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Öffentliche Ausschreibungen

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Ausschreibung: Videokonferenz Raumlösung - DE-NeuUlm
Videokonferenzeinrichtungen
Dokument Nr...: 861196-2018 (ID: 2018052212053547605)
Veröffentlicht: 22.05.2018
*
  Videokonferenz Raumlösung für die Hochschule für angewandte Wissenschaften Neu-Ulm - Medientechnik
Hochschule für angewandte Wissenschaften NeuUlm
Wileystraße 1
89231 NeuUlm
Deutschland
Videokonferenz Raumlösung für die Hochschule für angewandte
Wissenschaften NeuUlm  Medientechnik
Öffentliche Ausschreibung
ProjektNr.: 2018UWM000003
Vergabeunterlagen
Inhaltsverzeichnis
Vergabeunterlagen...............................................................................................................
............................................ 1
Projektinformation
................................................................................................................................
.................... 1
Vergabeunterlagen...............................................................................................................
.................................... 2
Bewerbungsbedingungen
UVgO...................................................................................................................... 2
1. Gegenstand der Auftragsvergabe
........................................................................................................ 2
2. Angebotsabgabe
................................................................................................................................
.. 2
2.1. Fristen
................................................................................................................................
............... 2
2.2. Form des Angebots
........................................................................................................................... 3
2.2.1. Einfache
Textform........................................................................................................................
.. 3
2.2.2. Elektronische Signatur
................................................................................................................... 3
2.3. Weitere Festlegungen zur
Angebotsabgabe..................................................................................... 3
2.4. Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmer und verbundene Unternehmen.................................... 6
2.4.1.
Bietergemeinschaften............................................................................................................
......... 6
2.4.2. Unterauftragnehmer
....................................................................................................................... 7
2.4.3. Verbundene
Unternehmen............................................................................................................. 7
2.5. Wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen ...............................................................................
8
3. Prüfung und Wertung der
Angebote..................................................................................................... 8
3.1. Formale Vollständigkeit und Richtigkeit
............................................................................................ 8
3.2. Eignung der
Bieter..........................................................................................................................
... 8
3.3. Angemessenheit der Preise
.............................................................................................................. 9
3.4. Wirtschaftlichkeit
...............................................................................................................................
9
4. Bevorzugte
Bieter..........................................................................................................................
....... 9
5. Abschluss des
Vergabeverfahrens....................................................................................................... 10
6. Kommunikation im
Vergabeverfahren.................................................................................................. 10
Eigenerklärung
................................................................................................................................
................. 11
Gewerbezentralregister
................................................................................................................................
.... 13
1. Name des Unternehmens
.................................................................................................................... 13
2.
Unternehmensform................................................................................................................
............... 13
3. Juristische
Personen/Personenvereinigungen..................................................................................... 13
4. Natürliche Person / GbR
...................................................................................................................... 14
Zusätzliche-Vertragsbestimmungen...............................................................................................
.................. 15
Hinweis EVB-IT
................................................................................................................................
................ 20
EVB-IT_Videokonferenz2018_180507................................................................................................
............. 21
Produkte/Leistungen
................................................................................................................................
................ 60
Kriterienkatalog
................................................................................................................................
........................ 92
Anlagen
................................................................................................................................
.................................... 94
i
VERFAHRENSINFORMATIONEN
Ausschreibung
14.05.2018
Verfahren: 2018UWM000003  Videokonferenz Raumlösung für die Hochschule für
angewandte Wissenschaften NeuUlm  Medientechnik
INFORMATIONEN ZUR AUSSCHREIBUNG
Liederung, Bereitstellung und Integration der Medientechnik für eine Videokonferenz Raumlösung für die Hochschule für
angewandte
Wissenschaften NeuUlm
INFORMATIONEN
ALLGEMEIN
Auftragsname Videokonferenz Raumlösung für die Hochschule für angewandte Wissenschaften NeuUlm
Medientechnik
Vergabeart Öffentliche Ausschreibung
Auftraggeber Hochschule für angewandte Wissenschaften NeuUlm
Liefer/Ausführungsort 89231 NeuUlm
VERFAHREN
Losweise Vergabe Nein
Zuschlagskriterium Niedrigster Preis
Nebenangebote Nebenangebote sind nicht zugelassen
TERMINE
Frist Bieterfragen 01.06.2018 12:00
Angebotsfrist 08.06.2018 12:00:00
Bindefrist 31.07.2018
ANGEBOTE
Verwendung elektronischer
Mittel
Die Einreichung der Angebote/Teilnahmeanträge darf nur elektronisch erfolgen
URL für elektronische Angebote http://www.auftraege.bayern.de
Zulässige Signaturen Textform nach 126b BGB
ELEKTRONISCHE TEILNAHME
BROWSEREINSTELLUNGEN
Verwenden Sie zur Navigation in eVergabe nur die Menüpunkte der Anwendung. Wenn Sie über die Browser
Schaltflächen navigieren, werden die Informationen nicht zum AnwendungsServer übertragen und eVergabe zeigt ggf.
eine falsche Seite an. Eventuell gehen Daten verloren!
Sicherheitseinstellungen an Ihrem Browser:
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 Cookies (insbesondere Sitzungscookies) müssen erlaubt sein
 PopUps müssen erlaubt sein
 Internet Explorer Version 10 und höher, Mozilla Firefox oder Safari als mögliche Browser
 Internet Explorer 11 nur ohne die Einstellung "Kompatibilitätsansicht"
Mit dem Assistenten (evtl. mit Symbol einblenden) werden Sie durch die Arbeitsschritte des Angebots geführt.
ANGEBOT ERSTELLEN UND ABGEBEN
Nachdem alle Arbeitsschritte erledigt sind, klicken Sie im Assistenten auf "Angebot abgeben" und geben im Feld
"Unterschrift des Angebotsersteller(in)" den Unterzeichner an. Zum Abgeben des Angebots klicken Sie in der Menüzeile
auf "Angebot abgeben". Damit ist die Textform nach  126b BGB erfüllt.
Soweit oben unter Angebote / Zulässige Signaturen eine qualifizierte elektronische Signatur oder eine
fortgeschrittene elektronische Signatur angegeben ist, müssen Sie Ihr Angebot entsprechend elektronisch signieren.
Der genaue Ablauf und die Anforderungen an die benötigten Komponenten sind im BieterHandbuch erläutert.
Nach erfolgreicher elektronischer Angebotsabgabe erhalten Sie Ihr Angebot als PDFDatei.
KOMMUNIKATION
Die Kommunikation mit der Vergabestelle, insbesondere zu Nachforderungen, sowie das Stellen von Bieterfragen erfolgt
ausschließlich
im jeweiligen Verfahren über den Bieterassistenten unter "Nachrichten".
Sie erhalten hierzu unmittelbar eine Benachrichtigung per EMail. Bitte prüfen Sie in diesem Fall Ihren Posteingang unter
"Nachrichten" und bestätigen dort die Kenntnisnahme.
Verfahrensinformationen  1/1
1
Projekt-Nr.:
Aktenzeichen:
Projektname:
Bewerbungsbedingungen
1. Gegenstand der Auftragsvergabe
2. Angebotsabgabe
2.1. Fristen
Die Angebotsfrist endet am Uhr. Der Bieter kann sein Angebot nur bis
zum Ablauf der Angebotsfrist zurückziehen oder berichtigen.
Die Bindefrist beginnt mit dem Ablauf der Angebotsfrist. Der Auftraggeber wird den Zuschlag
spätestens am erteilen. Der Bieter ist bis dahin an sein Angebot gebunden.
Die Frist für Bieterfragen endet am Uhr.
Fragen, die nicht rechtzeitig eingehen werden grundsätzlich nicht beantwortet.
Liederung, Bereitstellung und Integration der Medientechnik für eine Videokonferenz
Raumlösung für die Hochschule für angewandte Wissenschaften Neu-Ulm
08.06.2018 12:00:00
31.07.2018
01.06.2018 12:00
2018UWM000003
NU-2018-290-oil
Videokonferenz Raumlösung für die Hochschule für angewandte
Wissenschaften Neu-Ulm - Medientechnik
2
2.2. Form des Angebots
Das Angebot ist in elektronischer Form abzugeben.
Konventionelle schriftliche Angebote in Papierform werden nicht berücksichtigt.
Die Angebotserstellung erfolgt komplett über die Ausschreibungsplattform eVergabe. Sie
können die online-Bearbeitung des Angebots jederzeit unterbrechen und sich dann wieder
über Ausschreibungsplattform in Ihren Angebotsassistenten (durch Auswahl der
entsprechenden Ausschreibung) einwählen.
Die erforderlichen Arbeitsschritte zur Erstellung eines elektronischen Angebots sind im
Bieter-Handbuch dargestellt.
Die Vergabestelle hat für die rechtsgültige Abgabe der Angebote entweder ein zwingendes
Formerfordernis oder mehrere alternativ gültige Formerfordernisse vorgegeben, die Ihnen im
Schritt Angebot unterschreiben zur Auswahl angeboten werden:
Einfache Textform
Bei Auswahl der Textform nach  126b BGB genügt die Angabe eines Angebotserstellers im
dafür vorgesehenen Feld und die anschließende Bestätigung über den Button
Unterschreiben.
Elektronische Signatur
Bei Auswahl einer elektronischen Signatur müssen Sie Ihr Angebot noch mit einer
fortgeschrittenen oder qualifizierten elektronischen Signatur gemäß  2 Nr. 2. und Nr. 3 des
Gesetzes über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen versehen.
Bitte beachten Sie hierfür die im Assistenten beschriebene Vorgehensweise.
Der genaue Ablauf und die Anforderungen an die benötigten Komponenten sind im
Bieter-Handbuch erläutert.
2.3. Weitere Festlegungen zur Angebotsabgabe
 Das Angebot muss vollständig sein.
Alle geforderten Leistungsmerkmale müssen angeboten werden und in den
angebotenen Preispositionen enthalten sein.
3
Alle Nebenkosten, die bei der Erbringung der Leistungen entstehen, müssen in der
Preiskalkulation berücksichtigt sein, sofern sie in den Vergabeunterlagen nicht
gesondert abgefragt werden.
 Die Preise im Angebot sind in Euro anzugeben. Die Auftragserteilung und die
Zahlungen erfolgen ebenfalls in Euro.
 Entspricht der Gesamtbetrag einer Position nicht dem Ergebnis der Multiplikation von
Mengenansatz und Einheitspreis, so ist der Einheitspreis maßgebend.
 Der Aufbau des Angebots ergibt sich aus den Vergabeunterlagen. Es sind
ausschließlich die von der Vergabestelle elektronisch zur Verfügung gestellten
Vergabeunterlagen in der zuletzt gültigen Fassung zu verwenden.
 Die geforderten Unterlagen sind dem Angebot bis zum Ablauf der Angebotsfrist
beizufügen, es sei denn es ergibt sich aus den Vergabeunterlagen im Übrigen etwas
anderes.
Nachweise, die bei Angebotsabgabe zu erbringen sind, müssen in der eVergabe im
Arbeitsschritt Eigene Anlagen elektronisch beigefügt werden. Bitte beachten Sie,
dass Dateien hinsichtlich Größe und Benennung Beschränkungen unterliegen, auf die
in der eVergabe gesondert hingewiesen wird.
 Der Auftraggeber behält sich nach Maßgabe des  41 Abs. 2 UVgO vor, Bieter bis zum
Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist dazu aufzufordern, unternehmensbezogene
Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren oder fehlende oder
unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Durch diese Regelung wird der Auftraggeber weder verpflichtet, noch ein Anspruch der
Bieter auf Nachreichung, Vervollständigung oder Korrektur von Erklärungen und
Nachweisen begründet.
Wenn der Auftraggeber von den genannten Möglichkeiten keinen Gebrauch macht,
werden unvollständige oder fehlerhafte Angebote ausgeschlossen.
 Bitte beachten Sie, dass Verweise auf Datenträger, Literatur, Broschüren usw. nur als
ergänzende Informationen angesehen werden und die geforderten Antworten und
Erklärungen nicht ersetzen. Sie werden nicht bewertet.
 Änderungen und Ergänzungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig und führen
zum Ausschluss des Angebots.
Das gilt insbesondere dann, wenn das Angebot die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen des Bieters enthält.
4
Bitte bedenken Sie, dass auch ein von Ihnen beigefügtes Begleitschreiben oder
Ausführungen in einem geforderten Konzept etc. die Vergabeunterlagen in diesem
Sinne ändern können.
 Sofern Nachweise oder Erklärungen gefordert sind, die ein Bieter eines europäischen
Mitgliedstaates objektiv nicht beibringen kann, werden vergleichbare Nachweise oder
Erklärungen nach dem Recht des Sitzes des Bieters anerkannt.
 Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse sind in den Angebotsunterlagen entsprechend
kenntlich zu machen. Im Angebot ist anzugeben, ob für den Gegenstand des Angebots
gewerbliche Schutzrechte bestehen oder vom Bieter oder anderen beantragt sind.
 Sämtliche Unterlagen sind in der gemäß den Vergabeunterlagen geforderten Form
einzureichen. Unterlagen die nicht der vorgegebenen Form entsprechen, gelten als
nicht abgegeben.
 Das Angebot mit allen Anlagen ist in deutscher Sprache abzufassen.
Angebotsunterlagen in einer anderen Sprache bleiben unberücksichtigt.
 Die Bieter haben auf erkannte Widersprüche und Fehler in den Vergabeunterlagen
hinzuweisen.
 Konkretisieren die Antworten des Auftraggebers auf Bieterfragen die
Vergabeunterlagen, werden die Antworten Bestandteil und Gegenstand der
Vergabeunterlagen. Maßgeblich sind jeweils die zeitlich letzten Antworten des
Auftraggebers.
 Für die Erstellung des Angebots wird keine Vergütung gewährt. Dem Angebot
beigefügte Unterlagen, Muster usw. gehen, sofern nichts anderes vereinbart, ohne
Anspruch auf Vergütung in das Eigentum des Auftraggebers über.
 Die Vergabeunterlagen dürfen nur zur Erstellung des Angebotes verwendet werden.
Jede Weitergabe oder Veröffentlichung (auch auszugsweise) der Vergabeunterlagen
ohne schriftliche Zustimmung des Auftraggebers ist unzulässig.
Der Bieter hat auch nach Beendigung des Verfahrens über die ihm bekannt
gewordenen vertraulichen Informationen des Auftraggebers Verschwiegenheit zu
wahren. Bei Verzicht auf eine Angebotsabgabe oder für den Fall, dass das Angebot
den Zuschlag nicht erhält, sind alle Ausschreibungsunterlagen zu vernichten.
 Für das Ausschreibungsverfahren gilt deutsches Recht.
 Soweit sich aus den Vergabeunterlagen nichts anderes ergibt, gelten die Allgemeinen
Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der derzeit
gültigen Fassung nachrangig zu den Regelungen in den Vergabeunterlagen.
5
 Falls während der Angebotsphase ein Korrekturzyklus erforderlich sein sollte, verlieren
automatisch mit Einleitung des Korrekturzyklus alle bis dahin abgegebenen Angebote
ihre Gültigkeit. Zur Erreichbarkeit des Bieters für diese Fälle siehe Tz. 6 unten. Falls
ein Angebot aufrechterhalten werden soll, muss es über den Bieterassistenten erneut
abgegeben werden. Hierzu kann eine automatisch angelegte Kopie des bisherigen
Angebots als gültiges Angebot bestätigt werden.
2.4. Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmer und verbundene Unternehmen
Bietergemeinschaften
Die Angebotsabgabe ist durch Einzelbieter und Bietergemeinschaften möglich, soweit die
Bildung der Bietergemeinschaft kartell- und wettbewerbsrechtlich zulässig ist. Das Vorliegen
der kartell- und wettbewerbsrechtlichen Voraussetzungen ist dem Auftraggeber auf Verlangen
nachzuweisen.
Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich
unterschriebene Erklärung abzugeben
 in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
 in der alle Mitglieder mit postalischer Anschrift und unter Bezeichnung ihrer
Vertretungsverhältnisse aufgeführt sind und ein von allen für die Durchführung des
Vergabeverfahrens und Vertrages gegenüber dem Auftraggeber bevollmächtigter
Vertreter bezeichnet ist,
 dass dieser Vertreter gegenüber dem Auftraggeber alle Mitglieder rechtsverbindlich
vertritt,
 dass alle Mitglieder für die Erfüllung sämtlicher vertraglichen Verpflichtungen als
Gesamtschuldner haften,
 in der eine Kontonummer bei einem näher bezeichneten Kreditinstitut angegeben ist,
auf die sämtliche Zahlungen des Auftraggebers mit befreiender Wirkung für alle am
Vertrag Beteiligten geleistet werden können.
In Verträgen zwischen Mitgliedern von Arbeitsgemeinschaften sind die Belange kleiner und
mittlerer Unternehmen angemessen zu berücksichtigen. Dies ist dem Auftraggeber auf
Verlangen nachzuweisen.
Bei Beteiligung sog. bevorzugter Bieter an einer Bietergemeinschaft bitte Tz. 4 beachten.
6
Unterauftragnehmer
Die Einschaltung von Unterauftragnehmern ist grundsätzlich zulässig, soweit sich aus den
Vergabeunterlagen im Übrigen nichts anderes ergibt.
Sofern ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft Unterauftragnehmer einschaltet, tritt der Bieter
als Generalunternehmer auf. Er haftet für die ordnungsgemäße Gesamtabwicklung des
Auftrags.
Der Name und die Leistungen der Unterauftragnehmer sind im Angebot zu benennen.
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis der Zuverlässigkeit, Fachkunde und
Leistungsfähigkeit der vorgesehenen Unterauftragnehmer die entsprechenden Erklärungen
vom jeweiligen Unterauftragnehmer unterschreiben und mit Firmenstempel versehen zu
lassen. Das gilt auch, wenn in den betreffenden Erklärungen keine Unterschriftenzeile
vorgesehen ist.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich bei der Einholung von Angeboten der Unterauftragnehmer
regelmäßig kleine und mittlere Unternehmen angemessen zu beteiligen und bei der
Weitergabe von Lieferleistungen die VOL/B zum Vertragsbestandteil zu machen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich außerdem den Unterauftragnehmern  insbesondere
hinsichtlich Gewährleistung, Vertragsstrafe, Zahlungsweise und Sicherheitsleistungen  keine
ungünstigeren Bedingungen aufzuerlegen, als zwischen ihm und dem Auftraggeber vereinbart
sind.
Verbundene Unternehmen
Die Angebotsabgabe durch verbundene Unternehmen ist grundsätzlich zulässig, soweit sich
aus den Vergabeunterlagen im Übrigen nichts anderes ergibt.
Sofern ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft verbundene Unternehmen einschaltet, tritt der
Bieter als Generalunternehmer auf. Er haftet für die ordnungsgemäße Gesamtabwicklung des
Auftrags.
Der Name und die Leistungen der verbundenen Unternehmen sind im Angebot zu benennen.
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis der Zuverlässigkeit, Fachkunde und
Leistungsfähigkeit der vorgesehenen verbundenen Unternehmen die entsprechenden
Erklärungen vom jeweiligen verbundenen Unternehmen unterschreiben und mit
Firmenstempel versehen zu lassen. Das gilt auch, wenn in den betreffenden Erklärungen keine
Unterschriftenzeile vorgesehen ist.
7
2.5. Wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen
Wettbewerbsbeschränkende Absprachen gem.  1 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sind unzulässig und führen zum Ausschluss der
Angebote der Beteiligten.
Zur Bekämpfung der Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs hat
der Bieter auf Verlangen des Auftraggebers Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche
Art der Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist. Die Verpflichtungen
aus Ziff. 2.4 bleiben davon unberührt.
3. Prüfung und Wertung der Angebote
Es gelangen nur diejenigen Angebote in die Prüfung und Wertung, die sämtliche
Anforderungen nach diesen Vergabeunterlagen erfüllen. Die Angebote werden hinsichtlich
 formaler Vollständigkeit und Richtigkeit,
 Eignung der Bieter,
 Angemessenheit der Preise sowie
 Wirtschaftlichkeit
geprüft und bewertet.
3.1. Formale Vollständigkeit und Richtigkeit
Das Angebot muss die einfache Schriftform des  126b BGB erfüllen bzw. signiert sein. Es
muss die geforderten Erklärungen und Nachweise enthalten, den förmlichen Vorgaben
entsprechen und fristgerecht eingegangen sein. Es dürfen keine Ausschlussgründe nach
 42 Abs. 1 UVgO vorliegen.
3.2. Eignung der Bieter
Es werden nur Angebote fachkundiger, leistungsfähiger und zuverlässiger Bieter
berücksichtigt.
Die Eignung der Bieter wird anhand der geforderten Erklärungen und Nachweise beurteilt.
Sofern geforderte Erklärungen und Nachweise bereits bei der Eintragung in ein amtliches
Verzeichnis oder einer Zertifizierung im Sinn des  35 Abs. 6 UVgO abgegeben wurden, kann
ersatzweise die Bescheinigung der aktuellen Eintragung oder Zertifizierung vorgelegt werden.
Darüber hinaus gehende Anforderungen müssen gesondert nachgewiesen werden.
8
Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft oder der Unterbeauftragung oder sonstigen
Berufung auf die Leistungsfähigkeit eines Dritten (Eignungsleihe) können sich die Angaben
und Erklärungen für die einzelnen Unternehmen ergänzen, um die insgesamt erforderliche
Leistungsfähigkeit nachzuweisen.
Sofern ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit die
Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen möchte, ist nachzuweisen, dass die
für den Auftrag erforderlichen Mittel bei der Ausführung des Auftrags tatsächlich zur Verfügung
stehen. Der Nachweis kann z. B. durch eine entsprechende unterschriebene
Verpflichtungserklärung des Dritten erfolgen.
3.3. Angemessenheit der Preise
Auf Angebote, deren Preise in offenbarem Missverhältnis zur Leistung stehen, darf der
Zuschlag nicht erteilt werden.
3.4. Wirtschaftlichkeit
Der Zuschlag wird auf Grundlage der Angaben in den Vergabeunterlagen auf das
wirtschaftlichste Angebot je Los erteilt.
Dabei sind Ausschlusskriterien (sog. K.O.-Kriterien) und Bewertungskriterien
(sog. B-Kriterien) zu unterscheiden:
 Ausschlusskriterien müssen erfüllt werden. Angebote, die ein oder mehrere
Ausschlusskriterien nicht erfüllen, werden ausgeschlossen.
 Bei Bewertungskriterien hingegen handelt es sich um Soll-Anforderungen, die nach
Punkten bewertet werden.
Skonti werden bei der Wertung nur berücksichtigt, wenn die Vergabeunterlagen eine
entsprechende Eintragungsmöglichkeit vorsehen.
4. Bevorzugte Bieter
Bieter, die als bevorzugte Bieter berücksichtigt werden wollen (vgl. Verwaltungsvorschrift zum
öffentlichen Auftragswesen (VVöA) - Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung vom
14. November 2017, Az. B II 2  G17/17), müssen dies im Angebot erklären und den Nachweis
für das Vorliegen der Voraussetzungen führen. Wird der Nachweis nicht geführt, so wird das
Angebot wie die Angebote nicht bevorzugter Bieter behandelt.
Bietergemeinschaften, denen bevorzugte Bieter als Mitglieder angehören, haben zusätzlich
den Anteil nachzuweisen, den die Leistungen dieser Mitglieder am Gesamtangebot haben.
9
5. Abschluss des Vergabeverfahrens
Der Auftraggeber weist auf seine Verpflichtung aus  19 Abs. 4 des Mindestlohngesetzes
(MiLoG) hin, wonach bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000  für den Bieter, der den
Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
nach  150a der Gewerbeordnung einzuholen ist.
Bei Verhandlungsvergaben behält sich der Auftraggeber gemäß  12 Abs. 4 Satz 2 UVgO vor,
den Zuschlag auch ohne zuvor verhandelt zu haben auf ein Angebot zu erteilen.
Wird auf ein Angebot bis zum Ablauf der Bindefrist kein Zuschlag erteilt, gilt das Angebot als
nicht berücksichtigt.
6. Kommunikation im Vergabeverfahren
Die Kommunikation mit der Vergabestelle, insbesondere die Angebotsaufklärung und
Nachforderungen sowie das Stellen von Bieterfragen und deren Beantwortung erfolgt
ausschließlich im jeweiligen Verfahren über den Bieterassistenten unter "Nachrichten".
Sie erhalten hierzu unmittelbar eine Benachrichtigung per E-Mail. Bitte prüfen Sie in diesem
Fall Ihren Posteingang unter "Nachrichten" und bestätigen dort die Kenntnisnahme.
Telefonische Auskünfte werden vom Auftraggeber nicht erteilt.
Bitte sorgen Sie dafür, dass Sie während des Vergabeverfahrens unter den von Ihnen
in der eVergabe mitgeteilten E-Mail-Adressen auch tatsächlich erreichbar sind.
Der Auftraggeber wickelt das Verfahren ausschließlich über diese Kontaktdaten ab. Das
gilt auch, wenn über automatisch generierte Antworten (z.B. Abwesenheitsassistenten)
andere Kontaktdaten mitgeteilt werden.
10
Projekt-Nr.:
Aktenzeichen:
Projektname:
Firmenbezeichnung und -anschrift
Eigenerklärung
 Es ist keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer der
in  123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten (z.B.  129 - 129b, 89c, 261, 263, 264,
299 - 299b, 108e, 333 - 335a, 232 - 233a StGB, Art. 2  2 IntBestG) oder vergleichbarer
Vorschriften anderer Staaten verurteilt worden und es ist auch nicht aus denselben
Gründen eine Geldbuße nach  30 OWiG gegen das Unternehmen festgesetzt worden.
 Das Unternehmen hat seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und
Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt.
 Das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende
umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen.
 Das Unternehmen ist nicht zahlungsunfähig, es ist über das Vermögen des Unternehmens
kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet oder
mangels Masse abgelehnt worden, und es befindet sich auch nicht in Liquidation oder hat
seine Tätigkeit eingestellt.
 Das Unternehmen hat keine schweren Verfehlungen begangen, die seine Integrität als
Auftragnehmer für öffentliche Aufträge in Frage stellen. Dies gilt auch für Personen, deren
Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist.
2018UWM000003
NU-2018-290-oil
Videokonferenz Raumlösung für die Hochschule für angewandte
Wissenschaften Neu-Ulm - Medientechnik
11
 Das Unternehmen hat im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen
abgegeben, keine irreführenden Informationen übermittelt und mit anderen Unternehmen
keine Vereinbarungen getroffen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung
des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
 Es liegt kein Ausschlussgrund nach  21 AentG,	19 MiloG,  21 SchwarzArbG und
 98c AufenthG vor. Insbesondere wurde gegen das Unternehmen keine Geldbuße von
mindestens 2.500  wegen eines Verstoßes nach  23 AEntG oder  21 MiloG verhängt.
Auch wurde gegen das Unternehmen oder einen Vertretungsberechtigten keine
Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten und keine Geldstrafe von mehr als
90 Tagessätzen oder Geldbuße von mindestens 2.500  wegen Verstoßes gegen eine
in  21 SchwarzArbG aufgeführte Vorschrift verhängt.
Tritt bei den vorgenannten Umständen zu einem späteren Zeitpunkt eine Änderung ein, so ist
dies dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Wissentlich falsche Erklärungen können den
Ausschluss von diesem und weiteren Verfahren zur Folge haben. Werden diese Umstände
nach Auftragserteilung bekannt, steht dem Auftraggeber ein außerordentliches
Kündigungsrecht zu. Mögliche Schadensersatzforderungen bleiben davon unberührt.
12
Projekt-Nr.:
Aktenzeichen:
Projektname:
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
gem.  150a Abs. 1 Nr. 4 GewO
Öffentliche Auftraggeber sind nach  19 Abs. 4 des Gesetzes zur Regelung eines
allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000  verpflichtet, für
die Bewerberin oder den Bewerber, die oder der den Zuschlag erhalten soll, vor der
Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach  150a GewO
anzufordern.
Hierzu werden folgende Angaben benötigt:
1. Name des Unternehmens
2. Unternehmensform
Juristische Person/Personenvereinigung (z.B. OHG, KG, GmbH, GmbH & Co KG)
(bitte weiter bei Punkt 3)
Natürliche Person / GbR
(bitte weiter bei Punkt 4)
3. Juristische Personen/Personenvereinigungen
Sitz der Firma
Anschrift der Firma
Straße und Hausnummer
PLZ und Ort
Handelsregisternummer
Registergericht
2018UWM000003
NU-2018-290-oil
Videokonferenz Raumlösung für die Hochschule für angewandte
Wissenschaften Neu-Ulm - Medientechnik
13
4. Natürliche Person / GbR
Die Angaben werden für jeden Gesellschafter benötigt.
Bei mehr als drei Gesellschaftern machen Sie die erforderlichen Angaben bitte auf einer
gesonderten Anlage und laden diese unter dem Arbeitsschritt Anlagen im
Angebotsassistenten hoch.
1. Gesellschafter
Geburtsname
Familienname
Vorname
Geburtsdatum
Geburtsort
Staatsangehörigkeit
Geburtsname der Mutter
2. Gesellschafter
Geburtsname
Familienname
Vorname
Geburtsdatum
Geburtsort
Staatsangehörigkeit
Geburtsname der Mutter
3. Gesellschafter
Geburtsname
Familienname
Vorname
Geburtsdatum
Geburtsort
Staatsangehörigkeit
Geburtsname der Mutter
14
Zusätzliche Vertragsbestimmungen
1
Vertragsbestandteile
(1) Für Art und Umfang der zu erbringenden Leistung und der vertraglichen Abwicklung sind in
der nachfolgend aufgeführten Reihenfolge in ihrer jeweils gültigen Fassung maßgebend:
 das Aufforderungsschreiben der Hochschule Neu-Ulm vom
 die Leistungsbeschreibung der Hochschule Neu-Ulm vom
 das Angebot des Auftragnehmers vom
 der EVB-IT Vertrag Erstellung vom
 die Allgemeinen Bedingungen für Lieferungen, Leistungen und Zahlungen der
Hochschule Neu-Ulm
 die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen - Teil B (VOL/B) in der bei
Vertragsschluss geltenden Fassung
 diese zusätzlichen Vertragsbedingungen
(2) Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers sind ausgeschlossen, auch
wenn diesen vom Auftraggeber nicht ausdrücklich widersprochen wird.
 2
Durchführung
(1) Grundlage für die Durchführung dieses Vertrages ist die Leistungsbeschreibung der
Hochschule Neu-Ulm. Es gelten die in der Leistungsbeschreibung genannten Anforderungen
und Bedingungen.
(2) Die Leistung hat entsprechend den organisatorischen und inhaltlichen Vorgaben der
Hochschule Neu-Ulm zu erfolgen.
 3
Pflichten des Auftragnehmers
(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die in seinem Angebot aufgeführten Leistungen in der
Hochschule Neu-Ulm entsprechend der Leistungsbeschreibung zu erbringen.
1
15.05.2018
15.05.2018
15.05.2018
15
 4
Einsatz von Personal zur Auftragserfüllung
(1) Soweit der/die Auftragnehmer/in zum Zwecke dieser Vertragserfüllung Personal einsetzt,
sichert er/sie schriftlich zu, dem von ihm/ihr eingesetzten Personal Mindestlohn nach dem
Mindestlohngesetz (MiLoG) in der jeweils gültigen Fassung zu zahlen sowie das
Arbeitnehmer- Entsendegesetz (AEntG) einzuhalten (Anlage 1).
(2) Die Übertragung von Leistungen oder Teilleistungen auf Subunternehmer ist nur mit
vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Der/die Auftragnehmer/in
verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass der Subunternehmer ebenfalls die Einhaltung des
MiLoG sowie des AentG in den jeweils gültigen Fassungen schriftlich zusichert. Kommen
bereits durch den/die Auftragnehmer/in eingesetzte Subunternehmer der Aufforderung zur
schriftlichen Zusicherung nicht nach, so wird der/die Auftragnehmer/in den Subunternehmer
unverzüglich aus der Leistungserbringung herausnehmen. Für Subunternehmer haftet der/die
Auftragnehmer/in gleicher Weise wie für seine eigenen Leistungen und Arbeitskräfte.
(3) Auf Anforderung des Auftraggebers wird der/die Auftragnehmer/in geeignete Nachweise
in Form von anonymisierten Lohnjournalen über den Stundensatz des eingesetzten Personals
erbringen, auch des vom Subunternehmer eingesetzten Personals.
(4) Der/die Auftragnehmer/in zahlt bei jedem Verstoß gegen die Pflichten aus den Absätzen 1
- 3 eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.000 Euro, maximal jedoch 5 % der Gesamtsumme des
Auftragswertes.
(5) Dem Auftraggeber steht bei einem Verstoß des Auftragnehmers/der Auftragnehmerin
gegen die Pflichten aus den Absätzen 1 - 3 ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.
(6) Wird der Auftraggeber wegen eines Verstoßes gegen Pflichten aus dem MiLoG im Sinne
einer Auftraggeberhaftung gemäß  13 MiLoG in Anspruch genommen, ist dieser berechtigt,
Rückgriff bei dem/der Auftragnehmer/in zu nehmen.
 5
Vergütung
(1) Mit der Zahlung des Auftragnehmers vereinbarte Vergütungen sind sämtliche Kosten und
Auslagen, die im Zusammenhang mit der Erbringung der vertraglichen Leistung stehen,
abgegolten. Darüber hinausgehende Kosten, Auslagen und Spesen sowie sonstige
Aufwandsentschädigungen, etc. sind somit ausgeschlossen.
(2) Für alle Einzelaufträge gelten die durch den Zuschlag Vertragsbestandteil gewordenen
Konditionen unter Ausschluss jeglicher entgegenstehender Konditionen des Auftragnehmers
auch ohne dass diesen ausdrücklich widersprochen werden muss. 2 16
(3) Die Zahlung der Vergütung erfolgt nach erbrachter Leistung und Rechnungsstellung
durch den Auftragnehmer im Überweisungsverkehr. Das Zahlungsziel beträgt nach
Rechnungseingang 30 Tage.
 6
Vertraulichkeit
(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über alle ihm bekannt gewordenen oder bekannt
werdenden geschäftlichen und betrieblichen Angelegenheiten auch über das Ende dieses
Vertrages hinaus vertraulich zu behandeln.
(2) Darüber hinaus hat der Auftragnehmer die ihm übergebenen Unterlagen sorgfältig zu
verwahren, vor Einsichtnahme Dritter zu schützen und auf Verlangen nach dem Ende des
Vertrages innerhalb der von der Hochschule Neu-Ulm vorgegebenen angemessenen Frist
zurückzugeben oder die Unterlagen zu vernichten. Eine über den Vertragszweck
hinausgehende Verwendung der vertraulichen Informationen oder Weitergabe an Dritte bedarf
der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers.
(3) Der Auftragnehmer wird in geeigneter Form dafür sorgen, dass auch die MitarbeiterInnen
des Auftragnehmers und die vom Auftragnehmer bei der Durchführung dieses Vertrages
hinzugezogenen MitarbeiterInnen die vorstehende Vertraulichkeit wahren.
(4) Die Vertraulichkeitsverpflichtungen bestehen nicht, wenn und soweit die betreffenden
Informationen und / oder Unterlagen
 ohne Bruch dieses Vertrages allgemein bekannt sind oder
 ohne Verschulden der betroffenen Vertragspartei allgemein bekannt werden oder
 rechtmäßig von einem Dritten erlangt wurden oder werden oder
 bei der betroffenen Vertragspartei bereits vor Inkrafttreten dieses Vertrages vorhanden
waren oder die betroffene Vertragspartei diese später unabhängig davon erhalten hat.
 aufgrund einer bindenden behördlichen oder richterlichen Anordnung Gesetzes zu
offenbaren sind. In diesem Fall ist der Informationsgeber vor Preisgabe unverzüglich
zu unterrichten und das weitere Vorgehen mit ihm abzustimmen.
 7
Vertragsdauer
(1) Der Vertrag tritt mit der Zuschlagserteilung in Kraft, die Leistungszeit beginnt
am und endet am , ohne dass es einer Kündigung bedarf.
(2) Jede Partei ist berechtigt, den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen.
3 17
(3) Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
 über das Vermögen des Auftragnehmers das Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder
dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist;
 ein Verstoß des Auftragnehmers gegen  5 dieses Vertrages gegeben ist.
(4) Die Kündigung bedarf der Schriftform.
(5) Im Falle der Kündigung hat der Auftraggeber nur die bis zum Zugang der Kündigung vom
Auftragnehmer erbrachten Leistungen zu bezahlen. Darüber hinausgehende Ansprüche des
Auftragnehmers gegen den Auftraggeber bestehen nicht. Der Auftragnehmer stellt dem
Auftraggeber binnen einer Frist von zwei Wochen alle bis zum Zeitpunkt der Kündigung
erstellten Unterlagen bzw. erbrachten Leistungen zur Verfügung.
 8
Haftung
(1) Die Hochschule Neu-Ulm, ihre gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften bei
der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also Pflichten, die die
ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren
Einhaltung die andere Vertragspartei regelmäßig vertrauen darf, für Vorsatz und jede
Fahrlässigkeit, bei einfacher Fahrlässigkeit jedoch begrenzt auf den vertragstypischen,
vorhersehbaren Schaden.
(2) Im Übrigen ist die Haftung der Hochschule Neu-Ulm, ihrer gesetzlichen Vertreter und
Erfüllungsgehilfen gegenüber Ansprüchen aus Vertragsverletzungen oder Delikt ist beschränkt
auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden; der Höhe nach ist die
Haftung außer bei Vorsatz begrenzt auf die Höhe der Auftragssumme. Die Haftung für
mittelbare Schäden und Folgeschäden ist im Fall grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(3) Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden an Körper, Leben und Gesundheit.
(4) Der Auftragnehmer haftet für von ihm zu vertretende Schäden wie folgt:
 für Sachschäden bis zu 500.000 Euro je Schadensereignis
 für Vermögensschäden bis zu 500.000 Euro je Schadensereignis
 für Personenschäden bis zu 2.500.000 Euro je Schadensereignis.
(5) Verzögert sich die Leistung des Auftragnehmers gegenüber den vereinbarten
Leistungsterminen um mehr als sieben Kalendertage, kann die Hochschule Neu-Ulm für jeden
weiteren Verzugstag Schadensersatz wegen Verzögerung der Leistung verlangen. Dieser
beträgt maximal 0,08% des Wertes desjenigen Teils der Leistung, die nicht genutzt werden
kann, je Tag. Dieser beträgt max. 8% des Wertes desjenigen Teils der Leistung, die nicht
genutzt werden kann, jedoch max. 5% der Gesamtsumme des Auftragswertes.
 9 4 18
Erfüllungsort und Gerichtsstand
(1) Erfüllungsort ist die Hochschule Neu-Ulm, Wileystraße 1, 89231 Neu-Ulm.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Neu-Ulm.
(3) Es findet deutsches Recht Anwendung.
 10
Schlussbestimmungen
(1) Die Aufhebung, Änderung oder Ergänzung des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit
der Schriftform. Kündigungserklärungen haben der jeweils anderen Vertragspartei mit
eingeschriebenem Brief zuzugehen. Mündliche Abreden gelten nicht.
(2) Sollten in dem Vertrag eine oder mehrere Bestimmungen aus tatsächlichen oder
rechtlichen Gründen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen
Vertragsbestimmungen hierdurch nicht berührt. Im Falle der Unwirksamkeit einzelner
Bestimmungen werden die Vertragspartner diese durch solche ersetzen, welche die
Verwirklichung des Vertragszweckes am besten gewährleisten; dies gilt sinngemäß für den Fall
einer Regelungslücke.
5
19
1
Hinweis zur Anwendung der Ergänzenden Vertragsbedingungen für die
Beschaffung von IT-Leistungen (EVB-IT)
Bei dem nachfolgenden EVB-IT Erstellungsvertrag handelt es sich um eine Entwurfsfassung!
20
EVB-IT Systemvertrag Seite 1 von 39
Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber _______
Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer _______
Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT System-AGB definiert.
Version 2.01 vom 09.01.2013
Vertrag über die Erstellung eines Gesamtsystems
Inhaltsangabe
1 Gegenstand, Vergütung und Bestandteile des Vertrages 4
1.1 Vertragsgegenstand 4
1.2 Vergütung 5
1.3 Vertragsbestandteile 5
2 Übersicht über die vereinbarten Leistungen 7
2.1 Leistungen bis zur Abnahme 7
2.2 Leistungen nach der Abnahme 7
2.3 Vorgehensmodell 7
3 Systemumgebung* des Gesamtsystems und beizustellende Systemkomponenten* 7
4 Leistungen des Auftragnehmers zur Erstellung des Gesamtsystems 8
4.1 Verkauf von Hardware 8
4.2 Vermietung von Hardware 9
4.3 Überlassung von Standardsoftware* gegen Einmalvergütung auf Dauer (Verkauf) 10
4.3.1 Leistungsumfang und Vergütung 10
4.3.2 Mitteilung über Anpassungen der Standardsoftware* auf Quellcodeebene 11
4.3.3 Abweichende Lizenzbedingungen 11
4.3.4 Bereitstellung der Standardsoftware* 11
4.4 Überlassung von Standardsoftware* auf Zeit (Vermietung) 12
4.4.1 Leistungsumfang und Vergütung 12
4.4.2 Mitteilung über Anpassungen der Standardsoftware* auf Quellcodeebene 13
4.4.3 Abweichende Lizenzbedingungen 13
4.4.4 Bereitstellung der Standardsoftware* 13
4.5 Erstellung und Überlassung von Individualsoftware* auf Dauer 14
4.5.1 Leistungsumfang 14
4.5.2 Vergütung 14
4.5.3 Abweichende Nutzungsrechte an der Individualsoftware* 15
4.5.4 Sonderregelung: Lizenzrückvergütung 16
4.5.5 Einräumung von Rechten an Erfindungen 16
4.5.6 Bereitstellung der Individualsoftware* 16
4.6 Übernahme von Altdaten und andere Migrationsleistungen 16
4.6.1 Leistungsumfang 16
4.6.2 Vergütung 16
4.7 Erstellung des Gesamtsystems und Herbeiführung der Betriebsbereitschaft* 16
4.7.1 Leistungsumfang 16
4.7.2 Abweichende Nutzungsrechtsvereinbarungen 17
4.7.3 Vergütung 17
4.8 Schulung 17
4.8.1 Art und Umfang der Schulungen 17
4.8.2 Schulungsunterlagen 18
4.8.3 Vergütung für Schulungen inkl. Schulungsunterlagen 18
4.9 Dokumentation 18
4.10 Sonstige Leistungen zur Systemerstellung 19
4.10.1 Leistungsumfang 19
4.10.2 Vergütung 19
5 Systemservice 19
5.1 Arten von Systemserviceleistungen 19
5.1.1 Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft* des Gesamtsystems (Störungsbeseitigung) 19
5.1.2 Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft* (vorbeugende Maßnahmen) 21
5.1.3 Überlassung von verfügbaren Programmständen* (Standardsoftware*) 22
5.2 Beginn / Dauer der Systemserviceleistungen 22
5.3 Kündigung von Systemserviceleistungen 22
5.4 Vergütung/Zahlungsfristen für Systemserviceleistungen 23
5.4.1 Vergütung 23
21
EVB-IT Systemvertrag Seite 2 von 39
Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber _______
Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer _______
Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT System-AGB definiert.
Version 2.01 vom 09.01.2013
5.4.2 Zahlungsfristen für Systemserviceleistungen 23
5.5 Sonstige Regelungen zu Systemserviceleistungen 23
5.5.1 Teleservice* 23
5.5.2 Abnahme der Systemserviceleistungen 23
5.5.3 Dokumentation der Systemserviceleistungen 23
6 Weitere Leistungen nach der Abnahme 23
6.1 Weiterentwicklung und Anpassung des Gesamtsystems nach der Abnahme 23
6.2 Sonstige Leistungen nach der Abnahme 24
6.2.1 Leistungsumfang 24
6.2.2 Vergütung 24
7 Ergänzende Vereinbarungen bei Vergütung nach Aufwand 24
7.1 Vereinbarung der Preiskategorien bei Vergütung nach Aufwand 24
7.2 Zeiten der Leistungserbringung bei Vergütung nach Aufwand 24
7.2.1 Während der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort) 24
7.2.2 Außerhalb der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort) 25
7.2.3 Während sonstiger Zeiten 25
7.3 Abweichende Regelungen für die Bestimmung und Vergütung von Personentagessätzen 25
7.4 Reisekosten, Nebenkosten*, Materialkosten und Reisezeiten 25
7.4.1 Reisekosten, Nebenkosten* und Materialkosten 25
7.4.2 Reisezeiten 25
7.5 Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand 26
7.6 Preisanpassung für Systemserviceleistungen, die nicht im Pauschalfestpreis* enthalten sind 26
8 Termin- und Leistungsplan 26
9 Zahlungsplan 27
10 Projektmanagement 28
10.1 Projektmanager/Projektleiter 28
10.2 Weitere Schlüsselpositionen des Auftragnehmers 29
10.3 Projektsteuerung/Projektkoordinierung 29
10.4 Behandlung von Änderungsverlangen (Change Requests) 29
11 Weitere Pflichten des Auftragnehmers 29
11.1 Besondere Anforderungen an Mitarbeiter des Auftragnehmers 29
11.2 Allgemeine Sicherheitsanforderungen 30
11.3 Kopier- oder Nutzungssperre* 30
11.4 Mitteilungspflicht bezüglich der zur Vertragserfüllung eingesetzten Werkzeuge* 30
11.5 Entsorgung der Hardware (ergänzend zu Ziffer 2.1 EVB-IT System-AGB) 30
11.6 Entsorgung der Verpackung 30
12 Mitwirkung des Auftraggebers 31
13 Abnahme 31
13.1 Gegenstand der Abnahme 31
13.2 Testdaten 31
13.3 Dauer, Ort und Systemumgebung* der Funktionsprüfung 31
13.4 Vereinbarungen zur Durchführung der Funktionsprüfung und zur Erklärung der Abnahme 32
13.5 Vereinbarungen zu Mängelklassen im Rahmen der Funktionsprüfung 32
14 Mängelhaftung (Gewährleistung) 32
14.1 Verjährungsfrist (Gewährleistungsfrist) für Mängel des Gesamtsystems 32
14.2 Verjährungsfrist (Gewährleistungsfrist) für Mängel an Teilleistungen 32
14.3 Mängelmeldungen 32
14.3.1 Form der Mängelmeldung 32
14.3.2 Adresse für Mängelmeldungen 33
14.4 Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten*, Servicezeiten, Hotline 33
14.4.1 Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten*, Mängelklassen 33
14.4.2 Servicezeiten 34
14.4.3 Hotline 34
14.5 Teleservice* 34
14.6 Weitere Vereinbarungen zur Mängelhaftung 34
15 Haftungsregelungen 35
22
EVB-IT Systemvertrag Seite 3 von 39
Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber _______
Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer _______
Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT System-AGB definiert.
Version 2.01 vom 09.01.2013
15.1 Haftungsobergrenze bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung 35
15.2 Haftung bei Verzug 35
15.3 Haftung für den Systemservice 35
15.4 Haftung für entgangenen Gewinn 35
16 Vertragsstrafen bei Verzug 35
16.1 Verzug bei Erstellung des Gesamtsystems 35
16.2 Verzug bei Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* 36
17 Weitere Vereinbarungen 36
17.1 Garantien 36
17.1.1 Auftragnehmergarantien 36
17.1.2 Herstellergarantien 36
17.2 Übergabe bzw. Hinterlegung des Quellcodes* 36
17.2.1 Übergabe des Quellcodes* 36
17.2.2 Hinterlegung des Quellcodes 37
17.3 Haftpflichtversicherung 37
17.4 Sicherheiten 37
17.4.1 Vorauszahlungsbürgschaft 37
17.4.2 Vertragserfüllungs- oder Mängelhaftungssicherheit 38
17.4.3 Kombinierte Vertragserfüllungs- oder Mängelhaftungssicherheit 38
17.5 Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit 38
17.6 Vereinbarungen zur Korruptionsprävention 39
17.7 Kündigungsrecht des Auftraggebers 39
17.8 Sonstige Vereinbarungen 39
23
EVB-IT Systemvertrag Seite 4 von 39
Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber _______
Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer _______
Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT System-AGB definiert.
Version 2.01 vom 09.01.2013
Vertrag über die Erstellung eines Gesamtsystems
zwischen
Hochschule für angewandte Wissenschaften Neu-Ulm
Wileystraße 1, 89231 Neu-Ulm
Vertreten durch den Kanzler, Herrn Marcus Dingel
Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber:
 im Folgenden Auftraggeber genannt
und
Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer:
 im Folgenden Auftragnehmer genannt
wird folgender Vertrag geschlossen:
1 Gegenstand, Vergütung und Bestandteile des Vertrages
1.1 Vertragsgegenstand
Gegenstand des EVB-IT Systemvertrages ist die Erstellung des nachfolgend beschriebenen Gesamtsystems,
einschließlich der Herbeiführung der Betriebsbereitschaft* durch den Auftragnehmer auf der Grundlage
eines Werkvertrages und - soweit nachfolgend vereinbart - der Systemservice und die Weiterentwicklung
des Gesamtsystems.
Die Hochschule Neu-Ulm plant ihren Seminarraum EINS, 17 mit einer neuen medientechnischen Ausstattung
zu versehen. Der Raum wird mit einem Videokonferenzsystem, einer Projektion, einem Display sowie
den erforderlichen Signalrouting- und Steuerungskomponenten ausgestattet.
Die Leistungen zur Erstellung des Gesamtsystems bilden eine sachliche, wirtschaftliche und rechtliche Einheit.
Für den Auftraggeber ist von vertragswesentlicher Bedeutung, dass der Auftragnehmer die in diesem
Vertrag vereinbarte Funktionalität des Gesamtsystems herstellt und alle dafür erforderlichen Schritte vornimmt.
Der Auftragnehmer ist verantwortlicher Generalunternehmer für die Erstellung des Gesamtsystems
und haftet für die Leistungen seiner Subunternehmer wie für seine eigenen Leistungen.
Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus diesem Vertrag, insbesondere aus den in Nummer 1.3
genannten Dokumenten.
24
EVB-IT Systemvertrag Seite 5 von 39
Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber _______
Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer _______
Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT System-AGB definiert.
Version 2.01 vom 09.01.2013
1.2 Vergütung
Der Pauschalfestpreis* beträgt . Die einzelnen Anteile am Pauschalfestpreis* werden nachfolgend
nicht gesondert ausgewiesen.
Ausgenommen vom Pauschalfestpreis* sind einzelne Leistungen, die gesondert vergütet
werden.1
Der Pauschalfestpreis* beträgt . Die einzelnen Anteile am Pauschalfestpreis* werden nachfolgend
gesondert ausgewiesen.
Ausgenommen vom Pauschalfestpreis* sind einzelne Leistungen, die gesondert vergütet
werden.1
Es wird kein Pauschalfestpreis* vereinbart. Die Vergütungen werden nachfolgend gesondert ausgewiesen.
Einzelheiten zur Vergütung ergeben sich darüber hinaus aus der Vergütungszusammenstellung in
Anlage Nr. .
Für alle in diesem Vertrag genannten Beträge gilt einheitlich der Euro als Währung.
Die vereinbarte Vergütung versteht sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
1.3 Vertragsbestandteile*
Es gelten nacheinander als Vertragsbestandteile:
1.3.1 dieser Vertragstext bestehend aus den Seiten 1 bis und den folgenden Anlagen:
1 Die gesonderte Vergütung ergibt sich z.B. für den Systemservice aus Nummer 5.4.1
25
EVB-IT Systemvertrag Seite 6 von 39
Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber _______
Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer _______
Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT System-AGB definiert.
Version 2.01 vom 09.01.2013
Anlagen zum EVB-IT Systemvertrag
Anlage
Nr.
Bezeichnung Datum/
Version
Anzahl Seiten
1 2 3 4
1 Leistungsverzeichnis, hnu 2732-1 lv01 04.05.2018 54
2 Leistungsbeschreibung, hnu 2732-1 lb01 a 03.05.18 20
3 Blockschaltbild Audio- Video- Steuerung,
hnu 2732-1 bavs 01 a-A0
09.04.2018/
Index a
1
4 Termin- und Leistungsplan (vorläufig),
hnu 2732-1 lp6-8 tp01 a
25.04.2018/
Index a
1
5 Grundrissplan, hnu 2732-1 gr01 a-A2 22.03.2018/
Index a
1
6 Detail Kamera-Wandhalterung, hnu 2732-1 kam mo02-A2 20.04.2018 1
7 Detail Dozentenpult zur Info, hnu 2732-1 pult mo01 c-A1 11.04.2018/
Index c
1
8 Kabelzugliste, hnu 2732-1 Videokonferenz kz01 23.01.2018 3
9 Angebot des Auftragnehmers
Es gelten die Anlagen in folgender Rangfolge .
Eine Einbeziehung von Lizenzbedingungen an Standardsoftware* erfolgt ausschließlich nach Maßgabe der
Nummern 4.3.3 bzw. 4.4.3, d.h. sie gelten ausschließlich hinsichtlich der Nutzungsrechtsregelungen und
insbesondere in der dort vereinbarten Rangfolge der Regelungen, unabhängig davon, ob und in welcher
Rangfolge diese als Anlage in obiger Tabelle aufgelistet werden.
1.3.2 die Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Erstellung eines Gesamtsystems (EVB-IT System-
AGB) in der bei Versand der Vergabeunterlagen geltenden Fassung,
1.3.3 die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der bei
Versand der Vergabeunterlagen geltenden Fassung.
Die EVB-IT System-AGB stehen unter http://www.cio.bund.de und die VOL/B unter http://www.bmwi.de zur
Einsichtnahme bereit.
Soweit Allgemeine Geschäftsbedingungen im Sinne von  305 BGB in den hier referenzierten Dokumenten
des Auftragnehmers bzw. den sonstigen vom Auftragnehmer beigefügten Anlagen zu diesem Vertrag Regelungen
in den EVB-IT System-AGB widersprechen, sind sie ausgeschlossen, soweit nicht eine anderweitige
Vereinbarung in den EVB-IT System-AGB zugelassen ist.
Weitere Geschäftsbedingungen sind ausgeschlossen, soweit in diesem Vertrag nichts anderes vereinbart ist.
26
EVB-IT Systemvertrag Seite 7 von 39
Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber _______
Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer _______
Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT System-AGB definiert.
Version 2.01 vom 09.01.2013
2 Übersicht über die vereinbarten Leistungen
2.1 Leistungen bis zur Abnahme
Verkauf von Hardware
Vermietung von Hardware
Überlassung von Standardsoftware* gegen Einmalvergütung auf Dauer (Verkauf)
Überlassung von Standardsoftware* auf Zeit (Vermietung)
Erstellung und Überlassung von Individualsoftware* auf Dauer
Übernahme von Altdaten und andere Migrationsleistungen
Erstellung des Gesamtsystems und Herbeiführung der Betriebsbereitschaft* (z.B. durch Aufstellung,
Installation*, Customizing* und Integration* der Systemkomponenten*)
Schulung
Projektmanagement
Sonstige Leistungen
2.2 Leistungen nach der Abnahme
Systemservice (z.B. Aufrechterhaltung und/oder Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft*)
Weiterentwicklung und Anpassung des Gesamtsystems
Sonstige Leistungen
2.3 Vorgehensmodell
Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen auf der Grundlage des folgenden Vorgehensmodells:
V-Modell XT*
V-Modell XT* (Version/Stand) .
Die Teile des Projekthandbuchs (AN), die der Auftraggeber in Umsetzung seiner Vorgaben in
der Ausschreibung mindestens gefordert hat, ergeben sich aus Anlage Nr. .
Die Teile des QS-Handbuchs (AN), die der Auftraggeber in Umsetzung seiner Vorgaben in der
Ausschreibung mindestens gefordert hat, ergeben sich aus Anlage Nr. .
Organisationsspezifisches V-Modell XT* gemäß Anlage Nr. .
Die Teile des Projekthandbuchs (AN), die der Auftraggeber in Umsetzung seiner Vorgaben in
der Ausschreibung mindestens gefordert hat, ergeben sich aus Anlage Nr. .
Die Teile des QS-Handbuchs (AN), die der Auftraggeber in Umsetzung seiner Vorgaben in der
Ausschreibung mindestens gefordert hat, ergeben sich aus Anlage Nr. .
Sonstiges Vorgehensmodell gemäß Anlage Nr. .
3 Systemumgebung* des Gesamtsystems und beizustellende Systemkomponenten*
Die Systemumgebung* des Gesamtsystems beim Auftraggeber ergibt sich aus Anlage Nr. 1, 2, 5, 7
und 8.
Die beizustellenden Systemkomponenten* ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle:
27
EVB-IT Systemvertrag Seite 8 von 39
Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber _______
Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer _______
Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT System-AGB definiert.
Version 2.01 vom 09.01.2013
Lfd. Nr. Bezeichnung der beizustellenden Systemkomponenten* Art der beizustellenden
Systemkomponenten*
(HW, SW,
IS, S)1
1 2 3
1 HW = Hardware, SW = Standardsoftware*, IS = Individualsoftware*, S = Sonstige
Die beizustellenden Systemkomponenten* ergeben sich aus Anlage Nr. 1,2, 7 & 8.
4 Leistungen des Auftragnehmers zur Erstellung des Gesamtsystems
4.1 Verkauf von Hardware
Der Auftragnehmer verkauft an den Auftraggeber die nachstehend aufgeführte Hardware:
Lfd.
Nr.
Produktbezeichnung
und -beschreibung
Produkt-Nr.
EXP1 Menge Bei vereinbartem Pauschalfestpreis*
lediglich im Feld Summe den Anteil
daran angeben2.
Einzelpreis Gesamtpreis
1 2 3 4 5 6
1 Gemäß Leistungsbeschreibung, Anlage 2
2 Gemäß Leistungsverzeichnis, Anlage 1
Summe
1 US = Hardware unterliegt US-amerikanischen Exportkontrollvorschriften
EU = Hardware unterliegt EU-Exportkontrollvorschriften
DT = Hardware unterliegt deutschen Exportkontrollvorschriften
S = Hardware unterliegt Exportkontrollvorschriften
2 Soweit in Nummer 1.2 vorgesehen, hat der Auftragnehmer hier den Anteil der Hardware an dem Pauschalfestpreis* anzugeben.
Dies allein, um dem Auftraggeber die Bewertung des Pauschalfestpreises* zu ermöglichen.
Die Vergütung für die gesamte Hardware gemäß Nummer 4.1 ist nicht im Pauschalfestpreis* enthalten.
Die Vergütung für die Hardware gemäß Nummer 4.1 lfd. Nr. bis ist nicht im Pauschal-
28
EVB-IT Systemvertrag Seite 9 von 39
Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber _______
Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer _______
Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT System-AGB definiert.
Version 2.01 vom 09.01.2013
festpreis* enthalten.
4.2 Vermietung von Hardware
Der Auftragnehmer vermietet an den Auftraggeber die nachstehend aufgeführte Hardware:
Lfd.
Nr.
Produktbezeichnung
und
-beschreibung,
Produkt-Nr.
Menge Mindestvertragsdauer
in
Monaten
Abw.
Mietbeginn1
Mietdauer
in
Monaten
(feste
Laufzeit)
Abw.
Kündigungsfrist
in Monaten2
Automatische
Verlängerung
um
Anzahl
Monate3
Monatlicher Mietpreis
Einzelpreis Gesamtpreis
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10
Monatlicher Gesamtmietpreis
1 Wenn abweichend von Ziffer 16.1 EVB-IT System-AGB
2 Wenn abweichend von Ziffer 16.1.1 EVB-IT System-AGB
3 Das Mietverhältnis verlängert sich um die vereinbarten Monate, wenn es nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der
Mietdauer gekündigt wird.
Weitere Vereinbarungen zur Kündigungsfrist abweichend von Ziffer 16.1.1 EVB-IT System-AGB
gemäß Anlage Nr. .
Die Vergütung für die gesamte Hardware gemäß Nummer 4.2 ist nicht im Pauschalfestpreis* enthalten.
Die Vergütung für die Hardware gemäß Nummer 4.2 lfd. Nr. bis ist nicht im Pauschalfestpreis*
enthalten.
29
EVB-IT Systemvertrag Seite 10 von 39
Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber _______
Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer _______
Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT System-AGB definiert.
Version 2.01 vom 09.01.2013
4.3 Überlassung von Standardsoftware* gegen Einmalvergütung auf Dauer (Verkauf)
4.3.1 Leistungsumfang und Vergütung
Dem Auftraggeber wird vom Auftragnehmer nachstehend aufgeführte Standardsoftware* gegen Einmalvergütung
auf Dauer überlassen:
Lfd.
Nr.
Produktbezeichnung
und -beschreibung,
Produkt-Nr.
Menge EXP1 Anzahl
erlaubter
Sicherungskopien
Zu liefernde
Version2
Abweichende
Nutzungsrechte
gemäß Nutzungsrechtsmatrix
Anlage
Nr. (Muster
4)3
Bei vereinbartem
Pauschalfestpreis*
lediglich im Feld
Summe den Anteil
daran angeben4
Einzelpreis
Gesamtpreis
1 2 3 4 5 6 7 8 9
Ggf. s. Anlage 9, Angebot
des Auftragnehmers
Summe
1 US = Standardsoftware* unterliegt US-amerikanischen Exportkontrollvorschriften
EU = Standardsoftware* unterliegt EU-Exportkontrollvorschriften
DT = Standardsoftware* unterliegt deutschen Exportkontrollvorschriften
S = Standardsoftware* unterliegt Exportkontrollvorschriften
2 A = Überlassung der bei Abnahme aktuellen Version, anderenfalls Versionsnummer eintragen
3 In der hier bezeichneten Anlage erhält der Auftragnehmer im Rahmen der Vorgaben des Auftraggebers die Möglichkeit, von
Ziffer 2.3 EVB-IT System-AGB abweichende Nutzungsrechte an der Standardsoftware* einzuräumen. Die Nutzungsrechtsregelungen
der Lizenzbedingungen für die jeweilige Standardsoftware* gelten dann nachrangig (siehe Nummer 4.3.3).
4 Soweit in Nummer 1.2 vorgesehen, hat der Auftragnehmer den Anteil der Standardsoftware* an dem Pauschalfestpreis* anzugeben.
Dies allein, um dem Auftraggeber die Bewertung des Pauschalfestpreises* zu ermöglichen.
Die Vergütung für die gesamte Standardsoftware* gemäß Nummer 4.3.1 ist nicht im Pauschalfestpreis*
enthalten.
Die Vergütung für die Standardsoftware* gemäß Nummer 4.3.1 lfd. Nr. bis ist nicht im
Pauschalfestpreis* enthalten.
30
EVB-IT Systemvertrag Seite 11 von 39
Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber _______
Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer _______
Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT System-AGB definiert.
Version 2.01 vom 09.01.2013
4.3.2 Mitteilung über Anpassungen der Standardsoftware* auf Quellcodeebene
Die Standardsoftware* aus Nummer 4.3.1 lfd. Nr. wird im Sinne von Ziffer 2.3.1.3 EVB-IT
System-AGB auf Quellcodeebene angepasst.
Der Auftragnehmer erklärt, dass er die Anpassungen nicht in den Standard aufnehmen wird.
Der Auftragnehmer erklärt, dass er
sämtliche Anpassungen in die Standardsoftware*
die Anpassungen gemäß Anlage Nr. in die Standardsoftware*
aufnehmen wird.
Der Auftragnehmer erklärt, dass dies abweichend von Ziffer 2.3.1.3 EVB-IT System-
AGB nicht mit dem auf die Erklärung der Betriebsbereitschaft* folgenden Programmstand*,
sondern
bis zur Abnahme des Gesamtsystems*
bis zu dem in Anlage Nr. genannten Termin
erfolgen wird.
Näheres zu den Anpassungen und deren Übernahme in den Standard ergibt sich aus Anlage
Nr. .
4.3.3 Abweichende Lizenzbedingungen
Sofern abweichende Nutzungsrechte gemäß den Nutzungsrechtsmatrizen vereinbart werden, gelten bezüglich
der Nutzungsrechte an der jeweiligen Standardsoftware* folgende Regelungen in der folgenden
Rangfolge:
 Nutzungsrechtsmatrizen gemäß Muster 4 (s.a. Nummer 4.3.1, Spalte 7),
 Ziffer 2.3 EVB-IT System-AGB,
 die Nutzungsrechtsregelungen aus den jeweiligen Lizenzbedingungen in Anlage Nr. bzw.  im
Falle der Überlassung neuer Programmstände* im Rahmen des Systemservices  aus den gemäß
Nummer 5.1.3 bekanntgegebenen Nutzungsrechtsregelungen neuer Programmstände. Die jeweiligen
Nutzungsrechtsregelungen gelten aber nur, soweit sie den sonstigen vertraglichen Regelungen
weder entgegenstehen noch diese beschränken.
4.3.4 Bereitstellung der Standardsoftware*
Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber die Standardsoftware* wie folgt zur Verfügung:
gemäß Nummer 4.3.1 lfd. Nr. auf Datenträger: Typ: , Kennzeichnung: ,
gemäß Nummer 4.3.1 lfd. Nr. in folgender Form: ,
gemäß Nummer 4.3.1 lfd. Nr. , wie in Anlage Nr. beschrieben.
31
EVB-IT Systemvertrag Seite 12 von 39
Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber _______
Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer _______
Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT System-AGB definiert.
Version 2.01 vom 09.01.2013
4.4 Überlassung von Standardsoftware* auf Zeit (Vermietung)
4.4.1 Leistungsumfang und Vergütung
Der Auftragnehmer vermietet an den Auftraggeber die nachstehend aufgeführte Standardsoftware*:
Lfd.
Nr.
Produktbezeichnung
und
-beschrei
bung,
Produkt-
Nr.
Menge
E
X
P1
Anzahl
erlaubter
Sicherungskopien
Zu
liefernde
Version2
Abweichende
Nutzungsrechte
(Muster 4)3
Anlage Nr.
Mindestvertragsdauer
in
Monaten
Abw.
Mietbeginn4
Mietdauer
in
Monaten
(feste
Laufzeit)
Abw.
Kündigungsfrist
5
Automatische
Verlängerung
um Anzahl
Monate6
Monatlicher Mietpreis
Einzelpreis
Gesamtpreis
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14
Ggf. s.
Anlage
9, Angebot
des AN
Monatlicher Gesamtmietpreis
1 US = Standardsoftware* unterliegt US-amerikanischen Exportkontrollvorschriften
EU = Standardsoftware* unterliegt EU-Exportkontrollvorschriften
DT = Standardsoftware* unterliegt deutschen Exportkontrollvorschriften
S = Standardsoftware* unterliegt Exportkontrollvorschriften
2 A = Überlassung der bei Abnahme aktuellen Version, anderenfalls Versionsnummer eintragen
3 In der hier bezeichneten Anlage erhält der Auftragnehmer im Rahmen der Vorgaben des Auftraggebers die Möglichkeit, von
Ziffer 2.3 EVB-IT System-AGB abweichende Nutzungsrechte an der Standardsoftware* einzuräumen. Die Nutzungsrechtsregelungen
der Lizenzbedingungen für die jeweilige Standardsoftware* gelten dann nachrangig (siehe Nummer 4.4.3).
4 Wenn abweichend von Ziffer 16.1 EVB-IT System-AGB.
5 Wenn abweichend von Ziffer 16.1.1 EVB-IT System-AGB.
6 Das Mietverhältnis verlängert sich um die vereinbarten Monate, wenn es nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der
Mietdauer gekündigt wird.
Die Vergütung für die gesamte Standardsoftware* gemäß Nummer 4.4.1 ist nicht im Pauschalfestpreis*
enthalten.
Die Vergütung für die Standardsoftware* gemäß Nummer 4.4.1 lfd. Nr. bis ist nicht im
Pauschalfestpreis* enthalten.
32
EVB-IT Systemvertrag Seite 13 von 39
Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber _______
Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer _______
Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT System-AGB definiert.
Version 2.01 vom 09.01.2013
4.4.2 Mitteilung über Anpassungen der Standardsoftware* auf Quellcodeebene
Die Standardsoftware* aus Nummer 4.4.1 lfd. Nr. wird im Sinne von Ziffer 2.3.1.3 EVB-IT
System-AGB auf Quellcodeebene angepasst.
Der Auftragnehmer erklärt, dass er die Anpassungen nicht in den Standard aufnehmen wird.
Der Auftragnehmer erklärt, dass er
sämtliche Anpassungen in die Standardsoftware* aufnehmen wird
die Anpassungen gemäß Anlage Nr. in die Standardsoftware* aufnehmen
wird.
Der Auftragnehmer erklärt, dass dies abweichend von Ziffer 2.3.1.3 EVB-IT System-
AGB nicht mit dem auf die Erklärung der Betriebsbereitschaft* folgenden Programmstand*,
sondern
bis zur Abnahme des Gesamtsystems*
bis zu dem in Anlage Nr. genannten Termin
erfolgen wird.
Näheres zu den Anpassungen und deren Übernahme in den Standard ergibt sich aus Anlage
Nr. .
4.4.3 Abweichende Lizenzbedingungen
Sofern abweichende Nutzungsrechte gemäß den Nutzungsrechtsmatrizen vereinbart werden, gelten bezüglich
der Nutzungsrechte an der jeweiligen Standardsoftware* folgende Regelungen in der folgenden Rangfolge:
 Nutzungsrechtsmatrizen gemäß Muster 4 (s.a. Nummer 4.4.1 Spalte 7),
 Ziffer 2.3 EVB-IT System-AGB,
 die Nutzungsrechtsregelungen aus den jeweiligen Lizenzbedingungen in Anlage Nr. bzw.  im
Falle der Überlassung neuer Programmstände* im Rahmen des Systemservices  aus den gemäß
Nummer 5.1.3 bekanntgegebenen Nutzungsrechtsregelungen neuer Programmstände. Die jeweiligen
Nutzungsrechtsregelungen gelten aber nur, soweit sie den sonstigen vertraglichen Regelungen
weder entgegenstehen noch diese beschränken.
4.4.4 Bereitstellung der Standardsoftware*
Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber die Standardsoftware* wie folgt zur Verfügung:
gemäß Nummer 4.4.1 lfd. Nr. auf Datenträger: Typ: , Kennzeichnung: ,
gemäß Nummer 4.4.1 lfd. Nr. in folgender Form: ,
gemäß Nummer 4.4.1 lfd. Nr. wie in Anlage Nr. beschrieben.
33
EVB-IT Systemvertrag Seite 14 von 39
Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber _______
Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer _______
Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT System-AGB definiert.
Version 2.01 vom 09.01.2013
4.5 Erstellung und Überlassung von Individualsoftware* auf Dauer
4.5.1 Leistungsumfang
Der Auftragnehmer erstellt folgende Individualsoftware*:
Lfd. Nr. Individualsoftware* Vergütungsanteil
am Pauschalfestpreis*
für die Erstellung von Individualsoftware*
1 2 3
1 Ggf. siehe Angebot des Auftragnehmers
2 Programmierung der Mediensteuerung, des Audio DSP
sowie Erweiterung bauseits vorhandener Managementsoftware
gemäß dem Leistungsverzeichnis Anlage 1 und der
Leistungsbeschreibung Anlage 2
Gesamtsumme
Die Individualsoftware* enthält folgende vorbestehende Teile*:
Lfd.
Nr.
Lfd. Nr. aus Nummer
4.5.1, Tabelle
1, Spalte 1
Bezeichnung der vorbestehenden Teile* Übergabe nur im
Objektcode*
1 2 3 4
Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber über Änderungen im Zusammenhang mit den verwendeten vorbestehenden
Teilen* im Projektverlauf rechtzeitig vorher schriftlich informieren. Sollte der Auftragnehmer
nach Zuschlagserteilung zusätzliche oder andere vorbestehende Teile* in die Individualsoftware* einsetzen,
so bestehen für diese vorbestehenden Teile* die Rechte gemäß Ziffer 2.3.2.1 EVB-IT System-AGB, jedoch
werden keinesfalls ausschließliche Nutzungsrechte eingeräumt. Die ggf. für eine Verbreitung und Unterlizenzierung
sämtlicher vorbestehenden Teile* zu zahlende Vergütung erhöht sich hierdurch nicht. Setzt der Auftragnehmer
hingegen keine vorbestehenden Teile* ein, entfällt die Vergütung.
4.5.2 Vergütung
Die gesonderte Vergütung für Erstellung der Individualsoftware* beträgt pauschal Euro.
Die Vergütung für Erstellung der Individualsoftware* erfolgt gesondert nach Aufwand gemäß Nummer
7
mit einer Obergrenze in Höhe von Euro.
Dabei ist Personal der Kategorie(n) einzusetzen.
Die Erstellung der Individualsoftware* ist mit dem Pauschalfestpreis* abgegolten.
34
EVB-IT Systemvertrag Seite 15 von 39
Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber _______
Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer _______
Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT System-AGB definiert.
Version 2.01 vom 09.01.2013
Abweichend von Ziffer 8.1 EVB-IT System-AGB wird die gemäß Ziffer 2.3.2.4 EVB-IT System-AGB
geschuldete Überlassung am Markt nicht erhältlicher, jedoch für die Bearbeitung der Individualsoftware*
nötiger Werkzeuge* zusätzlich gemäß Anlage vergütet.
Bei Verwendung vorbestehender Teile* durch den Auftragnehmer gem. Nummer 4.5.1. gilt Folgendes:
Die Vergütung für das Recht zur Verbreitung und Unterlizenzierung der vorbestehenden Teile* insgesamt
an beliebige Dritte beträgt insgesamt Euro.
Die Verbreitung und Unterlizenzierung der vorbestehenden Teile* ist mit der Vergütung für die Individualsoftware*
abgegolten.
4.5.3 Abweichende Nutzungsrechte an der Individualsoftware*
Folgende abweichende Nutzungsrechte werden vereinbart für:
4.5.3.1 Gesamte Individualsoftware*
Für die Individualsoftware* insgesamt gilt Ziffer 2.3.2.1 EVB-IT System-AGB mit der Maßgabe, dass
statt des dort aufgeführten nicht ausschließlichen Nutzungsrechts ein ausschließliches Nutzungsrecht
gewährt wird.
Für die Individualsoftware* insgesamt gilt Ziffer 2.3.2.1 EVB-IT System-AGB mit der Maßgabe, dass
die gewerbliche Verwertung, also insbesondere auch eine Unterlizenzierung, Vervielfältigung und
Verbreitung zu gewerblichen Zwecken zulässig ist.
4.5.3.2 Bestimmte Individualsoftware*
Für folgende Individualsoftware* werden von Ziffer 2.3.2.1 EVB-IT System-AGB abweichende Nutzungsrechte
vereinbart:
Für die Individualsoftware* gemäß Nummer 4.5.1 lfd. Nr. gilt Ziffer 2.3.2.1 EVB-IT System-
AGB mit der Maßgabe, dass statt des dort aufgeführten nicht ausschließlichen Nutzungsrechts ein
ausschließliches Nutzungsrecht gewährt wird.
Für die Individualsoftware* gemäß Nummer 4.5.1 lfd. Nr. gilt Ziffer 2.3.2.1 EVB-IT System-
AGB mit der Maßgabe, dass die gewerbliche Verwertung, also insbesondere auch eine Unterlizenzierung,
Vervielfältigung und Verbreitung zu gewerblichen Zwecken zulässig ist.
Bezüglich der Nutzungsrechte an der Individualsoftware* gemäß Nummer 4.5.1 lfd. Nr. gelten
vorrangig vor den Regelungen in Ziffer 2.3.2.1 EVB-IT System-AGB die Regelungen zu den Nutzungsrechten
aus Anlage Nr. .
4.5.3.3 Verbreitung und Unterlizenzierung von vorbestehenden Teilen* der Individualsoftware*
Das Recht zur Verbreitung und Unterlizenzierung der vorbestehenden Teile* ist ausgeschlossen.
Abweichend von Ziffer 2.3.2.1 EVB-IT System-AGB ist der Auftraggeber auch zur gewerblichen Verbreitung
und Unterlizenzierung vorbestehender Teile* der Individualsoftware* in Verbindung mit der
Individualsoftware* selbst berechtigt.
Die Verbreitung und Unterlizenzierung von vorbestehenden Teilen* der Individualsoftware* ist in
Anlage Nr. geregelt.
4.5.3.4 Werkzeuge*
Abweichend von Ziffer 2.3.2.4 EVB-IT System-AGB wird dem Auftraggeber das Recht eingeräumt,
statt nur eines weiteren Vervielfältigungsstücks Vervielfältigungsstücke herzustellen, diese
gemeinsam mit der Individualsoftware* zu verbreiten und dem Dritten daran die Rechte aus Ziffer
2.3.2.4 EVB-IT System-AGB mit Ausnahme des Verbreitungs- und Vervielfältigungsrechts einzuräumen.
Abweichend von Ziffer 2.3.2.4 EVB-IT System-AGB werden dem Auftraggeber folgende Rechte gemäß
Anlage Nr. eingeräumt.
35
EVB-IT Systemvertrag Seite 16 von 39
Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber _______
Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer _______
Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT System-AGB definiert.
Version 2.01 vom 09.01.2013
4.5.4 Sonderregelung: Lizenzrückvergütung (nur möglich bei nicht ausschließlicher
Nutzungsrechtseinräumung)
Hat der Auftraggeber sich kein ausschließliches Nutzungsrecht ausbedungen, verpflichtet sich der
Auftragnehmer, an den Auftraggeber für jede Einräumung eines Nutzungsrechtes an der Individualsoftware*
gemäß Nummer 4.5.1 lfd. Nr. an einen Dritten eine finanzielle Gegenleistung
in Höhe von % der in Nummer 4.5.1 lfd. Nr. vereinbarten Vergütung
in Höhe von % der erzielten, mindestens aber eine angemessene Lizenzgebühr (netto)
gem. Anlage Nr.
zu zahlen.
Die Lizenzrückvergütung ist insgesamt begrenzt auf
die gemäß Nummer 4.5.1 lfd. Nr. zu zahlende Vergütung, zuzüglich eines Aufschlages
von %.
% der gemäß Nummer 4.5.1 zu zahlenden Vergütung.
4.5.5 Einräumung von Rechten an Erfindungen
Für Erfindungen, die anlässlich der Vertragserfüllung gemacht werden, gelten abweichend von Ziffer
2.3.2.5 EVB-IT System-AGB die Regelungen in Anlage Nr. .
4.5.6 Bereitstellung der Individualsoftware*
Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber die Individualsoftware* wie folgt zur Verfügung:
gemäß Nummer 4.5.1 lfd. Nr. auf Datenträger: Typ: Kennzeichnung: .
gemäß Nummer 4.5.1 lfd. Nr. in folgender Form: .
gemäß Nummer 4.5.1 lfd. Nr. 2 wie in Anlage Nr. 2 beschrieben.
4.6 Übernahme von Altdaten und andere Migrationsleistungen
4.6.1 Leistungsumfang
Die Übernahme von Altdaten und andere Migrationsleistungen erfolgen gemäß Anlage Nr. .
4.6.2 Vergütung
Die Übernahme von Altdaten und die anderen vereinbarten Migrationsleistungen sind mit dem Pauschalfestpreis
abgegolten.
Der Vergütungsanteil am Pauschalfestpreis* für die Übernahme von Altdaten und die anderen
vereinbarten Migrationsleistungen beträgt Euro.
Die gesonderte Vergütung für die Übernahme von Altdaten und für die anderen vereinbarten Migrationsleistungen
beträgt pauschal Euro.
Die Vergütung für die Übernahme von Altdaten und für die anderen vereinbarten Migrationsleistungen
erfolgt gesondert nach Aufwand gemäß Nummer 7
mit einer Obergrenze in Höhe von Euro.
Dabei ist Personal der Kategorie(n) einzusetzen.
4.7 Erstellung des Gesamtsystems und Herbeiführung der Betriebsbereitschaft*
4.7.1 Leistungsumfang
Der Auftragnehmer schuldet die Herbeiführung der Betriebsbereitschaft* des Gesamtsystems (Ziffer 2.4
EVB-IT System-AGB).
Der Auftragnehmer schuldet die Herbeiführung der Betriebsbereitschaft* wie in Anlage Nr.
beschrieben.
36
EVB-IT Systemvertrag Seite 17 von 39
Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber _______
Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer _______
Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT System-AGB definiert.
Version 2.01 vom 09.01.2013
4.7.2 Abweichende Nutzungsrechtsvereinbarungen
Abweichend von Ziffer 2.4 EVB-IT System-AGB werden gem. Anlage Nr. für die dort genannten
Arbeitsergebnisse die dort aufgeführten Nutzungsrechte vereinbart.
Abweichend von Ziffer 2.4 EVB-IT System-AGB werden dem Auftraggeber auch für die vorbestehenden
Materialien Bearbeitungsrechte eingeräumt.
4.7.3 Vergütung
Die Herbeiführung der Betriebsbereitschaft* ist mit dem Pauschalfestpreis* abgegolten.
Der Vergütungsanteil am Pauschalfestpreis* für die Herbeiführung der Betriebsbereitschaft*
beträgt Euro.
Die gesonderte Vergütung für die Herbeiführung der Betriebsbereitschaft* beträgt pauschal
Euro.
Die Vergütung für die Leistungen zur Herbeiführung der Betriebsbereitschaft* erfolgt gesondert nach
Aufwand gemäß Nummer 7
mit einer Obergrenze in Höhe von Euro.
Dabei ist Personal der Kategorie(n) einzusetzen.
4.8 Schulung
4.8.1 Art und Umfang der Schulungen
Es sind Schulungen gemäß nachfolgender Tabelle vereinbart:
Lfd.
Nr.
Anzahl
der
Schulungen
Art der
Schulung
(NZ/AD/M
P/S)1
Inhalt der Schulung Schulungstage
pro Schulung
Ort2 Maximale
Anzahl
Teilnehmer
pro
Schulung
Sofern im Pauschalfestpreis*
enthalten, keine
Angabe notwendig
Betrag
pro
Schulung
Gesamtpreis
1 2 3 4 5 6 7 8 9
Summe
1 NZ = Nutzerschulung
AD = Administratorenschulung
MP = Multiplikatorenschulung
S = sonstige Schulung
2 Von Ziffer 2.5 EVB-IT System-AGB abweichender Ort der Schulung
Vorbereitung und Durchführung von Schulungen erfolgen gemäß Anlage Nr. 1 und 2.
37
EVB-IT Systemvertrag Seite 18 von 39
Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber _______
Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer _______
Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT System-AGB definiert.
Version 2.01 vom 09.01.2013
4.8.2 Schulungsunterlagen
Es werden folgende Schulungsunterlagen geschuldet:
Lfd. Nr. Schulung (hier
lfd. Nr. aus
Nummer 4.8.1
eintragen)
Schulungsunterlage EXP1 Menge
1 2 3 4 5
1 US = Schulungsunterlage unterliegt US-amerikanischen Exportkontrollvorschriften
EU = Schulungsunterlage unterliegt EU-Exportkontrollvorschriften
DT = Schulungsunterlage unterliegt deutschen Exportkontrollvorschriften
S = Schulungsunterlage unterliegt Exportkontrollvorschriften
Soweit für die Individualsoftware* in Nummer 4.5.3 ausschließliche Nutzungsrechte vereinbart sind,
gilt dies abweichend von Ziffer 2.5 EVB-IT System-AGB nicht für die Schulungsunterlagen gemäß
Nummer 4.8.2 lfd. Nr. , die für den Auftraggeber individuell erstellt wurden. An diesen Schulungsunterlagen
werden lediglich nicht ausschließliche Nutzungsrechte * gemäß Ziffer 2.3.2.1 EVBIT
System-AGB eingeräumt.
Für folgende Schulungsunterlagen werden von Ziffer 2.5 EVB-IT System-AGB abweichende weitergehende
Nutzungsrechte vereinbart:
Für die Schulungsunterlagen gemäß Nummer 4.8.2 lfd. Nr. wird statt des nicht ausschließlichen
Nutzungsrechts ein ausschließliches Nutzungsrecht gewährt.
Für die Schulungsunterlagen gemäß Nummer 4.8.2 lfd. Nr. wird zusätzlich das Recht zur
Vervielfältigung und Verbreitung gewährt.
Für die Schulungsunterlagen gemäß Nummer 4.8.2 lfd. Nr. wird zusätzlich das Recht zur
Bearbeitung sowie Vervielfältigung und Verbreitung der Bearbeitungen gewährt.
Nutzungsrechte an den Schulungsunterlagen ergeben sich aus Anlage Nr. .
4.8.3 Vergütung für Schulungen inkl. Schulungsunterlagen
Die in Nummer 4.8.1 vereinbarte Vergütung für die Schulungen inkl. der Schulungsunterlagen ist
nicht im Pauschalfestpreis* enthalten.
Die Vergütung für die Schulungen inkl. der Schulungsunterlagen gemäß Nummer 4.8.1 lfd. Nr.
bis ist nicht im Pauschalfestpreis* enthalten.
4.9 Dokumentation
Ergänzend/abweichend von Ziffer 5.3 EVB-IT System-AGB ist die Dokumentation in folgender Sprache
/ in folgender Form zu erstellen: .
Ergänzend/abweichend von Ziffer 5.3 EVB-IT System-AGB sind folgende Teile der Dokumentation:
bis zum zu liefern.
38
EVB-IT Systemvertrag Seite 19 von 39
Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber _______
Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer _______
Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT System-AGB definiert.
Version 2.01 vom 09.01.2013
Abweichend von Ziffern 4.5 und 5.5 EVB-IT System-AGB sind Anpassungen und Änderungen, die
aufgrund von Maßnahmen zum Systemservice oder im Rahmen der Mängelbeseitigung an den Dokumentationen
erforderlich sind, nicht in die Dokumentation einzuarbeiten, sondern als separate
Dokumente zu liefern.
Abweichend von Ziffer 5.4 EVB-IT System-AGB ist der Auftragnehmer nicht über das gesetzliche
Maß hinaus verpflichtet, die im Rahmen der Mängelhaftung gemäß Ziffer 13 EVB-IT System-AGB
durchgeführten Maßnahmen zu dokumentieren.
Abweichend von Ziffer 5.6 EVB-IT System-AGB wird an den für den Auftraggeber erstellten Dokumentationen
statt des nicht ausschließlichen Nutzungsrechts ein ausschließliches Nutzungsrecht
gewährt.
Die Dokumentation ist gemäß dem in Nummer 2.3 vereinbarten Vorgehensmodell zu erstellen.
Die Anwenderdokumentation ist zusätzlich als kontextsensitive Online-Hilfe im Gesamtsystem abzulegen.
Weitere Vereinbarungen zur Dokumentation gemäß Anlage Nr.2
4.10 Sonstige Leistungen zur Systemerstellung
4.10.1 Leistungsumfang
Der Umfang der sonstigen Leistungen zur Systemerstellung ergibt sich aus Anlage Nr. 1+2.
4.10.2 Vergütung
Sonstige Leistungen sind mit dem Pauschalfestpreis* abgegolten.
Der Vergütungsanteil am Pauschalfestpreis* für die sonstigen Leistungen beträgt Euro.
Die gesonderte Vergütung für sonstige Leistungen beträgt pauschal Euro.
Die Vergütung erfolgt gesondert nach Aufwand gemäß Nummer 7
mit einer Obergrenze in Höhe von Euro.
Dabei ist Personal der Kategorie(n) einzusetzen.
5 Systemservice
Der Auftragnehmer verpflichtet sich im Rahmen des Systemservices zur Wiederherstellung und/oder zur
Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft* des Gesamtsystems und/oder zur Lieferung neuer Programmstände*
nach folgenden Regelungen:
5.1 Arten von Systemserviceleistungen
5.1.1 Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft* des Gesamtsystems (Störungsbeseitigung)
Der Auftragnehmer verpflichtet sich bei Störungen die Betriebsbereitschaft*
des Gesamtsystems gemäß Ziffer 4.1 EVB-IT System-AGB wiederherzustellen.
des Gesamtsystems gemäß Ziffer 4.1 EVB-IT System-AGB mit Ausnahme folgender gelieferter,
erstellter oder beizustellender Systemkomponenten* aus Nummer lfd. Nr. wiederherzustellen.
folgender Systemkomponenten* aus Nummer lfd. Nr. gemäß Ziffer 4.1 EVB-IT System-
AGB wiederherzustellen.
gemäß Anlage Nr. wiederherzustellen.
39
EVB-IT Systemvertrag Seite 20 von 39
Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber _______
Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer _______
Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT System-AGB definiert.
Version 2.01 vom 09.01.2013
5.1.1.1 Störungsmeldung
5.1.1.1.1 Form der Störungsmeldung
Die Störungsmeldung erfolgt abweichend von Ziffer 11.3 EVB-IT System-AGB in der Regel gemäß
Anlage Nr. .
5.1.1.1.2 Adresse für Störungsmeldungen
Die Störungsmeldung erfolgt
an folgende Adresse:
Name/Firma:
Organisationseinheit/Abteilung:
Postanschrift:
Telefon:
Fax:
E-Mail:
Web-Adresse:
gemäß Anlage Nr. .
5.1.1.2 Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten*,Mängelklassen
Es werden folgende Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* (Ziffer 4.1.2 EVB-IT System-AGB)
vereinbart:
Mängelklasse Reaktionszeit*
in Stunden
Wiederherstellungszeit*
in Stunden
Betriebsverhindernder Mangel
Betriebsbehindernder Mangel
Leichter Mangel
Die Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* werden in Anlage Nr. für die dort abweichend
von Ziffer 3 EVB-IT System-AGB definierten Mängelklassen festgelegt.
Weitere Vereinbarungen (z.B. Reaktionszeiten*, Wiederherstellungszeiten*, Service Level Agreement)
gemäß Anlage Nr. .
Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* beginnen ausschließlich mit dem Zugang der Störungsmeldung
während der vereinbarten Servicezeiten und laufen ausschließlich während der vereinbarten Servicezeiten.
Ergänzend können in Nummer 16.2 für die Nichteinhaltung der o.g. Zeiten Vertragsstrafen vereinbart wer-
40
EVB-IT Systemvertrag Seite 21 von 39
Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber _______
Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer _______
Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT System-AGB definiert.
Version 2.01 vom 09.01.2013
den.
5.1.1.3 Servicezeiten
Es werden folgende Servicezeiten vereinbart:
Tag Uhrzeit
bis von bis Uhr
bis von bis Uhr
von bis Uhr
An Sonntagen von bis Uhr
An Feiertagen am Erfüllungsort von bis Uhr
5.1.1.4 Hotline
Der Auftragnehmer gewährt eine telefonische deutschsprachige Unterstützung (Hotline) zu folgenden
Zeiten:
Tag Uhrzeit
bis von bis Uhr
bis von bis Uhr
von bis Uhr
An Sonntagen von bis Uhr
An Feiertagen am Erfüllungsort von bis Uhr
Weitere Vereinbarungen zur Hotline (z.B. Kreis der Berechtigten, Leistungsumfang) gemäß Anlage
Nr. .
5.1.2 Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft* (vorbeugende Maßnahmen)
Der Auftragnehmer verpflichtet sich
angemessene Maßnahmen mit dem Ziel zu ergreifen, das Auftreten zukünftiger Störungen
des Gesamtsystems
des Gesamtsystems mit Ausnahme folgender gelieferter, erstellter oder beizustellenden
Systemkomponenten* aus Nummer lfd. Nr.
folgender Systemkomponenten* aus Nummer lfd. Nr.
zu vermeiden.
zu vorbeugenden Maßnahmen gemäß Anlage Nr. .
41
EVB-IT Systemvertrag Seite 22 von 39
Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber _______
Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer _______
Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT System-AGB definiert.
Version 2.01 vom 09.01.2013
5.1.3 Überlassung von verfügbaren Programmständen* (Standardsoftware*)
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, folgende Programmstände* für die aufgeführte Standardsoftware*
zu überlassen, sobald sie am Markt verfügbar sind:
Lfd. Nr.
aus
Nummer
4.3.1
Lfd. Nr.
aus
Nummer
4.4.1
Überlassung aller verfügbaren Programmstände*
Zeitpunkt der Leistung
Patches*,
Updates*
Upgrades* Releases/ Versionen*
Auf Anforderung
des Auftraggebers
Unverzüglich,
sobald verfügbar
1 2 3 4 5 6 7
Besondere Vereinbarung zur Herbeiführung der Betriebsbereitschaft* durch den Auftragnehmer
gemäß Anlage Nr. .
Besondere Vereinbarung zu Installation* und Customizing* der Programmstände* gemäß Anlage Nr.
Soweit bezüglich der Nutzungsrechte der Standardsoftware* Nutzungsrechtsregelungen aus den Lizenzbedingungen
in Nummer 4.3.3 bzw. 4.4.3 einbezogen sind, werden diese bei Überlassung neuer Programmstände*
der jeweiligen Standardsoftware* durch die für den neuen Programmstand* geltenden Nutzungsrechtsregelungen
ersetzt, wobei die in Nummer 4.3.3 bzw. 4.4.3 getroffenen Vereinbarungen auch für diese
gelten. Diese neuen Nutzungsrechtsregelungen gelten aber nur, soweit die neuen Lizenzbedingungen dem
Auftraggeber bei Überlassung mit Hinweis auf diese Regelung schriftlich bekannt gegeben werden.
5.2 Beginn / Dauer der Systemserviceleistungen
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die vereinbarten Systemserviceleistungen beginnend mit
dem Tag nach Ablauf der Verjährungsfrist für Sachmängelansprüche (Gewährleistungsfrist) des
Gesamtsystems
dem Tag nach der Abnahme des Gesamtsystems
folgendem Datum
jeweils
für die Dauer von Monaten
für die Dauer von mindestens Monaten (Mindestvertragsdauer)
für die in Anlage Nr. vereinbarte Dauer
zu erbringen.
5.3 Kündigung von Systemserviceleistungen
Abweichend von Ziffer 16.1.1 EVB-IT System-AGB beträgt die Kündigungsfrist Monat(e) zum
Ablauf eines (z.B. Kalendermonat/Kalendervierteljahr/Kalenderjahr).
Ergänzend zu Ziffer 16.1.1 EVB-IT System-AGB wird bei vereinbarter fester Laufzeit ein Sonderkündigungsrecht
des Auftraggebers gem. Anlage Nr. vereinbart.
42
EVB-IT Systemvertrag Seite 23 von 39
Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber _______
Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer _______
Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT System-AGB definiert.
Version 2.01 vom 09.01.2013
5.4 Vergütung/Zahlungsfristen für Systemserviceleistungen
5.4.1 Vergütung
Der Systemservice ist (bei fester Laufzeit) insgesamt mit dem Pauschalfestpreis* abgegolten.
Der Vergütungsanteil für den Systemservice am Pauschalfestpreis* beträgt Euro2.
Die gesonderte Vergütung für den Systemservice insgesamt (bei fester Laufzeit) beträgt pauschal
Euro.
Die gesonderte monatliche Vergütung für den Systemservice beträgt pauschal Euro.
Für den Zeitraum bis zum Ablauf der Verjährungsfrist der Sachmängelansprüche für das
Gesamtsystem wird eine abweichende monatliche Vergütung in Höhe von pauschal
Euro vereinbart.
Die Vergütung für die Systemserviceleistungen gemäß Nummer(n) (hier die relevanten Nummer(
n) aus Nummer 5.1 eintragen) erfolgt gesondert nach Aufwand gemäß Nummer 7
mit einer Obergrenze in Höhe von Euro.
Dabei ist Personal der Kategorie(n) einzusetzen.
Die Vergütung erfolgt gemäß Anlage Nr. .
5.4.2 Zahlungsfristen für Systemserviceleistungen
monatlich (zahlbar bis zum 15. eines jeden Monats)
quartalsweise (zahlbar bis zum 15. des zweiten Quartalsmonats)
jährlich (zahlbar bis zum )
einmalig zum
gemäß Anlage Nr.
5.5 Sonstige Regelungen zu Systemserviceleistungen
5.5.1 Teleservice*
Der Auftragnehmer erbringt Teile der Leistung mittels Teleservice* entsprechend der Teleservicevereinbarung
gemäß Anlage Nr. .
5.5.2 Abnahme der Systemserviceleistungen
Abweichend von Ziffer 4.3 EVB-IT System-AGB vereinbaren die Parteien eine Abnahme bestimmter
Systemserviceleistungen gemäß Anlage Nr. .
5.5.3 Dokumentation der Systemserviceleistungen
Abweichend von Ziffer 4.5 Satz 1 EVB-IT System-AGB ist der Auftragnehmer in dem in Anlage Nr.
aufgeführten Umfang verpflichtet, die im Rahmen des Systemservices durchgeführten Maßnahmen
zu dokumentieren.
6 Weitere Leistungen nach der Abnahme
6.1 Weiterentwicklung und Anpassung des Gesamtsystems nach der Abnahme
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das Gesamtsystem jeweils nach den Vereinbarungen in Anlage
Nr. weiterzuentwickeln, zu optimieren und an die sich ändernden Bedürfnisse des
Auftraggebers anzupassen. Soweit in der Anlage nichts anderes geregelt ist, erfolgt die
Beauftragung entsprechend den Konditionen dieses Vertrages und der einbezogenen EVB-IT
System-AGB.
2 Der Auftragnehmer hat den Anteil des Systemservices an dem Pauschalfestpreis* anzugeben, selbst wenn in Nummer 1.2 keine
gesonderte Ausweisung von Preisanteilen vorgesehen ist. Dies allein, um die Berechnung der Haftungsobergrenze gemäß Ziffer
15.2
EVB-IT System-AGB und - bei Vereinbarung einer gesonderten Ausweisung - eine Bewertung des Pauschalfestpreises* zu
ermöglichen.
43
EVB-IT Systemvertrag Seite 24 von 39
Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber _______
Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer _______
Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT System-AGB definiert.
Version 2.01 vom 09.01.2013
6.2 Sonstige Leistungen nach der Abnahme
6.2.1 Leistungsumfang
Der Umfang der sonstigen Leistungen nach der Abnahme ergibt sich aus Anlage Nr. .
6.2.2 Vergütung
Die sonstigen Leistungen nach der Abnahme sind mit dem Pauschalfestpreis* abgegolten.
Der Vergütungsanteil am Pauschalfestpreis* für sonstige Leistungen nach der Abnahme beträgt
Euro.
Die sonstigen Leistungen nach der Abnahme sind mit der pauschalen Vergütung für Systemserviceleistungen
gemäß Nummer 5.4.1 abgegolten.
Die gesonderte Vergütung für sonstige Leistungen nach der Abnahme beträgt pauschal Euro.
Die Vergütung erfolgt gesondert nach Aufwand gemäß Nummer 7
mit einer Obergrenze in Höhe von Euro.
Dabei ist Personal der Kategorie(n) einzusetzen.
7 Ergänzende Vereinbarungen bei Vergütung nach Aufwand
7.1 Vereinbarung der Preiskategorien bei Vergütung nach Aufwand
Lfd. Nr.
Bezeichnung
der Personalkategorie
Preis innerhalb der
Zeiten gemäß
Nummer 7.2.1
Preis innerhalb der
Zeiten gemäß
Nummer 7.2.2
Preis innerhalb der
Zeiten gemäß
Nummer 7.2.3
je Stunde je Tag je Stunde je Tag je Stunde je Tag
1 2 3 4 5 6 7 8
Kategorie 1
Kategorie 2
Kategorie 3
Kategorie 4
Kategorie 5
7.2 Zeiten der Leistungserbringung bei Vergütung nach Aufwand
Die Leistungen des Auftragnehmers werden erbracht:
7.2.1 Während der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am
Erfüllungsort)
Wochentag Uhrzeit
bis von bis Uhr
bis von bis Uhr
von bis Uhr
44
EVB-IT Systemvertrag Seite 25 von 39
Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber _______
Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer _______
Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT System-AGB definiert.
Version 2.01 vom 09.01.2013
7.2.2 Außerhalb der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am
Erfüllungsort)
Wochentag Uhrzeit
bis von bis Uhr
bis von bis Uhr
von bis Uhr
7.2.3 Während sonstiger Zeiten
Wochentag Uhrzeit
Samstag von bis Uhr
Sonntag von bis Uhr
Feiertag am Erfüllungsort von bis Uhr
Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr. .
7.3 Abweichende Regelungen für die Bestimmung und Vergütung von Personentagessätzen
Abweichend von Ziffer 8.5 Satz 1 EVB-IT System-AGB können bei entsprechendem Nachweis für
einen Personentag bis zu 10 Stunden abgerechnet werden.
Abweichend von Ziffer 8.5 Satz 2 und Satz 3 EVB-IT System-AGB wird Folgendes vereinbart:
Ein voller Tagessatz kann nur in Rechnung gestellt werden, wenn mindestens 10 Zeitstunden geleistet
wurden. Werden weniger als 10 Zeitstunden pro Tag geleistet, sind diese anteilig in Rechnung zu
stellen.
Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr. .
7.4 Reisekosten, Nebenkosten*, Materialkosten und Reisezeiten
7.4.1 Reisekosten, Nebenkosten* und Materialkosten
Reisekosten werden nicht gesondert vergütet.
Reisekosten werden vergütet gemäß Anlage Nr. .
Nebenkosten* werden nicht gesondert vergütet.
Nebenkosten* werden vergütet gemäß Anlage Nr. .
Materialkosten werden nicht gesondert vergütet.
Materialkosten werden vergütet gemäß Anlage Nr. .
7.4.2 Reisezeiten
Reisezeiten werden nicht gesondert vergütet.
Reisezeiten werden zu 50 % als Arbeitszeiten vergütet.
Reisezeiten werden vergütet gemäß Anlage Nr. .
45
EVB-IT Systemvertrag Seite 26 von 39
Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber _______
Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer _______
Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT System-AGB definiert.
Version 2.01 vom 09.01.2013
7.5 Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand
Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand sind in Anlage Nr. vereinbart.
7.6 Preisanpassung für Systemserviceleistungen, die nicht im Pauschalfestpreis* enthalten sind
Gemäß Ziffer 8.6 EVB-IT System-AGB wird eine Preisanpassung vereinbart für Systemserviceleistungen
gemäß Nummer(n) (hier entsprechende Nummer(n) eintragen: 5.1.1, 5.1.2 oder/und
5.1.3).
Abweichend von Ziffer 8.6 EVB-IT System-AGB wird eine Preisanpassung für Systemserviceleistungen
nach Maßgabe der Anlage Nr. vereinbart.
8 Termin- und Leistungsplan
Der Termin- und Leistungsplan ergibt sich aus folgender Tabelle:
Lfd.
Nr.
Bezeichnung der zu erbringenden
Leistung
Art des
Termins
MS1, BB2,
BBTA3,
TA4, VE5
Leistungszeit
(Datum oder Zeitpunkt
nach Zuschlagserteilung)
Leistungsort
(einschließlich
Anschrift)
Bemerkungen
1 2 3 4 5 6
1 MS = Meilenstein
2 BB = Termin der Betriebsbereitschaftserklärung
3 BBTA = Termin der Betriebsbereitschaftserklärung zur Teilabnahme
4 TA = Teilabnahmetermin
5 VE = Vertragserfüllungstermin*
Gemäß dem in Nummer 2.3 vereinbarten Vorgehensmodell V-Modell XT* bzw. dem vereinbarten organisationsspezifischen
V-Modell XT* ergibt sich der Termin- und Leistungsplan aus dem Lastenheft
gemäß Anlage Nr. und den Teilen des Projekthandbuchs (AN), die der Auftraggeber in Umsetzung
seiner Vorgaben in der Ausschreibung mindestens gefordert hat gemäß Anlage Nr. .
Der Termin- und Leistungsplan ergibt sich aus Anlage Nr. 4.
46
EVB-IT Systemvertrag Seite 27 von 39
Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber _______
Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer _______
Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT System-AGB definiert.
Version 2.01 vom 09.01.2013
9 Zahlungsplan
Der Auftraggeber leistet zum (Datum) eine Vorauszahlung in Höhe von Euro Zug um
Zug gegen Übergabe einer Vorauszahlungsbürgschaft in gleicher Höhe gemäß Ziffer 20.1.1 EVB-IT
System-AGB.
Der Zahlungsplan ergibt sich aus folgender Tabelle:
Termin gemäß
Nummer 8, lfd. Nr.
Art der Zahlung
AZ1, TZ2, SZ3
Betrag Bemerkungen
1 2 3 4
1 AZ = Abschlagszahlung*
2 TZ = Teilzahlung. Diese setzt eine erfolgreiche Teilabnahme voraus, gilt anderenfalls als AZ.
3 SZ = Schlusszahlung
Der Zahlungsplan ergibt sich aus Anlage Nr. .
47
EVB-IT Systemvertrag Seite 28 von 39
Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber _______
Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer _______
Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT System-AGB definiert.
Version 2.01 vom 09.01.2013
10 Projektmanagement
10.1 Projektmanager/Projektleiter
des Auftragnehmers (Schlüsselpositionen):
Gesamtprojektverantwortlicher
Projektmanager für die Erstellung
des Gesamtsystems
Gesamtprojektverantwortlicher
Projektleiter als Ansprechpartner
Name:
Position:
Organisationseinheit/Abteilung:
Telefon:
Fax:
E-Mail:
Postanschrift:
des Auftraggebers
Projektmanager Projektleiter als Ansprechpartner
Name: Ulrich Joachim Tobias Ademmer
Position: Medientechnik E-Learning Services
Organisationseinheit/Abteilung: Hochschule Neu-Ulm, Fakultät
IM
Hochschule Neu-Ulm, Fakultät
GM
Telefon: 0731 9762 1530 0731 9762 1609
Fax:
E-Mail: Ulrich.Joachim@hs-neu-ulm.de Tobias.Ademmer@hs-neuulm.
de
Postanschrift: Wileystr. 1, 89231 Neu-Ulm Wileystr. 1, 89231 Neu-Ulm
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EVB-IT Systemvertrag Seite 29 von 39
Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber _______
Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer _______
Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT System-AGB definiert.
Version 2.01 vom 09.01.2013
10.2 Weitere Schlüsselpositionen des Auftragnehmers
Die Parteien definieren gemäß Ziffer 7.4 EVB-IT System-AGB folgende weitere Schlüsselpositionen auf Seiten
des Auftragnehmers und deren Besetzung:
Lfd. Nr. Schlüsselposition Name Kontaktdaten
1 2 3 4
10.3 Projektsteuerung/Projektkoordinierung
Die Regeln zur Projektsteuerung und Projektkoordinierung ergeben sich aus
dem vereinbarten Vorgehensmodell gemäß Nummer 2.3.
folgenden Vereinbarungen gemäß Anlage Nr. .
10.4 Behandlung von Änderungsverlangen (Change Requests)
Ergänzend/abweichend zu Ziffer 17 EVB-IT System-AGB sind die Vereinbarungen über die Behandlung von
Änderungsverlangen (Change Requests), die während der Vertragsdauer vom Auftraggeber vorgebracht
werden, festgelegt:
in dem vereinbarten Vorgehensmodell gemäß Nummer 2.3.
in Anlage Nr. .
11 Weitere Pflichten des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer hat folgende weitere Pflichten:
11.1 Besondere Anforderungen an Mitarbeiter des Auftragnehmers
Mindestanforderungen an das einzusetzende Personal des Auftragnehmers:
Lfd.
Nr.
Position Fachliche Qualifikation Sicherheitsüberprüfung
SÜ 1, 2 oder 31
Sonstige Anforderungen,
z.B. weitere
Sicherheitsanforderungen
1 2 3 4 5
1 Stufen der Sicherheitsüberprüfung gemäß Sicherheitsüberprüfungsgesetz
49
EVB-IT Systemvertrag Seite 30 von 39
Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber _______
Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer _______
Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT System-AGB definiert.
Version 2.01 vom 09.01.2013
Mindestanforderungen an das einzusetzende Personal des Auftragnehmers ergeben sich aus Anlage
Nr. 2.
11.2 Allgemeine Sicherheitsanforderungen
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, für die Laufzeit des Vertrages:
bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen die Regelungen zur IT-Sicherheit gemäß Anlage Nr.
zu beachten;
sich der Geheimschutzbetreuung gemäß Anlage Nr. zu unterstellen;
die Regelungen des Auftraggebers zur Sicherheit am Einsatzort gemäß Anlage Nr. zu beachten;
folgende weitere Regelungen einzuhalten:
Bei der Montage sind Brandschutz-, Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften in der geltenden
Fassung einzuhalten. Für die Einhaltung ist der bauleitende Monteur des Auftragnehmers verantwortlich.
Die Lieferungen und Leistungen sind vom Auftragnehmer verantwortlich zu sichern und gegen Beschädigungen
zu schützen.
Alle baulichen Vorleistungen sind verantwortlich zu überprüfen.
11.3 Kopier- oder Nutzungssperre*
Die vom Auftragnehmer gelieferten oder erstellten Systemkomponenten* weisen keine Kopier- oder
Nutzungssperren* auf.
Die vom Auftragnehmer gelieferten oder erstellten Systemkomponenten* weisen folgende Kopieroder
Nutzungssperren* auf: . Näheres siehe Anlage Nr. .
11.4 Mitteilungspflicht bezüglich der zur Vertragserfüllung eingesetzten Werkzeuge*
Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber mit, dass er folgende Werkzeuge* für die Erstellung der
Individualsoftware*, die für die Bearbeitung und Umgestaltung der Individualsoftware* notwendig
sind,
verwenden wird: . Näheres siehe Anlage Nr. .
entwickeln wird: . Näheres siehe Anlage Nr. .
In Ergänzung zu Ziffer 6.4 der EVB-IT System-AGB erstreckt sich die Mitteilungspflicht des Auftragnehmers
auch auf die für die Erstellung des Gesamtsystems insgesamt eingesetzten Werkzeuge*.
11.5 Entsorgung der Hardware (ergänzend zu Ziffer 2.1 EVB-IT System-AGB)
Ergänzend zu Ziffer 2.1 EVB-IT System-AGB und den entsprechenden gesetzlichen Regelungen
gelten die in Anlage Nr. aufgeführten zusätzlichen Vereinbarungen über die Entsorgung von
in Nummer 4.1 genannter Hardware.
Der Auftragnehmer übernimmt die Entsorgung auch von nicht in Nummer 4.1. genannter Hardware
(Altgeräte) aufgrund gesonderter Vereinbarung gemäß Anlage Nr. .
11.6 Entsorgung der Verpackung
Ergänzende Vereinbarung zur Entsorgung der Verpackung durch den Auftragnehmer gemäß Anlage
Nr. .
Die Entsorgung der Verpackung erfolgt durch den Auftraggeber (abweichend von Ziffern 2.1 und 2.2
EVB-IT System-AGB).
50
EVB-IT Systemvertrag Seite 31 von 39
Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber _______
Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer _______
Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT System-AGB definiert.
Version 2.01 vom 09.01.2013
12 Mitwirkung des Auftraggebers
Dem Auftraggeber obliegt folgende Mitwirkung (z.B. Infrastruktur, Organisation, Personal, Technik,
Dokumente):
Lfd. Nr. Art der Mitwirkung Erläuterungen (z.B. fachliche
Qualifikation des Personals,
das Mitwirkungsleistungen
erbringt)
max.
Aufwand
Termin/ Zeitraum Ort
1 2 3 4 5 6
Gemäß dem in Nummer 2.3 vereinbarten Vorgehensmodell V-Modell XT* bzw. dem vereinbarten
organisationsspezifischen V-Modell XT* ergibt sich die Mitwirkung des Auftraggebers aus dem Lastenheft
gemäß Anlage Nr. und dem Teil Mitwirkung und Beistellungen des Auftraggebers
des Projekthandbuchs (AN) gemäß Anlage Nr. .
Die Mitwirkung des Auftraggebers ergibt sich aus Anlage Nr.1+2.
13 Abnahme
13.1 Gegenstand der Abnahme
Der Abnahmegegenstand ist das Gesamtsystem im Sinne dieses Vertrages und, soweit in Nummer 8 vereinbart,
die einer Teilabnahme unterliegenden, in sich abgeschlossenen und funktional nutzbaren Teile des
Gesamtsystems.
Ergänzende Vereinbarungen zum Gegenstand der Abnahme gemäß Anlage Nr. .
Das Gesamtsystem beinhaltet jeweils die aktuellste Version der vereinbarten Software* zum Zeitpunkt
des Beginns der Erklärung der Betriebsbereitschaft*.
13.2 Testdaten
Die Testdaten erstellt der Auftraggeber. Einzelheiten gemäß Anlage Nr. .
Die Testdaten erstellt der Auftragnehmer. Einzelheiten gemäß Anlage Nr. .
13.3 Dauer, Ort und Systemumgebung* der Funktionsprüfung
Dauer der Funktionsprüfungszeit (abweichend von der 30tägigen Frist in Ziffer 12.3 Satz 1 EVB-IT
System-AGB): .
Dauer der Funktionsprüfungszeit für teilabzunehmende Leistungen (abweichend von der 14tägigen
Frist in Ziffer 12.3 Satz 2 EVB-IT System-AGB): .
Ort der Funktionsprüfung (abweichend von Ziffer 12.4 EVB-IT System-AGB): .
Ort der Funktionsprüfung für teilabzunehmende Leistungen (abweichend von Ziffer 12.4 EVB-IT
System-AGB): .
Ort und Dauer der Funktionsprüfung(en) ergeben sich aus Anlage Nr. (abweichend von Ziffern
12.3 und 12.4 EVB-IT System-AGB).
Abweichend von Ziffer 12.6 EVB-IT System-AGB beträgt der Zeitrahmen für erneute Funktionsprüfungen
statt 14 Tagen jeweils .
51
EVB-IT Systemvertrag Seite 32 von 39
Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber _______
Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer _______
Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT System-AGB definiert.
Version 2.01 vom 09.01.2013
Die Durchführung der Funktionsprüfung erfolgt abweichend von Ziffer 12.4 EVB-IT System-AGB
nicht in der in Nummer 3 genannten, sondern in folgender Systemumgebung*: .
13.4 Vereinbarungen zur Durchführung der Funktionsprüfung und zur Erklärung der Abnahme
Gemäß dem in Nummer 2.3 vereinbarten Vorgehensmodell V-Modell XT* ergeben sich die Regelungen
zur Durchführung der Funktionsprüfung und der Abnahme aus dem Lastenheft gemäß Anlage
Nr. und den Teilen des Projektplans (AN), die der Auftraggeber in Umsetzung seiner Vorgaben
in der Ausschreibung mindestens gefordert hat gemäß Anlage Nr. .
Die Regelungen zur Durchführung der Funktionsprüfung und der Abnahme ergeben sich aus Anlage
Nr. (abweichend von Ziffer 12 EVB-IT System-AGB).
13.5 Vereinbarungen zu Mängelklassen im Rahmen der Funktionsprüfung
Abweichend von Ziffer 3 EVB-IT System-AGB werden in Anlage Nr. die dort genannten Mängelklassen
vereinbart.
Abweichend von Ziffer 12 EVB-IT System-AGB werden die Auswirkungen der bei der Funktionsprüfung
gefundenen Mängel in Anlage Nr. vereinbart.
14 Mängelhaftung (Gewährleistung)
14.1 Verjährungsfrist (Gewährleistungsfrist) für Mängel des Gesamtsystems
Es gilt Ziffer 13.3 EVB-IT System-AGB mit der Maßgabe, dass für Sachmängel und Rechtsmängel,
die nicht Rechtsmängel der Individualsoftware* sind, die Verjährungsfrist statt 24 Monate Monate
beträgt.
Es gilt Ziffer 13.3 EVB-IT System-AGB mit der Maßgabe, dass für Rechtsmängel der Individualsoftware*
die Verjährungsfrist statt 36 Monate Monate beträgt.
Anstelle der in Ziffer 13.3 EVB-IT System-AGB geregelten zwölfmonatigen Frist für den Rücktritt
bezogen auf die Standardsoftware* tritt eine monatige Frist.
Es gilt Ziffer 13.3 EVB-IT System-AGB mit der Maßgabe, dass die für Rechtsmängel an Individualsoftware*
vereinbarte Verjährungsfrist für Rechtsmängel an folgenden vereinbarten Systemkomponenten*
gilt.
Die Verjährungsfristen für Sach- und Rechtsmängel ergeben sich aus Anlage Nr. .
14.2 Verjährungsfrist (Gewährleistungsfrist) für Mängel an Teilleistungen
Abweichend von Ziffer 13.4 EVB-IT System-AGB endet die Verjährungsfrist für Mängel an Teilleistungen
nicht zwei Jahre nach der Teilabnahme und frühestens neun Monate nach der Gesamtabnahme,
sondern gemäß Anlage Nr. .
14.3 Mängelmeldungen
14.3.1 Form der Mängelmeldung
Abweichend von Ziffer 11.3 EVB-IT System-AGB erfolgt die Mängelmeldung gemäß Anlage Nr. .
52
EVB-IT Systemvertrag Seite 33 von 39
Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber _______
Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer _______
Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT System-AGB definiert.
Version 2.01 vom 09.01.2013
14.3.2 Adresse für Mängelmeldungen
Die Mängelmeldung erfolgt:
an folgende Adresse:
Name/Firma:
Organisationseinheit/Abteilung:
Postanschrift:
Telefon:
Fax:
E-Mail:
Web-Adresse:
gemäß Anlage Nr. .
14.4 Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten*, Servicezeiten, Hotline
14.4.1 Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten*, Mängelklassen
Für die Zeit bis zur Verjährung der Mängelansprüche (Gewährleistungsfrist) werden folgende Reaktions-*
und Wiederherstellungszeiten* vereinbart:
Mängelklasse Reaktionszeit*
in Stunden
Wiederherstellungszeit*
in Stunden
Betriebsverhindernder Mangel
Betriebsbehindernder Mangel
Leichter Mangel
Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* beginnen ausschließlich mit dem Zugang der Mängelmeldung
während der Servicezeiten und laufen ausschließlich während der vereinbarten Servicezeiten.
Ergänzend können in Nummer 16.2 für die Nichteinhaltung der o.g. Zeiten Vertragsstrafen vereinbart
werden.
Die Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* werden in Anlage Nr. für die dort abweichend
von Ziffer 3 EVB-IT System-AGB definierten Mängelklassen festgelegt.
53
EVB-IT Systemvertrag Seite 34 von 39
Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber _______
Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer _______
Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT System-AGB definiert.
Version 2.01 vom 09.01.2013
14.4.2 Servicezeiten
Es werden folgende Servicezeiten vereinbart:
Tag Uhrzeit
bis von bis Uhr
bis von bis Uhr
von bis Uhr
An Sonntagen von bis Uhr
An Feiertagen am Erfüllungsort von bis Uhr
14.4.3 Hotline
Der Auftragnehmer gewährt eine telefonische deutschsprachige Unterstützung (Hotline) zu folgenden
Zeiten:
Tag Uhrzeit
bis von bis Uhr
bis von bis Uhr
von bis Uhr
An Sonntagen von bis Uhr
An Feiertagen am Erfüllungsort von bis Uhr
Weitere Vereinbarungen zur Hotline (Leistungsumfang) gemäß Anlage Nr. .
14.5 Teleservice*
Der Auftragnehmer erbringt Teile der Leistung mittels Teleservice* entsprechend der Teleservicevereinbarung
gemäß Anlage Nr. .
14.6 Weitere Vereinbarungen zur Mängelhaftung
Der Ausschluss der Rechtsmängelhaftung wegen Patentverletzungen, die Dritte gegen den Auftraggeber
wegen einer Nutzung außerhalb von EU und EFTA geltend machen (Ziffer 13.6 EVB-IT System-
AGB), gilt nicht.
Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr. .
54
EVB-IT Systemvertrag Seite 35 von 39
Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber _______
Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer _______
Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT System-AGB definiert.
Version 2.01 vom 09.01.2013
15 Haftungsregelungen
15.1 Haftungsobergrenze bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung
Abweichend von Ziffer 15.1 EVB-IT System-AGB beträgt die Haftungsobergrenze für leicht fahrlässige
Pflichtverletzungen insgesamt für diesen Vertrag Euro.
Abweichend von Ziffer 15.1 EVB-IT System-AGB gelten für die Haftung bei leicht fahrlässigen
Pflichtverletzungen die Regelungen gemäß Anlage Nr. .
15.2 Haftung bei Verzug
Abweichend von Ziffer 15.1 EVB-IT System-AGB beträgt die Haftungsobergrenze für Verzug bei
leichter Fahrlässigkeit insgesamt für diesen Vertrag 50 % des Auftragswertes*.
Abweichend von Ziffer 15.1 EVB-IT System-AGB gelten für die Haftung für Verzug bei leichter Fahrlässigkeit
die Regelungen gemäß Anlage Nr. .
15.3 Haftung für den Systemservice
Abweichend von Ziffer 15.2 EVB-IT System-AGB beträgt die Haftungsobergrenze für leicht fahrlässige
Pflichtverletzungen beim Systemservice insgesamt Euro pro Vertragsjahr.
Abweichend von Ziffer 15.2 EVB-IT System-AGB beträgt die Haftungsobergrenze für leicht fahrlässige
Pflichtverletzungen beim Systemservice insgesamt für diesen Vertrag Euro.
Abweichend von Ziffer 15.2 EVB-IT System-AGB beträgt die Haftungsobergrenze für leicht fahrlässige
Pflichtverletzungen beim Systemservice
minimal das fache (statt des Doppelten)
maximal das fache (statt des Vierfachen)
der Vergütung, die für das erste Vertragsjahr des Systemservices zu zahlen ist. Ziffer 15.2 letzter
Satz EVB-IT System-AGB bleibt unberührt.
15.4 Haftung für entgangenen Gewinn
Abweichend von Ziffer 15.5 EVB-IT System-AGB haftet der Auftragnehmer auch für entgangenen
Gewinn.
16 Vertragsstrafen bei Verzug
16.1 Verzug bei Erstellung des Gesamtsystems
Abweichend von Ziffer 9.3 EVB-IT System-AGB gilt die dort aufgeführte Vertragsstrafe auch bei
Überschreitung der für die einzelnen Meilensteine im Termin- und Leistungsplan gemäß Nummer 8
festgelegten Termine.
Die Summe der vorstehenden Vertragsstrafen ist auf den in Ziffer 9.3 EVB-IT System-AGB festgelegten
Höchstbetrag anzurechnen.
Abweichend von Ziffer 9.3 EVB-IT System-AGB gilt die dort aufgeführte Vertragsstrafe nicht bei
Überschreitung der für die Teilabnahmen gemäß Nummer 8 festgelegten Termine.
Abweichend von Ziffer 9.3 EVB-IT System-AGB wird bei Verzug der Leistung die Vertragsstrafenregelung
gemäß Anlage Nr. vereinbart.
55
EVB-IT Systemvertrag Seite 36 von 39
Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber _______
Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer _______
Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT System-AGB definiert.
Version 2.01 vom 09.01.2013
16.2 Verzug bei Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten*
Zusätzlich zur Vertragsstrafe gemäß Ziffer 9.3 EVB-IT System-AGB werden in Anlage Nr.
Vertragsstrafen für die Nichteinhaltung der in Nummer 5.1.1.2 geregelten Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten*
zur Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft* nach der Abnahme des Gesamtsystems
vereinbart.
Zusätzlich zur Vertragsstrafe gemäß Ziffer 9.3 EVB-IT System-AGB werden in Anlage Nr.
Vertragsstrafen für die Nichteinhaltung der in Nummer 14.4.1 geregelten Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten*
im Rahmen der Mängelhaftung (Gewährleistung) vereinbart.
17 Weitere Vereinbarungen
17.1 Garantien
17.1.1 Auftragnehmergarantien
Der Auftragnehmer übernimmt zusätzlich zu der in diesem Vertrag (Nummer 14 und Ziffer 13 EVB-IT
System-AGB) vereinbarten Mängelhaftung eine Haltbarkeitsgarantie, deren Konkretisierung
und/oder Begrenzung, z.B. des Inhalts oder der Rechtsfolgen in der Anlage Nr. erfolgt.
Der Auftragnehmer übernimmt zusätzlich zu der in diesem Vertrag vereinbarten Mängelhaftung
(Nummer 14 und Ziffern 13, 14 EVB-IT System-AGB) eine Beschaffenheitsgarantie, deren Konkretisierung
und/oder Begrenzung, z.B. des Inhalts oder der Rechtsfolgen in Anlage Nr. erfolgt.
17.1.2 Herstellergarantien
Der Auftragnehmer erklärt, dass die Hersteller der folgenden Systemkomponenten* folgende Haltbarkeitsgarantien
übernehmen:
Lfd. Nr. der betroffenen
Systemkomponente*
gemäß Nummer 4
Garantiebeginn Dauer der Garantie
in Monaten
Name des Herstellers
Umfang der
Leistung im
Garantiefall
(z.B. VOS/BIS1)
1 2 3 4 5
1 VOS = Vorortservice (am Erfüllungsort)
BIS = Bring-In-Service (zum Auftragnehmer auf dessen Kosten)
Weitere Vereinbarungen (Konkretisierung und/oder Begrenzung z.B. des Inhalts oder der Rechtsfolgen)
zur Haltbarkeitsgarantie und/oder Beschaffenheitsgarantie des Herstellers gemäß Anlage Nr.
17.2 Übergabe bzw. Hinterlegung des Quellcodes*
17.2.1 Übergabe des Quellcodes*
Abweichend von Ziffer 18.1 EVB-IT System-AGB wird der Quellcode* der Individualsoftware* gemäß
Anlage Nr. übergeben.
Abweichend von Ziffer 18.1 EVB-IT System-AGB wird die Individualsoftware* gemäß Nummer 4.5.1
56
EVB-IT Systemvertrag Seite 37 von 39
Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber _______
Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer _______
Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT System-AGB definiert.
Version 2.01 vom 09.01.2013
lfd. Nr. nur im Objektcode* und nicht im Quellcode* übergeben.
Abweichend von Ziffer 18.1 EVB-IT System-AGB wird der Quellcode* der Anpassungen der Standardsoftware*,
die nicht in den Standard übernommen werden, gemäß Ziffer 2.3.1.3 EVB-IT System-
AGB gemäß Anlage Nr. übergeben.
Abweichend von Ziffer 18.1 EVB-IT System-AGB wird der Quellcode* der Individualsoftware* am
Ende jedes Erstellungstages in dem Software-Depository des Auftraggebers gespeichert.
Näheres ergibt sich aus Anlage Nr. .
Abweichend von Ziffer 18.1 EVB-IT System-AGB wird der Quellcode* der Anpassungen der Standardsoftware*
gemäß Ziffer 2.3.1.3 EVB-IT System-AGB am Ende jedes Erstellungstages in dem
Software-Depository des Auftraggebers gespeichert.
Näheres ergibt sich aus Anlage Nr. .
17.2.2 Hinterlegung des Quellcodes
Es wird gemäß Ziffer 18.2 EVB-IT System-AGB die Hinterlegung des Quellcodes* folgender Standardsoftware*
oder Individualsoftware* (abweichend von Ziffer 18.1 EVB-IT System-AGB) vereinbart.
Lfd. Nr. aus
(4.3.1/4.4.1/4.5.1)
Hinterlegungsstelle und
Hinterlegungsvereinbarung
Beitritt zu einer bestehenden
Hinterlegungsvereinbarung gemäß
1 2 3
Nummer
lfd. Nr.
Hinterlegungsstelle:
Hinterlegungsvereinbarung gemäß
Anlage Nr.
Anlage Nr.
Nummer
lfd. Nr.
Hinterlegungsstelle:
Hinterlegungsvereinbarung gemäß
Anlage Nr.
Anlage Nr.
Nummer
lfd. Nr.
Hinterlegungsstelle:
Hinterlegungsvereinbarung gemäß
Anlage Nr.
Anlage Nr.
17.3 Haftpflichtversicherung
Der Nachweis einer Haftpflichtversicherung gemäß Ziffer 19.1 EVB-IT System-AGB wird vereinbart.
17.4 Sicherheiten
17.4.1 Vorauszahlungsbürgschaft
Die Übergabe einer Vorauszahlungsbürgschaft gemäß Ziffer 20.1.1 EVB-IT System-AGB wird vereinbart.
Abweichend von Ziffer 20.1.1 EVB-IT System-AGB beträgt die Höhe der Vorauszahlungsbürgschaft
statt 100% der Vorauszahlung Euro (Hinweis: wenn niedriger als 100% der Vorauszahlung,
haushaltsrechtlich i.d.R. nicht zulässig).
57
EVB-IT Systemvertrag Seite 38 von 39
Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber _______
Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer _______
Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT System-AGB definiert.
Version 2.01 vom 09.01.2013
17.4.2 Vertragserfüllungs- oder Mängelhaftungssicherheit
Es werden für die Vertragserfüllung folgende Vertragserfüllungs- oder Mängelhaftungssicherheiten vereinbart:
Vertragserfüllung
Es wird die Leistung einer Sicherheit für die Vertragserfüllung durch Hinterlegung von Geld auf einem
Sperrkonto oder Übergabe einer Vertragserfüllungsbürgschaft gemäß Ziffer 20.1.2 EVB-IT System-
AGB vereinbart.
Höhe der Sicherheit:
Abweichend von Ziffer 20.1.2 EVB-IT System-AGB beträgt die Höhe der Sicherheit % des
Erstellungspreises*.
Abweichend von Ziffer 20.1.2 EVB-IT System-AGB wird die teilweise Rückgabe der Sicherheit
nach Teilabnahmen gemäß Anlage Nr. geregelt.
Der Auftraggeber kann eine Anpassung der Sicherheit gemäß Ziffer 20.1.2 EVB-IT System-AGB verlangen.
Mängelhaftung (Gewährleistung)
Es wird die Leistung einer Sicherheit für die Mängelhaftung durch Hinterlegung von Geld auf einem
Sperrkonto oder Übergabe einer Mängelhaftungsbürgschaft gemäß Ziffer 20.1.3 EVB-IT System-
AGB vereinbart.
Höhe der Sicherheit:
Abweichend von Ziffer 20.1.3 EVB-IT System-AGB beträgt die Höhe der Sicherheit % des
Auftragswertes*.
ODER
17.4.3 Kombinierte Vertragserfüllungs- oder Mängelhaftungssicherheit
Es wird die Leistung einer Sicherheit für die Vertragserfüllung und Mängelhaftung durch Hinterlegung von
Geld auf einem Sperrkonto oder Übergabe einer Vertragserfüllungs- und Mängelhaftungsbürgschaft gemäß
Ziffer 20.1.4 EVB-IT System-AGB vereinbart.
kombinierte Vertragserfüllungs- und Mängelhaftungssicherheit
Höhe der Sicherheit:
Abweichend von Ziffer 20.1.4 EVB-IT System-AGB beträgt die Höhe der Sicherheit für die Vertragserfüllung
% des Erstellungspreises* und für die Mängelhaftung % des Erstellungspreises*.
Der Auftraggeber kann eine Anpassung der Sicherheit gemäß Ziffer 20.1.4 EVB-IT System-AGB
verlangen.
17.5 Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit
Ergänzend zu bzw. abweichend von Ziffer 21 EVB-IT System-AGB ergeben sich Regelungen zur
Geheimhaltung bzw. zur Sicherheit aus Anlage Nr. .
Da durch den Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet
werden sollen (Auftragsdatenverarbeitung), treffen die Parteien in Anlage Nr. eine schriftliche
Vereinbarung, die zumindest die gesetzlichen Mindestanforderungen beinhaltet (z.B. gemäß  11
Absatz 2 BDSG).
Die Parteien treffen sonstige Vereinbarungen zum Datenschutz gemäß Anlage Nr. .
58
EVB-IT Systemvertrag Seite 39 von 39
Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber _______
Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer _______
Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT System-AGB definiert.
Version 2.01 vom 09.01.2013
17.6 Vereinbarungen zur Korruptionsprävention
Der Auftragnehmer verpflichtet sich für die Laufzeit des Vertrages
die in Anlage Nr. aufgeführten Vorschriften zur Korruptionsprävention in der öffentlichen Verwaltung
zu beachten.
folgende weitere Regelungen einzuhalten: .
17.7 Kündigungsrecht des Auftraggebers
Abweichend von den gesetzlichen Regelungen und Ziffer 16.2 EVB-IT System-AGB ergeben sich
die Ansprüche des Auftragnehmers bei einer Kündigung des Auftraggebers gemäß  649 BGB aus
Anlage Nr. .
17.8 Sonstige Vereinbarungen
Sonstige Vereinbarungen: Alle Leistungen umfassen die Lieferung der dazugehörigen Stoffe und
Bauteile einschließlich Transport, Abladen und Lagern auf der Baustelle sowie den Einbau bzw. die
Montage und notwendige Nebenleistungen, auch wenn nicht im Leistungsverzeichnis ausdrücklich
erwähnt.
Die sonstigen Vereinbarungen ergeben sich aus Anlage Nr. .
, ,
Ort Datum Ort Datum
Auftragnehmer Auftraggeber
Unterschrift Auftragnehmer (Name in Druckschrift) Unterschrift Auftraggeber (Name in Druckschrift)
59
Produkte/Leistungen
Alle Preise sind ohne Umsatzsteuer einzugeben
01 Video EUR .........................
01.010 Projektor 6000 Lumen USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Stk
WUXGA Projektor mit Laserlichtquelle. Steuerung und
Bildübertragung über HDBaseT. Integriertes Projektions
objektiv.
Technische Mindestanforderungen
Lichthelligkeit: 6000 ANSILumen
Auflösung: 1920 x 1200 WUXGA, 16/10
Typ: Projektor mit Laserlichtquelle
Lampenlebensdauer: 20.000 Std. im Standardbetrieb
Projektionsoptik: Projektionsverhältnis 1,5 2,2:1
Lens Shift: Horizontal +/ 25%
Vertikal +/ 50%
Kontrast: 2000:1
Anschlüsse: 1x HDBaseT (oder vgl. typenspezifische
Benennung)
1x HDMI
1x RS232
Betriebsgeräusch: max. 35 dB(A) im Standardbetrieb
Gewicht: max. 22 kg
Farbe: Weiß oder schwarz nach Wahl des AG
Abmessungen: max. (B x T x H) 60 x 50 x 25 cm
Leistungsaufnahme: max. 480 W
Montage: betriebsfertig mit allem benötigten Klein und
Befestigungsmaterial und Zubehör installiert, justiert
und angeschlossen, incl. aller Anschlusskabel Farbe wie
Projektor, über die komplette Länge vom Deckenanschluss
durch den Beamerhalter bis zu den Beamerbuchsen bzw.
steckern in einem Kabelstrumpf (Kabelkette) mit
Schrumpfschlauch Farbe wie Projektor, Kabellängen
angepasst bzw. nach Längenanforderungen eingesetzt.
Nach Anforderung des AG konfiguriert und parametriert
inkl. Abstimmungen mit den beteiligten Gewerken und der
Objektüberwachung.
Angebot:
Fabrikat: [#TB1Fabrikat:#]....................
Typ: [#TB2Typ:#]....................
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stk
Gesamtpreis [EUR]
................
01.020 Projektionsobjektiv USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Stk
Projektionsobjektiv für vorbenannten Projektor.
Technische Mindestanforderungen:
Projektionsverhältnis: 1,1 1,4:1
Lens Shift: Horizontal +/ 25%
Vertikal +/ 50%
Montage: Betriebsfertig mit allem benötigten Klein und
Befestigungsmaterial am Projektor installiert,
angeschlossen und eingerichtet, sowie nach
Nutzeranforderung konfiguriert und parametriert, inkl.
Abstimmungen mit den beteiligten Gewerken und der
Objektüberwachung.
Angebot:
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stk
Gesamtpreis [EUR]
................
60
Fabrikat: [#TB1Fabrikat:#]....................
Typ: [#TB2Typ:#]....................
01.030 Projektor Deckenhalterung USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Stk
Projektor Deckenhalterung bestehend aus Deckenflansch,
verstellbarem Abhangrohr und justierbarem
Projektoradapter.
Technische Mindestanforderungen:
Bauart: Mehrteilige Halterung mit auf den Projektor
abgestimmtem Adapter
Höhenverstellbar: von 48 bis 60 cm
Justierung: Neigung +/ 20, Horizontlage +/ 3
Tragfähigkeit: 22kg
Zertifikat: TÜV geprüft
Farbe: Weiss oder schwarz nach Wahl des AG
Für die Befestigung der Deckenhalterung an der
Raumdecke sind geeignete Dübel und Schrauben zu
verwenden, welche die Gegebenheiten vor Ort (max.
Bohrtiefe 3cm auf Grund von Wasserleitungen)
berücksichtigen
Montage: Betriebsfertig mit allem benötigten Klein und
Befestigungsmaterial und Zubehör an der Decke
installiert und angeschlossen, nach Nutzeranforderung
konfiguriert und parametriert, inkl. Abstimmungen mit
den beteiligten Gewerken und der Objektüberwachung.
Angebot:
Fabrikat: [#TB1Fabrikat:#]....................
Typ: [#TB2Typ:#]....................
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stk
Gesamtpreis [EUR]
................
01.040 LCD Display 98" USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Stk
LCD Display mit einer Bildschirmdiagonalen von 98"
24/7 Betrieb möglich
Technische Mindestanforderungen:
Bilddiagonale: 247,7 cm (97,5")
Auflösung: Full HD 1.920x1.080
Seitenverhältnis: 16:9
Leuchtdichte: 500 cd/m
Kontrast: 4.000:1
Betrachtungswinkel: 178 / 178 (hor./vert.)
Responsetime: max. 8 ms
Anschlüsse: 1 x HDMI,
1x RS232C
1x LAN, RJ45
Rahmenbreite: max. 15,2 mm
VESA Mounting: 900 x 600 mm
Stromverbrauch: max. 300 W
Abmessungen: max. (BxHxT) 2200 x 1255 x 72 mm
Gewicht max. 90 kg
Farbe: In Abstimmung mit dem AG, die Farben
sind aus den Standardfarbvarianten des
Herstellers zu wählen.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stk
Gesamtpreis [EUR]
................
61
Montage: Betriebsfertig mit allem benötigten Klein und
Befestigungsmaterial und Zubehör an Wandhalterung
zwischen zwei bauseitige Pylone einer Tafelanlage
installiert und angeschlossen, Software aufgespielt und
eingerichtet, sowie nach Nutzeranforderung konfiguriert
und parametriert, inkl. Abstimmungen mit den
beteiligten Gewerken und der Objektüberwachung.
Angebot:
Fabrikat: [#TB1Fabrikat:#]....................
Typ: [#TB2Typ:#]....................
01.050 Display Wandhalter USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Stk
Wandhalter für vorgenanntes Display. Feinjustierung zur
waagerechten Montage.
Display Montage: Universal für VESA 100 x 100 bis
1070 x 600 mm
Maße: max. (B x H x T) 670 x 1090 x 57 mm
Tragfähigkeit: 110kg
Zertifikat: TÜV geprüft
Montage: Betriebsfertig mit allem benötigten Klein und
Befestigungsmaterial und Zubehör an der Wand zwischen
zwei bauseitige Pylone einer Tafelanlage installiert
und angeschlossen, Software aufgespielt und
eingerichtet, sowie nach Nutzeranforderung konfiguriert
und parametriert, inkl. Abstimmungen mit den
beteiligten Gewerken und der Objektüberwachung.
Angebot:
Fabrikat: [#TB1Fabrikat:#]....................
Typ: [#TB2Typ:#]....................
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stk
Gesamtpreis [EUR]
................
01.060 Digitale Multimedia Matrix USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Stk
Matrix für die Bild und Tonverteilung mit modularem
Systemaufbau. Alle Bild und Tondaten sind in Echtzeit,
ohne Latenzzeiten und ohne Datenkomprimierung über EIN
CAT oder Glasfaserkabel zu übertragen. Die
Transferrate der Backplane beträgt mindestens 12,5
Gbps. Das Matrix System verarbeitet Videoauflösungen
bis zu Ultra HD 4K.
Unterstützt wird die volle 4KKompatibilität, sowie
HDBaseT und Streamingformate. Bei später notwendig
werdenden Anwendungsfällen mit 4KKomponenten, müssen
sowohl dezentrale Ein und Ausspielkomponenten, als
auch an Eingang und Ausgangskarten an der Matrix
nachrüstbar sein. Ebenso muss durchgängig gewährleistet
sein, dass Audio/Video und USBSignale getrennt
voneinander schaltbar sind; unabhängig davon ob ein
anderes Signal anliegt oder nicht.
Mindestens 8 Eingänge und 8 Ausgänge können modular
bestückt werden. Steckkarten und Signalarten können
direkt in die Matrix integriert werden. Dies ermöglicht
höchstmögliche Flexibilität und Betriebssicherheit
durch den direkten Anschluß von analogen und digitalen
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stk
Gesamtpreis [EUR]
................
62
Bild und Tonformaten an der Matrix. Die Matrix kann
Bild und Tonsignale getrennt voneinander routen und
dadurch verschiedene Bild&Ton Eingänge auf einen
Ausgang schalten.
Alle derzeit bekannten digitalen und analogen Bild und
Tonsignalen (Composite, SVideo, Component, RGBHV, SDI,
HDSDI, DVI, HDMI mit oder ohne HDCP, HDMI Ultra
HD4K,
Display Port sowie analog Audio bis 7.1 Surround Sound
und SPDIF) können über CAT und/oder Glasfaser Kabel
übertragen werden.
Zusätzlich zu den Bild und Tondaten werden Ethernet,
Steuerungsbefehle (Gerätesteuerung über Infrarot,
serielle Verbindung, Ethernet und CEC) und USB Daten
(USB Maussteuerung und USB Tastatursteuerung) über das
EINE Kabel übertragen.
Die Matrix unterstützt die volle HDCP Verschlüsselung
nach dem Standard HDCP 1.0 und HDCP 2.2. Eine
Mischform
ist alls gewährleistet. Dies ermöglicht die
Initialisierung und Registrierung der Zuspiel und
Endgeräte und eine Umschaltung ohne Wartezeiten
zwischen verschiedenen Quellen und Senken  die
QuickSwitch Technologie.
Die Matrix ist ebenfalls in der Lage jede beliebige
Quelle (verschlüsselt oder unverschlüsselt) an jede
beliebige Senke oder Senken (verschlüsselt oder
unverschlüsselt) zu verteilen. Das gesamte Key
Management bzw. Erweiterung des Key Management wird
von
der Matrix übernommen.
Die Matrix entspricht den Anforderungen gemäß der
Spezifikation der HDBaseTAlliance und ermöglicht somit
eine direkte Anbindung ebensolcher Quellen und Senken.
Über die HDMI Schnittstelle werden zu den Bild und
Tonsignalen auch CEC Steuerungsdaten übertragen. Die
Matrix ist in der Lage über CEC direkt mit den Geräten
zu kommunizieren und dadurch Consumer Geräte wie LCD
Display, SAT/Kabel TV Empfänger, DVD, BluRay Player zu
steuern und den Status zu überwachen. Die CEC Daten
können von der Matrix modifiziert werden, so dass
Geräte von verschiedenen Herstellern in ein
Gesamtsystem integriert werden können.
Die Übertragung der Daten erfolgt (je nach Entfernung)
mittels Kat oder Glasfaserleitung (Singlemode oder
Multimode).
Ein Bild, Ton und Steuersignal kann somit bis zu
12.000 Meter in Echtzeit ohne Latenzzeiten (Frame
Exact) und OHNE Komprimierung über EINE Leitung
übertragen werden. In diversen Bereichen ist die
Verkabelung bereits bauseits vorhanden.
Die genauen technischen Daten der Eingangs und
Ausgangssignale sind abhängig von der eingesetzten
Eingangs bzw Ausgangskarte.
Für die Bedienung, System und Signalstatus Anzeige
sind in der Frontseite Taste und LCD Display
integriert. Selbige Bedienung muß auch über den TCP/IP
Netzwerkanschluß zur Verbindung mit dem
Mediensteuerungssystem zur Verfügung stehen.
Die Matrix verfügt über ein Softwaretool bei dem alle
relevanten Systeminformationen (Signale, Auflösungen,
Frequenz, Kabelverbindungen oder auch Quellen bzw.
Senken) visualisiert und an das übergeordnete
Mediensystem in Echtzeit übergeben werden. Die
Kommunikation erfolgt über Standard TCP/IP Netzwerk.
Technische Mindestanforderungen:
Unterstützte Tonformate:
Dolby Atmos, Dolby Digital 5.1, Dolby Digital
EX 5.1, DTS 5.1, DTSES Matrix 5.1, DTSES
Discrete 6.1, DTS 96/24 5.1, 2ch PCM, sowie
63
Stereo Audio
Folgende Anschlüsse stehen zentral (direkt an der
Matrix) oder dezentral (mittels Cat oder
Glasfaserverbindung) mindestens zur Verfügung:
HDMI bis 4k Ultra HD Auflösung
DVI, VGA, Video analog, SVideo,
Componenten Video, RGBHV, SDI,
HDSDI, Übertragung USBHID,
Übertragung Ethernet, Steuerung Quellen
und, Senken (IR, RS, CEC), HDCP 2.2
fähig
Alle Systemkarten verfügen über analoge
oder digitale Audioeingänge bzw.
ausgänge.
Kartenbestückung optional nach Vorgabe
Gehäuse: 19" Rackeinbau max 4HE
Stromversorgung: 230V / 50Hz
Frontdisplay: Anzeige aller relevanten System
Informationen (Signale, Auflösungen,
Frequenz, Information zu den
angeschlossenen Geräten)
Diagnose: Softwaretool mit Reportfunktion
Montage: Betriebsfertig mit allem benötigten Klein und
Befestigungsmaterial und Zubehör im 19" Rack
installiert und angeschlossen, Software aufgespielt und
eingerichtet, sowie nach Nutzeranforderung konfiguriert
und parametriert, inkl. Abstimmungen mit den
beteiligten Gewerken und der Objektüberwachung.
Geplantes Produkt
Fabrikat: Crestron
Typ: DMMD8x8
Oder gleichwertig
Angebot:
Fabrikat: [#TB1Fabrikat:#]....................
Typ: [#TB2Typ:#]....................
01.070 HDMI Eingangskarte für
Multimedia Matrix
USt. [%]
19%
Menge
5,00
Einheit
Stk
Eingangskarte für den Anschluss von Bild und
Tonsignalen, die über HDMI übertragen werden. Bild und
Tonsignale können getrennt verteilt werden. HDCP 2.2
geschützer Content kann übertragen werden. Signaltyp
und Status des Einganges werden in Echtzeit an ein
Steuerungssystem übertragen.
Die Eingangskarte kann über entsprechende Adapterkabel
angeschlossene DVI und DisplayPortSignale
verarbeiten.
Technische Mindestanforderungen:
Signaleingänge: 1x 4K/60 HDMI bis 4096 x 2160@60 Hz
4K DCI
1x aufmoduliertes Audio Stereo oder
Surround via HDMI
Signalausgänge: 1x Audioausgang Stereo Line mit
Lautstärkeregelung
1x HDMI Parallelausgang (Pass Through)
Bildformate: HDMI / 4KHDMI, DVI / 4KDCI
DisplayPort, 3DVideo, Deep Color,
HDCP 2.2fähig
Audioformate: HDMIAusgang: Dolby Digital, Dolby
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stk
Gesamtpreis [EUR]
................
64
Digital EX, Dolby Digital Plus, Dolby
TrueHD, DTS, DTSES, DTS 96/24, DTS
HD High Res, DTSHD Master AudioT,
PCM bis zu 8Kanäle
analog Line: Stereo 2Channel
Kommunikation: 1x USBB für HID, CEC control via HDMI,
EDIDInformationen via HDMI
Installation: Integration in Multimedia Matrix,
Stromversorgung für den Betrieb der Karte
über die Multimediamatrix,
Steuerung und Visualisierung aller
Funktionen über den Systembus
Montage: Betriebsfertig mit allem benötigten Klein und
Befestigungsmaterial und Zubehör in Multimedia Matrix
installiert und angeschlossen, Software aufgespielt und
eingerichtet, sowie nach Nutzeranforderung konfiguriert
und parametriert, inkl. Abstimmungen mit den
beteiligten Gewerken und der Objektüberwachung.
Geplantes Produkt
Fabrikat: Crestron
Typ: DMC4KHDHDCP2
Oder gleichwertig
Angebot:
Fabrikat: [#TB1Fabrikat:#]....................
Typ: [#TB2Typ:#]....................
01.080 CAT Eingangskarte für
Multimedia Matrix
USt. [%]
19%
Menge
2,00
Einheit
Stk
Eingangskarte für den Anschluss von Bild und
Tonsignalen, die über CATKabel übertragen werden.
Bild und Tonsignale können getrennt verteilt werden.
HDCP 2.2 geschützer Content kann übertragen werden.
Signaltyp und Status des Einganges werden in Echtzeit
an ein Steuerungssystem übertragen.
Technische Mindestanforderungen:
Kabellängen: bei Übertragung der Signale über CAT
Kabel
bis zu 100m für 1080p, WUXGA und 2K
beim Einsatz eines Standard CAT5e Kabel
bis zu 50m bzw. 70m für UHD/4K beim
Einsatz von Standard CAT5e/7 Kabel
Signaleingänge: 1x 4K DM 8G+ über CAT oder DM
Systemleitung, sowie HDBaseT
1x PoE Eingang, Versorgung der
dezentralen Komponenten
Signalausgänge: 1x Audioausgang Stereo Line mit
Lautstärkeregelung
1x HDMI Parallelausgang (Pass Through)
Bildformate: DM 8G+ / 4K DM 8G+, HDBaseT,
3DVideo, Deep Color, HDCP 2.2fähig
Audioformate: HDMIAusgang: Dolby Digital, Dolby
Digital EX, Dolby Digital Plus, Dolby
TrueHD, DTS, DTSES, DTS 96/24, DTS
HD High Res, DTSHD Master AudioT,
PCM bis zu 8Kanäle
analog Line: Stereo 2Channel
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stk
Gesamtpreis [EUR]
................
65
Kommunikation: CEC control via HDMI, EDID
Informationen via HDMI
Installation: Integration in Multimedia Matrix,
Stromversorgung für den Betrieb der Karte
über die Multimediamatrix,
Steuerung und Visualisierung aller
Funktionen über den Systembus
Montage: Betriebsfertig mit allem benötigten Klein und
Befestigungsmaterial und Zubehör in Multimedia Matrix
installiert und angeschlossen, Software aufgespielt und
eingerichtet, sowie nach Nutzeranforderung konfiguriert
und parametriert, inkl. Abstimmungen mit den
beteiligten Gewerken und der Objektüberwachung.
Geplantes Produkt
Fabrikat: Crestron
Typ: DMC4KCHDCP2
Oder gleichwertig
Angebot:
Fabrikat: [#TB1Fabrikat:#]....................
Typ: [#TB2Typ:#]....................
01.090 HDMI Ausgangskarte für
Multimedia Matrix
USt. [%]
19%
Menge
3,00
Einheit
Stk
Ausgangskarte für den Anschluss von Bild und
Tonsignalen, die über HDMI übertragen werden. Das
Monitoring der Ausgangskarte, wie z.B. Signaltyp,
Signalstatus oder Verbindungsstatus erfolgt in
Echtzeit. Die Daten werden dem Steuerungssystem zur
Verfügung gestellt.
Technische Mindestanforderungen:
Signalausgänge: 2x HDMI bis 1920x1080@60Hz (1080p60)
2x Stereo Audio Parallelausgang zu HDMI
Lokal
Installation: Integration in Multimedia Matrix,
Stromversorgung für den Betrieb der Karte
über die Multimediamatrix,
Steuerung und Visualisierung aller
Funktionen über den Systembus
Montage: Betriebsfertig mit allem benötigten Klein und
Befestigungsmaterial und Zubehör in Multimedia Matrix
installiert und angeschlossen, Software aufgespielt und
eingerichtet, sowie nach Nutzeranforderung konfiguriert
und parametriert, inkl. Abstimmungen mit den
beteiligten Gewerken und der Objektüberwachung.
Geplantes Produkt
Fabrikat: Crestron
Typ: DMCHDO
Oder gleichwertig
Angebot:
Fabrikat: [#TB1Fabrikat:#]....................
Typ: [#TB2Typ:#]....................
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stk
Gesamtpreis [EUR]
................
66
01.100 CAT Ausgangskarte für
Multimedia Matrix
USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Stk
Ausgangskarte für den Anschluss von Bild und
Tonsignalen, die über CAT Kabel übertragen werden. Das
Monitoring der Ausgangskarte, wie z.B. Signaltyp,
Signalstatus oder Verbindungsstatus erfolgt in
Echtzeit. Die Daten werden dem Steuerungssystem zur
Verfügung gestellt. HDCP 2.2 geschützter Content kann
übertragen werden.
Technische Mindestanforderungen:
Kabellängen: bei Übertragung der Signale über CAT
Kabel
bis zu 100m für 1080p, WUXGA und 2K
beim Einsatz eines Standard CAT5e Kabel
bis zu 50m bzw. 70m für UHD/4K beim
Einsatz von Standard CAT5e/7 Kabel
Signalausgänge: 2x 4K DM 8G+ über CAT oder DM
Systemleitung, sowie HDBaseT
2x PoE Eingang, Versorgung der
dezentralen Komponenten
1x HDMI Parallelausgang zu DM
Bildformate: DM 8G+ / 4K DM 8G+, HDBaseT,
3DVideo, Deep Color, HDCP 2.2fähig
Audioformate: HDMIAusgang: Dolby Digital, Dolby
Digital EX, Dolby Digital Plus, Dolby
TrueHD, DTS, DTSES, DTS 96/24, DTS
HD High Res, DTSHD Master AudioT,
PCM bis zu 8Kanäle
Kommunikation: CEC control via HDMI,
EDIDInformationen via HDMI
Installation: Integration in Multimedia Matrix,
Stromversorgung für den Betrieb der Karte
über die Multimediamatrix,
Steuerung und Visualisierung aller
Funktionen über den Systembus
Montage: Betriebsfertig mit allem benötigten Klein und
Befestigungsmaterial und Zubehör in Multimedia Matrix
installiert und angeschlossen, Software aufgespielt und
eingerichtet, sowie nach Nutzeranforderung konfiguriert
und parametriert, inkl. Abstimmungen mit den
beteiligten Gewerken und der Objektüberwachung.
Geplantes Produkt
Fabrikat: Crestron
Typ: DMC4KCOHDHDCP2
Oder gleichwertig
Angebot:
Fabrikat: [#TB1Fabrikat:#]....................
Typ: [#TB2Typ:#]....................
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stk
Gesamtpreis [EUR]
................
67
01.110 Schnittstellensender mit
CATAusgang
USt. [%]
19%
Menge
2,00
Einheit
Stk
Kompakter Schnittstellensender für den Anschluss von
Bild und Tonsignalen, die über ein Twisted Pair Kabel
übertragen werden. Prinzipiell können Bild und
Tonsignale getrennt verteilt werden. In dem Modul ist
ein 2 auf 1 Signalumschalter enthalten. Alle Eingänge
verfügen über eine Signalerkennung. Der Sender wird in
Echtzeit von dem Mediensystem überwacht und alle
relevanten Status Informationen (Quelle, Auflösung,
Störungen, ..) können an jedem beliebigen Bedienmedium
visualisiert werden.
Signale von mindestens 8GB und Videosignale bis
einschließlich 4K DCI mit 4096*2160 Pixeln @ 60 Hz
können über eine geschirmte Kupferleitung sowie eine
Kabeldistanz von bis zu 100 Meter übertragen werden.
Der Sender ist HDBaseTKompatibel und überträgt
HDCPgeschützten Content.
Digitale AVSignale mit HDCP erfordern die
Authentifizierung jedes Signalprozessors oder
darstellenden Gerätes. Damit dieser zeitaufwändige
Freigabeprozess nicht jedes Mal erfolgen muss, ist eine
QuickSwitch HD Technologie vorhanden, diese ermöglicht
eine sofortige Freischaltung des Signals ohne
Verzögerung.
Eine HDBaseTSenke kann direkt über CATLeitung mit dem
Sender verbunden werden.
Technische Mindestanforderungen:
Signaleingänge: 2x 4K/60 HDMI bis 4096 x 2160 @ 60 Hz
4K DCI
Signalausgänge: 1x DM 8G+T über CAT oder DM
Systemleitung, sowie HDBaseT
1x 4K HDMI parallel zum DMAusgang
Bildformate: HDMI / 4KHDMI, DVI / 4KDCI,
DisplayPort, 3DVideo, DeepColour,
HDCP 2.2
Kommunikation: 1x RS232 Schnittstelle bidirektional
1x IR/seriell unidirektional
CEC via HDMI, EDID via HDMI
1x USB2.0A für DMHID
1x USBB für Service
1x Ethernet 10/100 Mbps
Sonstiges: Steuerung und Visualisierung aller
Funktionen über das Mediensystem,
Diagnosetool
Stromversorgung: Externes Netzteil 230V / 50Hz im
Lieferumpfang
Gehäuse: Metallgehäuse zur Wand oder
Deckenmontage,
Abmessungen: (BxHxT) 135 x 280 x 28 mm
Montage: Betriebsfertig mit allem benötigten Klein und
Befestigungsmaterial und Zubehör auf Montageboard
hinter der Kamerahalterung installiert und
angeschlossen, Software aufgespielt und eingerichtet,
sowie nach Nutzeranforderung konfiguriert und
parametriert, inkl. Abstimmungen mit den beteiligten
Gewerken und der Objektüberwachung.
Geplantes Produkt
Fabrikat: Crestron
Typ: DMTX4K202C
Oder gleichwertig
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stk
Gesamtpreis [EUR]
................
68
Angebot:
Fabrikat: [#TB1Fabrikat:#]....................
Typ: [#TB2Typ:#]....................
01.120 Schnittstellenempfänger mit
CATEingang
USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Stk
Kompakter Schnittstellenempfänger für Bild und
Tonsignale. Das Ausgabeformat am
Schnittstellenempfänger ist im HDMI bzw. DVI Format.
Für die Ansteuerung der Senken sind
Steuerschnittstellen vorhanden. Der Empfänger ist in
der Bauform sehr flach, damit er auch hinter einem
Monitor installiert werden kann. Der Empfänger wird in
Echtzeit von dem Mediensystem überwacht und alle
relevanten Status Informationen (Quelle, Auflösung,
Störungen, ..) können an jedem Bedienmedium
visualisiert werden.
Die Übertragung von mindestens 8GB und Videosignale bis
einschließlich 4K DCI mit 4096*2160 Pixeln @ 60 Hz.
kann über eine geschirmte Kupferleitung sowie eine
Kabeldistanz von bis zu 100 Meter erfolgen.
Der Empfänger erfüllt die Anforderungen an die
HDBaseTKompatibilität und überträgt HDCPgeschützten
Content. Ein HDBaseTZuspieler kann direkt über
CATLeitung mit dem Empfänger verbunden werden.
Zur Umgehung der Auflösungseinschränkungen in der Senke
und eine optimale Darstellung der Quellen auf der Senke
zu gewährleisten, ist ein integrierter
Bildverarbeitungsprozessor integriert. Alle derzeit
bekannten Formate mit einer Auflösung von bis zu
4096*2160 Pixeln @ 60 Hz. werden auf die native
Auflösung der Senke angepasst. 4K/60 fähiger Scaler
mit Downscaling von 3D/4KSignalen auf Senken mit
niedrigerer Auflösung sowie Upscaling von mindestens
480i auf 4K Ultra HD Senken. 3D auf 2DKonvertierung
sowie Breitbildformatanpassung und intelligente
FrameRateKonvertierung.
Video Wall Prozessor
Integrierter Video Wall Prozessor zur Berechnung des
jeweiligen Darstellungsausschnitts auf bis zu 64
Senken. Mögliche Konfigurationen von 2x2 bis 8x8
Einzelbilder.
Der Empfänger unterstützt die volle HDCP
Verschlüsselung nach dem Standard HDCP 2.2. Dies
ermöglicht die Initialisierung und Registrierung der
Zuspiel und Endgeräte und eine Umschaltung ohne
Wartezeiten zwischen verschiedenen Quellen. Ebenfalls
ist ein volles EDID und CEC Management integriert. Die
Umschaltung erfolgt in der so genannten seamless
switching Technologie.
AudioAusspielung
Der Empfänger spielt über Klemmen das übertragene
StereoLineSignal aus. Damit können weitere
Audiogeräte wie z.B. MultiroomBeschallungsanlagen oder
Aktivlautsprecher mit einem Stereosignal versorgt
werden. Integrierte Lautstärkeregelung bis 80db.
Technische Mindestanforderungen:
Signaleingänge: 1x DM 8G+T über CAT oder DM
Systemleitung, sowie HDBaseT
Signalausgänge: 1x 4K/60 HDMI bis 4096 x 2160 @ 60 Hz
4K DCI
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stk
Gesamtpreis [EUR]
................
69
1x aufmoduliertes Audio Stereo oder
Surround via HDMI
1x Audioausgang Line mit Lautstärke
regelung
Bildformate: HDMI / 4KHDMI, DVI / 4KDCI, 3DVideo,
DeepColour, HDCP 2.2
Audioformate: HDMIAusgang: Dolby Digital, Dolby
Digital EX, Dolby Digital Plus, Dolby
TrueHD, DTS, DTSES, DTS 96/24, DTS
HD High Res, DTSHD Master AudioT,
PCM bis zu 8Kanäle
analog Line: Stereo 2Channel
Kommunikation: 1x RS232 Schnittstelle
2x IR/seriell unidirektional
2x Kleinspannungsrelais
CEC via HDMI, EDID via HDMI
1x Ethernet 10/100 Mbps
Stromversorgung: Externes Netzteil 230V / 50Hz im
Lieferumpfang
Gehäuse: Metallgehäuse zur Wand oder
Deckenmontage,
Abmessungen: (BxHxT) 137 x 318 x 28 mm
Montage: Betriebsfertig mit allem benötigten Klein und
Befestigungsmaterial und Zubehör auf Montageboard
hinter dem LCD Display installiert und angeschlossen,
Software aufgespielt und eingerichtet, sowie nach
Nutzeranforderung konfiguriert und parametriert, inkl.
Abstimmungen mit den beteiligten Gewerken und der
Objektüberwachung.
Geplantes Produkt
Fabrikat: Crestron
Typ: DMRMC4KScalerC
Oder gleichwertig
Angebot:
Fabrikat: [#TB1Fabrikat:#]....................
Typ: [#TB2Typ:#]....................
01.130 PTZ Wandkamera USt. [%]
19%
Menge
2,00
Einheit
Stk
Innenraum Full HD PTZ Kamera (Pan/Tilt/ZoomCamera)
zur Wandmontage mittels separatem Wandhalter, HDMI
Ausgang, Autofokus und Weißabgleich.
Technische Mindestanforderungen:
Videoausgang: 1x HDMI, 1080p/59,94
Steuerung: 1x RS232C/RS422
Presets: 10 speicherbare Presets
Zoom: 12x optisch
12x digital
Bildsensor: 1/2,8" CMOS
Auflösung: 1080p/59,94
Bildwinkel hor: 71 Weitwinkel
Schwenkbereich: +/ 90
Neigebereich: +/ 25
Abmessungen: max. BxHxT) 160x165x160 mm (BxHxT)
Stromversorgung: 230V/50Hz, externes Netzteil ist im
Lieferumfang
Farbe: nach Abstimmung mit dem AG.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stk
Gesamtpreis [EUR]
................
70
Montage: Betriebsfertig mit allem benötigten Klein und
Befestigungsmaterial und Zubehör auf Kamera
Wandhalterung installiert und angeschlossen, nach
Nutzeranforderung konfiguriert und parametriert, inkl.
Abstimmungen mit den beteiligten Gewerken und der
Objektüberwachung.
Angebot:
Fabrikat: [#TB1Fabrikat:#]....................
Typ: [#TB2Typ:#]....................
01.140 Kamerawandhalterung USt. [%]
19%
Menge
2,00
Einheit
Stk
Wandhalterung für die vorbenannte PTZ Kamera.
Gekanntetes Metallgehäuse zur Wandmontage nach
Detailzeichnung (hnu 27321 kam mo02A2.pdf). Zur
Aufnahme der PTZ Kamera sowie eines HDBaseT Senders.
Montage des HDBaseT Senders im inneren des Wandhalters
unter Berücksichtung einer ausreichenden Be und
Entlüftung. Die Kamera ist fest mit dem Halter zu
verschrauben und gegen Diebstahl zu sichern.
Technische Mindestanforderungen:
Material: Gekanntete Metallwanne zur Wandmontage
Verdeckte Wandbefestigung
Innenliegendes Montageboard
Montageplatte für Kameramontage
Abmessungen: Wanne ca. 400 x 300 x75 mm (B x H x T)
Montageboard ca. 330 x 280mm
Kamera Montageplatte ca. 290 x 165/300mm
Oberfläche: Pulverbeschichtet in RAL Farbton nach Wahl
des AG
Montage:
Betriebsfertig mit allem benötigten Klein und
Befestigungsmaterial und Zubehör auf der Wand
montiert. Inkl. Abstimmungen mit den beteiligten
Gewerken und der Objektüberwachung.
Angebot:
Fabrikat: [#TB1Fabrikat:#]....................
Typ: [#TB2Typ:#]....................
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stk
Gesamtpreis [EUR]
................
01.150 Interaktives Mitschaudisplay USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Stk
Interaktives Pen/Touchdisplay Display zum Aufstellen
auf das Dozentenpult
Bedientasten seitlich oder vorne.
Bedienung mit batterielosem Stift und per
Touchfunktionalität.
Befestigung des Bedienstiftes am Gerät.
Das Display ist entspiegelt, reflexionsarm und
kratzfest.
Technische Mindestanforderungen:
Bildschirmdiagonale: 21,5"
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stk
Gesamtpreis [EUR]
................
71
Auflösung: 1920 x 1080 Full HD
Blickwinkel: h 178/v 178
Kontrastverhältnis: 900:1
Helligkeit: 200 cd/m2 (typisch)
Reaktionszeit: ma. 15mS
Schnittstelle: DVID mit HDCP, USB
Bedienung: über Touch
über Stift, min. 100 Druckstufen
Bedientasten
Betriebssystene: Unterstützte Betriebssysteme /
Software
Windows 7 / Office 2010
Software: Software zur Dokumentenbearbeitung ist
im Lieferumfang enthalten
Abmessungen: max. (BxHxT) 660 x 410 x 70 mm ohne
Standfuß
Stromversorgung: 230V/50Hz Netzteil im Lieferumpfang
Standfuß: Eistellbarer Standfuß, Neigung von 10
bis 65 einstellbar, Displayrotation um
180 links/rechts
Montage: Betriebsfertig mit allem benötigten Klein und
Befestigungsmaterial und Zubehör auf Dozentenpult
aufgestellt installiert und angeschlossen, Software
aufgespielt und eingerichtet, sowie nach
Nutzeranforderung konfiguriert und parametriert, inkl.
Abstimmungen mit den beteiligten Gewerken und der
Objektüberwachung.
Angebot:
Fabrikat: [#TB1Fabrikat:#]....................
Typ: [#TB2Typ:#]....................
02 Audio EUR .........................
02.010 Digitaler Audio DSP USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Stk
Digitaler freiprogrammierbarer Signalprozessor mit
folgenden Leistungsdaten:
Technische Mindestanforderungen:
Funktionen: Dugan Automixer mit 24 Kanälen pro
Komponente
Acoustic Echo Canceller
Speech Privacy System
Crossover und Crossoverprocessor
Dynamik Prozessoren (Compressor, Ducking,
Gate, Limiter)
Parametrische und grafische Equalizer
Filter (BPF, HPF, LPF)
Metering Module
Fadermodule
Delays
Level Delay Matrix
Matrix Mixer
Router, source selector
Paging Ducker
Ambient Noise Compensator
Feedback Suppressor (Notch Filter)
Feedback Suppressor (Pitch Shifter)
Auto Gain Compensation
Combiner (Room Combiner, Room Combiner
plus Automixer)
Effect (Delay, Reverb)
Oscillator, Pilot tone
Steuerung über Mediensteuerungssystem
Anschlüsse: 8 analoge Mikrofon/Line Eingänge mit
schaltbarer 48 V Phantomspeisung
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stk
Gesamtpreis [EUR]
................
72
2 Stereo Line Eingänge
8 analoge Ausgänge
Digital Interface zur Erweiterung
RS232 Schnittstelle zur Steuerung über
Mediensteuerungssysteme
LAN Schnittstelle RJ45, 100BaseT
SDKartenslot zum Abspielen von Wav oder
Mp3Dateien
Programmierung: Über eine WindowsSoftware, die zum
Lieferumfang gehört.
Sampling Frequenz: intern: 48 oder 44.1 kHz
Frequenzgang: 20Hz  20kHz
Rauschabstand: 107dB
THD + N: <0,05%
Signalverzögerung Weiger als 1,9ms ADDA@48kHz
Stromversorgung: 230V AC, 50Hz
Gehäuse: 19" Rackeinbau max 2HE
Montage: Betriebsfertig mit allem benötigten Klein und
Befestigungsmaterial und Zubehör im19" Rack installiert
und angeschlossen, Software aufgespielt und
eingerichtet, sowie nach Nutzeranforderung konfiguriert
und parametriert, inkl. Abstimmungen mit den
beteiligten Gewerken und der Objektüberwachung.
Angebot:
Fabrikat: [#TB1Fabrikat:#]....................
Typ: [#TB2Typ:#]....................
02.020 Mikrofontaschensender USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Stk
Für drahtlos Mikrofonanwendung.
Digitaler AudioTaschensender für Übertragungen im UHF
Band, 516  865 MHz.
Bis zu 22 Kanäle in einem Fernsehkanal gleichzeitig.
Die A/DWandlung des Audiosignals erfolgt mit 24Bit /
48kHz, die Übertragung kann verschlüsselt werden.
GainOffset Regelbereich am Taschensender einstellbar
von 0 dB bis 21 dB ist in 3 dB Schritten.
Betrieb über Akku oder Standard Batterien, externe
Ladekontakte ermöglichen das Aufladen des Akkus in
dafür vorgesehenen Ladestationen.
Bedienung und Einstellung des Taschensenders erfolgt
mittels eines hintergrundbeleuchtetem LCDDisplay mit
Navigationstaster, angezeigt werden Menüs für:
 HF und Audio Einstellungen,
 Akkuladestand
 Frequenz und PowerLock.
 GainOffset Abstimmung zum Handsender
Das Gehäuse besteht aus Metall.
Der An/AusSchalter kann im Menü gesperrt werden.
Technische Mindestanforderungen:
Audio Eingang: für Nackenbügel
Lavaliermikrofone
Tonaderspeisung.: Kondensatormikrofone
Max. Eingangspegel: 8,5dBV(7,5 Vpp)
mit Dämpfungsglied 20,5 dBV (30 Vpp)
Eigenrauschen: max.120 dBV (A)
Frequenzbereich: UHF, 516  865 MHz
Sendeleistung: 1 mW, 10 mW, umschaltbar
Dynamikbereich: 120 dB
Übertragungsbereich: 20 Hz bis 20 kHz (+ 1 dB)
BatterieTyp: LiIon Akku oder Standard Batterie
Standzeit (10mW): >10h mit LiIon Akku
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stk
Gesamtpreis [EUR]
................
73
9h mit Alkaline Batterien
Gewicht max.: 138 g ohne Batterie/Akku
Gehäuse: Metall
Inklusive: Funk Antenne
1 Satz OriginalAkku
Aufbewahrungstasche
Montage: Betriebsfertig mit allem benötigten Klein und
Befestigungsmaterial und Zubehör eingerichtet, sowie
nach Nutzeranforderung konfiguriert und parametriert,
inkl. Abstimmungen mit den beteiligten Gewerken und der
Objektüberwachung.
Angebot:
Fabrikat: [#TB1Fabrikat:#]....................
Typ: [#TB2Typ:#]....................
02.030 Ohrbügelmikrofon USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Stk
Ohrbügelmikrofon für Taschensender des drahtlosen
Mikrofonsystems.
Miniatur ElektretKondensatorkapsel, mit Hypernieren
charakteristik. Für die drahtlose Abnahme von Gesang
und Sprache konzipiert. Durch Hypernierencharakteristik
hohe, rückkopplungsfeste Verstärkung.
Schaumstoffwindschutz zur Minimierung von Wind und
Popgeräuschen
Technische Mindestanforderungen:
Mikrofonart: Nackenbügelmikrofon mit
MiniaturElektret Konden
satorkapsel
Richtcharakteristik: Hyperniere
Übertragungsbereich: 30 bis 15.000 Hz
Eigenrauschen: 29 dB(A)
Gewicht max.: 5 g
inklusive: Schaumstoffwindschutz.
Lieferung: betriebsfertig mit allem benötigten Zubehör
angeschlossen am angebotenen Taschensender.
Montage: Betriebsfertig mit allem benötigten Klein und
Befestigungsmaterial und Zubehör an
MikrofonTaschensender angeschlossen, nach
Nutzeranforderung konfiguriert und parametriert, inkl.
Abstimmungen mit den beteiligten Gewerken und der
Objektüberwachung.
Angebot:
Fabrikat: [#TB1Fabrikat:#]....................
Typ: [#TB2Typ:#]....................
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stk
Gesamtpreis [EUR]
................
02.040 Mikrofonhandsender USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Stk
Für drahtlos Mikrofonanwendung.
Digitaler AudioHandsender SupernierenKondensator
Mikrofonkapsel für Übertragungen im UHF Band, 516
865 MHz
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stk
Gesamtpreis [EUR]
................
74
Bis zu 22 Kanäle in einem Fernsehkanal gleichzeitig.
Wechselbare Mikrofonkapsel
Die A/DWandlung des Audiosignals erfolgt mit 24Bit /
48kHz, die Übertragung kann verschlüsselt werden.
GainOffset Regelbereich am Handsender einstellbar von
0 dB bis 21 dB in 3 dB Schritten.
Betrieb über Akku oder Standard Batterien, externe
Ladekontakte ermöglichen das Aufladen des Akkus in
dafür vorgesehenen Ladestationen
Bedienung und Einstellung des Handsenders erfolgt
mittels eines hintergrundbeleuchtetem LCDDisplay mit
Navigationstaster, angezeigt werden Menüs für:
 HF und Audio Einstellungen,
 Akkuladestandsanzeige
 Frequenz und PowerLock.
 GainOffset Abstimmung zum Taschensender
Das Gehäuse besteht aus Metall.
Der An/AusSchalter kann im Menü gesperrt werden.
Technische Mindestanforderungen:
Mikrofonkapsel: Kondensator
Richtcharakteristik: Superniere
Eigenrauschen max. 120 dBV (A)
HF Ausgang: Einzelband, Antenne Integriert
Frequenzbereich: UHF, 516  865 MHz
Sendeleistung: 1 mW, 10 mW schaltbar
Übertragungsbereich: 30 Hz bis 20 kHz (+ 1 dB)
Dynamikbereich: 120 dB
BatterieTyp: LiIon Akku oder Standard Batterie
Standzeit (10mW): >10h mit LiIonAkku
9h mit Alkaline Batterie
Gewicht max.: 380g ohne Batterie/Akku
Gehäuse: Metall
Inklusive: 1 Satz OriginalAkku
Mikrofonstativklammer
Aufbewahrungstasche
Montage: Betriebsfertig mit allem benötigten Klein und
Befestigungsmaterial und Zubehör eingerichtet, sowie
nach Nutzeranforderung konfiguriert und parametriert,
inkl. Abstimmungen mit den beteiligten Gewerken und der
Objektüberwachung.
Angebot:
Fabrikat: [#TB1Fabrikat:#]....................
Typ: [#TB2Typ:#]....................
02.050 Empfangsantenne USt. [%]
19%
Menge
2,00
Einheit
Stk
Für das drahtlose Mikrofonsystem.
Technische Anforderungen:
Anschlüsse: BNC
Montage: Betriebsfertig mit allem benötigten Klein und
Befestigungsmaterial und Zubehör am Antennenverteiler
im 19" Rack installiert und angeschlossen, nach
Nutzeranforderung konfiguriert und parametriert, inkl.
Abstimmungen mit den beteiligten Gewerken und der
Objektüberwachung.
Angebot:
Fabrikat: [#TB1Fabrikat:#]....................
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stk
Gesamtpreis [EUR]
................
75
Typ: [#TB2Typ:#]....................
02.060 Antennenverteiler USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Stk
Aktiver Antennenverteiler für drahtlos
Mikrofonanwendungen.
Erweiterung eines drahtlosen Mikrofonsystems durch das
aktive Aufteilen eines Antennenpaares auf bis zu vier
Ausgänge je Antennenpaar.
DurchschleifAntenneneingang zum Kaskadieren.
Technische Anforderungen:
Frequenzbereich: Nach Angabe AG vier Varianten von
470 1805 MHz
Eingang: BNC Durchschleifeingang für ein
Antennenpaar (Antenne A, B)
Antennenmontage: Frontmontage der Empfangsantennen
Ausgang: BNC, aktive Verteilung auf vier Ausgänge
(jeweils Antenne A und B)
Stromversorgung: 230V AC, 50Hz
Abmessungen: max.19" halbe Rackbreite max. 1HE
Montage: Betriebsfertig mit allem benötigten Klein und
Befestigungsmaterial und Zubehör im19" Rack installiert
und angeschlossen, Software aufgespielt und
eingerichtet, sowie nach Nutzeranforderung konfiguriert
und parametriert, inkl. Abstimmungen mit den
beteiligten Gewerken und der Objektüberwachung.
Angebot:
Fabrikat: [#TB1Fabrikat:#]....................
Typ: [#TB2Typ:#]....................
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stk
Gesamtpreis [EUR]
................
02.070 Mikrofonempfänger USt. [%]
19%
Menge
2,00
Einheit
Stk
Für drahtlos Mikrofonanwendung.
Digitaler AudioEmpfänger im UHF Band, 516  865 MHz.
Bis zu 22 Kanäle in einem Fernsehkanal gleichzeitig.
Die A/DWandlung des Audiosignals erfolgt mit 24Bit /
48kHz, die Übertragung kann verschlüsselt werden.
Gain Regelbereich von 18 dB bis +42 dB ist in 1 dB
Schritten inklusive einer MuteFunktion am Empfänger
einstellbar.
Bedienung und Einstellung des Empfängers mittels einer
Fronttastatur mit hintergrundbeleuchtetem LCDDisplay,
die Helligkeit und der Kontrast sind einstellbar.
Angezeigt werden:
 Gruppe/Kanal/Sendefrequenz/TV Kanal
 Netzwerkaktivität
 Audiosignalpegel
 Gaineinstellung
 Frequenz/PowerLock
 LEDs informieren über HFSignalfeldstärke,
Audiopegel.
 Netzwerkaktivität
Symmetrischer Ausgang mit umschaltbarem Ausgangspegel
(Mic/LinePegel).
Zwei rückseitige BNCAnschlüsse zum Antennenanschluß.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stk
Gesamtpreis [EUR]
................
76
Technische Mindestanforderungen:
Frequenzbereich: min: UHF, 516	865 MHz
Kanalanzahl: bis zu 22 Kanäle in einem TVKanal
HFEingang: Wellenwiderstand 50 Ohm (BNC)
Audioausgang: Mic Line umschaltbar, +18dBV
(XLR/Line), 12dBV (XLR/Mic)
Mic/LineSchalter: 30dB Dämpfung
Ausgangsimpedanz: 100Ohm (sym. XLR)
Latenz: <2,9ms
Übertragungsbereich: 20 Hz bis 20 kHz(+/1dB)
Dynamikbereich: 120 dB
Abmessungen: max. 19" Rackeinbau halbe Rackbreite,
1HE, zwei Empfänger können mit zum
Lieferumpfang gehörenden Befestigungs
elementen nebeneinander in einem 19"
Rack montiert werden 1HE
Gehäuse: Metall
Stromversorgung: 230V AC, 50Hz
Montage: Betriebsfertig mit allem benötigten Klein und
Befestigungsmaterial und Zubehör im19" Rack installiert
und angeschlossen, Software aufgespielt und
eingerichtet, sowie nach Nutzeranforderung konfiguriert
und parametriert, inkl. Abstimmungen mit den
beteiligten Gewerken und der Objektüberwachung.
Angebot:
Fabrikat: [#TB1Fabrikat:#]....................
Typ: [#TB2Typ:#]....................
02.080 Akku Ladegerät USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Stk
Ladegerät mit zwei Ladeschächten für vorbenannte
Mikrofon Hand bzw. Taschensender bzw. zum System
passende LiIon Akkus. Die Akkus können zum LAden in
den Mikrofonsendern verbleiben.
Je Ladeschacht eine Akku Zustandsanzeige.
Technische Mindestanforderungen:
Ladegerät: Zwei Ladeschächte wahlweise für je einen
Handsender, Taschensender oder
Einzelakku
Anzeige: Je Ladeschacht eine Akku Zustands
Anzeige mit Anzeige für die Zustände voll,
muss geladen werden und Fehler
Stromversorgung: 230V/50Hz
Montage: Betriebsfertig mit allem benötigten Klein und
Befestigungsmaterial und Zubehör auf dem Dozentenpult
installiert und angeschlossen, nach Nutzeranforderung
konfiguriert und parametriert, inkl. Abstimmungen mit
den beteiligten Gewerken und der Objektüberwachung.
Angebot:
Fabrikat: [#TB1Fabrikat:#]....................
Typ: [#TB2Typ:#]....................
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stk
Gesamtpreis [EUR]
................
77
02.090 Audioverstärker USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Stk
Niederohmiger 2Kanal Audio Verstärker, Mono/Stereo
umschaltbar
Technische Mindestanforderungen:
Ausgangsleistung: 2 x 50W an 8/ oder 4 Ohm
Frequenzbereich: 20Hz  20kHz (+0/ 3 dB, 1W, 1kHz)
Dynamikbereich: 88 dB
Eingänge: 2 x Line unsymmetrisch
Ausgänge: 2 x Klemmen für LS
Stomversorgung: 230V / 50Hz
Abmessungen: max. 19" mit halber Rackbreite, max.
Tiefe 320mm, max. Höhe 1HE
Montage: Betriebsfertig mit allem benötigten Klein und
Befestigungsmaterial und Zubehör im19" Rack installiert
und angeschlossen, Software aufgespielt und
eingerichtet, sowie nach Nutzeranforderung konfiguriert
und parametriert, inkl. Abstimmungen mit den
beteiligten Gewerken und der Objektüberwachung.
Angebot:
Fabrikat: [#TB1Fabrikat:#]....................
Typ: [#TB2Typ:#]....................
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stk
Gesamtpreis [EUR]
................
02.100 Wandlautsprecher USt. [%]
19%
Menge
2,00
Einheit
Stk
40 W  Aufbaulautsprecher in 8/ oder 4 Ohm Technik zur
Festinstallation in Innenräumen, abgestimmtes
Bassreflexgehäuse.
Wahlweise aktiv/passiv kontrollierter Lautsprecher für
natürliche und unverzerrte Wiedergabe von Sprache und
Musik.
Der Lautsprecher ist mit einem 11,4 cm großen
Fullrange HVC Treiber bestückt und hat
eine besonders breite Abstrahlung für eine
gleichmäßige Schallverteilung.
Technische Mindestanforderungen:
Belastbarkeit: 40 Watt
Impedanz: 8/ oder 4 Ohm
Übertragungsbereich: 80 Hz16 kHz ( 3 dB)
Empfindlichkeit: 87 dBSPL, 1W, 1m (Pink Noise)
Abmessungen: max. 170 x 330 x 185mm (H x B x T)
Anschlüsse: berührsichere abdeckbare Schraub
Klemmen
Wandhalter: integrierter Wandhalter mit der
Möglichkeit den Lautsprecher horizontal
oder vertikal zu betreiben und in beiden
Richtungen zu justieren
Gewicht: max. 5,0 kg
Farbe: Weiß oder schwarz nach Wahl des AG
Montage: Betriebsfertig mit allem benötigten Klein und
Befestigungsmaterial und Zubehör an der Wand
installiert und angeschlossen, nach Nutzeranforderung
konfiguriert und parametriert, inkl. Abstimmungen mit
den beteiligten Gewerken und der Objektüberwachung.
Angebot:
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stk
Gesamtpreis [EUR]
................
78
Fabrikat: [#TB1Fabrikat:#]....................
Typ: [#TB2Typ:#]....................
03 Steuerung EUR .........................
03.010 Mediensteuerungssystem USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Stk
Mediensteuerungssystem
Für die Steuerung und Visualisierung der Medientechnik,
frei programmierbares Steuerungszentrale mit einem
Echtzeitbetriebssystem.
Die Steuerungszentrale verfügt über alle derzeit
bekannten Schnittstellen in der Bild, Ton und
Gebäudetechnik. Aufgrund der Betriebssicherheit sind
keine beweglichen Teile, wie z.B. Lüfter oder
Festplatten sowie Komponenten aus der PC Technik
erlaubt.
Die Vernetzung mehrerer Systeme erfolgt über Standard
Ethernet und ist unbegrenzt.
Das Steuerungssystem verfügt über einen Webserver und
eine unlimitierte und kostenlose Steuerungssoftware, so
dass beliebige Windows oder Mac Rechner sowie Apple
Komponenten als Steuerungs und Visualisierungssystem
integriert werden können.
Im Grundsystem ist ein Monitorringsystem aller
vernetzten Komponenten enthalten. Eine Bedienung sowie
Monitorring der gesamten Anlagenteile bis auf
Einzelgeräteebene ist somit möglich.
Integrierte SNMPFunktionalität für die nahtlose
Integration in das ITManagementt. Die SNMPDaten sind
weitgehend frei programmierbar und stellen auch
zusätzliche Informationen der anderen medientechnischen
Komponenten zur Verfügung. Somit ist eine lückenlose
Überwachung der gesamten medientechnischen Anlage ohne
zusätzliche Softwarekomponenten möglich.
Die Programmarchitektur des Prozessors erlaubt es, dass
bis zu 10 Basisprogramme in Echtzeit parallel
ausgeführt werden. Diese Programme sind unabhängig
voneinander, d.h. bei Softwareänderungen eines
Basisprogrammes sind die anderen Programme im Ablauf
nicht betroffen. Bei Erweiterungen oder Änderungen
können Basisprogramme ohne Programmänderung auf einen
anderen Systemprozessor einfach kopiert werden.
Technische Mindestanforderungen:
Allgemein: Core 3 OS Prozessor
Unterstützung Smart GraphicsT
SDRAM 512 MB
Flash 4 GB bis 1 TB erweiterbar
Echtzeitbetriebssystem
IEEE 802.1X
SNMP Management
Vector floating point Coprozessor
Schnittstellen: 1x Ethernet 10/100 Mbps,
autoswitching,
negotiationg,discovery, full/half duple,
industrystandard TCP/IP stack, UDP/IP, CIP,
HDCP, SSL, IPV4, IPV6, IIS v6.0WebServer,
SMTP email client
1x Systembus, proprietäres Bus bis zu 1,3 km
Länge, 254 Netzwerkteilnehmer pro System
1x USBA 2.0 HID Maus und Keyboard
1x USBB für setup am Frontpanel
1x RS232/422/485 Schnittstelle bidirektional
Hardware und Softwarehandshake bis zu
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stk
Gesamtpreis [EUR]
................
79
115,2 kb Übertragung
2x RS232 Schnittstelle bidirektional
8x Uni RS232 bis 115,2 kB Übertragung oder
IR Steuerung
8x Relais 24 Volt
8x digitale Ein oder Ausgänge bzw. Analoge
Eingänge pro Port frei wählbar
1x KartenEinschub für SD oder SDHC
Speicherkarten bis 32 GB
Gehäuse: Metallgehäuse, 19" Rackeinbau 1 HE
Stromversorgung: 230V / 50Hz, Externes Netzteil im
Lieferumfang
Montage: Betriebsfertig mit allem benötigten Klein und
Befestigungsmaterial und Zubehör im 19" Rack
installiert und angeschlossen, Software aufgespielt und
eingerichtet, sowie nach Nutzeranforderung konfiguriert
und parametriert, inkl. Abstimmungen mit den
beteiligten Gewerken und der Objektüberwachung.
Geplantes Produkt
Fabrikat: Crestron
Typ: CP3
Oder gleichwertig
Angebot:
Fabrikat: [#TB1Fabrikat:#]....................
Typ: [#TB2Typ:#]....................
03.020 Ethernetswitch 8Port USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Stk
Netzwerkswitch mit 8 10/100/1000 Ports, davon 4 Ports
mit PoE 802.3at (PoE+), zur Vernetzung der medien
technischen Komponenten,
Technische Mindestanforderung:
Typ: Ethernet Netzwerkswitch
Ports: 8 Ports, 10/100/1000 BaseT
davon 4 Ports mit PoE+ 802.3at mit
je 30Watt
Lüftung: lüfterlos
Abmessungen: max. B 440mm, max. T 170mm
max. H 44mm,
19" Rackmontage 1HE
Montage: Betriebsfertig mit allem benötigten Klein und
Befestigungsmaterial und Zubehör im 19" Rack
installiert und angeschlossen, Software aufgespielt und
eingerichtet, sowie nach Nutzeranforderung konfiguriert
und parametriert, inkl. Abstimmungen mit den
beteiligten Gewerken und der Objektüberwachung.
Angebot:
Fabrikat: [#TB1Fabrikat:#]....................
Typ: [#TB2Typ:#]....................
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stk
Gesamtpreis [EUR]
................
80
03.030 Touchpanel 10" USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Stk
Multimediales Bedienmedium 10,1 Zoll Touch Panel.
Multimediales Touchpanel mit vollflächiger Glasplatte,
berührungsempfindlicher, aktiver LCD Bildschirm mit 10
Zoll AktivDisplay in Farbe. Zusätzlich fünf Soft
Tasten für den direkten Zugriff auf Funktionen. Jede
Tastenfunktion und Hinterleuchtung ist frei
programmierbar.
Das System ist über Ethernet mit der Zentraleinheit
verbunden. Die Stromversorgung erfolgt über PoE Class
3. Um Vandalismus und Diebstahl besser zu verhindern
ist ein verdeckt montierter Diebstahlschutz integriert.
Kundenspezifische Oberflächen können über eine
Grafiksoftware am PC erstellt werden. Die Integration
dynamischer Grafiken ist möglich und Adobe Flash
Objekte können eingefügt werden. Die Oberflächen werden
direkt im Gerät gespeichert und über einen internen
Grafikprozessor dargestellt. Die Integration von
Grafikdateien wie z.B. Raumgrundrisse etc. sowie ein
konfigurierbarer Bildschirmschoner sind möglich. Mit
Smart GraphicsT kann die Bedienung über Gesten,
Wischen, Drag&Drop, frei gestaltete Buttons, Slider
etc. auf einfachste und intuitive Art erfolgen.
Einbindung von FullMotionVideo, animierten
Rückmeldungen, MetaDaten, Auswahllisten.
Das System verfügt über ein Betriebssystem mit sehr
hoher Prozessorleistung, wie für Anwendungen wie
graphischen Oberflächen, Videostreaming etc. notwendig.
Ein schreibender Zugriff auf das System über die PC
Anwendungen ist nicht möglich. Der Schutz vor Viren
etc. wird so gewährleistet.
Im Gehäuse ist ein Lichtsensor für die automatische
Dimmung der Tastenbeleuchtungs und
Touchdisplayhelligkeit eingebaut.
Technische Mindestanforderungen:
Display: Farb Aktiv Matrix mit kapazitivem Touch,
Touchdiagonale 10,1 Zoll (257 mm)
Format: 16 : 10
Auflösung: 1.280 x 800 Bildpunkte
Helligkeit: 400 nits
Kontrast: 950:1
Farbtiefe: 24bit, 16,7 Mio.Farben
Beleuchtung: Edgelit LED
Betrachtungswinkel: H=+80, v=+80
Tasten: 5 x kapazitive Tasten mit Hinterleuchtung
1 x RESETTaste an der Rückseite
Grafikmodul: Smart GraphicsT
Speicher: 2 GB DDR3L RAM
4 GB Flash (Slot), 600 MB max.
Projektgröße
Kommunikation: Ethernet 10/100, TCP/IP, UDP/IP, CIP,
DHCP, SSL, TLS, SSH, SFTP, IEEE
802.1X, SNMP, IPv4 or IPv6, IEEE 802.3af
and 802.3at Typ 1
Anschlüsse: LAN PoE 8pin RJ45 mit 2 LEDAnzeigen,
10BaseT/100BaseTX Ethernet port, Power
over Ethernet
USB 2.0 Type A (for future use)
Stromversorgung: PoE Class 3 (12,95W) IEEE 802.3at
Typ 1 (802.3af)
Abmessungen: 260 x 168 x 39 mm (BxHxT)
Ausführung: Einbauversion, Rahmenfarbe weiß oder
schwarz nach Wahl des AG
Montage: Betriebsfertig mit allem benötigten Klein und
Befestigungsmaterial und Zubehör in separatem
Tischgehäuse auf dem Dozentenpult aufgestellt
installiert und angeschlossen, Software aufgespielt und
eingerichtet, sowie nach Nutzeranforderung konfiguriert
und parametriert, inkl. Abstimmungen mit den
beteiligten Gewerken und der Objektüberwachung.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stk
Gesamtpreis [EUR]
................
81
Geplantes Produkt
Fabrikat: Crestron
Typ: TSW1060
Oder gleichwertig
Angebot:
Fabrikat: [#TB1Fabrikat:#]....................
Typ: [#TB2Typ:#]....................
03.040 TischGehäuse für Touchpanel USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Stk
Erweiterungskit für das Multimedia Touchpanel TSW1060
zur Aufstellung auf einer ebenen Fläche.
Mit dieser Erweiterung wird das Touchpanel zu einem
Medium, welches z.B. auf den Tisch gestellt werden
kann.
Das Panel wird fest mit dem Tischgehäuse verbunden.
Technische Mindestanforderungen:
Abmessungen; (B x H x T) 200 x 105 x 131 mm
Neigung: Fix 38
Farbe: schwarz oder weiß nach Wahl des AG
Montage: Betriebsfertig mit allem benötigten Klein und
Befestigungsmaterial und Zubehör auf dem Dozentenpult
aufgestellt installiert und angeschlossen, nach
Nutzeranforderung konfiguriert und parametriert, inkl.
Abstimmungen mit den beteiligten Gewerken und der
Objektüberwachung.
Geplantes Produkt
Fabrikat: Crestron
Typ: TSW1060TTK
Oder gleichwertig
Angebot:
Fabrikat: [#TB1Fabrikat:#]....................
Typ: [#TB2Typ:#]....................
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stk
Gesamtpreis [EUR]
................
03.050 Tastenbedienfeld USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Stk
Zur Bedienung der medientechnischen Einrichtung. Die
Bedienung erfolgt über 15 frei beschriftbare Tasten
bzw. fünf Zusatztasten sowie einen Drehknopf. Die frei
beschriftbaren Tasten sowie der Drehknopf verfügen über
eine Rückmeldung in Echtzeit. Beliebige Funktionen
können den Tasten bzw. dem Drehknopf in der
Programmierung zugeordnet werden.
Um eine optimale Bedienung zu gewährleisten, sind die
Bedientasten sowie der Drehknopf im Hintergrund
beleuchtet. Über einen internen Lichtsensor wird die
Lichtstärke der Raumumgebung automatisch angepasst.
Technische Mindestanforderungen:
Bedienmöglichkeiten: 15 x Tasten mit LED Feedback
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stk
Gesamtpreis [EUR]
................
82
15 x Beschriftungsfelder
5 x Navigationstasten
1 x Drehknopf mit LED Rückmeldung
1 x interner Lichtsensor
Abmessungen: (B x H x T) 172 x 114 x 56mm
Anschlüsse: 1x Systembus der Mediensteuerung
1x LAN mit PoE, RJ45
Stromversorgung: PoE 802.3at
Gehäuse: Metallgehäuse, Farbe weiß oder
Schwarz nach Wahl des AG
Montage: Betriebsfertig mit allem benötigten Klein und
Befestigungsmaterial und Zubehör in bauseitigem
Dozentenpult (Ausschnitt 143 x 87mm) installiert und
angeschlossen, Software aufgespielt und eingerichtet,
sowie nach Nutzeranforderung konfiguriert und
parametriert, inkl. Abstimmungen mit den beteiligten
Gewerken und der Objektüberwachung.
Geplantes Produkt
Fabrikat: Crestron
Typ: MPB20
Oder gleichwertig
Angebot:
Fabrikat: [#TB1Fabrikat:#]....................
Typ: [#TB2Typ:#]....................
03.060 230 Schaltmodul USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Stk
230 Schaltmodul
Zum Schalten von zwei Stromkreisen 230V/5A.
Fernbedienung erfolgt über den Systembus der
Mediensteuerung
Technische Mindestanforderungen:
Eingang: 1x 230V / 10A
Ausgänge: 2x 230V / 5A
Steuerung: Systembus der Mediensteuerung
Gehäuse: Berührungssicher
Montage: Betriebsfertig mit allem benötigten Klein und
Befestigungsmaterial und Zubehör im 19 Rack installiert
und angeschlossen, nach Nutzeranforderung konfiguriert
und parametriert, inkl. Abstimmungen mit den
beteiligten Gewerken und der Objektüberwachung.
Angebot:
Fabrikat: [#TB1Fabrikat:#]....................
Typ: [#TB2Typ:#]....................
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stk
Gesamtpreis [EUR]
................
83
03.070 USB Umschalter USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Stk
USBUmschalter mit integriertem USBHub, Host und
peripherem Emulationsmodus, zur Unterbrechung der
Verbindung zwischen USBHost und USBPeripheriegeräten.
Technische Mindestanforderungen
Eingänge: 2x USB Typ B, Umschaltung
Ausgänge: 4x USB Typ A, USBHUB
Steuerung: über potentialfreie Schaltkontakte
USB: USB 2.0, Datenrate high speed 480 Mbps
Abmessungen: max. 19" Rackeinbau mit halber
Rackbreite, max. Höhe 1HE, max. Tiefe
100mm
Stromversorgung: 230 V AC / 50Hz
Montage: Betriebsfertig mit allem benötigten Klein und
Befestigungsmaterial und Zubehör im 19" Rack
installiert und angeschlossen, Software aufgespielt und
eingerichtet, sowie nach Nutzeranforderung konfiguriert
und parametriert, inkl. Abstimmungen mit den
beteiligten Gewerken und der Objektüberwachung.
Angebot:
Fabrikat: [#TB1Fabrikat:#]....................
Typ: [#TB2Typ:#]....................
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stk
Gesamtpreis [EUR]
................
04 Grundausstattung EUR .........................
04.010 19" Technikrahmen
Dozentenpult
USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Stk
19" Technikrack zum Möbeleinbau
Technische Mindestanforderungen:
Abmessung: max. Höhe 560mm
max. Breite 500mm
max. Tiefe 510mm
Nutzhöhe: 19", 12 HE
Das 19"Rackkorpus ist für den Service aus dem
Medienpult herausziehbar. Hierfür ist er mit min. 4
Filzgleitern zu versehen. Alle Kabel sind mit
entsprechenden Zugentlastungen zu versehen.
Die Kabelführung im Schrank erfolgt hinten, so dass
alle Geräte von vorne zugänglich bleiben. Die
Verkabelung erfolgt in Verdrahtungs und Kabelkanälen.
Bei beweglichen Verbindungen ist darauf zu achten, dass
die Kabel nicht knicken, scheuern oder eingeklemmt
werden können. Alle nicht genutzten Höhen und
Teileinheiten sind mit Blindplatten zu versehen.
19" Rack inkl. dreier 8fach Steckdosenleisten (2x von
Mediensteuerung geschaltet, 1x ungeschaltet )
Servicesteckdose, Erdungsleisten, Phoenixleisten zur
Adaption der bauseitig verlegten starren Kabel für
Video, Audio und Steuerungssignale sowie
Netzzuleitungen. Lüftungsbleche, Gleitschienen für
große Geräte, Federmuttern.
Inkl. Einführung und Auflegen aller Anschlußkabel zur
Verbindung zum Bodentank.
2x 230V, Schukostecker
1x HDBaseT zum Projektor, RJ45 Stecker
1x HDBaseT zum LCD Display, RJ45 Stecker
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stk
Gesamtpreis [EUR]
................
84
1x HDBaseT zur Kamera 1, RJ45 Stecker
1x HDBaseT zur Kamera 2, RJ45 Stecker
1x CATKabel Videokonferenz, RJ45 Stecker
1x CATKabel Mediensteuerung, RJ45 Stecker
1x CATKabel LAN Dozenten PC, RJ45 Stecker
1x CATKabel LAN HNU Tischanschluss 2, RJ45 Stecker
2x bauseits verlegtes Kabel zu den Lautsprechern in
Kabelbaum integrieren, eine Kabelverlängerung von ca.
3,0m mit geeigneter Verbindung ist vorzusehen
Montage:
Betriebsfertig mit allem benötigten Klein und
Befestigungsmaterial und Zubehör im Dozentenpult.
Die Montage muss so erfolgen, dass eine
Revisionierbarkeit der technischen Einrichtung im Rack
schnell und ohne umständlichen Montageaufwand erfolgen
kann. Inkl. Abstimmungen mit den beteiligten Gewerken
und der Objektüberwachung.
Angebot:
Fabrikat: [#TB1Fabrikat:#]....................
Typ: [#TB2Typ:#]....................
04.020 Tischanschlussfeld 1 USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Stk
Für den Anschluss externer Quellen ist ein
Anschlussfeld von ca. 230 x 130mm (BxT) als min. 2mm
Aluminiumplatte in ein bauseitiges Dozentenpult
(Ausschnitt 206 x 100 mm) einzubringen.
Das Anschlussfeld ist wie folgt auszurüsten:
1x 230V Schukosteckdose betriebsfertig
angeschlossen
1x ausziehbare HDMIKabel mit Stecker,
betriebsfertig angeschlossen an der Multimedia
Matrix
1x RJ45 Buchse zum Anschluss eines Touchpanel
über Ethernet, betriebsfertig angeschlossen am
Netzwerkswitch
1x ShowMe Taster mit LED Rückmeldung
(Quellenauswahl Visualizer), betriebsfertig
angeschlossen an der Mediensteuerung
1x Beschriftungsstreifen gem. Ziffer 4.9 der
Leistungsbeschreibung Anschlusssysteme
Die ausziehbaren Anschlusskabel sind so auszuführen,
dass sie bis zu 70 cm aus dem Anschlussfeld
herausgezogen werden können. Ein automatisches
aufrollen der Kabel ist nicht gefordert. Im hinteren
Teil des Medienpultes steht für die Überlängen ein
Kabelschacht zur Verfügung.
Montage: Betriebsfertig mit allem benötigten Klein und
Befestigungsmaterial und Zubehör in beigestelltem
Dozentenpult installiert und angeschlossen, nach
Nutzeranforderung konfiguriert und parametriert, inkl.
Abstimmungen mit den beteiligten Gewerken und der
Objektüberwachung.
Angebot:
Fabrikat: [#TB1Fabrikat:#]....................
Typ: [#TB2Typ:#]....................
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stk
Gesamtpreis [EUR]
................
85
04.030 Tischanschlussfeld 2 USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Stk
Für den Anschluss externer Quellen ist ein
Anschlussfeld von ca. 296 x 130mm (BxT) als min. 2mm
Aluminiumplatte in ein bauseitiges Dozentenpult
(Ausschnitt 272 x 100 mm) einzubringen.
Das Anschlussfeld ist wie folgt auszurüsten:
1x 230V Schukosteckdose betriebsfertig
angeschlossen
1x ausziehbare HDMIKabel mit Stecker,
betriebsfertig angeschlossen an der Multimedia
Matrix
1x RJ45 Buchse HNULAN, betriebsfertig ange
schlossen am Bodentankanschluss HNULAN
1x Anschlussmodul 2Fach USB Typ A 3.0,
betriebsfertig angeschlossen an beigestelltem
PCSystem
2x ShowMe Taster mit LED Rückmeldung
(Quellenauswahl HDMI / PC), betriebsfertig
angeschlossen an der Mediensteuerung
1x Beschriftungsstreifen gem. Ziffer 4.9 der
Leistungsbeschreibung Anschlusssysteme
Die ausziehbaren Anschlusskabel sind so auszuführen,
dass sie bis zu 70 cm aus dem Anschlussfeld
herausgezogen werden können. Ein automatisches
aufrollen der Kabel ist nicht gefordert. Im hinteren
Teil des Medienpultes steht für die Überlängen ein
Kabelschacht zur Verfügung.
Montage: Betriebsfertig mit allem benötigten Klein und
Befestigungsmaterial und Zubehör in beigestelltem
Dozentenpult installiert und angeschlossen, nach
Nutzeranforderung konfiguriert und parametriert, inkl.
Abstimmungen mit den beteiligten Gewerken und der
Objektüberwachung.
Angebot:
Fabrikat: [#TB1Fabrikat:#]....................
Typ: [#TB2Typ:#]....................
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stk
Gesamtpreis [EUR]
................
04.040 Montageboard HDBaseT
Empfänger
USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Stk
Zur Montage des HDBaseT Empfängers und des
dazugehörigen Netzteils hinter dem Display.
Technische Mindestanforderungen:
Material: 3mm Metallplatte (Alu/Blech)
Abmessungen: ca. 330 x 280mm
Oberfläche: Pulverbeschichtet schwarz RAL 9004
Montage:
Betriebsfertig mit allem benötigten Klein und
Befestigungsmaterial und Zubehör hinter dem Display
montiert. Inkl. Abstimmungen mit den beteiligten
Gewerken und der Objektüberwachung.
Angebot:
Fabrikat: [#TB1Fabrikat:#]....................
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stk
Gesamtpreis [EUR]
................
86
Typ: [#TB2Typ:#]....................
05 Dienstleistungen EUR .........................
05.010 Pflichtenhefterstellung USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Stk
Pflichtenhefterstellung
Pflichtenheft Erstellung gemäß Leistungsbeschreibung
(4.16 Software und Pflichtenhefte, 5.1 Übergeordnetes
Management).
Inkl. allem erforderlichen Material und Zubehör, sowie
der Abstimmung mit der Objektüberwachung und dem
Nutzer.
Angebot:
Fabrikat: [#TB1Fabrikat:#]....................
Typ: [#TB2Typ:#]....................
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stk
Gesamtpreis [EUR]
................
05.020 Programmierung
Mediensteuerung
USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Stk
Programmierung Mediensteuerung
Programmierung der Mediensteuerung gemäß
Leistungsbeschreibung (4.16 Software und Pflichten
hefte, 5.1 Übergeordnetes Management).
Inkl. allem erforderlichen Material und Zubehör, sowie
der Abstimmung mit der Objektüberwachung und dem
Nutzer.
Angebot:
Fabrikat: [#TB1Fabrikat:#]....................
Typ: [#TB2Typ:#]....................
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stk
Gesamtpreis [EUR]
................
05.030 Programmierung Audio DSP USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Stk
Programmierung Audio DSP
Programmierung des Audio DSP gemäß
Leistungsbeschreibung (Software und Pflichtenhefte).
Inkl. allem erforderlichen Material und Zubehör, sowie
der Abstimmung mit der Objektüberwachung und dem
Nutzer.
Angebot:
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stk
Gesamtpreis [EUR]
................
87
Fabrikat: [#TB1Fabrikat:#]....................
Typ: [#TB2Typ:#]....................
05.040 Integration PC USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Stk
Integration eines beigestellten PC s
Ein von der HNU beigestellter PC ist in das
Dozentenpult (Bestellung HNU) und in die
medientechnische Installation zu integrieren.
Montage: Betriebsfertig mit allem benötigten Klein und
Befestigungsmaterial und Zubehör im Dozentenpult
installiert und angeschlossen, Software aufgespielt und
eingerichtet, sowie nach Nutzeranforderung konfiguriert
und parametriert, inkl. Abstimmungen mit den
beteiligten Gewerken und der Objektüberwachung.
Angebot:
Fabrikat: [#TB1Fabrikat:#]....................
Typ: [#TB2Typ:#]....................
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stk
Gesamtpreis [EUR]
................
05.050 Integration Visualizer USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Stk
Integration eines beigestellten Visualizer
Ein von der HNU beigestellter Visualizer ist in das
Dozentenpult (Bestellung HNU) und in die
medientechnische Installation zu integrieren.
Montage: Betriebsfertig mit allem benötigten Klein und
Befestigungsmaterial und Zubehör auf dem Dozentenpult
aufgestellt und angeschlossen, Software aufgespielt und
eingerichtet, sowie nach Nutzeranforderung konfiguriert
und parametriert, inkl. Abstimmungen mit den
beteiligten Gewerken und der Objektüberwachung.
Angebot:
Fabrikat: [#TB1Fabrikat:#]....................
Typ: [#TB2Typ:#]....................
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stk
Gesamtpreis [EUR]
................
05.060 Unterstützung bei der
Bemusterung der
Videokonferenz
USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Stk
Unterstützung bei der Bemusterung der Videokonferenz
Einrichtung
Nach erfolgter Montage der medientechnischen
Einrichtung erfolgt über einen Zeitraum von ca. einer
Woche die Bemusterung diverser Videokonferenzsysteme.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stk
Gesamtpreis [EUR]
................
88
Für die Integration der zu bemusternden Videokonferenz
systeme in die erstellte medientechnische Anlage ist
ein technischer Support durch den Errichter der
medientechnischen Einrichtung erforderlich.
Die Organisation der Bemusterung erfolgt durch das
Ingenieurbüro in Abstimmung mit der HNU und dem
Errichter der medientechnischen Anlage. Es werden ca.
fünf Videokonferenzsysteme bemustert.
Montage: Betriebsfertig mit allem benötigten Klein und
Befestigungsmaterial und Zubehör im19" Rack installiert
und angeschlossen, Software aufgespielt und
eingerichtet, sowie nach Nutzeranforderung konfiguriert
und parametriert, inkl. Abstimmungen mit den
beteiligten Gewerken und der Objektüberwachung.
Angebot:
Fabrikat: [#TB1Fabrikat:#]....................
Typ: [#TB2Typ:#]....................
05.070 Integration Videokonferenz USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Stk
Integration einer beigestellten Videokonferenz
Einrichtung
Eine beigestellte Videokonferenz ist nach erfolgter
Bemusterung in das Dozentenpult (Bestellung HNU) und in
die medientechnische Installation (Signalwege und
Steuerung) zu integrieren.
Montage: Betriebsfertig mit allem benötigten Klein und
Befestigungsmaterial und Zubehör im 19" Rack
installiert und angeschlossen, Software aufgespielt und
eingerichtet, sowie nach Nutzeranforderung konfiguriert
und parametriert, inkl. Abstimmungen mit den
beteiligten Gewerken und der Objektüberwachung.
Angebot:
Fabrikat: [#TB1Fabrikat:#]....................
Typ: [#TB2Typ:#]....................
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stk
Gesamtpreis [EUR]
................
05.080 Reinigung USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Stk
Reinigung
Reinigung der installierten Anlage gemäß
Leistungsbeschreibung (Reinigung).
Inkl. allem erforderlichen Material und Zubehör.
Angebot:
Fabrikat: [#TB1Fabrikat:#]....................
Typ: [#TB2Typ:#]....................
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stk
Gesamtpreis [EUR]
................
89
05.090 Inbetriebnahme USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Stk
Inbetriebnahme des zuvor genannten Systems, inklusive
der Erstellung eines Messprotokolls gemäß
Leistungsbeschreibung (Messungen und Protokollierung).
Inkl. allem erforderlichen Material und Zubehör, sowie
der Abstimmung mit den beteiligten Gewerken und der
Objektüberwachung.
Angebot:
Fabrikat: [#TB1Fabrikat:#]....................
Typ: [#TB2Typ:#]....................
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stk
Gesamtpreis [EUR]
................
05.100 Dokumentation USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Stk
Erstellung der Dokumentation für die zuvor genannte
Anlage gemäß Leistungsbeschreibung
(Dokumentationsstandard).
Übergabe der Programmier und Konfigurationssoftware
des angebotenen Videokreuzschienen und Medien
steuerungs und AudioDSP Systems mit allen
erforderlichen Projektdateien.
Inkl. allem erforderlichen Material und Zubehör, sowie
der Abstimmung mit der Objektüberwachung.
Angebot:
Fabrikat: [#TB1Fabrikat:#]....................
Typ: [#TB2Typ:#]....................
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stk
Gesamtpreis [EUR]
................
05.110 Einweisung USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Stk
Einweisung für die zuvor genannte Anlage gemäß
Leistungsbeschreibung (Einweisungen).
Inkl. allem erforderlichen Material und Zubehör, sowie
der Abstimmung mit der Objektüberwachung und dem
Nutzer.
Angebot:
Fabrikat: [#TB1Fabrikat:#]....................
Typ: [#TB2Typ:#]....................
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stk
Gesamtpreis [EUR]
................
90
91
KRITERIENKATALOG
Ausschreibung
14.05.2018
Verfahren: 2018UWM000003  Videokonferenz Raumlösung für die Hochschule für
angewandte Wissenschaften NeuUlm  Medientechnik
EIGNUNGSKRITERIEN
1 Ausschlussgründe nach  31 UVgO i.V.m.  123, 124 GWB
Gewichtung: 0,00%
1.1 Hinweis
Hinweis:
Ein Eintrag zu den folgenden Punkte erfolgt erst bei der Angebotsprüfung durch den Auftraggeber, es ist kein Eintrag durch den
Bieter
zulässig.
1.2 Ausschlussgründe entsprechend  123 GWB
Der Auftraggeber hat keine Kenntnis von zwingenden Ausschlussgründen entsprechend 123 GWB?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
1.3 Ausschluss entsprechend  124 GWB
Der Auftraggeber hat keine Kenntnis von fakultativen Ausschlussgründen entsprechend  124 GWB, die zum Ausschluss führen?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
Kriterienkatalog  1/2
92
KRITERIENKATALOG
Ausschreibung
14.05.2018
Verfahren: 2018UWM000003  Videokonferenz Raumlösung für die Hochschule für
angewandte Wissenschaften NeuUlm  Medientechnik
LEISTUNGSKRITERIEN
Kriterienkatalog  2/2
93
Name Dateiname Größe MIMEType
hnu 27321 lb01 a hnu 27321 lb01 a.pdf 994,26 KB application/pdf
hnu 27321 lp68 tp01 a hnu 27321 lp68 tp01 a.pdf 134,51 KB application/pdf
hnu 27321 gr01 aA2 hnu 27321 gr01 aA2.pdf 425,91 KB application/pdf
hnu 27321 bavs 01 aA0 hnu 27321 bavs 01 aA0.pdf 213,89 KB application/pdf
hnu 27321 Videokonferenz kz01 hnu 27321 Videokonferenz kz01.pdf 61,59 KB application/pdf
hnu 27321 pult mo01 cA1 hnu 27321 pult mo01 cA1.pdf 204,79 KB application/pdf
hnu 27321 kam mo02A2 hnu 27321 kam mo02A2.pdf 239,85 KB application/pdf
180502 hnu 27321 b 01 180502 hnu 27321 b 01.pdf 83,02 KB application/pdf
94
Source: 4 http://www.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/healyhudson/2018/05/121d69e6-9d39-4c1d-87e8-04203f5c0d62.html
Data Acquisition via: p8000000
--------------------------------------------------------------------------------
             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
Ausschreibung ausschreibung Ausschreibungen Ingenieure Öffentliche Ausschreibungen Datenbank Öffentliche Ausschreibungen Architekten Öffentliche Ausschreibungen Bau