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Ausschreibung: Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste - DE-Siegburg
Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste
Verwaltungssoftwarepaket
Dokument Nr...: 266661-2018 (ID: 2018062109230506387)
Veröffentlicht: 21.06.2018
*
  DE-Siegburg: Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste
   2018/S 117/2018 266661
   Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   KDN  Dachverband kommunaler IT-Dienstleister
   Mühlenstraße 51
   Siegburg
   53721
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Karl-Josef Konopka
   Telefon: +49 22419991160
   E-Mail: [1]Geschaeftsstelle@kdn.de
   Fax: +49 22419991169
   NUTS-Code: DEA2C
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]http://www.kdn.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Erbringung innerkommunaler IT-Dienstleistungen
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Vertrag über die betreute Nutzung einer Beschaffungssoftware für die
   kommunale Verwaltung
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   72250000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Gegenstand des Vertrags ist die Bereitstellung von Softwareanwendungen
   für den Auftraggeber und dessen Mitglieder sowie Betreuungs- und
   Serviceleistungen.
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
   Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   48219300
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA58
   Hauptort der Ausführung:
   Hemer
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Gegenstand des Vertrags ist die Bereitstellung von Softwareanwendungen
   für den Auftraggeber und dessen Mitglieder sowie Betreuungs- und
   Serviceleistungen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Preis
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Die Werte unter II 1.7 und unter V.2.4 werden zur Wahrung der Betriebs-
   und Geschäftsgeheimnisse des Auftragnehmers nur mit 1 EUR benannt.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum
   Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten
   aufgeführten Fälle)
     * Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
   Erläuterung:
   Der Auftrag kann ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum
   Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben werden, da es
   sich um einen Leistungsaustausch zwischen juristischen Personen des
   öffentlichen Rechts in Form eines In-House-Geschäftes handelt.
   Der Auftraggeber ist KDN  Dachverband kommunaler IT-Dienstleister und
   verfolgt das Ziel der Verbesserung und Vereinheitlichung kommunaler
   IT-Infrastrukturen in Nordrhein-Westfalen. Der Auftragnehmer ist ein
   kommunaler IT-Dienstleister, organisiert als kommunaler Zweckverband.
   Der Auftragnehmer ist Verbandsmitglied des Auftraggebers.
   Der Beschaffungsvorgang fällt als eine der Bereichsausnahmen i.S.v. §
   108 GWB nicht unter den Anwendungsbereich des Vergaberechts. Der
   Auftraggeber wird als Dachverband seiner Mitglieder von mehreren
   juristischen Personen des öffentlichen Rechts beherrscht und beschafft
   Leistungen bei einem seiner Verbandsmitglieder. Auf diesen Fall des
   sog. reversen In-House-Geschäftes ist nach dem Willen des Gesetzgebers
   die Ausnahmeregelung des § 108 Abs. 4 GWB anwendbar.
   Das Kriterium gemeinsamer Kontrolle im Sinne des § 108 Abs. 4 Nr. 1 GWB
   ist gemäß der Bestimmung des § 108 Abs. 5 GWB gegeben, da aufgrund der
   durch die Verbandssatzung des Dachverbands gegebenen Kontrollstrukturen
   öffentliche Auftraggeber ausschlaggebenden Einfluss auf dessen
   wesentliche Entscheidungen ausüben können und diesen nach einem Konzept
   gemeinsamer Kontrolle beherrschen. Auch ist das Kriterium der
   Wesentlichkeit nach § 108 Abs. 4 Nr. 2 GWB erfüllt, da mehr als 80 %
   der Tätigkeit der Ausführung von Aufgaben dienen, mit denen sie von den
   öffentlichen Auftraggebern betraut worden ist. Eine direkte private
   Kapitalbeteiligung i. S. v. § 108 Abs. 4 Nr. 3 GWB besteht nicht.
   Der Beschaffungsvorgang kann somit außerhalb des vergaberechtlichen
   Regelungsregimes durchgeführt werden.
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
   18/06/2018
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
   vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Südwestfalen-IT
   Sonnenblumenallee 3
   Hemer
   58675
   Deutschland
   NUTS-Code: DEA58
   Internet-Adresse: [3]https://www.sitkomm.de
   Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
   V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Das im Abschnitt V.2.1) angegebene Datum entspricht dem Tag der
   Absendung dieser Bekanntmachung. Die Zuschlagserteilung und
   Vertragsschluss ist, abweichend von dem im Abschnitt V.2.1) angegebenen
   Tag, frühestens am 29.6.2018 beabsichtigt.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer Rheinland  Spruchkörper Köln
   Zeughausstraße 2-10
   Köln
   50667
   Deutschland
   Telefon: +49 2211473045
   E-Mail: [4]vkrhld-k@bezreg-koeln.nrw.de
   Fax: +49 2211472889
   Internet-Adresse: [5]http://www.bezreg-koeln.nrw.de
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   § 135 GWB bestimmt:
   1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber:
   a) gegen § 134 verstoßen hat oder,
   b) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
   Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
   Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
   2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
   sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
   Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
   30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
   3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
   a) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
   Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist;
   b) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
   den Vertrag abzuschließen, und
   c) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
   Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
   Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
   Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
   Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
   Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
   den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
   Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll,
   umfassen.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Vergabekammer Rheinland  Spruchkörper Köln
   Zeughausstraße 2-10
   Köln
   50667
   Deutschland
   Telefon: +49 2211473045
   E-Mail: [6]vkrhld-k@bezreg-koeln.nrw.de
   Fax: +49 2211472889
   Internet-Adresse: [7]http://www.bezreg-koeln.nrw.de
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   18/06/2018
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   3. https://www.sitkomm.de/
   4. mailto:vkrhld-k@bezreg-koeln.nrw.de?subject=TED
   5. http://www.bezreg-koeln.nrw.de/
   6. mailto:vkrhld-k@bezreg-koeln.nrw.de?subject=TED
   7. http://www.bezreg-koeln.nrw.de/
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