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Öffentliche Ausschreibungen

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Ausschreibung: Beschaffung, Lieferung, Installation und Konfiguration von IT Komponenten - DE-Quedlinburg
Netzkomponenten
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Computeranlagen und Zubehör
Dokument Nr...: 861087-2018 (ID: 2018052212052147507)
Veröffentlicht: 22.05.2018
*
  Beschaffung, Lieferung, Installation und Konfiguration von IT Komponenten
Lieferauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Name: IBB Institut für Berufliche Bildung Annemarie Gesche Inh. Tobias Heidrich e.K.
Straße, Hausnummer: Clara-Schumann-Weg 16
Postleitzahl (PLZ): 31737
Ort: Rinteln
Telefon: +49 5751 9249479
Telefax: +49 5751 9249473
E-Mail: Info@IBB-Harz.de
Internet-Adresse: http://www.IBB-Harz.de
2.
a) Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung nach VOL/A
b) Vertragsart: Lieferauftrag
c) Geschäftszeichen: IBB ÖA 012018
3.
a)
Art und Umfang der Leistung
Beschaffung, Lieferung, Installation und Konfiguration sowie optional 12  60 -monatige Wartung von IT-Komponenten im IBB
Institut für berufliche Bildung A. Gesche in 06484 Quedlinburg, Groß Orden 5 und Magdeburger Str.19
d)
Lieferort
Groß Orden 5 und Magdeburger Str.19
06484 Quedlinburg
e)
Bestimmungen über die Lieferfrist
Fertigstellung der Leistungen bis 03.08.2018 (Austausch/Installation der IT-Komponenten vor Ort in 31. Kalenderwoche 2018)
4.
a)
Anforderung der Unterlagen
Wie Hauptauftraggeber siehe 1.
b)
Frist
07.06.2018 - 16:00 Uhr
c)
Schutzgebühr
Es fallen Kosten an.
Höhe der Kosten: 15,00
Zahlungsweise: Banküberweisung
Empfänger: IBB Institut für Berufliche Bildung Annemarie Gesche Inh. Tobias Heidrich e.K.
Geldinstitut: Volksbank in Schaumburg e.G.
Verwendungszweck: IBB ÖA 012018
Fehlt der Verwendungszweck auf der Überweisung, so ist die Zahlung nicht zuordenbar und Sie erhalten keine Unterlagen.
IBAN: DE09 2559 1413 0010 7638 00
BIC: GENODEF1BCK
5.
a)
Ablauf der Angebotsfrist
07.06.2018 - 16:00 Uhr
b)
Anschrift
Wie Hauptauftraggeber siehe 1.
c)
Sprache
Deutsch (gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr)
7.
Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen
Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)
9.
Mindestbedingungen (Unterlagen zur Beurteilung der Eignung des Bewerbers)
a)
Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen (Vordruck) inkl. drei Referenznachweise zu vergleichbar
durchgeführten Leistungen
Der Bieter hat zwingend notwendig den Nachweis zu erbringen, dass er vom Hersteller der Hardware autorisierter Vertragspartner
ist.
Die Fachkunde/Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals ist nachzuweisen.
b)
Bewerbungsbedingungen  Vordruck IBB ÖA 004
Besondere Vertragsbedingungen  Vordruck IBB ÖA 005
Zusätzliche Vertragsbedingungen  Vordruck IBB ÖA 006
10.
Zuschlags- / Bindefrist
29.06.2018
11.
Zuschlagskriterien
wirtschaftlichstes Angebot siehe Seite 5 der Leistungsbeschreibung
12.
Nebenangebote/Änderungsvorschläge zugelassen
Nein, Nebenangebote/Änderungsvorschläge sind nicht zugelassen.
13.
Sonstige Angaben
Mit der Abgabe des Angebots unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote (19 Absatz 1 VOL/A). Es
gilt deutsches Recht.
Die nachstehend benannten Eigenerklärungen gemäß des Landesvergabegesetzes Sachsen-Anhalt (LVG LSA) werden
Vertragsbestandteile:
1. zur Tariftreue und Entgeltgleichheit gemäß  10 LVG LSA
2. zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen gemäß  12 LVG LSA
3. zum Nachunternehmereinsatz gemäß  13 LVG LSA
4. und die Ergänzenden Vertragsbedingungen gemäß  12, 17 und 18 LVG LSA
Die Eigenerklärungen zu den Ziffern 1.-3. sind unterschrieben, an den vorgesehenen Stellen anzukreuzen und zwingend mit dem
Angebot einzureichen.
Frist zur Geltendmachung von Beanstandungen gemäß  19 LVG LSA:
Der öffentliche Auftraggeber ist verpflichtet, nicht berücksichtigte Bieter über den Namen des Bieters, dessen Angebot
angenommen werden soll und über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung zu informieren. Diese Information ist
schriftlich, spätestens sieben Kalendertage vor dem Vertragsabschluss, abzugeben. Der nichtberücksichtigte Bieter muss für
den Fall einer angestrebten Nachprüfung vor Ablauf dieser Frist die Nichteinhaltung von Vergabevorschriften gegenüber dem
öffentlichen Auftraggeber schriftlich beanstanden.
Hilft der Auftraggeber der Beanstandung nicht ab, ist er verpflichtet, die Unterlagen der Nachprüfungsbehörde zu übergeben.
Zuständige Nachprüfungsbehörde ist die 3. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt. Das Verfahren vor der
Vergabekammer ist kostenpflichtig.
Source: 4 http://www.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/eVergabe/198778.html
Data Acquisition via: p8000000
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