kolpingstr. Lotterbergstr./Fohlenhof Hinterm Holz
Auf der Halde Auf der Halde/Heiligkr. Str. Heiligkreuzer
Str./Falkenweg Memeler Str./Tilsiter Str. Spatzenweg
Spatzenweg/Mariaberger Str. Finkenweg/Mariaberger Str.
Finkenweg/Thingers Schwalbenweg Nord Schwalbenweg Süd.
Fahrplankilometer: max. ca. 16,2; Jahresfahrplankilometer: ca. 21 000
Linie 200 (Im Stiftallmey Auf dem Bühl):
Kempten, Im Stiftallmey Im Stiftallm./Buchenb. Weg Im
Stiftallm./Konstanzer Str. Leutkircher Str./Im Stiftallm.
Leutkircher-/Friedrichsh. Str. Leutkircher-/Biberacher Str.
Aybühlweg/Sportpark CamboMare Aybühlweg/Stadtbadstr. Alfred
Weitnauer Str. Süd Alfred Weitnauer Str. Nord
Göhlenbach/Haubensteigweg Göhlenbach/Aurikelweg Stadtbad Am
Göhlenbach Lindauer-/Steufzger Str. Dornierstr./Braut-u.Bahrweg
Ellharter Str. M.-Lochb.-Str/Haubenschloß
M.-Lochb.-Str./Klosterkirche Haslacher Str. Forum Allgäu (Steig 1)
Königstr./Hirnbeinstr. ZUM (Steig A1) Burgstraße/Freudental
Füssener Str./St.-Mang-Brücke Lenzfrieder Str./Kieswerk Lenzfrieder
Str./Altenheim Schumacherring/Lindenbergsch.
Schumacherring/Brodkorbweg Stephanstr./Berliner Platz
Stephan-/Ulmer Str. Auf dem Bühl Bad Dürkheimer Weg
Bühl/Hochhäuser.
Linie 200 (ZUM Im Stiftallmey):
Kempten, Bad Dürkheimer Weg Bühl/Hochhäuser Reinhartser Str.
Stephanstr./Bleicherstr. Schumacherring/Knussertstr.
Schumacherring/Brodkorbweg - Schumacherring/Lindenbergsch.
Schumacherr./Lenzfrieder Str. Lenzfr.Str./Görresweg Lenzfrieder
Str./Kieswerk Füssener Str./St.-Mang-Brücke Burgstraße/Freudental
Parktheater ZUM (Steig A4) Königstr./Hirnbeinstr. Forum Allgäu
(Steig 7) Haslacher Str. M.Lochb.-Str./Klosterkirche
M.-Lochb.-Str./Haubenschloss Ellharter Str. Dornierstr./Braut-u.
Bahrweg Dornier-/Lindauer Str. Am Göhlenbach Stadtbad
Göhlenbach/Aurikelweg Göhlenbach/Haubensteigweg Alfred Weitnauer
Str. Nord Alfred Weitnauer Str. Süd Stadtbadstr./Aybühlweg
CamboMare Aybühlweg/Sportpark Leutkircher-/Biberacher Str.
Leutkircher Str./Pulvermühlweg Leutkircher Str./Im Stiftallm. Im
Stiftallmey Im Stiftallm./Buchenb. Weg Im Stiftallm./Konstanzer
Str.
Fahrplankilometer: max. ca. 10,8; Jahresfahrplankilometer: ca. 13 500
Linie 201:
Kempten, ZUM (Steig D1) Residenz/Pfeilergraben Illerstr./Mühlberg
Füssener Str./St.-Mang-Brücke Füssener Str./Rosenau Scheggstraße
Hanebergstr. Im Oberösch Im Oberwies Ludwigshöhe Ost
Elisabeth-Selbert-Str. Trienter Str. Ludwigshöhe Ost Breslauer
Str./Hanebergstr. Breslauer Str. Uhlandstr./Breslauer Str.
Uhlandstr. Hanebergstr. Duracher Str./Kolonie Hehle Siedlung
Hehle Miesenbach Durach, Am Hungersberg Engel Schwanen
Mühlenplatz Feuerwehrhaus Vorwaldstr./Ifenstr.
Vorwald-/Grüntenstr. Oberhoferstr. Oberhoferstr./Heimkehrerstr.
Ortsmitte Karlsbergerstraße Am Hungersberg Miesenbach Kempten,
Hehle Duracher Str./Heubachhof Duracher Str./Kolonie Hanebergstr.
Im Oberösch Im Oberwies Ludwigshöhe Ost Elisabeth-Selbert-Str.
Trienter Str. Ludwigshöhe Ost Breslauer Str/Hanebergstr.
Breslauer Str. Kempten, Breslauerstr./Schweid Kempten,
Tiefenb./Duracherstr. Kotterner Str./Keselstr. Kotterner Str./BSZ
Forum Allgäu (Steig 4) ZUM (Steig D1).
Fahrplankilometer: max. ca. 14,0; Jahresfahrplankilometer: ca. 5 100
Linie 300:
Kempten, Hbf (Steig A1) Bahnhofstr./Hochschule Forum Allgäu
(Steig 1) Königstr./Hirnbeinstr. ZUM (Steig A6)
Residenz/Pfeilergraben Rottachstr./Arbeitsamt Rottachstr./Friedhof
Nordbrücke Rottachstr./Breite Memminger Str./Breite Oberwang
Härtnagel Zollhaus (Kempten) Hinterbach Hirschdorf, Ortseingang
Hirschdorf Lauben, Hofen Sparkasse Ulrichstr. Lauben,
Ulrichstr. Winklerstr. Apotheke Hofen Hirschdorf, Ortseingang
Hinterbach Zollhaus (Kempten) Härtnagel Kempten, Oberwang
Memminger Str./Breite Rottachstr./Breite Nordbrücke
Rottachstr./Friedhof Rottachstr. Arbeitsamt Residenz/Pfeilergraben
ZUM (Steig B6) Forum Allgäu (Steig 8) Bahnhofstr./Hochschule
Bahnhofstr./Denkfabrik. Hbf (Steig A1)
Fahrplankilometer: max. ca. 10,2; Jahresfahrplankilometer: ca. 8 500
Linie 400 (Klinik Robert-Weixler-Str Stadtweicher):
Kempten, Klinikum Rob.-Weixler-Str. R.-Weixler/Adenauerring
Adenauerring/Haubensteigweg Bodmanstr./Bavaria
Bodmanstr./Frühlingstr. ZUM (Steig B6) Königstr./Hirnbeinstr.
Forum Allgäu (Steig 8) Bahnhofstr./Hochschule
Bahnhofstr./Denkfabrik Hbf (Steig A2) Bahnhofstr./Immenstädter Str.
H.v.Barth-/Hochvogelstr. Franzosenbauer Hoefelmayr-Park
H.-v.-Barth/Serrostr. Serrostr./Pfaudler Weg Aybühlweg/Steufzger
Str. Aybühlweg/Johann-Schütz-Str. Lindauer Str./Aybühlweg
Stadtweiher Linie 400 (Stadtweiher Klinik Robert-Weixler-Str.):
Kempten, Stadtweiher Feichtmayrstr. Aybühlweg/Johann-Schütz-Str.
Aybühlweg/Steufzger Str. Serrostr./Pfaudler Weg
H.-v.-Barth-/Serrostr. Hoefelmayr-Park Franzosenbauer
H.v.Barth-/Hochvogelstr. Hbf (Steig A1) Immenstädter Str./Seitz
Immenstädter Str./Strigelstr. Haslacher Str. Forum Allgäu (Steig 2)
Bahnhofstr./Illerkauf Parktheater ZUM (Steig A5)
Bodmanstr./Frühlingstr. Bodmanstr./Bavaria Adenauerring
Pettenkofer/Adenauerring Rob.-Weixler-/Pettenkoferstr. Klinikum.
Fahrplankilometer: max. ca. 7,5; Jahresfahrplankilometer: ca. 10 000
Soweit in der vorstehenden Beschreibung der Verkehrsleistungen keine
besonderen Zeiten und Bedienungstakte angegeben sind, gelten für die
Buslinien 1 10, 21, 32, 100, 200, 201, 300 und 400 folgende
Verkehrsbedienungszeiten und Taktfrequenzen:
Linie 1: Montag Freitag ohne Feiertage von ca. 5.00 bis ca. 20.30.
Samstag von ca. 6.00 bis ca. 21.05.
Montag Freitag grundsätzlich 30-Minuten-Takt,
Samstag grundsätzlich 30-Minuten-Takt.
Linie 2: Montag Freitag ohne Feiertage von ca. 5.45 bis ca. 20.55.
Samstag von ca. 6.15 bis ca. 21.25.
Montag Freitag überwiegend 30-Minuten-Takt,
Samstag 30-Minuten-Takt.
Linie 3: Montag Freitag ohne Feiertage von ca. 5.30 bis ca. 21.10.
Samstag von ca. 6.20 bis ca. 21.25.
Montag Freitag gemischt 30- Minuten-Takt und 60-Minuten-Takt,
Samstag überwiegend 60-Minuten-Takt.
Linie 4: Montag Freitag ohne Feiertage von ca. 4.25 bis ca. 16.50.
Samstag von ca. 5.50 bis ca. 6.50.
Montag Freitag überwiegend 60-Minuten-Takt,
Samstag nur eine Fahrt.
Linie 5: Montag Freitag ohne Feiertage von ca. 4.45 bis ca. 21.25.
Samstag von ca. 6.15 bis ca. 21.20.
Montag Freitag gemischt 30-Minuten Takt und 60-Minuten-Takt,
Samstag überwiegend 60-Minuten-Takt.
Linie 6: Montag Freitag ohne Feiertage von ca. 5.40 bis ca. 21.25.
Samstag von ca. 6.20 bis ca. 21.25.
Montag Freitag überwiegend abwechselnd 10-Minuten-Takt,
20-Minuten-Takt und 30-Minuten-Takt,
Samstag überwiegend abwechselnd 10-Minuten-Takt, 20-Minuten-Takt und
30-Minuten-Takt.
Linie 7: Montag Freitag ohne Feiertage von ca. 5.50 bis 20.50.
Samstag von ca. 6.20 bis 20.55.
Montag Freitag 30-Minuten-Takt,
Samstag 30-Minuten-Takt.
Linie 8: Montag Freitag von ca. 5.10 bis ca. 20.10. Samstag von ca.
6.10 bis ca. 19.10.
Montag Freitag gemischt 60-Minuten-Takt,
Samstag 60-Minuten-Takt.
Linie 9: Montag Freitag von ca. 6.20 bis ca. 20.15. Samstag von ca.
6.25 bis ca. 20.15.
Montag Freitag 60-Minuten-Takt,
Samstag 60-Minuten-Takt.
Linie 10: Montag Freitag ohne Feiertage von ca. 5.20 bis ca. 21.00.
Samstag von ca. 6.20 bis 21.00.
Montag Freitag überwiegend 60-Minuten-Takt,
Samstag überwiegend 60-Minuten-Takt.
Linie 21: Montag Freitag ohne Feiertage von ca. 6.30 bis ca. 20.45.
Samstag von ca. 7.00 bis 20.45.
Montag Freitag überwiegend 30-Minuten-Takt,
Samstag überwiegend 30-Minuten-Takt.
Linie 32: Montag Freitag ohne Feiertage von ca. 5.50 bis ca. 20.50.
Samstag von ca. 6.20bis 20.55.
Montag Freitag verschiedene Taktungen von 5-Minuten Takt bis zu
30-Minuten-Takt aufgrund der besonderen Anforderungen an den
Schülerverkehr,
Sonn-/Feiertag zwischen der ersten und zweiten Fahrt 4-Stunden-Takt,
die Fahrten danach 2-Stunden-Takt.
Linie 100: Sonn-/Feiertag von ca. 7.30 bis ca. 19.26.
Nur an Sonn-/Feiertagen im 60-Minuten-Takt
Linie 200: Sonn-/Feiertage von ca. 8.05 bis ca. 19.15.
Nur an Sonn-/Feiertagen im 60-Minuten-Takt
Linie 201: Sonn-/Feiertag von ca. 9.50 bis ca. 19.10.
Nur an Sonn-/Feiertagen im 60-Minuten-Takt
Linie 300: Sonn-/Feiertag von ca. 7.50 bis ca. 19.35.
Nur an Sonn-/Feiertagen, überwiegend 60-Minuten-Takt, ab der Fahrt
8.35 am ZUM (Steig A6) überwiegend 2-Stunden-Takt.
Linie 400: Sonn-/Feiertag von ca. 8.15 bis ca. 20.20.
Nur an Sonn-/Feiertagen überwiegend 60-Minuten-Takt,
zuzüglich Sonderfahrten im 30-Minten-Takt zwischen Kempten, Klinikum
und ZUM (Steig B6) in der Fahrtrichtung Klinik Robert-Weixler-Str. nach
Stadtweiher,
sowie zuzüglich vereinzelter Sonderfahrten im 30-Minuten-Takt
zwischen ZUM (Steig A5) und Klinikum in der Fahrtrichtung Stadtweiher
nach Klinik Robert-Weixler-Str.
Die vorgenannten Linien einschließlich der abgehenden Linien über das
Stadtgebiet hinaus werden nur als zusammenhängende Gesamtleistung im
vorhandenen Verkehrsnetz der Stadt Kempten vergeben. Die Beantragung
von Genehmigungen für Teilleistungen ist weder zulässig, noch dürfen
einzelne ertragreiche Linien oder ein Teilnetz aus dem vorhandenen
Verkehrsnetz der Stadt Kempten herausgelöst werden, wie es im
aktuellen, für den Stadtverkehr Kempten maßgeblichen Nahverkehrsplan
der Stadt Kempten und des Landkreises Oberallgäu aus dem Jahr 2010
bereits angelegt ist und im neuen Nahverkehrsplan 2018 ausdrücklich
beschrieben sein wird. Nach Beschluss durch den Kreistag des
Landkreises Oberallgäu voraussichtlich am 21.7.2018 wird der neue
Nahverkehrsplan 2018 für den Nahverkehrsraum Oberallgäu/Kempten an
die Stelle des Nahverkehrsplans 2010 treten und für die Zwecke dieser
Vorabbekanntmachung verbindlich sein. Der Begriff Nahverkehrsplan in
der vorliegenden Vorabbekanntmachung bezeichnet den jeweils für die
Stadt Kempten geltenden Nahverkehrsplan.
Die Stadt Kempten behält sich vor, die beauftragten Verkehrsleistungen
während der Laufzeit des öffentlichen Dienstleistungsauftrages an
veränderte Verkehrsbedürfnisse, Veränderungen in den finanziellen
Rahmenbedingungen oder eine Fortschreibung des Nahverkehrsplanes der
Stadt Kempten im Hinblick auf den Stadtverkehr der Stadt Kempten
anzupassen. Die Modalitäten für derartige Anpassungen der von dem
Betreiber zu erbringenden Leistungen werden im öffentlichen
Dienstleistungsauftrag festgelegt.
Hinsichtlich der Angebotsgestaltung und der einzuhaltenden
Betriebsqualität sind insbesondere die im Nahverkehrsplan, in der
vorliegenden Vorabbekanntmachung und im öffentlichen
Dienstleistungsauftrag der Stadt Kempten geforderten quantitativen und
qualitativen Anforderungen an die öffentliche
Personenbeförderungsleistungen (Ziffer III.1.5)) einzuhalten, und zwar
sowohl bei der Antragstellung im personenbeförderungsrechtlichen
Genehmigungsverfahren als auch bei der Durchführung der
Beförderungsdienstleistungen.
Der Nahverkehrsplan 2010 ist unter der Internetadresse
[4]https://www.oberallgaeu.org/wirtschaft_verkehr/nahverkehr_schuelerb
efoerderung/nahverkehr_schuelerbefoerderung/Nahverkehrsplan.html
abrufbar. Die Anforderungen aus dem geplanten öffentlichen
Dienstleistungsauftrag der Stadt Kempten werden auf Nachfrage von der
unter Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle mitgeteilt, soweit sie nicht
bereits aus der vorliegenden Vorabbekanntmachung ersichtlich sind.
Im Übrigen ergeben sich die quantitativen und qualitativen
Anforderungen an das Verkehrsangebot aus dieser Vorabbekanntmachung der
Stadt Kempten als zuständige Behörde für ihren öffentlichen
Stadtverkehr.
Die Liniengenehmigungen sollen gemäß §§ 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 3, 9 Abs. 1
Nr. 3, 16 Abs. 2 PBefG an die Kemptner Verkehrsbetriebe- und
Beteiligungsgesellschaft GmbH & Co. KG erteilt werden.
II.1.4)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
60112000
II.1.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Vergabe von Unteraufträgen ist beabsichtigt: ja
Wert oder Anteil des Auftrags, der an Dritte vergeben werden soll:
Mindestanteil: 0(%) Höchstanteil: 100(%) des Auftragswerts.
Kurze Beschreibung des Wertes/Anteils des Auftrags, der an
Unterauftragnehmer vergeben werden soll: Der zukünftige Betreiber wird
gem. Art. 5 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 direkt beauftragt. Daher ist
der künftige Betreiber im Falle einer oder mehrerer
Unterauftragsvergaben gemäß Art. 5 Abs. 2 S. 4 lit. e) VO (EG)
1370/2007 grundsätzlich verpflichtet, den überwiegenden Teil der
betrauten Personenverkehrsdienste selbst zu erbringen. Der geplante
öffentliche Dienstleistungsauftrag erfasst allerdings gleichzeitig
Planung, Aufbau und Betrieb öffentlicher Verkehrsdienste, so dass eine
vollständige Übertragung des Betriebs dieser Dienste an
Unterauftragnehmer gemäß Art. 4 Abs. 7 Satz 3 VO (EG) Nr. 1370/2007
vorgesehen werden kann. Von dieser Möglichkeit wird der hier
angekündigte öffentliche Dienstleistungsauftrag Gebrauch machen. ' Eine
Beauftragung weiterer, nachgelagerter Unterauftragnehmer durch den oder
die Unterauftragnehmer des künftigen Betreibers bedarf der
ausdrücklichen Zustimmung des zukünftigen Betreibers im Einzelfall.
II.2)Menge und/oder Wert der Dienstleistungen:
II.3)Geplanter Beginn und Laufzeit des Auftrags oder Schlusstermin
Beginn: 1.12.2019
Laufzeit in Monaten: 120 (ab Auftragsvergabe)
II.4)Kurze Beschreibung der Art und des Umfangs der Bauleistungen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Kostenparameter für Ausgleichszahlungen:
III.1.2)Informationen über ausschließliche Rechte:
Ausschließliche Rechte werden eingeräumt: ja
Zum Schutz der Personenverkehrsdienste, die mit dem öffentlichen
Dienstleistungsauftrag vergeben werden sollen, werden dem beauftragten
Unternehmer ausschließliche Rechte im Sinne von Artikel 2 lit. f) der
Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 und § 8a Abs. 8 PBefG gewährt. Die
ausschließlichen Rechte gelten sowohl linienbezogen als auch bezogen
auf das Gesamtnetz für alle in dieser Vorabbekanntmachung genannten
Verkehrsleistungen. Die Grenzen der ausschließlichen Rechte ergeben
sich aus § 8a Abs. 8 S. 3 u. 4 PBefG, § 13 Abs. 2 PBefG und aus dem
öffentlichen Dienstleistungsauftrag der Stadt Kempten.
III.1.3)Zuteilung der Erträge aus dem Verkauf von Fahrscheinen:
An den Betreiber vergebener Prozentsatz: 100(%) (der verbleibende
Anteil entfällt auf die zuständige Behörde)
III.1.4)Soziale Standards:
Liste von Anforderungen (einschließlich der betreffenden Arbeitnehmer,
transparenter Angaben zu ihren vertraglichen Rechten und Pflichten
sowie Bedingungen, unter denen sie als in einem Verhältnis zu den
betreffenden Diensten stehend gelten).: Der Betreiber ist verpflichtet,
den bei ihm beschäftigten Mitarbeitern, die Arbeitsbedingungen und
Entgelte alternativ nach einem der beiden folgenden Tarifverträge zu
gewähren, soweit der persönliche und räumliche Geltungsbereich dieser
Tarifverträge jeweils reicht:
a) Tarifvertrag Nahverkehrsbetriebe Bayern (TV-N Bayern) in der jeweils
geltenden Fassung;
b) Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst für den Bereich Verwaltung
im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TVöD-V)
in der jeweils geltenden Fassung.
Darüber hinaus hat der künftige Betreiber dafür Sorge zu tragen, dass
sich von ihm beauftragte Nachunternehmer ebenfalls verpflichten,
entweder den Spartentarifvertrag TV-N Bayern oder den
Manteltarifvertrag sowie den Lohntarifvertrag für alle gewerblichen
Arbeitnehmer/Innen des privaten Omnibusgewerbes in Bayern
(Tarifverträge LBO) in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
III.1.5)Gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen:
Spezifikationen: Verpflichtung zur Beantragung von
Linienverkehrsgenehmigungen zur Durchführung der in Ziffer II.1.3)
genannten Linienverkehrsleistungen mit Kraftfahrzeugen (Bussen)
entsprechend den qualitativen und quantitativen Vorgaben des
Nahverkehrsplans sowie dieser Vorabbekanntmachung.
Nach Erhalt der Linienverkehrsgenehmigungen hat der Betreiber
insbesondere die folgenden, europarechtlich anerkannten
gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen unbedingt zu erfüllen:
Betriebspflicht (§ 21 PBefG), Beförderungspflicht (§ 22 PBefG),
Tarifpflicht (§ 39 PBefG) sowie Fahrplanpflicht (§ 40 PBefG).
A) Tarifpflichten
Von jedem Betreiber ist der Verbundtarif der mona GmbH für die
Buslinien Kempten und Umgebung anzuwenden.
Die einzelnen Tarifbestimmungen und Preise sind abrufbar unter der
Internetadresse [5]https://mona-allgaeu.de/tarife/tarife.
B) Beförderungspflichten
Der Betreiber hat die gesetzliche Beförderungspflicht aus § 22 PBefG zu
erfüllen, jedoch nur im Rahmen der der BefBedV sowie der allgemeinen
und besonderen Beförderungsbedingungen des Verkehrsverbunds mona
GmbH. Die genannten Beförderungsbedingungen werden nach ihrem
Inkrafttreten Teil des öffentlichen Dienstleistungsauftrags und von dem
jeweiligen Betreiber als gemeinwirtschaftliche Verpflichtung zu
beachten sein, auch wenn sie bei Veröffentlichung dieser
Vorabbekanntmachung noch nicht beschlossen sein sollten. Sie werden
unter der Internetadresse [6]https://mona-allgaeu.de abrufbar sein.
Des Weiteren sind die Beschränkungen der BOKraft, insbesondere von § 15
BOKraft, einzuhalten.
Fahrräder sind von der Beförderungspflicht vollständig ausgenommen.
Cityroller werden nur in zusammengeklapptem Zustand mitgenommen.
E-Scooter werden nur unter den Voraussetzungen befördert, die in den
bundesweit abgestimmten Erlassen der Länderverkehrsministerien über die
Beförderungspflicht für E-Scooter mit aufsitzender Person in
Linienbussen des ÖPNV vom 15.3.2017 (VkBl. 2017, 237) festgelegt sind.
Der Transport von Sachen hat stets hinter der Mitnahme von Personen
zurückzustehen. Notwendigen Hilfsmitteln für Personen mit
eingeschränkter Mobilität und Kinderwagen ist beim Transport Vorrang
vor der Mitnahme sonstiger Sachen einzuräumen.
C) Qualitäts- und Mindeststandards
Als Qualitätsstandards für die ab dem 1.12.2019 zu erbringenden
öffentlichen Personenbeförderungsleistungen im Stadtverkehr Kempten
gelten zumindest die Anforderungen für den Stadtverkehr aus dem
Nahverkehrsplan (s. o. Ziffer II.1.3)). Darüber hinaus gelten die
Qualitätsstandards, welche die zuständige Behörde in ihrem geplanten
öffentlichen Dienstleistungsauftrag festlegen wird. Dazu zählen in
jedem Fall die nachfolgenden Punkte:
1. Anforderungen an das Fahrpersonal
Der Betreiber verpflichtet sich, nur geeignetes, den Anforderungen
der BOKraft entsprechendes Personal einzusetzen. Die Fahrzeugführer
müssen im Besitz der für die eingesetzten Fahrzeuge erforderlichen
Fahrerlaubnis sein sowie die Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung mit
Kraftfahrzeugen haben,
Die deutsche Sprache ist vom Fahrpersonal zufrieden stellend den
üblichen Anforderungen an Fahrpersonal genügend zu beherrschen,
Das Fahrpersonal hat über Erfahrungen und Kenntnisse im Umgang mit
Kunden zu verfügen,
Das eingesetzte Fahrpersonal darf keine Vorstrafen/Verurteilungen
aufweisen,
Das Fahrpersonal und das Servicepersonal sind mindestens einmal im
Jahr über den Umgang mit Kunden zu schulen. Neu eigestellte Fahrer /
Servicemitarbeiter sind vollumfänglich einzulernen, ein Handbuch ist zu
erstellen und regelmäßig den Anforderungen anzupassen,
Hinsichtlich der Fahrsicherheit und dem energieeffizienten Fahren
sind regelmäßige Schulungen durchzuführen,
die Fahrer sind mit Dienstkleidung auszustatten
Die Fahrer haben über umfangreiche Fahrplan- und Tarifangebote zu
verfügen und sind verpflichtet die Fahrgäste bei Bedarf/Nachfrage zu
informieren,
Der Betreiber hat das Recht Fahrer / Servicepersonal zurückzuziehen,
Die arbeitsrechtlichen Vorgaben sind zu erfüllen.
2. Anforderungen an die Fahrzeuge
Für den gesamten Fahrzeugfuhrpark gelten folgende Fahrzeugstandards:
Alle eingesetzten Fahrzeuge haben den gesetzlichen Vorschriften zu
entsprechen,
Der Betreiber ist für die Instandhaltung, Wartung und Reinigung der
Fahrzeuge verantwortlich.
Es sind 12 Meter Solobusse mit Mindestzulassung für circa 95
Fahrgäste und 18 Meter Gelenkbusse für ca. 140 Fahrgäste einzusetzen,
die jeweils über mindestens 3 Türen verfügen müssen.
Die Fahrzeuge sind alle einheitlich in der Fahrzeugfarbe RAL1021 zu
lackieren. Sie sind darüber hinaus mit Linienanzeigen an der Außenseite
zu versehen (Seite und hinten: mindestens 16 cm x 18 cm).
Schilder und Druckschriften in den Fahrzeugen sind in deutscher
Sprache auszuhängen.
Die eingesetzten Solobusse müssen mit 2 Fahrscheinentwertern, die
eingesetzten Gelenkbusse mit 3 Fahrscheinentwertern ausgestattet sein
(Chipkarte Myfare Desfire und Barcode)
Alle eingesetzten Busse müssen mit den erforderlichen
RBL-Daten-Komponenten zur betrieblichen Steuerung durch die Leitstelle
ausgerüstet sein.
Den Fahrgästen ist in den eingesetzten Bussen kostenloses WLAN zur
Verfügung zu stellen.
Die eingesetzten Fahrzeuge müssen mit einer Fahrtzielanzeige in LED
Technik vorn: mind. 16 cm x 128 cm und Seite rechts: mind. 16 cm x 112
cm ausgestattet sein. Zusätzlich müssen alle eingesetzten Busse über
Lautsprecher im Fahrgastraum mit automatischer Haltestellenansage
verfügen.
Zusätzlich zu den Fahrtzielanzeigen sind die eingesetzten Busse mit
einer Haltewunschanzeige im Fahrgastraum zu versehen. Ebenso haben alle
eingesetzten Solo-Busse über einen Monitor, alle eingesetzten
Gelenk-Busse mit 2 Monitoren im Innenraum zu verfügen (mindestens 18,5
Zoll in der Diagonalen) mit Anzeige des Fahrtverlaufes, des
Fahrernamens und dem Hinweis auf Wagen hält. Zusätzlich ist eine
Haltestellenansage zu betreiben,
Sämtliche für den Stadtverkehr eingesetzten Fahrzeuge müssen über
einen barrierefreien Zugang (durchgehend Niederflurbusse mit
Kneeling-Funktion und einer Klapprampe ca. 90 cm x 100 cm) verfügen. Im
Innenraum muss mindestens eine Stellfläche (Sondernutzungsfläche),
bei Gelenkbussen muss zusätzlich gegenüber der Tür 3 eine weitere
Sondernutzungsfläche, vorhanden sein,
Die eingesetzten Fahrzeuge müssen über mindestens 2 elektrisch
betätigte Dachluken, sowie über eine Dachkanalheizung und
Konvektorenheizung verfügen,
Die eingesetzten Fahrzeuge haben über eine Brandmeldeanlage zu
verfügen,
Der Fahrerarbeitsplatz in den einzusetzenden Fahrzeugen muss
klimatisiert (Lüftung und Heizung) sein und ist zudem mit einer Kühlbox
und einem Tresor auszustatten,
Die eingesetzten Busse müssen mit einer Rückfahrkamera und einer
Innenkamera ausgestattet sein,
Es sind mindestens ein Gelenkbus und 4 Solobusse als
Reservefahrzeuge vorzuhalten,
Die eingesetzten Busse müssen zu mindestens 50 % die Abgasnorm 6 EUR
und im Übrigen die Abgasnorm 5 EUR einhalten. Zusätzlich sind
Reservefahrzeuge vorzuhalten, die mindestens die Abgasnorm 4 EUR
erfüllen.
Bei Fahrzeugneubeschaffungen ist die zum Zeitpunkt der Beschaffung
geltende Euro-Abgasnorm (zurzeit Euro 6) mit den niedrigsten
Schadstoffgrenzwerten einzuhalten.
Der Betreiber hat im Stadtbereich der Stadt Kempten einen
Betriebshof einzurichten. Die Lage ist dergestalt zu wählen, dass
innerhalb von 10 Minuten eine Fahrzeugersatzgestellung an der zentralen
Bus-Umsteigestelle Kempten (nachfolgend ZUM) gewährleistet wird.
Die eingesetzten Fahrzeuge sind über Nacht in einer möglichst
beheizbaren Abstellhalle zu lagern.
Auf dem Gelände des Betriebshofes müssen sich eine Waschanlage und
eine Betriebstankstelle befinden.
Im Übrigen wird auf die weiteren Vorgaben zu Fahrzeugen im
Nahverkehrsplan der Stadt Kempten einschließlich dessen
Fortschreibungen verwiesen. Diese sind für das beauftragte
Verkehrsunternehmen verpflichtend.
3. Anforderungen an die Ausstattung und Bestückung der Haltestellen
Es sind die bestehenden Haltestellen der Stadt Kempten zu nutzen. Die
Stadt Kempten kann jederzeit Änderungen der örtlichen Lage und des
Ausbauzustandes anordnen; sie wird sich dabei mit dem Betreiber des
öffentlichen Stadtverkehrs abstimmen.
Das beauftragte Verkehrsunternehmen wird in Bezug auf die Haltestellen
die nachfolgenden Verpflichtungen zu erfüllen haben; es kann sich dabei
eines Subunternehmers bedienen:
Die Haltestellenstelen sind im einheitlichen Design der
Stadtbushaltestellen (Stahl-/Glaskonstruktion) der Stadt Kempten zu
halten. An den Haltestellenstelen sind mindestens der Fahrplan, eine
Liniengraphik der Stadt Kempten und eine Tarifübersicht mit
Preistabelle anzubringen,
Am Hauptbahnhof Kempten und an der Zentralen Bus-Umsteigestelle
(ZUM) sind zusätzlich zentrale Informationsvitrinen aufgebaut. In
diesen hat das beauftragte Verkehrsunternehmen Bussteigübersichten und
nach jeweiliger Anordnung der Stadt Kempten weitere Informationen
auszuhängen,
Die Haltestellenstelen sind von dem beauftragten Verkehrsunternehmen
mindestens einmal im Jahr zu reinigen. Größere Verschmutzungen und
Schmierereien hat das Verkehrsunternehmen sofort zu beseitigen,
140 Haltestellen sind mit einem Wartehäuschen (WH) ausgestattet.
Die WH bestehen aus einer Glas- / Stahlkonstruktion und sind teilweise
mit sog. CLP-Vitrinen ausgestattet. Sämtliche WH sind beleuchtet und
verfügen je nach Haltestellenfrequenz mit einer, bzw. zwei
Fahrplanvitrinen im Format A1. Das beauftragte Verkehrsunternehmen ist
verpflichtet, die WH einmal monatlich zu reinigen. Größere
Verschmutzungen sind von dem Verkehrsunternehmen sofort zu beseitigen.
Ferner hat das Verkehrsunternehmen die Stromkosten für die Beleuchtung
der WH und der CLP-Vitrinen sowie die Kosten für Betrieb und Wartung
der Fahrplanvitrinen zu tragen.
Die Dächer und Wasserabläufe der Wartehäuschen sind einmal im Jahr
zu reinigen,
Das beauftragte Verkehrsunternehmen hat die Wartungs- und
Reparaturarbeiten an den Haltestellenstelen, den WH, den zentralen
Informationsvitrinen, den CLP-Vitrinen und den Fahrplanvitrinen zu
übernehmen. Um kurze Reaktionszeiten sicherzustellen, sind ein
Ersatzteillager und mindestens ein Pritschenwagen mit Hebeanlage
vorzuhalten,
Soweit die örtlichen Voraussetzungen gegeben sind und die Stadt
Kempten dies anordnet, ist das beauftragte Verkehrsunternehmen
verpflichtet, an den vorhandenen und zukünftig eingerichteten
Haltestellen weitere WH aufzubauen.
Die Haltestellen sind von dem beauftragten Verkehrsunternehmen
sukzessive mit elektronischen Fahrplananzeigern auszustatten.
Im Übrigen sind die weiteren Vorgaben zu den Haltestellen im
Nahverkehrsplan der Stadt Kempten einschließlich seiner
Fortschreibungen zu einzuhalten und umzusetzen.
4. Betriebliche Anforderungen an das Kundenzentrum
Das beauftragte Verkehrsunternehmen ist verpflichtet, an der ZUM ein
Kundenzentrum unter dem Markennamen mona-Kundencenter mit den
Öffnungszeiten: Mo-Do 7.00-18.00, Freitag 7.00-16.00 und Samstag
9.00-12.00 einzurichten und zu betreiben,
Das beauftragte Verkehrsunternehmen hat sicherzustellen, dass in
diesem Kundenzentrum folgende Aufgaben für alle im Nahverkehrsraum
Kempten/nördliches Oberallgäu tätigen Verkehrsunternehmen kostenlos
erfüllt werden:
Fahrscheinverkauf für alle im Nahverkehrsgebiet
Kempten/Umlandgemeinden tätigen Busunternehmen,
Information und Beratung zu allen Fragen für den ÖPNV in Kempten und
Oberallgäu an der Theke und am Telefon,
Zurverfügungstellung einer kostenlosen Servicenummer (0800 115 46
00),
Bearbeitung der JobCard-Verträge incl. Abrechnung mit den diversen
Firmen, mit den Aufgabenträgern und den Verkehrsunternehmen,
Bearbeitung von Umleitungen und entsprechende Informationen an den
Haltestellen,
Verwaltung der Haltestellenaushänge incl. des Aushanges an den
Haltestellen
Tagesgenaue Abrechnung der Bargeldeinnahmen, Bearbeitung der
SEPA-Lastschriften, Rechnungsstellungen incl. Mahnwesen,
Forderungsmanagement/Mahnwesen,
Sonderaufgaben, z.B. Verkauf von Gutscheinen für den Einzelhandel
(Schex in the City), Verkauf von Ferienpässen etc., Beratung von
Urlaubsgästen bzgl. der Sehenswürdigkeiten in und außerhalb der Stadt
Kempten
5. Anschlusssicherung
Das beauftragte Verkehrsunternehmen hat sicherzustellen, dass
vorgesehene Anschlüsse an den festgelegten Umsteigehaltestellen und zu
den im Nahverkehrsplan als relevant bezeichneten Bahnverbindungen
erreicht werden.
6. Busbahnhof (ZUM)
Die ZUM ist Mittelpunkt des gesamten Nahverkehrsraum Kempten / nördl.
Oberallgäu. Das beauftrage Verkehrsunternehmen hat die ZUM zu betreiben
und zu unterhalten. Teil seiner gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen
ist es, den Busbahnhof allen im Nahverkehrsraum tätigen
Verkehrsunternehmen kostenlos zur Nutzung anzubieten,
Der Busbahnhof umfasst ein Kundenbüro, eine Wartehalle, eine
öffentliche Toilette, Toiletten für Mitarbeiter und Busfahrer, einen
zusätzlichen Büroraum und einen Sozialraum für Mitarbeiter und
Busfahrer. Diese räumliche Ausstattung hat der Betreiber anzubieten und
für die Dauer des öffentlichen Dienstleistungsauftrags
aufrechtzuerhalten,
Die Fahrgäste sollen sich im gesamten Bereich der ZUM sicher fühlen
können. Zu diesem Zweck hat das beauftragte Verkehrsunternehmen für den
gesamten Bereich der ZUM eine für die Verfolgung von Ordnungsverstößen
geeignete Videoüberwachung einzurichten und stets (24 Stunden)
funktionsfähig zu halten sowie das Hausrecht im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen durchzusetzen,
Das beauftragte Verkehrsunternehmen ist verpflichtet, die gesamte ZUM
während der Geltungsdauer seines öffentlichen Dienstleistungsauftrags
in einem ordnungsgemäßen und attraktiven Erscheinungsbild zu
unterhalten. Zu den geschuldeten Unterhaltungsmaßnahmen zählen
insbesondere:
Reinigung der öffentlichen Toilette dreimal täglich,
Reinigung der Wartehalle und WC-Anlage zweimal täglich,
Sämtliche anderen Bereiche müssen einmal täglich gereinigt werden,
Die Fenster sind einmal monatlich zu reinigen,
Der Außenbereich der ZUM muss täglich gereinigt werden.
Der Winterdienst ist komplett zu übernehmen. Dabei wird die
Verordnung über das Reinhalten und Reinigen der öffentlichen Straßen
und die Sicherung der Gehwege bei Schnee und Glatteis in der Stadt
Kempten zugrunde gelegt. Der Winterdienst hat vor 5:00 und bei Bedarf
mehrmals täglich zu erfolgen. Bei Bedarf ist der Schnee
abzutransportieren. Fußgängerwege sind in jedem Fall glätte- und
eisfrei zu halten. Alle witterungsbedingten Gefahren für die
körperliche Unversehrtheit von Menschen sind präventiv zu vermeiden.
Insbesondere sind überhängende Schneewehen an Dächern unverzüglich zu
entfernen.
Das beauftragte Verkehrsunternehmen hat ferner die Wartung und
Reparaturarbeiten für sämtliche Einrichtungen der ZUM incl. der
gesamten Haustechnik zu übernehmen. Dies gilt auch für alle
Einrichtungen der ZUM im Außenbereich,
Das beauftragte Verkehrsunternehmen hat stets auf größtmögliche
Sauberkeit zu achten,
Das beauftragte Verkehrsunternehmen hat die elektronischen
Fahrplananzeigen zu betreiben und deren Funktionsfähigkeit
sicherzustellen,
Für die Fahrgäste / Besucher der Stadt müssen in der ZUM ausreichend
Schließfächer vorgehalten werden.
7. Vertrieb
Für den Vertrieb von Tarifangeboten hat das beauftragte
Verkehrsunternehmen unter anderem die Vertriebssysteme Allgäu
WalserCard und Schwabenbund Services einzusetzen.
8. Tarif
Von jedem Betreiber ist der Verbundtarif der mona GmbH für die
Buslinien Kempten und Umgebung anzuwenden. Die einzelnen
Tarifbestimmungen und Preise sind abrufbar unter der Internetadresse
[7]https://mona-allgaeu.de/tarife/tarife.
9. Verkehrsverbund mona GmbH
Die im Nahverkehrsraum Kempten tätigen Verkehrsunternehmen haben sich
in der mona GmbH zu einem Verkehrs- und Tarifverbund
zusammengeschlossen. Die wichtigsten Ziele der mona GmbH sind:
die Einführung eines Verbundtarifs für den Bereich Oberallgäu,
Ostallgäu, Kaufbeuren und Kempten (Projektgebiet),
die Einführung eines einheitlichen Vertriebssystems (SBS) im gesamten
Projektgebiet,
eine einheitliche Fahrgastinformation im gesamten Verbundgebiet
insbesondere mit zeitgemäßen Medien:
eine einheitliche Ausstattung der Haltestellen einschließlich
Einführung von elektronischen Fahrplananzeigern im gesamten
Verbundgebiet.
Jedes beauftragte Verkehrsunternehmen ist verpflichtet, der mona GmbH
als Gesellschafterin beizutreten, diese bei der Erfüllung ihrer
Aufgaben zu unterstützen und im eigenen Unternehmen die dafür
notwendigen Voraussetzungen zu schaffen. Das beauftragte
Verkehrsunternehmen hat der mona GmbH die für deren Arbeit notwendigen
Unterlagen zur Verfügung zu stellen und alle für die Aufgabenerfüllung
notwendige Auskünfte zu erteilen. Der Betreiber hat sich auf Grundlage
des Wirtschaftsplanes der mona GmbH an den Kosten dieser
Verbundgesellschaft zu beteiligen.
D) Bereitschaft zum Einsatz von Zukunftstechnologien nach Vorgabe des
Aufgabenträgers
Jedes beauftragte Verkehrsunternehmen hat sich zu verpflichten, während
der Laufzeit seines öffentlichen Dienstleistungsauftrags die
politischen Vorgaben des Aufgabenträgers hinsichtlich alternativer
Antriebe seiner Fahrzeuge, der Einführung neuer Beförderungsangebote,
des Einsatzes digitaler Informationsverarbeitungstechnologien sowie
anderer innovativer Technologien flexibel umzusetzen, soweit die
Grundsätze ordnungsgemäßer Geschäftsführung eines gemeinwirtschaftlich
ausgerichteten Unternehmens und die öffentlichen Verkehrsinteressen
nicht gefährdet werden.
Das beauftragte Verkehrsunternehmen hat in seinen Verträgen mit
Nachunternehmern die Einhaltung dieser Verpflichtung sicherzustellen.
III.1.6)Sonstige besondere Bedingungen:
Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: nein
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen:
Etwaig geforderte Mindestbedingung(en):
III.2.2)Technische Anforderungen
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen:
Etwaig geforderte Mindestbedingung(en):
III.3)Qualitätsziele für Dienstleistungsaufträge
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
an einen internen Betreiber (Art. 5.2 von 1370/2007)
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen:
IV.3.2)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
Unterlagen
IV.3.3)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
IV.3.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
verfasst werden können
IV.3.5)Bindefrist des Angebots
IV.3.6)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Name und Anschrift des gewählten Betreibers
Kemptener Verkehrsbetriebe- und Beteiligungsgesellschaft GmbH & Co.KG,
vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Siedersberger
Kaufbeurer Straße 15
87437 Kempten
Deutschland
E-Mail: [8]info@zum-kempten.de
Telefon: +49 83110647
Internet-Adresse:
[9]https://www.mona-allgaeu.de/unsere-verkehrsunternehmen/
Fax: +49 83110782
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Zusätzliche Angaben:
A) Hinweis auf Frist für eigenwirtschaftliche Genehmigungsanträge
Interessierte Verkehrsunternehmen können für die hier beschriebenen
Verkehrsleistungen innerhalb einer Frist von 3 Monaten nach
Veröffentlichung dieser Vorabbekanntmachung (§ 12 Abs. 6 PBefG) bei der
zuständigen Genehmigungsbehörde in deutscher Sprache einen Antrag auf
Genehmigung einer so genannten eigenwirtschaftlichen Verkehrsleistung
mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr beantragen. Die Legaldefinition
eigenwirtschaftlicher Verkehrsleistungen findet sich in § 8 Abs. 4 S.
2 und 3 des Personenbeförderungsgesetzes.
Genehmigungsbehörde für eigenwirtschaftliche Verkehrsleistungen ist
die:
Regierung von Schwaben
Fronhof 10
86152 Augsburg
Anträge, die bei der Genehmigungsbehörde nach dem genannten Fristablauf
eingehen, können vorbehaltlich einer Ausnahme nach § 12 Abs. 6 S. 2
und 3 PBefG nicht mehr berücksichtigt werden. Ebenso wenig sind
eigenwirtschaftliche Anträge, die sich nur auf Teilleistungen dieser
Vorabbekanntmachung beziehen, genehmigungsfähig. Die Vergabe des
öffentlichen Dienstleistungsauftrags für die unter Ziffer II.1.3)
aufgelisteten Linienverkehre ist demnach als Auftrag für eine
Gesamtleistung beabsichtigt (§ 8a Abs. 2 Satz 4 PBefG).
Darüber hinaus müssen auch die im Rahmen eines eigenwirtschaftlichen
Genehmigungsantrags verbindlich zugesicherten Verkehrsleistungen mit
Blick auf den Versagungsgrund in § 13 Abs. 2a Satz 2 und 3 PBefG
mindestens dem bisherigen Verkehrsangebot in Kempten entsprechen und
dürfen darüber hinaus nicht wesentlich von den in dieser
Vorabbekanntmachung genannten qualitativen und quantitativen
Anforderungen abweichen, um genehmigungsfähig zu sein.
Es handelt sich bei diesen maßgebenden Vorgaben insbesondere um
1) die Anforderungen hinsichtlich der Linienführung und der
Fahrleistung gemäß Ziffer II.1.3);
2) die quantitativen und qualitativen Anforderungen (Qualitäts- und
Mindeststandards) an das Verkehrsangebot im Stadtverkehr Kempten gemäß
dem Nahverkehrsplan;
3) den im Nahverkehrsplan und in dieser Vorabbekanntmachung
vorgegebenen Anforderungen an den Tarif sowie an die
Beförderungsbedingungen; in der Stadt Kempten gilt der Verbundtarif der
mona GmbH für die Buslinien Kempten und Umgebung; dieser ist in seiner
jeweils aktuellen Fassung als Höchsttarif gemäß der Beschreibung in
Ziffer III.1.5) anzuwenden;
4) die sonstigen Standards und Anforderungen an die Verkehrsbedienung
gemäß der Beschreibung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen des
Betreibers in Ziffer III.1.5) dieser Vorabbekanntmachung.
Änderungen und Berichtigungen dieser Vorabbekanntmachung:
Sollten sich die dieser Vorabinformation zugrundeliegenden
Informationen wesentlich ändern, so wird die Stadt Kempten eine
Berichtigung veröffentlichen. Diese Berichtigung darf gemäß Art. 7 Abs.
2 Satz 3 VO (EG) 1370/2007 unbeschadet des Zeitpunkts der Einleitung
des Verfahrens zur Erteilung des öffentlichen Dienstleistungsauftrags
erfolgen.
Unklarheiten:
Die Stadt Kempten weist darauf hin, dass das hier verwendete
Standard-Formular Vorabinformation ausschließlich gemäß den dort
vorgegebenen Kriterien elektronisch ausgefüllt und nicht verändert
werden kann. Unklarheiten beruhen möglicherweise auf diesem Umstand.
Für Rückfragen und Auskünfte steht die Kontaktstelle (Ziffer 1.1)) zur
Verfügung.
VI.2)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.2.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
80534 München
Deutschland
E-Mail: [10]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 892176-2411
Internet-Adresse:
[11]https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/v
ergabekammer/
Fax: +49 8921762847
VI.2.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die
Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages nach Artikel 5
Absatz 2 bis 5 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 für den Verkehr mit
Straßenbahnen, O-Bussen oder Kraftfahrzeugen unterliegt gemäß § 8a Abs.
7 PBefG der Nachprüfung nach dem 2. und 3. Abschnitt des vierten Teils
des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Einschlägig sind insbesondere die §§ 160 und 135 GWB, aus denen sich
die Fristen für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ergeben.
Gegen Entscheidungen des Auftraggebers ist ein Antrag auf Nachprüfung
durch die Vergabekammer bei der unter VI.2.1) genannten Stelle
zulässig.
Der Antrag ist nur innerhalb der in § 160 Abs. 3 GWB genannten Fristen
zulässig. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen
und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren
enthalten (§ 161 GWB).
VI.2.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
siehe oben unter VI.2.1
Deutschland
VI.3)Bekanntmachung der Auftragsvergabe:
VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
13.7.2018
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References
1. mailto:annika.spatscheck@kempten.de?subject=TED
2. https://www.kempten.de/
3. https://www.regierung.schwaben.bayern.de/
4. https://www.oberallgaeu.org/wirtschaft_verkehr/nahverkehr_schuelerbefoerderung/nahverkehr_schuelerbefoerderung/Nahverkehrsplan
.html
5. https://mona-allgaeu.de/tarife/tarife
6. https://mona-allgaeu.de/
7. https://mona-allgaeu.de/tarife/tarife
8. mailto:info@zum-kempten.de?subject=TED
9. https://www.mona-allgaeu.de/unsere-verkehrsunternehmen/
10. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED
11. https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
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The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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