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Ausschreibung: Universal-Prüfmaschine - DE-Freising
Apparate und Geräte zum Prüfen und Testen
Dokument Nr...: 861109-2018 (ID: 2018052212052447528)
Veröffentlicht: 22.05.2018
*
  UT_0001_Universal-Prüfmaschine
Hochschule WeihenstephanTriesdorf
Am Hofgarten 4
85354 Freising
Deutschland
UT_0001_UniversalPrüfmaschine
Öffentliche Ausschreibung
ProjektNr.: 2018000181
Vergabeunterlagen
Inhaltsverzeichnis
Vergabeunterlagen...............................................................................................................
............................................ 1
Projektinformation
................................................................................................................................
.................... 1
Vergabeunterlagen...............................................................................................................
.................................... 2
Bewerbungsbedingungen
UVgO...................................................................................................................... 2
1. Gegenstand der Auftragsvergabe
........................................................................................................ 2
2. Angebotsabgabe
................................................................................................................................
.. 2
2.1. Fristen
................................................................................................................................
............... 2
2.2. Form des Angebots
........................................................................................................................... 3
2.2.1. Einfache
Textform........................................................................................................................
.. 3
2.2.2. Elektronische Signatur
................................................................................................................... 3
2.3. Weitere Festlegungen zur
Angebotsabgabe..................................................................................... 3
2.4. Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmer und verbundene Unternehmen.................................... 6
2.4.1.
Bietergemeinschaften............................................................................................................
......... 6
2.4.2. Unterauftragnehmer
....................................................................................................................... 7
2.4.3. Verbundene
Unternehmen............................................................................................................. 7
2.5. Wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen ...............................................................................
8
3. Prüfung und Wertung der
Angebote..................................................................................................... 8
3.1. Formale Vollständigkeit und Richtigkeit
............................................................................................ 8
3.2. Eignung der
Bieter..........................................................................................................................
... 8
3.3. Angemessenheit der Preise
.............................................................................................................. 9
3.4. Wirtschaftlichkeit
...............................................................................................................................
9
4. Bevorzugte
Bieter..........................................................................................................................
....... 9
5. Abschluss des
Vergabeverfahrens....................................................................................................... 10
6. Kommunikation im
Vergabeverfahren.................................................................................................. 10
Angebotsaufforderung............................................................................................................
.......................... 11
Eigenerklärung
................................................................................................................................
................. 12
Gewerbezentralregister
................................................................................................................................
.... 14
1. Name des Unternehmens
.................................................................................................................... 14
2.
Unternehmensform................................................................................................................
............... 14
3. Juristische
Personen/Personenvereinigungen..................................................................................... 14
4. Natürliche Person / GbR
...................................................................................................................... 15
Struktur Bieter
................................................................................................................................
.................. 16
1. Die Teilnahme am Verfahren erfolgt
als:.............................................................................................. 16
2. Folgende Unternehmen sind Mitglieder der Bietergemeinschaft: ........................................................ 16
3. Bevollmächtigter
Vertreter:................................................................................................................... 17
4. Weitere Angaben zu verbundenen Unternehmen oder Unterauftragnehmern:.................................... 17
AGB der Hochschule Weihenstephan-Triesdorf
.............................................................................................. 18
Scientology.....................................................................................................................
.................................. 19
Produkte/Leistungen
................................................................................................................................
................ 21
i
Kriterienkatalog
................................................................................................................................
........................ 26
Anlagen
................................................................................................................................
.................................... 32
ii
VERFAHRENSINFORMATIONEN
Ausschreibung
15.05.2018
Verfahren: 2018000181  UT_0001_UniversalPrüfmaschine
INFORMATIONEN ZUR AUSSCHREIBUNG
Beschaffung einer UniversalTestmaschine mit einer Prüfkraft bis 50kN zur Durchführung der studentischen Praktika und
Projektarbeiten. Für dieses Projekt stehen max. 50.000,  (brutto) zur Verfügung.
INFORMATIONEN
ALLGEMEIN
Auftragsname UT_0001_UniversalPrüfmaschine
Vergabeart Öffentliche Ausschreibung
Auftraggeber Hochschule WeihenstephanTriesdorf
Liefer/Ausführungsort 91746 Weidenbach
VERFAHREN
Losweise Vergabe Nein
Zuschlagskriterium Wirtschaftlichstes Angebot
Berechnungsmethode: Freie Verhältniswahl Preis/Leistung
Gewichtung: 60%: 40%
Nebenangebote Nebenangebote sind nicht zugelassen
TERMINE
Frist Bieterfragen 11.06.2018 23:59
Angebotsfrist 18.06.2018 23:59:00
Bindefrist 19.07.2018
ANGEBOTE
Verwendung elektronischer
Mittel
Die Einreichung der Angebote/Teilnahmeanträge darf nur elektronisch erfolgen
URL für elektronische Angebote https://www.auftraege.bayern.de
Zulässige Signaturen Textform nach 126b BGB
ELEKTRONISCHE TEILNAHME
BROWSEREINSTELLUNGEN
Verwenden Sie zur Navigation in eVergabe nur die Menüpunkte der Anwendung. Wenn Sie über die Browser
Schaltflächen navigieren, werden die Informationen nicht zum AnwendungsServer übertragen und eVergabe zeigt ggf.
eine falsche Seite an. Eventuell gehen Daten verloren!
Sicherheitseinstellungen an Ihrem Browser:
 JavaScript muss aktiviert sein
 Cookies (insbesondere Sitzungscookies) müssen erlaubt sein
 PopUps müssen erlaubt sein
 Internet Explorer Version 10 und höher, Mozilla Firefox oder Safari als mögliche Browser
 Internet Explorer 11 nur ohne die Einstellung "Kompatibilitätsansicht"
Mit dem Assistenten (evtl. mit Symbol einblenden) werden Sie durch die Arbeitsschritte des Angebots geführt.
ANGEBOT ERSTELLEN UND ABGEBEN
Nachdem alle Arbeitsschritte erledigt sind, klicken Sie im Assistenten auf "Angebot abgeben" und geben im Feld
"Unterschrift des Angebotsersteller(in)" den Unterzeichner an. Zum Abgeben des Angebots klicken Sie in der Menüzeile
auf "Angebot abgeben". Damit ist die Textform nach  126b BGB erfüllt.
Soweit oben unter Angebote / Zulässige Signaturen eine qualifizierte elektronische Signatur oder eine
fortgeschrittene elektronische Signatur angegeben ist, müssen Sie Ihr Angebot entsprechend elektronisch signieren.
Der genaue Ablauf und die Anforderungen an die benötigten Komponenten sind im BieterHandbuch erläutert.
Nach erfolgreicher elektronischer Angebotsabgabe erhalten Sie Ihr Angebot als PDFDatei.
KOMMUNIKATION
Die Kommunikation mit der Vergabestelle, insbesondere zu Nachforderungen, sowie das Stellen von Bieterfragen erfolgt
ausschließlich
im jeweiligen Verfahren über den Bieterassistenten unter "Nachrichten".
Sie erhalten hierzu unmittelbar eine Benachrichtigung per EMail. Bitte prüfen Sie in diesem Fall Ihren Posteingang unter
"Nachrichten" und bestätigen dort die Kenntnisnahme.
Verfahrensinformationen  1/1
1
Projekt-Nr.:
Aktenzeichen:
Projektname:
Bewerbungsbedingungen
1. Gegenstand der Auftragsvergabe
2. Angebotsabgabe
2.1. Fristen
Die Angebotsfrist endet am Uhr. Der Bieter kann sein Angebot nur bis
zum Ablauf der Angebotsfrist zurückziehen oder berichtigen.
Die Bindefrist beginnt mit dem Ablauf der Angebotsfrist. Der Auftraggeber wird den Zuschlag
spätestens am erteilen. Der Bieter ist bis dahin an sein Angebot gebunden.
Die Frist für Bieterfragen endet am Uhr.
Fragen, die nicht rechtzeitig eingehen werden grundsätzlich nicht beantwortet.
Beschaffung einer Universal-Testmaschine mit einer Prüfkraft bis 50kN zur Durchführung der
studentischen Praktika und Projektarbeiten.
Für dieses Projekt stehen max. 50.000,-  (brutto) zur Verfügung.
18.06.2018 23:59:00
19.07.2018
11.06.2018 23:59
2018000181
UT_0001_Universal-Prüfmaschine
2
2.2. Form des Angebots
Das Angebot ist in elektronischer Form abzugeben.
Konventionelle schriftliche Angebote in Papierform werden nicht berücksichtigt.
Die Angebotserstellung erfolgt komplett über die Ausschreibungsplattform eVergabe. Sie
können die online-Bearbeitung des Angebots jederzeit unterbrechen und sich dann wieder
über Ausschreibungsplattform in Ihren Angebotsassistenten (durch Auswahl der
entsprechenden Ausschreibung) einwählen.
Die erforderlichen Arbeitsschritte zur Erstellung eines elektronischen Angebots sind im
Bieter-Handbuch dargestellt.
Die Vergabestelle hat für die rechtsgültige Abgabe der Angebote entweder ein zwingendes
Formerfordernis oder mehrere alternativ gültige Formerfordernisse vorgegeben, die Ihnen im
Schritt Angebot unterschreiben zur Auswahl angeboten werden:
Einfache Textform
Bei Auswahl der Textform nach  126b BGB genügt die Angabe eines Angebotserstellers im
dafür vorgesehenen Feld und die anschließende Bestätigung über den Button
Unterschreiben.
Elektronische Signatur
Bei Auswahl einer elektronischen Signatur müssen Sie Ihr Angebot noch mit einer
fortgeschrittenen oder qualifizierten elektronischen Signatur gemäß  2 Nr. 2. und Nr. 3 des
Gesetzes über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen versehen.
Bitte beachten Sie hierfür die im Assistenten beschriebene Vorgehensweise.
Der genaue Ablauf und die Anforderungen an die benötigten Komponenten sind im
Bieter-Handbuch erläutert.
2.3. Weitere Festlegungen zur Angebotsabgabe
 Das Angebot muss vollständig sein.
Alle geforderten Leistungsmerkmale müssen angeboten werden und in den
angebotenen Preispositionen enthalten sein.
3
Alle Nebenkosten, die bei der Erbringung der Leistungen entstehen, müssen in der
Preiskalkulation berücksichtigt sein, sofern sie in den Vergabeunterlagen nicht
gesondert abgefragt werden.
 Die Preise im Angebot sind in Euro anzugeben. Die Auftragserteilung und die
Zahlungen erfolgen ebenfalls in Euro.
 Entspricht der Gesamtbetrag einer Position nicht dem Ergebnis der Multiplikation von
Mengenansatz und Einheitspreis, so ist der Einheitspreis maßgebend.
 Der Aufbau des Angebots ergibt sich aus den Vergabeunterlagen. Es sind
ausschließlich die von der Vergabestelle elektronisch zur Verfügung gestellten
Vergabeunterlagen in der zuletzt gültigen Fassung zu verwenden.
 Die geforderten Unterlagen sind dem Angebot bis zum Ablauf der Angebotsfrist
beizufügen, es sei denn es ergibt sich aus den Vergabeunterlagen im Übrigen etwas
anderes.
Nachweise, die bei Angebotsabgabe zu erbringen sind, müssen in der eVergabe im
Arbeitsschritt Eigene Anlagen elektronisch beigefügt werden. Bitte beachten Sie,
dass Dateien hinsichtlich Größe und Benennung Beschränkungen unterliegen, auf die
in der eVergabe gesondert hingewiesen wird.
 Der Auftraggeber behält sich nach Maßgabe des  41 Abs. 2 UVgO vor, Bieter bis zum
Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist dazu aufzufordern, unternehmensbezogene
Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren oder fehlende oder
unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Durch diese Regelung wird der Auftraggeber weder verpflichtet, noch ein Anspruch der
Bieter auf Nachreichung, Vervollständigung oder Korrektur von Erklärungen und
Nachweisen begründet.
Wenn der Auftraggeber von den genannten Möglichkeiten keinen Gebrauch macht,
werden unvollständige oder fehlerhafte Angebote ausgeschlossen.
 Bitte beachten Sie, dass Verweise auf Datenträger, Literatur, Broschüren usw. nur als
ergänzende Informationen angesehen werden und die geforderten Antworten und
Erklärungen nicht ersetzen. Sie werden nicht bewertet.
 Änderungen und Ergänzungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig und führen
zum Ausschluss des Angebots.
Das gilt insbesondere dann, wenn das Angebot die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen des Bieters enthält.
4
Bitte bedenken Sie, dass auch ein von Ihnen beigefügtes Begleitschreiben oder
Ausführungen in einem geforderten Konzept etc. die Vergabeunterlagen in diesem
Sinne ändern können.
 Sofern Nachweise oder Erklärungen gefordert sind, die ein Bieter eines europäischen
Mitgliedstaates objektiv nicht beibringen kann, werden vergleichbare Nachweise oder
Erklärungen nach dem Recht des Sitzes des Bieters anerkannt.
 Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse sind in den Angebotsunterlagen entsprechend
kenntlich zu machen. Im Angebot ist anzugeben, ob für den Gegenstand des Angebots
gewerbliche Schutzrechte bestehen oder vom Bieter oder anderen beantragt sind.
 Sämtliche Unterlagen sind in der gemäß den Vergabeunterlagen geforderten Form
einzureichen. Unterlagen die nicht der vorgegebenen Form entsprechen, gelten als
nicht abgegeben.
 Das Angebot mit allen Anlagen ist in deutscher Sprache abzufassen.
Angebotsunterlagen in einer anderen Sprache bleiben unberücksichtigt.
 Die Bieter haben auf erkannte Widersprüche und Fehler in den Vergabeunterlagen
hinzuweisen.
 Konkretisieren die Antworten des Auftraggebers auf Bieterfragen die
Vergabeunterlagen, werden die Antworten Bestandteil und Gegenstand der
Vergabeunterlagen. Maßgeblich sind jeweils die zeitlich letzten Antworten des
Auftraggebers.
 Für die Erstellung des Angebots wird keine Vergütung gewährt. Dem Angebot
beigefügte Unterlagen, Muster usw. gehen, sofern nichts anderes vereinbart, ohne
Anspruch auf Vergütung in das Eigentum des Auftraggebers über.
 Die Vergabeunterlagen dürfen nur zur Erstellung des Angebotes verwendet werden.
Jede Weitergabe oder Veröffentlichung (auch auszugsweise) der Vergabeunterlagen
ohne schriftliche Zustimmung des Auftraggebers ist unzulässig.
Der Bieter hat auch nach Beendigung des Verfahrens über die ihm bekannt
gewordenen vertraulichen Informationen des Auftraggebers Verschwiegenheit zu
wahren. Bei Verzicht auf eine Angebotsabgabe oder für den Fall, dass das Angebot
den Zuschlag nicht erhält, sind alle Ausschreibungsunterlagen zu vernichten.
 Für das Ausschreibungsverfahren gilt deutsches Recht.
 Soweit sich aus den Vergabeunterlagen nichts anderes ergibt, gelten die Allgemeinen
Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der derzeit
gültigen Fassung nachrangig zu den Regelungen in den Vergabeunterlagen.
5
 Falls während der Angebotsphase ein Korrekturzyklus erforderlich sein sollte, verlieren
automatisch mit Einleitung des Korrekturzyklus alle bis dahin abgegebenen Angebote
ihre Gültigkeit. Zur Erreichbarkeit des Bieters für diese Fälle siehe Tz. 6 unten. Falls
ein Angebot aufrechterhalten werden soll, muss es über den Bieterassistenten erneut
abgegeben werden. Hierzu kann eine automatisch angelegte Kopie des bisherigen
Angebots als gültiges Angebot bestätigt werden.
2.4. Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmer und verbundene Unternehmen
Bietergemeinschaften
Die Angebotsabgabe ist durch Einzelbieter und Bietergemeinschaften möglich, soweit die
Bildung der Bietergemeinschaft kartell- und wettbewerbsrechtlich zulässig ist. Das Vorliegen
der kartell- und wettbewerbsrechtlichen Voraussetzungen ist dem Auftraggeber auf Verlangen
nachzuweisen.
Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich
unterschriebene Erklärung abzugeben
 in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
 in der alle Mitglieder mit postalischer Anschrift und unter Bezeichnung ihrer
Vertretungsverhältnisse aufgeführt sind und ein von allen für die Durchführung des
Vergabeverfahrens und Vertrages gegenüber dem Auftraggeber bevollmächtigter
Vertreter bezeichnet ist,
 dass dieser Vertreter gegenüber dem Auftraggeber alle Mitglieder rechtsverbindlich
vertritt,
 dass alle Mitglieder für die Erfüllung sämtlicher vertraglichen Verpflichtungen als
Gesamtschuldner haften,
 in der eine Kontonummer bei einem näher bezeichneten Kreditinstitut angegeben ist,
auf die sämtliche Zahlungen des Auftraggebers mit befreiender Wirkung für alle am
Vertrag Beteiligten geleistet werden können.
In Verträgen zwischen Mitgliedern von Arbeitsgemeinschaften sind die Belange kleiner und
mittlerer Unternehmen angemessen zu berücksichtigen. Dies ist dem Auftraggeber auf
Verlangen nachzuweisen.
Bei Beteiligung sog. bevorzugter Bieter an einer Bietergemeinschaft bitte Tz. 4 beachten.
6
Unterauftragnehmer
Die Einschaltung von Unterauftragnehmern ist grundsätzlich zulässig, soweit sich aus den
Vergabeunterlagen im Übrigen nichts anderes ergibt.
Sofern ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft Unterauftragnehmer einschaltet, tritt der Bieter
als Generalunternehmer auf. Er haftet für die ordnungsgemäße Gesamtabwicklung des
Auftrags.
Der Name und die Leistungen der Unterauftragnehmer sind im Angebot zu benennen.
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis der Zuverlässigkeit, Fachkunde und
Leistungsfähigkeit der vorgesehenen Unterauftragnehmer die entsprechenden Erklärungen
vom jeweiligen Unterauftragnehmer unterschreiben und mit Firmenstempel versehen zu
lassen. Das gilt auch, wenn in den betreffenden Erklärungen keine Unterschriftenzeile
vorgesehen ist.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich bei der Einholung von Angeboten der Unterauftragnehmer
regelmäßig kleine und mittlere Unternehmen angemessen zu beteiligen und bei der
Weitergabe von Lieferleistungen die VOL/B zum Vertragsbestandteil zu machen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich außerdem den Unterauftragnehmern  insbesondere
hinsichtlich Gewährleistung, Vertragsstrafe, Zahlungsweise und Sicherheitsleistungen  keine
ungünstigeren Bedingungen aufzuerlegen, als zwischen ihm und dem Auftraggeber vereinbart
sind.
Verbundene Unternehmen
Die Angebotsabgabe durch verbundene Unternehmen ist grundsätzlich zulässig, soweit sich
aus den Vergabeunterlagen im Übrigen nichts anderes ergibt.
Sofern ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft verbundene Unternehmen einschaltet, tritt der
Bieter als Generalunternehmer auf. Er haftet für die ordnungsgemäße Gesamtabwicklung des
Auftrags.
Der Name und die Leistungen der verbundenen Unternehmen sind im Angebot zu benennen.
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis der Zuverlässigkeit, Fachkunde und
Leistungsfähigkeit der vorgesehenen verbundenen Unternehmen die entsprechenden
Erklärungen vom jeweiligen verbundenen Unternehmen unterschreiben und mit
Firmenstempel versehen zu lassen. Das gilt auch, wenn in den betreffenden Erklärungen keine
Unterschriftenzeile vorgesehen ist.
7
2.5. Wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen
Wettbewerbsbeschränkende Absprachen gem.  1 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sind unzulässig und führen zum Ausschluss der
Angebote der Beteiligten.
Zur Bekämpfung der Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs hat
der Bieter auf Verlangen des Auftraggebers Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche
Art der Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist. Die Verpflichtungen
aus Ziff. 2.4 bleiben davon unberührt.
3. Prüfung und Wertung der Angebote
Es gelangen nur diejenigen Angebote in die Prüfung und Wertung, die sämtliche
Anforderungen nach diesen Vergabeunterlagen erfüllen. Die Angebote werden hinsichtlich
 formaler Vollständigkeit und Richtigkeit,
 Eignung der Bieter,
 Angemessenheit der Preise sowie
 Wirtschaftlichkeit
geprüft und bewertet.
3.1. Formale Vollständigkeit und Richtigkeit
Das Angebot muss die einfache Schriftform des  126b BGB erfüllen bzw. signiert sein. Es
muss die geforderten Erklärungen und Nachweise enthalten, den förmlichen Vorgaben
entsprechen und fristgerecht eingegangen sein. Es dürfen keine Ausschlussgründe nach
 42 Abs. 1 UVgO vorliegen.
3.2. Eignung der Bieter
Es werden nur Angebote fachkundiger, leistungsfähiger und zuverlässiger Bieter
berücksichtigt.
Die Eignung der Bieter wird anhand der geforderten Erklärungen und Nachweise beurteilt.
Sofern geforderte Erklärungen und Nachweise bereits bei der Eintragung in ein amtliches
Verzeichnis oder einer Zertifizierung im Sinn des  35 Abs. 6 UVgO abgegeben wurden, kann
ersatzweise die Bescheinigung der aktuellen Eintragung oder Zertifizierung vorgelegt werden.
Darüber hinaus gehende Anforderungen müssen gesondert nachgewiesen werden.
8
Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft oder der Unterbeauftragung oder sonstigen
Berufung auf die Leistungsfähigkeit eines Dritten (Eignungsleihe) können sich die Angaben
und Erklärungen für die einzelnen Unternehmen ergänzen, um die insgesamt erforderliche
Leistungsfähigkeit nachzuweisen.
Sofern ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit die
Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen möchte, ist nachzuweisen, dass die
für den Auftrag erforderlichen Mittel bei der Ausführung des Auftrags tatsächlich zur Verfügung
stehen. Der Nachweis kann z. B. durch eine entsprechende unterschriebene
Verpflichtungserklärung des Dritten erfolgen.
3.3. Angemessenheit der Preise
Auf Angebote, deren Preise in offenbarem Missverhältnis zur Leistung stehen, darf der
Zuschlag nicht erteilt werden.
3.4. Wirtschaftlichkeit
Der Zuschlag wird auf Grundlage der Angaben in den Vergabeunterlagen auf das
wirtschaftlichste Angebot je Los erteilt.
Dabei sind Ausschlusskriterien (sog. K.O.-Kriterien) und Bewertungskriterien
(sog. B-Kriterien) zu unterscheiden:
 Ausschlusskriterien müssen erfüllt werden. Angebote, die ein oder mehrere
Ausschlusskriterien nicht erfüllen, werden ausgeschlossen.
 Bei Bewertungskriterien hingegen handelt es sich um Soll-Anforderungen, die nach
Punkten bewertet werden.
Skonti werden bei der Wertung nur berücksichtigt, wenn die Vergabeunterlagen eine
entsprechende Eintragungsmöglichkeit vorsehen.
4. Bevorzugte Bieter
Bieter, die als bevorzugte Bieter berücksichtigt werden wollen (vgl. Verwaltungsvorschrift zum
öffentlichen Auftragswesen (VVöA) - Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung vom
14. November 2017, Az. B II 2  G17/17), müssen dies im Angebot erklären und den Nachweis
für das Vorliegen der Voraussetzungen führen. Wird der Nachweis nicht geführt, so wird das
Angebot wie die Angebote nicht bevorzugter Bieter behandelt.
Bietergemeinschaften, denen bevorzugte Bieter als Mitglieder angehören, haben zusätzlich
den Anteil nachzuweisen, den die Leistungen dieser Mitglieder am Gesamtangebot haben.
9
5. Abschluss des Vergabeverfahrens
Der Auftraggeber weist auf seine Verpflichtung aus  19 Abs. 4 des Mindestlohngesetzes
(MiLoG) hin, wonach bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000  für den Bieter, der den
Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
nach  150a der Gewerbeordnung einzuholen ist.
Bei Verhandlungsvergaben behält sich der Auftraggeber gemäß  12 Abs. 4 Satz 2 UVgO vor,
den Zuschlag auch ohne zuvor verhandelt zu haben auf ein Angebot zu erteilen.
Wird auf ein Angebot bis zum Ablauf der Bindefrist kein Zuschlag erteilt, gilt das Angebot als
nicht berücksichtigt.
6. Kommunikation im Vergabeverfahren
Die Kommunikation mit der Vergabestelle, insbesondere die Angebotsaufklärung und
Nachforderungen sowie das Stellen von Bieterfragen und deren Beantwortung erfolgt
ausschließlich im jeweiligen Verfahren über den Bieterassistenten unter "Nachrichten".
Sie erhalten hierzu unmittelbar eine Benachrichtigung per E-Mail. Bitte prüfen Sie in diesem
Fall Ihren Posteingang unter "Nachrichten" und bestätigen dort die Kenntnisnahme.
Telefonische Auskünfte werden vom Auftraggeber nicht erteilt.
Bitte sorgen Sie dafür, dass Sie während des Vergabeverfahrens unter den von Ihnen
in der eVergabe mitgeteilten E-Mail-Adressen auch tatsächlich erreichbar sind.
Der Auftraggeber wickelt das Verfahren ausschließlich über diese Kontaktdaten ab. Das
gilt auch, wenn über automatisch generierte Antworten (z.B. Abwesenheitsassistenten)
andere Kontaktdaten mitgeteilt werden.
10
Projekt-Nr.:
Aktenzeichen:
Projektname:
Firmenbezeichnung und Anschrift Angaben zu Fristen und Ansprechpartner
Ablauf der Angebotsfrist:
Ablauf der Bindefrist:
voraussichtliche Ausführungsfrist:
Beginn:
Ende:
Bearbeiter/in:
Telefon:
E-Mail:
Datum:
Aufforderung zur Angebotsabgabe
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Vergabestelle beabsichtigt, einen öffentlichen Auftrag zu vergeben.
Wenn Sie bereit sind, die Lieferung / Leistung auszuführen, fordern wir Sie auf, ein Angebot
abzugeben.
Es gelten die angefügten Bewerbungsbedingungen.
Freundliche Grüße
UT_0001_Universal-Prüfmaschine
2018000181
18.06.2018 23:59:00
19.07.2018
Susanne Wüst
+49 8161716183
beschaffung@hswt.de
15.05.2018
Susanne Wüst
11
Projekt-Nr.:
Aktenzeichen:
Projektname:
Firmenbezeichnung und -anschrift
Eigenerklärung
 Es ist keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer der
in  123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten (z.B.  129 - 129b, 89c, 261, 263, 264,
299 - 299b, 108e, 333 - 335a, 232 - 233a StGB, Art. 2  2 IntBestG) oder vergleichbarer
Vorschriften anderer Staaten verurteilt worden und es ist auch nicht aus denselben
Gründen eine Geldbuße nach  30 OWiG gegen das Unternehmen festgesetzt worden.
 Das Unternehmen hat seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und
Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt.
 Das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende
umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen.
 Das Unternehmen ist nicht zahlungsunfähig, es ist über das Vermögen des Unternehmens
kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet oder
mangels Masse abgelehnt worden, und es befindet sich auch nicht in Liquidation oder hat
seine Tätigkeit eingestellt.
 Das Unternehmen hat keine schweren Verfehlungen begangen, die seine Integrität als
Auftragnehmer für öffentliche Aufträge in Frage stellen. Dies gilt auch für Personen, deren
Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist.
2018000181
UT_0001_Universal-Prüfmaschine
12
 Das Unternehmen hat im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen
abgegeben, keine irreführenden Informationen übermittelt und mit anderen Unternehmen
keine Vereinbarungen getroffen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung
des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
 Es liegt kein Ausschlussgrund nach  21 AentG,	19 MiloG,  21 SchwarzArbG und
 98c AufenthG vor. Insbesondere wurde gegen das Unternehmen keine Geldbuße von
mindestens 2.500  wegen eines Verstoßes nach  23 AEntG oder  21 MiloG verhängt.
Auch wurde gegen das Unternehmen oder einen Vertretungsberechtigten keine
Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten und keine Geldstrafe von mehr als
90 Tagessätzen oder Geldbuße von mindestens 2.500  wegen Verstoßes gegen eine
in  21 SchwarzArbG aufgeführte Vorschrift verhängt.
Tritt bei den vorgenannten Umständen zu einem späteren Zeitpunkt eine Änderung ein, so ist
dies dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Wissentlich falsche Erklärungen können den
Ausschluss von diesem und weiteren Verfahren zur Folge haben. Werden diese Umstände
nach Auftragserteilung bekannt, steht dem Auftraggeber ein außerordentliches
Kündigungsrecht zu. Mögliche Schadensersatzforderungen bleiben davon unberührt.
13
Projekt-Nr.:
Aktenzeichen:
Projektname:
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
gem.  150a Abs. 1 Nr. 4 GewO
Öffentliche Auftraggeber sind nach  19 Abs. 4 des Gesetzes zur Regelung eines
allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000  verpflichtet, für
die Bewerberin oder den Bewerber, die oder der den Zuschlag erhalten soll, vor der
Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach  150a GewO
anzufordern.
Hierzu werden folgende Angaben benötigt:
1. Name des Unternehmens
2. Unternehmensform
Juristische Person/Personenvereinigung (z.B. OHG, KG, GmbH, GmbH & Co KG)
(bitte weiter bei Punkt 3)
Natürliche Person / GbR
(bitte weiter bei Punkt 4)
3. Juristische Personen/Personenvereinigungen
Sitz der Firma
Anschrift der Firma
Straße und Hausnummer
PLZ und Ort
Handelsregisternummer
Registergericht
2018000181
UT_0001_Universal-Prüfmaschine
14
4. Natürliche Person / GbR
Die Angaben werden für jeden Gesellschafter benötigt.
Bei mehr als drei Gesellschaftern machen Sie die erforderlichen Angaben bitte auf einer
gesonderten Anlage und laden diese unter dem Arbeitsschritt Anlagen im
Angebotsassistenten hoch.
1. Gesellschafter
Geburtsname
Familienname
Vorname
Geburtsdatum
Geburtsort
Staatsangehörigkeit
Geburtsname der Mutter
2. Gesellschafter
Geburtsname
Familienname
Vorname
Geburtsdatum
Geburtsort
Staatsangehörigkeit
Geburtsname der Mutter
3. Gesellschafter
Geburtsname
Familienname
Vorname
Geburtsdatum
Geburtsort
Staatsangehörigkeit
Geburtsname der Mutter
15
Projekt-Nr.:
Aktenzeichen:
Projektname:
Darstellung der Struktur des Bieters
1. Die Teilnahme am Verfahren erfolgt als:
Einzelbieter
Bietergemeinschaft
Name des Bieters / der Bietergemeinschaft:
unter Einbeziehung von verbundenen Unternehmen (V)
unter Einbeziehung von Unterauftragnehmern (U)
2. Folgende Unternehmen sind Mitglieder der Bietergemeinschaft:
Name und
postalische Anschrift
Vorgesehene Aufgaben im Rahmen des Projekts
bei bevorzugten Bietern ggf. Anteil am Gesamtangebot
Bitte beachten Sie, dass Bietergemeinschaften mit Angebotsabgabe eine von allen
Mitgliedern unterschriebene Erklärung nach Ziff. 2.4.1 der Bewerbungsbedingungen
vorzulegen haben. Laden Sie die Erklärung dazu bitte im Angebotsassistenten im
Arbeitsschritt Eigene Anlagen hoch.
2018000181
UT_0001_Universal-Prüfmaschine
16
3. Bevollmächtigter Vertreter:
Angabe des von allen Mitgliedern für die Durchführung des Vergabeverfahrens und Vertrages
gegenüber dem Auftraggeber bevollmächtigten Vertreters
4. Weitere Angaben zu verbundenen Unternehmen oder
Unterauftragnehmern:
Folgende Unternehmen sollen als verbundene Unternehmen (nachfolgend: V) oder
Unterauftragnehmer (nachfolgend: U) eingesetzt werden:
Name und
postalische Anschrift
Status
V / U
Vorgesehene Aufgaben im Rahmen des Projekts
Bitte zusätzlich Ziffer 2.4.2 und 2.4.3 der Bewerbungsbedingungen beachten.
17
Auftragsbedingungen
(Stand 30.09.2016)
1. Bestätigung des Auftrags
Die beigefügte Bestellung ist unverzüglich zu bestätigen. Abweichungen
gegenüber der Bestellung sind ausdrücklich aufzuführen und bedürfen
der schriftlichen Genehmigungen des Auftraggebers. Mündliche
Abreden bedürfen der schriftlichen Genehmigung durch die
Vertragspartner. Der Auftrag gilt auch dann zu den gestellten
Bedingungen angenommen, wenn dem Auftraggeber nicht innerhalb
von 8 Tagen nach Aufgabe der Bestellung eine ablehnende Erklärung
des Auftragnehmers zugeht. Allgemeine Geschäfts-, Lieferungs- und
Zahlungsbedingungen des Auftragnehmers, auch wenn in
Auftragsbestätigungen darauf Bezug genommen wird, haben keine
Gültigkeit.
2. Lieferfristen
Die schriftlich vereinbarten Lieferfristen sind genau einzuhalten. Bei
Überschreiten der Lieferfristen treten die gesetzlichen Folgen ein, soweit
nicht im Einzelfall eine andere Vereinbarung getroffen wird.
3. Lieferung
Die Ware ist frei Verwendungsstelle zu liefern. Der Anlieferungstermin
ist jeweils drei Arbeitstage vorher anzuzeigen. Die Größen der
verpackten Waren müssen auf die Maße des Hauses abgestimmt sein.
Teilsendungen sind als solche zu bezeichnen. Jeder Lieferung sind
Lieferscheine in dreifacher Ausfertigung beizugeben, die den Inhalt der
Sendung (Stückzahl, Preisangabe, Auftragsnummer) genau bezeichnen.
In der Zeit vom 23.12. - 2.1. Können keine Lieferungen angenommen
werden.
4. Gefahrenübergang
Die Gefahr geht, wenn im Einzelfall nichts anderes schriftlich vereinbart
ist, auf den Auftraggeber über, sobald die Ware bei diesem eingetroffen
und abgenommen ist. Beschädigungen, die durch den Transport am
oder im Hause verursacht werden, kann der Auftraggeber auf Kosten
des Auftragnehmers beseitigen lassen. Die dadurch entstandenen
Aufwendungen und Kosten können gegen Forderungen des
Auftragnehmers aufgerechnet werden.
5. Mangelhafte Leistungen (Arbeiten oder Lieferungen)
Bei mangelhafter Leistung kann der Auftraggeber nach seiner Wahl
Wandelung, Minderung, Ersatzlieferung, Nachbesorgung oder
Schadenersatz statt Leistung verlangen. Weitergehende Schäden aus
mangelhafter Leistung hat der Auftragnehmer zu ersetzen. Die
Mängelrüge ist nicht vom Verbleib der Gegenstände in der Verpackung
abhängig. Die Frist zur Mängelrüge beginnt bei Maschinen, Apparaten
und Apparateteilen erst mit der ständigen Verwendung. Die
Verjährungsfrist für die Mängelrüge nach Satz 1 beträgt allgemeine zwei
Jahre.
6. Haftung
Der Auftragnehmer haftet für Schäden des Auftraggebers, die er oder
seine Erfüllungsgehilfen schuldhaft verursachen im gesetzlichen
Umfang.
7. Einhaltung des Mindestlohngesetzes
a) Der Auftragnehmer garantiert, dass er und die von ihm beauftragten
Nachunternehmer die gesetzlichen Bestimmungen des
Mindestlohngesetzes einhalten, insbesondere den Mindestlohn
rechtzeitig zahlen. Der Auftragnehmer nimmt zur Kenntnis, dass den
Auftraggeber eine Bürgenhaftung nach  13 MiloG für die Zahlung des
Mindestlohns an die Arbeitnehmer des Auftragnehmers und seiner
Nachunternehmer trifft.
Der Auftraggeber geht nur aufgrund der vorgenannten Garantie eine
vertragliche Bindung zu dem Auftragnehmer ein bzw. genehmigt ggfs.
ein Tätigwerden eines Nachunternehmers.
b) Der Auftraggeber hat das Recht jederzeit einen geeigneten Nachweis
von dem Auftragnehmer zu verlangen, dass diese und die von ihm
beauftragten Nachunternehmer ihre Arbeitnehmer gemäß den
Bestimmungen des Mindestlohngesetzes rechtzeitig und ausreichend
entlohnen. Als Nachweis können z.B. eine Mindestlohnerklärung der
Beschäftigten oder Bestätigungen des Steuerberaters, des
Wirtschaftsprüfers oder der Lohnbuchhaltung verlangt werden.
c) Der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber auf erstes Anfordern von
allen Ansprüchen der Arbeitnehmer des Auftragnehmers und der
Arbeitnehmer seiner Nachunternehmer nach  13 MiloG frei und hält
den Auftraggeber insoweit schadlos.
d) Der Einsatz eines Nachunternehmers für sämtliche Aufträge bedarf
der ausdrücklichen vorherigen Genehmigung des Auftraggebers. Der
Nachunternehmer hat in jedem Fall gegenüber dem Auftraggeber zu
erklären, dass er sich an die Bedingungen für die Auftragsvergabe durch
den Auftraggeber bindet. Ziffer d gilt entsprechend für die Beauftragung
weiterer Nachunternehmer.
e) Dem Auftraggeber steht ein außerordentliches Kündigungsrecht
gegenüber dem Auftragnehmer insbesondere zu, wenn
 der Auftragnehmer oder ein von ihm beauftragter Nachunternehmer
den Bestimmungen des Mindestlohngesetzes zuwiderhandelt,
insbesondere den Mindestlohn für den vorliegenden Auftrag - auch
hinsichtlich einzelner Arbeitnehmer- nicht oder nicht rechtzeitig zahlt
 der Auftragnehmer auch auf eine Abmahnung hin die angeforderten
Nachweise zur Zahlung des Mindestlohns hinsichtlich des vorliegenden
Auftrags nicht erbringt.
8. Rechnung
Die Rechnung ist unverzüglich nach Erfüllung des Auftrages in
dreifacher Ausfertigung einzureichen. Die zweiten Ausfertigungen sind
als Duplikate deutlich kenntlich zu machen.
9. Bezahlung
a) Die Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt nach Erfüllung der
Leistung. Sie kann früher gemäß den vereinbarten
Zahlungsbedingungen erfolgen. Fehlen solche Vereinbarungen, so hat
die Zahlung des Rechnungsbetrages binnen 30 Tagen nach Eingang
der prüfbaren Rechnung zu erfolgen. Zahlung erfolgt durch
Überweisung auf das vom Empfangsberechtigten auf der Rechnung zu
bezeichnende Konto. Maßgebend für die Rechtzeitigkeit ist der Zugang
des Überweisungsauftrages beim Zahlungsinstitut des Auftraggebers.
Besitzt der Empfangsberechtigte kein Konto oder wird ein solches von
ihm auf der Rechnung nicht angegeben, so kann in begründeten
Ausnahmefällen mit Spargiroüberweisung, mit Postzahlungsanweisung
oder in bar gezahlt werden.
Aus haushaltstechnischen Gründen beginnt abweichend davon diese
Frist bei Lieferungen in der Zeit vom 5. Dezember bis 15. Januar und
vom 10. August bis 20. September jeweils erst nach Ablauf dieser
Zeiträume. Die Fristen beginnen jedoch nicht vor dem Tag, der auf den
Tag der Abnahme der Lieferung folgt, falls die Rechnungen vorher
eingehen.
b) Sofern Abschlagszahlungen vereinbart sind, sind sie in
angemessenen Fristen auf Antrag entsprechend dem Wert der
erbrachten Leistungen in vertretbarer Höhe zu leisten. Die Leistungen
sind durch nachprüfbare Aufstellungen nachzuweisen.
Abschlagszahlungen gelten nicht als Abnahme von Teilen der Leistung.
c) Die Skontofrist beträgt immer 30 Tage.
10. Preise
Die Aufträge für Leistungen sind zu den im Bestellschein vom
Auftraggeber ausbedungenen Preisen auszuführen. Im Zweifelsfall
bestimmt der Auftraggeber unter entsprechender Anwendung des  315
BGB seine eigene Leistung nach billigem Ermessen. Dem
Auftragnehmer ist bekannt, dass sich die Preise im Rahmen der jeweils
einschlägigen preisrechtlichen Vorschriften zu bewegen haben. Alle
Zahlungen erfolgen unter dem Vorbehalt der preisrechtlichen
Überprüfung. Dieser Vorbehalt wird vom Auftragnehmer ausdrücklich
anerkannt und er verpflichtet sich, Überzahlungen zurückzuerstatten.
11. Kosten
Transportkosten und sonstige Ausgaben aus Anlass des Abschlusses
oder der Erfüllung des Vertrages trägt der Auftragnehmer. Mehrkosten,
die durch Nichteinhaltung dieser Bedingungen entstehen, hat ebenfalls
der Auftragnehmer zu tragen.
12. Erfüllungsort, Gerichtsstand , anwendbares Recht
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Freising. Streitigkeiten, die
zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer entstehen, sind im
ordentlichen Rechtsweg auszutragen. Auftraggeber ist der Freistaat
Bayern, dieser vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für
Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, dieses vertreten durch die
Hochschule Weihenstephan-Triesdorf, diese vertreten durch den
Kanzler. Auf die Bestimmungen der Verordnung über die Vertretung des
Freistaates Bayern wird hingewiesen. Auf Verträge findet ausschließlich
das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der
Kollisionsregelungen des internationalen Privatrechts und unter
Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Ausschließlicher
Gerichtsstand ist München
13. Erklärung
Entsprechend den Richtlinien für staatliche Aufträge mit Rechnungsbeträgen
über 10.000  (zehntausend) gelten solche Auträge nur
unter der Voraussetzung als erteilt, dass eine Erklärung über die
Erfüllung sonstiger gesetzlichen Verpflichtungen (Formblatt auf
Anforderung) abgegeben wird.
14. Versicherungen
Versicherungen sind nicht in Rechnung zu stellen (Grundsatz der
Selbstversicherung des Staates). Geschieht dies doch, werden sie von
der Rechnung abgesetzt.
15. Im Übrigen ist Teil B der Verdingungsordnung für Leistungen
(VOL/B) in der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung
Bestandteil des Liefervertrages.
18
Scientology- Schutzerklärung
Zum Angebot
1. Erklärung zum Vergabeverfahren:
Der Bewerber/Bieter nimmt zur Kenntnis, dass die Nichtabgabe der Erklärung nach
Nummer 2 oder die Abgabe einer wissentlich falschen Erklärung den Ausschluss
von diesem Vergabeverfahren zur Folge hat.
2. Erklärung für den Fall der Zuschlagserteilung:
2.1 Der Bewerber/Bieter versichert,
 dass er gegenwärtig sowie während der gesamten Vertragsdauer die Technologie
von L. Ron Hubbard nicht anwendet, lehrt oder in sonstiger Weise verbreitet, er
keine Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besucht und Beschäftigte
oder sonst zur Erfüllung des Vertrags eingesetzte Personen keine Kurse oder
Seminare nach dieser Technologie besuchen lässt;
 dass nach seiner Kenntnis keine der zur Erfüllung des Vertrags eingesetzten
Personen die Technologie von L. Ron Hubbard anwendet, lehrt oder in sonstiger
Weise verbreitet oder Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besucht.
2.2 Der Bewerber/Bieter verpflichtet sich, solche zur Erfüllung des Vertrags eingesetzte
Personen von der weiteren Durchführung des Vertrags unverzüglich auszuschließen,
die während der Vertragsdauer die Technologie von L. Ron Hubbard anwenden,
lehren, in sonstiger Weise verbreiten oder Kurse oder Seminare nach dieser
Technologie besuchen.
2.3 Die Abgabe einer wissentlich falschen Erklärung nach Nummer 2.1 sowie ein
Verstoß gegen die Verpflichtung nach Nummer 2.2 berechtigt den Auftraggeber zur
Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist. Weitergehende Rechte
des Auftraggebers bleiben unberührt.
Ort, Datum _____________________ __________________________________________
Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Bewerbers/Bieters
Hinweis nach Art. 16 Abs. 3 des Bayerischen Datenschutzgesetzes:
Hinsichtlich des Zwecks der Schutzerklärung wird auf die anliegende Bekanntmachung
der Bayerischen Staatsregierung vom 29. Oktober 1996 verwiesen.
19
Scientology-Organisation - Verwendung von Schutzerklärungen
bei der Vergabe öffentlicher Aufträge
Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung
Vom 29. Oktober 1996 Nr. 476-2-151 (AllMBl. S.701, StAnz. Nr. 44)
Die Scientology-Organisation in allen ihren Erscheinungsformen ist eine Vereinigung, die
unter dem Deckmantel einer Religionsgemeinschaft wirtschaftliche Ziele verfolgt und
den einzelnen mittels rücksichtslos eingesetzter psycho- und sozial-technologischer
Methoden einer totalen inneren und äußeren Kontrolle unterwirft, um ihn für ihre Ziele
zu instrumentalisieren.
Auf Grund der jetzigen Erkenntnislage ist davon auszugehen, daß ein nach der
Technologie von L. Ron Hubbard geführtes Unternehmen als Bestandteil der
Gesamtorganisation Scientology zu betrachten ist. Ein derartiges Unternehmen
übernimmt die Verpflichtung, die Technologie von L. Ron Hubbard und die Ideologie von
Scientology zu verbreiten, ihren Bestand zu sichern und in der Gesellschaft als
allgemeines Gedankengut zu etablieren. Dadurch droht auch öffentlichen Stellen bei
Geschäftskontakten eine Infiltration und Ausforschung durch Scientology.
Um dieser Gefahr wirksam begegnen zu können, wird bestimmt:
1. Von Auftragnehmern ist bei der Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge in den
nachfolgenden Fällen bei der Auftragsvergabe eine Schutzerklärung gemäß Anlage
zu verlangen, die bei Annahme des Angebots Vertragsbestandteil wird.
Schutzerklärungen sind zulässig und notwendig, um bei solchen
Vertragsverhältnissen die Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit des
Auftragnehmers abzuklären, die
 Möglichkeiten zur Einflussnahme auf die Organisation des Vertragspartners oder
seine Beschäftigten eröffnen
 ein besonderes Vertrauensverhältnis voraussetzen oder
 die Offenlegung von wesentlichen internen Vorgängen und Daten gegenüber
dem Vertragspartner erfordern.
Schutzerklärungen kommen demnach regelmäßig in folgenden Vertragsverhältnissen
in Betracht:
Unternehmensberatung, Personal- und Managementschulung, Fortbildungs- und
Vortragsveranstaltungen, Softwareberatung, -entwicklung und -pflege,
Projektentwicklung und -steuerung, Forschungs- und Untersuchungsaufträge.
2. Die Nichtabgabe der Erklärung oder die Abgabe einer wissenschaftlich falschen
Erklärung hat den Ausschluss von dem laufenden Vergabeverfahren zur Folge.
3. Erweist sich nach Vertragsschluss, dass eine wissentlich falsche Erklärung
abgegeben oder gegen mit der Erklärung eingegangene Verpflichtungen verstoßen
wurde, so ist der Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu
kündigen.
4. Den kommunalen Auftraggebern und den sonstigen der Aufsicht des Freistaates
Bayern unterliegenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts wird empfohlen,
entsprechend zu verfahren. Das gleiche gilt für die Empfänger von Zuwendungen
des Freistaates Bayern, wenn die Zuwendungen für Maßnahmen nach Nummer 1
gegeben werden.
5. Diese Bekanntmachung tritt am 1. November 1996 in Kraft
20
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Ausschreibung
15.05.2018
Verfahren: 2018000181  UT_0001_UniversalPrüfmaschine
SKONTO
Skonto zugelassen Nein
Zahlungsziel
(falls zugelassen)
Tag(e)
Skonto __________ %
AUFLISTUNG ALLER POSITIONEN
ALLE PREISE SIND OHNE UMSATZSTEUER ANZUGEBEN
1 UniversalPrüfmaschine USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Stück
UniversalPrüfmaschine mit einer Prüfkraft bis 50kN
Für diese Anschaffung stehen maximal 55.000,  (brutto) zur Verfügung.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis [EUR]
................
Lieferadresse / Termine
Hochschule WeihenstephanTriesdorf
Sandrinaweg 1
91746 Weidenbach
Liefertermin: 23.07.2018
2 Optinionale Ausstattungsmöglichkeiten EUR .........................
3 Einsätze für die manuellen Keilspannzeuge
optionale Position
USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
(ohne
Einheit)
Einsätze für die manuellen Keilspannzeuge zur Klemmung ovn Rundproben bis 14mm
Durchmesser und einer Belastung von 50kN
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 (ohne Einheit)
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis  1/5
21
Lieferadresse / Termine
s. Hauptgerät
4 Aufnahmen für Prüfkörper mit M 12
Außengewinde
optionale Position
USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
(ohne
Einheit)
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 (ohne Einheit)
Gesamtpreis [EUR]
................
Lieferadresse / Termine
s. Hauptgerät
5 3Punkt Biegebank
optionale Position
USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
(ohne
Einheit)
3Punkt Biegebank mit einer maximalen Belastung von 10kN zur Durchführung von
Biegeversuchen mit Kunststoffen nach DIN EN ISO 178
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 (ohne Einheit)
Gesamtpreis [EUR]
................
Lieferadresse / Termine
s. Hauptgerät
6 Clipson Extensometer
optionale Position
USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
(ohne
Einheit)
Clipson Extensometer (max. Messweg 50mm)
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 (ohne Einheit)
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis  2/5
22
Lieferadresse / Termine
s. Hauptgerät
7 Manuelle Keilspannzeuge
optionale Position
USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
(ohne
Einheit)
Manuelle Keilspannzeuge (50kN), die für einen größeren Temperaturbereich (z. B.
80C bis +250C) einsetzbar sind.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 (ohne Einheit)
Gesamtpreis [EUR]
................
Lieferadresse / Termine
s. Hauptgerät
8 Druckplatten
optionale Position
USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
(ohne
Einheit)
Druckplatten (D=100mm, s=25mm) für die Durchführung von Druckversuchen (z. B. für
Kunststoffe nach DIN EN ISO 604)
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 (ohne Einheit)
Gesamtpreis [EUR]
................
Lieferadresse / Termine
s. Hauptgerät
ANGEBOTSSUMME(N)
Summe exkl. Nachlass
(netto) ____________________
Nachlass
(netto) ____________________
____________________
Leistungsverzeichnis  3/5
23
Summe inkl. Nachlass
(netto)
Umsatzsteuer ____________________
Summe
(brutto) ____________________
Leistungsverzeichnis  4/5
24
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Ausschreibung
15.05.2018
Verfahren: 2018000181  UT_0001_UniversalPrüfmaschine
AUFLISTUNG ALLER DATEIANLAGEN ZU DEN POSITIONEN
Name Dateiname Größe MIMEType
Leistungsverzeichnis  5/5
25
KRITERIENKATALOG
Ausschreibung
15.05.2018
Verfahren: 2018000181  UT_0001_UniversalPrüfmaschine
EIGNUNGSKRITERIEN
1 Ausschlussgründe nach  31 UVgO i.V.m.  123, 124 GWB
Gewichtung: 0,00%
1.1 Hinweis
Hinweis:
Ein Eintrag zu den folgenden Punkte erfolgt erst bei der Angebotsprüfung durch den Auftraggeber, es ist kein Eintrag durch den
Bieter
zulässig.
1.2 Ausschlussgründe entsprechend  123 GWB
Der Auftraggeber hat keine Kenntnis von zwingenden Ausschlussgründen entsprechend 123 GWB?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
1.3 Ausschluss entsprechend  124 GWB
Der Auftraggeber hat keine Kenntnis von fakultativen Ausschlussgründen entsprechend  124 GWB, die zum Ausschluss führen?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
2 Hochschulspezifische Eignungskriterien
Gewichtung: 0,00%
2.1 HochschulAGB s [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Ja
Sie stimmen den Allgemeinen Geschäftbedingungen der Hochschule WeihenstephanTriesdorf vollumfänglich zu.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
2.2 Scientology Schutzerklärung [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Ja
Sie stimmen mit den Inhalten der Scientology Schutzerklärung zu.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
Kriterienkatalog  1/6
26
KRITERIENKATALOG
Ausschreibung
15.05.2018
Verfahren: 2018000181  UT_0001_UniversalPrüfmaschine
LEISTUNGSKRITERIEN
1 Allgemeine Anforderungen
Gewichtung: 0,00%
1.1 DIN Vorgaben für die Versuche (Metall) [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Ja
Sind die Metallzugversuche nach DIN EN ISO 6892 durchführbar?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
1.2 DIN Vorgaben für die Versuche (Kunststoff) [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Ja
Sind die Kunststoffzugversuche nach DIN EN ISO 527 durchführbar?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
1.3 DIN Vorgaben für die Versuche (Biegeversuch) [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Ja
Ist der 3Punkt Biegeversuch für Metalle nach DIN EN ISO 7438 durchführbar?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
1.4 Notwendige Komponenten [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Ja
Sind alle für die Befestigung und Aufnahme notwendigen Komponenten zur Durchführung der zuvor genannten Versuche im Angebot
enthalten?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
1.5 Lieferung [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Ja
Erfolgt die Lieferung spätestens in der KW 30 inklusive einer vorOrtSchulung?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
2 Technische Anforderungen
Gewichtung: 100,00%
2.1 Last der Versuche [Mussangabe]
Gewichtung: 33,33%
Maximalpunktzahl: 10
Mindestbewertung: 1 Punkte
K.O.Kriterium: Nein
Bis zu welcher Last können mit der Maschine Zug/ Druck und Biegeversuche durchgeführt werden?
[ ] Keine Angabe (0)
[ ] Es können Versuche mit einer Last unter 50kN durchgeführt werden. (0)
[ ] Es können Versuche mit einer Last von 50kN durchgeführt werden (1)
[ ] Es können Versuche mit einer Last von mehr als 50kN durchgeführt werden (10)
Kriterienkatalog  2/6
27
Nur eine Antwort wählbar
2.2 Kraftmesszelle [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Ja
Ist eine Kraftmesszelle der Klasse 1 und ist ein Überlastschutz vorhanden? (1/500 nach ISO 7501)
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
2.3 VerfahrWeg [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Ja
Beträgt der VerfahrWeg ohne Werkzeuge mindestens 1.000mm und bietet der Arbeitsraum genügend Platz zum Einbringen der
Probe oder Umrüsten des Werkzeuges?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
2.4 Manuelle Keilspannzeuge [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Ja
Hat das Gerät manuelle Keilspannzeuge für Flachproben bis 40mm Breite für eine Prüfkraft von 50kN?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
2.5 Prüfgeschwindigkeit [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Ja
Ist eine minimale Prüfgeschwindigkeit von 0,001mm/min einstellbar und liegt die maximale Prüfgeschwindigkeit nicht unter
800mm/min?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
2.6 Dehnungsgeschwindigkeitsregelung [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Ja
Ist neben der spannungsgeschwindigkeitbasierten Methode (Verfahren B) auch eine Dehnungsgeschwindikgkeitsregelung (Verfahren
A) in Verbindung mit der Extensometermessung nach DIN EN ISO 68921 (Stand 2017) möglich?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
2.7 Abtastrate [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Ja
Beträgt die Abtastrate mindestens 1kHz?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
2.8 Sicherheitscover [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Ja
Ist die Anlage mit einem Sicherheitscover (zweiflügelige Fronttüren) und einer Notabschaltung ausgestattet?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
Kriterienkatalog  3/6
28
2.9 Klimakammer [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Ja
Ist die Anlage optional mit einer Klimakammer nachrüstbar?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
2.10 Biegeversuche mit Metallen (I) [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Ja
Ist zur Durchführung der Biegeversuche mit Metallen eine 3Punkt Biegebank mit variabler Auflagelänge oder Auflageabständen,
verschiedenen Finnendurchmessern vorhanden?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
2.11 Biegeversuche mit Metallen (II) [Mussangabe]
Gewichtung: 33,33%
Maximalpunktzahl: 10
Mindestbewertung: 1 Punkte
K.O.Kriterium: Nein
Wie groß ist der maximale Auflagebereich der 3PunktBiegebank?
[ ] Keine Angabe (0)
[ ] Der Auflagebereich beträgt bis zu 30mm. (0)
[ ] Der Auflagebereich beträgt bis zu 100mm. (1)
[ ] Der Auflagebereich beträgt bis zu 200mm. (5)
[ ] Der Auflagebereich beträgt bis zu 300mm. (8)
[ ] Der Auflagebereich beträgt über 300mm. (10)
Nur eine Antwort wählbar
2.12 Clipson Extensometer [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Ja
Ist für die exakte Bestimmung des EModuls ein Clipson Extensometer mit einem maximalen Messweg von 25mm vorhanden?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
2.13 Clipson Extensometer (Abmessungen) [Mussangabe]
Gewichtung: 33,33%
Maximalpunktzahl: 10
Mindestbewertung: 1 Punkte
K.O.Kriterium: Nein
Wie sind die maximal zulässigen Abmessungen der Prüfkörper?
[ ] Keine Angabe (0)
[ ] Die maximal zulässigen Abmessungen der Prüfkörper sind bis zu 2mm (0)
[ ] Die maximal zulässigen Abmessungen der Prüfkörper liegen zwischen 3mm und 10mm (1)
[ ] Die maximal zulässigen Abmessungen der Prüfkörper liegen zwischen 11mm und 14mm (5)
[ ] Die maximal zulässigen Abmessungen der Prüfkörper liegen zwischen 15mm und 25mm (10)
Nur eine Antwort wählbar
3 Abmaße und Maschinensteifigkeit
Gewichtung: 0,00%
3.1 Ausführung der Anlage [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Ja
Ist die Ausführung der Anlage ein Tischgerät inkl. eines geeigneten Tisches?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
3.2 Abmessungen [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Ja
Kriterienkatalog  4/6
29
Überschreitet die Anlage inkl. Transportverpackung nicht die folgenden Abmessungen?
H=200cm
B=100cm
T=160cm
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
3.3 Anlieferung [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Ja
Erfolgt die Anlieferung auf einer EUROPalette?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
3.4 Maschinensteifigkeit [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Ja
Ist die Maschinensteifigkeit so hoch, dass eine maximale Verformung unter Last von weniger als 0,5 mm in allen
Belastungszuständen
gegeben ist?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
4 SoftwareAnforderungen
Gewichtung: 0,00%
4.1 Auswertung mittels Software [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Ja
Sind Versuchseinrichtung, Versuchsdurchführung sowie die Auswertung über eine Software möglich?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
4.2 Darstellung technologischer Kennwerte [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Ja
Kann die Darstellung und Bestimmung technologischer Kennwerte über die Sofware erfolgen? z. B. für den Zugversuch: EModul,
R(eH), R(p0,2), R(p0,01), R(m), A(5) etc. und für den 3Punkt Biegeversuch: s(B3,5%)
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
4.3 Darstellung technologischer Kennwerte [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Ja
Kann die Darstellung der Kennwerte sowohl für die Gesamtfahrwege (Traverse) als auch für die tatsächliche
Prüfstücklängenänderung
(Extensometer) parallel für eine Versuchsdurchführung erfolgen?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
4.4 Betriebssysteme [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Ja
Ist die Software für aktuelle Windows Betriebssysteme geeignet?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
Kriterienkatalog  5/6
30
4.5 Kraft [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Ja
Ermöglicht die Software Kraft, Weg und dehnungsgesteuertes Verfahren und Halten?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
4.6 Ergebnisdarstellung [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Ja
Wird ein Prüfreport von den Messergebnissen (Word, Excel bzw. PDFFormat) erstellt?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
4.7 Schnittstelle [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Ja
Wird eine Schnittstelle für das Auslesen aller Messdaten (z. B. CSVFormat) bereitgestellt?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
4.8 Erstellung von Testkurven [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Ja
Ist die variable Erstellung von Testkurven durch freie Eingabe der Testparameter möglich?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
5 Technischer Support
Gewichtung: 0,00%
5.1 Reaktionszeit [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Ja
Ist der technische Support innerhalb von 2 Tagen vor Ort in Weidenbach (PLZ 91746)?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
5.2 Ansprechpartner [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Ja
Gibt es einen technischen Ansprechpartner mit Sitz in Deutschland?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
Kriterienkatalog  6/6
31
Name Dateiname Größe MIMEType
32
Source: 4 http://www.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/healyhudson/2018/05/54c1700d-4e58-4f34-ab25-6d46e48e6c5e.html
Data Acquisition via: p8000000
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
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