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Ausschreibung: Elektrizität - DE-Langenfeld
Elektrizität
Dokument Nr...: 261161-2018 (ID: 2018061909092995063)
Veröffentlicht: 19.06.2018
*
  DE-Langenfeld: Elektrizität
   2018/S 115/2018 261161
   Auftragsbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Stadt Langenfeld Rhld.
   Konrad-Adenauer-Platz 1
   Langenfeld
   40764
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
   Telefon: +49 21737941250
   E-Mail: [1]vergabestelle@langenfeld.de
   Fax: +49 217379491255
   NUTS-Code: DEA1C
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]http://www.langenfeld.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/S-LANGF-2018-0001
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [4]https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/S-LANGF-2018-0001
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   120-18-130 Stromlieferung für Straßenbeleuchtung
   Referenznummer der Bekanntmachung: S-LANGF-2018-0001
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   09310000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Stromlieferung 2019ff Ökostrom
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   09310000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA1C
   Hauptort der Ausführung:
   40764 Langenfeld
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Lieferung von Strom für die Stadt Langenfeld; Lieferbeginn 1.1.2019;
   jährlich rd. 2,3 Mio. kWh
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/01/2019
   Ende: 31/12/2021
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Stromliefervertrag verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr,
   sofern er nicht vom Auftraggeber oder vom Auftragnehmer zwölf Monate
   vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Der
   Stromliefervertrag endet spätestens nach Ablauf von 5 Jahren
   (31.12.2023), ohne dass es einer Kündigung bedarf.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Angaben zur
   Eintragung im Handelsregister; Angaben zur Berufsgenossenschaft;
   Eigenerklärung zu §§ 123/124 GWB;
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Vorlage eines aktuellen Jahresabschlusses oder Geschäftsberichtes.
   Können Newcomer aufgrund ihrer bisherigen Geschäftstätigkeit keinen
   aktuellen Jahresabschluss oder Geschäftsbericht vorlegen, haben sie
   ihre Leistungsfähigkeit und ausreichende Liquidität durch andere
   geeignete Nachweise zu belegen, beispielsweise durch Vorlage eines
   Testats eines staatlich anerkannten Wirtschaftsprüfers;
   Angabe/Erklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung in
   angemessener Höhe zum ausgeschriebenen Leistungsumfang.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Angaben zum Unternehmen gemäß Formblatt; Angabe eines verantwortlichen
   Ansprechpartners; Nachweis über die Ökostromlieferung an vergleichbare
   Kunden, mit vergleichbarem Volumen in Bezug auf die ausgeschriebene
   Leistung unter Nennung der jeweils der Lieferung zu Grunde liegenden
   Zertifikate. Newcomer haben aus Gründen des Diskriminierungsverbotes
   anderweitige geeignete Nachweise zur Fachkunde und Leistungsfähigkeit
   vorzulegen, wenn sie aufgrund ihrer bisherigen Geschäftstätigkeit die
   Anforderungen an die vorgenannten Referenzen nicht erfüllen können. Bei
   Unterauftragnehmern Liste gemäß Formblatt (s. Nr. 1.2 Teil 1/
   Angebotsunterlagen). Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung
   eines Auftrages zum Nachweis hinreichender Eignung der Fähigkeiten
   anderer Unternehmen zu bedienen, muss er dem Auftraggeber nachweisen,
   dass er über die Fähigkeiten und Mittel der anderen Unternehmen
   verfügen kann. Er hat entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser
   Unternehmen vorzulegen; Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit nach den
   Landesregelungen in NRW zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Bei Bietergemeinschaften Eigenerklärung gemäß Formblatt;
   Besondere Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur
   Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB
   Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen); Beabsichtigt ein
   Bieter oder eine Bietergemeinschaft, sich bei der Erfüllung des
   Auftrages eines Dritten zu bedienen, kann die Vergabestelle sämtliche
   genannte Nachweise auch für dasjenige Unternehmen verlangen, an das die
   Weitergabe beabsichtigt ist. Die Nachweise sind auf Verlangen der
   Vergabestelle binnen sieben Kalendertagen vorzulegen. Werden die
   Nachweise nicht oder nicht vollständig innerhalb der Frist eingereicht,
   wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen werden.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 24/07/2018
   Ortszeit: 10:30
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 29/08/2018
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 24/07/2018
   Ortszeit: 10:30
   Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
   Entfällt
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Die Kommunikation zwischen Vergabestelle und Bieter erfolgt, sofern
   nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, über die
   Vergabeplattform Deutsches Ausschreibungsblatt
   [5]https://www.deutsches- ausschreibungsblatt.de. Das gilt auch für
   Bieteranfragen. Nur die bei der Vergabeplattform vollständig
   registrierten Bieter werden (automatisch) über eventuelle Änderungen
   der Vergabeunterlagen und/oder über Bieteranfragen sowie etwaige
   zusätzliche Informationen zu dem Vergabeverfahren informiert. Es
   besteht keine Registrierungspflicht. Registriert sich der Bieter nicht,
   ist er aber verpflichtet, sich regelmäßig selbständig über eventuelle
   Änderungen der Vergabeunterlagen und/oder über Bieteranfragen und deren
   Beantwortung oder sonstige Informationen zum Vergabeverfahren über die
   vorgenannte Vergabeplattform zu informieren und die Seiten entsprechend
   zu kontrollieren.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer Rheinland  Spruchkörper Düsseldorf
   Am Bonneshof 35
   Düsseldorf
   40474
   Deutschland
   Telefon: +49 2211473055
   E-Mail: [6]vkrhld-d@bezreg-koeln.nrw.de
   Fax: +49 2211472891
   Internet-Adresse:
   [7]http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk/internet/vergabekammer/
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Nach § 160 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines
   Nachprüfungsverfahrens namentlich unzulässig, soweit.
    der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einleitung des Nachprüfungsverfahrens erkannt
   und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB
   bleibt unberührt,
    Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur
   Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
    mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Vorstehendes gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der der
   Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1
   S.2 GWB bleibt unberührt.
   Die Frist zur etwaigen Geltendmachung der Unwirksamkeit des
   öffentlichen Auftrages beträgt 30 Kalendertagenach Veröffentlichung der
   Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   (vgl. § 135 Abs. 2 GWB).
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   18/06/2018
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   1. mailto:vergabestelle@langenfeld.de?subject=TED
   2. http://www.langenfeld.de/
   3. https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/S-LANGF-2018-0001
   4. https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/S-LANGF-2018-0001
   5. https://www.deutsches/
   6. mailto:vkrhld-d@bezreg-koeln.nrw.de?subject=TED
   7. http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk/internet/vergabekammer/
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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