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Ausschreibung: Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste - DE-Siegburg
Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste
Verwaltungssoftwarepaket
Dokument Nr...: 266661-2018 (ID: 2018062109230506387)
Veröffentlicht: 21.06.2018
*
DE-Siegburg: Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste
2018/S 117/2018 266661
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
KDN Dachverband kommunaler IT-Dienstleister
Mühlenstraße 51
Siegburg
53721
Deutschland
Kontaktstelle(n): Karl-Josef Konopka
Telefon: +49 22419991160
E-Mail: [1]Geschaeftsstelle@kdn.de
Fax: +49 22419991169
NUTS-Code: DEA2C
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]http://www.kdn.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Erbringung innerkommunaler IT-Dienstleistungen
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Vertrag über die betreute Nutzung einer Beschaffungssoftware für die
kommunale Verwaltung
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72250000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Vertrags ist die Bereitstellung von Softwareanwendungen
für den Auftraggeber und dessen Mitglieder sowie Betreuungs- und
Serviceleistungen.
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
48219300
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA58
Hauptort der Ausführung:
Hemer
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand des Vertrags ist die Bereitstellung von Softwareanwendungen
für den Auftraggeber und dessen Mitglieder sowie Betreuungs- und
Serviceleistungen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Die Werte unter II 1.7 und unter V.2.4 werden zur Wahrung der Betriebs-
und Geschäftsgeheimnisse des Auftragnehmers nur mit 1 EUR benannt.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum
Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten
aufgeführten Fälle)
* Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:
Der Auftrag kann ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum
Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben werden, da es
sich um einen Leistungsaustausch zwischen juristischen Personen des
öffentlichen Rechts in Form eines In-House-Geschäftes handelt.
Der Auftraggeber ist KDN Dachverband kommunaler IT-Dienstleister und
verfolgt das Ziel der Verbesserung und Vereinheitlichung kommunaler
IT-Infrastrukturen in Nordrhein-Westfalen. Der Auftragnehmer ist ein
kommunaler IT-Dienstleister, organisiert als kommunaler Zweckverband.
Der Auftragnehmer ist Verbandsmitglied des Auftraggebers.
Der Beschaffungsvorgang fällt als eine der Bereichsausnahmen i.S.v. §
108 GWB nicht unter den Anwendungsbereich des Vergaberechts. Der
Auftraggeber wird als Dachverband seiner Mitglieder von mehreren
juristischen Personen des öffentlichen Rechts beherrscht und beschafft
Leistungen bei einem seiner Verbandsmitglieder. Auf diesen Fall des
sog. reversen In-House-Geschäftes ist nach dem Willen des Gesetzgebers
die Ausnahmeregelung des § 108 Abs. 4 GWB anwendbar.
Das Kriterium gemeinsamer Kontrolle im Sinne des § 108 Abs. 4 Nr. 1 GWB
ist gemäß der Bestimmung des § 108 Abs. 5 GWB gegeben, da aufgrund der
durch die Verbandssatzung des Dachverbands gegebenen Kontrollstrukturen
öffentliche Auftraggeber ausschlaggebenden Einfluss auf dessen
wesentliche Entscheidungen ausüben können und diesen nach einem Konzept
gemeinsamer Kontrolle beherrschen. Auch ist das Kriterium der
Wesentlichkeit nach § 108 Abs. 4 Nr. 2 GWB erfüllt, da mehr als 80 %
der Tätigkeit der Ausführung von Aufgaben dienen, mit denen sie von den
öffentlichen Auftraggebern betraut worden ist. Eine direkte private
Kapitalbeteiligung i. S. v. § 108 Abs. 4 Nr. 3 GWB besteht nicht.
Der Beschaffungsvorgang kann somit außerhalb des vergaberechtlichen
Regelungsregimes durchgeführt werden.
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
18/06/2018
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Südwestfalen-IT
Sonnenblumenallee 3
Hemer
58675
Deutschland
NUTS-Code: DEA58
Internet-Adresse: [3]https://www.sitkomm.de
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Das im Abschnitt V.2.1) angegebene Datum entspricht dem Tag der
Absendung dieser Bekanntmachung. Die Zuschlagserteilung und
Vertragsschluss ist, abweichend von dem im Abschnitt V.2.1) angegebenen
Tag, frühestens am 29.6.2018 beabsichtigt.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Rheinland Spruchkörper Köln
Zeughausstraße 2-10
Köln
50667
Deutschland
Telefon: +49 2211473045
E-Mail: [4]vkrhld-k@bezreg-koeln.nrw.de
Fax: +49 2211472889
Internet-Adresse: [5]http://www.bezreg-koeln.nrw.de
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 135 GWB bestimmt:
1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber:
a) gegen § 134 verstoßen hat oder,
b) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
a) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist;
b) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
den Vertrag abzuschließen, und
c) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll,
umfassen.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Vergabekammer Rheinland Spruchkörper Köln
Zeughausstraße 2-10
Köln
50667
Deutschland
Telefon: +49 2211473045
E-Mail: [6]vkrhld-k@bezreg-koeln.nrw.de
Fax: +49 2211472889
Internet-Adresse: [7]http://www.bezreg-koeln.nrw.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
18/06/2018
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1. mailto:Geschaeftsstelle@kdn.de?subject=TED
2. http://www.kdn.de/
3. https://www.sitkomm.de/
4. mailto:vkrhld-k@bezreg-koeln.nrw.de?subject=TED
5. http://www.bezreg-koeln.nrw.de/
6. mailto:vkrhld-k@bezreg-koeln.nrw.de?subject=TED
7. http://www.bezreg-koeln.nrw.de/
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