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Ausschreibung: Winterdienst - DE-OsterholzScharmbeck
Straßenreinigung und Straßenkehrdienste
Straßenreinigung
Dokument Nr...: 863184-2018 (ID: 2018071622084364938)
Veröffentlicht: 16.07.2018
*
  Winterdienst für kreiseigene Gebäude im Stadtgebiet Osterholz-Scharmbeck
für die Wintersaison 2018 / 2019 und 2019 / 2020
Landkreis Osterholz,  Zentrale Vergabestelle
Osterholzer Str. 23, 27711 OsterholzScharmbeck, Deutschland
Monika Buck
vergabe@ landkreis osterholz. de
Tel.Nr.: +49 47919301291
FaxNr.: +49 4791930111291
Winterdienst für kreiseigene Gebäude im Stadtgebiet OsterholzScharmbeck
für die Wintersaison 2018 / 2019 und 2019 / 2020
Öffentliche Ausschreibung
Ausschreibungsnr.: 2018002361
Vergabeunterlagen
Inhaltsverzeichnis
Vergabeunterlagen...............................................................................................................
............................................ 1
Projektinformation
................................................................................................................................
.................... 1
Vertragsbedingungen/Formulare...................................................................................................
........................... 2
631-Aufforderung_zur_Abgabe_eines_Angebots
............................................................................................ 2
1 Es ist beabsichtigt, die in beiliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen im Namen . 3
2 Auskünfte
................................................................................................................................
.............. 3
3 Vorlage von
Nachweisen/Angaben/Unterlagen..................................................................................... 3
3.1 Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:...................... 3
3.2 Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestell. 3
3.3 - frei -
................................................................................................................................
.......... 4
4 Losweise
Vergabe.........................................................................................................................
........ 4
5
Nebenangebote...................................................................................................................
.................. 4
6 Angebotswertung
................................................................................................................................
.. 4
7 Angebote können abgegeben werden:
................................................................................................. 4
8 Angebotsabgabe
................................................................................................................................
... 5
9
Nachprüfungsstelle.............................................................................................................
................... 5
632_Bewerbungsbedingungen.......................................................................................................
.................. 6
1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen.........................................................................
6
2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
.......................................................................................... 6
3 Angebot
................................................................................................................................
................. 6
3.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.................................................................... 6
3.2 Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Da 6
3.3 Eine selbst gefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig. ... 6
3.4 Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem . 6
3.5 Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. ..................................................................... 6
3.6 Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen g . 6
3.7 Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben.............................. 6
4
Nebenangebote...................................................................................................................
.................. 6
4.1 Soweit an Nebenangebote Mindestanforderungen gestellt sind, müssen diese erfüllt werden; 6
4.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu 6
4.3 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses be . 7
4.4 Nebenangebote, die den Nummern 4.1 bis 4.3 nicht entsprechen, werden von der Wertung a 7
5
Bietergemeinschaften............................................................................................................
................ 7
5.1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abz 7
5.2 Sofern nicht öffentlich ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemeinschaften, di . 7
634_Besondere_Vertragsbedingungen...............................................................................................
............. 8
1 Überwachung der
Anlieferung............................................................................................................... 8
2 Anlieferungs- oder Annahmestelle
........................................................................................................ 8
3 Ausführungsfristen
................................................................................................................................
 8
i
4 Vertragsstrafen ( 11)
........................................................................................................................... 8
4.1 bei Überschreitung der unter 3. genannten Fristen.................................................................... 8
4.2 Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt v.H. der Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begre. 8
4.3 Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaltung verbindlicher Zwischenterm 8
5 Rechnungen
(15)............................................................................................................................
..... 8
6 Sicherheitsleistung
(18)....................................................................................................................... 9
6.1 Stellung der Sicherheit
............................................................................................................... 9
6.2 Sicherheitsleistung durch Bürgschaft
......................................................................................... 9
7 Zahlungsbedingungen ( 17)
................................................................................................................ 9
8 - frei -
................................................................................................................................
..................... 9
9 Weitere Besondere Vertragsbedingungen
............................................................................................ 9
635_Zusaetzliche_Vertragsbedingungen............................................................................................
............. 10
1 Art und Umfang der Leistungen ( 1)
.................................................................................................... 10
2 Änderung der Leistung ( 2 Nr.
3)......................................................................................................... 10
2.1 Beansprucht der Auftragnehmer aufgrund von  2 Nr. 3 eine erhöhte Vergütung, muss er die 10
2.2 Der Auftragnehmer hat auf Verlangen die durch die Änderung der Leistung bedingten Mehr- 10
3 Ausführungsunterlagen (
3)................................................................................................................. 10
4 Ausführung der Leistung (
4)............................................................................................................... 10
5 Holzprodukte (
4)..............................................................................................................................
... 10
5.1 Holzprodukte als Bestandteil der Leistung müssen nach FSC/PEFC oder gleichwertig zertifiz 10
5.2 Der Nachweis der Anforderungen aus Nr. 5.1 ist vom Auftragnehmer bei Anlieferung auf der 10
5.3 Der Nachweis der Gleichwertigkeit  d. h. Übereinstimmung des Zertifikates mit dem für da . 10
6 Wettbewerbsbeschränkungen ( 8 Nr. 2), Antikorruptionsklausel ........................................................ 10
6.1 Unbeschadet sonstiger Kündigungs- und Rücktrittsrechte ist der Auftraggeber gem.  314 B . 10
6.2 Wenn der Auftragnehmer nachweislich Handlungen gem. Nummer 6.1 a vorgenommen hat, i 11
6.3 Bei nachgewiesenen Handlungen gem. Nummer 6.1 b oder 6.1 c ist der Auftragnehmer zur . 11
6.4 Die Ziffern 6.1b und 6.3 finden keine Anwendung, soweit es sich um sozial adäquates Verhal 11
6.5 Sonstige vertragliche oder gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt. ........ 11
7 Güteprüfung (12 Nr. 2)
........................................................................................................................ 11
8 Abnahme (
13).............................................................................................................................
........ 11
8.1 Die Lieferung oder Leistung wird förmlich abgenommen. .......................................................... 11
8.2 Die Gefahr geht, wenn nichts anderes vereinbart ist, auf den Auftraggeber über ..................... 11
9 Mängelansprüche ( 14)
....................................................................................................................... 11
10 Rechnungen ( 15 und
17)............................................................................................................... 11
10.1 Die Rechnungen sind mit den Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer (Nettopreise) aufzustelle 11
10.2 In jeder Rechnung sind Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen und die bereits erhalt. 11
11 Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen ( 16)........................................................................ 11
12 Zahlungen ( 17)
................................................................................................................................
. 12
12.1 Alle Zahlungen werden bargeldlos in Euro geleistet. ............................................................... 12
12.2 Bei Arbeitsgemeinschaften werden Zahlungen mit befreiender Wirkung für den Auftraggebe 12
13 Überzahlungen (
17).......................................................................................................................... 12
13.1 Bei Rückforderungen des Auftraggebers aus Überzahlungen ( 812 ff. BGB) kann sich der 12
ii
13.2 Im Falle der Überzahlung hat der Auftragnehmer den überzahlten Betrag zu erstatten.......... 12
14 Verträge mit ausländischen Auftragnehmern (
19)............................................................................ 12
633_Angebotsschreiben_ohne_Lose.................................................................................................
.............. 13
1 Ich/Wir biete(n) die Ausführung der oben genannten Leistung zu den von mir/uns eingesetzten Prei. 13
2 Die Angebotsendsumme des Hauptangebotes gem. Leistungsbeschreibung einschl. Umsatzsteuer 13
3 Anzahl der
Nebenangebote...................................................................................................................
 13
4 Preisnachlass ohne Bedingung auf die Abrechnungssumme für Haupt- und alle Nebenangebote...... 13
5 Bestandteil meines/unseres Angebots sind neben diesem Angebotsschreiben und seinen Anlagen: . 14
6 Ich/Wir erklären,
dass............................................................................................................................
 14
124_Eigenerklaerung_Eignung_Liefer_Dienstleistung
.................................................................................... 15
Mindestentgelt-Tariftreueerklärung  4 NTVergG-Stand_2016-07 ..................................................................
18
NTVergG Vertragsregelung Dienstleistungsaufträge Stand 2016-07 ..............................................................
19
Angebotsaufkleber
................................................................................................................................
........... 23
Produkte/Leistungen
................................................................................................................................
................ 24
Kriterienkatalog
................................................................................................................................
........................ 31
Anlagen
................................................................................................................................
.................................... 33
iii
Allgemeine Informationen zum Verfahren
I. Allgemeines
Es ist beabsichtigt, die in anliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen zu vergeben. Einzelheiten ergeben sich
aus den
Vergabeunterlagen. Auskünfte erteilt der Auftraggeber (Zentrale Vergabestelle). Bieterfragen können im Angebotsassistenten
über die
Bieterkommunikation (Nachrichten) an die Zentrale Vergabestelle gerichtet werden.
Der Einwand, dass der Bieter über den Umfang der Leistung oder über die Art und Weise der Ausführung nicht genügend
unterrichtet gewesen
sei, ist ausgeschlossen.
Allgemeine Informationen zum Verfahren
Projektnummer/name: 2018002361 / Winterdienst für kreiseigene Gebäude im Stadtgebiet
OsterholzScharmbeck für die Wintersaison 2018 / 2019 und 2019 / 2020
Auftraggeber: Landkreis Osterholz,  Zentrale Vergabestelle
Projektbeschreibung: Winterdienst für kreiseigene Gebäude im Stadtgebiet OsterholzScharmbeck für die
Wintersaison 2018 / 2019 und 2019 / 2020
Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung / VOL
Einreichung der Angebote: Die Einreichung der Angebote/ Teilnahmeanträge kann elektronisch oder nicht
elektronisch erfolgen
Ausschreibung in Losen: Nein
Nebenangebote: Nebenangebote sind nicht zugelassen
Termine
Frist Bieterfragen: 27.07.2018 12:00
Angebotsfrist: 01.08.2018 11:00:00
Zuschlags/Bindefrist: 30.08.2018
Ausführungsfrist: von 01.11.2018 bis 30.04.2020
Ausführungsfrist (ggf. Anmerkungen):
II. Öffnung des Angebotsassistenten  BITTE BEACHTEN!
Bitte beachten Sie, dass Sie beim Download der Vergabeunterlagen im Angebotsassistenten auf "Angebot bearbeiten" klicken. Nur
dann ist sichergestellt, dass Sie alle Informationen zum Vergabeverfahren, wie z.B. Antworten auf Bieterfragen über das
Nachrichtenmodul erhalten.
III. Elektronische Angebotsabgabe
Falls Sie bereit sind, die Leistungen zu übernehmen, können Sie Ihr Angebot elektronisch abgeben. Bitte melden Sie sich dazu
auf der
Bekanntmachungsplattform unter https:// www. deutsche evergabe. de mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an. Sofern Sie im
System noch nicht registriert sind, können Sie dies auf der Plattform vornehmen.
Danach geben Sie auf der Startseite den Titel der Ausschreibung über die Direktsuche als Suchbegriff ein und starten die
Abfrage. Klicken Sie
auf den Projektsafe des gewählten Verfahrens, um nach erfolgter Aktivierung über den Angebotsassistenten direkt zum
eVergabeSystem zu
gelangen. Hier können Sie Ihr Angebot vollelektronisch erstellen und einreichen. Eine elektronische Signatur oder ein
Mantelbogen ist für die
Angebotsabgabe nicht erforderlich. Die Textform gemäß  126 b BGB ist zur Unterzeichnung des Angebotes ausreichend. Eine
Angebotsabgabe per EMail ist nicht zulässig.
IV. Schriftliche Angebotsabgabe
Sofern es in den Vergabeunterlagen zugelassen wurde (siehe Aufforderung zur Angebotsabgabe) können Sie Ihr Angebot auch
schriftlich
abgeben. Dazu bitte ich Sie, eine Ausfertigung der Angebotsunterlagen vollständig auszufüllen und zu unterschreiben. Bitte
drucken Sie Ihr
Angebot einseitig aus und verwenden Sie KEINE Heft/Büroklammern. Bitte reichen Sie Ihr Angebot in einem verschlossenem
Umschlag bis
zum Einreichungstermin (siehe Projekt und Dokumenteninformation) bei
Landkreis Osterholz,  Zentrale Vergabestelle
Zentrale Vergabestelle
Osterholzer Straße 23
27711 OsterholzScharmbeck
Deutschland
ein. Der Umschlag ist mit Ihrem Namen (Firma), Ihrer Anschrift und dem Vermerk "Angebot für Ausschreibung Nr. 2018002361 zu
versehen.
Bitte verwenden Sie dazu den Angebotsaufkleber, der den Ausschreibungsunterlagen beigefügt wurde. Falls Sie ein schriftliches
Angebot
abgeben, bitte ich Sie, Ihren Angebotsunterlagen das Leistungsverzeichnis als GAEBDatei auf CDRom beizufügen.
V. Sonstiges
Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter/innen der Zentralen Vergabestelle telefonisch unter der Telefonnummer +49
(0)47919301290 bis
1294 oder per EMail unter vergabe@ landkreis osterholz. de gerne zur Verfügung.
Bei Fragen zur Bedienung der Software können Sie sich gerne an den Support der Deutschen eVergabe wenden. EMail: support@
deutsche
evergabe. de oder telefonisch unter +49 (0)61194910683. Der Support ist kostenlos.
Vielen Dank für Ihr Interesse!
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Zentrale Vergabestelle
1
631
(VOL  Aufforderung zur Abgabe eines Angebots)
 VHB - Bund - Ausgabe 2008  Stand April 2016 Seite 1 von 4
Vergabestelle Datum der Versendung
Vergabeart
Öffentliche Ausschreibung
Beschränkte Ausschreibung
Beschränkte Ausschreibung mit
Teilnahmewettbewerb
Freihändige Vergabe
Internationale NATO-Ausschreibung
Ablauf der Angebotsfrist
Datum Uhrzeit
Bindefrist endet am
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
(Vergabeverfahren gemäß Abschnitt 1 der VOL/A)
Bezeichnung der Leistung:
Maßnahmennummer Maßnahme
Vergabenummer Leistung
Anlagen
A) die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind:
632 Bewerbungsbedingungen
227 Zuschlagskriterien
B) die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden:
Teile der Leistungsbeschreibung: Beschreibung, Pläne, sonstige Anlagen
634 Besondere Vertragsbedingungen
635 Zusätzliche Vertragsbedingungen
241 Abfall
244 Datenverarbeitung
246 Aufträge für Gaststreitkräfte
247 Aufträge mit besonderen Anforderungen aufgrund Geheimschutz oder Sabotageschutz
625 NATO Infrastrukturbauten
Tel: Fax:
Bieter
09.07.2018
Landkreis Osterholz, - Zentrale Vergabestelle -
Osterholzer Str. 23
27711 Osterholz-Scharmbeck
Deutschland
+49 4791930-1291 +49 47919301299
01.08.2018 11:00:00
30.08.2018
Winterdienst für kreiseigene Gebäude
2018002361 Winterdienst für kreiseigene Gebäude im Stadtgebiet Osterholz-Scharmbeck für die Wintersaison 2018 / 2019 und
2019 / 2020
Straßenreinigungssatzung der Stadt Osterholz-Scharmbeck
Straßenreinigungsverordnung der Stadt Osterholz-Scharmbeck
Übersichtkarte der Objekte
Zusätzliche Vertragsbedingungen zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben der  13 bis 15 NTVergG
2
631
(VOL  Aufforderung zur Abgabe eines Angebots)
 VHB - Bund - Ausgabe 2008  Stand April 2016 Seite 2 von 4
C) die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind:
633 Angebotsschreiben
Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm
125 Sicherheitsauskunft und Verpflichtungserklärung Teilnehmer
234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
248 Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten
D) die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind:
126 Sicherheitsauskunft und Verpflichtungserklärung  Nachunternehmer/Unterauftragnehmer
1 Es ist beabsichtigt, die in beiliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen im
Namen und für Rechnung
zu vergeben.
2 Auskünfte
Auskünfte werden erteilt, nicht beigefügte Unterlagen können eingesehen werden bei/beim
Name
Anschrift
Tel. Fax E-Mail
Nicht beigefügte Unterlagen sind:
3 Vorlage von Nachweisen/Angaben/Unterlagen
Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von mehr als 30.000  für den Bieter, der den Zuschlag
erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung (Angebotsschreiben Nr. 6) einen Auszug aus dem
Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.
3.1 Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:
siehe (Auftrags)Bekanntmachung
3.2 Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle
vorzulegen
siehe (Auftrags)Bekanntmachung
Zertifikat bzw. Einzelnachweis entsprechend der Erklärung im Formblatt 248
Erklärung zur Eignung entsprechend Formblatt 124
Mindestentgelt-Tariftreueerklärung gem.  4 NTVergG
Landkreis Osterholz
Amt für Immobilienmanagement
Osterholzer Str. 23
27711 Osterholz-Scharmbeck
Landkreis Osterholz, - Zentrale Vergabestelle -
Osterholzer Str. 23 27711 Osterholz-Scharmbeck
+49 4791930-1290 +49 47919301299 vergabe@landkreis-osterholz.de
3
631
(VOL  Aufforderung zur Abgabe eines Angebots)
 VHB - Bund - Ausgabe 2008  Stand April 2016 Seite 3 von 4
3.3 - frei -
4 Losweise Vergabe
nein
ja, Angebote sind möglich
nur für ein Los
für ein Los oder mehrere Lose
nur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden)
5 Nebenangebote
5.1 Nebenangebote sind nicht zugelassen, Nr. 4 der Bewerbungsbedingungen gilt nicht.
5.2 Nebenangebote sind zugelassen (siehe auch Nr. 4 der Bewerbungsbedingungen) - ausgenommen
Nebenangebote, die ausschließlich Preisnachlässe mit Bedingungen beinhalten -
für die gesamte Leistung
nur für nachfolgend genannte Bereiche:
mit Ausnahme nachfolgend genannter Bereiche:
unter folgenden weiteren Bedingungen:
6 Angebotswertung
Kriterien für die Wertung der Haupt- und ggf. Nebenangebote
Zuschlagskriterium Preis
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt.
Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen,
insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen.
Mehrere Zuschlagskriterien gemäß Formblatt Zuschlagskriterien
Werkstätten für Behinderte wird bei der Berechnung der Wertungssumme ein Bonus von 15 v.H.
eingeräumt.
Ist ein Angebot, das von einer Werkstatt für Behinderte abgegeben wurde, ebenso wirtschaftlich wie ein
anderes Angebot, so wird der Zuschlag auf das Angebot der Werkstatt für Behinderte erteilt.
Der Nachweis der Eigenschaft als Werkstätte für Behinderte ist mit dem Angebot zu führen.
7 Angebote können abgegeben werden:
schriftlich.
elektronisch mit fortgeschrittener Signatur.
elektronisch mit qualifizierter Signatur.
mit Mantelbogenverfahren (schriftlicher Mantelbogen und elektronische Angebotsdatei).
elektronisch in Textform
4
631
(VOL  Aufforderung zur Abgabe eines Angebots)
 VHB - Bund - Ausgabe 2008  Stand April 2016 Seite 4 von 4
8 Angebotsabgabe
Falls Sie nicht die Absicht haben, ein Angebot abzugeben, werden Sie gebeten, die Vergabestelle
baldmöglichst davon zu unterrichten (entfällt bei Öffentlicher Ausschreibung).
Bei elektronischer Angebotsabgabe ist das Angebot wie vorgegeben digital zu signieren und
zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform der
Vergabestelle zu übermitteln.
Bei schriftlicher Angebotsabgabe ist das beigefügte Angebotsschreiben zu unterzeichnen und
zusammen mit den Anlagen in verschlossenem Umschlag bis zum Ablauf der Angebotsfrist an folgende
Anschrift zu senden oder dort abzugeben:
siehe Briefkopf
Stelle:
Der Umschlag ist außen mit Namen (Firma) und Anschrift des Bieters und der Angabe
Angebot für
Maßnahmennummer: Baumaßnahme:
Vergabenummer: Leistung:
zu versehen, ggf. unter Verwendung eines bereit gestellten Kennzettels.
9 Nachprüfungsstelle
10
Winterdienst für kreiseigene Gebäude
2018002361 Winterdienst für kreiseigene Gebäude im Stadtgebiet Osterholz-Scharmbeck für die Wintersaison 2018 / 2019 und
2019 / 2020
Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Nachprüfungsstelle gem.  21 VOB/A
Auf der Hude 2
21339 Lüneburg
5
632
(VOL - Bewerbungsbedingungen)
 VHB - Bund - Ausgabe 2008  Stand April 2016 Seite 1 von 2
Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen
Das Vergabeverfahren erfolgt nach der Verdingungsordnung für Leistungen, Teil A Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von
Leistungen (VOL/A, Abschnitt 1).
1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten,
Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in
Textform darauf hinzuweisen.
2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen
Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.
Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber
zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.
3 Angebot
3.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.
3.2 Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das
Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen.
Ein nicht form- oder fristgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen.
3.3 Eine selbst gefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig.
Die von der Vergabestelle vorgegebene Langfassung des Leistungsverzeichnisses ist allein
verbindlich.
3.4 Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der
Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen.
3.5 Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein.
3.6 Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten
Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt
nicht die von ihm geforderten Preise. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die
Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in Mischkalkulationen auf andere Leistungspositionen
umlegt, von der Wertung ausgeschlossen.
3.7 Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben.
Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben.
Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am
Schluss des Angebotes hinzuzufügen.
Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die
- ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden
und
- an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind.
Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung
Vertragsinhalt.
4 Nebenangebote
4.1 Soweit an Nebenangebote Mindestanforderungen gestellt sind, müssen diese erfüllt werden; im
Übrigen müssen sie im Vergleich zur Leistungsbeschreibung qualitativ und quantitativ gleichwertig
sein. Die Erfüllung der Mindestanforderungen bzw. die Gleichwertigkeit ist mit Angebotsabgabe
nachzuweisen.
4.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu
beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten.
Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der
Leistung erforderlich sind.
6
632
(VOL - Bewerbungsbedingungen)
 VHB - Bund - Ausgabe 2008  Stand April 2016 Seite 2 von 2
Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in den Vergabeunterlagen geregelt
ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung
zu machen.
4.3 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen
(ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen
aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme).
4.4 Nebenangebote, die den Nummern 4.1 bis 4.3 nicht entsprechen, werden von der Wertung
ausgeschlossen.
5 Bietergemeinschaften
5.1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform
abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte
Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich
vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten
oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben.
5.2 Sofern nicht öffentlich ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemeinschaften, die sich
erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmern gebildet haben,
nicht zugelassen.
7
634
(Besondere Vertragsbedingungen	Liefer-/Dienstleistungen)
 VHB - Bund - Ausgabe 2008  Stand April 2016 Seite 1 von 2
Vergabenummer
Baumaßnahme
Leistung
BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN
Die  beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B).
1 Überwachung der Anlieferung
Die Überwachung obliegt dem Auftraggeber. Dieser hat den Architekten/Ingenieur
2
mit der Wahrnehmung beauftragt. Anordnungen dürfen nur vom Auftraggeber bzw. vom beauftragten
Architekten/Ingenieur getroffen werden.
Anlieferungs- oder Annahmestelle
Ort
Gebäude
Raum
3 Ausführungsfristen
Anlieferung
Ende der Ausführung
folgende Einzelfristen sind Vertragsfristen:
4 Vertragsstrafen ( 11)
Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für Verzug zu zahlen:
4.1 bei Überschreitung der unter 3. genannten Fristen
für jede vollendete Woche v. H.
für jeden Werktag v. H.
desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann. Die Bezugsgröße zur Berechnung der
Vertragsstrafe bei der Überschreitung von Einzelfristen ist der nicht nutzbare Teil der Leistung, der
den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht.
4.2 Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt v.H. der Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer)
begrenzt.
4.3 Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaltung verbindlicher Zwischentermine
(Einzelfristen als Vertragsfristen) werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist
für die Vollendung der Leistung verwirkte Vertragsstrafe angerechnet.
5 Rechnungen (15)
Alle Rechnungen sind beim Auftraggeber
-fach und zugleich
bei
-fach einzureichen.
2018002361
Winterdienst für kreiseigene Gebäude
Winterdienst für kreiseigene Gebäude im Stadtgebiet Osterholz-Scharmbeck für die Wintersaison 2018 / 2019 und 2019 / 2020
Kreiseigene Gebäude im Stadtgebiet entsprechend der Vergabeunterlagen
01.11.2018
30.04.2020
1
8
634
(Besondere Vertragsbedingungen	Liefer-/Dienstleistungen)
 VHB - Bund - Ausgabe 2008  Stand April 2016 Seite 2 von 2
6 Sicherheitsleistung (18)
6.1 Stellung der Sicherheit
Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen des Auftragnehmers aus dem Vertrag ist in
Höhe von
v.H. der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten, sofern die
Auftragssumme
mindestens 50.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, und wenn dies für die sach- und
fristgemäße Leistung ausnahmsweise erforderlich erscheint.
Sicherheit kann wahlweise durch Hinterlegung von Geld oder durch Bürgschaft geleistet werden.
6.2 Sicherheitsleistung durch Bürgschaft
Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür das Formblatt Vertragserfüllungs- und Mängelansprüchebürgschaft
des Vergabe- und Vertragshandbuchs für die Baumaßnahmen des Bundes
(VHB) zu verwenden oder die Bürgschaftserklärung muss inhaltlich vollständig dem Formblatt
des Auftraggebers entsprechen.
Die Bürgschaft ist von einem
- in den Europäischen Gemeinschaften oder
- in einem Staat der Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
oder
- in einem Staat der Vertragsparteien des WTO-Abkommens über das öffentliche Beschaffungswesen
zugelassenen Kreditinstitut bzw. Kreditversicherer zu stellen.
Die Bürgschaftsurkunden enthalten folgende Erklärung des Bürgen:
- Der Bürge übernimmt für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem
Recht.
- Auf die Einreden der Anfechtbarkeit und der Aufrechenbarkeit sowie der Vorausklage gemäß
770, 771 BGB wird verzichtet. Der Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit gilt nicht für unbestrittene
oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen des Hauptschuldners.
- Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde.
- Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des
Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen
dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen
Zustimmung bindend.
- Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle."
Die Bürgschaft ist über den Gesamtbetrag der Sicherheit in nur e i n e r Urkunde zu stellen.
7 Zahlungsbedingungen ( 17)
Vorauszahlungen werden nur geleistet, wenn nachfolgend eine Regelung getroffen ist.
8 - frei -
9 Weitere Besondere Vertragsbedingungen
Die Bedingungen sind zu nummerieren; als Abschluss ist zu schreiben: "Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen".
Werden keine weiteren Bedingungen aufgenommen, ist zu schreiben: "Keine".
9
635
(Zusätzliche Vertragsbedingungen - Liefer-/Dienstleistungen)
 VHB - Bund - Ausgabe 2008  Stand April 2016 Seite 1 von 3
Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen
Die Paragraphen beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B).
1 Art und Umfang der Leistungen ( 1)
Die vereinbarten Preise enthalten auch die Kosten für Verpackung, Aufladen, Beförderung bis zur
Anlieferungs- oder Annahmestelle und Abladen, wenn in der Leistungsbeschreibung nichts anderes
angegeben ist.
Der Auftragnehmer hat Packstoffe zurückzunehmen und ggf. auf seine Kosten zu beseitigen. Etwaige
Patentgebühren und Lizenzvergütungen sind durch den Preis für die Leistung abgegolten.
2 Änderung der Leistung ( 2 Nr. 3)
2.1 Beansprucht der Auftragnehmer aufgrund von  2 Nr. 3 eine erhöhte Vergütung, muss er dies dem
Auftraggeber unverzüglich - möglichst vor Ausführung der Leistung und möglichst der Höhe nach -
schriftlich mitteilen.
2.2 Der Auftragnehmer hat auf Verlangen die durch die Änderung der Leistung bedingten Mehr- oder
Minderkosten nachzuweisen.
3 Ausführungsunterlagen ( 3)
Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom Auftraggeber als zur
Ausführung bestimmt gekennzeichnet sind.
4 Ausführung der Leistung ( 4)
Der Auftraggeber kann sich über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung unterrichten.
5 Holzprodukte ( 4)
5.1 Holzprodukte als Bestandteil der Leistung müssen nach FSC/PEFC oder gleichwertig zertifiziert sein
oder die für das jeweilige Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC oder PEFC einzeln erfüllen.
5.2 Der Nachweis der Anforderungen aus Nr. 5.1 ist vom Auftragnehmer bei Anlieferung auf der
Baustelle durch Vorlage eines Zertifikates von FSC oder PEFC oder eines Gleichwertigkeitsnachweises
oder durch Einzelnachweis zu erbringen.
5.3 Der Nachweis der Gleichwertigkeit  d. h. Übereinstimmung des Zertifikates mit dem für das jeweilige
Herkunftsland geltenden Standards von FSC oder PEFC  bzw. der Nachweis, dass die im jeweiligen
Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC oder PEFC einzeln erfüllt werden, ist durch eine
Prüfung vom Johann Heinrich von Thünen-Institut in Hamburg oder dem Bundesamt für Naturschutz
(BfN) in Bonn zu erbringen.
6 Wettbewerbsbeschränkungen ( 8 Nr. 2), Antikorruptionsklausel
6.1 Unbeschadet sonstiger Kündigungs- und Rücktrittsrechte ist der Auftraggeber gem.  314 BGB
berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen oder von ihm zurückzutreten, wenn der Auftragnehmer
oder seine Mitarbeiter
a) aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige
Wettbewerbsbeschränkung darstellt.
b) dem Auftraggeber oder dessen Mitarbeitern oder von diesem beauftragten Dritten, die mit der
Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrags betraut sind, oder ihnen
nahestehenden Personen, Geschenke, andere Zuwendungen oder sonstige Vorteile unmittelbar
oder mittelbar in Aussicht stellt, anbietet, verspricht oder gewährt.
c) gegenüber dem Auftraggeber, dessen Mitarbeitern oder beauftragten Dritten strafbare Handlungen
begeht oder dazu Beihilfe leistet, die unter  298 StGB (Wettbewerbsbeschränkende
Absprachen bei Ausschreibungen),  299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen
Verkehr),  333 StGB (Vorteilsgewährung),  334 StGB (Bestechung),  17 UWG (Verrat
von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen) oder  18 UWG (Verwertung von Vorlagen) fallen.
10
635
(Zusätzliche Vertragsbedingungen - Liefer-/Dienstleistungen)
 VHB - Bund - Ausgabe 2008  Stand April 2016 Seite 2 von 3
6.2 Wenn der Auftragnehmer nachweislich Handlungen gem. Nummer 6.1 a vorgenommen hat, ist er
dem Auftraggeber zu einem pauschalen Schadensersatz in Höhe von 15 v.H. der Abrechnungssumme
verpflichtet, es sei denn ein Schaden in anderer Höhe wird nachgewiesen. Dies gilt auch,
wenn der Vertrag gekündigt oder bereits erfüllt ist.
6.3 Bei nachgewiesenen Handlungen gem. Nummer 6.1 b oder 6.1 c ist der Auftragnehmer zur Zahlung
einer Vertragsstrafe in Höhe 5 v.H. der Abrechnungssumme verpflichtet.
6.4 Die Ziffern 6.1b und 6.3 finden keine Anwendung, soweit es sich um sozial adäquates Verhalten im
Sinne von Nummer IV des Rundschreibens des BMI zum Verbot der Annahme von Belohnungen
oder Geschenken in der Bundesverwaltung vom 8. November 20041handelt.
6.5 Sonstige vertragliche oder gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt.
7 Güteprüfung (12 Nr. 2)
Verlangt der Auftraggeber eine im Vertrag nicht vereinbarte Güteprüfung, werden dem Auftragnehmer
die dadurch entstandenen Kosten erstattet.
8 Abnahme ( 13)
8.1 Die Lieferung oder Leistung wird förmlich abgenommen.
8.2 Die Gefahr geht, wenn nichts anderes vereinbart ist, auf den Auftraggeber über
- bei Lieferleistungen mit der Übernahme an der Anlieferungsstelle,
- bei Aufbauleistungen mit der Abnahme.
9 Mängelansprüche ( 14)
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beginnt mit der Abnahme der Leistung.
10 Rechnungen ( 15 und 17)
10.1 Die Rechnungen sind mit den Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer (Nettopreise) aufzustellen; der
Umsatzsteuerbetrag ist am Schluss der Rechnung mit dem Steuersatz einzusetzen, der zum Zeitpunkt
des Entstehens der Steuer, bei Schlussrechnungen zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung
gilt.
Beim Überschreiten von Vertragsfristen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, wird die Differenz
zwischen dem aktuellen Umsatzsteuerbetrag und dem bei Fristablauf maßgebenden Umsatzsteuerbetrag
nicht erstattet.
10.2 In jeder Rechnung sind Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen und die bereits erhaltenen
Zahlungen mit gesondertem Ausweis der darin enthaltenen Umsatzsteuerbeträge anzugeben.
11 Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen ( 16)
Der Auftragnehmer hat über Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen arbeitstäglich Listen in
zweifacher Ausfertigung einzureichen. Diese müssen
- das Datum,
- die genaue Bezeichnung des Ausführungsortes,
- die Art der Leistung,
- die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn- oder Gehaltsgruppe,
- die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-, Sonntagsund
Feiertagsarbeit, sowie nach im Verrechnungssatz nicht enthaltenen Erschwernissen und
- die Gerätekenngrößen enthalten.
Rechnungen über Stundenverrechnungssätze müssen entsprechend den Listen aufgegliedert werden.
Die Originale der Listen behält der Auftraggeber, die bescheinigten Durchschriften erhält der
Auftragnehmer.
1 http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_08112004_DI32101701.htm
11
635
(Zusätzliche Vertragsbedingungen - Liefer-/Dienstleistungen)
 VHB - Bund - Ausgabe 2008  Stand April 2016 Seite 3 von 3
12 Zahlungen ( 17)
12.1 Alle Zahlungen werden bargeldlos in Euro geleistet.
12.2 Bei Arbeitsgemeinschaften werden Zahlungen mit befreiender Wirkung für den Auftraggeber an den
für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigten Vertreter der Arbeitsgemeinschaft oder nach
dessen schriftlicher Weisung geleistet.
Dies gilt auch nach Auflösung der Arbeitsgemeinschaft.
13 Überzahlungen ( 17)
13.1 Bei Rückforderungen des Auftraggebers aus Überzahlungen ( 812 ff. BGB) kann sich der Auftragnehmer
nicht auf Wegfall der Bereicherung ( 818 Abs. 3 BGB) berufen.
13.2 Im Falle der Überzahlung hat der Auftragnehmer den überzahlten Betrag zu erstatten.
Leistet er innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang des Rückforderungsschreibens nicht, befindet
er sich ab diesem Zeitpunkt mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug und hat Verzugszinsen
gemäß  247, 288 Abs. 2 BGB und eine Pauschale gemäß  288 Abs. 5 BGB zu zahlen.
Auf einen Wegfall der Bereicherung kann sich der Auftragnehmer nicht berufen.
14 Verträge mit ausländischen Auftragnehmern ( 19)
Bei Auslegung des Vertrags ist ausschließlich der in deutscher Sprache abgefasste Vertragswortlaut
verbindlich. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher Sprache. Für die Regelung der
vertraglichen und außervertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt ausschließlich
das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
12
633
(Angebotsschreiben  Liefer-/Dienstleistungen)
 VHB - Bund - Ausgabe 2008  Stand April 2016 Seite 1 von 2
Name und Anschrift des Bieters Ort:
Datum:
Tel.:
Fax:
e-mail:
USt.-ID-Nr.:
HR-Nr.:
(Name und Anschrift der Vergabestelle)
Angebotsschreiben
Bezeichnung der Leistung:
Maßnahmennummer Maßnahme
Vergabenummer Leistung
Anlagen1 Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm (Kurz- oder Langfassung) mit den
Preisen sowie den geforderten Angaben und Erklärungen
Einheitliche Europäische Eigenerklärung
234 Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen
248 Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten
Nebenangebot(e)
1 Ich/Wir biete(n) die Ausführung der oben genannten Leistung zu den von mir/uns eingesetzten
Preisen an.
An mein/unser Angebot halte(n) ich/wir mich/uns bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden.
2 Die Angebotsendsumme des Hauptangebotes gem. Leistungsbeschreibung
einschl. Umsatzsteuer beträgt
3 Anzahl der Nebenangebote St.
4 Preisnachlass ohne Bedingung auf die Abrechnungssumme für
Haupt- und alle Nebenangebote %
1 vom Bieter anzukreuzen und beizufügen
Winterdienst für kreiseigene Gebäude
2018002361 Winterdienst für kreiseigene Gebäude im Stadtgebiet Osterholz-Scharmbeck für die Wintersaison 2018 / 2019 und
2019 / 2020
Landkreis Osterholz, - Zentrale Vergabestelle -
Osterholzer Str. 23
Deutschland
27711 Osterholz-Scharmbeck
13
633
(Angebotsschreiben  Liefer-/Dienstleistungen)
 VHB - Bund - Ausgabe 2008  Stand April 2016 Seite 2 von 2
5 Bestandteil meines/unseres Angebots sind neben diesem Angebotsschreiben und seinen Anlagen:
- Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Ausgabe 2003,
- Unterlagen gem. Aufforderung zur Angebotsabgabe, Anlagen  Teil B
6 Ich/Wir erklären, dass
 ich/wir meinen/unseren Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge
zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen bin/sind.
 ich/wir in den letzten 2 Jahren nicht gem.  21 Abs. 1 i.V.m.  23 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
mit einer Geldbuße von mehr als 2 500 Euro belegt worden bin/sind.
 ich/wir die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung
erfülle(n).
 ich/wir den Wortlaut der vom Auftraggeber verfassten Langfassung des Leistungsverzeichnisses
als alleinverbindlich anerkenne(n).
 mir/uns zugegangene Änderungen der Vergabeunterlagen Gegenstand meines/unseres Angebotes
sind.
 das vom Auftraggeber vorgeschlagene Produkt Inhalt meines/unseres Angebotes ist, wenn Teilleistungsbeschreibungen
des Auftraggebers den Zusatz oder gleichwertig enthalten und von
mir/uns keine Produktangaben (Hersteller- und Typbezeichnung) eingetragen wurden.
 falls von mir/uns mehrere Nebenangebote abgegeben wurden, mein/unser Angebot auch die
Kumulation der Nebenangebote, die sich nicht gegenseitig ausschließen, umfasst.
Unterschrift (bei schriftlichem Angebot)
Ist
- bei einem elektronisch übermittelten Angebot in Textform der Name der natürlichen Person,
die die Erklärung abgibt, nicht angegeben,
- ein schriftliches Angebot nicht an dieser Stelle unterschrieben oder
- ein elektronisches Angebot, das signiert werden muss, nicht wie vorgegeben signiert,
wird das Angebot ausgeschlossen.
14
124_LD
(Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen)
 VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 1 von 3
Eigenerklärung zur Eignung in folgendem Vergabeverfahren
Maßnahmennummer Vergabenummer
Vergabeart
Öffentliche Ausschreibung Offenes Verfahren
Beschränkte Ausschreibung Nichtoffenes Verfahren
Verhandlungsvergabe Verhandlungsverfahren
Internationale NATO-Ausschreibung Wettbewerblicher Dialog
Maßnahme
Leistung
Bewerber
Bieter
Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft
Nachunternehmer
anderes Unternehmen
Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu
vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des
Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten
Leistungen
Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten fünf Jahren vergleichbare Leistungen ausgeführt habe/haben.
Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir drei Referenznachweise aus den
letzten fünf Jahren mit mindestens folgenden Angaben vorlegen:
Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige
Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges Bestätigung des
Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung
Bei einem Teilnahmewettbewerb sind die Referenznachweise bereits mit dem Teilnahmeantrag
vorzulegen.
Angaben zu Arbeitskräften
Ich/Wir erkläre(n), dass mir/uns die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Beschäftigten zur
Verfügung stehen.
Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl gelangt, werde ich/werden wir die Zahl der in den letzten fünf
Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten angeben. Die für die Leitung vorgesehenen Personen werde ich
benennen.
Bei einem Teilnahmewettbewerb sind die o.g. Angaben bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
 zutreffendes ankreuzen
2018002361
Winterdienst für kreiseigene Gebäude
Winterdienst für kreiseigene Gebäude im Stadtgebiet Osterholz-Scharmbeck für die Wintersaison 2018 / 2019
und 2019 / 2020
15
124_LD
(Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen)
 VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 2 von 3
Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes
Ich bin nicht zur Eintragung in ein Berufsregister verpflichtet.
Ich bin eingetragen bei:
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir zur Bestätigung
meiner/unserer Erklärung die entsprechende Bescheinigung vorlegen.
Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
Ich/Wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren
weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und
sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen werde ich/werden wir ihn vorlegen.
Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber
in Frage stellt
Ich/Wir erkläre(n), dass
keine schwere Verfehlung vorliegt, die meine/unsere Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt z.B.
wirksames Berufsverbot ( 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot ( 132a StPO), wirksame
Gewerbeuntersagung ( 35 GewO), Verstoß gegen  81 Absatz 1 Nummer 1 GWB, rechtskräftiges Urteil
innerhalb der letzten zwei Jahre gegen mich/uns oder Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben einschließlich der
Überwachung der Geschäftsführung oder der sonstigen Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender
Stellung wegen
Terrorismusfinanzierung oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung
oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise
dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach  89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu
begehen ( 89c StGB), Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern ( 108e StGB), Artikel 2  2
des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im
Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr), Bildung krimineller Vereinigungen ( 129 StGB),
Bildung terroristischer Vereinigungen ( 129a StGB), kriminelle und terroristische Vereinigungen im
Ausland ( 129b StGB), Menschenhandel ( 232, 233 StGB), Förderung des Menschenhandels ( 233a
StGB), Diebstahl ( 242 StGB), Unterschlagung ( 246 StGB), Erpressung ( 253 StGB), Geldwäsche
( 261 StGB), Betrug ( 263 StGB), Subventionsbetrug ( 264 StGB), Kreditbetrug ( 265 b StGB),
Untreue ( 266 StGB), Urkundenfälschung ( 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen
( 268 StGB), Delikte im Zusammenhange mit Insolvenzverfahren ( 283 ff. StGB),
wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen ( 298 StGB), Bestechung im
geschäftlichen Verkehr ( 299 StGB), Brandstiftung ( 306 StGB), Baugefährdung ( 319 StGB),
Gewässer- und Bodenverunreinigung ( 324, 324 a StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen
( 326 StGB), Vorteilsgewährung ( 333 StGB), Bestechung ( 334 StGB), jeweils auch in Verbindung mit
 335a StGB
die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde.
Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne der genannten Vorschriften stehen eine
Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten
gleich.
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften,
der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei
Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500
belegt worden bin/sind.
Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag
erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem.  150a GewO beim Bundesamt
für Justiz anfordern.
16
124_LD
(Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen)
 VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 3 von 3
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der
Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen,
ordnungsgemäß erfüllt habe/haben.
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen1 vorlegen.
Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Ich bin/Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft.
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich zuständigen Versicherungsträgers
vorlegen.
Mir/Uns ist bekannt, dass die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen auf
gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorgelegt werden
müssen und mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht
vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden.
(Ort, Datum, Unterschrift)2
1 soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt
2 nur erforderlich, wenn diese Eigenerklärung nicht Bestandteil eines unterschriebenen Angebotes ist
17
Stand: 01. Juli 2016
Erklärung auf Basis der Mustererklärung der Servicestelle zum Niedersächsischen
Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Seite 1 von 1
Erklärung zu  4 Abs. 1 Nieders. Tariftreue- und Vergabegesetz
(NTVergG)
Nachstehende Erklärung ist Bestandteil meines/unseres Angebots, einer gesonderten
Unterschrift zu dieser Erklärung bedarf es nicht. Diese Erklärung ist meinem unterschriebenen
Angebot beizufügen. Bei Bauleistungen ist im Angebotsschreiben
(Formblatt 213) zu vermerken, dass die Erklärung Anlage des Angebotsschreibens ist.
Diese Erklärung bezieht sich nur auf Leistungen zur Auftragsausführung, welche innerhalb
des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland erbracht werden.
Hiermit verpflichte ich mich/verpflichten wir uns, bei der Ausführung der auf der Grundlage
dieses Vergabeverfahrens zu erbringenden Bau- oder Dienstleistungen
1. meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Sinne des  22 Mindestlohngesetz
(MiLoG) vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348), in der jeweils geltenden
Fassung, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben des Mindestlohngesetzes
(derzeit 8,50 Euro) zu zahlen und
2. meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die von Regelungen nach
 1 Abs. 3 MiLoG erfasst werden, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben
dieser Regelungen zu zahlen. Diese können sich ergeben aus:
 den Regelungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG)
 den Regelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG)
 den auf Grundlage des AEntG oder AÜG erlassenen Rechtsverordnungen sowie
 aus einem auf der Grundlage von  5 des Tarifvertragsgesetzes (TVG) für allgemeinverbindlich
erklärten Tarifvertrag im Sinne von  4 Absatz 1 Nummer 1 sowie
 5 und 6 Absatz 2 des AEntG (Bauhaupt- und Baunebengewerbe).
(Datum, Unterschrift, Firmenstempel1)
Hinweis zum Nachunternehmereinsatz oder Verleihunternehmen
Soweit Nachunternehmen oder Verleihunternehmen eingesetzt werden sollen, müssen auch
diese die obenstehende Erklärung gesondert vorlegen.
1 Wenn diese Erklärung Bestandteil meines/unseres unterschriebenen Angebots ist, bedarf es keiner
gesonderten Unterschrift auf dieser Erklärung.
18
Stand: Juli 2016
Erklärung auf Basis der Musterregelungen der Servicestelle zum Niedersächsischen
Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Seite 1 von 4
Zusätzliche Vertragsbedingungen
zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben der  13 bis 15 NTVergG
bei der Vergabe von Dienstleistungsaufträgen
1. Zahlung von Mindestentgelten
Der Auftragnehmer hat sich verpflichtet, im Fall der Auftragserteilung den Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmern im Sinne des	22 Mindestlohngesetz (MiLoG) in seinem Unternehmen bei
der Ausführung der beauftragten Leistung, die innerhalb des Gebietes der Bundesrepublik
Deutschland erbracht wird, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben des
Mindestlohngesetzes zu zahlen und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die von
Regelungen nach  1 Abs. 3 MiLoG erfasst werden, mindestens ein Mindestentgelt nach den
Vorgaben dieser Regelungen zu zahlen. Diese können sich ergeben aus:
 den Regelungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG),
 den Regelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG)
 der auf Grundlage des AEntG oder AÜG erlassenen Rechtsverordnungen sowie
 aus einem auf der Grundlage von  5 des Tarifvertragsgesetzes für allgemeinverbindlich
erklärten Tarifvertrag im Sinne von  4 Absatz 1 Nummer 1 sowie  5 und 6 Absatz 2
des AEntG.
Die Pflicht des Auftragnehmers zur Zahlung des Mindestentgelts erstreckt sich auch auf
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die im Sinne des Gesetzes zur Regelung der
Arbeitnehmerüberlassung entliehen sind und bei der Ausführung der Leistung eingesetzt
werden. In diesem Fall ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Zahlung von Mindestentgelten
auch den Verleihunternehmen aufzuerlegen, die Abgabe der entsprechenden
Verpflichtungserklärungen mit diesen zu vereinbaren, von diesen einzufordern und dem
Auftraggeber vorzulegen.
Das Mindestentgelt erfasst nur solche Entgeltzahlungen, die zur Abgeltung der im Rahmen der
Auftragsausführung erbrachten Arbeitsleistung regelmäßig zu zahlen sind. Nicht von dem
Mindestentgelt erfasst sind vermögenswirksame Leistungen oder Sonderleistungen, die nicht
mit der Arbeitsleistung in einem funktionalen Zusammenhang stehen. Auf die entsprechende
Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes wird verwiesen, vgl. BAG, Urteil vom 18.04.2012
4 AZR 139/10; BAG E 109, 244.
2. Verpflichtung von Nachunternehmen
Der Auftragnehmer ist weiter verpflichtet, die in Ziffer 1 genannten Verpflichtungen zur Zahlung
von Mindestentgelten auch den von ihm eingesetzten oder von Nachunternehmen eingesetzten
Nachunternehmen aufzuerlegen, die Abgabe der entsprechenden Verpflichtungserklärungen
mit diesen zu vereinbaren, von diesen einzufordern und dem Auftraggeber vorzulegen. Die
Verpflichtung von Nachunternehmen zur Zahlung des Mindestentgeltes nach Ziffer 1 besteht
nur für Leistungen, die das beauftragte Nachunternehmen innerhalb des Gebietes der
Bundesrepublik Deutschland erbringen wird. Die Verpflichtungserklärungen können nach
Maßgabe des  13 Abs. 1 Satz 4, 5 i.V.m.  8 Abs. 1 NTVergG auch im Wege der
Präqualifikation erbracht werden.
19
Stand: Juli 2016
Erklärung auf Basis der Musterregelungen der Servicestelle zum Niedersächsischen
Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Seite 2 von 4
Vorstehende Verpflichtungen beziehen sich auf die Verpflichtungserklärungen über die Zahlung
von Mindestentgelten nach  4 Abs. 1 NTVergG.
Die Erklärungen sind vor Einsatz des jeweiligen Nachunternehmens einzufordern und dem
Auftraggeber vorzulegen.
Auf die Vorlage dieser Erklärungen und Nachweise vom Nachunternehmer wird verzichtet,
soweit der Anteil des Auftrages, der auf das jeweilige Nachunternehmen entfällt, weniger als
3.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) beträgt. Diese Vereinfachungsregelung entbindet jedoch nicht
von der Pflicht zur Einhaltung der Vereinbarungen zwischen Auftragnehmer und
Nachunternehmer.
Die Mindestentgeltverpflichtung bezieht sich jeweils auf das beauftragte Nachunternehmen.
Soweit keine Mindestentgeltregelung nach  4 Abs. 1 Nr. 2 NTVergG existiert, ist das
Mindestentgelt nach den Vorgaben des Mindestlohngesetzes gemäß  4 Abs. 1 Nr. 1 NTVergG
zu zahlen.
Nachunternehmen im Sinne dieser Regelungen sind in der Regel rechtlich selbständige
Unternehmen, die von dem beauftragten Auftragnehmer zur Erbringung der ausgeschriebenen
Leistung herangezogen werden, die in sich abgeschlossene Teilleistungen bilden und nicht nur
untergeordnete Hilfsdienste oder bloße Zulieferungen darstellen. Der Auftragnehmer hat diese
rechtliche Einordnung der von ihm zur Ausführung eingesetzten Dritten in eigener
Verantwortung zu prüfen. Die Regelung des  4 Nr. 4 VOL/B bleibt unberührt.
3. Kontrollrechte
3.1 Allgemeines Kontrollrecht des Auftraggebers
Die Vertragsparteien vereinbaren vor dem Hintergrund der Regelung in  14 Abs. 1 NTVergG
ein allgemeines Recht des Auftraggebers zur jederzeitigen Kontrolle, ob der Auftragnehmer und
die zur Auftragsausführung eingesetzten Nachunternehmen und Verleihunternehmen die von
ihnen im Hinblick auf das NTVergG übernommenen Pflichten erfüllen.
3.2 Kontrollrechte des Auftraggebers und Vertragspflichten des Auftragnehmers im
Hinblick auf die Pflicht zur Zahlung des Mindestentgelts
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bis zur vollständigen Leistungserbringung jederzeit auf
Verlangen des Auftraggebers die Grundlage für seine Zahlungsverpflichtung des
Mindestentgelts i.S.d.  4 Abs. 1 NTVergG offenzulegen und Kontrollen über die Einhaltung und
Umsetzung dieser Zahlungspflicht zu ermöglichen. Zu diesem Zweck hat der Auftragnehmer die
zur Kontrolle erforderlichen Unterlagen, Arbeitsnachweise der Beschäftigten und Nachweise
über Entgeltzahlungen an die Beschäftigten, die zur Ausführung der Leistung eingesetzt sind,
bereit zu halten und dem Auftraggeber jederzeit auf dessen Anforderung auszuhändigen. Um
die Einhaltung der in Ziffer 1 und 2 genannten Vertragspflichten zu überprüfen, ist der
Auftraggeber berechtigt, die im Einzelfall erforderlichen Maßnahmen zu treffen, insbesondere
Leistungsorte/Baustellen und/oder Geschäftsräume zu betreten, Beschäftigte zu befragen,
Einsicht in Unterlagen, insbesondere in Lohn- und Meldeunterlagen, Bücher und andere
Geschäftsunterlagen und Aufzeichnungen zu nehmen, aus denen Umfang, Art, Dauer und
tatsächliche Entlohnung der Beschäftigten hervorgehen oder abgeleitet werden können. Die
Unterlagen sind nach Auftragserteilung vollständig und prüffähig bereit zu halten.
20
Stand: Juli 2016
Erklärung auf Basis der Musterregelungen der Servicestelle zum Niedersächsischen
Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
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Die vorstehenden Pflichten sind mit Zuschlag Vertragsbestandteil. Sie gelten auch nach
vollständiger Erfüllung der Hauptleistungspflichten durch den Auftragnehmer in entsprechender
Anwendung des  147 Abgabenordnung für zehn (10) Jahre nach Ende des Kalenderjahres, in
dem die Hauptleistung des Auftragnehmers vollständig und vertragsgerecht erbracht wurde.
Nach vollständiger Leistungserbringung wird der Auftraggeber eine angemessene
Frist zur Bereitstellung und Vorlage der o.g. Unterlagen setzen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, seine Beschäftigten auf die Kontroll- und Nachweispflichten
gegenüber dem Auftraggeber hinzuweisen. Ihm ist bekannt, dass die Umsetzung und Ausübung
der Kontrollrechte durch den Auftraggeber nicht von der Einwilligung der Beschäftigten abhängt.
Die Verpflichtung des Auftragnehmers zur Erfassung, Bereithaltung und Offenlegung der
personenbezogenen Daten ist zur Prüfung der Verpflichtung zur Zahlung des vereinbarten
Mindestentgelts erforderlich und gilt daher unabhängig davon, ob die Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer sowie sonstigen zur Auftragsausführung Beschäftigten ihre Einwilligung zur
Erfassung und Offenlegung der personenbezogenen Daten erteilen.
Vorstehende Pflichten bestehen in gleicher Weise für eingesetzte Nachunternehmen und
Verleihunternehmen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die von ihm eingesetzten Nach- und
Verleihunternehmen sowie etwaige dritte Nach- und Verleihunternehmen, die für die
Ausführung des Auftrags eingesetzt sind, seinerseits auf Einhaltung der Vertragspflichten gem.
Ziffer 1 und 2 zu kontrollieren und dem Auftraggeber die Einhaltung der Verpflichtungen auf
dessen Verlangen jederzeit nachzuweisen.
Die in Ziffer 2 genannte Pflicht zur Vorlage von Erklärungen von Nachunternehmen gilt nicht,
sofern und soweit der Auftraggeber gemäß  13 Abs. 3 NTVergG auf die Vorlage von
Erklärungen verzichtet. Auch in diesem Fall ist der Auftragnehmer verpflichtet, für die Zahlung
des entsprechenden Mindestentgelts Sorge zu tragen und dies dem Auftraggeber auf
Verlangen nachzuweisen.
4. Sanktionen / Vertragsstrafe / Kündigungsrecht
Die Vertragspartner vereinbaren für jeden schuldhaften Verstoß des Auftragnehmers und der
von ihm oder durch seine Nach- oder Verleihunternehmen beauftragten Nach- oder
Verleihunternehmen gegen die vorstehend erfassten Vertragspflichten gem. Ziffer 1, 2 und
Ziffer 3.2 die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 1 vom Hundert des Auftragswertes netto
- basierend auf dem Auftragswert im Zeitpunkt der Beauftragung; bei mehreren Verstößen
gegen die Vertragspflichten auf Grundlage des  4 Abs. 1 NTVergG darf die Summe der
Vertragsstrafen 10 vom Hundert des Auftragswertes nicht überschreiten.
Diese Vertragsstrafenregelung bezieht sich explizit ausschließlich auf schuldhafte
Vertragspflichtverstöße im Zusammenhang mit den vorgenannten Vertragsregelungen der
Ziffern 1, 2 und 3.2, die auf den gesetzlichen Regelungen des NTVergG basieren. Die
Vereinbarung von Vertragsstrafen für andere Verstöße gegen Vertragspflichten, etwa über die
Vereinbarung von Terminen und Fristen, bleibt hiervon unberührt.
Schuldhaft ist auch ein Verstoß gegen Vertragspflichten, der durch Nach- oder
Verleihunternehmen begangen wird, wenn und soweit dieser Verstoß als schuldhafter Verstoß
des Auftragnehmers gegen eigene Nebenpflichten einzuordnen ist. Dies ist dann nicht der Fall,
21
Stand: Juli 2016
Erklärung auf Basis der Musterregelungen der Servicestelle zum Niedersächsischen
Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
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wenn der Auftragnehmer schlüssig nachweist, dass er die Einhaltung der
Mindestentlohnungspflichten durch die eingesetzten Nach- und Verleihunternehmen regelmäßig
kontrolliert und sichergestellt hat. Die Zahlung einer Vertragsstrafe wird daher auch für den Fall
vereinbart, dass der Verstoß durch ein Nachunternehmen oder ein Verleihunternehmen
begangen wird und das beauftragte Unternehmen den Verstoß kannte oder kennen musste.
Den Vertragsparteien ist bekannt, dass das Gebot der Verhältnismäßigkeit bei der Verwirkung
der Vertragsstrafe zu beachten ist und die Vertragsstrafe vom Auftraggeber auf Antrag des
Auftragnehmers auf einen angemessenen Betrag herabgesetzt werden kann.
Neben der Vertragsstrafenregelung vereinbaren die Parteien für den Fall der schuldhaften und
nicht nur unerheblichen Nichterfüllung der sich aus den in Ziffer 1, 2 und 3.2 genannten
Vertragspflichten durch den Auftragnehmer oder durch einen von diesem oder einem Nachoder
Verleihunternehmen eingesetzten Nach- oder Verleihunternehmen das Recht des
Auftraggebers zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund.  8 VOL/B und etwaige andere
vertragliche Kündigungsrechte bleiben unberührt.
Der Auftragnehmer informiert die eingesetzten Nach- und Verleihunternehmen über die
drohenden Sanktionen im Fall schuldhafter Verstöße gegen die in Ziffer 1, 2 und/oder 3.2
vereinbarten Verpflichtungen.
Dem Auftragnehmer ist bekannt, dass der Auftraggeber die für die Verfolgung und Ahndung von
Ordnungswidrigkeiten nach  21 MiLoG, nach  23 AEntG und nach  16 AÜG zuständigen
Stellen über Verstöße des Auftragnehmers bzw. der Nach- oder Verleihunternehmen gegen die
auf Grundlage des  4 Abs. 1 NTVergG vereinbarten Mindestentgeltregelungen informieren.
5. Rechtliche Hinweise und Regelung zur Teilnichtigkeit
Sollte eine der vorstehenden Regelungen unwirksam sein, bezieht sich die Unwirksamkeit
ausschließlich auf die jeweilige Teilregelung und nicht auf die Vertragsregelungen insgesamt.
 139 BGB wird ausdrücklich abbedungen.
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Angebotsaufkleber
Bitte benutzen Sie diesen Angebotsaufkleber, wenn ...
... Sie den unterschriebenen Mantelbogen für Ihr elektronisches Angebot einreichen möchten.
... Sie Ihr Angebot auf konventionellem Weg einreichen möchten.
... Sie Erklärungen und Nachweise zu Ihrem Angebot nachreichen möchten.
Hinweis:
Der Mantelbogen resp. Ihr konventionelles Angebot müssen in einem verschlossenen Briefumschlag
bis zur Angebotsfrist bei der unten bezeichneten Adresse der Vergabestelle vorliegen!
Bitte schneiden Sie den Angebotsaufkleber aus und kleben diesen auf den
verschlossenen Briefumschlag!
Ausschreibungsunterlagen!
Nicht öffnen, sondern
ungeöffnet dem Empfänger
zuleiten!
- Sofort zustellen -
Angebotsfrist (Datum/Uhrzeit):
Angebot für:
Absender/in:
01.08.2018 11:00:00
2018002361
Winterdienst für kreiseigene Gebäude im Stadtgebiet
Osterholz-Scharmbeck für die Wintersaison 2018 / 2019 und 2019 /
2020
Landkreis Osterholz, - Zentrale Vergabestelle -
Osterholzer Str. 23
27711 Osterholz-Scharmbeck
207
23
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Ausschreibung
09.07.2018
Verfahren: 2018002361  Winterdienst für kreiseigene Gebäude im Stadtgebiet
OsterholzScharmbeck für die Wintersaison 2018 / 2019 und 2019 / 2020
SKONTO
Skonto zugelassen Nein
Zahlungsziel
(falls zugelassen)
Tag(e)
Skonto __________ %
AUFLISTUNG ALLER POSITIONEN
ALLE PREISE SIND OHNE UMSATZSTEUER ANZUGEBEN
Vorbemerkungen
Der Landkreis Osterholz beabsichtigt, den Winterdienst für kreiseigene Gebäude im Stadtgebiet
OsterholzScharmbeck für die Wintersaisons 2018/2019 und 2019/2020 neu zu vergeben (01.11.2018 bis längstens
30.04.2020).
Der Auftraggeber überträgt die nachstehend genannten Verkehrssicherungspflicht en an den Auftragnehmer. Dieser ist
insofern haftbar, falls diese nicht wie beschrieben ausgeführt werden.
Bei der Durchführung des Winterdienstes sind die derzeit geltenden rechtlichen Vorgaben, insbesondere die
Straßenreinigungssatzung sowie die Straßenreinigungsverordnu ng der Stadt OsterholzScharmbeck (siehe Anlagen)
einzuhalten.
Chemikalien dürfen nur ausnahmsweise und in Rücksprache mit dem Auftraggeber eingesetzt werden.
Die anfallenden Personal, Maschinen und Materialkosten sind vom Bieter zu tragen und entsprechend bei der
Kalkulation des Angebotspreises zu berücksichtigen. Der Bieter haftet für Sach und Personenschäden, die durch
Nicht oder Schlechtleistung im Rahmen des Winterdienstes entstehen.
Der Preis ist pro Meter bzw. Quadratmeter für das jeweilige Objekt pro Wintersaison (01.11. bis 30.04) anzugeben. Der
Preis wird dann entsprechend automatisch auf die maximale Vertragsdauer hochgerechnet.
Der Winterdienst ist an folgenden Objekten in 27711 OsterholzScharmbeck durchzuführen:
 Bremer Straße 35
 Bahnhofstraße 34 und 36 mit den Wegen und Flächen auf dem Grundstück,
 Heimstraße 1  3 mit den Wegen und Flächen auf dem Grundstück,
 Bahnhofstraße 2  8 mit den Wegen und Flächen auf dem Schulgelände,
 Am Osterholze 2 mit den zur Sporthalle gehörenden Parkplätzen für Wochenendveranstaltungen,
 Klosterplatz 2 mit den Parkplatzflächen zu Ferienzeiten.
Wege sind pro laufenden Meter über eine Breite von mind. 1,50 m von Schnee zu befreien, freizuhalten und bei Glätte
mit Sand o.ä. abzustreuen. Gleiches gilt für Parkplätze und Zufahrten auf ganzer Fläche.
Die Wege und Flächen müssen montags bis freitags von 6:30 Uhr bis 20:00 Uhr, samstags von 7:00 Uhr bis 20:00 Uhr
und sonn und feiertags von 9:00 Uhr bis 20:00 Uhr schneebefreit und sicher begeh bzw. befahrbar sein.
Folgende Flächen sind abweichend hiervon folgendermaßen frei zu halten:
x Montags bis freitags freizuhalten (ausgenommen Feiertage, Heiligabend und Silvester):
 Pos. 1.1 Bremer Str. 35  Grundstück: Wege auf dem Grundstück, Fußweg zu den Eingängen
und zum Parkplatz sowie Weg "Hofeinfahrt Knoop" (auf voller Breite)
 Pos. 1.2 Bremer Str. 35  Parkplatz: Parkplatz
 Pos. 3.1 Heimstraße 13  Grundstück: Wege auf dem Grundstück, vom Parkplatz zum
Haupthaus, zwischen Fahrrädern und Haupthaus zum Nebengebäude
 Pos. 3.2 Gesundheitsamt  Parkplatz: Parkplätze
 Pos. 4.1 Bahnhofstraße 28  Grundstück: Wege auf dem Schulgrundstück (vom Fußweg und
den Parkplätzen zu den Eingängen)
 Pos. 4.2 Bahnhofstraße 28 Parkplätze: Parkplätze
x Die unter Pos. 5.1 und 5.2 Am Osterholze 2 BBS OHZ, Sporthalle genannte Zufahrt und Parkplatz ist nur an
Samstagen und Sonntagen (ausgenommen niedersächsische Weihnachtsferien) entsprechend der Vorgaben
freizuhalten.
x Die unter Pos. 6.1 Klosterplatz 2 genannten Flächen sind nur montags bis freitags innerhalb der niedersächsischen
Weihnachtsferien freizuhalten (ausgenommen Feiertage, Heiligabend und Silvester).
Unabhängig hiervon sind hinsichtlich der öffentliche Wege und Flächen an den Objekten die Vorgaben der
Straßenreinigungssatzung und Straßenreinigungsverordnu ng der Stadt OsterholzScharmbeck einzuhalten und zu
beachten.
Leistungsverzeichnis  1/7
24
1 Objekt "Bremer Straße 35", OsterholzScharmbeck EUR .........................
1.1 Bremer Straße 35
Grundstück
USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Pauschale
 Fußweg an der Bremer Straße vor dem Grundstück
(öffentlich) = 39 Meter
 Wege auf dem Grundstück, vom Fußweg zu den
Eingängen und zum Parkplatz = 68 Meter
 Weg "Hofeinfahrt Knoop" (auf voller Breite) = 79 Meter
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Pauschale
Gesamtpreis [EUR]
................
Textergänzungen/ Eigenschaften
Preis pro Meter: ________ Euro
Gesamtmeterzahl des Objektes: 186 Meter
Zahl der Wintersaison: 2
Gesamtpreis für Vertragslaufzeit: Euro
Formel: ([Preis pro Meter]*[Gesamtmeterzahl des
Objektes])*[Zahl der Wintersaison]
Ergebnis: Preis
1.2 Bremer Straße 35  Parkplatz USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Pauschale
Parkplatz
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Pauschale
Gesamtpreis [EUR]
................
Textergänzungen/ Eigenschaften
Preis pro Quadratmeter: ________ Euro
Gesamtfläche: 1025 Quadratmeter
Zahl der Wintersaison: 2
Gesamtpreis für Vertragslaufzeit: Euro
Formel: ([Preis pro Quadratmeter]*[ Gesamtfläche])*[ Zahl der
Wintersaison]
Ergebnis: Preis
2 Objekt "Bahnhofstraße 34 / 36": Finanzamt, Pro Arbeit KAöR,
Lebenshilfe OsterholzScharmbeck
EUR .........................
2.1 Bahnhofstraße 34 / 36
Finanzamt Grundstück
USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Pauschale
 Wege auf dem großen Parkplatz an der Pappstraße, 4
Meter und 2 Meter = 6 Meter
 Weg um Bahnhofstraße 34 herum bis zum kleinen
Parkplatz Ausfahrt Pappstraße = 61 Meter
 Fußweg an der Bahnhofstraße ab Bahnhofstraße 36
(Höhe ProArbeit Zufahrt/ Tor) bis Pappstraße/
Grundstücksende (Höhe Polizei) = 150 Meter
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Pauschale
Gesamtpreis [EUR]
................
Textergänzungen/ Eigenschaften
Preis pro Meter: ________ Euro
Gesamtmeterzahl des Objektes: 217 Meter
Zahl der Wintersaison: 2
Gesamtpreis für Vertragslaufzeit: Euro
Formel: ([Preis pro Meter]*[Gesamtmeterzahl des
Objektes])*[Zahl der Wintersaison]
Ergebnis: Preis
Leistungsverzeichnis  2/7
25
2.2 Bahnhofstraße 34 / 36
Finanzamt Parkplatz
USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Pauschale
Parkplatz groß, Finanzamt
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Pauschale
Gesamtpreis [EUR]
................
Textergänzungen/ Eigenschaften
Preis pro Quadratmeter: ________ Euro
Gesamtfläche: 240 Quadratmeter
Zahl der Wintersaison: 2
Gesamtpreis für Vertragslaufzeit: Euro
Formel: ([Preis pro Quadratmeter]*[ Gesamtfläche])*[ Zahl der
Wintersaison]
Ergebnis: Preis
2.3 Bahnhofstraße 34 / 36
Finanzamt Parkplatz
USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Pauschale
Parkplatz klein, Finanzamt
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Pauschale
Gesamtpreis [EUR]
................
Textergänzungen/ Eigenschaften
Preis pro Quadratmeter: ________ Euro
Gesamtfläche: 80 Quadratmeter
Zahl der Wintersaison: 2
Gesamtpreis für Vertragslaufzeit: Euro
Formel: ([Preis pro Quadratmeter]*[ Gesamtfläche])*[ Zahl der
Wintersaison]
Ergebnis: Preis
2.4 Bahnhofstraße 34 / 36  Pro
Arbeit Parkplatz
USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Pauschale
Parkplatz der Pro Arbeit
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Pauschale
Gesamtpreis [EUR]
................
Textergänzungen/ Eigenschaften
Preis pro Quadratmeter: ________ Euro
Gesamtfläche: 984 Quadratmeter
Zahl der Wintersaison: 2
Gesamtpreis für Vertragslaufzeit: Euro
Formel: ([Preis pro Quadratmeter]*[ Gesamtfläche])*[ Zahl der
Wintersaison]
Ergebnis: Preis
2.5 Bahnhofstraße 34 / 36  Pro
Arbeit Fußweg
USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Pauschale
Der der Pro Arbeit zugehörige Fußweg an der
Bahnhofstraße
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Pauschale
Gesamtpreis [EUR]
................
Textergänzungen/ Eigenschaften
Preis pro Meter: ________ Euro
Gesamtmeterzahl des Objektes: 20 Meter
Zahl der Wintersaison: 2
Gesamtpreis für Vertragslaufzeit: Euro
Formel: ([Preis pro Meter]*[Gesamtmeterzahl des
Objektes])*[Zahl der Wintersaison]
Ergebnis: Preis
Leistungsverzeichnis  3/7
26
2.6 Bahnhofstraße 34 / 36
Lebenshilfe Parkplatz
USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Pauschale
Parkstreifen am Gebäude der Lebenshilfe
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Pauschale
Gesamtpreis [EUR]
................
Textergänzungen/ Eigenschaften
Preis pro Quadratmeter: ________ Euro
Gesamtfläche: 324 Quadratmeter
Zahl der Wintersaison: 2
Gesamtpreis für Vertragslaufzeit: Euro
Formel: ([Preis pro Quadratmeter]*[ Gesamtfläche])*[ Zahl der
Wintersaison]
Ergebnis: Preis
2.7 Bahnhofstraße 34 / 36
Lebenshilfe Fußweg
USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Pauschale
Der der Lebenshilfe zugehörige Fußweg
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Pauschale
Gesamtpreis [EUR]
................
Textergänzungen/ Eigenschaften
Preis pro Meter: ________ Euro
Gesamtmeterzahl des Objektes: 22 Meter
Zahl der Wintersaison: 2
Gesamtpreis für Vertragslaufzeit: Euro
Formel: ([Preis pro Meter]*[Gesamtmeterzahl des
Objektes])*[Zahl der Wintersaison]
Ergebnis: Preis
3 Objekt "Heimstraße 1  3": Gesundheitsamt,
OsterholzScharmbeck
EUR .........................
3.1 Heimstraße 1  3
Grundstück
USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Pauschale
 Fußweg Heimstraße bis zur Feuerwehr = 58 Meter
 Wege auf dem Grundstück, vom Parkplatz zum
Haupthaus, zwischen Fahrradständern und Haupthaus zum
Nebengebäude = 53 Meter
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Pauschale
Gesamtpreis [EUR]
................
Textergänzungen/ Eigenschaften
Preis pro Meter: ________ Euro
Gesamtmeterzahl des Objektes: 111 Meter
Zahl der Wintersaison: 2
Gesamtpreis für Vertragslaufzeit: Euro
Formel: ([Preis pro Meter]*[Gesamtmeterzahl des
Objektes])*[Zahl der Wintersaison]
Ergebnis: Preis
3.2 Heimstraße 1  3  Parkplatz USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Pauschale
Parkplätze (vor und hinter dem Gebäude)
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Pauschale
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis  4/7
27
Textergänzungen/ Eigenschaften
Preis pro Quadratmeter: ________ Euro
Gesamtfläche: 353 Quadratmeter
Zahl der Wintersaison: 2
Gesamtpreis für Vertragslaufzeit: Euro
Formel: ([Preis pro Quadratmeter]*[ Gesamtfläche])*[ Zahl der
Wintersaison]
Ergebnis: Preis
4 Objekt "Bahnhofstraße 2  8": Berufsbildende Schulen
OsterholzScharmbeck  Zweigstelle
EUR .........................
4.1 Bahnhofstraße 2  8
Grundstück
USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Pauschale
 Fußweg am Schulgrundstück (Waldweg, Bahnhofstraße,
Bördestraße) = 242 Meter
 Wege auf dem Schulgrundstück (vom Fußweg und den
Parkplätzen zu den Eingängen) = 185 Meter
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Pauschale
Gesamtpreis [EUR]
................
Textergänzungen/ Eigenschaften
Preis pro Meter: ________ Euro
Gesamtmeterzahl des Objektes: 427 Meter
Zahl der Wintersaison: 2
Gesamtpreis für Vertragslaufzeit: Euro
Formel: ([Preis pro Meter]*[Gesamtmeterzahl des
Objektes])*[Zahl der Wintersaison]
Ergebnis: Preis
4.2 Bahnhofstraße 2  8
Parkplätze
USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Pauschale
Parkplätze (Am Waldweg und an der Bördestraße) und
Innenhof
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Pauschale
Gesamtpreis [EUR]
................
Textergänzungen/ Eigenschaften
Preis pro Quadratmeter: ________ Euro
Gesamtfläche: 1484 Quadratmeter
Zahl der Wintersaison: 2
Gesamtpreis für Vertragslaufzeit: Euro
Formel: ([Preis pro Quadratmeter]*[ Gesamtfläche])*[ Zahl der
Wintersaison]
Ergebnis: Preis
5 Objekt "Am Osterholze 2": Berufsbildende Schulen
OsterholzScharmbeck  Sporthalle
EUR .........................
5.1 Am Osterholze 2  Zufahrt USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Pauschale
Zufahrt
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Pauschale
Gesamtpreis [EUR]
................
Textergänzungen/ Eigenschaften
Preis pro Meter: ________ Euro
Gesamtmeterzahl des Objektes: 126 Meter
Zahl der Wintersaison: 2
Gesamtpreis für Vertragslaufzeit: Euro
Formel: ([Preis pro Meter]*[Gesamtmeterzahl des
Objektes])*[Zahl der Wintersaison]
Ergebnis: Preis
Leistungsverzeichnis  5/7
28
5.2 Am Osterholze 2  Parkplatz USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Pauschale
Parkplatz
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Pauschale
Gesamtpreis [EUR]
................
Textergänzungen/ Eigenschaften
Preis pro Quadratmeter: ________ Euro
Gesamtfläche: 3250 Quadratmeter
Zahl der Wintersaison: 2
Gesamtpreis für Vertragslaufzeit: Euro
Formel: ([Preis pro Quadratmeter]*[ Gesamtfläche])*[ Zahl der
Wintersaison]
Ergebnis: Preis
6 Objekt "Klosterplatz 2": Schule am Klosterplatz / RZI,
OsterholzScharmbeck
EUR .........................
6.1 Klosterplatz 2 USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Pauschale
Zufahrtsweg und Parkplatzflächen an der Schule am
Klosterplatz
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Pauschale
Gesamtpreis [EUR]
................
Textergänzungen/ Eigenschaften
Preis pro Quadratmeter: ________ Euro
Gesamtfläche: 335 Quadratmeter
Zahl der Wintersaison: 2
Gesamtpreis für Vertragslaufzeit: Euro
Formel: ([Preis pro Quadratmeter]*[ Gesamtfläche])*[ Zahl der
Wintersaison]
Ergebnis: Preis
ANGEBOTSSUMME(N)
Summe exkl.
Nachlass
(netto) ____________________
Nachlass
(netto) ____________________
Summe inkl.
Nachlass
(netto) ____________________
Umsatzsteuer ____________________
Summe
(brutto) ____________________
Leistungsverzeichnis  6/7
29
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Ausschreibung
09.07.2018
Verfahren: 2018002361  Winterdienst für kreiseigene Gebäude im Stadtgebiet
OsterholzScharmbeck für die Wintersaison 2018 / 2019 und 2019 / 2020
AUFLISTUNG ALLER DATEIANLAGEN ZU DEN POSITIONEN
Name Dateiname Größe MIMEType
Leistungsverzeichnis  7/7
30
Kriterienkatalog  Eignungskriterien
(falls vorhanden)
31
Kriterienkatalog  Zuschlagskriterien
Festgelegtes Zuschlagskriterium
Niedrigster Preis
Liste der Kriterien zur Leistungsbewertung
(falls vorhanden)
Hinweis: Etwaige Angaben zur Gewichtung beziehen sich immer auf die anteilsmäßige Gewichtung innerhalb der hier aufgelisteten
Leistungskriterien.
32
Name Dateiname Größe MIMEType
Straßenreinigungssatzung Stadt OsterholzScharmbeck Straßenreinigungssatzung Stadt OsterholzScharmbeck.pdf 11,75
KBapplication/pdf
Straßenreinigungsverordnu ng Stadt
OsterholzScharmbeck
Straßenreinigungsverordnu ng Stadt
OsterholzScharmbeck.pdf 15,26 KBapplication/pdf
Pläne der Objekte Pläne der Objekte.pdf 5,48 MB application/pdf
33
Source: 4 http://www.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/healyhudson/2018/07/da0bd439-f764-452f-a325-94e5d5dd68b2.html
Data Acquisition via: p8000000
--------------------------------------------------------------------------------
             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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