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Ausschreibung: Arzneimittel - DE-Bochum
Arzneimittel
Dokument Nr...: 307674-2018 (ID: 2018071709105565603)
Veröffentlicht: 17.07.2018
*
DE-Bochum: Arzneimittel
2018/S 135/2018 307674
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS)
Wasserstraße 215
Bochum
44799
Deutschland
Kontaktstelle(n): Dez. IX.1.1 Vergabestelle
E-Mail: [1]openhouse.rabattvertrag2018-6@kbs.de
NUTS-Code: DEA51
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]http://www.kbs.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist eingeschränkt. Weitere
Auskünfte sind erhältlich unter:
[3]https://www.kbs.de/DE/00_ueber_uns/23_ausschreibungen/eu-weite_aussc
hreibungen/InhNav.html
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Offene Rahmenvereinbarung über Arzneimittelrabatte gemäß § 130a Abs.8
SGB V mit jederzeitiger Beitrittsmöglichkeit, sog. Zulassungsmodell
2018-6
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
33600000
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen
mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs.8 Satz 1 SGB
V. Die Aufforderung zur Teilnahme ist nur an pharmazeutische
Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer
Unternehmer im Sinne des § 4 Abs.18 Arzneimittelgesetz gerichtet. Es
handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren nach § 15 VgV i.V.m. § 119
Abs.3 GWB, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum
Abschluss/Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer
festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der
Höhe des Rabattes. Vertragspartner können unbegrenzt viele
pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften
pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18
Arzneimittelgesetz werden.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Codein, ATC-Code: R05DA04
Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
33600000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE
Hauptort der Ausführung:
Bundesweit
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen
zu dem Wirkstoff Codein, ATC-Code: R05DA04" mit pharmazeutischen
Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes
Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die
Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder
Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des §
4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um
ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der
Aufforderung zum Abschluss/ Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für
alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen
einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter
Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet.
Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer
oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne
des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter
Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes
geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die
geforderten Eigenerklärungen und Anlagen sowie der Vertrag bzw. die
Verträge unterschrieben an die KBS gesandt werden.
Frühester Vertragsbeginn ist der 1.9.2018, sofern der unterschriebene
Vertrag und die geforderten Erklärungen bzw. Nachweise spätestens am
5.8.2018 bei der KBS eingegangen sind. Vertragsbeginn ist somit der
jeweils 1. des Monats, der auf den Monat des Eingangs des
unterschriebenen Vertrages sowie der geforderten Erklärungen bzw.
Nachweise bei der KBS folgt, sofern der Eingang bis zum jeweils 5.
eines Monats erfolgt; ansonsten der jeweils 1. des übernächsten Monats.
Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf,
sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. die Wirkstoffkombination(en)
Vertragspartner im Wege eines formellen Vergabeverfahrens feststehen.
Schlusstermin für den Eingang von Beitritten ist der 5.7.2020. In jedem
Fall enden die Verträge am 31.8.2020.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Filgastrim, ATC-Code: L03AA02
Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
33600000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE
Hauptort der Ausführung:
Bundesweit
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen
zu dem Wirkstoff "Filgastrim, ATC-Code: L03AA02" mit pharmazeutischen
Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes
Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die
Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder
Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des §
4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um
ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der
Aufforderung zum Abschluss/ Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für
alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen
einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter
Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet.
Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer
oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne
des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter
Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes
geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die
geforderten Eigenerklärungen und Anlagen sowie der Vertrag bzw. die
Verträge unterschrieben an die KBS gesandt werden.
Frühester Vertragsbeginn ist der 01.09.2018, sofern der unterschriebene
Vertrag und die geforderten Erklärungen bzw. Nachweise spätestens am
05.08.2018 bei der KBS eingegangen sind. Vertragsbeginn ist somit der
jeweils 1. des Monats, der auf den Monat des Eingangs des
unterschriebenen Vertrages sowie der geforderten Erklärungen bzw.
Nachweise bei der KBS folgt, sofern der Eingang bis zum jeweils 5.
eines Monats erfolgt; ansonsten der jeweils 1. des übernächsten Monats.
Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf,
sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. die Wirkstoffkombination(en)
Vertragspartner im Wege eines formellen Vergabeverfahrens feststehen.
Schlusstermin für den Eingang von Beitritten ist der 05.07.2020. In
jedem Fall enden die Verträge am 31.08.2020.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Fluticason-17-propionat, Darreichungsform: DOS, ATC-Code: R03BA05
Los-Nr.: 3
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
33600000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE
Hauptort der Ausführung:
Bundesweit
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen
zu dem Wirkstoff "Fluticason-17-propionat, Darreichungsform: DOS,
ATC-Code: R03BA05" mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a
Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge).
Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur
an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften
pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18
Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein
Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung
zum Abschluss/ Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer
festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der
Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur
der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können
unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder
Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des §
4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer
II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes
geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die
geforderten Eigenerklärungen und Anlagen sowie der Vertrag bzw. die
Verträge unterschrieben an die KBS gesandt werden.
Frühester Vertragsbeginn ist der 01.09.2018, sofern der unterschriebene
Vertrag und die geforderten Erklärungen bzw. Nachweise spätestens am
05.08.2018 bei der KBS eingegangen sind. Vertragsbeginn ist somit der
jeweils 1. des Monats, der auf den Monat des Eingangs des
unterschriebenen Vertrages sowie der geforderten Erklärungen bzw.
Nachweise bei der KBS folgt, sofern der Eingang bis zum jeweils 5.
eines Monats erfolgt; ansonsten der jeweils 1. des übernächsten Monats.
Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf,
sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. die Wirkstoffkombination(en)
Vertragspartner im Wege eines formellen Vergabeverfahrens feststehen.
Schlusstermin für den Eingang von Beitritten ist der 05.07.2020. In
jedem Fall enden die Verträge am 31.08.2020.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Tiotropiumbromid, ATC-Code: R03BB04
Los-Nr.: 4
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
33600000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE
Hauptort der Ausführung:
Bundesweit
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen
zu dem Wirkstoff "Tiotropiumbromid, ATC-Code: R03BB04" mit
pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1
Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a
Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an
pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften
pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18
Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein
Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung
zum Abschluss/ Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer
festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der
Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur
der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können
unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder
Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des §
4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer
II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes
geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die
geforderten Eigenerklärungen und Anlagen sowie der Vertrag bzw. die
Verträge unterschrieben an die KBS gesandt werden.
Frühester Vertragsbeginn ist der 01.09.2018, sofern der unterschriebene
Vertrag und die geforderten Erklärungen bzw. Nachweise spätestens am
05.08.2018 bei der KBS eingegangen sind. Vertragsbeginn ist somit der
jeweils 1. des Monats, der auf den Monat des Eingangs des
unterschriebenen Vertrages sowie der geforderten Erklärungen bzw.
Nachweise bei der KBS folgt, sofern der Eingang bis zum jeweils 5.
eines Monats erfolgt; ansonsten der jeweils 1. des übernächsten Monats.
Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf,
sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. die Wirkstoffkombination(en)
Vertragspartner im Wege eines formellen Vergabeverfahrens feststehen.
Schlusstermin für den Eingang von Beitritten ist der 05.07.2020. In
jedem Fall enden die Verträge am 31.08.2020.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Tacrolimus, Darreichungsform: HKP, RET, ATC-Code: L04AD02
Los-Nr.: 5
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
33600000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE
Hauptort der Ausführung:
Bundesweit
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen
zu dem Wirkstoff "Tacrolimus, Darreichungsform: HKP, RET, ATC-Code:
L04AD02" mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8
Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß §
130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an
pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften
pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18
Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein
Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung
zum Abschluss/ Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer
festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der
Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur
der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können
unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder
Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des §
4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer
II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes
geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die
geforderten Eigenerklärungen und Anlagen sowie der Vertrag bzw. die
Verträge unterschrieben an die KBS gesandt werden.
Frühester Vertragsbeginn ist der 01.09.2018, sofern der unterschriebene
Vertrag und die geforderten Erklärungen bzw. Nachweise spätestens am
05.08.2018 bei der KBS eingegangen sind. Vertragsbeginn ist somit der
jeweils 1. des Monats, der auf den Monat des Eingangs des
unterschriebenen Vertrages sowie der geforderten Erklärungen bzw.
Nachweise bei der KBS folgt, sofern der Eingang bis zum jeweils 5.
eines Monats erfolgt; ansonsten der jeweils 1. des übernächsten Monats.
Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf,
sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. die Wirkstoffkombination(en)
Vertragspartner im Wege eines formellen Vergabeverfahrens feststehen.
Schlusstermin für den Eingang von Beitritten ist der 05.07.2020. In
jedem Fall enden die Verträge am 31.08.2020.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Kaliumchlorid, ATC-Code: A12BA01
Los-Nr.: 6
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
33600000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE
Hauptort der Ausführung:
Bundesweit
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen
zu dem Wirkstoff "Kaliumchlorid, ATC-Code: A12BA01" mit
pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1
Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a
Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an
pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften
pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18
Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein
Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung
zum Abschluss/ Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer
festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der
Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur
der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können
unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder
Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des §
4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer
II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes
geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die
geforderten Eigenerklärungen und Anlagen sowie der Vertrag bzw. die
Verträge unterschrieben an die KBS gesandt werden.
Frühester Vertragsbeginn ist der 01.09.2018, sofern der unterschriebene
Vertrag und die geforderten Erklärungen bzw. Nachweise spätestens am
05.08.2018 bei der KBS eingegangen sind. Vertragsbeginn ist somit der
jeweils 1. des Monats, der auf den Monat des Eingangs des
unterschriebenen Vertrages sowie der geforderten Erklärungen bzw.
Nachweise bei der KBS folgt, sofern der Eingang bis zum jeweils 5.
eines Monats erfolgt; ansonsten der jeweils 1. des übernächsten Monats.
Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf,
sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. die Wirkstoffkombination(en)
Vertragspartner im Wege eines formellen Vergabeverfahrens feststehen.
Schlusstermin für den Eingang von Beitritten ist der 05.07.2020. In
jedem Fall enden die Verträge am 31.08.2020.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Natriumselenit - verschreibungspflichtig, ATC-Code: A02DC01
Los-Nr.: 7
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
33600000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE
Hauptort der Ausführung:
Bundesweit
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen
zu dem Wirkstoff "Natriumselenit - verschreibungspflichtig, ATC-Code:
A02DC01" mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8
Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß §
130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an
pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften
pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18
Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein
Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung
zum Abschluss/ Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer
festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der
Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur
der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können
unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder
Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des §
4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer
II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes
geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die
geforderten Eigenerklärungen und Anlagen sowie der Vertrag bzw. die
Verträge unterschrieben an die KBS gesandt werden.
Frühester Vertragsbeginn ist der 01.09.2018, sofern der unterschriebene
Vertrag und die geforderten Erklärungen bzw. Nachweise spätestens am
05.08.2018 bei der KBS eingegangen sind. Vertragsbeginn ist somit der
jeweils 1. des Monats, der auf den Monat des Eingangs des
unterschriebenen Vertrages sowie der geforderten Erklärungen bzw.
Nachweise bei der KBS folgt, sofern der Eingang bis zum jeweils 5.
eines Monats erfolgt; ansonsten der jeweils 1. des übernächsten Monats.
Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf,
sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. die Wirkstoffkombination(en)
Vertragspartner im Wege eines formellen Vergabeverfahrens feststehen.
Schlusstermin für den Eingang von Beitritten ist der 05.07.2020. In
jedem Fall enden die Verträge am 31.08.2020.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Ofloxacin, Darreichungsform: AUS, ATC-Code: S01AE01
Los-Nr.: 8
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
33600000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE
Hauptort der Ausführung:
Bundesweit
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen
zu dem Wirkstoff "Ofloxacin, Darreichungsform: AUS, ATC-Code: S01AE01"
mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1
Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a
Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an
pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften
pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18
Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein
Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung
zum Abschluss/ Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer
festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der
Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur
der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können
unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder
Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des §
4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer
II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes
geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die
geforderten Eigenerklärungen und Anlagen sowie der Vertrag bzw. die
Verträge unterschrieben an die KBS gesandt werden.
Frühester Vertragsbeginn ist der 01.09.2018, sofern der unterschriebene
Vertrag und die geforderten Erklärungen bzw. Nachweise spätestens am
05.08.2018 bei der KBS eingegangen sind. Vertragsbeginn ist somit der
jeweils 1. des Monats, der auf den Monat des Eingangs des
unterschriebenen Vertrages sowie der geforderten Erklärungen bzw.
Nachweise bei der KBS folgt, sofern der Eingang bis zum jeweils 5.
eines Monats erfolgt; ansonsten der jeweils 1. des übernächsten Monats.
Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf,
sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. die Wirkstoffkombination(en)
Vertragspartner im Wege eines formellen Vergabeverfahrens feststehen.
Schlusstermin für den Eingang von Beitritten ist der 05.07.2020. In
jedem Fall enden die Verträge am 31.08.2020.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Rupatadin, ATC-Code: R06AX28
Los-Nr.: 9
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
33600000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE
Hauptort der Ausführung:
Bundesweit
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen
zu dem Wirkstoff "Rupatadin, ATC-Code: R06AX28" mit pharmazeutischen
Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes
Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die
Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder
Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des §
4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um
ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der
Aufforderung zum Abschluss/ Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für
alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen
einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter
Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet.
Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer
oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne
des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter
Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes
geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die
geforderten Eigenerklärungen und Anlagen sowie der Vertrag bzw. die
Verträge unterschrieben an die KBS gesandt werden.
Frühester Vertragsbeginn ist der 01.09.2018, sofern der unterschriebene
Vertrag und die geforderten Erklärungen bzw. Nachweise spätestens am
05.08.2018 bei der KBS eingegangen sind. Vertragsbeginn ist somit der
jeweils 1. des Monats, der auf den Monat des Eingangs des
unterschriebenen Vertrages sowie der geforderten Erklärungen bzw.
Nachweise bei der KBS folgt, sofern der Eingang bis zum jeweils 5.
eines Monats erfolgt; ansonsten der jeweils 1. des übernächsten Monats.
Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf,
sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. die Wirkstoffkombination(en)
Vertragspartner im Wege eines formellen Vergabeverfahrens feststehen.
Schlusstermin für den Eingang von Beitritten ist der 05.07.2020. In
jedem Fall enden die Verträge am 31.08.2020.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Eletripan, ATC-Code: N02CC06
Los-Nr.: 10
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
33600000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE
Hauptort der Ausführung:
Bundesweit
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen
zu dem Wirkstoff "Eletripan, ATC-Code: N02CC06" mit pharmazeutischen
Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes
Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die
Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder
Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des §
4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um
ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der
Aufforderung zum Abschluss/ Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für
alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen
einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter
Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet.
Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer
oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne
des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter
Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes
geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die
geforderten Eigenerklärungen und Anlagen sowie der Vertrag bzw. die
Verträge unterschrieben an die KBS gesandt werden.
Frühester Vertragsbeginn ist der 01.09.2018, sofern der unterschriebene
Vertrag und die geforderten Erklärungen bzw. Nachweise spätestens am
05.08.2018 bei der KBS eingegangen sind. Vertragsbeginn ist somit der
jeweils 1. des Monats, der auf den Monat des Eingangs des
unterschriebenen Vertrages sowie der geforderten Erklärungen bzw.
Nachweise bei der KBS folgt, sofern der Eingang bis zum jeweils 5.
eines Monats erfolgt; ansonsten der jeweils 1. des übernächsten Monats.
Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf,
sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. die Wirkstoffkombination(en)
Vertragspartner im Wege eines formellen Vergabeverfahrens feststehen.
Schlusstermin für den Eingang von Beitritten ist der 05.07.2020. In
jedem Fall enden die Verträge am 31.08.2020.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Budesonid, Darreichungsform: SUV, ATC-Code: R03BA02
Los-Nr.: 11
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
33600000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE
Hauptort der Ausführung:
Bundesweit
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen
zu dem Wirkstoff "Budesonid, Darreichungsform: SUV, ATC-Code: R03BA02"
mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1
Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a
Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an
pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften
pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18
Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein
Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung
zum Abschluss/ Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer
festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der
Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur
der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können
unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder
Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des §
4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer
II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes
geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die
geforderten Eigenerklärungen und Anlagen sowie der Vertrag bzw. die
Verträge unterschrieben an die KBS gesandt werden.
Frühester Vertragsbeginn ist der 01.09.2018, sofern der unterschriebene
Vertrag und die geforderten Erklärungen bzw. Nachweise spätestens am
05.08.2018 bei der KBS eingegangen sind. Vertragsbeginn ist somit der
jeweils 1. des Monats, der auf den Monat des Eingangs des
unterschriebenen Vertrages sowie der geforderten Erklärungen bzw.
Nachweise bei der KBS folgt, sofern der Eingang bis zum jeweils 5.
eines Monats erfolgt; ansonsten der jeweils 1. des übernächsten Monats.
Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf,
sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. die Wirkstoffkombination(en)
Vertragspartner im Wege eines formellen Vergabeverfahrens feststehen.
Schlusstermin für den Eingang von Beitritten ist der 05.07.2020. In
jedem Fall enden die Verträge am 31.08.2020.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Abacavir, Lamivudin und Zidovudin, ATC-Code: J05AR04
Los-Nr.: 12
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
33600000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE
Hauptort der Ausführung:
Bundesweit
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen
zu dem Wirkstoff "Abacavir, Lamivudin und Zidovudin, ATC-Code: J05AR04"
mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1
Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a
Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an
pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften
pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18
Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein
Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung
zum Abschluss/ Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer
festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der
Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur
der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können
unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder
Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des §
4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer
II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes
geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die
geforderten Eigenerklärungen und Anlagen sowie der Vertrag bzw. die
Verträge unterschrieben an die KBS gesandt werden.
Frühester Vertragsbeginn ist der 01.09.2018, sofern der unterschriebene
Vertrag und die geforderten Erklärungen bzw. Nachweise spätestens am
05.08.2018 bei der KBS eingegangen sind. Vertragsbeginn ist somit der
jeweils 1. des Monats, der auf den Monat des Eingangs des
unterschriebenen Vertrages sowie der geforderten Erklärungen bzw.
Nachweise bei der KBS folgt, sofern der Eingang bis zum jeweils 5.
eines Monats erfolgt; ansonsten der jeweils 1. des übernächsten Monats.
Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf,
sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. die Wirkstoffkombination(en)
Vertragspartner im Wege eines formellen Vergabeverfahrens feststehen.
Schlusstermin für den Eingang von Beitritten ist der 05.07.2020. In
jedem Fall enden die Verträge am 31.08.2020.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Aprepitant, ATC-Code: A04AD12
Los-Nr.: 13
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
33600000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE
Hauptort der Ausführung:
Bundesweit
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen
zu dem Wirkstoff "Aprepitant, ATC-Code: A04AD12" mit pharmazeutischen
Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes
Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die
Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder
Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des §
4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um
ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der
Aufforderung zum Abschluss/ Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für
alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen
einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter
Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet.
Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer
oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne
des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter
Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes
geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die
geforderten Eigenerklärungen und Anlagen sowie der Vertrag bzw. die
Verträge unterschrieben an die KBS gesandt werden.
Frühester Vertragsbeginn ist der 01.09.2018, sofern der unterschriebene
Vertrag und die geforderten Erklärungen bzw. Nachweise spätestens am
05.08.2018 bei der KBS eingegangen sind. Vertragsbeginn ist somit der
jeweils 1. des Monats, der auf den Monat des Eingangs des
unterschriebenen Vertrages sowie der geforderten Erklärungen bzw.
Nachweise bei der KBS folgt, sofern der Eingang bis zum jeweils 5.
eines Monats erfolgt; ansonsten der jeweils 1. des übernächsten Monats.
Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf,
sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. die Wirkstoffkombination(en)
Vertragspartner im Wege eines formellen Vergabeverfahrens feststehen.
Schlusstermin für den Eingang von Beitritten ist der 05.07.2020. In
jedem Fall enden die Verträge am 31.08.2020.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Capsaicin, ATC-Code: N01BX04
Los-Nr.: 14
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
33600000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE
Hauptort der Ausführung:
Bundesweit
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen
zu dem Wirkstoff "Capsaicin, ATC-Code: N01BX04" mit pharmazeutischen
Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes
Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die
Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder
Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des §
4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um
ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der
Aufforderung zum Abschluss/ Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für
alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen
einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter
Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet.
Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer
oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne
des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter
Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes
geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die
geforderten Eigenerklärungen und Anlagen sowie der Vertrag bzw. die
Verträge unterschrieben an die KBS gesandt werden.
Frühester Vertragsbeginn ist der 01.09.2018, sofern der unterschriebene
Vertrag und die geforderten Erklärungen bzw. Nachweise spätestens am
05.08.2018 bei der KBS eingegangen sind. Vertragsbeginn ist somit der
jeweils 1. des Monats, der auf den Monat des Eingangs des
unterschriebenen Vertrages sowie der geforderten Erklärungen bzw.
Nachweise bei der KBS folgt, sofern der Eingang bis zum jeweils 5.
eines Monats erfolgt; ansonsten der jeweils 1. des übernächsten Monats.
Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf,
sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. die Wirkstoffkombination(en)
Vertragspartner im Wege eines formellen Vergabeverfahrens feststehen.
Schlusstermin für den Eingang von Beitritten ist der 05.07.2020. In
jedem Fall enden die Verträge am 31.08.2020.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Dalteparin, ATC-Code: B01AB04
Los-Nr.: 15
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
33600000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE
Hauptort der Ausführung:
Bundesweit
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen
zu dem Wirkstoff "Dalteparin, ATC-Code: B01AB04" mit pharmazeutischen
Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes
Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die
Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder
Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des §
4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um
ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der
Aufforderung zum Abschluss/ Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für
alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen
einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter
Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet.
Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer
oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne
des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter
Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes
geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die
geforderten Eigenerklärungen und Anlagen sowie der Vertrag bzw. die
Verträge unterschrieben an die KBS gesandt werden.
Frühester Vertragsbeginn ist der 01.09.2018, sofern der unterschriebene
Vertrag und die geforderten Erklärungen bzw. Nachweise spätestens am
05.08.2018 bei der KBS eingegangen sind. Vertragsbeginn ist somit der
jeweils 1. des Monats, der auf den Monat des Eingangs des
unterschriebenen Vertrages sowie der geforderten Erklärungen bzw.
Nachweise bei der KBS folgt, sofern der Eingang bis zum jeweils 5.
eines Monats erfolgt; ansonsten der jeweils 1. des übernächsten Monats.
Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf,
sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. die Wirkstoffkombination(en)
Vertragspartner im Wege eines formellen Vergabeverfahrens feststehen.
Schlusstermin für den Eingang von Beitritten ist der 05.07.2020. In
jedem Fall enden die Verträge am 31.08.2020.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Desmopressin, Darreichungsform: SMT, ATC-Code: H01BA02
Los-Nr.: 16
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
33600000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE
Hauptort der Ausführung:
Bundesweit
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen
zu dem Wirkstoff "Desmopressin, Darreichungsform: SMT, ATC-Code:
H01BA02" mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8
Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß §
130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an
pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften
pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18
Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein
Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung
zum Abschluss/ Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer
festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der
Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur
der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können
unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder
Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des §
4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer
II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes
geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die
geforderten Eigenerklärungen und Anlagen sowie der Vertrag bzw. die
Verträge unterschrieben an die KBS gesandt werden.
Frühester Vertragsbeginn ist der 01.09.2018, sofern der unterschriebene
Vertrag und die geforderten Erklärungen bzw. Nachweise spätestens am
05.08.2018 bei der KBS eingegangen sind. Vertragsbeginn ist somit der
jeweils 1. des Monats, der auf den Monat des Eingangs des
unterschriebenen Vertrages sowie der geforderten Erklärungen bzw.
Nachweise bei der KBS folgt, sofern der Eingang bis zum jeweils 5.
eines Monats erfolgt; ansonsten der jeweils 1. des übernächsten Monats.
Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf,
sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. die Wirkstoffkombination(en)
Vertragspartner im Wege eines formellen Vergabeverfahrens feststehen.
Schlusstermin für den Eingang von Beitritten ist der 05.07.2020. In
jedem Fall enden die Verträge am 31.08.2020.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Granisetron, Darreichungsform: PFT, ATC-Code: A04AA02
Los-Nr.: 17
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
33600000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE
Hauptort der Ausführung:
Bundesweit
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen
zu dem Wirkstoff "Granisetron, Darreichungsform: PFT, ATC-Code:
A04AA02" mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8
Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß §
130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an
pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften
pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18
Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein
Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung
zum Abschluss/ Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer
festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der
Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur
der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können
unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder
Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des §
4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer
II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes
geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die
geforderten Eigenerklärungen und Anlagen sowie der Vertrag bzw. die
Verträge unterschrieben an die KBS gesandt werden.
Frühester Vertragsbeginn ist der 01.09.2018, sofern der unterschriebene
Vertrag und die geforderten Erklärungen bzw. Nachweise spätestens am
05.08.2018 bei der KBS eingegangen sind. Vertragsbeginn ist somit der
jeweils 1. des Monats, der auf den Monat des Eingangs des
unterschriebenen Vertrages sowie der geforderten Erklärungen bzw.
Nachweise bei der KBS folgt, sofern der Eingang bis zum jeweils 5.
eines Monats erfolgt; ansonsten der jeweils 1. des übernächsten Monats.
Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf,
sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. die Wirkstoffkombination(en)
Vertragspartner im Wege eines formellen Vergabeverfahrens feststehen.
Schlusstermin für den Eingang von Beitritten ist der 05.07.2020. In
jedem Fall enden die Verträge am 31.08.2020.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Minoxidil, ATC-Code: C02DC01
Los-Nr.: 18
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
33600000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE
Hauptort der Ausführung:
Bundesweit
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen
zu dem Wirkstoff "Minoxidil, ATC-Code: C02DC01" mit pharmazeutischen
Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes
Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die
Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder
Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des §
4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um
ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der
Aufforderung zum Abschluss/ Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für
alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen
einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter
Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet.
Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer
oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne
des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter
Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes
geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die
geforderten Eigenerklärungen und Anlagen sowie der Vertrag bzw. die
Verträge unterschrieben an die KBS gesandt werden.
Frühester Vertragsbeginn ist der 01.09.2018, sofern der unterschriebene
Vertrag und die geforderten Erklärungen bzw. Nachweise spätestens am
05.08.2018 bei der KBS eingegangen sind. Vertragsbeginn ist somit der
jeweils 1. des Monats, der auf den Monat des Eingangs des
unterschriebenen Vertrages sowie der geforderten Erklärungen bzw.
Nachweise bei der KBS folgt, sofern der Eingang bis zum jeweils 5.
eines Monats erfolgt; ansonsten der jeweils 1. des übernächsten Monats.
Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf,
sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. die Wirkstoffkombination(en)
Vertragspartner im Wege eines formellen Vergabeverfahrens feststehen.
Schlusstermin für den Eingang von Beitritten ist der 05.07.2020. In
jedem Fall enden die Verträge am 31.08.2020.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Olodaterol und Tiotropiumbromid, ATC-Code: R03AL06
Los-Nr.: 19
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
33600000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE
Hauptort der Ausführung:
Bundesweit
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen
zu dem Wirkstoff "Olodaterol und Tiotropiumbromid, ATC-Code: R03AL06"
mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1
Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a
Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an
pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften
pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18
Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein
Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung
zum Abschluss/ Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer
festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der
Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur
der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können
unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder
Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des §
4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer
II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes
geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die
geforderten Eigenerklärungen und Anlagen sowie der Vertrag bzw. die
Verträge unterschrieben an die KBS gesandt werden.
Frühester Vertragsbeginn ist der 01.09.2018, sofern der unterschriebene
Vertrag und die geforderten Erklärungen bzw. Nachweise spätestens am
05.08.2018 bei der KBS eingegangen sind. Vertragsbeginn ist somit der
jeweils 1. des Monats, der auf den Monat des Eingangs des
unterschriebenen Vertrages sowie der geforderten Erklärungen bzw.
Nachweise bei der KBS folgt, sofern der Eingang bis zum jeweils 5.
eines Monats erfolgt; ansonsten der jeweils 1. des übernächsten Monats.
Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf,
sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. die Wirkstoffkombination(en)
Vertragspartner im Wege eines formellen Vergabeverfahrens feststehen.
Schlusstermin für den Eingang von Beitritten ist der 05.07.2020. In
jedem Fall enden die Verträge am 31.08.2020.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Roflumilast, ATC-Code: R03DX07
Los-Nr.: 20
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
33600000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE
Hauptort der Ausführung:
Bundesweit
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen
zu dem Wirkstoff "Roflumilast, ATC-Code: R03DX07" mit pharmazeutischen
Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes
Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die
Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder
Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des §
4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um
ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der
Aufforderung zum Abschluss/ Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für
alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen
einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter
Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet.
Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer
oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne
des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter
Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes
geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die
geforderten Eigenerklärungen und Anlagen sowie der Vertrag bzw. die
Verträge unterschrieben an die KBS gesandt werden.
Frühester Vertragsbeginn ist der 01.09.2018, sofern der unterschriebene
Vertrag und die geforderten Erklärungen bzw. Nachweise spätestens am
05.08.2018 bei der KBS eingegangen sind. Vertragsbeginn ist somit der
jeweils 1. des Monats, der auf den Monat des Eingangs des
unterschriebenen Vertrages sowie der geforderten Erklärungen bzw.
Nachweise bei der KBS folgt, sofern der Eingang bis zum jeweils 5.
eines Monats erfolgt; ansonsten der jeweils 1. des übernächsten Monats.
Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf,
sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. die Wirkstoffkombination(en)
Vertragspartner im Wege eines formellen Vergabeverfahrens feststehen.
Schlusstermin für den Eingang von Beitritten ist der 05.07.2020. In
jedem Fall enden die Verträge am 31.08.2020.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Mesalazin, ATC-Code: A07EC02
Los-Nr.: 21
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
33600000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE
Hauptort der Ausführung:
Bundesweit
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen
zu dem Wirkstoff "Mesalazin, ATC-Code: A07EC02" mit pharmazeutischen
Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes
Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die
Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder
Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des §
4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um
ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der
Aufforderung zum Abschluss/ Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für
alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen
einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter
Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet.
Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer
oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne
des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter
Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes
geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die
geforderten Eigenerklärungen und Anlagen sowie der Vertrag bzw. die
Verträge unterschrieben an die KBS gesandt werden.
Frühester Vertragsbeginn ist der 01.09.2018, sofern der unterschriebene
Vertrag und die geforderten Erklärungen bzw. Nachweise spätestens am
05.08.2018 bei der KBS eingegangen sind. Vertragsbeginn ist somit der
jeweils 1. des Monats, der auf den Monat des Eingangs des
unterschriebenen Vertrages sowie der geforderten Erklärungen bzw.
Nachweise bei der KBS folgt, sofern der Eingang bis zum jeweils 5.
eines Monats erfolgt; ansonsten der jeweils 1. des übernächsten Monats.
Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf,
sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. die Wirkstoffkombination(en)
Vertragspartner im Wege eines formellen Vergabeverfahrens feststehen.
Schlusstermin für den Eingang von Beitritten ist der 05.07.2020. In
jedem Fall enden die Verträge am 31.08.2020.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Abirateron, ATC-Code: L02BX03
Los-Nr.: 22
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
33600000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE
Hauptort der Ausführung:
Bundesweit
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen
zu dem Wirkstoff "Abirateron, ATC-Code: L02BX03" mit pharmazeutischen
Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes
Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die
Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder
Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des §
4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um
ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der
Aufforderung zum Abschluss/ Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für
alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen
einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter
Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet.
Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer
oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne
des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter
Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes
geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die
geforderten Eigenerklärungen und Anlagen sowie der Vertrag bzw. die
Verträge unterschrieben an die KBS gesandt werden.
Frühester Vertragsbeginn ist der 01.09.2018, sofern der unterschriebene
Vertrag und die geforderten Erklärungen bzw. Nachweise spätestens am
05.08.2018 bei der KBS eingegangen sind. Vertragsbeginn ist somit der
jeweils 1. des Monats, der auf den Monat des Eingangs des
unterschriebenen Vertrages sowie der geforderten Erklärungen bzw.
Nachweise bei der KBS folgt, sofern der Eingang bis zum jeweils 5.
eines Monats erfolgt; ansonsten der jeweils 1. des übernächsten Monats.
Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf,
sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. die Wirkstoffkombination(en)
Vertragspartner im Wege eines formellen Vergabeverfahrens feststehen.
Schlusstermin für den Eingang von Beitritten ist der 05.07.2020. In
jedem Fall enden die Verträge am 31.08.2020.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
a) Ein einfacher Auszug aus dem Handelsregister (für nicht deutsche
EU-Mitglieder vergleichbarer Nachweis) nicht älter als 1.6.2018;
b) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (ist in den
Auftragsunterlagen enthalten);
c) Eigenerklärung zur Zulassung nach § 21 Absatz 1 Satz 1
Arzneimittelgesetz (ist in den Auftragsunterlagen enthalten).
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
Geplante Höchstanzahl an Beteiligten an der Rahmenvereinbarung: 999
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 05/07/2020
Ortszeit: 23:59
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 05/07/2020
Ortszeit: 23:59
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Die Informationen zum Erhalt der Auftragsunterlagen werden
Interessenten nach Anforderung mit formloser E-Mail unter der Adresse
[4]openhouse.rabattvertrag2018-6@kbs.de übermittelt bzw. zur Verfügung
gestellt.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Villemomblerstr.76
Bonn
53123
Deutschland
Telefon: +49 22894990
E-Mail: [5]vk@bundeskartellamt.bund.de
Fax: +49 2289499400
Internet-Adresse: [6]http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Rein vorsorglich für den Fall, dass das Kartellvergaberecht für
anwendbar gehalten wird, weist die Vergabestelle bezüglich der
Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin:
Es gelten die Regelungen von § 134, § 135 und 160 des Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften lauten wie folgt:
§ 134 Informations- und Wartepflicht
1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information
nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das
Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer
Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder
sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber
beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder
den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die
Offenlegung den Gesetzesvollzugbehindert, dem öffentlichen Interesse,
insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft,
berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den
lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
§ 135 Unwirksamkeit
1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber
(1) gegen § 134 verstoßen hat oder;
(2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist;
2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union;
3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
(1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist;
(2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
den Vertrag abzuschließen und;
(3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn
Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll,
umfassen.
§ 160 kann aufgrund des Formulars nicht dargestellt werden.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Bundesversicherungsamt
Friedrich-Ebert-Allee 38
Bonn
53113
Deutschland
Telefon: +49 2286190
E-Mail: [7]poststelle@bva.de
Fax: +49 2286191870
Internet-Adresse: [8]http://www.bundesversicherungsamt.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
13/07/2018
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References
1. mailto:openhouse.rabattvertrag2018-6@kbs.de?subject=TED
2. http://www.kbs.de/
3. https://www.kbs.de/DE/00_ueber_uns/23_ausschreibungen/eu-weite_ausschreibungen/InhNav.html
4. mailto:openhouse.rabattvertrag2018-6@kbs.de?subject=TED
5. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
6. http://www.bundeskartellamt.de/
7. mailto:poststelle@bva.de?subject=TED
8. http://www.bundesversicherungsamt.de/
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Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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