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Ausschreibung: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung - DE-München
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Dokument Nr...: 308549-2018 (ID: 2018071709272466490)
Veröffentlicht: 17.07.2018
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DE-München: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
2018/S 135/2018 308549
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Max-Planck-Gesellschaft z.F.d.W. Generalverwaltung;
Hofgartenstraße 8
München
80539
Deutschland
Kontaktstelle(n): Sachgebiet Vergabemanagement
E-Mail: [1]IT-Vergabe@gv.mpg.de
Fax: +49 8921081367
NUTS-Code: DE212
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.mpg.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_De
tails&TenderOID=54321-Tender-1647ed2f6cf-3762d258f61e576d
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[4]www.tender24.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von
Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein
verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang
zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich
unter: [5]www.tender24.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Einrichtung des privaten Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Forschung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Smart BB II CAFM
Referenznummer der Bekanntmachung: 8407 0804 0368
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72000000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Überlassung einer CAFM-Standardsoftware inklusive Implementierung,
Customizing, Projektmanagement, Schulung und Support und Service (Smart
BB II)
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 0.01 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE212
Hauptort der Ausführung:
Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V.
Generalverwaltung
Hofgartenstr. 8
80539 München
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Umfang der Vergabe ist zunächst die Implementierungsleistung der
CAFM-Software im Rahmen des Implementierungsprojekts. Dieses
Implementierungsprojekt erstreckt sich voraussichtlich über einen
Zeitraum von 2 Jahren (2019 und 2020). Mit der Abnahme des Projekts
erfolgt die Übergabe als Standardservice und Support in den
Regelbetrieb. Mit der Abnahme und der Übergabe in den Regelbetrieb
beginnt die eigentliche Laufzeit von maximal 4 Jahren. Davon sind die
ersten beiden Jahre als Mindestvertragslaufzeit definiert. Nach der
Mindestvertragslaufzeit besitzt der Auftraggeber ein entsprechendes
Kündigungsrecht (siehe hierzu die Regelungen in den jeweiligen
Vertragsentwürfen). Dies resultiert in einer Gesamtlaufzeit von 6
Jahren für die Projektleistung und die anschließende Wartungs- und
Supportleistung.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 02/01/2019
Ende: 30/12/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Alle Anlagen und Kapitelverweise beziehen sich auf die
Vergabeunterlagen:
Kap. 4.2 Bewertung der Unternehmensreferenzen (Kriterium A/B-11)
Die gemäß Kapitel 3.4.5 geforderten Unternehmensreferenzen werden bei
der Erfüllung der Mindestanforderungen bewertet.
Es erfolgt eine vergleichende Bewertung der von den Bewerbern
dargestellten Unternehmensreferenzen. Die Referenzen werden dabei
basierend auf dem nachfolgend dargestellten Bewertungssystem
vergleichend insgesamt mit 0 bis 5 Punkten bewertet. Gleichwertige
Darstellungen erhalten gleichviele Punkte. Die Nichterfüllung der
genannten Kriterien über alle genannten Referenzen wird mit null (0)
bewertet, die maximale Bewertung erfolgt mit fünf (5) Punkten. Die
Bewertung erfolgt ohne Gewichtungsfaktor, so dass max. 5 Punkte
erreicht werden können. Die Kriterien ergeben sich aus den geforderten
Funktionalitäten des Eckpunktepapiers in Kap. 6.2.2 und 6.2.3:
Schnittstelle Anbindung REGIS an CAFM-System,
Erstellung und Verfolgung von Wartungs-/Inspektions-/Prüfplänen und
-übersichten mit Erinnerungsfunktion,
Digitales Meldeformular im CAFM-System,
Digitales webbasiertes Meldeformular (alternativ zu Telefon/ E-Mail)
für Nutzer (im Sinne Nutzer und nicht CAFM-System-Anwender),
Einsatz mobiler Geräte für W-I-P und Instandsetzung,
Verfolgung von Mängelansprüchen,
Erzeugung des Anhangs zu einem Auftrag/ Bestellanforderung im Sinne
der Mitteilung des Sachverhalts.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Bei geringerer Gesamtlaufzeit (6 J.) müsste bereits während/zum Ende d.
Projektlaufzeit d. Wartungs- u. Supportleistung ausgeschrieben werden,
noch bevor diese kontrolliert in d. Regelbetrieb übergeben werden
konnte. Es würden noch keine hinreichend qualifizierten Erfahrungen
über d. tatsächlich erforderlichen Regelbetriebsleistungen vorliegen,
die für ein neues Verfahren nötig sind s. Kap. 1.7.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Alle Kapitel- u. Anlagenverweise beziehen sich auf die
Vergabeunterlagen/Bewerbungsbedingungen:
Kap. 3.2.2 Berufs- oder Handelsregisterauszug (A-03)
Vorlage eines aktuellen (d.h. die bestehenden aktuellen Gegebenheiten
wiedergebenden) Berufs- oder Handelsregisterauszugs nach Maßgabe der
Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist,
oder ein gleichwertiger Nachweis zur Erlaubnis der Berufsausübung,
sofern dieser nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist.
Bei Verwendung der EEE hat der Bewerber die entsprechende Angabe in
Teil IV Abschnitt A Befähigung zur Berufsausübung vorzunehmen
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Alle Kapitel- u. Anlagenverweise beziehen sich auf die
Vergabeunterlagen/Bewerbungsbedingungen:
In Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit hat
der Bewerber die nachfolgenden Angaben, Erklärungen oder Nachweise mit
dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Im Falle von Bewerbergemeinschaften oder dem Einsatz anderer
Unternehmen wird hinsichtlich des Eignungsnachweises nochmals auf die
entsprechenden Ausführungen in Kapitel 1.15 und Kapitel 1.16 verwiesen.
Hinweis: Bewerbergemeinschaften (BG) haben die unter diesem Kapitel 3.3
geforderten Angaben für jedes Mitglied der BG getrennt zu nennen. Auch
wenn die Bewertung in einer Gesamtschau erfolgt.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Kap. 3.3.1 Jahresumsatz (A-04, A-05)
Zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit hat der Bewerber eine Erklärung über:
den Gesamtjahresumsatz des Unternehmens (A-04) sowie,
den spezifischen Jahresumsatz des Unternehmens in dem vom Auftrag
abgedeckten Geschäftsbereich (A-05) jeweils bezogen auf die letzten
drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2015-2017) abzugeben, sofern
die entsprechenden Angaben verfügbar sind.
Dabei werden an den spezifischen Jahresumsatz (A-05) folgende
Mindestanforderungen gestellt in diesen Geschäftsjahren gestellt:
Im Mittel jährlich achthunderttausend (800 000) EUR (exkl. USt).
Bewerber müssen diesen Mindestjahresumsatz erfüllen, um geeignet zu
sein. Bei Nichterfüllung des geforderten Mindestjahresumsatzes wird der
Bewerber als ungeeignet ausgeschlossen.
Die entsprechenden Angaben sind im Formblatt Umsatzdarstellung
(Anlage 7) vorzunehmen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Hinweis: Sofern für das Jahr 2017 noch keine abschließenden Zahlen
vorliegen, sind ausnahmsweise vorläufige sorgfältige Schätzungen
anzugeben und entsprechend zu kennzeichnen.
Im Falle einer BG oder der Eignungsleihe ist von jedem Unternehmen eine
gesonderte Erklärung einzureichen. Die Beurteilung erfolgt jedoch
anhand der gemeinschaftlich addierten Werte (vgl. Kapitel 1.15 und
1.16).
Kap. 3.3.2 Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung (A-06)
Gefordert wird vom Bewerber das Vorliegen einer Erklärung zur Höhe der
Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in geeigneter Höhe. Diese
muss mindestens die nachfolgend aufgeführten Deckungssummen aufweisen.
Die Versicherungssumme muss dabei:
für Personen- und Sachschäden mindestens zwei (2) Mio. EUR (2-fach
maximiert) sowie,
für Vermögensschäden mindestens hunderttausend (100 000) EUR (2-fach
maximiert) betragen.
Mit dem Teilnahmeantrag muss der Bewerber insofern erklären, dass er
über eine entsprechende Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
verfügt oder:
sich verpflichtet, eine solche im Falle der Zuschlagserteilung binnen
vier (4) Wochen nach Vertragsschluss abzuschließen und diese über die
gesamte Laufzeit des Vertrages unterhalten wird.
Die entsprechende Erklärung zum Bestehen einer entsprechenden
Versicherung hat der Bewerber durch Verwendung des Formblatts
Erklärung zur Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung, Anlage 8
vorzunehmen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Im Falle einer BG haben alle Mitglieder das Vorliegen der genannten
Mindestdeckung zu erklären und nachzuweisen. Kann ein Mitglied einer BG
den Nachweis nicht führen, führt dieses zum Ausschluss der BG als
solcher.
Im Falle der Eignungsleihe haben der Bewerber und das/die andere(n)
Unternehmen das Vorliegen der genannten Mindestdeckung zu erklären und
nachzuweisen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Alle Kapitel- u. Anlagenverweise beziehen sich auf die
Vergabeunterlagen/Bewerbungsbedingungen:
In Bezug auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit hat der
Bewerber die nachfolgenden Angaben, Erklärungen oder Nachweise mit dem
Teilnahmeantrag einzureichen.
Im Falle von Bewerbergemeinschaften oder dem Einsatz anderer
Unternehmen wird hinsichtlich des Eignungsnachweises nochmals auf die
entsprechenden Ausführungen in Kapitel 1.15 und Kapitel 1.16 verwiesen.
Hinweis:
Bewerbergemeinschaften (BG) haben die unter diesem Kapitel 3.4
geforderten Angaben für jedes Mitglied der BG getrennt zu nennen. Auch
wenn die Bewertung grundsätzlich in einer Gesamtschau erfolgt, sofern
nicht etwas Abweichendes nachfolgend geregelt ist.
Sofern sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung (zumindest
teilweise) auf die Fähigkeiten von anderen Unternehmen berufen will,
haben der Bewerber und das/die andere(n) Unternehmen die unter diesem
Kapitel geforderten Angaben getrennt zu nennen.
Achtung!
Aufgrund Zeichenbegrenzung ist nachfolgend nur eine kurze Nennung der
Kriterien möglich! Es wird ausdrücklich auf das jeweilige Kapitel der
Bewerbungsbedingungen verwiesen!!
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
3.4.1 Erklärung zur Marktzugehörigkeit der Software (A-07)
Der Bewerber muss in Bezug auf die Marktzugehörigkeit (Erstrelease)
unter Verwendung der Anlage 9 das nachfolgende Kriterium erfüllen:
die angebotene Software muss mindestens seit 2013 am Markt etabliert
sein (Implementierung durchgeführt) und folgende Prozesse gemäß
Eckpunktepapier Kap. 6.2 seit 2013 abbilden:
Stammdatenverwaltung,
Wartung-Prüfung-Inspektion,
Instandsetzung,
Flächenverwaltung.
3.4.2 Erklärung zur Verfügbarkeit der Software (A-08)
Als Nachweis der erforderlichen technischen Ausrüstung des Bewerbers
für die Ausführung des Auftrags hat dieser anhand Anlage 10 zu
beschreiben bzw. zu bestätigen, dass der Bewerber selbst Hersteller der
entsprechenden Softwarelösung ist und so über die erforderliche
Software verfügt. Alternativ ist zum Nachweis der Verfügbarkeit der
erforderlichen Software auch ein Nachweis des Herstellers der Software
bzw. eine Eigenerklärung ausreichend, dass der Bewerber zum Vertrieb
der hier gesuchten Softwarelösung autorisiert ist.
3.4.3 Beschreibung der technischen Infrastruktur (A-09)
Der zukünftige Einsatz der gesuchten Softwarelösung unterliegt, unter
Berücksichtigung der zu verarbeitenden und speichernden Daten, der
Aufbau der Software und die Integration/Anbindung in die bestehende
Infrastruktur strikten sicherheitstechnischen Auflagen. Um diesen
Auflagen gerecht zu werden, sind die nachfolgend in Anlage 11 genannten
wesentlichen Eigenschaften zu erfüllen (Einreichung der Anlage 11).
3.4.4 Funktionale Anforderungen an die Software (A-10)
In Anlage 12 Fachliche Eignung der Software werden die allgemeinen
funktionalen Anforderungen an die gesuchte Gesamtlösung, bestehend aus
dem CAFM-System und einer bidirektionalen CAD-Anbindung aufgeführt.
Für den Auftraggeber kommt aus den folgenden Gründen nur eine Lösung
mit diesen Funktionsumfängen in Frage:
Sicherstellung der Zusammenarbeit mit externen Architekten und
Fachplanern,
Sicherstellung des Austausches von Planungsdaten für Institute ohne
CAD-Pläne,
Sicherstellung der Wahrnehmung der Betreiberverantwortung.
Die entsprechenden Angaben sind in der Anlage 12 vorzunehmen.
3.4.5 Unternehmensreferenzen (A/B-11)
Für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (zwingende
Vorgaben aus Anlage 13 beachten!) werden von dem Bewerber geeignete
Referenzen über früher ausgeführte vergleichbare Leistungen in Form
einer Liste der in den letzten fünf (5) Jahren erbrachten wesentlichen
Dienstleistungen gefordert.
3.4.6 Erklärung zum Profil eines Projektleiters (A-12)
Der Bewerber hat für die Leistungserbringung einen fachkundigen und
qualifizierten Projektleiter einzusetzen, der auch die Moderation der
vor Ort Workshops durchführt. Im Rahmen der Eignung ist eine Erklärung
(Anlage 14) abzugeben, dass im Unternehmen des Bewerbers mind. 2 VZÄ
(Vollzeitäquivalent) mit dem nachfolgend beschriebenen
Qualifikationsprofil vorhanden sind und später für eine eventuelle
Auftragserfüllung aus diesem Verfügungsbestand eine VZÄ eingesetzt
wird.
Qualifikationsprofil:
Mindestens 6 Jahre Beratungserfahrung bei CAFM-Einführung bei
externen Kunden,
Nachgewiesene Erfahrung als Projektleiter bei mind. 2 Kunden (mind.
ein Kunde inhaltlich mit dem hier in Rede stehenden Anforderungen
vergleichbar),
In den letzten 5 Jahren (ausgehend vom Ende der
Teilnahmeantragsfrist) zumindest bei einem Referenzprojekt ein
CAFM-System mit einem Gesamtauftragswert von 300 000 EUR (exkl. USt) in
leitender Position (als Projektleiter) implementiert haben (Angabe von:
Bezeichnung der Leistung, des Auftragswertes, des
Erbringungszeitpunktes/-zeitraums, Auftraggeber),
Der Projektleiter muss eine Prince2 Foundation Zertifizierung oder
einen gleichwertigen Qualifikationsnachweis vorweisen,
Ad hoc abrufbares einschlägiges Spezialwissen,
Sehr gute Kommunikationsfähigkeitauf allen Hierarchieebenen in
deutscher Sprache.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Siehe Vergabeunterlagen, hier Anlage 15 Eckpunktepapier, Kapitel 2:
Kap. 2.1: Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen
Kap. 2.2: Verpflichtung zur Geheimhaltung
Kap. 2.3: Betriebsvereinbarungen
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
verhandelnden Angebote
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
Verhandlungen durchzuführen
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: [6]2017/S 146-301813
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 14/08/2018
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 31/08/2018
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/12/2018
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Teilnahmeanträge können elektronisch über das Vergabeportal (vgl.
Kapitel 1.11.1 der Bewerbungsbedingungen) oder auf dem Postweg oder
direkt (vgl. Kapitel 1.11.2) abgegeben werden. Die Einreichung von
Teilnahmeanträgen per E-Mail oder per Telefax ist nicht zulässig!
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Hofgartenstr. 8
München
80539
Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage
nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein
Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist,
bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf
Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die
Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der
Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB.
Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet,
verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die
Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und
Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags
setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10
Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1
GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in
der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3
Satz 1 Nr. 2 GWB).
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3
Satz 1 Nr. 3 GWB).
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
13/07/2018
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References
1. mailto:IT-Vergabe@gv.mpg.de?subject=TED
2. http://www.mpg.de/
3. https://tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1647ed2f6cf-3762d258f61e576d
4. http://www.tender24.de/
5. http://www.tender24.de/
6. http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:301813-2017:TEXT:DE:HTML
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