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Ausschreibung: Bayernweite Mediaschaltung von Print-Anzeigen - DE-München
Werbe- und Marketingdienstleistungen
Dokument Nr...: 863074-2018 (ID: 2018071622083064853)
Veröffentlicht: 16.07.2018
*
  Bayernweite Mediaschaltung von Print-Anzeigen
VERGABEUNTERLAGEN
Ausschreibung (Korrektur 2)
Öffentliche Ausschreibung (UVgO)
2018PA000009  Bayernweite Mediaschaltung von PrintAnzeigen
AUFTRAGGEBER
Bayerische Staatskanzlei
FranzJosefStraußRing 1, 80539 München, Deutschland
05.07.2018
Inhaltsverzeichnis
Vergabeunterlagen...............................................................................................................
............................................ 1
Projektinformation
................................................................................................................................
.................... 1
Vergabeunterlagen...............................................................................................................
.................................... 2
Angebotsaufforderung............................................................................................................
.......................... 2
Bewerbungsbedingungen...........................................................................................................
...................... 3
1. Gegenstand der Auftragsvergabe
........................................................................................................ 3
2. Angebotsabgabe
................................................................................................................................
.. 3
2.1. Fristen
................................................................................................................................
............... 3
2.2. Form des Angebots
........................................................................................................................... 4
2.2.1. Einfache
Textform........................................................................................................................
.. 4
2.2.2. Elektronische Signatur
................................................................................................................... 4
2.3. Weitere Festlegungen zur
Angebotsabgabe..................................................................................... 4
2.4. Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmer und verbundene Unternehmen.................................... 7
2.4.1.
Bietergemeinschaften............................................................................................................
......... 7
2.4.2. Unterauftragnehmer
....................................................................................................................... 8
2.4.3. Verbundene
Unternehmen............................................................................................................. 9
2.5. Wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen ...............................................................................
9
3. Hinweise zu Prüfung und Wertung von Angeboten..............................................................................
9
4. Bevorzugte
Bieter..........................................................................................................................
....... 10
5. Abschluss des
Vergabeverfahrens....................................................................................................... 10
6. Kommunikation im
Vergabeverfahren.................................................................................................. 10
Info zu Angebot und
Wertung.........................................................................................................................
.. 11
1. Angebotsunterlagen
............................................................................................................................. 11
2. Wertung der Angebote
......................................................................................................................... 11
Leistungsbeschreibung
................................................................................................................................
.... 12
1. Mediaschaltung
................................................................................................................................
.... 12
2.
Medienverzeichnis...............................................................................................................
................. 12
3.
Abrechnung......................................................................................................................
.................... 13
Struktur Bieter
................................................................................................................................
.................. 14
1. Die Teilnahme am Verfahren erfolgt
als:.............................................................................................. 14
2. Folgende Unternehmen sind Mitglieder der Bietergemeinschaft: ........................................................ 14
3. Bevollmächtigter
Vertreter:................................................................................................................... 15
4. Weitere Angaben zu verbundenen Unternehmen oder Unterauftragnehmern:.................................... 15
Eigenerklärung
................................................................................................................................
................. 16
Gewerbezentralregister
................................................................................................................................
.... 18
1. Name des Unternehmens
.................................................................................................................... 18
2.
Unternehmensform................................................................................................................
............... 18
3. Juristische
Personen/Personenvereinigungen..................................................................................... 18
4. Natürliche Person / GbR
...................................................................................................................... 19
i
Geschäftsbedingungen
................................................................................................................................
.... 20
1. Geltung der Liefer- und Geschäftsbedingungen
.................................................................................. 20
1.1 Allgemeine Vertragsbedingungen
.............................................................................................. 20
1.2 Zusätzliche Vertragsbedingungen nach VOL/B ......................................................................... 20
1.3 Vertragsbedingungen des Auftragnehmers................................................................................ 20
2. Gerichtsstand
................................................................................................................................
....... 20
3.
Preisbildung....................................................................................................................
...................... 20
4. Auftragsbestätigung und Ausführungsunterlagen
................................................................................ 20
5. Ausführung der Leistung
...................................................................................................................... 20
5.1 Leistungsbeschreibung
.............................................................................................................. 20
5.2 Erfolgsort und
Leistungsadresse................................................................................................ 20
5.3
Lieferschein....................................................................................................................
............ 20
5.4 Unterrichtungsrecht
.................................................................................................................... 20
5.5 Zulieferung
................................................................................................................................
. 20
5.6 Leistungsbehinderung/-unterbrechung.......................................................................................
20
5.6.1
Unterrichtungspflicht........................................................................................................ 20
5.6.2 Rücktritt
........................................................................................................................... 20
5.7 Verpackung
................................................................................................................................
 20
5.8 Gefahrgut
................................................................................................................................
... 20
6.
Haftung.........................................................................................................................
........................ 20
7.
Vertragsstrafen.................................................................................................................
.................... 20
8.
Abnahme.........................................................................................................................
..................... 20
8.1 Güteprüfung
...............................................................................................................................
20
8.2 Gefahrenübergang
..................................................................................................................... 21
8.3 Benutzung der Ware
.................................................................................................................. 21
9.
Mängelansprüche...............................................................................................................
.................. 21
9.1 Gesetzliche
Mängelansprüche................................................................................................... 21
9.2
Verjährung.....................................................................................................................
............. 21
10.
Rechnung........................................................................................................................
................... 21
10.1 Anforderungen an die Rechnungsstellung ............................................................................... 21
10.2 Zeitpunkt der
Rechnungsstellung............................................................................................. 21
10.3 Rechnungsunterlagen
.............................................................................................................. 21
10.4
Rechnungsanschrift..............................................................................................................
.... 21
11. Vereinbarung von Stundenverrechnungssätzen
................................................................................ 21
12. Zahlung
................................................................................................................................
.............. 21
12.1
Zahlungsfrist...................................................................................................................
.......... 21
12.2 Verpackungs- und Nebenkosten..............................................................................................
21
13. Sicherheitsleistungen,
Versicherungen.............................................................................................. 21
14. Verbotene Handlungen
...................................................................................................................... 21
15. Schlussbestimmungen
....................................................................................................................... 21
Produkte/Leistungen
................................................................................................................................
................ 22
Kriterienkatalog
................................................................................................................................
........................ 26
ii
Anlagen
................................................................................................................................
.................................... 29
iii
VERFAHRENSINFORMATIONEN
Ausschreibung (Korrektur 2)
05.07.2018
Verfahren: 2018PA000009  Bayernweite Mediaschaltung von PrintAnzeigen
INFORMATIONEN ZUR AUSSCHREIBUNG
Schaltung einer EckfeldAnzeige am 13. Oktober 2018 in diversen in Bayern erscheinenden Zeitungen von 18 verschiedenen
Zeitungsverlagen.
INFORMATIONEN
ALLGEMEIN
Auftragsname Bayernweite Mediaschaltung von PrintAnzeigen
Vergabeart Öffentliche Ausschreibung
Auftraggeber Bayerische Staatskanzlei
Liefer/Ausführungsort 80539 München
VERFAHREN
Losweise Vergabe Nein
Zuschlagskriterium Niedrigster Preis
Nebenangebote Nebenangebote sind nicht zugelassen
TERMINE
Frist Bieterfragen 30.07.2018 12:00
Angebotsfrist 06.08.2018 23:59:00
Bindefrist 31.08.2018
ANGEBOTE
Verwendung elektronischer
Mittel
Die Einreichung der Angebote/Teilnahmeanträge darf nur elektronisch erfolgen
URL für elektronische Angebote https://www.auftraege.bayern.de
Zulässige Signaturen Textform nach 126b BGB
ELEKTRONISCHE TEILNAHME
BROWSEREINSTELLUNGEN
Verwenden Sie zur Navigation in eVergabe nur die Menüpunkte der Anwendung. Wenn Sie über die Browser
Schaltflächen navigieren, werden die Informationen nicht zum AnwendungsServer übertragen und eVergabe zeigt ggf.
eine falsche Seite an. Eventuell gehen Daten verloren!
Sicherheitseinstellungen an Ihrem Browser:
 JavaScript muss aktiviert sein
 Cookies (insbesondere Sitzungscookies) müssen erlaubt sein
 PopUps müssen erlaubt sein
 Internet Explorer Version 10 und höher, Mozilla Firefox oder Safari als mögliche Browser
 Internet Explorer 11 nur ohne die Einstellung "Kompatibilitätsansicht"
Mit dem Assistenten (evtl. mit Symbol einblenden) werden Sie durch die Arbeitsschritte des Angebots geführt.
ANGEBOT ERSTELLEN UND ABGEBEN
Nachdem alle Arbeitsschritte erledigt sind, klicken Sie im Assistenten auf "Angebot abgeben" und geben im Feld
"Unterschrift des Angebotsersteller(in)" den Unterzeichner an. Zum Abgeben des Angebots klicken Sie in der Menüzeile
auf "Angebot abgeben". Damit ist die Textform nach  126b BGB erfüllt.
Soweit oben unter Angebote / Zulässige Signaturen eine qualifizierte elektronische Signatur oder eine
fortgeschrittene elektronische Signatur angegeben ist, müssen Sie Ihr Angebot entsprechend elektronisch signieren.
Der genaue Ablauf und die Anforderungen an die benötigten Komponenten sind im BieterHandbuch erläutert.
Nach erfolgreicher elektronischer Angebotsabgabe erhalten Sie Ihr Angebot als PDFDatei.
KOMMUNIKATION
Die Kommunikation mit der Vergabestelle, insbesondere zu Nachforderungen, sowie das Stellen von Bieterfragen erfolgt
ausschließlich
im jeweiligen Verfahren über den Bieterassistenten unter "Nachrichten".
Sie erhalten hierzu unmittelbar eine Benachrichtigung per EMail. Bitte prüfen Sie in diesem Fall Ihren Posteingang unter
"Nachrichten" und bestätigen dort die Kenntnisnahme.
Verfahrensinformationen  1/1
1
Bayerische Staatskanzlei
Firma und Anschrift Wichtige Fristen
Ablauf der Angebotsfrist:
Ablauf der Bindefrist:
Voraussichtlicher Ausführungsbeginn:
Voraussichtliches Ausführungsende:
Kontaktdaten
Bayerische Staatskanzlei  Vergabestelle
Franz-Josef-Strauß-Ring 1, München
Telefon:
E-Mail:
Vergabestelle@stk.bayern.de
Projektnummer und Aktenzeichen München, den
Aufforderung zur Angebotsabgabe
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Bayerische Staatskanzlei beabsichtigt, den im Folgenden beschriebenen öffentlichen
Auftrag zu vergeben. Wenn Sie bereit sind, die Leistung zu auszuführen,
fordern wir Sie auf, ein Angebot abzugeben.
Für die Ausschreibung gelten die angefügten Bewerbungsbedingungen.
Freundliche Grüße
Andreas Pfeiffer
Bayernweite Mediaschaltung von Print-Anzeigen
06.08.2018 23:59:00
31.08.2018
13.10.2018
+49 8921652282
05.07.2018
2018PA000009
B II 3 - 1318-8-1064
2
Projekt-Nr.:
Aktenzeichen:
Projektname:
Bewerbungsbedingungen
1. Gegenstand der Auftragsvergabe
2. Angebotsabgabe
2.1. Fristen
Die Angebotsfrist endet am Uhr. Der Bieter kann sein Angebot nur bis
zum Ablauf der Angebotsfrist zurückziehen oder berichtigen.
Der Auftraggeber wird den Zuschlag spätestens am erteilen. Der Bieter ist bis
dahin an sein Angebot gebunden (Bindefrist).
Die Frist für Bieterfragen endet am Uhr.
Fragen, die nicht rechtzeitig eingehen werden grundsätzlich nicht beantwortet.
Schaltung einer Eckfeld-Anzeige am 13. Oktober 2018 in diversen in Bayern erscheinenden
Zeitungen von 18 verschiedenen Zeitungsverlagen.
06.08.2018 23:59:00
31.08.2018
30.07.2018 12:00
2018PA000009
B II 3 - 1318-8-1064
Bayernweite Mediaschaltung von Print-Anzeigen
3
2.2. Form des Angebots
Das Angebot ist in elektronischer Form abzugeben.
Konventionelle schriftliche Angebote in Papierform werden nicht berücksichtigt.
Die Angebotserstellung erfolgt komplett über die Vergabeplattform eVergabe. Sie können die
online-Bearbeitung des Angebots jederzeit unterbrechen und sich dann wieder über die
Vergabeplattform in den Angebotsassistenten (durch Auswahl des entsprechenden
Verfahrens in der Registerkarte Meine Angebote) einwählen.
Die erforderlichen Arbeitsschritte zur Erstellung eines elektronischen Angebots sind im
Bieter-Handbuch dargestellt.
Die Vergabestelle hat für die rechtsgültige Abgabe der Angebote entweder ein zwingendes
Formerfordernis oder mehrere alternativ gültige Formerfordernisse vorgegeben, die Ihnen im
Schritt Angebot unterschreiben zur Auswahl angeboten werden:
Einfache Textform
Bei Auswahl der Textform nach  126b BGB genügt die Angabe eines Angebotserstellers im
dafür vorgesehenen Feld und die anschließende Bestätigung über den Button
Unterschreiben.
Elektronische Signatur
Bei Auswahl einer elektronischen Signatur müssen Sie Ihr Angebot noch mit einer
fortgeschrittenen oder qualifizierten elektronischen Signatur gemäß  2 Nr. 2. und Nr. 3 des
Gesetzes über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen versehen.
Bitte beachten Sie hierfür die im Angebotsassistenten beschriebene Vorgehensweise.
Der genaue Ablauf und die Anforderungen an die benötigten Komponenten sind im
Bieter-Handbuch erläutert.
2.3. Weitere Festlegungen zur Angebotsabgabe
 Das Angebot muss vollständig sein. Alle geforderten Leistungsmerkmale müssen
angeboten werden und in den angebotenen Preispositionen enthalten sein.
Alle Nebenkosten, die bei der Erbringung der Leistungen entstehen, müssen in der
Preiskalkulation berücksichtigt sein, sofern sie in den Vergabeunterlagen nicht
gesondert abgefragt werden.
4
 Preise im Angebot sind in Euro anzugeben, Zahlungen erfolgen ebenfalls in Euro.
 Entspricht der Gesamtbetrag einer Position nicht dem Ergebnis der Multiplikation von
Mengenansatz und Einheitspreis, so ist der Einheitspreis maßgebend.
 Der Aufbau des Angebots ergibt sich aus den Vergabeunterlagen. Es sind
ausschließlich die von der Vergabestelle elektronisch zur Verfügung gestellten
Vergabeunterlagen in der zuletzt gültigen Fassung zu verwenden.
 Die geforderten Unterlagen sind dem Angebot bis zum Ablauf der Angebotsfrist
beizufügen, es sei denn es ergibt sich aus den Vergabeunterlagen im Übrigen etwas
anderes.
Nachweise, die bei Angebotsabgabe zu erbringen sind, müssen im Arbeitsschritt
Eigene Anlagen elektronisch beigefügt werden. Dateien unterliegen hinsichtlich
Größe und Benennung Beschränkungen, auf die gesondert hingewiesen wird.
 Der Auftraggeber behält sich Nachforderungen nach Maßgabe des  41 Abs. 2 UVgO
vor.
Bitte beachten Sie, dass Verweise auf Datenträger, Literatur, Broschüren usw. die
geforderten Antworten und Erklärungen nicht ersetzen. Sie werden nicht bewertet.
 Änderungen und Ergänzungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig und führen
zum Ausschluss des Angebots.
Das gilt insbesondere dann, wenn das Angebot die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen des Bieters enthält.
Bitte bedenken Sie, dass auch ein von Ihnen beigefügtes Begleitschreiben oder
Ausführungen in einem geforderten Konzept etc. die Vergabeunterlagen in diesem
Sinne ändern können.
 Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse sind in den Angebotsunterlagen entsprechend
kenntlich zu machen. Im Angebot ist anzugeben, ob für den Gegenstand des Angebots
gewerbliche Schutzrechte bestehen oder vom Bieter oder anderen beantragt sind.
 Sämtliche Unterlagen sind in der gemäß den Vergabeunterlagen geforderten Form
einzureichen. Unterlagen die nicht der vorgegebenen Form entsprechen, gelten als
nicht abgegeben.
 Das Angebot mit allen Anlagen ist in deutscher Sprache abzufassen.
5
 Sofern Nachweise oder Erklärungen gefordert sind, die ein Bieter eines europäischen
Mitgliedstaates objektiv nicht beibringen kann, werden vergleichbare Nachweise oder
Erklärungen nach dem Recht des Sitzes des Bieters anerkannt. Soweit nichts anderes
bestimmt ist, sind hierfür Übersetzungen vorzulegen, die durch einen amtlich
vereidigten Übersetzer gefertigt wurden.
 Die Bieter haben auf erkannte Widersprüche und Fehler in den Vergabeunterlagen
hinzuweisen.
 Konkretisieren die Antworten des Auftraggebers auf Bieterfragen die
Vergabeunterlagen, werden die Antworten Bestandteil und Gegenstand der
Vergabeunterlagen. Maßgeblich sind jeweils die zeitlich letzten Antworten des
Auftraggebers.
 Für die Erstellung des Angebots wird keine Vergütung gewährt. Dem Angebot
beigefügte Unterlagen, Muster usw. gehen, sofern nichts anderes vereinbart, ohne
Anspruch auf Vergütung in das Eigentum des Auftraggebers über.
 Die Vergabeunterlagen dürfen nur zur Erstellung des Angebotes verwendet werden.
Jede Weitergabe oder Veröffentlichung (auch auszugsweise) der Vergabeunterlagen
ohne schriftliche Zustimmung des Auftraggebers ist unzulässig.
Der Bieter hat auch nach Beendigung des Verfahrens über die ihm bekannt
gewordenen vertraulichen Informationen des Auftraggebers Verschwiegenheit zu
wahren. Bei Verzicht auf eine Angebotsabgabe oder für den Fall, dass das Angebot
den Zuschlag nicht erhält, sind alle Vergabeunterlagen zu vernichten.
 Für das Vergabeverfahren gilt deutsches Recht.
 Soweit sich aus den Vergabeunterlagen nichts anderes ergibt, gelten die Allgemeinen
Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der derzeit
gültigen Fassung nachrangig zu den Regelungen in den Vergabeunterlagen.
 Falls während der Angebotsphase die Vergabeunterlagen durch den Auftraggeber
geändert werden sollten (Korrekturzyklus), verlieren automatisch alle bis dahin
abgegebenen Angebote ihre Gültigkeit. Zur Erreichbarkeit des Bieters für diese Fälle
siehe Tz. 6 unten. Falls ein Angebot aufrechterhalten werden soll, muss es über den
Angebotsassistenten erneut abgegeben werden. Hierzu kann eine automatisch
angelegte Kopie des bisherigen Angebots als gültiges Angebot bestätigt werden.
 Es werden nur Angebote fachkundiger und leistungsfähiger Bieter berücksichtigt, bei
denen keine Ausschlussgründe vorliegen.
6
 Die Eignung der Bieter wird anhand der geforderten Erklärungen und Nachweise
beurteilt. Sofern geforderte Erklärungen und Nachweise bereits bei der Eintragung in
ein amtliches Verzeichnis oder einer Zertifizierung im Sinn des  35 Abs. 6 UVgO
abgegeben wurden, kann ersatzweise die Bescheinigung der aktuellen Eintragung
oder Zertifizierung vorgelegt werden. Darüber hinaus gehende Anforderungen müssen
gesondert nachgewiesen werden.
 Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft oder der Unterbeauftragung oder
sonstigen Berufung auf die Leistungsfähigkeit eines Dritten (Eignungsleihe) können
sich die Angaben und Erklärungen für die einzelnen Unternehmen ergänzen, um die
insgesamt erforderliche Leistungsfähigkeit nachzuweisen.
 Sofern ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit
die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen möchte, ist nachzuweisen,
dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel bei der Ausführung des Auftrags
tatsächlich zur Verfügung stehen. Der Nachweis kann z. B. durch eine entsprechende
unterschriebene Verpflichtungserklärung des Dritten erfolgen.
2.4. Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmer und verbundene Unternehmen
Bietergemeinschaften
Die Angebotsabgabe ist durch Einzelbieter und Bietergemeinschaften möglich, soweit die
Bildung der Bietergemeinschaft kartell- und wettbewerbsrechtlich zulässig ist. Das Vorliegen
der kartell- und wettbewerbsrechtlichen Voraussetzungen ist dem Auftraggeber auf Verlangen
nachzuweisen.
Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich
unterschriebene Erklärung abzugeben
 in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
 in der alle Mitglieder mit postalischer Anschrift und unter Bezeichnung ihrer
Vertretungsverhältnisse aufgeführt sind und ein von allen für die Durchführung des
Vergabeverfahrens und Vertrages gegenüber dem Auftraggeber bevollmächtigter
Vertreter bezeichnet ist,
 dass dieser Vertreter gegenüber dem Auftraggeber alle Mitglieder rechtsverbindlich
vertritt,
 dass alle Mitglieder für die Erfüllung sämtlicher vertraglichen Verpflichtungen als
Gesamtschuldner haften,
7
 in der eine Kontonummer bei einem näher bezeichneten Kreditinstitut angegeben ist,
auf die sämtliche Zahlungen des Auftraggebers mit befreiender Wirkung für alle am
Vertrag Beteiligten geleistet werden können.
In Verträgen zwischen Mitgliedern von Arbeitsgemeinschaften sind die Belange kleiner und
mittlerer Unternehmen angemessen zu berücksichtigen. Dies ist dem Auftraggeber auf
Verlangen nachzuweisen.
Bei Beteiligung sog. bevorzugter Bieter an einer Bietergemeinschaft bitte Tz. 4 beachten.
Unterauftragnehmer
Die Einschaltung von Unterauftragnehmern ist grundsätzlich zulässig, soweit sich aus den
Vergabeunterlagen im Übrigen nichts anderes ergibt.
Sofern ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft Unterauftragnehmer einschaltet, tritt der Bieter
als Generalunternehmer auf. Er haftet für die ordnungsgemäße Gesamtabwicklung des
Auftrags.
Der Name und die Leistungen der Unterauftragnehmer sind im Angebot zu benennen.
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen,
sowie der Fachkunde und Leistungsfähigkeit der vorgesehenen Unterauftragnehmer die
entsprechenden Erklärungen vom jeweiligen Unterauftragnehmer unterschreiben und mit
Firmenstempel versehen zu lassen. Das gilt auch, wenn in den betreffenden Erklärungen keine
Unterschriftenzeile vorgesehen ist.
Der Auftragnehmer bemüht sich bei der Einholung von Angeboten der Unterauftragnehmer
regelmäßig kleine und mittlere Unternehmen angemessen zu beteiligen. Er verpflichtet sich,
bei der Weitergabe von Lieferleistungen die VOL/B zum Vertragsbestandteil zu machen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich außerdem den Unterauftragnehmern  insbesondere
hinsichtlich Gewährleistung, Vertragsstrafe, Zahlungsweise und Sicherheitsleistungen  keine
ungünstigeren Bedingungen aufzuerlegen, als zwischen ihm und dem Auftraggeber vereinbart
sind.
8
Verbundene Unternehmen
Die Angebotsabgabe durch verbundene Unternehmen ist grundsätzlich zulässig, soweit sich
aus den Vergabeunterlagen im Übrigen nichts anderes ergibt.
Sofern ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft verbundene Unternehmen einschaltet, tritt der
Bieter als Generalunternehmer auf. Er haftet für die ordnungsgemäße Gesamtabwicklung des
Auftrags.
Der Name und die Leistungen der verbundenen Unternehmen sind im Angebot zu benennen.
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
sowie der Fachkunde und Leistungsfähigkeit der vorgesehenen verbundenen Unternehmen
die entsprechenden Erklärungen vom jeweiligen verbundenen Unternehmen unterschreiben
und mit Firmenstempel versehen zu lassen. Das gilt auch, wenn in den betreffenden
Erklärungen keine Unterschriftenzeile vorgesehen ist.
2.5. Wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen
Wettbewerbsbeschränkende Absprachen gem.  1 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sind unzulässig und führen zum Ausschluss der
Angebote der Beteiligten.
Zur Bekämpfung der Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs hat
der Bieter auf Verlangen des Auftraggebers Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche
Art der Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist. Die Verpflichtungen
aus Ziff. 2.4 bleiben davon unberührt.
3. Hinweise zu Prüfung und Wertung von Angeboten
Es gelangen nur diejenigen Angebote in die Prüfung und Wertung, die sämtliche
Anforderungen nach diesen Vergabeunterlagen erfüllen. Die Angebote werden hinsichtlich
 formaler Vollständigkeit und Richtigkeit,
 des Vorliegens von Ausschlussgründen,
 Eignung der Bieter,
 Angemessenheit der Preise sowie
 Wirtschaftlichkeit
geprüft und bewertet.
9
4. Bevorzugte Bieter
Bieter, die als bevorzugte Bieter berücksichtigt werden wollen (Wertung des angebotenen
Preises mit einem Abschlag von 10 Prozent vgl. Verwaltungsvorschrift zum öffentlichen
Auftragswesen (VVöA) - Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung vom
14. November 2017, Az. B II 2  G17/17), müssen dies im Angebot erklären und den Nachweis
für das Vorliegen der Voraussetzungen führen. Wird der Nachweis nicht geführt, so wird das
Angebot wie die Angebote nicht bevorzugter Bieter behandelt.
Bietergemeinschaften, denen bevorzugte Bieter als Mitglieder angehören, haben zusätzlich
den Anteil nachzuweisen, den die Leistungen dieser Mitglieder am Gesamtangebot haben.
5. Abschluss des Vergabeverfahrens
Der Auftraggeber weist auf seine Verpflichtung aus  19 Abs. 4 des Mindestlohngesetzes
(MiLoG) hin, wonach bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000  für den Bieter, der den
Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
nach  150a der Gewerbeordnung einzuholen ist.
Bei Verhandlungsvergaben behält sich der Auftraggeber gemäß  12 Abs. 4 Satz 2 UVgO vor,
den Zuschlag auch ohne zuvor verhandelt zu haben auf ein Angebot zu erteilen.
Wird auf ein Angebot bis zum Ablauf der Bindefrist kein Zuschlag erteilt, gilt das Angebot als
nicht berücksichtigt.
6. Kommunikation im Vergabeverfahren
Die Kommunikation mit der Vergabestelle, insbesondere die Angebotsaufklärung und
Nachforderungen sowie das Stellen von Bieterfragen und deren Beantwortung erfolgt
ausschließlich im jeweiligen Verfahren über den Angebotsassistenten unter "Nachrichten".
Sie erhalten hierzu unmittelbar eine Benachrichtigung per E-Mail. Bitte prüfen Sie in diesem
Fall Ihren Posteingang unter "Nachrichten" und bestätigen dort die Kenntnisnahme.
Telefonische Auskünfte werden vom Auftraggeber nicht erteilt.
Bitte sorgen Sie dafür, dass Sie während des Vergabeverfahrens unter den von Ihnen
in der eVergabe mitgeteilten E-Mail-Adressen auch tatsächlich erreichbar sind.
Der Auftraggeber wickelt das Verfahren ausschließlich über diese Kontaktdaten ab. Das
gilt auch, wenn über automatisch generierte Antworten (z.B. Abwesenheitsassistenten)
andere Kontaktdaten mitgeteilt werden.
10
Bayerische Staatskanzlei Ergänzende Bewerbungsbedingungen
Projektnummer 2018PA000009
Aktenzeichen B II 3  1318-8-1064 Seite 1 von 1
Projekt: Bayernweite Mediaschaltung von Printanzeigen
Ergänzende Bewerbungsbedingungen
1. Angebotsunterlagen
Ein vollständiges Angebot erfordert mindestens Folgendes:
 Eignungskriterien vollständig ausfüllen;
 Leistungskriterien vollständig ausfüllen;
 Produkte/Leistungen (insbes. Preise) vollständig ausfüllen;
 Dokument Eigenerklärungen:
Einzelbieter: Erklärung wird nach dem Speichern automatisch Bestandteil des Angebots;
Bietergemeinschaft: für jedes Mitglied ein unterschriebenes Exemplar als Anlage hochladen;
Unterauftragnehmern/verbundenen Unternehmen: für jedes Unternehmen ein
unterschriebenes Exemplar als Anlage hochladen;
 Formular Struktur Bieter:
ausfüllen, wird nach dem Speichern automatisch Bestandteil des Angebots;
 ggf. Erklärung einer Bietergemeinschaft:
formlos, Inhalt siehe Nr. 2.4.1 der Bewerbungsbedingungen, von jedem Mitglied
unterschrieben, als Anlage hochladen;
 Formular Gewerbezentralregister:
Einzelbieter: ausfüllen, wird nach Speichern automatisch Bestandteil des Angebots;
Bietergemeinschaft: für jedes Mitglied ein ausgefülltes Exemplar als Anlage hochladen;
2. Wertung der Angebote
Alleiniges Zuschlagskriterium ist der günstigste Preis unter allen in der Wertung verbliebenen
Angeboten.
11
Bayerische Staatskanzlei Leistungsbeschreibung
Projektnummer 2018PA000009
Aktenzeichen B II 3  1318-8-1064 Seite 1 von 2
Projekt: Bayernweite Mediaschaltung von Printanzeigen
Leistungsbeschreibung
Die Bayerische Staatskanzlei will am Samstag, 13. Oktober 2018, die bayerische Bevölkerung in einer
Eckfeld-Anzeige zur Teilnahme an der Landtagswahl am 14. Oktober 2018 aufrufen. Dazu wird ein
fachlich versierter Auftragnehmer gesucht, der die Anzeige in den bayerischen Tageszeitungen, die
am 13. Oktober 2018 erscheinen, schaltet. Eine detaillierte Kenntnis der bayerischen
Zeitungslandschaft ist erforderlich. Für den Auftraggeber ist es herausragend, durch eine gute
Platzierung der Anzeige einen hohen Aufmerksamkeitswert zu erzielen.
Der Auftragnehmer benennt dem Auftraggeber einen erfahrenen Ansprechpartner (samt E-Mail-
Adresse und Telefonnummer) für die Auftragsabwicklung.
1. Mediaschaltung
Der Auftragnehmer schaltet am 13. Oktober 2018 eine Eckfeld-Anzeige im Textteil des Bayernteils
bei den im Medienverzeichnis (s.u.) aufgeführten Zeitungsverlagen. Er sorgt in dem vorgegebenen
Rahmen für eine bestmögliche Platzierung der Anzeige. Ist eine Abweichung von der im
Leistungsverzeichnis vorgegebenen Anzeigenschaltung erforderlich, so erstellt der Auftragnehmer vor
Erscheinung der Anzeige einen Dispositionsplan und stimmt diesen mit dem Auftraggeber ab.
Die Anzeigendateien werden dem Auftragnehmer vom Auftraggeber in den entsprechenden Formaten
übermittelt. Der Auftragnehmer leitet die Anzeige ist rechtzeitig vor Anzeigenschluss den Verlagen zu.
Der Auftragnehmer führt die Korrespondenz und Abrechnung mit den Verlagen durch. Er leistet für die
Anzeige eine Vorkasse bei den Verlagen. Er überwacht den Abdruck der Anzeigen, kontrolliert Belege
sofort und übersendet diese dem Auftraggeber unverzüglich.
2. Medienverzeichnis
Die Eckfeld-Anzeige ist am 13. Oktober 2018 in folgenden Printmedien zu schalten:
 Abendzeitung München, Ressort Bayernteil, Textteil, Farbe 4c, 3 Spalten, 600 Gesamt-mm
 Augsburger Allgemeine - Gesamtausgabe, Ressort Bayernteil, Textteil, Farbe 4c, 3 Spalten, 1007
Gesamt-mm
 Bild Nielsen IV, Ressort Bayernteil, redaktioneller Teil, Farbe 4c, 4 Spalten, 1000 Gesamt-mm
 Der Neue Tag - Gesamtausgabe, Ressort Bayernteil, Textteil, Farbe 4c, 3 Spalten, 720 Gesamtmm
 Donaukurier - Gesamtausgabe, Ressort Bayernteil, Textteil, Farbe 4c, 3 Spalten, 600 Gesamt-mm
 Main-Echo - Gesamtausgabe, Ressort Bayernteil, Textteil, Farbe 4c, 3 Spalten, 720 Gesamt-mm
 Main-Post Total, Ressort Bayernteil, Textteil, Farbe 4c, 3 Spalten, 702 Gesamt-mm bzw. in Saale-
Zeitung 600 Gesamt-mm
 Mittelbayerische Zeitung - Gesamtausgabe, Ressort Bayernteil, Textteil, Farbe 4c, 3 Spalten, 810
Gesamt-mm
 Mediengruppe Münchner Merkur / tz - Gesamtausgabe, Ressort Bayernteil, Textteil, Farbe 4c, 3
Spalten, 702 Gesamt-mm
 Nürnberger Nachrichten / Nürnberger Zeitung - Gesamtausgabe, Ressort Bayernteil, Textteil,
Farbe 4c, 3 Spalten, 900 Gesamt-mm
12
Bayerische Staatskanzlei Leistungsbeschreibung
Projektnummer 2018PA000009
Aktenzeichen B II 3  1318-8-1064 Seite 2 von 2
 Oberfranken Kombi - Hauptausgabe, Ressort Bayernteil, Textteil, Farbe 4c, 3 Spalten, 600
Gesamt-mm
 Passauer Neue Presse - Gesamtausgabe, Ressort Bayernteil, Textteil, Farbe 4c, 3 Spalten, 702
Gesamt-mm
 Schwäbische Zeitung - Ausgabe Lindauer Zeitung, Ressort Lokalteil, Textteil, Farbe 4c, 3 Spalten,
756 Gesamt-mm
 Straubinger Tagblatt / Landshuter Zeitung - Gesamtausgabe, Ressort Bayernteil, Textteil, Farbe
4c, 3 Spalten, 720 Gesamt-mm
 Süddeutsche Zeitung - Bayernausgabe mit Garantie auf Alleinstellung, Ressort Bayernteil,
Textteil, Farbe 4c, 3 Spalten, 1056 Gesamt-mm,
 Südwest Presse - Ausgabe Neu-Ulm (13a), Ressort Lokalteil, Textteil, Farbe 4c, 3 Spalten, 840
Gesamt-mm
 Zeitungsring Oberfranken / Fränkischer Tag - Gesamtausgabe, Ressort Bayernteil, Textteil, Farbe
4c, 3 Spalten, 675 Gesamt-mm
 Zeitungsgruppe Südostbayern - Ausgaben Berchtesgadener Anzeiger und Traunsteiner Tagblatt,
Ressort Bayernteil, Textteil, Farbe 4c, 3 Spalten, 630 Gesamt-mm
3. Abrechnung
Die Rechnung ist an die Bayerische Staatskanzlei, Referat ÖA 1 zu übermitteln.
Der Auftragnehmer vergütet Kundenrabatte auch im Nachhinein (zum Beispiel am Ende eines
Abschlussjahres) unverzüglich an den Auftraggeber. Bei Bedarf legt der Auftragnehmer
Neuabschlüsse bei den Verlagen an.
13
Projekt-Nr.:
Aktenzeichen:
Projektname:
Darstellung der Struktur des Bieters
1. Die Teilnahme am Verfahren erfolgt als:
Einzelbieter
Bietergemeinschaft
Name des Bieters / der Bietergemeinschaft:
unter Einbeziehung von verbundenen Unternehmen (V)
unter Einbeziehung von Unterauftragnehmern (U)
2. Folgende Unternehmen sind Mitglieder der Bietergemeinschaft:
Name und
postalische Anschrift
Vorgesehene Aufgaben im Rahmen des Projekts
bei bevorzugten Bietern ggf. Anteil am Gesamtangebot
Bitte beachten Sie, dass Bietergemeinschaften mit Angebotsabgabe eine von allen
Mitgliedern unterschriebene Erklärung nach Ziff. 2.4.1 der Bewerbungsbedingungen
vorzulegen haben. Laden Sie die Erklärung dazu bitte im Angebotsassistenten im
Arbeitsschritt Eigene Anlagen hoch.
2018PA000009
B II 3 - 1318-8-1064
Bayernweite Mediaschaltung von Print-Anzeigen
14
3. Bevollmächtigter Vertreter:
Angabe des von allen Mitgliedern für die Durchführung des Vergabeverfahrens und Vertrages
gegenüber dem Auftraggeber bevollmächtigten Vertreters
4. Weitere Angaben zu verbundenen Unternehmen oder
Unterauftragnehmern:
Folgende Unternehmen sollen als verbundene Unternehmen (nachfolgend: V) oder
Unterauftragnehmer (nachfolgend: U) eingesetzt werden:
Name und
postalische Anschrift
Status
V / U
Vorgesehene Aufgaben im Rahmen des Projekts
Bitte zusätzlich Ziffer 2.4.2 und 2.4.3 der Bewerbungsbedingungen beachten.
15
Projekt-Nr.:
Aktenzeichen:
Projektname:
Firmenbezeichnung und -anschrift
Eigenerklärung
 Es ist keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer der
in  123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten (z.B.  129 - 129b, 89c, 261, 263, 264,
299 - 299b, 108e, 333 - 335a, 232 - 233a StGB, Art. 2  2 IntBestG) oder vergleichbarer
Vorschriften anderer Staaten verurteilt worden und es ist auch nicht aus denselben
Gründen eine Geldbuße nach  30 OWiG gegen das Unternehmen festgesetzt worden.
 Das Unternehmen hat seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und
Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt.
 Das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende
umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen.
 Das Unternehmen ist nicht zahlungsunfähig, es ist über das Vermögen des Unternehmens
kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet oder
mangels Masse abgelehnt worden, und es befindet sich auch nicht in Liquidation oder hat
seine Tätigkeit eingestellt.
 Das Unternehmen hat keine schweren Verfehlungen begangen, die seine Integrität als
Auftragnehmer für öffentliche Aufträge in Frage stellen. Dies gilt auch für Personen, deren
Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist.
2018PA000009
B II 3 - 1318-8-1064
Bayernweite Mediaschaltung von Print-Anzeigen
16
 Das Unternehmen hat im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen
abgegeben, keine irreführenden Informationen übermittelt und mit anderen Unternehmen
keine Vereinbarungen getroffen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung
des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
 Es liegt kein Ausschlussgrund nach  21 AentG,	19 MiloG,  21 SchwarzArbG und
 98c AufenthG vor. Insbesondere wurde gegen das Unternehmen keine Geldbuße von
mindestens 2.500  wegen eines Verstoßes nach  23 AEntG oder  21 MiloG verhängt.
Auch wurde gegen das Unternehmen oder einen Vertretungsberechtigten keine
Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten und keine Geldstrafe von mehr als
90 Tagessätzen oder Geldbuße von mindestens 2.500  wegen Verstoßes gegen eine
in  21 SchwarzArbG aufgeführte Vorschrift verhängt.
Tritt bei den vorgenannten Umständen zu einem späteren Zeitpunkt eine Änderung ein, so ist
dies dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Wissentlich falsche Erklärungen können den
Ausschluss von diesem und weiteren Verfahren zur Folge haben. Werden diese Umstände
nach Auftragserteilung bekannt, steht dem Auftraggeber ein außerordentliches
Kündigungsrecht zu. Mögliche Schadensersatzforderungen bleiben davon unberührt.
17
Projekt-Nr.:
Aktenzeichen:
Projektname:
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
gem.  150a Abs. 1 Nr. 4 GewO
Öffentliche Auftraggeber sind nach  19 Abs. 4 des Gesetzes zur Regelung eines
allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000  verpflichtet, für
die Bewerberin oder den Bewerber, die oder der den Zuschlag erhalten soll, vor der
Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach  150a GewO
anzufordern.
Hierzu werden folgende Angaben benötigt:
1. Name des Unternehmens
2. Unternehmensform
Juristische Person/Personenvereinigung (z.B. OHG, KG, GmbH, GmbH & Co KG)
(bitte weiter bei Punkt 3)
Natürliche Person / GbR
(bitte weiter bei Punkt 4)
3. Juristische Personen/Personenvereinigungen
Sitz der Firma
Anschrift der Firma
Straße und Hausnummer
PLZ und Ort
Handelsregisternummer
Registergericht
2018PA000009
B II 3 - 1318-8-1064
Bayernweite Mediaschaltung von Print-Anzeigen
18
4. Natürliche Person / GbR
Die Angaben werden für jeden Gesellschafter benötigt.
Bei mehr als drei Gesellschaftern machen Sie die erforderlichen Angaben bitte auf einer
gesonderten Anlage und laden diese unter dem Arbeitsschritt Anlagen im
Angebotsassistenten hoch.
1. Gesellschafter
Geburtsname
Familienname
Vorname
Geburtsdatum
Geburtsort
Staatsangehörigkeit
Geburtsname der Mutter
2. Gesellschafter
Geburtsname
Familienname
Vorname
Geburtsdatum
Geburtsort
Staatsangehörigkeit
Geburtsname der Mutter
3. Gesellschafter
Geburtsname
Familienname
Vorname
Geburtsdatum
Geburtsort
Staatsangehörigkeit
Geburtsname der Mutter
19
Bayerische Staatskanzlei Liefer- und Geschäftsbedingungen
Projektnummer 2018PA000009
Aktenzeichen B II 3  1318-8-1064 Seite 1 von 2
Projekt: Bayernweite Mediaschaltung von Printanzeigen
Liefer- und Geschäftsbedingungen
1. Geltung der Liefer- und Geschäftsbedingungen
1.1 Allgemeine Vertragsbedingungen
Dem Auftrag liegen die Allgemeinen Vertragsbedingungen
für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der Fassung
vom 5. August 2003 zugrunde.
Jede Änderung oder Ergänzung des Vertrags bedarf der
Individualvereinbarung. Für die Durchführung des Vertrags
gilt ausschließlich die deutsche Sprache.
1.2 Zusätzliche Vertragsbedingungen nach VOL/B
Soweit im Einzelnen nicht anders ausgehandelt und nicht im
Auftragsschreiben individuell vereinbart, werden die nachstehend
aufgeführten Liefer- und Geschäftsbedingungen der
Bayerischen Staatskanzlei mit dem Vertragsschluss gemäß
 305 II BGB Bestandteil des Vertrags.
1.3 Vertragsbedingungen des Auftragnehmers
Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende
Bedingungen des Auftragnehmers werden nicht
anerkannt.
2. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist München.
3. Preisbildung
Die vereinbarten Preise sind Festpreise, soweit nicht ausdrücklich
Abweichendes vereinbart wurde.
4. Auftragsbestätigung und Ausführungsunterlagen
Der jeweilige Auftrag ist der Bayerischen Staatskanzlei
umgehend schriftlich zu bestätigen. Der Auftragnehmer ist
verpflichtet, dem Auftraggeber, den anderen fachlich Beteiligten
und dem ggf. beauftragten Projektsteuerer die notwendigen
Angaben und Unterlagen so rechtzeitig zu liefern,
dass diese ihre Leistungen ordnungsgemäß erbringen können.
Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer die für die
Ausführung erforderlichen Unterlagen unentgeltlich und
rechtzeitig zu übergeben. Die von den Vertragsparteien
einander überlassenen Ausführungsunterlagen sind auf
Verlangen zurückzugeben.
5. Ausführung der Leistung
5.1 Leistungsbeschreibung
Die vertraglich bestimmte Art und der vertraglich festgelegte
Umfang der Leistung, ggf. mit den dazugehörigen Anlagen,
sind verbindlich.
5.2 Erfolgsort und Leistungsadresse
Erfolgsort ist der jeweilig vereinbarte Lieferort. Lieferungen
sind frei Verwendungsstelle und die im Auftragsschreiben
festgelegte Liefer-/Leistungsadresse auszuführen.
5.3 Lieferschein
Jeder Lieferung  auch Teillieferung, falls besonders vereinbart
 ist ein Lieferschein (ggf. mit Wiegezettel) beizufügen,
aus dem auch die Fabrik- bzw. Artikelnummer der gelieferten
Gegenstände ersichtlich sein müssen. Auf dem Lieferschein
sind in jedem Fall das im Auftragsschreiben angegebene
Geschäftszeichen, die Warenbezeichnung, der Liefertag
sowie ggf. die Auftragsnummer anzugeben, die aus dem
Auftragsschreiben entnommen werden kann. Sofern der
Lieferant das Geschäftszeichen und ggf. die Auftragsnummer
im Lieferschein nicht angibt, behält sich die Bayerische
Staatskanzlei die Abweisung der Lieferung vor. Die hieraus
entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Auftragnehmers.
5.4 Unterrichtungsrecht
Falls ein Unterrichtungsrecht im Einzelnen vereinbart wurde,
gelten die gesetzlichen Vorschriften gemäß  4 Nr. 2 VOL/B.
5.5 Zulieferung
Die Bayerische Staatskanzlei haftet für die Qualität ihrer
Zulieferungen sowie für die von ihr vereinbarten Leistungen
anderer. Unterlässt der Auftragnehmer der Bayerischen
Staatskanzlei die bei Anwendung der verkehrsüblichen
Sorgfalt erkennbaren Mängel der Zulieferungen und der
Leistung anderer unverzüglich schriftlich mitzuteilen, übernimmt
der Auftragnehmer damit die Haftung.
5.6 Leistungsbehinderung/-unterbrechung
5.6.1 Unterrichtungspflicht
Kann die vertraglich vereinbarte Lieferfrist nicht eingehalten
werden, so ist die Bayerische Staatskanzlei sofort  wenn
möglich vorab fernmündlich  schriftlich zu unterrichten.
5.6.2 Rücktritt
Die Bayerische Staatskanzlei ist in dem Fall, dass der Auftragnehmer
den Umstand der Behinderung oder Unterbrechung
der Leistung zu vertreten hat, berechtigt, von dem
Auftrag  unbeschadet weiterer vertraglicher und gesetzlicher
Ansprüche  nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen
Frist zurückzutreten. Hat der Auftragnehmer diesen
Umstand nicht zu vertreten und dauert die Behinderung
länger als drei Monate seit Unterrichtung nach Punkt 5.6.1.
dieser Bedingungen an, ist die Bayerische Staatskanzlei
berechtigt, binnen 30 Tagen nach Ablauf dieser Zeit durch
schriftliche Erklärung den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu
kündigen oder ganz oder teilweise von ihm zurückzutreten.
5.7 Verpackung
Die Lieferungen müssen handelsüblich und für den vertraglich
vereinbarten Transport geeignet verpackt sein. Die
kostenlose Entsorgung der Verpackung ist vom Auftragnehmer
sicherzustellen. Die Rücknahme von Versandverpackungen
erfolgt gemäß der Verpackungsverordnung (Verpack
V).
5.8 Gefahrgut
Stoffe, von denen aufgrund physikalischer oder chemischer
Eigenschaften beim Transport Gefahren für die Allgemeinheit
ausgehen können, sind gemäß der geltenden Vorschriften
zu kennzeichnen.
6. Haftung
Die Haftung des Auftragnehmers richtet sich nach den gesetzlichen
Vorschriften, insbesondere nach den  7 und 14
VOL/B.
7. Vertragsstrafen
Individuell vereinbarte Vertragsstrafen richten sich nach den
gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere nach  11
VOL/B.
8. Abnahme
8.1 Güteprüfung
Ist eine Güteprüfung, also eine Prüfung der Leistung auf
Erfüllung der vertraglich vereinbarten technischen und damit
verbundenen organisatorischen Anforderungen durch die
20
Bayerische Staatskanzlei Liefer- und Geschäftsbedingungen
Projektnummer 2018PA000009
Aktenzeichen B II 3  1318-8-1064 Seite 2 von 2
Bayerische Staatskanzlei, unabhängig von einer Abnahme,
individuell abgesprochen, dann richtet sich diese nach den
gesetzlichen Bestimmungen des  12 VOL/B.
8.2 Gefahrenübergang
Der Auftragnehmer hat bis zum Gefahrenübergang die von
ihm ausgeführten Leistungen und die für die Ausführung
übergebenen Gegenstände vor Beschädigung oder Verlust
zu schützen ( 10 VOL/B). Für den Gefahrenübergang
gelten die allgemeinen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Für die Bestimmungen des Zeitpunkts des
Gefahrenübergangs kommt es auf den Typ des zwischen
den Parteien geschlossenen Vertrags an, und zwar konkret,
ob es sich um einen Kauf-, einen Werk-, oder einen Werklieferungsvertrag
handelt. Bei Werkverträgen regeln die  644
und 645 BGB den Gefahrenübergang. Nach  644 I 1 BGB
geht mit der Abnahme die Gefahr auf den Besteller, die
Bayerische Staatskanzlei, über. Bei sog. unkörperlichen
Werkleistungen ist für den Gefahrübergang die Vollendung
der Leistung gemäß  646 BGB relevant. Für den zufälligen
Untergang und eine zufällige Verschlechterung der von der
Bayerischen Staatskanzlei bereitgestellten Sachen und der
Leistung des Auftragnehmers ist dieser nach  644 I 3 BGB
nicht verantwortlich. Wird das Werk nicht abgenommen,
sondern versandt, findet nach  644 II BGB der Gefahrübergang
schon statt, wenn der Auftragnehmer das Werk dem
Spediteur oder Frachtführer oder der sonst zur Versendung
bestimmten Person gemäß  447 I BGB ausgeliefert hat. Bei
Kaufverträgen geht die Gefahr gemäß  446 I BGB mit der
Übergabe auf den Käufer über. Wenn der Verkäufer auf
Wunsch der Bayerischen Staatskanzlei die Sache an einen
anderen Ort als den Erfüllungsort versendet, geht die Gefahr
gemäß  447 I BGB bereits in dem Zeitpunkt über, in dem
der Auftragnehmer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer
oder der sonst zur Versendung bestimmten Person
übergibt. Die Regelungen für den Gefahrübergang, die bei
einem Kaufvertrag gelten, sind nach  651 I 2 BGB auf einen
Werklieferungsvertrag übertragbar, wenn es sich um die
Herstellung vertretbarer Sachen i.S.v.	91 BGB handelt.
Wenn es sich dagegen um unvertretbare Sachen handelt,
sind gemäß  651 I 2 BGB die Regelungen über den Werkvertrag
anwendbar.
8.3 Benutzung der Ware
Hat die Bayerische Staatskanzlei die Leistung in Benutzung
genommen, so gilt die Abnahme mit Beginn der Benutzung
als erfolgt.
9. Mängelansprüche
9.1 Gesetzliche Mängelansprüche
Mängelansprüche richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen,
vor allem nach den  634 ff BGB und  14
VOL/B. Der Auftragnehmer übernimmt die Mängelhaftung
auch für handelsübliche Eigenschaften bzw. Funktionen, die
über die in der Leistungsbeschreibung niedergelegten Eigenschaften
bzw. Funktionen hinausgehen.
9.2 Verjährung
Für die Verjährung der Mängelansprüche gelten die gesetzlichen
Fristen des Bürgerlichen Gesetzbuches. In der Regel
beträgt die Mängelhaftungsfrist zwei Jahre. Werden selbstständige
Teile einer mangelhaften Leistung in Anerkennung
des Mangels vom Auftragnehmer durch mangelfreie ersetzt
oder nachgebessert, beginnt die Verjährungsfrist für die
ersetzten oder nachgebesserten Teile mit der Herstellung
des vertragsgemäßen Zustands von neuem.
10. Rechnung
10.1 Anforderungen an die Rechnungsstellung
Für jeden Auftrag ist eine gesonderte Rechnung auszustellen.
Diese ist unter Angabe des im Auftragsschreiben bezeichneten
Geschäftszeichens, der Auftragsnummer, der
Geschäftsanschrift des Auftragnehmers, des Geschäftssitzes,
der Telefon- und Faxnummer, der E-Mail Adresse
(soweit vorhanden) und der Bankverbindung (Kontonummer
und Bankleitzahl) des Lieferanten einzureichen. Falls eine
Teillieferung vereinbart wurde, ist keine Teilrechnung, sondern
eine alle Teillieferungen zusammenfassende Rechnung
nach Erbringung der letzten Teillieferung einzureichen. Bei
Reparaturen, Wartungen und Dienstleistungen sind die
Lohn- und Materialkosten getrennt aufzuführen.
10.2 Zeitpunkt der Rechnungsstellung
Die Rechnung ist sofort nach der Lieferung bei der in dem
Auftrag angegebenen Rechnungsanschrift einzureichen.
10.3 Rechnungsunterlagen
Der Frachtbrief sowie alle sonstigen die Ansätze erläuternden
Unterlagen sind beizufügen. Bei Reparaturen, Wartungen
und Dienstleistungen sind Durchschriften der unterschriftlich
anerkannten Stundenlohnzettel und dergleichen
beizufügen.
10.4 Rechnungsanschrift
Die Rechnungsanschrift für den jeweiligen Auftrag ist dem
Zuschlagsschreiben zu entnehmen. Dabei ist die Rechnung
regelmäßig an das darin festgelegte zuständige Referat oder
die zuständige Abteilung, zu Händen des den Auftrag bearbeitenden
Mitarbeiters, zu senden.
11. Vereinbarung von Stundenverrechnungssätzen
Besteht eine individuelle Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien
über Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen,
so sind die gesetzlichen Vorgaben gemäß  16
VOL/B anzuwenden.
12. Zahlung
12.1 Zahlungsfrist
Die Zahlungs- und Skontofrist beginnt mit dem Tag des
Eingangs der prüfbaren Rechnung. Für den Eingang ist der
Eingangsstempel der Empfangsstelle am Leistungsort maßgebend.
Die regelmäßige Zahlungsfrist beträgt gemäß  17
VOL/B 30 Tage ab Rechnungseingang. Die Zahlung erfolgt
bargeldlos auf das vom Auftragnehmer anzugebende Konto.
Abschlags-, Teil- oder Vorauszahlungen werden nur geleistet,
wenn sie schriftlich vereinbart worden sind.
12.2 Verpackungs- und Nebenkosten
Verpackungskosten werden mit der Rechnung zu den
Selbstkosten des Auftragnehmers vergütet, sofern sie vertraglich
vereinbart und nicht bereits in den Bestellpreis einbezogen
sind. Falls Nebenkosten jedweder Art gesondert
vertraglich vereinbart werden, können diese nicht direkt bei
der Anlieferung erhoben und vergütet werden, sondern
werden mit der Rechnung beglichen.
13. Sicherheitsleistungen, Versicherungen
Sind Sicherheitsleistungen vereinbart, richten sich diese
nach den Regelungen des  18 VOL/B. Versicherungen
jeder Art im Zusammenhang mit dem Auftrag dürfen zu
Lasten der Bayerischen Staatskanzlei nicht abgeschlossen
werden.
14. Verbotene Handlungen
Die Bayerische Staatskanzlei ist berechtigt, mit sofortiger
Wirkung vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Auftragnehmer
Mitarbeitern der Bayerischen Staatskanzlei Geschenke
oder andere Vorteile im Sinne der  331 ff. StGB verspricht,
anbietet oder gewährt.
15. Schlussbestimmungen
Für diese Bedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung
zwischen der Bayerischen Staatskanzlei und dem Auftragnehmer
gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollte eine Bestimmung in diesen Bedingungen oder eine
Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam
sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der
sonstigen vertraglichen Bestimmungen oder Vereinbarungen
gemäß  306 I BGB nicht berührt.
21
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Ausschreibung (Korrektur 2)
05.07.2018
Verfahren: 2018PA000009  Bayernweite Mediaschaltung von PrintAnzeigen
SKONTO
Skonto zugelassen Ja
Zahlungsziel
(falls zugelassen)
10 Tag(e)
Skonto __________ %
AUFLISTUNG ALLER POSITIONEN
ALLE PREISE SIND OHNE UMSATZSTEUER ANZUGEBEN
1 Schaltkosten EckfeldAnzeige USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Set
Rabattierte Schaltkosten einer EckfeldAnzeige am Samstag, den 13. Oktober 2018 entsprechend dem in Nr. 2 der
Leistungsbeschreibung aufgeführten Medienverzeichnis
Im folgenden können die Schaltkosten bei den einzelnen Verlagen und der Agenturrabatt eingegeben werden. Die rabattierten
Schaltkosten werden automatisch errechnet.
Wichtiger Hinweis:
Sollte bei einem Verlag ein Kundenrabatt bestehen, so ist dieser bei der Berechnung des Angebotspreises NICHT zu
berücksichtigen.
Einzelpreis
[EUR]
................
pro 1,00 Set
Gesamtpreis
[EUR]
................
Textergänzungen/Eigenschaften
Abendzeitung München: ________ Euro
Augsburger Allgemeine: ________ Euro
Bild Nielsen IV: ________ Euro
Der Neue Tag: ________ Euro
Donaukurier: ________ Euro
MainEcho: ________ Euro
MainPost Total: ________ Euro
Mittelbayerische
Zeitung:
________ Euro
________ Euro
Leistungsverzeichnis  1/4
22
Mediengruppe
Münchner Merkur tz:
Nürnberger Nachrichten
Nürnberger Zeitung:
________ Euro
Oberfranken Kombi: ________ Euro
Passauer Neue Presse: ________ Euro
Schwäbische Zeitung: ________ Euro
Straubinger Tagblatt
Landshuter Zeitung:
________ Euro
Süddeutsche Zeitung: ________ Euro
Südwest Presse: ________ Euro
Zeitungsring
Oberfranken Fränkischer
Tag:
________ Euro
Zeitungsgruppe
Südostbayern:
________ Euro
Summe Schaltkosten
ohne Rabatt:
Euro
Formel: [Abendzeitung München]+[Augsburger Allgemeine]+[Bild Nielsen IV]+[Der Neue Tag]+[Donaukurier]+[MainEcho]+[MainPost
Total]+[Mediengruppe Münchner Merkur
tz]+[Mittelbayerische Zeitung]+[Nürnberger Nachrichten Nürnberger Zeitung]+[Oberfranken Kombi]+[Passauer Neue
Presse]+[Schwäbische Zeitung]+[Straubinger Tagblatt Landshuter
Zeitung]+[Süddeutsche Zeitung]+[Südwest Presse]+[Zeitungsgruppe Südostbayern]+[Zeitungsring Oberfranken Fränkischer Tag]
Agenturrabatt: ________ %
Rabattbetrag: Euro
Formel: ([Agenturrabatt]/100)*([Abendzeitung München]+[Augsburger Allgemeine]+[Bild Nielsen IV]+[Der Neue
Tag]+[Donaukurier]+[MainEcho]+[MainPost Total]+[Mediengruppe Münchner
Merkur tz]+[Mittelbayerische Zeitung]+[Nürnberger Nachrichten Nürnberger Zeitung]+[Oberfranken Kombi]+[Passauer Neue
Presse]+[Schwäbische Zeitung]+[Straubinger Tagblatt Landshuter
Zeitung]+[Süddeutsche Zeitung]+[Südwest Presse]+[Zeitungsgruppe Südostbayern]+[Zeitungsring Oberfranken Fränkischer Tag])
Rabattierte
Schaltkosten:
Euro
Formel: ((100[Agenturrabatt])/100)*([Abendzeitung München]+[Augsburger Allgemeine]+[Bild Nielsen IV]+[Der Neue
Tag]+[Donaukurier]+[MainEcho]+[MainPost Total]+[Mediengruppe
Münchner Merkur tz]+[Mittelbayerische Zeitung]+[Nürnberger Nachrichten Nürnberger Zeitung]+[Oberfranken Kombi]+[Passauer
Neue Presse]+[Schwäbische Zeitung]+[Straubinger Tagblatt
Landshuter Zeitung]+[Süddeutsche Zeitung]+[Südwest Presse]+[Zeitungsgruppe Südostbayern]+[Zeitungsring Oberfranken
Fränkischer Tag])
Ergebnis: Preis
2 Agenturkosten USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Set
Agenturkosten, Honorar
Einzelpreis
[EUR]
................
pro 1,00 Set
Gesamtpreis
[EUR]
................
ANGEBOTSSUMME(N)
Summe exkl. Nachlass
(netto) ____________________
Leistungsverzeichnis  2/4
23
Nachlass
(netto) ____________________
Summe inkl. Nachlass
(netto) ____________________
Umsatzsteuer ____________________
Summe
(brutto) ____________________
Leistungsverzeichnis  3/4
24
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Ausschreibung (Korrektur 2)
05.07.2018
Verfahren: 2018PA000009  Bayernweite Mediaschaltung von PrintAnzeigen
AUFLISTUNG ALLER DATEIANLAGEN ZU DEN POSITIONEN
Name Dateiname Größe MIMEType
Leistungsverzeichnis  4/4
25
KRITERIENKATALOG
Ausschreibung (Korrektur 2)
05.07.2018
Verfahren: 2018PA000009  Bayernweite Mediaschaltung von PrintAnzeigen
EIGNUNGSKRITERIEN
1 Prüfung der Ausschlussgründe ( 31 UVgO)
Gewichtung: 0,00%
1.1 Erläuterung
Öffentliche Aufträge dürfen nur an Unternehmen vergeben werden, die nicht in entsprechender Anwendung der  123 oder 124 des
Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ausgeschlossen worden sind ( 31 der Unterschwellenvergabeordnung
UVgO).
Der Auftraggeber muss deshalb prüfen, ob solche Ausschlussgründe vorliegen.
1.2 Eigenerklärung des Bieters [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Ja
Die Vergabeunterlagen enthalten ein Formular "Eigenerklärungen" (siehe Menüpunkt Vertragsbedingungen/Formulare in der
eVergabe), in dem die Ausschlussgründe abgefragt werden.
Geben Sie diese Eigenerklärungen für Ihr Unternehmen hiermit ab?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
1.3 Zwingende Ausschlussgründe
Sind dem Auftraggeber sind KEINE zwingenden Ausschlussgründe entsprechend 123 GWB bekannt?
(Diese Frage kann nicht durch den Bieter ausgefüllt werden. Sie wird durch den Auftraggeber bei der Prüfung der Angebote
beantwortet.)
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
1.4 Fakultative Ausschlussgründe
Sind dem Auftraggeber KEINE fakultativen Ausschlussgründe entsprechend  124 GWB bekannt, die zum Ausschluss führen?
(Diese Frage kann nicht durch den Bieter ausgefüllt werden. Sie wird durch den Auftraggeber bei der Prüfung der Angebote
beantwortet.)
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
2 Referenzen
Gewichtung: 0,00%
2.1 Anforderung von Referenzen
Bitte geben Sie mindestens zwei Referenzprojekte an, die Ihr Unternehmen in den vergangenen drei Jahren (also ab Juli 2015)
durchgeführt hat. Die Referenzen müssen mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sein. Als vergleichbar sehen wir eine
gleichzeitige Schaltung von Anzeigen in mehr als zehn verschiedenen Printmedien an. Je Referenz sind mindestens folgende
Angaben zu machen:
1. Auftraggeber,
2. Ansprechperson des Auftraggebers mit Telefonnummer,
3. Zeitpunkt der Anzeigenschaltung,
4. Anzahl der Printmedien für die Schaltung
5. Kurze Projektbeschreibung.
Bitte tragen Sie die beiden Referenzen in die folgenden Positionen ein. Falls Sie weitere Referenzen angeben möchten, können
Sie
diese samt der erforderlichen Angaben in Listenform im Menüpunkt Eigene Anlagen in die eVergabe hochladen.
Wurden mindestens zwei positive Referenzen samt den erforderlichen Angaben benannt?
(Diese Frage kann nicht durch den Bieter ausgefüllt werden. Sie wird durch den Auftraggeber bei der Prüfung der Angebote
beantwortet.)
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Kriterienkatalog  1/3
26
Nur eine Antwort wählbar
2.2 Refernz 1
Gewichtung: 0,00%
2.2.1 Auftraggeber [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Nein
Bitte geben Sie den Namen bzw. die Firma des Auftraggebers des Referenzprojekts und dessen Anschrift an.
2.2.2 Ansprechperson [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Nein
Bitte geben Sie die Ansprechperson beim Referenzauftraggeber mit Name und Telefonnummer oder EMailAdresse an.
2.2.3 Zeitpunkt Schaltung [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Nein
Bitte geben Sie den Zeitpunkt der Anzeigenschaltung an.
2.2.4 Anzahl Printmedien [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Nein
Bitte geben Sie die Anzahl der Printmedien an, in denen die Anzeige gleichzeitig geschaltet wurde.
2.2.5 Projekbeschreibung [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Nein
Bitte beschreiben Sie kurz das Referenzprojekt und die dabei von Ihrem Unternehmen erbrachten Leistungen.
2.3 Refernz 2
Gewichtung: 0,00%
2.3.1 Auftraggeber [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Nein
Bitte geben Sie den Namen bzw. die Firma des Auftraggebers des Referenzprojekts und dessen Anschrift an.
2.3.2 Ansprechperson [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Nein
Bitte geben Sie die Ansprechperson beim Referenzauftraggeber mit Name und Telefonnummer oder EMailAdresse an.
2.3.3 Zeitpunkt Schaltung [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Nein
Bitte geben Sie den Zeitpunkt der Anzeigenschaltung an.
2.3.4 Anzahl Printmedien [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Nein
Bitte geben Sie die Anzahl der Printmedien an, in denen die Anzeige gleichzeitig geschaltet wurde.
2.3.5 Projekbeschreibung [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Nein
Bitte beschreiben Sie kurz das Referenzprojekt und die dabei von Ihrem Unternehmen erbrachten Leistungen.
Kriterienkatalog  2/3
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KRITERIENKATALOG
Ausschreibung (Korrektur 2)
05.07.2018
Verfahren: 2018PA000009  Bayernweite Mediaschaltung von PrintAnzeigen
LEISTUNGSKRITERIEN
1 Kundenrabatt [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Ja
Der Bieter erklärt Folgendes:
Im Angebot sind keine Kundenrabatte berücksichtigt. Dem Auftragnehmer zufließende Kundenrabatte (auch im Nachhinein, z.B. am
Ende
eines Abschlussjahres) werden dem Auftraggeber unverzüglich vergütet.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
Kriterienkatalog  3/3
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Name Dateiname Größe MIMEType
29
Source: 4 http://www.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/healyhudson/2018/07/e74ae970-d504-4084-8e1d-9e62958a5b69.html
Data Acquisition via: p8000000
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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