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Ausschreibung: NachvermittlungsOffensive - JuNO IV - DE-OsterholzScharmbeck
Berufliche Wiedereingliederung
Dokument Nr...: 863253-2018 (ID: 2018071622085365002)
Veröffentlicht: 16.07.2018
*
  Jugendmaßnahme: NachvermittlungsOffensive - JuNO IV
Landkreis Osterholz
Zentrale Vergabestelle
Osterholzer Straße 23, 27711 OsterholzScharmbeck, Deutschland
Monika Buck
vergabe@ landkreis osterholz. de
Tel.Nr.: +49 47919301291
FaxNr.: +49 4791930111291
Jugendmaßnahme: NachvermittlungsOffensive  JuNO IV
Öffentliche Ausschreibung
Ausschreibungsnr.: 2018002759
Vergabeunterlagen
Inhaltsverzeichnis
Vergabeunterlagen...............................................................................................................
............................................ 1
Projektinformation
................................................................................................................................
.................... 1
Vertragsbedingungen/Formulare...................................................................................................
........................... 2
631_Aufforderung_zur_Abgabe_eines_Angebots
........................................................................................... 2
632_Bewerbungsbedingungen.......................................................................................................
.................. 6
634_Besondere_Vertragsbedingungen_Liefer-Dienstleistungen..................................................................... 8
635_Zusaetzliche_Vertragsbedingungen_Liefer-Dienstleistungen..................................................................
10
633_Angebotsschreiben_Liefer_Dienstleistungen...................................................................................
........ 11
NTVergG Vertragsregelung Dienstleistungsaufträge Stand 2016-07 ..............................................................
13
Angebotsaufkleber
................................................................................................................................
........... 17
Produkte/Leistungen
................................................................................................................................
................ 18
Kriterienkatalog
................................................................................................................................
........................ 31
Anlagen
................................................................................................................................
.................................... 33
i
Allgemeine Informationen zum Verfahren
I. Allgemeines
Es ist beabsichtigt, die in anliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen zu vergeben. Einzelheiten ergeben sich
aus den
Vergabeunterlagen. Auskünfte erteilt der Auftraggeber (Zentrale Vergabestelle). Bieterfragen können im Angebotsassistenten
über die
Bieterkommunikation (Nachrichten) an die Zentrale Vergabestelle gerichtet werden.
Der Einwand, dass der Bieter über den Umfang der Leistung oder über die Art und Weise der Ausführung nicht genügend
unterrichtet gewesen
sei, ist ausgeschlossen.
Allgemeine Informationen zum Verfahren
Projektnummer/name: 2018002759 / Jugendmaßnahme: NachvermittlungsOffensive  JuNO IV
Auftraggeber: Landkreis Osterholz
Projektbeschreibung: Gegenstand der Maßnahme nach  45 Abs. 1 Satz 1 SGB III ist eine Kombination
aus:  Heranführung an den Ausbildungs und Arbeitsmarkt ( 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
SGB III),  Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von
Vermittlungshemmnissen ( 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGB III),  Vermittlung in eine
versicherungspflichtige Beschäftigung ( 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 SGB III) und
Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme ( 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 SGB III). Die
ausgeschriebene Maßnahme umfasst alle Aktivitäten mit dem Ziel der dauerhaften
beruflichen Integration der Teilnehmer in eine sozialversicherungspflich tige
Beschäftigung im Sinne des  25 Abs. 1 S. 1 SGB III, insbesondere in eine reguläre
betriebliche Ausbildung oder im Bedarfsfall in eine Einstiegsqualifizierung im Sinne
des  54a SGB III. Der Dienstverpflichtete (Auftragnehmer) ist gehalten, die
Grundsätze der  35 und 36 SGB III im Besonderen zu beachten.
Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung / UVgO
Einreichung der Angebote: Die Einreichung der Angebote/ Teilnahmeanträge kann elektronisch oder nicht
elektronisch erfolgen
Ausschreibung in Losen: Nein
Nebenangebote: Nebenangebote sind nicht zugelassen
Termine
Frist Bieterfragen: 09.08.2018 16:00
Angebotsfrist: 14.08.2018 11:00:00
Zuschlags/Bindefrist: 12.09.2018
Ausführungsfrist: von 01.11.2018 bis 31.10.2019
Ausführungsfrist (ggf. Anmerkungen): Es besteht die Option zur Verlängerung der Maßnahme um weitere 12 Monate.
II. Öffnung des Angebotsassistenten  BITTE BEACHTEN!
Bitte beachten Sie, dass Sie beim Download der Vergabeunterlagen im Angebotsassistenten auf "Angebot bearbeiten" klicken. Nur
dann ist sichergestellt, dass Sie alle Informationen zum Vergabeverfahren, wie z.B. Antworten auf Bieterfragen über das
Nachrichtenmodul erhalten.
III. Elektronische Angebotsabgabe
Falls Sie bereit sind, die Leistungen zu übernehmen, können Sie Ihr Angebot elektronisch abgeben. Bitte melden Sie sich dazu
auf der
Bekanntmachungsplattform unter https:// www. deutsche evergabe. de mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an. Sofern Sie im
System noch nicht registriert sind, können Sie dies auf der Plattform vornehmen.
Danach geben Sie auf der Startseite den Titel der Ausschreibung über die Direktsuche als Suchbegriff ein und starten die
Abfrage. Klicken Sie
auf den Projektsafe des gewählten Verfahrens, um nach erfolgter Aktivierung über den Angebotsassistenten direkt zum
eVergabeSystem zu
gelangen. Hier können Sie Ihr Angebot vollelektronisch erstellen und einreichen. Eine elektronische Signatur oder ein
Mantelbogen ist für die
Angebotsabgabe nicht erforderlich. Die Textform gemäß  126 b BGB ist zur Unterzeichnung des Angebotes ausreichend. Eine
Angebotsabgabe per EMail ist nicht zulässig.
IV. Schriftliche Angebotsabgabe
Sofern es in den Vergabeunterlagen zugelassen wurde (siehe Aufforderung zur Angebotsabgabe) können Sie Ihr Angebot auch
schriftlich
abgeben. Dazu bitte ich Sie, eine Ausfertigung der Angebotsunterlagen vollständig auszufüllen und zu unterschreiben. Bitte
drucken Sie Ihr
Angebot einseitig aus und verwenden Sie KEINE Heft/Büroklammern. Bitte reichen Sie Ihr Angebot in einem verschlossenem
Umschlag bis
zum Einreichungstermin (siehe Projekt und Dokumenteninformation) bei
Landkreis Osterholz
Zentrale Vergabestelle
Osterholzer Straße 23
27711 OsterholzScharmbeck
Deutschland
ein. Der Umschlag ist mit Ihrem Namen (Firma), Ihrer Anschrift und dem Vermerk "Angebot für Ausschreibung Nr. 2018002759 zu
versehen.
Bitte verwenden Sie dazu den Angebotsaufkleber, der den Ausschreibungsunterlagen beigefügt wurde. Falls Sie ein schriftliches
Angebot
abgeben, bitte ich Sie, Ihren Angebotsunterlagen das Leistungsverzeichnis als GAEBDatei auf CDRom beizufügen.
V. Sonstiges
Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter/innen der Zentralen Vergabestelle telefonisch unter der Telefonnummer +49
(0)47919301290 bis
1294 oder per EMail unter vergabe@ landkreis osterholz. de gerne zur Verfügung.
Bei Fragen zur Bedienung der Software können Sie sich gerne an den Support der Deutschen eVergabe wenden. EMail: support@
deutsche
evergabe. de oder telefonisch unter +49 (0)61194910683. Der Support ist kostenlos.
Vielen Dank für Ihr Interesse!
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Zentrale Vergabestelle
1
631
(UVgO Aufforderung zur Abgabe eines Angebots)
 VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 1 von 4
Vergabestelle Datum der Versendung
Vergabeart
Öffentliche Ausschreibung
Beschränkte Ausschreibung
Beschränkte Ausschreibung mit
Teilnahmewettbewerb
Verhandlungsvergabe
Internationale NATO-Ausschreibung
Ablauf der Angebotsfrist
Datum Uhrzeit
Bindefrist endet am
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
(Vergabeverfahren gemäß UVgO)
Bezeichnung der Leistung:
Maßnahmennummer Maßnahme
Vergabenummer Leistung
Anlagen
A) die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind:
632 Bewerbungsbedingungen (Ausgabe 2017)
227 Zuschlagskriterien
B) die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden:
Teile der Leistungsbeschreibung: Beschreibung, Pläne, sonstige Anlagen
634 Besondere Vertragsbedingungen
635 Zusätzliche Vertragsbedingungen (Ausgabe 2017)
241 Abfall
244 Datenverarbeitung
246 Aufträge für Gaststreitkräfte
247 Aufträge mit besonderen Anforderungen aufgrund Geheimschutz oder Sabotageschutz
625 NATO Infrastrukturbauten
An
10.07.2018
Landkreis Osterholz
Zentrale Vergabestelle
Osterholzer Straße 23
27711 Osterholz-Scharmbeck
Deutschland
14.08.2018 11:00:00
12.09.2018
Pro Arbeit
2018002759 Jugendmaßnahme: NachvermittlungsOffensive - JuNO IV
Zusätzliche Vertragsbedingungen zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben der  13 bis 15 NTVergG
2
631
(UVgO Aufforderung zur Abgabe eines Angebots)
 VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 2 von 4
C) die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind:
633 Angebotsschreiben
Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm
124_LD Eigenerklärung zur Eignung
125 Sicherheitsauskunft und Verpflichtungserklärung Teilnehmer
234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
248 Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten
D) die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind:
126 Sicherheitsauskunft und Verpflichtungserklärung  Nachunternehmer/Unterauftragnehmer
1 Es ist beabsichtigt, die in beiliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen im
Namen und für Rechnung
zu vergeben.
2 Kommunikation
Die Kommunikation erfolgt
elektronisch über die Vergabeplattform
in Textform unter nachstehender Anschrift:
Stelle Tel.
Fax
Straße E-Mail
PLZ/Ort
3 Vorlage von Nachweisen/Angaben/Unterlagen
Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von mehr als 30.000  für den Bieter, der den Zuschlag
erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung (Angebotsschreiben Nummer 6) einen Auszug aus dem
Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.
3.1 Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:
siehe (Auftrags)Bekanntmachung
Landkreis Osterholz
ProArbeit kAöR
Osterholzer Str. 23
27711 Osterholz-Scharmbeck
Siehe Vorblatt der einzureichenden Unterlagen (Anlage 1)
3
631
(UVgO Aufforderung zur Abgabe eines Angebots)
 VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 3 von 4
3.2 Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle
vorzulegen
siehe (Auftrags)Bekanntmachung
Zertifikat bzw. Einzelnachweis entsprechend der Erklärung im Formblatt 248
3.3 - frei -
4 Losweise Vergabe
nein
ja, Angebote sind möglich
nur für ein Los
für ein Los oder mehrere Lose
nur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden)
5 Nebenangebote
5.1 Nebenangebote sind nicht zugelassen, Nummer 4 der Bewerbungsbedingungen gilt nicht.
5.2 Nebenangebote sind zugelassen (siehe auch Nummer 4 der Bewerbungsbedingungen) -
ausgenommen Nebenangebote, die ausschließlich Preisnachlässe mit Bedingungen beinhalten -
für die gesamte Leistung
nur für nachfolgend genannte Bereiche:
mit Ausnahme nachfolgend genannter Bereiche:
unter folgenden weiteren Bedingungen:
6 Angebotswertung
Kriterien für die Wertung der Haupt- und ggf. Nebenangebote
Zuschlagskriterium Preis
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt.
Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen,
insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen.
Mehrere Zuschlagskriterien gemäß Formblatt Zuschlagskriterien
Werkstätten für Behinderte wird bei der Berechnung der Wertungssumme ein Bonus von 15 v.H.
eingeräumt.
Ist ein Angebot, das von einer Werkstatt für Behinderte abgegeben wurde, ebenso wirtschaftlich wie ein
anderes Angebot, so wird der Zuschlag auf das Angebot der Werkstatt für Behinderte erteilt.
Der Nachweis der Eigenschaft als Werkstätte für Behinderte ist mit dem Angebot zu führen.
4
631
(UVgO Aufforderung zur Abgabe eines Angebots)
 VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 4 von 4
7 Angebote können abgegeben werden:
elektronisch in Textform.
elektronisch mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel.
elektronisch mit qualifizierter/m Signatur/Siegel.
schriftlich.
8 Angebotsabgabe
Falls Sie nicht die Absicht haben, ein Angebot abzugeben, werden Sie gebeten, die Vergabestelle
baldmöglichst davon zu unterrichten (entfällt bei Öffentlicher Ausschreibung).
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter und die natürliche Person, die die
Erklärung abgibt, zu benennen; falls vorgegeben, ist das Angebot mit der geforderten Signatur/dem
geforderten Siegel zu versehen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der
Angebotsfrist über die Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln.
Bei schriftlicher Angebotsabgabe ist das beigefügte Angebotsschreiben zu unterzeichnen und
zusammen mit den Anlagen in verschlossenem Umschlag bis zum Ablauf der Angebotsfrist an folgende
Anschrift zu senden oder dort abzugeben:
siehe Briefkopf
Stelle:
Der Umschlag ist außen mit Namen (Firma) und Anschrift des Bieters und der Angabe
Angebot für
Maßnahmennummer: Maßnahme:
Vergabenummer: Leistung:
zu versehen, ggf. unter Verwendung eines bereit gestellten Kennzettels.
9 Nachprüfungsstelle
10
Pro Arbeit
2018002759 Jugendmaßnahme: NachvermittlungsOffensive - JuNO IV
Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Nachprüfungsstelle gem.  21 VOB/A
Auf der Hude 2
21339 Lüneburg
5
632
(UVgO - Bewerbungsbedingungen)
VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 1 von 2
Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen
Das Vergabeverfahren erfolgt nach der Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge
unterhalb der
EU-Schwellenwerte, (Unterschwellenvergabeordnung - UVgO).
1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten,
Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in
Textform darauf hinzuweisen.
2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen
Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.
Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber
zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.
3 Angebot
3.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.
3.2 Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das
Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen.
Ein nicht form- oder fristgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen.
3.3 Eine selbst gefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig.
Die von der Vergabestelle vorgegebene Langfassung des Leistungsverzeichnisses ist allein
verbindlich.
3.4 Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der
Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen.
3.5 Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein.
3.6 Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten
Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt
nicht die von ihm geforderten Preise. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die
Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in Mischkalkulationen auf andere Leistungspositionen
umlegt, von der Wertung ausgeschlossen.
3.7 Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben.
Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben.
Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am
Schluss des Angebotes hinzuzufügen.
Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die
- ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden
und
- an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind.
Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung
Vertragsinhalt.
4 Nebenangebote
4.1 Soweit an Nebenangebote Mindestanforderungen gestellt sind, müssen diese erfüllt werden; im
Übrigen müssen sie im Vergleich zur Leistungsbeschreibung qualitativ und quantitativ gleichwertig
sein. Die Erfüllung der Mindestanforderungen bzw. die Gleichwertigkeit ist mit Angebotsabgabe
nachzuweisen.
4.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu
beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten.
Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der
Leistung erforderlich sind.
6
632
(UVgO - Bewerbungsbedingungen)
VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 2 von 2
Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in den Vergabeunterlagen geregelt
ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung
zu machen.
4.3 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen
(ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen
aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme).
4.4 Nebenangebote, die den Nummern 4.1 bis 4.3 nicht entsprechen, werden von der Wertung
ausgeschlossen.
5 Bietergemeinschaften
5.1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform
abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte
Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich
vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten
oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben.
5.2 Sofern nicht öffentlich ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemeinschaften, die sich
erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmern gebildet haben,
nicht zugelassen.
6 Eignung
Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem
Angebot
- Entweder die ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung für Liefer-/Dienstleistungen
- Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
vorzulegen.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen
durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur Eignung bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen
zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind,
ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Stattdessen kann der Nachweis auch durch Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis (z.B. dem durch
die Industrie- und Handelskammer eingerichteten PQ-Verzeichnis) oder durch Vorlage eines
Zertifikates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards geführt werden.
7
634
(Besondere Vertragsbedingungen	Liefer-/Dienstleistungen)
VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 1 von 2
Vergabenummer
Maßnahme
Leistung
BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN
Die  beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B).
1 Überwachung der Anlieferung
Die Überwachung obliegt dem Auftraggeber. Dieser hat den Architekten/Ingenieur
mit der Wahrnehmung beauftragt. Anordnungen dürfen nur vom Auftraggeber bzw. vom
beauftragten Architekten/Ingenieur getroffen werden.
2 Anlieferungs- oder Annahmestelle
Ort
Gebäude
Raum
3 Ausführungsfristen
Anlieferung
Ende der Ausführung
folgende Einzelfristen sind Vertragsfristen:
4 Vertragsstrafen ( 11)
Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für Verzug zu zahlen:
4.1 bei Überschreitung der unter 3. genannten Fristen
für jede vollendete Woche Prozent
für jeden Werktag Prozent
desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann. Die Bezugsgröße zur Berechnung der
Vertragsstrafe bei der Überschreitung von Einzelfristen ist der nicht nutzbare Teil der Leistung, der
den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht.
4.2 Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt Prozent der Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer)
begrenzt.
4.3 Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaltung verbindlicher Zwischentermine
(Einzelfristen als Vertragsfristen) werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist
für die Vollendung der Leistung verwirkte Vertragsstrafe angerechnet.
5 Rechnungen ( 15)
Alle Rechnungen sind beim Auftraggeber
-fach und zugleich
bei
-fach einzureichen.
2018002759
Pro Arbeit
Jugendmaßnahme: NachvermittlungsOffensive - JuNO IV
01.11.2018
31.10.2019
Es besteht eine Option der Verlängerung um weitere12
Monate.
2
8
634
(Besondere Vertragsbedingungen	Liefer-/Dienstleistungen)
VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 2 von 2
6 Sicherheitsleistung ( 18)
6.1 Stellung der Sicherheit
Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen des Auftragnehmers aus dem Vertrag ist in
Höhe von
Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten, sofern die
Auftragssumme
mindestens 50.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, und wenn dies für die sach- und
fristgemäße Leistung ausnahmsweise erforderlich erscheint.
Sicherheit kann wahlweise durch Hinterlegung von Geld oder durch Bürgschaft geleistet werden.
6.2 Sicherheitsleistung durch Bürgschaft
Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür das Formblatt Vertragserfüllungsbürgschaft
des Vergabe- und Vertragshandbuchs für die Baumaßnahmen des Bundes (VHB) zu verwenden
oder die Bürgschaftserklärung muss inhaltlich vollständig dem Formblatt des Auftraggebers
entsprechen.
Die Bürgschaftsurkunden enthalten folgende Erklärung des Bürgen:
- Der Bürge übernimmt für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach
deutschem Recht.
- Auf die Einreden der Vorausklage gemäß  771 BGB wird verzichtet.
- Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde.
- Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des
Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung
zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner
schriftlichen Zustimmung bindend.
- Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle."
7 Zahlungsbedingungen ( 17)
Vorauszahlungen werden nur geleistet, wenn nachfolgend eine Regelung getroffen ist.
8 - frei -
9 Weitere Besondere Vertragsbedingungen
9
635
(Zusätzliche Vertragsbedingungen - Liefer-/Dienstleistungen)
VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 1 von 1
Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen
1 Art und Umfang der Leistungen ( 1 VOL/B)
Die vereinbarten Preise enthalten auch die Kosten für Verpackung, Aufladen, Beförderung bis zur
Anlieferungs- oder Annahmestelle und Abladen, wenn in der Leistungsbeschreibung nichts anderes
angegeben ist.
Der Auftragnehmer hat Packstoffe zurückzunehmen und ggf. auf seine Kosten zu beseitigen. Etwaige
Patentgebühren und Lizenzvergütungen sind durch den Preis für die Leistung abgegolten.
2 Änderung der Leistung ( 2 Nummer 3 VOL/B)
2.1 Beansprucht der Auftragnehmer aufgrund von  2 Nummer 3 eine erhöhte Vergütung, muss er dies
dem Auftraggeber unverzüglich - möglichst vor Ausführung der Leistung und möglichst der Höhe nach -
schriftlich mitteilen.
2.2 Der Auftragnehmer hat auf Verlangen die durch die Änderung der Leistung bedingten Mehr- oder
Minderkosten nachzuweisen.
3 Ausführung der Leistung ( 4 VOL/B)
Der Auftraggeber kann sich über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung unterrichten.
4 Güteprüfung ( 12 Nummer 2 VOL/B)
Verlangt der Auftraggeber eine im Vertrag nicht vereinbarte Güteprüfung, werden dem Auftragnehmer
die dadurch entstandenen Kosten erstattet.
5 Abnahme ( 13 VOL/B)
5.1 Die Lieferung oder Leistung wird förmlich abgenommen.
5.2 Die Gefahr geht, wenn nichts anderes vereinbart ist, auf den Auftraggeber über
- bei Lieferleistungen mit der Übernahme an der Anlieferungsstelle,
- bei Aufbauleistungen mit der Abnahme.
6 Mängelansprüche ( 14 VOL/B)
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beginnt mit der Abnahme der Leistung.
7 Rechnungen ( 15 und 17 VOL/B)
7.1 Die Rechnungen sind mit den Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer (Nettopreise) aufzustellen; der
Umsatzsteuerbetrag ist am Schluss der Rechnung mit dem Steuersatz einzusetzen, der zum Zeitpunkt
des Entstehens der Steuer, bei Schlussrechnungen zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung gilt.
Beim Überschreiten von Vertragsfristen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, wird die Differenz
zwischen dem aktuellen Umsatzsteuerbetrag und dem bei Fristablauf maßgebenden Umsatzsteuerbetrag
nicht erstattet.
7.2 In jeder Rechnung sind Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen und die bereits erhaltenen
Zahlungen mit gesondertem Ausweis der darin enthaltenen Umsatzsteuerbeträge anzugeben.
8 Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen ( 16 VOL/B)
Der Auftragnehmer hat über Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen arbeitstäglich Listen in
zweifacher Ausfertigung einzureichen. Diese müssen
- das Datum,
- die genaue Bezeichnung des Ausführungsortes,
- die Art der Leistung,
- die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn- oder Gehaltsgruppe,
- die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-, Sonntags- und
Feiertagsarbeit, sowie nach im Verrechnungssatz nicht enthaltenen Erschwernissen und
- die Gerätekenngrößen enthalten.
Rechnungen über Stundenverrechnungssätze müssen entsprechend den Listen aufgegliedert werden.
Die Originale der Listen behält der Auftraggeber, die bescheinigten Durchschriften erhält der
Auftragnehmer.
10
633
(Angebotsschreiben  Liefer-/Dienstleistungen)
VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 1 von 2
Name und Anschrift des Bieters Ort:
Datum:
Tel.:
Fax:
e-mail:
USt.-ID-Nr.:
HR-Nr.:
(Name und Anschrift der Vergabestelle)
Angebotsschreiben
Bezeichnung der Leistung:
Maßnahmennummer Maßnahme
Vergabenummer Leistung
Anlagen1, die Vertragsbestandteil werden
Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm (Kurz- oder Langfassung) mit den Preisen
sowie den geforderten Angaben und Erklärungen
234 Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen
248 Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten
Nebenangebot(e)
Anlagen1, die der Angebotserläuterung dienen, ohne Vertragsbestandteil zu werden
124_LD Eigenerklärung zur Eignung
Einheitliche Europäische Eigenerklärung
1 vom Bieter anzukreuzen und beizufügen
Landkreis Osterholz
Zentrale Vergabestelle
Osterholzer Straße 23
27711 Osterholz-Scharmbeck
Deutschland
Pro Arbeit
2018002759 Jugendmaßnahme: NachvermittlungsOffensive - JuNO IV
11
633
(Angebotsschreiben  Liefer-/Dienstleistungen)
VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 2 von 2
1 Ich/Wir biete(n) die Ausführung der oben genannten Leistung zu den von mir/uns eingesetzten
Preisen an.
An mein/unser Angebot halte(n) ich/wir mich/uns bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden.
2 Die Angebotsendsumme des Hauptangebotes gem.
Leistungsbeschreibung einschl. Umsatzsteuer beträgt
3 Anzahl der Nebenangebote St.
4 Preisnachlass ohne Bedingung auf die Abrechnungssumme für
Haupt- und alle Nebenangebote
%
5 Bestandteil meines/unseres Angebots sind neben diesem Angebotsschreiben und seinen
Anlagen:
- Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Ausgabe 2003,
- Unterlagen gem. Aufforderung zur Angebotsabgabe, Anlagen  Teil B
6 Ich/Wir erklären, dass
 ich/wir die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung
erfülle(n).
 ich/wir den Wortlaut der vom Auftraggeber verfassten Langfassung des Leistungsverzeichnisses
als alleinverbindlich anerkenne(n).
 mir/uns zugegangene Änderungen der Vergabeunterlagen Gegenstand meines/unseres Angebotes
sind.
 das vom Auftraggeber vorgeschlagene Produkt Inhalt meines/unseres Angebotes ist, wenn
Teilleistungsbeschreibungen des Auftraggebers den Zusatz oder gleichwertig enthalten und
von mir/uns keine Produktangaben (Hersteller- und Typbezeichnung) eingetragen wurden.
 falls von mir/uns mehrere Nebenangebote abgegeben wurden, mein/unser Angebot auch die
Kumulation der Nebenangebote, die sich nicht gegenseitig ausschließen, umfasst.
 ich/wir einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 15 Prozent der Bruttoabrechnungssumme
dieses Vertrages entrichten werde, falls ich/wir aus Anlass der Vergabe nachweislich eine
Abrede getroffen habe(n), die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, es sei
denn, ich/wir weise(n) einen geringeren Schaden nach.
Unterschrift (bei schriftlichem Angebot)
Ist
- bei einem elektronisch übermittelten Angebot in Textform der Name der natürlichen Person,
die die Erklärung abgibt, nicht angegeben,
- ein schriftliches Angebot nicht an dieser Stelle unterschrieben oder
- ein elektronisches Angebot, das signiert werden muss, nicht wie vorgegeben signiert,
wird das Angebot ausgeschlossen.
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Stand: Juli 2016
Erklärung auf Basis der Musterregelungen der Servicestelle zum Niedersächsischen
Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
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Zusätzliche Vertragsbedingungen
zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben der  13 bis 15 NTVergG
bei der Vergabe von Dienstleistungsaufträgen
1. Zahlung von Mindestentgelten
Der Auftragnehmer hat sich verpflichtet, im Fall der Auftragserteilung den Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmern im Sinne des	22 Mindestlohngesetz (MiLoG) in seinem Unternehmen bei
der Ausführung der beauftragten Leistung, die innerhalb des Gebietes der Bundesrepublik
Deutschland erbracht wird, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben des
Mindestlohngesetzes zu zahlen und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die von
Regelungen nach  1 Abs. 3 MiLoG erfasst werden, mindestens ein Mindestentgelt nach den
Vorgaben dieser Regelungen zu zahlen. Diese können sich ergeben aus:
 den Regelungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG),
 den Regelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG)
 der auf Grundlage des AEntG oder AÜG erlassenen Rechtsverordnungen sowie
 aus einem auf der Grundlage von  5 des Tarifvertragsgesetzes für allgemeinverbindlich
erklärten Tarifvertrag im Sinne von  4 Absatz 1 Nummer 1 sowie  5 und 6 Absatz 2
des AEntG.
Die Pflicht des Auftragnehmers zur Zahlung des Mindestentgelts erstreckt sich auch auf
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die im Sinne des Gesetzes zur Regelung der
Arbeitnehmerüberlassung entliehen sind und bei der Ausführung der Leistung eingesetzt
werden. In diesem Fall ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Zahlung von Mindestentgelten
auch den Verleihunternehmen aufzuerlegen, die Abgabe der entsprechenden
Verpflichtungserklärungen mit diesen zu vereinbaren, von diesen einzufordern und dem
Auftraggeber vorzulegen.
Das Mindestentgelt erfasst nur solche Entgeltzahlungen, die zur Abgeltung der im Rahmen der
Auftragsausführung erbrachten Arbeitsleistung regelmäßig zu zahlen sind. Nicht von dem
Mindestentgelt erfasst sind vermögenswirksame Leistungen oder Sonderleistungen, die nicht
mit der Arbeitsleistung in einem funktionalen Zusammenhang stehen. Auf die entsprechende
Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes wird verwiesen, vgl. BAG, Urteil vom 18.04.2012
4 AZR 139/10; BAG E 109, 244.
2. Verpflichtung von Nachunternehmen
Der Auftragnehmer ist weiter verpflichtet, die in Ziffer 1 genannten Verpflichtungen zur Zahlung
von Mindestentgelten auch den von ihm eingesetzten oder von Nachunternehmen eingesetzten
Nachunternehmen aufzuerlegen, die Abgabe der entsprechenden Verpflichtungserklärungen
mit diesen zu vereinbaren, von diesen einzufordern und dem Auftraggeber vorzulegen. Die
Verpflichtung von Nachunternehmen zur Zahlung des Mindestentgeltes nach Ziffer 1 besteht
nur für Leistungen, die das beauftragte Nachunternehmen innerhalb des Gebietes der
Bundesrepublik Deutschland erbringen wird. Die Verpflichtungserklärungen können nach
Maßgabe des  13 Abs. 1 Satz 4, 5 i.V.m.  8 Abs. 1 NTVergG auch im Wege der
Präqualifikation erbracht werden.
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Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
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Vorstehende Verpflichtungen beziehen sich auf die Verpflichtungserklärungen über die Zahlung
von Mindestentgelten nach  4 Abs. 1 NTVergG.
Die Erklärungen sind vor Einsatz des jeweiligen Nachunternehmens einzufordern und dem
Auftraggeber vorzulegen.
Auf die Vorlage dieser Erklärungen und Nachweise vom Nachunternehmer wird verzichtet,
soweit der Anteil des Auftrages, der auf das jeweilige Nachunternehmen entfällt, weniger als
3.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) beträgt. Diese Vereinfachungsregelung entbindet jedoch nicht
von der Pflicht zur Einhaltung der Vereinbarungen zwischen Auftragnehmer und
Nachunternehmer.
Die Mindestentgeltverpflichtung bezieht sich jeweils auf das beauftragte Nachunternehmen.
Soweit keine Mindestentgeltregelung nach  4 Abs. 1 Nr. 2 NTVergG existiert, ist das
Mindestentgelt nach den Vorgaben des Mindestlohngesetzes gemäß  4 Abs. 1 Nr. 1 NTVergG
zu zahlen.
Nachunternehmen im Sinne dieser Regelungen sind in der Regel rechtlich selbständige
Unternehmen, die von dem beauftragten Auftragnehmer zur Erbringung der ausgeschriebenen
Leistung herangezogen werden, die in sich abgeschlossene Teilleistungen bilden und nicht nur
untergeordnete Hilfsdienste oder bloße Zulieferungen darstellen. Der Auftragnehmer hat diese
rechtliche Einordnung der von ihm zur Ausführung eingesetzten Dritten in eigener
Verantwortung zu prüfen. Die Regelung des  4 Nr. 4 VOL/B bleibt unberührt.
3. Kontrollrechte
3.1 Allgemeines Kontrollrecht des Auftraggebers
Die Vertragsparteien vereinbaren vor dem Hintergrund der Regelung in  14 Abs. 1 NTVergG
ein allgemeines Recht des Auftraggebers zur jederzeitigen Kontrolle, ob der Auftragnehmer und
die zur Auftragsausführung eingesetzten Nachunternehmen und Verleihunternehmen die von
ihnen im Hinblick auf das NTVergG übernommenen Pflichten erfüllen.
3.2 Kontrollrechte des Auftraggebers und Vertragspflichten des Auftragnehmers im
Hinblick auf die Pflicht zur Zahlung des Mindestentgelts
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bis zur vollständigen Leistungserbringung jederzeit auf
Verlangen des Auftraggebers die Grundlage für seine Zahlungsverpflichtung des
Mindestentgelts i.S.d.  4 Abs. 1 NTVergG offenzulegen und Kontrollen über die Einhaltung und
Umsetzung dieser Zahlungspflicht zu ermöglichen. Zu diesem Zweck hat der Auftragnehmer die
zur Kontrolle erforderlichen Unterlagen, Arbeitsnachweise der Beschäftigten und Nachweise
über Entgeltzahlungen an die Beschäftigten, die zur Ausführung der Leistung eingesetzt sind,
bereit zu halten und dem Auftraggeber jederzeit auf dessen Anforderung auszuhändigen. Um
die Einhaltung der in Ziffer 1 und 2 genannten Vertragspflichten zu überprüfen, ist der
Auftraggeber berechtigt, die im Einzelfall erforderlichen Maßnahmen zu treffen, insbesondere
Leistungsorte/Baustellen und/oder Geschäftsräume zu betreten, Beschäftigte zu befragen,
Einsicht in Unterlagen, insbesondere in Lohn- und Meldeunterlagen, Bücher und andere
Geschäftsunterlagen und Aufzeichnungen zu nehmen, aus denen Umfang, Art, Dauer und
tatsächliche Entlohnung der Beschäftigten hervorgehen oder abgeleitet werden können. Die
Unterlagen sind nach Auftragserteilung vollständig und prüffähig bereit zu halten.
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Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
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Die vorstehenden Pflichten sind mit Zuschlag Vertragsbestandteil. Sie gelten auch nach
vollständiger Erfüllung der Hauptleistungspflichten durch den Auftragnehmer in entsprechender
Anwendung des  147 Abgabenordnung für zehn (10) Jahre nach Ende des Kalenderjahres, in
dem die Hauptleistung des Auftragnehmers vollständig und vertragsgerecht erbracht wurde.
Nach vollständiger Leistungserbringung wird der Auftraggeber eine angemessene
Frist zur Bereitstellung und Vorlage der o.g. Unterlagen setzen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, seine Beschäftigten auf die Kontroll- und Nachweispflichten
gegenüber dem Auftraggeber hinzuweisen. Ihm ist bekannt, dass die Umsetzung und Ausübung
der Kontrollrechte durch den Auftraggeber nicht von der Einwilligung der Beschäftigten abhängt.
Die Verpflichtung des Auftragnehmers zur Erfassung, Bereithaltung und Offenlegung der
personenbezogenen Daten ist zur Prüfung der Verpflichtung zur Zahlung des vereinbarten
Mindestentgelts erforderlich und gilt daher unabhängig davon, ob die Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer sowie sonstigen zur Auftragsausführung Beschäftigten ihre Einwilligung zur
Erfassung und Offenlegung der personenbezogenen Daten erteilen.
Vorstehende Pflichten bestehen in gleicher Weise für eingesetzte Nachunternehmen und
Verleihunternehmen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die von ihm eingesetzten Nach- und
Verleihunternehmen sowie etwaige dritte Nach- und Verleihunternehmen, die für die
Ausführung des Auftrags eingesetzt sind, seinerseits auf Einhaltung der Vertragspflichten gem.
Ziffer 1 und 2 zu kontrollieren und dem Auftraggeber die Einhaltung der Verpflichtungen auf
dessen Verlangen jederzeit nachzuweisen.
Die in Ziffer 2 genannte Pflicht zur Vorlage von Erklärungen von Nachunternehmen gilt nicht,
sofern und soweit der Auftraggeber gemäß  13 Abs. 3 NTVergG auf die Vorlage von
Erklärungen verzichtet. Auch in diesem Fall ist der Auftragnehmer verpflichtet, für die Zahlung
des entsprechenden Mindestentgelts Sorge zu tragen und dies dem Auftraggeber auf
Verlangen nachzuweisen.
4. Sanktionen / Vertragsstrafe / Kündigungsrecht
Die Vertragspartner vereinbaren für jeden schuldhaften Verstoß des Auftragnehmers und der
von ihm oder durch seine Nach- oder Verleihunternehmen beauftragten Nach- oder
Verleihunternehmen gegen die vorstehend erfassten Vertragspflichten gem. Ziffer 1, 2 und
Ziffer 3.2 die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 1 vom Hundert des Auftragswertes netto
- basierend auf dem Auftragswert im Zeitpunkt der Beauftragung; bei mehreren Verstößen
gegen die Vertragspflichten auf Grundlage des  4 Abs. 1 NTVergG darf die Summe der
Vertragsstrafen 10 vom Hundert des Auftragswertes nicht überschreiten.
Diese Vertragsstrafenregelung bezieht sich explizit ausschließlich auf schuldhafte
Vertragspflichtverstöße im Zusammenhang mit den vorgenannten Vertragsregelungen der
Ziffern 1, 2 und 3.2, die auf den gesetzlichen Regelungen des NTVergG basieren. Die
Vereinbarung von Vertragsstrafen für andere Verstöße gegen Vertragspflichten, etwa über die
Vereinbarung von Terminen und Fristen, bleibt hiervon unberührt.
Schuldhaft ist auch ein Verstoß gegen Vertragspflichten, der durch Nach- oder
Verleihunternehmen begangen wird, wenn und soweit dieser Verstoß als schuldhafter Verstoß
des Auftragnehmers gegen eigene Nebenpflichten einzuordnen ist. Dies ist dann nicht der Fall,
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Erklärung auf Basis der Musterregelungen der Servicestelle zum Niedersächsischen
Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Seite 4 von 4
wenn der Auftragnehmer schlüssig nachweist, dass er die Einhaltung der
Mindestentlohnungspflichten durch die eingesetzten Nach- und Verleihunternehmen regelmäßig
kontrolliert und sichergestellt hat. Die Zahlung einer Vertragsstrafe wird daher auch für den Fall
vereinbart, dass der Verstoß durch ein Nachunternehmen oder ein Verleihunternehmen
begangen wird und das beauftragte Unternehmen den Verstoß kannte oder kennen musste.
Den Vertragsparteien ist bekannt, dass das Gebot der Verhältnismäßigkeit bei der Verwirkung
der Vertragsstrafe zu beachten ist und die Vertragsstrafe vom Auftraggeber auf Antrag des
Auftragnehmers auf einen angemessenen Betrag herabgesetzt werden kann.
Neben der Vertragsstrafenregelung vereinbaren die Parteien für den Fall der schuldhaften und
nicht nur unerheblichen Nichterfüllung der sich aus den in Ziffer 1, 2 und 3.2 genannten
Vertragspflichten durch den Auftragnehmer oder durch einen von diesem oder einem Nachoder
Verleihunternehmen eingesetzten Nach- oder Verleihunternehmen das Recht des
Auftraggebers zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund.  8 VOL/B und etwaige andere
vertragliche Kündigungsrechte bleiben unberührt.
Der Auftragnehmer informiert die eingesetzten Nach- und Verleihunternehmen über die
drohenden Sanktionen im Fall schuldhafter Verstöße gegen die in Ziffer 1, 2 und/oder 3.2
vereinbarten Verpflichtungen.
Dem Auftragnehmer ist bekannt, dass der Auftraggeber die für die Verfolgung und Ahndung von
Ordnungswidrigkeiten nach  21 MiLoG, nach  23 AEntG und nach  16 AÜG zuständigen
Stellen über Verstöße des Auftragnehmers bzw. der Nach- oder Verleihunternehmen gegen die
auf Grundlage des  4 Abs. 1 NTVergG vereinbarten Mindestentgeltregelungen informieren.
5. Rechtliche Hinweise und Regelung zur Teilnichtigkeit
Sollte eine der vorstehenden Regelungen unwirksam sein, bezieht sich die Unwirksamkeit
ausschließlich auf die jeweilige Teilregelung und nicht auf die Vertragsregelungen insgesamt.
 139 BGB wird ausdrücklich abbedungen.
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Angebotsaufkleber
Bitte benutzen Sie diesen Angebotsaufkleber, wenn ...
... Sie den unterschriebenen Mantelbogen für Ihr elektronisches Angebot einreichen möchten.
... Sie Ihr Angebot auf konventionellem Weg einreichen möchten.
... Sie Erklärungen und Nachweise zu Ihrem Angebot nachreichen möchten.
Hinweis:
Der Mantelbogen resp. Ihr konventionelles Angebot müssen in einem verschlossenen Briefumschlag
bis zur Angebotsfrist bei der unten bezeichneten Adresse der Vergabestelle vorliegen!
Bitte schneiden Sie den Angebotsaufkleber aus und kleben diesen auf den
verschlossenen Briefumschlag!
Ausschreibungsunterlagen!
Nicht öffnen, sondern
ungeöffnet dem Empfänger
zuleiten!
- Sofort zustellen -
Angebotsfrist (Datum/Uhrzeit):
Angebot für:
Absender/in:
14.08.2018 11:00:00
2018002759
Jugendmaßnahme: NachvermittlungsOffensive - JuNO IV
Landkreis Osterholz, - Zentrale Vergabestelle -
Osterholzer Str. 23
27711 Osterholz-Scharmbeck
207
17
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Ausschreibung
10.07.2018
Verfahren: 2018002759  Jugendmaßnahme: NachvermittlungsOffensive  JuNO IV
SKONTO
Skonto zugelassen Nein
Zahlungsziel
(falls zugelassen)
Tag(e)
Skonto __________ %
AUFLISTUNG ALLER POSITIONEN
ALLE PREISE SIND OHNE UMSATZSTEUER ANZUGEBEN
1 Allgemeine Hinweise EUR .........................
1.1 Abgabe des Angebotes, Unterlagen, Ansprechpartner, Fristen
Vergabestelle ist der Landkreis Osterholz
(Dienstberechtigter), Ansprechpartner ist die ProArbeit
kAöR.
Das Ausschreibungsverfahren erfolgt auf Grundlage der
UVgO. Die beigefügten Bewerbungsbedingungen für die
Vergabe von Leistungen sowie die Zusätzlichen
Vertragsbedingungen werden Bestandteil der
Ausschreibungsunterlagen, sofern keine anderweitigen
Regelungen im Dienstvertrag und in den
Vergabeunterlagen getroffen werden.
Die Angebotsunterlagen sind vollständig und fristgerecht
(Eingangsstempel) einzureichen beim Landkreis Osterholz,
Zentrale Vergabestelle, Osterholzer Str. 23, 27711
OsterholzScharmbeck. Nicht fristgerecht eingereichte
Angebote und Angebote, die auf den
Geschäftsbedingungen des Bieters beruhen, werden nicht
berücksichtigt.
Es kann nur ein Angebot für die vollständige Leistung
eingereicht werden. Die Vergabe findet für die Leistung als
Ganzes statt. Nebenangebote sind unzulässig.
Bei Abgabe eines Angebotes bindet sich der Bieter an
dieses, es sei denn, er zieht es vor Ende der Angebotsfrist
zurück.
Änderungen, Ergänzungen oder Berichtigungen eines
eingereichten Angebotes sind nur durch ein zeitlich
späteres und fristgerechtes Einreichen eines neuen
vollständigen Angebotes zulässig. Es entscheidet der
Eingangsstempel über die zeitliche Reihenfolge der
eingehenden Angebote. Das ältere Angebot eines Bieters
gilt mit der fristgerechten Einreichung eines neuen
Angebotes als zurückgenommen. Das neue Angebot
unterliegt denselben Anforderungen wie das erste Angebot.
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen einzureichen:
1. Angebotsschreiben (Vordruck 633)
2. Vollständige Angaben zu Anschrift, Rechtsform,
Ansprechpartner (mit Telefonnummer, EMail), ggf. Anzahl
der aktuell fest angestellten Mitarbeiter und
Mitarbeiterinnen, Anzahl der zur Verfügung stehenden bzw.
kooperierenden Freiberufler.
3. Erklärung, dass der Bieter überwiegend hauptberuflich
bei ihm (fest angestellt oder freiberuflich) tätige Mitarbeiter
und Mitarbeiterinnen für die Leistungserbringung einsetzt
bzw. Erklärung, welches Personal mit welchem
Stundenumfang eingesetzt werden soll und ggf.
unterschriebene Erklärungen der benannten Freiberufler,
dass sie für die geplante Maßnahme zur Verfügung stehen,
sowie mit welchem Stundenumfang sie tätig werden wollen
und können.
4. Erklärung zur Fachkunde, Leistungsfähigkeit und
Zuverlässigkeit (Nachweise der Fachkunde/Referenzen
etc.).
5. Erklärung, dass die gesetzliche Verpflichtung zur
Leistungsverzeichnis  1/13
18
Zahlung von Steuern und Sozialversiche rungsbeiträgen
erfüllt und beachtet werden mit Angabe der Steuernummer
und des zuständigen Finanzamts.
6. Erklärung, dass eingesetztes Personal nicht die
Technologie von L. Ron Hubbard anwendet oder lehrt
7. Erklärungen, dass das Gesetz zur Bekämpfung der
Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung in der jetzt
geltenden Fassung beachtet wird und dass der Bieter sich
aktuell nicht (und nicht in absehbarer Zeit) im
Insolvenzverfahren oder in Liquidation befindet.
8. Erklärung zu  4 Abs. 1 und Abs. 2 NTVergG
9. Kalkulationsblatt der Gesamtkosten einschließlich
Personaleinsatz und Ausstattung
Es ist ein transparent gestalteter Preis abzugeben und der
geplante Personaleinsatz darzustellen. Etwaige indirekte
Kosten / Verwaltungskosten sind in jedem Fall getrennt von
den Personalkosten aufzuführen.
10. Nachweise für die eingesetzten Räumlichkeiten
(Detaillierte Darstellung der Lage, Größe, Ausstattung
sowie die Erreichbarkeit durch ÖPNV)
11. Darstellung der eingesetzten Methoden und Verfahren
12. Nachweise zur Eignung und Berufserfahrung des
eingesetzten Personals (Aktuelle Lebensläufe,
Ausbildungs u. Qualifikationsnachweise, z.B. durch
Arbeitszeugnisse oder Referenzen)
13. Zertifikat der Trägerzulassung nach  178 SGB III
14 Erklärung des Bieters mit rechtsverbindlicher
Unterschrift (Anlage)
Auf das Vorblatt zur Gliederung der einzureichenden
Unterlagen wird verwiesen.
Die Erklärungen zu 5.  8. werden mit dem Vordruck
Erklärung des Bieters zusammengefasst. Der Vordruck
liegt den Unterlagen bei.
Eine Entschädigung für die Erstellung und Bearbeitung der
Vergabeunterlagen und des Angebotes wird nicht
gewährt.
Der Bieter ermächtigt den Landkreis Osterholz, seine
Angaben und Erklärungen zu überprüfen und
entsprechende Auskünfte einzuholen oder weitere
Nachweise zu verlangen.
1.2 Angaben zur Bietereignung
Bitte fügen Sie Ihrem Angebot Unterlagen bei, die Ihre
Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit
nachweisen. Nur Bieter, die hinreichende aktuelle
Kenntnisse, Fähigkeiten und entsprechende Erfahrung für
das beschriebene Angebot nachweisen können, werden als
fachkundig eingestuft. Maßgeblich hierfür sind Nachweise,
dass ähnliche Leistungen innerhalb der letzten drei Jahre
durchgeführt wurden und/oder dass das mit der
Angebotserstellung, ausführung oder Leitung befasste
Personal diese oder ähnliche Leistungen bereits
durchgeführt hat.
Vergleichbare Leistungen sind insbesondere: Maßnahmen
nach  45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB III,  45 Abs. 1 S. 1 Nr. 2
SGB III,  45 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 SGB III und Kombinationen
daraus.
Bieter werden als leistungsfähig eingestuft, die den
Nachweis erbringen, den Auftrag fristgerecht und fachlich
einwandfrei durchführen zu können. Ein Bieter ist
zuverlässig und gesetzestreu, sofern von ihm eine
ordnungsgemäße Betriebsführung und Vertragserfüllung,
sowie die Einhaltung der für die Art der Geschäfte
geltenden Gesetze und Vorschriften zu erwarten ist.
Zusätzlich muss der Bieter laut  176 SGB III eine
Trägerzulassung nach  178 SGB III aufweisen. Ein
entsprechendes Zertifikat ist bei Annahme des Angebotes
und Durchführung der Maßnahme bei dem
Dienstberechtigten einzureichen.
Leistungsverzeichnis  2/13
19
Ist die Eignung des Bieters einmal festgestellt, findet keine
erneute Prüfung bei der späteren Wertung der Angebote
mehr statt. Können Fachkunde, Leistungsfähigkeit und
Zuverlässigkeit/
Gesetzestreue vom Bieter nicht nachgewiesen werden,
führt dies zur Nichtberücksichtigung des eingereichten
Angebotes.
1.3 Fragen der Bieter und sonstige Kommunikation
Sollten sich noch Fragen inhaltlicher Natur ergeben, die in
den Vergabeunterlagen nicht beantwortet werden, können
diese per EMail bis spätestens 09.08.2018, 16 Uhr, an die
Zentrale Vergabestelle des Landkreises Osterholz (
vergabe@ landkreis osterholz. de) oder über das Portal
der Deutschen eVergabe gestellt werden.
Die anonymisierten Fragen und die Antworten werden allen
Bietern zur Verfügung gestellt. Alle gestellten Fragen und
Antworten werden zum Bestandteil der Vergabeunterlagen.
1.4 Zuschlagserteilung und Vertragsabschluss
Die Zuschlagserteilung wird schriftlich mitgeteilt. Bieter
binden sich bis zum Ablauf der Bindefrist an ihr Angebot.
Erfolgt in diesem Zeitraum keine Zuschlagserteilung, so gilt
das betreffende Angebot als nicht berücksichtigt. Erfolgt
die Zuschlagserteilung rechtzeitig und ohne Änderungen,
ist der Vertrag auf Grundlage des Angebotes und zu den
Vorgaben des Verfahrens rechtskräftig zustande
gekommen.
2 Leistungsbeschreibung EUR .........................
2.1 Allgemeine Rahmenbedingungen und inhaltliche Gestaltung
Beschreibung der Maßnahme (Zielsetzung und
Umsetzung)
Gegenstand der Maßnahme nach  45 Abs. 1 Satz 1 SGB
III ist eine Kombination aus:
 Heranführung an den Ausbildungs und Arbeitsmarkt (
45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB III),
 Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von
Vermittlungshemmnissen ( 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGB III),
 Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung
( 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 SGB III) und
 Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme ( 45 Abs. 1
S. 1 Nr. 5 SGB III).
Die ausgeschriebene Maßnahme umfasst alle Aktivitäten
mit dem Ziel der dauerhaften beruflichen Integration der
Teilnehmer in eine sozialversicherungspflich tige
Beschäftigung im Sinne des  25 Abs. 1 S. 1 SGB III,
insbesondere in eine reguläre betriebliche Ausbildung oder
im Bedarfsfall in eine Einstiegsqualifizierung im Sinne des
 54a SGB III. Der Dienstverpflichtete (Auftragnehmer) ist
gehalten, die Grundsätze der  35 und 36 SGB III im
Besonderen zu beachten.
Mit jedem Teilnehmer ist dazu mindestens ein
Beratungsgespräch mit einer Dauer von ca. einer Stunde
pro Woche zu führen, in dem Interessen und
Stärken/Schwächen besprochen, Alternativen eruiert,
arbeitsmarktrelevante Verhaltensweisen eingeübt (z.B. für
Vorstellungsgespräche), Wissen vermittelt (z.B. für
Einstellungstests) und Ergebnisse ausgetauscht werden.
In Ausnahmefällen können Gespräche in Gruppen erfolgen,
jedoch ausschließlich zu Themen und Aufgabenstellungen,
die sinnvoll und zielführend in einer Gruppe bearbeitet
werden können, etwa das Üben von
Vorstellungsgesprächen. In diesen begründeten
Ausnahmefällen ist das Gruppengespräch einem
Beratungsgespräch gleichgestellt.
Die Maßnahmeteilnahme beginnt mit einem
Einführungsgespräch und der Teilnahme an einem vom
Leistungsverzeichnis  3/13
20
Dienstverpflichteten benannten Eignungstest. In diesem
Zusammenhang und auf der Grundlage des Ergebnisses
erfolgt eine Beratung unter Einbeziehung von Alternativen.
Bewerbungsunterlagen werden in der Regel vom
Dienstberechtigten (Auftraggeber) übermittelt. Nur in
Ausnahmefällen, in denen der Teilnehmer noch keine
Bewerbungsunterlagen vorliegen hat, werden neue
Unterlagen erstellt. Jeder Teilnehmer erhält ein
entsprechend den Vorkenntnissen angepasstes
Vorstellungsgesprächstrai ning, sowie ein
Einstellungstesttraining bei Bedarf.
Im Rahmen der Maßnahme arbeitet jeder Teilnehmer
verbindlich mit Anleitung durch den Dozenten mit der
Stellenbörse des Landkreises Osterholz (wird vom
Dienstberechtigten vorgegeben). Hierüber werden
Stellenangebote recherchiert, Eigenbemühungen
dokumentiert und nachgewiesen. Hierauf muss sich der
Dozent einstellen, eine andere Jobbörse ist dann nicht zu
nutzen. Für die Nutzung der Stellenbörse ergeben sich
keine Kosten.
Jeder Teilnehmer wird von den Dozenten zur regelmäßigen
Recherche von Stellenangeboten, sowie der Erstellung
und Versendung entsprechender Bewerbungen mit Hilfe
der Stellenbörse des Landkreises Osterholz angehalten.
Ausnahmslos über diese Stellenbörse werden
Stellenangebote recherchiert, Eigenbemühungen
dokumentiert und nachgewiesen. Nur im Ausnahme und
Bedarfsfall werden die Bewerbungsunterlagen
gemeinsam mit dem Teilnehmer erstellt.
Auf Teilnehmer, die nicht zu einem oder mehreren
Beratungsgesprächen erscheinen, ist entsprechend auf
schriftlichem, telefonischem oder persönlichem Wege
hinzuwirken.
Insbesondere zur Kontaktaufnahme mit den Teilnehmern
soll auch das von Jugendlichen bevorzugte Medium
WhatsApp, oder alternativ die SMS, genutzt werden.
Insbesondere Absprachen zwischen den Terminen, z.B.
nach Vorstellungsgesprächen o.ä. sollen über diesen Weg
erfolgen.
Hierzu müssen die technische Ausstattung des Dozenten
sowie dessen erforderliche Anwenderkenntnisse
sichergestellt, zum anderen die aktuelle Handynummer des
Teilnehmers bekannt sein. Diese muss bei Zustimmung
durch den Teilnehmer durch den Dozenten erfragt werden.
Insbesondere zur Absprache und für Rückmeldungen
(z.B. nach Vorstellungsgesprächen), aber auch für alle
anderen Kontaktaufnahmen mit dem Teilnehmer im
Zeitraum zwischen persönlichen Terminen soll dieses
Kommunikationsmedium genutzt werden.
Das eingesetzte Personal muss Kenntnisse des regionalen
Arbeitsmarktes besitzen und idealerweise bereits
Kontakte zu regionalen Arbeitgebern mitbringen. Zudem
muss der Dozent mobil sein d.h. Fahrerlaubnis und PKW
vorhanden (ggf. vom Dienstverpflichteten zur Verfügung
gestellt), um Arbeitgeber vor Ort auszusuchen. Um
passende, an den Teilnehmerbedarfen orientierte
Stellenangebote zu akquirieren sowie Teilnehmer und
Arbeitgeber im Rahmen potentieller Vermittlungen
zusammen zu bringen, sind regelmäßige
Kontaktaufnahmen zu regionalen Arbeitgebern
vorzunehmen. Mindestens 3 persönliche
Arbeitgeberkontakte zu diesem Zweck sind verpflichtend,
darüber hinaus erfolgen telefonische Kontakte.
Im Bedarfsfalle erfolgt eine Begleitung der Teilnehmer zu
Vorstellungsgesprächen. Es kann auch eine Vermittlung in
eine Arbeitserprobung bei einem Arbeitgeber (Praktikum)
erfolgen, diese ist aber in jedem Falle nur als
Zwischenschritt für eine Vermittlung in eine Ausbildung,
sozialversiche rungspflichtige Arbeitsstelle oder
Einstiegsqualifizierung zu sehen. Sofern Teilnehmer
Praktika absolvieren, erfolgt zwingend mindestens ein
Besuch des Praktikanten vor Ort im Praktikumsbetrieb ca.
nach der Hälfte der Praktikumszeit, um den bisherigen
Verlauf und die Perspektiven in dem Betrieb mit Teilnehmer
und Arbeitgeber zu besprechen. Es wird immer eine kurze
Leistungsverzeichnis  4/13
21
schriftliche Zusammenfassung des Termins vorgenommen
und dokumentiert.
Eine Arbeitserprobung bei einem Arbeitgeber darf dabei die
Dauer von sechs Wochen nicht überschreiten. Die
Organisation (Praktikumsvertrag, Erstattung der
Fahrtkosten, Betreuung während des Praktikums etc.)
erfolgt innerhalb der Maßnahme durch den
Dienstverpflichteten.
Nach Aufnahme einer Ausbildung,
sozialversicherungspflich tigen Arbeitsstelle oder
Einstiegsqualifizierung ist eine Nachbetreuung im
Bedarfsfalle zu gewährleisten. Insbesondere soll
Hilfestellung für beide Seiten bei Konflikten zwischen
Arbeitgeber und Teilnehmer gegeben werden.
Damit der Dozent und auch die Arbeitsvermittler des
Jobcenters gegenseitig über Entwicklungen und den
aktuellen Sachstand des jeweiligen Teilnehmers / der
jeweiligen Teilnehmer informiert sind, erfolgt mindestens
einmal im Monat mit jedem Arbeitsvermittler u25 eine
Rücksprache zu den jeweiligen Teilnehmern. Diese
Rücksprachen können persönlich oder telefonisch erfolgen.
Bei relevanten Ereignissen / Entwicklungen (z.B.
Anbahnung / Aufnahme einer Beschäftigung,
unentschuldigten Fehlzeiten, Verhaltensauffälligkeiten etc.)
erfolgt eine Kontaktaufnahme auch zwischen den
regelmäßigen Gesprächen mit den Arbeitsvermittlern.
Informationen hierzu erfolgen mindestens per Mail.
Zur Eingabe der vom Dienstberechtigten eingeforderten
Angaben bezüglich jedes Teilnehmers, der gemeinsam
durchgeführten Aktivitäten und der Arbeitgeberkontakte ist
eine vom Dienstberechtigten vorgegebene Datenbank
zwingend entsprechend der Vorgaben durch den
Dienstverpflichteten zu nutzen und zu füllen. Aus der
Datenbank ist zum Abschluss jeder individuellen
Teilnahme ein Integrationsbericht zu generieren, dieser
Integrationsbericht ist als Musterbericht beigefügt.
2.2 Teilnehmer
Hauptzielgruppe: alle SGB IILeistungsberechtigten unter
25 Jahren (bei Bedarf auch über 25 Jahren), die
ausbildungsplatzsuchend sind.
Darüber hinaus können alle weiteren SGB
IILeistungsberechtigten Teilnehmer werden.
Es wird eine Teilnehmerzahl von 30 Teilnehmern
angestrebt, aber nicht garantiert.
Nehmen Personen an der Maßnahme teil, die nur in Teilzeit
arbeitsfähig sind, so sind diese Einschränkungen vom
Dienstverpflichteten bei der Vermittlung zu berücksichtigen.
Bei der Zuweisung durch den Dienstberechtigten wird
diese Information mitgeteilt.
Zuweisung der Teilnehmer
Nur der Dienstberechtigte weist Teilnehmer der Maßnahme
zu, eine Mitwirkung des Dienstverpflichteten ist nur
vorgesehen, wenn mehr zuzuweisende Personen
vorhanden sind, als Teilnehmer aufgenommen werden
können. Dann kann durch den Dienstverpflichteten eine
Auswahl vorgenommen werden, wobei eine Ablehnung
dabei schriftlich zu begründen ist.
Zugewiesene Teilnehmer werden vor ihrer Zuweisung vom
Dienstberechtigten hinsichtlich der Maßnahme beraten. Der
Dienstverpflichtete wird dann vom Dienstberechtigten über
die Zuweisung hinsichtlich Zeitpunkt und Teilnehmerdaten
informiert.
Auch nach der Zuweisung zur Maßnahme verpflichtet sich
der Dienstberechtigte, den individuellen
Eingliederungsprozess der Teilnehmer zu begleiten. Durch
die Dokumentation aller teilnehmerbezogenen Schritte in
der vom Dienstberechtigten zur Verfügung gestellten
Datenbank unterstützt der Dienstverpflichtete den
Dienstberechtigten beim Eingliederungsprozess.
Leistungsverzeichnis  5/13
22
Status Teilnehmer
Nach der Zuweisung durch den Dienstberechtigten hat die
zugewiesene Person den Status Teilnehmer.
Laufender Einstieg der Teilnehmer
Um eine permanente Auslastung zu ermöglichen, wird ein
laufender Einstieg vom Dienstverpflichteten ermöglicht
und der Dienstberechtigte hat auf eine laufende Zuweisung
von neuen Teilnehmern zu achten.
2.3 Dauer der Maßnahme und zeitlicher Umfang der Teilnahme
Die Laufzeit der Maßnahme beträgt 12 Monate. Beginn und
Ende sind dem Dienstvertrag zu entnehmen und
entsprechen der Laufzeit des Dienstvertrages.
Die individuelle Teilnahmedauer in der Maßnahme legt der
Dienstberechtigte fest.
Die individuelle Maßnahmeteilnahme endet in jedem Falle
bei
 Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung
bzw. Ausbildung des Teilnehmers mit mindestens 15
Stunde wöchentlich,
 Aufnahme einer mindestens 15 Stunden wöchentlich
umfassenden selbständigen Tätigkeit
 Aufnahme einer Einstiegsqualifizierung mit mindestens 15
Stunden wöchentlich
 einer länger als sechs Wochen andauernden
Arbeitsunfähigkeit,
 Abbruch der Maßnahme durch den Dienstberechtigten,
 regulärem Ende der vereinbarten Teilnahmedauer.
Bei Ausbildungs bzw. Arbeitsaufnahme oder Aufnahme
einer Einstiegsqualifizierung des Kunden endet die
individuelle Maßnahmeteilnahme mit Unterzeichnung des
Vertrages. Ggf. kann in Absprache mit dem
Dienstberechtigten eine Nachbetreuung bei Aufnahme
einer Ausbildung, Arbeit oder Einstiegsqualifizierung
erfolgen. Hierüber entscheidet aber alleine der
Dienstberechtigte.
Die individuelle Maßnahmeteilnahme darf das Ende der
vereinbarten Laufzeit der Maßnahme nicht überschreiten.
2.4 Eingesetztes Personal
Allgemeinde Regelungen
Um die Maßnahme erfolgreich und den Anforderungen der
Leistungsbeschreibung entsprechend durchzuführen, ist ein
Dozent mit einer Gesamtwochenarbeitszeit von 1 VZÄ
(Vollzeitäquivalent) einzusetzen. Das in der Maßnahme
eingesetzte Personal soll insbesondere kommunikative und
soziale Kompetenzen aufweisen (rhetorische Fähigkeiten,
Motivationsfähigkeit, etc.) und flexibel in der Gestaltung von
Gesprächen sein. Voraussetzung ist insbesondere die
Fähigkeit, mit allen Teilnehmern auf Augenhöhe zu
kommunizieren und sich der jeweiligen Situation anpassen
zu können. Kenntnisse des regionalen Arbeitsmarktes sind
selbstverständlich.
Der Dienstverpflichtete verpflichtet sich gemäß  4 des
Niedersächsischen Tariftreue und Vergabegesetzes
(NTVergG) seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
bei der Ausführung der Leistung mindestens ein
Mindestentgelt nach den Vorgaben des
Mindestlohngesetzes (derzeit 8,84 ) zu zahlen bzw.
mindestens ein Mindestentgelt entsprechend der Vorgaben
des Ar beitnehmer Entsendegesetz (AEntG), des
Arbeitnehmerüberlassungsg esetzes (AÜG), der auf
Grundlage des AEntG oder AÜG erlassenen
Rechtsverordnungen sowie aus einem auf Grundlage von
5 des Tarifvertragsgesetzes (TVG) für allgemein verbindlich
erklärten Tarifvertrag ( 4 Abs. 1 Nr. 1 sowie  5, 6 AentG
 Bauhaupt und Baunebengewerbe ) zu zahlen. Diese
Erklärung hat der Auftragnehmer auch für seine
eingesetzten Nachunternehmer abzugeben ( 13
Leistungsverzeichnis  6/13
23
NTVergG).
Für die arbeitsrechtlich einwandfreien Arbeitsbedingungen
des Personals ist der Dienstverpflichtete verantwortlich.
Dem Dienstberechtigten wird das Recht eingeräumt,
innerhalb der Vertragslaufzeit unangekündigt die örtlichen
Gegebenheiten des Dienstverpflichteten zu besichtigen und
die Einhaltung der in der Leistungsbeschreibung
formulierten Anforderungen zu überprüfen. Dazu gehört
auch die Einsicht in Arbeitsverträge, Zeugnisse und
sonstige Nachweise des Personals.
Nachweis der Eignung des Personals
Mit Einreichung des Angebotes muss jeder Bieter dem
Dienstberechtigten geeignetes Personal mit
entsprechenden Nachweisen (Lebenslauf,
Arbeitszeugnisse, Qualifizierungszertifikat e) nachweisen.
Bestehen berechtigte Zweifel an der Eignung des
einzusetzenden Personals vor oder während der
Maßnahmelaufzeit, behält sich der Dienstberechtigte das
Recht vor, das Personal in Gänze oder in Teilen
abzulehnen. Sollten sich im Laufe der Maßnahme Zweifel
an der Eignung des Personals ergeben, insbesondere
durch Nichterfüllung der Vorgaben des Dienstberechtigten,
kann ein Austausch des Personals vom
Dienstverpflichteten gefordert werden.
Der Dienstverpflichtete ist dann in jedem Falle dazu
verpflichtet, umgehend für personellen Ersatz mit einer
entsprechenden Eignung zu sorgen.
Vertretungen im Urlaubs und/oder Krankheitsfall sind vom
Dienstverpflichteten zu gewährleisten.
Einsatz des Personals und Nachweise
Um die Maßnahme vertragsgerecht durchzuführen, ist das
hierfür notwendige Personal vom Dienstverpflichteten
vorzuhalten.
Der Dienstverpflichtete hat die Möglichkeit, auch für andere
als vom Dienstberechtigten zugewiesene Teilnehmer tätig
zu werden. Dies muss außerhalb der Maßnahme
geschehen und es dürfen hierfür keinerlei Kosten in
Rechnung gestellt werden. Der für die sachgerechte
Durchführung der Maßnahme angegebene
Personalschlüssel ist ausschließlich für die
Leistungserbringung innerhalb der Maßnahme zu
verwenden. Der tägliche tatsächliche Personaleinsatz ist in
Listenform namentlich und mit zeitlichem Umfang zu
dokumentieren. Auf Nachfrage des Dienstberechtigten sind
diese Listen vorzulegen. Der zugesicherte
Personalschlüssel darf nicht durch andere Arbeiten des
Dienstverpflichteten beeinträchtigt werden.
Fachliche Eignung
Die fachliche Eignung des Personals setzt einen
Studienabschluss und idealerweise den Abschluss einer
Berufsausbildung, sowie eine mindestens zweijährige
einschlägige Berufserfahrung voraus. Darüber hinaus
werden vorausgesetzt:
 Kenntnisse und Erfahrungen im Personalwesen,
 Qualifikationen im Bereich Coachng,
 Kenntnisse des regionalen Arbeitsmarktes,
 Kommunikationsfähigkeiten ,
 Soziale Fähigkeiten,
 sicherer Umgang mit MS Office (Word, Excel, Outlook),
 Erfahrung im Erstellen von Bewerbungsunterlagen,
 Internetkenntnisse und die Fähigkeit, die Teilnehmer bei
Internetsuchläufen zu unterstützen.
 fundierte Anwenderkenntnisse internet/EMail/mobil
basierter Kommunikation
 PkwFührerschein Klasse B
Der vorgesehene Personaleinsatz ist in einer
Gesamtübersicht Personaleinsatzplan darzustellen und
dem Angebot beizufügen.
2.5 Räumlichkeiten
Leistungsverzeichnis  7/13
24
Maßnahmeort, Lage und Zugang
Der Maßnahmeort soll in OsterholzScharmbeck oder
Bremen sein.
Die vom Dienstverpflichteten am Maßnahmestandort zur
Verfügung gestellten Räumlichkeiten müssen jeweilig von
den Teilnehmern aus der Stadt OsterholzScharmbeck und
aus den Gemeinden des Landkreises Osterholz in
angemessener Zeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln
erreichbar sein. Die Räumlichkeiten müssen so
ausgewiesen sein, dass sie von den
Maßnahmeteilnehmern gut zu finden sind.
Der Dienstberechtigte behält sich vor, die Räumlichkeiten
vor Maßnahmebeginn zu begutachten.
Ausstattung der Räumlichkeiten
Die Räume vor Ort müssen ab Maßnahmebeginn den
gesetzlichen Vorgaben und dem aktuellen Stand der
Technik genügen. Baulicher Zustand und Hygiene vor Ort
müssen eine vertragskonforme Durchführung der
Maßnahme gewährleisten. Vor Beginn der Maßnahme hat
der Dienstberechtigte das Recht, den Durchführungsort
abzulehnen, wenn begründete Bedenken hinsichtlich einer
ordnungsgemäßen Maßnahmedurchführung bestehen.
Entsprechendes gilt bei einem Wechsel der Räumlichkeiten
im Maßnahmeverlauf.
Es ist ein Raum für Einzelgespräche vorzuhalten. Zudem
ist ein PCArbeitsplatz am Maßnahmestandort
vorzuhalten. Dieser beinhaltet den PC, einen geeigneten
Bildschirm, entsprechende Software sowie Drucker. Der
Rechnerplatz muss mindestens mit dem Betriebssystem
Windows 10, einer handelsüblichen OfficeSoftware (bspw.
MS Office), einem 17Monitor (bei Flachbildschirmen
TFT 15), einem Internetzugang (DSLGeschwindigkeit
oder höher) sowie einem Druckerzugang, der ein
Ausdrucken der Arbeitsergebnisse in Farbe ermöglicht,
ausgestattet sein. Der Internetanschluss für diesen PC ist
auch zwingend notwendig, da zum Teil auf dem Server des
Dienstberechtigten gearbeitet wird, um eine Datenbank zu
bedienen und / oder direkt dort Unterlagen abzuspeichern.
Idealerweise sollen weitere PCArbeitsplätze mit gleicher
Ausstattung vorgehalten werden, damit Teilnehmer auch
außerhalb von Einzelgesprächen Bewerbungen erstellen
können.
Werden die oben genannten technischen Anforderungen
erfüllt, ist auch der Einsatz von Laptops möglich.
Die räumlichen und sächlichen Voraussetzungen müssen
vertragskonform und für die gesamte Maßnahmedauer zur
Verfügung stehen. Der Dienstverpflichtete hat die
Möglichkeit, Ausstattung und Räume außerhalb der
Maßnahmezeit für andere Zwecke zu nutzen, sofern sich
daraus keine negativen Auswirkungen auf die ordentliche
Durchführung der Maßnahme und die Vertragserfüllung
ergeben.
2.6 Durchführung der Maßnahme
Gleichbehandlung
Der Dienstberechtigte ist verpflichtet, die
verschiedenartigen Lebenslagen und Interessen der
Geschlechter und Ethnien zu respektieren und zu
berücksichtigen und darauf hinzuwirken, dass auch die
Teilnehmer untereinander diese respektieren, um damit
eine positive und diskriminierungsfreie Arbeitsatmosphäre
zu gewährleisten und Chancengleichheit zu wahren.
Flyer
Nach Zuschlagserteilung, spätestens aber bis zwei Wochen
vor Maßnahmenbeginn, sind vom Dienstverpflichteten Flyer
zu erstellen und der ProArbeit kAöR zur Verfügung zu
stellen. Diese beinhalten die wesentlichen Inhalte, den
Veranstaltungsort, die Geschäftszeiten, die
Ansprechpartner mit Telefon und MailKontakt.
Kommunikationswege
Am Maßnahmeort müssen mindestens zu den üblichen
Geschäftszeiten (Mo.  Do. 09:00  15:00 Uhr, Fr. 09:00
Leistungsverzeichnis  8/13
25
 12:00 Uhr) telefonische Erreichbarkeiten gewährleistet sein.
Eine Kontaktaufnahme auf anderen Wegen (Fax, EMail,
postalisch) muss ebenfalls zu den Geschäftszeiten
gegeben sein. Die auf diesem Weg eingegangenen
Nachrichten müssen umgehend, spätestens aber am
nächsten Werktag bearbeitet und beantwortet werden.
Abschlussbericht
Innerhalb der Zuweisungsdauer ist für jeden Teilnehmer ein
individueller teilnehmerbezogener Bericht zu führen, der
das Ziel, Vereinbarungen, Aktivitäten, den
Maßnahmeverlauf, die Zielerreichung und eine
Handlungsempfehlung dokumentiert.
Dokumentation des Dienstverpflichteten:
Teilnehmerbezogene Berichte für den Dienstberechtigten:
 Eine Woche nach Ende der individuellen Teilnahme ist ein
teilnehmerbezogener Integrationsbericht für jeden
Teilnehmer vorzulegen. Bei Nichtantritt, Abbruch oder
unzureichender Mitwirkung des Teilnehmers erfolgt die
Übersendung des Integrationsberichtes ebenfalls innerhalb
einer Woche.
 Die Anwesenheitsliste ist jeweilig bis Montag 14:00 Uhr
für die vorhergehende Woche an den Dienstberechtigten
weiterzuleiten.
 Die Vorschau der geplanten Termine für die Folgewoche
mit Name des jeweiligen Teilnehmers, Datum und Uhrzeit
ist jeweilig bis Freitag 12:00 Uhr für die Folgewoche
weiterzuleiten.
Jegliche teilnehmerbezogenen Daten werden verschlüsselt
versandt, sofern der Server des Landkreises nicht genutzt
werden kann.
Maßnahmebezogene Berichte an den Dienstberechtigten:
Spätestens zwei Wochen nach der Hälfte der
Maßnahmenlaufzeit und zwei Wochen nach
Maßnahmeende ist ein Gesamtbericht der Maßnahme
über Ablauf, Ergebnisse und eventuelle Probleme bei der
Durchführung vorzulegen.
2.7 Vergütung/ Angebotspreis
Die Vergütung für diese Maßnahme setzt sich wie folgt
zusammen:
Aufwandspauschale/ Teilnehmer/ Monat = Angebotspreis/
Teilnehmer/ Monat
Die im Angebotspreis zu berücksichtigenden
Aufwendungen betreffen insbesondere:
 Kosten für Maßnahmeinhalte
 alle Kosten des Dienstverpflichteten in Verbindung mit
Vermittlungsaktivitäten sowie der Nachbetreuung bei der
Arbeitsaufnahme
 Beiträge zur Unfallversicherung
 Absicherung gegen Schäden, die Teilnehmer innerhalb
der individuellen Maßnahmedauer oder während einer
Arbeitserprobung verursachen (ausgenommen vorsätzlich
oder grob fahrlässig)
Vermittlungsvergütung:
Es erfolgt eine erfolgsabhängige Vergütung der
Vermittlungen ab Erreichen einer Mindestanzahl. Diese
Anzahl ist im Folgenden vorgegeben und wird wie folgt
vergütet (dabei wird der Vertragszeitraum betrachtet.
Sollte die Option auf Verlängerung gezogen werden,
beginnt der Zählzeitraum von neuem. Der alte Zählzeitraum
ist dann beendet):
 Vermittlungen in eine reguläre betriebliche Ausbildung
(nach 3 Monate noch bestehend):
 Ab der 10. bis zur 19. Vermittlung: 700 Euro
 Ab der 20. Vermittlung: 800 Euro
 Maximal jedoch insgesamt 15.000 Euro
Vermittlungen in eine sozialversicherungspflich tige
Beschäftigung (nach 3 Monaten noch bestehend):
 Ab der 10. bis zur 19. Vermittlung: 250 Euro
Leistungsverzeichnis  9/13
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 Ab der 20. Vermittlung: 300 Euro
 Maximal jedoch insgesamt 7.500 Euro
Vermittlungen in eine Einstiegsqualifizierung (nach 3
Monaten noch bestehend):
 Ab der 5. Vermittlung: 250 Euro
 Maximal jedoch insgesamt 5.000 Euro
Keine gesonderte Vermittlungsprämie bei Praktika.
Die Zahlungsbedingungen der Vermittlungsvergütung sind
dem Vertragsentwurf zu entnehmen.
Der Angebotspreis ist pro Teilnehmer und pro Monat
anzugeben, dabei ist von einer (geplanten) Teilnehmerzahl
von 30 Teilnehmern auszugehen.
Der Dienstberechtigte verpflichtet sich, den kalkulierten
Angebotspreis pro Teilnehmer/Monat zu gewähren. Dieser
Preis gilt für die gesamte Dauer der Maßnahme.
Der Preis/Teilnehmer/Monat wird beim Ausscheiden eines
Teilnehmers jeweilig für den vollen Kalendermonat
gewährt. Beim Ausscheiden eines Teilnehmers kann durch
die ProArbeit ein neuer Teilnehmer zugewiesen werden.
Vorrangig erfolgt die Nachbesetzung für die
ausgeschiedenen Teilnehmer, für die bereits der jeweilige
Kalendermonat berechnet ist. Eine erneute Berechnung
des Nachrückers ist in diesem Kalendermonat nicht
möglich und beginnt erst im Folgemonat. In diesem Fall
wird jedoch für jeden nachgerückten Teilnehmer innerhalb
eines Monats eine einmalige Verwaltungspauschale in
Höhe von 20,  bezahlt. Maximal werden damit die
geplanten (aber nicht garantierten) oben genannten
Teilnehmer/Monat bei voller Auslastung plus möglicher
Verwaltungspauschalen bezahlt. Ein Anspruch auf
Nachbesetzung besteht seitens des Dienstverpflichteten
nicht.
Ermessensleistungen aktiver Arbeitsförderung vom
Dienstverpflichteten an den Teilnehmer sind
ausgeschlossen.
Fahrtkosten der Teilnehmer zur regulären
Maßnahmeteilnahme (auch zu Vorstellungsgesprächen,
Praktikum etc.) sind nicht Bestandteil des Angebotspreises
und somit nicht in diesen einzukalkulieren. Diese sind
aber vom Dienstverpflichteten vorab als Richtwert zu
schätzen.
Fahrtkosten an Maßnahmeteilnehmer werden maximal bis
zu einer Höhe der geringsten Beförderungsklasse im
öffentlichen Personennahverkehr erstattet. Fahrten mit
anderen Beförderungsmitteln werden mit einer
Wegstreckenentschädigung abgegolten. Für
motorbetriebene Fahrzeuge beträgt diese 0,20  /
Kilometer und wird analog  4 Abs. 1 Satz 1 und	5 Abs.1
Bundesreisekostengesetz gezahlt. In der Regel ist das
günstigste verfügbare Verkehrsmittel zu wählen.
Diese Fahrtkosten werden vom Dienstverpflichteten an die
Teilnehmer ausgezahlt und vom Dienstberechtigten nach
Erhalt der Auszahlungsnachweisliste erstattet. Die von den
Teilnehmern angegebenen Wegstrecken zwischen
Wohnort und Maßnahmeort müssen vom
Dienstverpflichteten auf Plausibilität
(InternetRoutenplaner (googlemaps)) überprüft und ggf.
korrigiert werden. Fahrtkosten werden für
Beratungsgespräche, Vorstellungsgespräche und Praktika
erstattet, die auf den Auszahlungslisten anzugeben sind.
Bewerbungsmaterial ist in ausreichender Anzahl und guter
Qualität vorzuhalten und bei Bedarf auszugeben. Die
Kosten dafür und für weitere Verbrauchsgüter sind in den
Angebotspreis mit einzukalkulieren. Eine gesonderte
Erstattung erfolgt nicht.
Kinderbetreuungskosten können bei Bedarf und nach
Rücksprache im Einzelfall von der ProArbeit kAöR erstattet
werden.
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27
Nachweise zur Zahlung des Angebotspreises, sowie der
Erstattung von Fahrkosten
Vom Dienstverpflichteten ist eine Anwesenheitsbestätigung
auszufüllen, die jeweilig vom Teilnehmer zu
unterschreiben ist. Die Meldung der Teilnehmer zur
Auszahlung des Angebotspreises/ Teilnehmer/ Monat
erfolgt in Listenform und ist jeweilig mit der Zwischen und
Endabrechnung einzureichen. In diesem Vordruck sind
auch die verauslagten Beträge der Fahrkosten sowie die
vom Teilnehmer geleisteten Präsenztage in der Maßnahme
anzugeben.
Der Teilnehmer hat die ihm ausgezahlten Beträge mit
Unterschrift zu bestätigen.
2.8 Umsatzsteuerregelung
Die Maßnahme ist von der Umsatzsteuer befreit.
Das ergibt sich aus folgendem Erlass:
Die Bescheinigung über die Erfüllung der Voraussetzungen
für eine Steuerbefreiung gemäß  4 Nr. 21 Buchst. a)
Doppelbuchst. bb) des Umsatzsteuergesetzes erfolgt durch
die zuständige Landesbehörde, nicht durch die
Bundesagentur für Arbeit.
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit
den obersten Finanzbehörden der Länder wird der
Abschnitt 4.21.2 Abs. 3 des Umsatzsteuer
Anwendungserlasses (UStAE) zu den Voraussetzungen
des o.g. Befreiungstatbestandes vom 1. Oktober 2010
(BStBl I S. 846), der zuletzt durch das BMFSchreiben
vom 28. März 2012  IV D 3  S 7360/11/10001
(2012/0233052) geändert worden ist, wie folgt geändert:
Die Vorbereitung auf einen Beruf umfasst die berufliche
Ausbildung, die berufliche Fortbildung und die berufliche
Umschulung; die Dauer der jeweiligen Maßnahme ist
unerheblich (Art. 14 der Verordnung (EG) Nr. 1777/2005
des Rates vom 17. 10. 2005, ABl. EU Nr. L 288 S. 1). Dies
sind unter anderem Maßnahmen zur Aktivierung und
beruflichen Eingliederung im Sinne von	45 SGB III mit
Ausnahme von  45 Abs. 4 Satz 3 Nr. 2 und Abs. 7 SGB III,
Weiterbildungsmaßnahmen entsprechend den
Anforderungen der  179, 180 SGB III, Aus und
Weiterbildungsmaßnahmen (einschließlich der
Berufsvorbereitung und der blindentechnischen und
vergleichbaren speziellen Grundausbildung zur beruflichen
Eingliederung von Menschen mit Behinderung) im Sinne
von  112 SGB III sowie berufsvorbereitende,
berufsbegleitende bzw. außerbetriebliche Maßnahmen
nach  48, 130 SGB III,	51, 53 SGB III,  75, 76 SGB
III bzw.  49 SGB III, die von der Bundesagentur für Arbeit
und  über  16 SGB II  den Trägern der Grundsicherung
für Arbeitsuchende nach  6 SGB II gefördert werden. Mit
ihrer Durchführung beauftragen die Bundesagentur für
Arbeit und die Träger der Grundsicherung für
Arbeitsuchende nach  6 SGB II in manchen Fällen
gewerbliche Unternehmen oder andere Einrichtungen, z. B.
Berufsverbände, Kammern, Schulen, anerkannte
Werkstätten für behinderte Menschen, die über geeignete
Ausbildungsstätten verfügen. Es ist davon auszugehen,
dass die genannten Unternehmen und andere
Einrichtungen die von der Bundesagentur für Arbeit und
den Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach
 6 SGB II geförderten Ausbildungs, Fortbildungs und
Umschulungsmaßnahmen im Rahmen einer
berufsbildenden Einrichtung im Sinne des  4 Nr. 21
Buchstabe a UStG erbringen.
3 Angebotspreis EUR .........................
3.1 Angebotspreis USt. [%]
0%
Menge
1,00
Einheit
Pauschale
Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis  11/13
28
Die Vergütung für diese Maßnahme setzt sich wie folgt
zusammen:
Aufwandspauschale/ Teilnehmer/ Monat = Angebotspreis/
Teilnehmer/ Monat
................
pro 1,00 Pauschale
Textergänzungen/ Eigenschaften
Preis pro Monat und Teilnehmer: ________ Euro
Anzahl der Teilnehmer: 30 Teilnehmer pro Monat
Dauer der Maßnahme: 12 Monate
Kosten der Maßnahme
(Gesamt):
Euro
Formel: [Preis pro Monat und Teilnehmer]*[Anzahl der Teilnehmer]*[Dauer der
Maßnahme]
Ergebnis: Preis
ANGEBOTSSUMME(N)
Summe exkl.
Nachlass
(netto) ____________________
Nachlass
(netto) ____________________
Summe inkl.
Nachlass
(netto) ____________________
Umsatzsteuer ____________________
Summe
(brutto) ____________________
Leistungsverzeichnis  12/13
29
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Ausschreibung
10.07.2018
Verfahren: 2018002759  Jugendmaßnahme: NachvermittlungsOffensive  JuNO IV
AUFLISTUNG ALLER DATEIANLAGEN ZU DEN POSITIONEN
Name Dateiname Größe MIMEType
Leistungsverzeichnis  13/13
30
Kriterienkatalog  Eignungskriterien
(falls vorhanden)
31
Kriterienkatalog  Zuschlagskriterien
Festgelegtes Zuschlagskriterium
Wirtschaftlichstes Angebot
Berechnungsmethode: Freie Verhältniswahl Preis/Leistung
Gewichtung: 30%: 70%
Liste der Kriterien zur Leistungsbewertung
(falls vorhanden)
Hinweis: Etwaige Angaben zur Gewichtung beziehen sich immer auf die anteilsmäßige Gewichtung innerhalb der hier aufgelisteten
Leistungskriterien.
32
Name Dateiname Größe MIMEType
1_ Vorblatt_Gliederung der einzureichenden
Unterlagen_JuNO IV
1_ Vorblatt_Gliederung der einzureichenden
Unterlagen_JuNO IV.pdf 11,80 KBapplication/pdf
2_Erklärung des Bieters_JuNO IV 2_Erklärung des Bieters_JuNO IV.pdf 131,76
KB application/pdf
3_Bewertungskriterien _JuNO IV 3_Bewertungskriterien _JuNO IV.pdf 158,15
KB application/pdf
4_Bewertungstabelle_JuNO IV 4_Bewertungstabelle_JuNO IV.pdf 74,35 KBapplication/pdf
5_Entwurf Dienstvertrag_JuNO IV 5_Entwurf Dienstvertrag_JuNO IV.pdf 269,36
KB application/pdf
6_Kalkulationsblatt_JuNO IV_geschützt 6_Kalkulationsblatt_JuNO IV_geschützt.xls 46,00 KBapplication/vnd.msexcel
7_Kalkulationsblatt_JuNO IV_ungeschützt 7_Kalkulationsblatt_JuNO IV_ungeschützt.pdf 122,04
KB application/pdf
7a_ Kalkulationsblatt_ JuNO IV_ ungeschützt_
Personaleinsatzplan
7a_ Kalkulationsblatt_ JuNO IV_ ungeschützt_
Personaleinsatzplan. pdf 32,48 KBapplication/pdf
7b_ Kalkulationsblatt_ JuNO IV_ ungeschützt_
Ausstattung
7b_ Kalkulationsblatt_ JuNO IV_ ungeschützt_
Ausstattung. pdf 63,25 KBapplication/pdf
8_Fehlzeiten aus wichtigem Grund 8_Fehlzeiten aus wichtigem Grund.pdf 6,26 KB application/pdf
9_ Empfangsbestätigung_ JuNO IV 9_ Empfangsbestätigung_ JuNO IV.pdf 217,29
KB application/pdf
10_ Beschaeftigungsbestaetigu ng_ JuNO IV 10_ Beschaeftigungsbestaetigu ng_ JuNO IV.pdf 81,90 KBapplication/pdf
11_ Integrationsbericht_ JuNO VI 11_ Integrationsbericht_ JuNO VI.pdf 112,09
KB application/pdf
33
Source: 4 http://www.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/healyhudson/2018/07/2f212a8b-92cc-40f1-a1d7-6ff87c87e74f.html
Data Acquisition via: p8000000
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                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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