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Ausschreibung: Interessenbekundungsverfahren Urkundenüberprüfung Afghanistan - DE-Berlin / Deutschland sowie Afghanistan
Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie Steuerwesen
Juristische Dienste
Dienstleistungen im juristischen Bereich
Juristische Beratung und Vertretung
Dokument Nr...: 861038-2018 (ID: 2018052212051547461)
Veröffentlicht: 22.05.2018
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  Interessenbekundungsverfahren Urkundenüberprüfung Afghanistan
Auswärtiges Amt 1 von 3
Referat 118 (Vergabestelle)
Bekanntmachung
Interessenbekundungsverfahren
Geschäftszeichen: 118-3-212.04/1
Vorgangs-Nr.: IBV-118-2018-0001
Veröffentlichung: 13.05.2018
1. Name und Anschrift des öffentlichen Auftraggebers:
Auswärtiges Amt Berlin
Werderscher Markt 1
10117 Berlin
2. Art des Verfahrens:
+++++KEIN VERGABEVERFAHREN+++++
Interessenbekundungsverfahren nach  7 Abs. 2 BHO
Das Auswärtige Amt möchte mit diesem Interessenbekundungsverfahren, privaten
Anbietern die Möglichkeiten geben darzulegen, ob und inwieweit sie öffentlichen
Zwecken dienende wirtschaftliche Tätigkeiten erbringen können. Im Rahmen
des Verfahrens können interessierte Unternehmen Nachweise über ihre Eignung
(Befähigung zur Berufsausübung, Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Nichtvorliegen
von Ausschlussgründen nach  123, 124 GWB) einreichen. Auf Grundlage dieser
Eignungsnachweise kann das Auswärtige Amt in einer anschließenden Verhandlungsvergabe
bzw. einem Verhandlungsverfahren die geeigneten Unternehmen
zur Abgabe eines Angebots auffordern.
3. a) Ort der Leistung:
Berlin / Deutschland sowie Afghanistan.
b) Kurzbezeichnung, Beschreibung, Art und Umfang der Leistung:
Das Auswärtige Amt führt ein Interessenbekundungsverfahren zur Ermittlung von
interessierten und geeigneten Juristinnen / Juristen (Vertrauensperson) durch, die
die Überprüfung afghanischer Urkunden vornehmen können, die der Deutschen
Botschaft Kabul im Wege der Amtshilfe oder im Visumverfahren vorgelegt werden.
Die Voraussetzungen zur Legalisation afghanischer Urkunden sind derzeit nicht
gegeben. Stattdessen besteht für deutsche Behörden die Möglichkeit, afghanische
Urkunden im Wege der Amtshilfe auf ihre formelle Echtheit und inhaltliche
Plausibilität hin überprüfen zu lassen. Zudem bedarf es der Überprüfung afghanischer
Urkunden, die als begründende Unterlagen zum Visumantrag vorgelegt
werden.
Auswärtiges Amt 2 von 3
Referat 118 (Vergabestelle)
Die Deutsche Botschaft Kabul kann die erforderlichen Überprüfungen derzeit nicht
mit eigenem Personal durchführen. Sie ist hierfür auf die Zusammenarbeit mit
einer Vertrauensperson angewiesen, die / der die Urkunden auf o.g. Gesichtspunkte
hin überprüft und der Botschaft über das Ergebnis berichtet.
Die Botschaft Kabul geht davon aus, dass in einem Zwölfmonatszeitraum insgesamt
etwa 8.000 Urkunden zu überprüfen sein werden. Durchschnittlich umfasst
ein Fall eine Familie von etwa drei bis vier Familienmitgliedern mit etwa drei bis
vier Urkunden pro Person. Das Auswärtige Amt übermittelt der Vertrauensperson
die zu überprüfenden Urkunden in Kopie. Die Vertrauensperson sollte über enge
und vertrauenswürdige Kontakte verfügen, um die Überprüfung der Urkunden vor
Ort in Afghanistan übernehmen zu können. Die Vertrauensperson bzw. eine zuverlässige
Kontaktperson vor Ort sollten Zugang zu möglichst vielen, idealerweise
allen Landesteilen haben und über Erfahrung in der Zusammenarbeit mit afghanischen
Behörden bei der Überprüfung von Personenstandsurkunden verfügen.
4. a) Internetadresse, bei der die Unterlagen zur Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren
abgerufen werden können:
http://www.auswaertiges-amt.de/ausschreibungen
Die Bereitstellung der Unterlagen zum Interessenbekundungsverfahren erfolgt
ohne Einschränkung und kostenfrei.
b) Fragen zum Interessenbekundungsverfahren
Fragen werden fortlaufend im mittels Informationsschreiben an die Interessenten
per E-Mail durch die Vergabestelle beantwortet. Bitte senden Sie Ihre Fragen an:
118-3@auswaertiges-amt.de
5. a) Einsendefrist für die Interessenbekundungen:
15.06.2018, 10:00 Uhr.
b) Anschrift, an die die Interessenbekundung zu richten sind:
Siehe Ziffer 1 per Post bzw. bei persönlicher Auslieferung oder mittels Kurierzustellung
 an:
Auswärtiges Amt
Post- und Kurierstelle
für Referat 118-3
Kurstraße 36
10117 Berlin
HINWEIS:
Öffnungszeiten der annehmenden Kurierstelle in Berlin Mo-Do. 8:00 Uhr bis
 15:30 Uhr und Fr. von 8:00 Uhr bis 14:45 Uhr.
c) Die Interessenbekundungen müssen in deutscher Sprache abgefasst sein.
Auswärtiges Amt 3 von 3
Referat 118 (Vergabestelle)
6. Die Abgabe unzutreffender Erklärungen kann strafrechtliche, zivilrechtliche und
Folgen bei der künftigen Vergabe öffentlicher Aufträge haben.
7. Für die Erstellung der Interessenbekundung wird keine Vergütung gewährt.
8. Das Interessenbekundungsverfahren unterliegt deutschem Recht und erfolgt in
deutscher Sprache. Es gilt  auch über die Durchführung des Interessenbekundungsverfahrens
hinaus	das deutsche Recht.
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Source: 4 http://www.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/editor/Auswaertiges-Amt/2018/05/2395997.html
Data Acquisition via: p8000000
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