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Ausschreibung: Fensterreinigung - DE-Köln
Fensterreinigung
Dokument Nr...: 861031-2018 (ID: 2018052212051447456)
Veröffentlicht: 22.05.2018
*
  Fensterreinigung
Jobcenter Köln, Vergabestelle Team Infrastruktur (Raum 508), Pohligstr. 3, 50969 Köln
Name: Lorena Klee
Datum: 11.05.2018
An
alle potentiellen Bieter
zum nachstehenden Vergabeverfahren
Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zur Öffentlichen Ausschreibung;
Aktenzeichen:18-03-04 (Fensterreinigungsleistungen für das Jobcenter Köln)
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihr Interesse an dem oben genannten Vergabeverfahren. Ich beabsichtige, die in
den hier zur Verfügung stehenden Vergabeunterlagen näher bezeichneten Leistungen nach der
Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) im Wege einer Öffentlichen Ausschreibung zu vergeben.
Sofern Sie sich am Wettbewerb beteiligen wollen, bitte ich Sie um die Abgabe eines Angebotes.
Art, Umfang und örtliche Gegebenheiten der Leistungen, Bestimmungen zur Ausführungsfrist sowie
alle sonstigen für die Abgabe eines Angebotes relevanten Angaben sind der Leistungsbeschreibung
bzw. den Vertragsbedingungen zu entnehmen. Beachten Sie bitte bei der Erstellung
Ihres Angebotes auch unbedingt die Bewerbungsbedingungen.
Derzeit ist folgender Zeitplan vorgesehen:
Bekanntmachung und Veröffentlichung der Vergabeunterlagen 11.05.2018
Eingang von Bieterfragen bis zum 31.05.2018; 10 Uhr
(Bearbeitungszeitraum ca.
5 Tage)
Angebotsfrist 05.06.2018, 10 Uhr
Bindefrist (Bindung an das Angebot) 25.06.2018
Beginn der Vertragsausführung Im Verlaufe des Juli 2018
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
Lorena Klee
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Bewerbungsbedingungen (BWB)
zum Vergabeverfahren Fensterreinigung; Az.:18-03-04 (bitte immer angeben)
Hinweis: Der Auftraggeber unterfällt als gemeinsame Einrichtung (Art. 91e GG,  6d Alt. 1,
44b ff. SGB II) dem Vergaberecht des Bundes.
1 Anwendungsbereich
1.1 Die vorliegende Beschreibung der Einzelheiten der Durchführung des Verfahrens (Bewerbungsbedingungen
(BWB)) gelten nur, soweit die Unterschwellenvergabeordnung
(UVgO) nichts anderes bestimmt.
1.2 Die BWB gelten außerdem nur, soweit die übrigen Vertragsunterlagen ( 21 Abs. 1
Nr. 3 UVgO) nichts anderes bestimmen (so auch  2 Abs. 1 der Vertragsbedingungen).
2 Begriffsbestimmungen
2.1 Die in den Vergabeunterlagen enthaltenen Angaben sind grundsätzlich geschlechtsneutral
formuliert. Zur besseren Lesbarkeit wurde in seltenen Ausnahmefällen auf die
zusätzliche Bezeichnung in weiblicher Form verzichtet. In diesen Fällen schließt die
männliche Form die weibliche Form mit ein.
2.2 Soweit aus den Vergabeunterlagen nichts anderes hervorgeht, meint
a. Auftraggeber (AG): Das Jobcenter Köln,
b. Vergabestelle:
Jobcenter Köln
Vergabestelle Team Infrastruktur (Raum 508)
Pohligstraße 3
50969 Köln
Fax: (0221) 94 29 - 82 02
E-Mail: jobcenter-koeln.infra@jobcenter-ge.de
3 Kommunikation
3.1 Rechtlich verbindliche Kommunikation mit dem AG findet während des gesamten
Vergabeverfahrens ausschließlich in deutscher Sprache statt.
3.2 Rechtlich verbindliche Kommunikation findet während des gesamten Vergabeverfahrens
ausschließlich in Textform (E-Mail, per Briefpost, Fax etc.) statt. Aus mündlicher
oder fernmündlicher Kommunikation kann ein Unternehmen in keinem Fall Ansprüche
herleiten. Dies gilt insbesondere auch für Amtshaftungsansprüche, es sei denn, das
Unternehmen kann bezüglich eines bzw. einer Beschäftigten des AG Vorsatz oder
grobe Fahrlässigkeit darlegen und beweisen. Es wird im Hinblick auf die Anforderungen
des  7 Abs. 2 UVgO darum gebeten, mit dem Auftraggeber möglichst nicht mündlich
oder fernmündlich zu kommunizieren.
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3.3 Alle Beteiligten sollen mit Übersendung von Unterlagen, Einlassungen etc. auf etwaige
Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse und die vertraulichen Aspekte der Angebote einschließlich
ihrer Anlagen hinweisen, indem sie die betreffenden Unterlagen als vertraulich
kennzeichnen.
3.4 Die Bieterin bzw. die Bietergemeinschaft verpflichtet sich, mit Abgabe ihres Angebots
sicherzustellen, dass sie, insbesondere zwischen Ablauf der Angebotsfrist und Ablauf
der Bindefrist, über einen funktionierenden Faxanschluss sowie eine funktionierende
E-Mail-Adresse verfügt.
Hinweis: Der Zuschlag soll per Fax erfolgen.
4 Fragen an die Vergabestelle
4.1 Mit dem Stellen einer Frage wird gleichzeitig das Einverständnis erklärt, dass zur Gewährleistung
von Transparenz und Gleichbehandlung diese, evtl. im Wortlaut, mitsamt
der Antwort veröffentlicht bzw. auch anderen Bieterinnen und Bietergemeinschaften
bekannt gegeben wird.
4.2 Der Name des bzw. der Fragenden wird dabei nicht mitgeteilt.
4.3 Fragen und deren Beantwortung werden bei Zuschlag zum Bestandteil der Vergabeunterlagen.
4.4 Die Frist für Bieteranfragen endet sechs Arbeitstage (Arbeitstage: Montag bis Freitag)
vor Ablauf der Angebotsfrist.
5 Allgemeine Bestimmungen zu den Angeboten
Hinweis:  42 UVgO: Von der Wertung ausgeschlossen werden [] insbesondere:
1. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, es sei denn, der Bieter hat dies
nicht zu vertreten,
2. Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten,
3. Angebote, in denen Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen nicht zweifelsfrei sind,
4. Angebote, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen
worden sind,
5. Angebote, die nicht die erforderlichen Preisangaben enthalten, es sei denn, es handelt sich
um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder
die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen, oder
6. nicht zugelassene Nebenangebote.
5.1 Ihr Angebot muss verschlossen sein (verschlossener Umschlag / Paket).
5.2 Ihr Angebot muss mit dem farbig ausgedruckten Kennzeichnungszettel der Anlage
Kennzeichnungszettel versehen sein, um es bis zum Öffnungstermin eindeutig zuordnen
zu können.
5.3 Das Angebot und seine Anlagen sollen fortlaufend nummeriert sein.
5.4 Das Angebot soll kopierbar sein (d.h. ohne Prospekthüllen, Spiral- oder Klebebindungen,
Trennblätter etc.)
5.5 Das Angebot oder eine mit dem Angebot abgegebene Erklärung kann, unbeschadet
 130 Abs. 1 Satz 2, Abs. 3 BGB, widerrufen werden, wenn der Widerruf bis zum Ablauf
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der Angebotsfrist bei der Vergabestelle eingeht. Die bloße Übersendung eines weiteren
Angebots bedeutet nicht die Rücknahme des alten Angebots, es ist gegebenenfalls zur
Klarstellung der ausdrückliche Widerruf des früheren Angebots erforderlich (Begründung:
Eine Bieterin könnte mehrere, unterschiedlich kalkulierte Angebote abgeben,
z.B. eines für sich und eines als Mitglied einer Bietergemeinschaft). Die Darlegungsund
Beweislast für den Widerruf sowie deren rechtzeitiger Zugang trägt der bzw. die
Widerrufende.
5.6 Der Widerruf der Erklärung einer Bietergemeinschaft anzugehören und der entsprechenden
Bevollmächtigung (siehe Anlage Bietergemeinschaft unter 5.) oder der Verpflichtungserklärung
bei Eignungsleihe (Anlage Eignungsleihe unter 5.) führt zur Unwirksamkeit
des gesamten Angebots. Der AG setzt die Bieterin (bzw. ein vertretungsberechtigtes
Mitglied der Bietergemeinschaft) hierüber in Kenntnis, kann aber in keinem
Fall eine Haftung dafür übernehmen, dass dies so zeitnah geschieht, dass noch
ein weiteres Angebot nachgereicht werden kann.
5.7 Die seitens der Bieterin bzw. der Bietergemeinschaft einzuhaltenden Fristen zu diesem
Vergabeverfahren sind in der Aufforderung zur Angebotsabgabe hinterlegt.
5.8 Sämtliche Angebotsinhalte, die in die Bewertung einfließen sollen, sind an den Beginn
des Angebots zu stellen und entsprechend der Reihenfolge der Bewertungskriterien/
Bewertungsmatrix zu gliedern. Sämtliche übrigen Angebotsinhalte (Bsp.: ergänzende
Angaben zu den Mindestanforderungen etc.) sind im Anschluss darzustellen.
Hinweis: Zu den erforderlichen Anlagen zum Angebot und deren Reihenfolge siehe Punkt 6.
5.9 Alle seitens der Bieterin/nen zu machenden Angaben bzw. Antworten sind gemäß den
Vorgaben direkt an den dafür vorgesehenen Stellen zu machen, weitere Anlagen sind
 bis auf wenige, kenntlich gemachte Ausnahmen  nicht zugelassen. Angaben, die
nicht an den dafür vorgesehenen Stellen gemacht werden, fließen nicht mit in die Bewertung
des Angebotes und können zum Ausschluss vom Verfahren führen.
5.10 Alle Preise sind in Euro, Bruchteile in vollen Cent anzugeben.
5.11 Das Angebot muss unterschrieben werden und auf dem Postweg bei der Vergabestelle
eingehen.
Hinweis: Ein nicht unterschriebenes Angebot ist unwirksam!
Hinweis: Die Angebotsabgabe mit elektronischen Mitteln ( 10, 53 VgV i. V. m.  7 Abs. 4 UVgO)
ist noch nicht möglich (siehe  38 Abs. 2 UVgO).
5.12 Nebenangebote sind nicht zugelassen.
6 Mit dem Angebot einzureichende Unterlagen, Reihenfolge der Anlagen
6.1 Mit der unterschriebenen Anlage Angebotsformblatt  dem Angebot  sind als Anlage
(bitte in dieser Reihenfolge) einzureichen:
1. (Nur bei Bildung von Bietergemeinschaften:) Ausgefüllte und unterschriebene
Anlage Bietergemeinschaft für sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft,
welche nicht das Angebot unterschrieben haben (und somit nicht vertretungsberechtigt
sein sollen) (bitte laufende Nummerierung nicht vergessen),
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2. (Nur bei Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern / Freien Mitarbeitenden:)
Ausgefüllte Anlage Unterauftragnehmer für sämtliche Unterauftragnehmer,
3. Ausgefüllte Anlage Erklärung wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit,
4. Ausgefüllte Anlage Erklärung technische und berufliche Leistungsfähigkeit,
5. Anlage Eignung für Bieterinnen, bei Bietergemeinschaften für sämtliche Mitglieder,
für sämtliche Unterauftragnehmer, bei Eignungsleihe für das Unternehmen,
dessen Kapazitäten die Bieterin bzw. die Bietergemeinschaft in Anspruch
nimmt, jeweils gegebenenfalls mitsamt Anlagen bzw. Nachweisen (Bußgeldbescheid,
rechtskräftige Verurteilung etc. als Ablichtung),
6. (Nur bei Eignungsleihe (Bieterin bzw. Bietergemeinschaft wäre ohne Unterauftragnehmer
nicht geeignet zur Erbringung der Leistung):) Anlage Eignungsleihe
oder andere Verpflichtungserklärung entsprechend  34 UVgO (bzw.  47 VgV)
des Unternehmens, dessen Kapazitäten die Bieterin bzw. die Bietergemeinschaft
in Anspruch nimmt,
7. Ausgefüllte und unterschriebene Anlage Referenz für jedes Angebot einer Bieterin
bzw. einer Bietergemeinschaft,
8. Ausgefüllte Anlage Erklärung zur Einhaltung rechtlicher Verpflichtungen,
9. Ausgefülltes Preisblatt,
10. (Falls bereits bekannt:) Gegebenenfalls Angabe der Fachkräfte oder der Stellen,
die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen,
unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und
zwar insbesondere diejenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind,
11. Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und
welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags
verfügt
12. (Nur bei gewerblichen Schutzrechten:) Wenn für den Gegenstand des Angebots
gewerbliche Schutzrechte bestehen, oder wenn die Bieterin solche Rechte beantragt
hat oder wenn sie weiß, dass andere diese Rechte beantragt haben, hat
sie dies im Angebot oder jedenfalls so bald wie möglich anzugeben.
6.2 Der AG behält sich vor, weitere Belege im Rahmen des  35 UVgO von einer Bieterin
bzw. von Bietergemeinschaften anzufordern, insbesondere wenn er beabsichtigt, diesem
den Zuschlag zu erteilen.
7 Zuschlag und Zuschlagkriterien
7.1 Auf ein Angebot, welches den Vertragsbestandteilen ( 2 des Vertrages) nicht in allen
Punkten entspricht, darf der Zuschlag nicht erteilt werden, denn es fehlt an den für
einen Vertragsschluss erforderlichen, sich deckenden Willenserklärungen (ausführlich
OLG München VergabeR 2014, 430  juris  Rn. 25).
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7.2 Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot
ist das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis. Der Gesamtpreis (für die gesamte
Vertragslaufzeit) wird auf Basis der im Preisblatt erfragten Preispositionen ermittelt.
8 Angebote von Bietergemeinschaften
8.1 Auftragnehmerin (abgekürzt AN) im Sinne dieser Vergabeunterlagen meint gleichermaßen
eine Bietergemeinschaft, wenn diese den Zuschlag erhalten hat, unabhängig
von ihrer Rechtsform und etwaigen Vereinbarungen zwischen ihren Mitgliedern.
8.2 Bietergemeinschaften sollen mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene
Erklärung abgeben, wie sie ihre Zusammenarbeit für den Fall des Zuschlags
rechtlich verbindlich untereinander regeln (Bsp.: Beifügung einer zwischen den Mitgliedern
der Bietergemeinschaft geschlossenen entsprechenden Vereinbarung hierzu)
und auch spätere Änderungen dieser Regelung gegenüber dem AG anzeigen.
8.3 Bei Bietergemeinschaften genügt hinsichtlich der Fachkunde, dass diese mindestens
bei einem Mitglied der Bietergemeinschaft vorliegt.
8.4 Hinsichtlich der Leistungsfähigkeit kommt es auf die der Bietergemeinschaft insgesamt
zur Verfügung stehende Kapazität an.
8.5 Die Bietergemeinschaft wird ausgeschlossen, wenn bei einem ihrer Mitglieder ein zwingender
Ausschlussgrund vorliegt. Die Bietergemeinschaft kann ausgeschlossen werden,
wenn bei einem ihrer Mitglieder ein fakultativer Ausschlussgrund oder ein Ausschlussgrund
nach einer Soll-Vorschrift vorliegt. Die Regelung der Kündigung in den
Vertragsbedingungen bleibt hiervon unberührt.
9 Angebote unter Einbeziehung von Subunternehmen / Freien Mitarbeitenden
9.1 Beabsichtigt eine Bieterin bzw. eine Bietergemeinschaft, zur Auftragsdurchführung einen
oder mehrere Unterauftragnehmer (Subunternehmen / Freie Mitarbeitende) heranzuziehen,
so muss sie die Eignung des Unterauftragnehmers entsprechend in seinem
Angebot darlegen.
9 Angebote mit Eignungsleihe
9.1 Ist eine Bieterin bzw. Bietergemeinschaft für die Auftragsdurchführung nur geeignet,
weil sie sich auf die wirtschaftliche und finanzielle oder technische und berufliche Leistungsfähigkeit
( 33 Abs. 1 UVgO) eines Unterauftragnehmers berufen hat (Eignungsleihe
(siehe:  34 UVgO,  47 VgV)), so muss er die Eignung des Unterauftragnehmers
entsprechend in seinem Angebot darlegen.
9.2 Zusätzlich muss sie darlegen, dass er den Unterauftragnehmer entsprechend verpflichtet
hat (durch die unterschriebene Anlage Eignungsleihe (s.o.)).
9.3 Zusätzlich dürfen keine zwingenden Ausschlussgründe nach  123 GWB i. V. m.  31
Abs. 1 i. V. m.  26 Abs. 5 UVgO vorliegen und sonstige Ausschlussgründe sind geSeite
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genüber dem AG offenzulegen. Bei Zweifeln über das Vorliegen von Ausschlussgründen
hat der AG das Recht, das Angebot vom Vergabeverfahren auszuschließen. Die
Kündigungsrechte des AG nach Zuschlagerteilung bleiben hiervon unberührt.
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Leistungsbeschreibung
zur öffentlichen Ausschreibung Fensterreinigung, Az.: 18-03-04
I. Vorbemerkungen
Das Jobcenter Köln ist eine gemeinsame Einrichtung der Bundesagentur für Arbeit und
der Stadt Köln ( 44b, 6d SGB II), deren Ziel es ist, Mitmenschen in sozialen Notlagen
die erforderliche Unterstützung zu bieten, um auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt
Fuß zu fassen. Zum Erreichen dieses Ziels liegen die grundsätzlichen Hauptaufgaben
des Jobcenter Köln nach dem SGB II in der Leistungsgewährung und in der Vermittlung
in Arbeit.
II. Losbildung, Ziel und Umfang des Vergabeverfahrens
Das Jobcenter Köln hat Bedarf an Fensterreinigungsdienstleistungen für vier über das
Stadtgebiet Kölns verteilte Liegenschaften. Der Auftrag unterliegt keiner Losaufteilung.
Ziel dieser Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages für die Fensterreinigung
der vier Liegenschaften. Durch ggf. während der Vertragslaufzeit entstehende
Umstrukturierungen können im Laufe des Vertrages Liegenschaften des Auftraggebers
ganz oder teilweise hinzukommen oder wegfallen. Die Bieterin muss aufgrund
ihrer technischen, personellen sowie logistischen Voraussetzungen in der Lage
sein, die geforderte Leistung zu erbringen. Die Reinigung ist pünktlich, gründlich und
schonend nach zeitgemäßen Verfahren und den vorgegebenen Intervallen durchzuführen.
Die Auftragnehmerin hat die Leistungen so auszuführen, dass nach der Reinigung ein
einwandfreier und vertragsgemäßer Zustand vorliegt. Der jeweilige Verschmutzungsgrad
zum Zeitpunkt der Reinigung ist zu berücksichtigen.
III. Zeitrahmen
Mit dem Zeitpunkt der Erteilung des Zuschlages wird der Reinigungsvertrag wirksam.
Die vertraglich vereinbarten Leistungen sind ab dem 01.07.2018 zu erbringen. Die jeweiligen
Leistungen werden seitens des Auftraggebers abgerufen. Der Vertrag umfasst
eine Gesamtlaufzeit von vier Jahren und endet zum 30.06.2022.
Die Auftragnehmerin ist verpflichtet, den Auftraggeber unmittelbar nach Erteilung des
Zuschlages zu kontaktieren, um die im Juli anstehenden Reinigungsarbeiten frist- und
auftragsgerecht durchführen zu können. Die Auftragnehmerin erhält vom Auftraggeber
alle Informationen über die zu Auftragsbeginn zu reinigenden Fensterflächen, um zeitnah
Termine für die erstmalige Reinigung zu vereinbaren. Ergänzend soll an dieser
Stelle auf die Anlage Flächen verwiesen werden.
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III. Gegenstand der Leistung
Die vertraglich durch den Auftragnehmer zu erbringende Leistung ist die Fensterreinigung
mit und ohne Rahmen, jeweils einmal pro Vertragsjahr. Die Reinigung mit Rahmen
umfasst auch die Reinigung der Falze und Beschläge.
Die Reinigungsleistung ist so durchzuführen, dass die zu reinigenden Fensterglasflächen
nach Abschluss staub-, schlieren- und wasserfleckenfrei sind. Zu diesem Zweck
werden die Fensterbänke von den Mitarbeitenden des Auftraggebers freigemacht.
Grundsätzlich sind die Fensterbänke nicht von der Reinigung erfasst, im Falle des Auftretens
von Schmutzflotten (innen und außen) im Rahmen der Leistungsausführung
sind diese jedoch rückstandsfrei von den Fensterbänken zu entfernen. Innenglasflächen
(z.B. Glastüren, Aushangtafeln etc.) gehören nicht zur Fensterreinigung.
Die Reinigung hat jederzeit rationell, fachgerecht und hygienisch einwandfrei  nach
den Maßgaben einer modernen Glasreinigung  durchgeführt zu werden. Die Auftragnehmerin
hat dazu die erforderlichen organisatorischen Maßnahmen zu treffen. Der
Werterhalt des Objektes, seine Pflege und einwandfreie Optik haben absolute Priorität.
Der Auftraggeber ruft den jeweiligen Einsatz der Folgereinigungen bei der Auftragnehmerin
mit einem Vorlauf von vier Wochen schriftlich oder per E-Mail ab. Die Auftragnehmerin
beginnt mit der Fensterreinigung pünktlich zu dem zuvor mit dem Auftraggeber
abgestimmten Termin. Zwischen den Reinigungsintervallen (einmal mit Rahmen
und einmal ohne Rahmen) müssen mindestens vier Monate liegen.
Die Größenangaben der zu reinigenden Flächen, die Ausführungszeiträume und die
Anschriften der einzelnen Liegenschaften sind der Anlage Flächen zu entnehmen
(Stand 05/2018).
Die Fensterflächen wurden von der Innenseite einseitig erfasst. Rahmen und Sprossen
sind übermessen, d.h. die Fläche entspricht der lichten Fensteröffnung. Großflächige
Verglasungen wurden von außen aufgenommen, ebenfalls als lichte Öffnung inklusive
Rahmen.
Die Größenangabe ist nicht statisch und Veränderungen unterlegen. Die Flächenangaben
im Preisblatt und der Anlage Flächen dienen als Grundlage zur Kalkulation der
Preise pro Quadratmeter.
IV. Abrechnung
Die seitens der Auftragnehmerin kalkulierten und im Angebot zu Grunde gelegten
Preise gelten grundsätzlich für die gesamte Vertragslaufzeit. Preisanpassungen sind
nur nach den in der Vertragsurkunde genannten Bedingungen möglich.
Die Abrechnung der Leistung erfolgt nach den tatsächlich gereinigten Flächen nach
den angebotenen Preisen für die beidseitige Reinigung. Der angebotene Preis bezieht
sich je m2 des einfachen Maßes auf die Reinigung beider Seiten. Ausnahmen von
dieser Regelung sind in der Anlage Flächen bzw. im Preisblatt vermerkt.
Sofern Doppelfenster zu reinigen sind, erfolgt die Vergütung zu dem angebotenen
Preis je Fensterflügel.
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V. Objektbesichtigung
Die Bieterin hat die Möglichkeit, sich vor der Abgabe eines Angebotes durch Besichtigung
aller Objekte über die konkret zu erbringenden Leistungen, die örtlichen Arbeitsbedingungen
und die Materialbeschaffenheit der zu reinigenden Flächen zu informieren.
Spätere Einreden wegen besonderer örtlicher Gegebenheiten werden nicht anerkannt.
Zur Vereinbarung eines Besichtigungstermins wenden sich die potentiellen Bieterinnen
und Bietergemeinschaften bitte per E-Mail an:
Herr Karsten Albrecht, E-Mail: jobcenter-koeln.infra@jobcenter-ge.de
Objektbesichtigungen können ab dem 14.05.2018 bis zum 30.05.2018 durchgeführt
werden (Besichtigungsfrist). Bitte vereinbaren Sie dazu rechtzeitig einen Termin. Terminliche
Anfragen, die nicht mindestens 5 Werktage vor Ablauf der Besichtigungsfrist
eingehen, können ggf. nicht mehr berücksichtigt werden.
VI. Fensterreinigung  allgemeine Bestimmungen
Zu Vertragsbeginn benennt der Auftraggeber der Auftragnehmerin die konkreten Ansprechpersonen
zur weiteren Zusammenarbeit.
Die Fensterreinigung ist ab Abruf in einem angemessenen Zeitrahmen an den vereinbarten
Tagen zu branchenüblichen Zeiten abzuschließen. Die Kalkulation von Nachtund
Feiertagszuschlägen ist daher nicht erforderlich.
Der Zugang zu den Räumlichkeiten des Auftraggebers wird der Auftragnehmerin und
deren eingesetztem Reinigungspersonal zur Ausführung der Reinigungsleistungen ermöglicht,
dazu erfolgt jedoch keine Schlüsselübergabe.
In sicherheitsempfindlichen Bereichen (z.B. Aktenhaltungen o.ä.) erfolgt die Reinigung
aus Sicherheitsgründen unter Aufsicht.
Die branchenüblichen Sicherungsmaßnahmen sind von der Auftragnehmerin eigenverantwortlich
zu treffen, ggf. durch Einsatz von Hubarbeitsbühnen und/oder sonstigen
Steighilfen.
Sofern der Einsatz von Hubarbeitsbühnen bzw. sonstiger Steighilfen erforderlich wird,
sind Notwendigkeit, Dauer, Art und Umfang des Einsatzes mit dem Auftraggeber vor
Auftragsbeginn abzustimmen.
Die Abrechnung erfolgt in diesen Fällen gesondert nach dem tatsächlichen Aufwand,
in dem notwendigen Umfang und zu ortsüblichen Konditionen. Die Kosten für Hebebühnen
oder sonstige Steighilfen sind daher nicht in die Preise pro m2 mit einzukalkulieren.
VII. Bereitstellung von Arbeitskräften
Um die Reinigungsleistungen vertragsgemäß und im jeweils vereinbarten zeitlichen
Rahmen auszuführen, hat die Auftragnehmerin Arbeitskräfte in qualitativ und quantitativ
ausreichender Zahl zur Verfügung zu stellen.
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VIII. Betroffene Liegenschaften
Der Geltungsbereich dieses Vertrages erstreckt sich auf die in der Anlage Flächen aufgeführten
Liegenschaften des Auftraggebers. Des Weiteren umfasst der Rahmenvertrag
sämtliche während der Vertragslaufzeit ggf. hinzukommende Liegenschaften bzw.
Reinigungsglasflächen (vgl.  1 des Vertrages).
IX. Reinigungsmittel und Pflegeanleitungen
Die Auftragnehmerin darf nur umweltschonende und nicht reizende Reinigungsmittel
verwenden. Darüber hinaus dürfen nur Reinigungsgeräte und mittel verwendet werden,
die umweltfreundlich und auf die jeweilige Oberfläche abgestimmt sind sowie substanzerhaltende
Eigenschaften besitzen und möglichst keine Geruchsbelästigung mit
sich bringen. Grundsätzlich hat die Auftragnehmerin darauf zu achten eine möglichst
geringe Umweltbelastung zu verursachen.
Die verwendeten Arbeitsmittel dürfen folgende Inhaltsstoffe nicht enthalten:
 Alkylphenolethoxylate (APEO),
 Nitrilotriacetat (NTA),
 Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW),
 pDichlorbenzol,
 Salzsäure,
 Phosphorsäure,
 Salpetersäure,
 aromatische und aliphatische Lösungsmittel,
 Ethylendiamintetraacetat (EDTA),
 Phosphate und Formaldehyd.
Die Auftragnehmerin hat eine entsprechende Bescheinigung des Herstellers oder Vertreibers
der Arbeitsmittel einzuholen und dem Auftraggeber auf sein Verlangen hin vorzulegen.
Es dürfen keine Arbeitsmittel verwendet werden, die Schäden an Glas, Rahmen oder
Bauteilen verursachen oder Personen gefährden können. Die Beachtung und Einhaltung
der einschlägigen gesetzlichen Anforderungen einschließlich der Sicherheits- und
Unfallverhütungsvorschriften liegen allein im Verantwortungsbereich der Auftragnehmerin.
Pflegeanleitungen sind von der Auftragnehmerin zu beachten und werden ggf. vom
Auftraggeber zur Verfügung gestellt.
X. Hausrecht des Auftraggebers
Alle Mitarbeitenden der Auftragnehmerin haben Arbeitskleidung und einen Lichtbildausweis
mit Namen öffentlich zu tragen, damit sie als Beschäftigte der Auftragnehmerin
erkennbar sind.
Seite 5 von 5
Der Auftraggeber informiert ggf. schriftlich über die erforderlichen und einzuhaltenden
Sicherheits- und Brandschutzbestimmungen in den Gebäuden. Eine spezielle Unterweisung
des Personals hat durch die Auftragnehmerin eigenverantwortlich zu erfolgen.
In den Liegenschaften des Auftraggebers besteht generelles Rauch- und Alkoholverbot.
Während des Aufenthalts in den Räumlichkeiten des Auftraggebers hat die Auftragnehmerin
ihren Mitarbeitenden daher absolutes Rauch- und Alkoholverbot zu erteilen.
XI. Verpflichtung zur Verschwiegenheit
Die Auftragnehmerin und ihre Mitarbeitenden sind Dritten gegenüber bezüglich aller
ihnen bekannt werdenden Vorgänge zu absoluter Verschwiegenheit verpflichtet. Die
Auftragnehmerin verpflichtet sich, das von ihr zum Einsatz beim Auftraggeber vorgesehene
Personal in die Grundzüge des Datenschutzes einzuweisen und schriftlich auf
die Wahrung des Datengeheimnisses und des Steuergeheimnisses zu verpflichten.
Allen Mitarbeitenden der Auftragnehmerin ist es untersagt, Einsicht in Schriftstücke,
Akten und sonstige Unterlagen zu nehmen.
Auf Verlangen des Auftraggebers hat die Auftragnehmerin zuwiderhandelndes Personal
von der weiteren Tätigkeit auszuschließen und durch geeignetes Personal zu ersetzen.
Dadurch entstehende Kosten trägt die Auftragnehmerin. Ungeeignetes Personal
ist auf Verlangen des Auftraggebers ohne Zusatzkosten auszutauschen. Im Übrigen
gelten hierzu die konkreten Regelungen in der Vertragsurkunde.
XII. Gesetzestreue  Zahlung von Mindestlohn
Bei Vorliegen eines gesetzlichen Mindestlohns und eines für allgemeinverbindlich erklärten
Tarifvertrags versichert die Auftragnehmerin, diesen Lohn den beim AG eingesetzten
Arbeitskräften vollumfänglich zu bezahlen. Die Bieterin bestätigt dies mit Abgabe
ihres Angebots (siehe Anlage Erklärung zur Einhaltung rechtlicher Verpflichtungen).
XIII. Wertungskriterium
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot
ist das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis. Der Gesamtpreis (für die gesamte
Vertragsdauer) wird auf Basis des Netto-Preises pro Quadratmeter, der im Preisblatt
erfragten Preispositionen und der Vertragslaufzeit ermittelt.
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Vertrag
zum Vergabeverfahren des Jobcenter Köln; Aktenzeichen 18-03-04
zwischen
dem
Jobcenter Köln
Pohligstraße 3, 50969 Köln
vertreten durch den Geschäftsführer, Herrn Olaf Wagner
 nachfolgend der Auftraggeber (AG)
und
der
Reinigungsunternehmen XY
Straße
PLZ Ort
vertreten durch Vorname, Name
 nachfolgend die Auftragnehmerin (AN)
 gemeinschaftlich nachfolgend die Parteien
über
Fensterreinigungsleistungen für das Jobcenter Köln
Seite 2 von 10
Inhalt
1 Gegenstand des Vertrages .......................................................................................... 3
2 Vertragsbestandteile .................................................................................................... 3
3 Vertragsdauer und Kündigung .................................................................................... 3
4 Auftragserfüllung ......................................................................................................... 4
5 Allgemeine Pflichten der AN und des AG ................................................................... 5
6 Reinigungsmittel .......................................................................................................... 6
7 Reinigungspersonal ..................................................................................................... 6
8 Beauftragung von Subunternehmern ......................................................................... 6
9 Vergütung, Zahlung ..................................................................................................... 7
10 Datenschutz
.................................................................................................................. 7
11 Sicherheit
...................................................................................................................... 8
12 Haftung
.......................................................................................................................... 8
13 Versicherung
................................................................................................................ 9
14 Rücktritt und Antikorruptionsklausel .......................................................................... 9
15 Sonstiges
.....................................................................................................................10
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1 Gegenstand des Vertrages
1.1 Gegenstand dieses Werkvertrages ist die Fensterreinigung (einschließlich der Rahmenreinigung
mit Falzen) für vier Liegenschaften des Jobcenter Köln. Die konkret
durchzuführende Leistung ist in der Leistungsbeschreibung (LB) und dem Preisblatt
beschrieben.
1.2 Der Auftraggeber ist dazu berechtigt, die Anzahl der Liegenschaften und zu reinigenden
Flächen zu erhöhen oder zu verringern. Dazu erklärt er die Erhöhung bzw. die
Verringerung mindestens 14 Tage vor der Erhöhung schriftlich gegenüber der AN.
2 Vertragsbestandteile
2.1 Als Bestandteil des vorliegenden Vertrages gelten in folgender Reihenfolge:
a) die Bestimmungen dieses Vertrages,
b) die Leistungsbeschreibung (LB) und das Preisblatt der Vergabeunterlagen der
öffentlichen Ausschreibung mit dem Aktenzeichen 18-03-04 einschließlich aller
Anlagen,
c) das Angebot der AN vom TT.MM.JJJJ auf Grundlage der LB und des Preisblattes,
d) die Richtlinien für die Vergabe und Abrechnung im Gebäudereiniger-Handwerk
in der jeweils gültigen Fassung,
e) die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen
(VOL/B),
f) die Vorschriften des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AentG),
g) die gesetzlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
2.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen der AN finden keine Anwendung. Dies gilt auch
dann, wenn die Bedingungen seitens der AN übersandt werden und diesen nicht gesondert
widersprochen wird.
3 Vertragsdauer und Kündigung
3.1 Der Reinigungsvertrag beginnt mit Zuschlag. Leistungen aus diesem Vertrag sind ab
dem 01.07.2018 zu erbringen. Der Vertrag umfasst eine Laufzeit von vier Jahren und
endet am 30.06.2022 (23.59 Uhr), ohne dass es einer Kündigung bedarf.
3.2 Die Parteien haben das Recht, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos schriftlich zu
kündigen. Für den AG gelten insbesondere als wichtiger Grund:
a) die Feststellung nach Unterzeichnung, dass seitens der AN Änderungen oder
Ergänzungen in den Vergabeunterlagen vorgenommen wurden,
b) der Verstoß des AN gegen eine gesetzliche Bestimmung oder eine andere
zwingend einzuhaltende Norm, wie insbesondere ein als allgemeinverbindlich
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erklärter Tarifvertrag bzw. eine Regelung des AentG. Zur Prüfung, ob dieser
Tatbestand einschlägig ist, gewährt die AN dem AG auf sein Verlangen ein vertragliches
Einsichtsrecht in die hierfür erforderlichen Unterlagen,
c) ein Verstoß der AN gegen eine gesetzliche oder vertragliche Datenschutzbestimmung
( 10 des Vertrages),
d) die Beantragung oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen
der AN oder dessen Ablehnung mangels Masse,
e) die Nichtanwendung einer Arbeitsschutzbestimmung bzw. einer Bestimmung
des Ausländerrechts,
f) die Verletzung einer sonstigen wesentlichen Vertragspflicht durch die AN.
3.3 Unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende, ist der AG
dazu berechtigt, den Vertrag jederzeit ganz oder teilweise schriftlich zu kündigen, ohne
dass die AN Schadensersatzansprüche gegenüber dem AG geltend machen kann,
wenn grundlegende organisatorische Änderungen im Bereich des AG dazu führen,
dass Reinigungsleistungen in einzelnen Liegenschaften nicht mehr benötigt werden.
3.4 Im Falle der fristlosen Kündigung gemäß  3 Abs. 2 dieses Vertrages durch den AG,
hat die AN keine Ansprüche gegenüber dem AG. Die Zahlung einer Vergütung bestimmt
sich in diesem Fall nach den Maßstäben des  8 Nr. 3 VOL/B. Ggf. vorhandene
Schadensersatzansprüche des AG bleiben hiervon unberührt.
4 Auftragserfüllung
4.1 Die AN verpflichtet sich, die nach diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen fach-,
frist-, und vertragsgerecht gemäß den Vorgaben der LB und des Preisblattes auszuführen.
4.2 Die AN stellt die zur Auftragsausführung erforderlichen Arbeitskräfte gemäß  7 dieses
Vertrages. Die Koordination der zu erbringenden Leistungen obliegt grundsätzlich der
Verantwortung der AN, ggf. zu beachtende Besonderheiten teilt der AG der AN rechtzeitig
mit. Bei Fragen zur Leistungsausführung hat sich die AN an den AG zu wenden.
Die Arbeitsausführung wird durch die AN und ihr Aufsichtspersonal beaufsichtigt. Der
AG ist jederzeit dazu berechtigt, die ordnungsgemäße Leistungsausführung zu überprüfen.
4.3 Sobald der AG der AN die ordnungsgemäße Auftragserfüllung in Textform bestätigt,
gelten die Leistungen der AN als vertragsgerecht erbracht und abgenommen. Im Falle
der Nichtabnahme der Leistungen, beschreibt der AG Zeit, Ort, Art und Umfang des
Mangels und teilt dies der AN mit. Diese Mitteilung des AG stellt gleichzeitig die Aufforderung
zur Nachbesserung dar.
4.4 Die seitens des AG angezeigten Mängel sind unverzüglich durch die AN zu beseitigen.
Die Mängelansprüche und deren Verjährung richten sich  soweit vertraglich nicht anders
geregelt  nach dem BGB.
Seite 5 von 10
4.5 Der AG hat das Recht, die Erbringung einer nicht oder nicht vertragsgerecht erbrachten
Leistung nach erfolgloser Abmahnung bzw. Aufforderung zur Nachbesserung der Leistung
und dem Ablauf der hierzu gesetzten Frist auf Kosten der AN von einem Dritten
erbringen zu lassen.
4.6 Die AN hat sich unverzüglich nach Erteilung des Auftrages mit dem AG in Verbindung
zu setzen und die Fensterreinigung nach den Vorgaben der LB, des LV und in Abstimmung
mit dem AG durchzuführen.
4.7 Der AG räumt der AN und ihren Erfüllungsgehilfen im Rahmen der zur Ausführung des
Auftrages erforderlichen Zeiten ein Zutrittsrecht zu den Objekten und Räumen, in welchen
sie die Reinigungsleistungen zu erbringen hat, ein.
4.8 Die Einhaltung der Bestimmungen zur Unfallverhütung und der berufsgenossenschaftlichen
Vorschriften zur Durchführung der Arbeiten liegt im ausschließlichen Verantwortungsbereich
der AN. Diese Bestimmung gilt ebenso für die Vorschriften zur Verhütung
von Bränden und ggf. einzuhaltende feuerpolizeiliche Vorschriften.
5 Allgemeine Pflichten der AN und des AG
5.1 Die AN stellt die für die vertraglich festgelegten Arbeiten erforderlichen Maschinen, Geräte,
Reinigungs-, Pflege-, und Behandlungsmittel sowie einheitliche Arbeitskleidung.
5.2 Die AN ist dazu verpflichtet, nur solche Arbeitsmittel zu verwenden, die geeignet sind,
die Pflege und den Werterhalt der zu reinigenden Objekte zu gewährleisten, die Maschinen
mit dem VDE/GS-Zeichen versehen sind oder einem gleichwertigen Standard
entsprechen. Darüber hinaus versichert die AN, dass die eingesetzten Reinigungsmittel
zum Zeitpunkt der Leistungserbringung einschlägigen Umwelt- und Gesundheitsschutzbestimmungen
nicht zuwiderlaufen.
5.3 Alle Gegenstände, welche die AN bzw. eine/r ihrer Erfüllungsgehilfen während der Reinigungsarbeiten
findet, sind dem AG unverzüglich auszuhändigen. Ein Anspruch auf
Finderlohn besteht nicht.
5.4 Die AN oder die von ihr bestellte Aufsichtsperson ist dazu verpflichtet, dem AG unverzüglich
alle von ihm bzw. ihrem Personal im Gebäude festgestellten Schäden zu melden.
5.5 Der AN obliegt die Verkehrssicherungspflicht in den von ihr zu reinigenden Objekten
im Rahmen ihrer Leistungsverpflichtungen.
5.6 Der AG ist dazu berechtigt, die Einhaltung aller vertraglichen Vereinbarungen sowie
die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen durch die AN zu überprüfen und alle
dazu erforderlichen Informationen bei der AN einzuholen. Zu diesem Zweck erteilt die
AN dem AG unverzüglich alle erbetenen Auskünfte, gewährt  soweit erforderlich und
keine Betriebsgeheimnisse verletzt werden  Einsicht in alle den Auftrag betreffenden
Unterlagen inklusive der gespeicherten Daten, fertigt auf Verlangen des AG Fotokopien
der erforderlichen Unterlagen an und gestattet den Zutritt zu ihren Grundstücken und
Betriebsräumen während der üblichen Geschäftszeiten. Die vorstehenden Rechte stehen
neben dem AG auch dem Bundesrechnungshof zu.
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6 Reinigungsmittel
6.1 Die AN ist dazu verpflichtet, dem AG stets eine aktuelle Liste der zur Auftragsausführung
verwendeten Behandlungsmittel (Reinigungs-, Pflege- und Desinfektionsmittel)
und aktuelle Sicherheitsdatenblätter zu übergeben. Ergänzend können die Betriebsanweisungen
für Gefahrstoffe herangezogen werden.
6.2 Soweit erforderlich, hat die AN geeignete Sicherungsmaßnahmen zur Vorbeugung gesundheitlicher
Gefahren für die Nutzer der zu reinigenden Flächen zu treffen und entsprechende
Hinweise gut sichtbar an den Gefahrenquellen anzubringen. Dies gilt z.B.
für die bei der Verwendung bestimmter Reinigungsmittel entstehende Raumluftbelastung.
7 Reinigungspersonal
7.1 Die AN verpflichtet sich,
a) nur zuverlässiges, fachkundiges und anteilig überwiegend Stammpersonal einzusetzen,
welches im Stande ist, eine qualitativ ordnungsgemäße Vertragserfüllung
zu gewährleisten,
b) durch Schulungen des Reinigungspersonals sicherzustellen, dass die Reinigung
unter optimalen Konditionen vonstattengeht,
c) dass sie kein Personal ohne die erforderliche Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis
beschäftigt und das Personal auf dessen Verpflichtung hinweist, sich gegenüber
dem AG jederzeit mittels Personalausweis, Pass, Pass- bzw. Ausweisersatz
legitimieren zu können und die Einhaltung dieser Pflicht zu überprüfen.
Dem AG steht ein Überprüfungsrecht im Hinblick auf die vorgenannten Verpflichtungen
der AN zu.
7.2 Die AN hat das mit der Reinigung beauftragte Personal auf ihre Kosten mit einem Firmenausweis,
einschließlich eines Lichtbildes der jeweiligen Reinigungskraft, auszustatten.
Der Ausweis ist sichtbar an der Arbeitskleidung zu befestigen; auf Verlangen
ist zusätzlich eine Legitimationsurkunde (z.B. Personalausweis, Pass o.ä.) vorzuweisen.
Bei Ausscheiden des Personals hat die AN den Firmenausweis einzuziehen.
7.3 Sobald die dienstlichen Interessen des AG durch das Reinigungspersonal der AN beeinträchtigt
werden, ist der AG berechtigt, die betreffende Person unverzüglich des
Hauses zu verweisen. Darüber hinaus kann der AG von der AN verlangen, die betreffende
Person  insbesondere bei Fehlen der fachlichen und/oder der persönlichen Eignung
 durch anderes, geeignetes Personal auszutauschen oder sie nicht mehr zur
Ausführung der Reinigungsarbeiten in den Räumlichkeiten des AG einzusetzen.
8 Beauftragung von Subunternehmern
8.1 Eine Übertragung von Leistungen auf nicht bereits bei Zuschlagerteilung genehmigte Subunternehmen
ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des AG zulässig. Die schriftliche Zustimmung
ist von der AN beim
Jobcenter Köln
Team Infrastruktur
Pohligstr. 3
50969 Köln
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einzuholen. Dabei sind Namen und Anschrift sowie die vorgesehene Tätigkeit des Subunternehmens
mitzuteilen.
8.2 Bei der Einschaltung von Subunternehmen haftet die AN für die ordnungsgemäße Gesamtabwicklung
des Auftrages. Die AN hat den AG unverzüglich über den Ausfall eines Subunternehmens
zu informieren.
8.3 Die AN hat dafür Sorge zu tragen, dass sie das Subunternehmen unter besonderer Berücksichtigung
seiner Eignung in Bezug auf die von ihm zu treffenden technisch-organisatorischen Maßnahmen
i. S. d.  78a SGB X bzw.  9 BDSG sorgfältig auswählt.
8.4 Die AN hat vertraglich sicherzustellen, dass die vereinbarten Regelungen zwischen AG und AN
auch gegenüber Subunternehmen gelten. In dem Vertrag zwischen AN und dem Subunternehmen
sind dessen Aufgaben so zu konkretisieren, dass die Verantwortlichkeiten der AN und des
Subunternehmens deutlich voneinander abgegrenzt werden. Werden mehrere Subunternehmen
eingesetzt, so gilt dies auch für die Verantwortlichkeiten zwischen diesen Subunternehmen.
8.5 Die AN hat die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Pflichten des Subunternehmens regelmäßig
 mindestens einmal jährlich  zu überprüfen. Das Ergebnis der Überprüfung ist zu dokumentieren.
Die Dokumentation ist dem AG auf Verlangen vorzulegen.
9 Vergütung, Zahlung
9.1 Die Vergütung der AN ergibt sich aus ihrem Angebot und den durch den AG abgenommenen
und somit tatsächlich gereinigten Flächen.
9.2 Die AN hat für jeden Einsatzort eine gesonderte Rechnung zu stellen. Die Rechnungslegung
erfolgt an die seitens des AG zu benennende Adresse.
9.3 Die Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 30 Tagen rein netto. Die Zahlungsfrist beginnt mit
dem Eingang der prüffähigen Rechnung beim AG, frühestens mit Ablauf des Tages, an dem die
abgerechneten Leistungen vertragsgemäß erbracht worden sind.
9.4 Die Zahlung erfolgt durch den AG im Überweisungsverkehr auf ein vom AN schriftlich zu benennendes
Konto. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Überweisung ist der Absende-Tag des
Überweisungsauftrages beim Zahlungsinstitut des AG.
10 Datenschutz
10.1 Die AN ist dazu verpflichtet, datenschutzrechtliche Bestimmungen  insbesondere die Vorschriften
zum Schutz personenbezogener Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes  einzuhalten.
Alle Daten, insbesondere die personenbezogenen Daten, welche die AN im Rahmen
der Ausführung des Auftrages erhält oder ihr auf andere Weise zur Kenntnis gelangen, darf sie
ausschließlich zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen verarbeiten und nutzen. Eine
anderweitige Verwendung dieser Daten (bspw. die gewerbliche Nutzung oder die Übermittlung
an Dritte) ist ausnahmslos unzulässig. Die AN verpflichtet sich darüber hinaus, die vorgenannten
ihr zur Verfügung gestellten Daten getrennt von ihrem restlichen Datenbestand zu halten.
10.2 Beim Umgang mit personenbezogenen Daten bzw. mit Sozialdaten hat die AN solche Mitarbeitenden
einzusetzen, die sie zuvor im Sinne von  5 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) unterrichtet
und schriftlich auf das Datengeheimnis verpflichtet hat. Dazu hat die AN den Vordruck
der Anlage Verpflichtungserklärung zu verwenden.
10.3 Der AN und ihren Erfüllungsgehilfen ist es untersagt, Kommunikationsmittel und sonstige technische
Geräte des AGs (Telefone, Kopiergeräte, PCs etc.) zu benutzen, es sei denn der AG
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gestattet die Nutzung selbiger ausdrücklich. Ebenso ist es ihnen untersagt, Einblick in ausliegende
Schriftstücke, Briefe, Akten oder sonstige Unterlagen des AGs zu nehmen. Selbige Regelung
gilt für ggf. eingesetzte Unterauftragnehmer der AN.
10.4 Der AG hat das Recht, die Einhaltung der vertraglichen Vereinbarungen durch die AN sowie die
Beachtung derjenigen gesetzlichen Bestimmungen, die zur vertraglichen Erfüllung durch die AN
anwendbar sind, zu prüfen und entsprechende Informationen bei der AN einzuholen. Die AN
erteilt zu diesem Zweck unverzüglich alle erbetenen Auskünfte, gewährt, soweit erforderlich,
Einsicht in alle den Auftrag betreffenden Unterlagen einschließlich gespeicherter Daten, fertigt
auf Wunsch des AG Fotokopien der erforderlichen Unterlagen an und gestattet den Zutritt zu
ihren Grundstücken und Betriebsräumen während der üblichen Geschäftszeiten. Die vorstehenden
Rechte bestehen nicht, soweit dadurch Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse offenbart werden
müssten, die in keinem Zusammenhang mit diesem Vertrag stehen oder einer Offenbarung
rechtliche Gründe entgegenstehen. Sie stehen neben dem AG auch der bzw. dem Bundesbeauftragten
für den Datenschutz und die Informationsfreiheit sowie dem Bundesrechnungshof
zu.
11 Sicherheit
Die Parteien verpflichten sich, alle zur Kenntnis gelangenden internen Angelegenheiten der jeweils
anderen Vertragspartei, die als vertraulich gekennzeichnet werden oder die ein verständiger
Dritter als schützenswert und deshalb als vertraulich zu behandeln ansehen würde, auch
nach der Beendigung der Vertragsbeziehungen zwischen den Parteien, vertraulich zu behandeln,
insbesondere Vorkehrungen zu treffen, dass solche Kenntnisse anderen Personen außer
den mit der Ausführung Beauftragten nicht bekannt werden. Die Gewährleistung der Vertraulichkeit
und Geheimhaltung ist auch bei Ausscheiden einzelner Mitarbeitender sicherzustellen.
12 Haftung
12.1 Die Haftung für die nach diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen bestimmt sich nach den
gesetzlichen Vorschriften des BGB. Die AN stellt den AG von Ansprüchen Dritter, die bei Ausführung
der Arbeiten oder aufgrund von Nicht- oder Schlechterfüllung des Vertrages einen
Schaden erleiden, frei.
12.2 Die AN haftet nach folgenden Maßgaben begrenzt wie folgt:
a) 1,5 Mio.  für Sach-, Umwelt- und Vermögensschäden pro Schadensfall,
b) 500.000  für Obhut- und Bearbeitungsschäden pro Schadensfall,
c) 100.000 Euro für den Verlust von Schlüsseln, Codekarten o.ä. für Schließanlagen pro
Schadensfall.
16.3 Die vorgenannten Haftungsbegrenzungen bzw. -freistellungen gelten nicht bei vorsätzlichem
oder grob fahrlässigem Handeln der AN, bei Personenschäden, bei Verletzung vertraglicher
oder gesetzlicher Datenschutzbestimmungen oder soweit das Produkthaftungsgesetz zur Anwendung
kommt.
16.4 Die AN verzichtet auf alle Ansprüche, die sie gegenüber dem AG deshalb geltend machen
könnte, weil der AG seine Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich der zu reinigenden Liegenschaften
leicht fahrlässig verletzt hat. Sie stellt den AG von allen Ansprüchen des Personals
frei, die dieses aus dem gleichen Rechtsgrund geltend macht.
16.5 Der AG haftet nicht für die Entwendung bzw. Beschädigung von seitens des Personals der AN
bzw. des Subunternehmens eingebrachten Sachen.
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13 Versicherung
Die AN ist unbeschadet ihrer Einstandspflicht gemäß  12 des Vertrages verpflichtet, für die
Dauer der Vertragslaufzeit zur Abdeckung aller Schadensersatz- und / oder Regressansprüche
aufgrund der unter  12 Abs. 2 lit. a)-c) aufgeführten Schäden eine Haftpflichtversicherung in
angemessener Höhe, mindestens aber mit Deckungssummen in Höhe der dort genannten Haftungssummen
und für Personenschäden pro Schadensfall mindestens in Höhe von zwei (2)
Millionen Euro abzuschließen und für die Dauer dieses Vertrages aufrecht zu erhalten.
14 Rücktritt und Antikorruptionsklausel
14.1 Die AN verpflichtet sich ausdrücklich zur Einhaltung der Gesetze zur Unterlassung von Vorteilsgewährung
und Bestechung (Korruption). Insbesondere darf die AN den Beschäftigten des AG
(Amtsträger bzw. für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichtete) weder unmittelbar noch
mittelbar Vorteile im Sinne der  333, 334 des Strafgesetzbuches (StGB) anbieten, versprechen
oder gewähren. Vorteile sind in diesem Sinne alle Zuwendungen, auf welche die Beschäftigten
des AG keinen Rechtsanspruch haben und die sie materiell oder immateriell besser stellen.
Hierzu zählen auch Vorteile, die Dritten (z.B. Angehörigen oder Bekannten) zugewendet
werden, wenn sie bei der bzw. dem Beschäftigten des AG zu einer Ersparnis führen und / oder
sie bzw. ihn in irgendeiner Weise materiell oder immateriell besser stellen. Jeder Anschein einer
Beeinflussung der Objektivität der Beschäftigten des AG ist zu vermeiden. Ausdrücklich sind
Einladungen zu nicht ausschließlich dienstlichen Veranstaltungen und Feiern zu unterlassen.
Subunternehmen sind von der AN auf die Einhaltung der vorgenannten Regelungen vertraglich
zu verpflichten.
14.2 Ausschlussgründe im Sinne des  31 Abs. 1 der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) i. V.
m.  123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) berechtigen den AG
zum Rücktritt vom Vertrag aus wichtigem Grund. Der Rücktritt des AG vom Vertrag kann daher
insbesondere geltend gemacht werden, wenn
a) durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung
festgestellt wurde, dass die AN ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben
oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist ( 123 Abs. 4 Nr. 1
GWB),
b) die AN im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung
begangen hat, durch welche die Integrität der AN infrage gestellt wird. Dabei ist das
Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person der AN dann zuzurechnen, wenn diese
Person als für die Leitung der AN Verantwortliche bzw. Verantwortlicher gehandelt hat;
dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung
von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung ( 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). Der schweren
Verfehlung stehen ähnliche Handlungen außerhalb redlicher geschäftlicher Gepflogenheiten
gleich.
c) die AN in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende
Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die
erforderlichen Nachweise zu übermitteln.
14.3 Ein Ausschlussgrund nach Absatz 2 ist auch die Abgabe von Angeboten, die auf wettbewerbsbeschränkenden
Absprachen im Sinne von  298 StGB beruhen, die Beteiligung an unzulässigen
Wettbewerbsbeschränkungen im Sinne des GWB, insbesondere eine Vereinbarung mit
Dritten über die Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten, über zu fordernde Preise, über die
Entrichtung einer Ausfallentschädigung (Gewinnbeteiligung oder sonstige Abgaben) und über
die Festlegung von Preisempfehlungen.
14.4 Die AN hat dem AG alle Schäden zu ersetzen, die dem AG unmittelbar oder mittelbar durch den
Rücktritt vom Vertrag entstehen. Sofern der AG keinen höheren Schaden nachweist, hat die AN
dem AG eine Schadensersatzpauschale in Höhe von fünf (5) Prozent des Brutto-Auftragswertes
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dieses Vertrages zu zahlen. Der AN bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Schaden tatsächlich
niedriger ist. Erbringt die AN diesen Nachweis, so hat sie lediglich den nachgewiesenen,
niedrigeren Schaden zu zahlen.
14.5 Liegt ein Ausschlussgrund nach  31 Abs. 1 i. V. m.  124 Abs. 1 Nr. 3 GWB vor, weil die AN
nachweislich eine schwere Verfehlung oder eine vergleichbare nachweisbare Verfehlung außerhalb
geschäftlicher Gepflogenheiten begangen hat, hat die AN dem AG für jede Verfehlung
eine Vertragsstrafe zu zahlen, unabhängig davon, ob der AG sein Recht auf Rücktritt vom Vertrag
ausübt oder nicht. Die Höhe der Vertragsstrafe beträgt das 50-fache des Wertes der versprochenen
oder gewährten Geschenke oder sonstigen Vorteile, insgesamt jedoch höchstens
fünf (5) Prozent des Brutto-Auftragswertes dieses Vertrages. Weitergehende Schadensersatzansprüche
des AG bleiben unberührt. Die Vertragsstrafe wird auf den Schadensersatz angerechnet.
15 Sonstiges
15.1 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages, einschließlich dieser Klausel, bedürfen der
Schriftform. Ergänzungen und Änderungen müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet
sein, ein Schriftwechsel allein genügt nicht. Das Schriftformerfordernis kann seinerseits nur
schriftlich abbedungen werden.
15.2 Sollte eine Vertragsbestimmung ungültig sein oder ungültig werden, betrifft dies nur diese Bestimmung,
nicht den Vertrag als Ganzes. Ungültige Vertragsbestimmungen sind durch solche
Regelungen zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der ungültigen Regelung am nächsten kommen.
15.3 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, Köln.
Erfüllungsort ist der Standort der jeweiligen Liegenschaft.
Köln, den __________________ , den __________________
Für den Auftraggeber: Herr Olaf Wagner
___________________________________
(Unterschrift)
Für den Auftragnehmer: Herr/Frau
___________________________________
(Unterschrift)
Seite 1 von 2
Preisblatt zur Ausschreibung Fensterreinigung im Jobcenter Köln, Az.: 18-03-04
immer auszufüllen
Sämtliche Angaben bitte leserlich in Druckbuchstaben! Laufende Nr.:
Nr. Art der Reinigung Liegenschaft
Reinigungsfläche
in qm
Häufigkeit
pro Jahr
Richtleistung
qm / h / Reinigungskraft
Jahresstunden
Stundenverrechnungssatz
(netto; in ) **
Preis pro qm
Reinigungsfläche
(netto; in )
Kosten
(netto; in )
pro Jahr
Gesamtpreis Vertragsjahre
2018 - 2021 (netto; in )
(Acht Reinigungsperioden)
1
Fensterreinigung
beidseitig ohne Rahmen
THS 1373,92 1x
2
Fensterreinigung
beidseitig ohne Rahmen
MW 3426 1x
3 Fensterreinigung
beidseitig ohne Rahmen
PS 732 1x
4
Fensterreinigung
beidseitig ohne Rahmen
BR 2190,83 1x
5
Fensterreinigung
beidseitig mit Rahmen
THS 1373,92 1x
6
Fensterreinigung
beidseitig mit Rahmen
MW 3426 1x
7
Fensterreinigung
beidseitig mit Rahmen
PS 732 1x
8
Fensterreinigung
beidseitig mit Rahmen
BR 2190,83 1x
Angebotspreis Vertragsjahre 2018-2021*
Nr. Art der Reinigung Liegenschaft
Reinigungsfläche
in qm
Häufigkeit
pro Jahr
Richtleistung
qm / h / Reinigungskraft
Jahresstunden
Stundenverrechnungssatz
(netto; in ) **
Preis pro qm
Reinigungsfläche
(netto; in )
Gesamtpreis
Vertragsjahr 2022
(netto; in )
(Eine Reinigungsperiode)
9
Fensterreinigung
beidseitig mit Rahmen
THS 1373,92 1x
10
Fensterreinigung
beidseitig mit Rahmen
MW 3426 1x
11 Fensterreinigung
beidseitig ohne Rahmen
PS 732 1x
12
Fensterreinigung
beidseitig mit Rahmen
BR 2190,83 1x
Angebotspreis Vertragsjahr 2022 (Vertragslaufzeit bis 30.06.2022)*
Seite 2 von 2
THS = Theodor-Heuss-Straße
MW = Maarweg
PS = Pohligstraße
BR = Bergischer Ring
* Bei den angegebenen Flächen handelt es sich um die zu reinigenden Flächen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der
Ausschreibung. Die im Rahmen der
Vertragsausführung tatsächlich zu reinigenden Flächen können ggf. abweichen.
** Der Stundenverrechnungssatz ist für alle Preispositionen einheitlich zu kalkulieren.
Hinweise:
Dieser Vordruck ist nicht gesondert zu unterzeichnen. Die Unterschrift unter der Anlage Angebotsformblatt erstreckt sich
uneingeschränkt auch auf
diesen Vordruck. Als Datum dieser Erklärung gilt identisch das Datum in der Anlage Angebotsformblatt.
Gesamtangebotspreis
Gesamtangebotspreis (in , netto):
__________________________________
(Hinweis: Zur Ermittlung des Gesamtangebotspreises
(netto) sind die Gesamtpreise aller Preispositionen (Nr.
1-12) zu addieren)
Gesamtangebotspreis (in , brutto):
__________________________________
(MwSt.: ________ %)
Seite 1 von 2
Anlage Verpflichtungserklärung
Verpflichtungserklärung nach  5 des Bundesdatenschutzgesetzes
(BDSG) zur Wahrung des Datengeheimnisses
.......................................................
Name der verantwortlichen Stelle
Sehr geehrte(r) Frau/Herr.....................,
aufgrund Ihrer Aufgabenstellung verpflichte ich Sie auf die Wahrung des Datengeheimnisses
nach  5 BDSG. Es ist Ihnen nach dieser Vorschrift untersagt, unbefugt personenbezogene
Daten zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen.
Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung Ihrer Tätigkeit fort.
Verstöße gegen das Datengeheimnis können nach  44, 43 Absatz 2 BDSG sowie
nach anderen Strafvorschriften mit Freiheits- oder Geldstrafe geahndet werden.
In der Verletzung des Datengeheimnisses kann zugleich eine Verletzung arbeits- oder
dienstrechtlicher Schweigepflichten liegen.
Eine unterschriebene Zweitschrift dieses Schreibens reichen Sie bitte an die Personalabteilung
zurück.
......................... ................................................................
Ort, Datum Unterschrift der verantwortlichen Stelle
Über die Verpflichtung auf das Datengeheimnis und die sich daraus ergebenden Verhaltensweisen
wurde ich unterrichtet. Das Merkblatt zur Verpflichtungserklärung (Texte der
 5, 43 Absatz 2, 44 BDSG) habe ich erhalten.
........................ ......................................................
Ort, Datum Unterschrift des Verpflichteten
Seite 2 von 2
Merkblatt zur Verpflichtungserklärung
 5 BDSG  Datengeheimnis
Den bei der Datenverarbeitung beschäftigten Personen ist es untersagt, personenbezogene
Daten unbefugt zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen (Datengeheimnis). Diese
Personen sind, soweit sie bei nichtöffentlichen Stellen beschäftigt werden, bei der Aufnahme
ihrer Tätigkeit auf das Datengeheimnis zu verpflichten. Das Datengeheimnis besteht
auch nach Beendigung ihrer Tätigkeit fort.
 43 Absatz 2 BDSG  Bußgeldvorschriften
Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1. unbefugt personenbezogene Daten, die nicht allgemein zugänglich sind, erhebt
oder verarbeitet,
2. unbefugt personenbezogene Daten, die nicht allgemein zugänglich sind, zum Abruf
mittels automatisierten Verfahrens bereithält,
3. unbefugt personenbezogene Daten, die nicht allgemein zugänglich sind, abruft
oder sich oder einem anderen aus automatisierten Verarbeitungen oder nicht automatisierten
Dateien verschafft,
4. die Übermittlung von personenbezogenen Daten, die nicht allgemein zugänglich
sind, durch unrichtige Angaben erschleicht,
5. entgegen  16 Abs. 4 Satz 1,	28 Abs. 5 Satz 1, auch in Verbindung mit  29
Abs. 4,  39 Abs. 1 Satz 1 oder  40 Abs. 1, die übermittelten Daten für andere
Zwecke nutzt, indem er sie an Dritte weitergibt, oder 6. entgegen  30 Abs. 1 Satz
2 die in  30 Abs. 1 Satz 1 bezeichneten Merkmale oder entgegen	40 Abs. 2
Satz 3 die in  40 Abs. 2 Satz 2 bezeichneten Merkmale mit den Einzelangaben
zusammenführt,
6. entgegen  30 Abs. 1 Satz 2 die in  30 Abs. 1 Satz 1 bezeichneten Merkmale oder
entgegen  40 Abs. 2 Satz 3 die in  40 Abs. 2 Satz 2 bezeichneten Merkmale
mit den Einzelangaben zusammenführt.
 44 BDSG  Strafvorschriften
(1) Wer eine in  43 Abs. 2 bezeichnete vorsätzliche Handlung gegen Entgelt oder in der
Absicht, sich oder einen anderen zu bereichern oder einen anderen zu schädigen,
begeht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt. Antragsberechtigt sind der Betroffene, die verantwortliche
Stelle, der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Aufsichtsbehörde.
Seite 1 von 3
Anlage Flächen
zum Vergabeverfahren Fensterreinigung Jobcenter Köln, Az.: 18-03-04
1. Liegenschaft Theodor-Heuss-Straße
a) Adresse: Jobcenter Köln, Theodor-Heuss-Straße 60-66, 51149 Köln
b) Glasaufmaß: 1373,92 m2
c) Jährliche Reinigung mit Rahmen*:
aa) Häufigkeit: 1 x pro Jahr
bb) Ausführungszeitraum erstes Vertragsjahr (2018): Juli oder früher
cc) Ausführungszeitraum ab dem zweiten Vertragsjahr: Reinigung hat in den Monaten
April / Mai zu erfolgen
d) Jährliche Reinigung ohne Rahmen*:
aa) Häufigkeit: 1 x pro Jahr
bb) Ausführungszeitraum erstes Vertragsjahr (2018): November / Dezember
cc) Ausführungszeitraum ab dem zweiten Vertragsjahr: Reinigung hat in den Monaten
Oktober / November zu erfolgen
2. Liegenschaft Maarweg
a) Adresse: Jobcenter Köln, Maarweg 149-161, 50825 Köln
b) Glasaufmaß: 3426 m2
c) Jährliche Reinigung mit Rahmen*:
aa) Häufigkeit: 1 x pro Jahr
bb) Ausführungszeitraum erstes Vertragsjahr (2018):Juli oder früher
cc) Ausführungszeitraum ab dem zweiten Vertragsjahr: Reinigung hat in den Monaten
April / Mai zu erfolgen
d) Jährliche Reinigung ohne Rahmen*:
aa) Häufigkeit: 1 x pro Jahr
bb) Ausführungszeitraum erstes Vertragsjahr (2018): November / Dezember
cc) Ausführungszeitraum ab dem zweiten Vertragsjahr: Reinigung hat in den Monaten
Oktober / November zu erfolgen
Seite 2 von 3
3. Liegenschaft Bergischer Ring
a) Adresse: Jobcenter Köln, Bergischer Ring 35-39, 51063 Köln
b) Glasaufmaß: 2190,83 m2
c) Jährliche Reinigung mit Rahmen*:
aa) Häufigkeit: 1 x pro Jahr
bb) Ausführungszeitraum erstes Vertragsjahr (2018): Juli oder früher
cc) Ausführungszeitraum ab dem zweiten Vertragsjahr: Reinigung hat in den Monaten
April / Mai zu erfolgen
d) Jährliche Reinigung ohne Rahmen*:
aa) Häufigkeit: 1 x pro Jahr
bb) Ausführungszeitraum erstes Vertragsjahr (2018): November / Dezember
cc) Ausführungszeitraum ab dem zweiten Vertragsjahr: Reinigung hat in den Monaten
Oktober / November zu erfolgen
4. Liegenschaft Pohligstraße
a) Adresse: Jobcenter Köln, Pohligstraße 3, 50969 Köln
b) Glasaufmaß: 732 m2
c) Jährliche Reinigung mit Rahmen*:
aa) Häufigkeit: 1 x pro Jahr
bb) Ausführungszeitraum erstes Vertragsjahr (2018): November /Dezember
cc) Ausführungszeitraum ab dem zweiten Vertragsjahr: Reinigung hat in den Monaten
Oktober / November zu erfolgen
d) Jährliche Reinigung ohne Rahmen*:
aa) Häufigkeit: 1 x pro Jahr
bb) Ausführungszeitraum erstes Vertragsjahr (2018): Juli oder früher
cc) Ausführungszeitraum ab dem zweiten Vertragsjahr: Reinigung hat in den Monaten
April / Mai zu erfolgen
Seite 3 von 3
Tabellarische Übersicht:
Liegenschaften am Bergischen Ring, am Maarweg und in der Theodor-Heuss-Straße:
Fensterreinigung
mit Rahmen (1 x jährlich)*
Fensterreinigung
ohne Rahmen (1 x jährlich)*
Ausführungszeitraum
in 2018
Juli oder früher
November / Dezember
Ausführungszeitraum
ab 2019
April / Mai
Oktober / November
Liegenschaft in der Pohligstraße:
Fensterreinigung
mit Rahmen (1 x jährlich)*
Fensterreinigung
ohne Rahmen (1 x jährlich)*
Ausführungszeitraum
in 2018
November /Dezember
Juli oder früher
Ausführungszeitraum
ab 2019
Oktober / November
April / Mai
* Zwischen den Reinigungsintervallen (einmal mit Rahmen und einmal ohne Rahmen) müssen
mindestens vier Monate liegen
Seite 1 von 2
Anlage Bietergemeinschaft
(nur beizufügen bei Bietergemeinschaften)
beizufügen für sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft, welche
nicht das Angebot unterzeichnen
Sämtliche Angaben bitte leserlich in Druckbuchstaben!
Laufende Nr.:
Allgemeine Angaben
1
Betrifft: Vergabeverfahren
Jobcenter Köln, Aktenzeichen:
2
Anlage zum Angebot
der Bietergemeinschaft:
(Hier bitte den vollständigen
Namen der Bieter(in) angeben,
die das Angebot unterzeichnet/-
n)
3
Unternehmensname:
(Hier bitte den vollständigen
Namen des Unternehmens angeben,
inklusive dem Kürzel
zur Rechtsform (z.B. Gmbh,
AG etc.), Ihrer Anschrift, Ihrer
Handels- oder Vereinsregisternummer
etc., weitere
Kontaktdaten (Telefon, Fax, EMail,
Webpräsenz etc.))
4
Funktion/Grund der Vertretungsbefugnis
der
bzw. des Unterzeichnenden:
(Bsp.: Vorstand,
Geschäftsführer*in, Prokurist*
in, Bevollmächtigte*r etc.)
5
Vollmacht
Das Jobcenter Köln führt aktuell das Vergabeverfahren unter 1. durch. Die unter 2. Genannte
beabsichtigt dabei ein Angebot abzugeben und zwar als Mitglied und Vertreterin einer Bietergemeinschaft.
Ich erkläre im Namen der unter 3. Genannten, dass sie durch besagtes
Angebot gleichermaßen berechtigt und verpflichtet werden soll, entsprechend den aktuell unter
www.bund.de veröffentlichten Vergabeunterlagen (Leistungsbeschreibung, Vertragsbedingungen,
Bewerbungsbedingungen etc.), wenn die Bietergemeinschaft den Zuschlag erhält.
D.h. die unter 2. Genannte wird bevollmächtigt ein Angebot für die unter 3. Genannte
abzugeben. Die unter 3. Genannte wird somit Teil der Bietergemeinschaft. Erhält die Bietergemeinschaft
den Auftrag, wird die unter 3. Genannte Teil der Auftragnehmerin. Ich bin befugt,
diese Erklärung für die unter 3. Genannte abzugeben (vgl. 4.).
Diese Erklärung wird die unter 2. Genannte im Original dem Angebot beifügen.
Die rechtlichen Beziehungen innerhalb der Bietergemeinschaft sind in jeder Hinsicht durch
ihre Mitglieder untereinander zu regeln. Gegenüber dem Jobcenter Köln hierzu abgegebene
Erklärungen/Mitteilungen sind lediglich deklaratorisch.
Mir ist bekannt, dass hiermit über mehrere Jahre umfangreiche vertragliche Verpflichtungen
für die unter 3. Genannte verbunden sein können.
______________________________________________
Ort, Datum, Unterschrift
Seite 2 von 2
6
Bestätigung durch vertretungsberechtigtes Mitglied der Bietergemeinschaft
Das Jobcenter Köln führt aktuell das Vergabeverfahren unter 1. durch. Die unter 2. Genannte
beabsichtigt dabei ein Angebot abzugeben. Ich erkläre im Namen der unter 2. Genannten,
dass die unter 3. Genannte durch besagtes Angebot gleichermaßen berechtigt und verpflichtet
werden soll, entsprechend den aktuell unter www.bund.de veröffentlichten Vergabeunterlagen
(Leistungsbeschreibung, Vertragsbedingungen, Bewerbungsbedingungen etc.), wenn
die Bietergemeinschaft den Zuschlag erhält. Die unter 3. Genannte wird somit Teil der Bietergemeinschaft.
Erhält die Bietergemeinschaft den Auftrag, wird die unter 3. Genannte Teil
der Auftragnehmerin. Ich bin befugt, diese Erklärung für die unter 2. Genannte abzugeben.
Ich füge diese Anlage Bietergemeinschaft meinem Angebot in dem Vergabeverfahren beim
Jobcenter Köln mit o.g. Az. bei.
_____________________ __________________________________________
Ort, Datum Unterschrift
(für mindestens ein vertretungsberechtigtes Mitglied der
Bietergemeinschaft)
Bitte auch beifügen: Ausgefüllte und unterschriebene Anlage Eignung für den unter 3.
Genannten
Seite 1 von 1
Anlage Unterauftragnehmer
(Diese Anlage ist nur von Bietern bzw. Bietergemeinschaften auszufüllen, die den Einsatz von Unterauftragnehmern
(Subunternehmen bzw. freie Mitarbeitende) zur Erbringung der Auftragsleistung beabsichtigen)
beizufügen für sämtliche Unterauftragnehmer
Hinweis: Unterauftragsleistungen sind Tätigkeiten Dritter (=Subunternehmen) im Auftrag und auf Rechnung der
Auftragnehmerin, also ohne unmittelbares Vertragsverhältnis zum Auftraggeber. Zu Subunternehmen zählen auch
freie Mitarbeitende. Bloße Zulieferungen oder reine Hilfsfunktionen fallen nicht unter den Begriff des Unterauftrags.
Sämtliche Angaben bitte leserlich in Druckbuchstaben!
Laufende Nr.:
Erklärung der Bieterin bzw. des / der Bevollmächtigten der Bietergemeinschaft
Im Falle der Auftragserteilung für dieses Vergabeverfahren beabsichtige ich, das nachstehend genannte
Subunternehmen / den nachstehend genannten freien Mitarbeitenden einzusetzen. Ich verpflichte mich,
Subunternehmen/freie Mitarbeitende nur unter der Voraussetzung zu beauftragen, dass diese ebenfalls
geeignet im Sinne der Ausführungen der Vergabeunterlagen sind.
Allgemeine Angaben
1
Betrifft: Vergabeverfahren
Jobcenter Köln, Aktenzeichen:
2
Anlage zum Angebot der
Bieterin bzw. der Bietergemeinschaft:
(Hier bitte den vollständigen Namen
der Bieterin bzw. der Bietergemeinschaft
angeben, die das
Angebot unterzeichnet)
3
Unternehmensname:
(Hier bitte den vollständigen Namen
des Unterauftragnehmers angeben,
inklusive dem Kürzel zur
Rechtsform (z.B. Gmbh, AG
etc.), Anschrift, Handels- oder Vereinsregisternummer
etc., weitere
Kontaktdaten (Telefon, Fax, EMail,
Webpräsenz etc.))
4
Beschreibung der wesentlichen
Leistungen, die vom
Subunternehmer bzw.
Freien Mitarbeitenden erbracht
werden sollen (ggf.
Beiblatt verwenden, Beiblatt
nummerieren und in rechtsstehendem
Textfeld explizit
benennen):
Hinweise:
Dieser Vordruck ist nicht gesondert zu unterzeichnen. Die Unterschrift unter der Anlage Angebotsformblatt
erstreckt sich uneingeschränkt auch auf diesen Vordruck.
Als Datum dieser Erklärung gilt identisch das Datum in der Anlage Angebotsformblatt.
Seite 1 von 4
Anlage Eignung
immer auszufüllen
beizufügen jeweils für sämtliche Einzelbieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie
sämtliche Unterauftragnehmer
Sämtliche Angaben bitte leserlich in Druckbuchstaben!
Laufende Nr.:
Allgemeine Angaben
1.
Betrifft: Vergabeverfahren
Jobcenter Köln, Aktenzeichen:
2.
Anlage zum Angebot
der Bieterin bzw. der
Bietergemeinschaft:
(Hier bitte den vollständigen
Namen der Bieterin angeben,
die das Angebot unterzeichnet)
3.
Unternehmensname:
(Hier bitte den vollständigen
Namen des Unternehmens angeben,
inklusive dem Kürzel
zur Rechtsform (z.B. Gmbh,
AG etc.), Ihrer Anschrift, Ihrer
Handels- oder Vereinsregisternummer
etc., weitere
Kontaktdaten (Telefon, Fax, EMail,
Webpräsenz etc.))
4.
Funktion/Grund der Vertretungsbefugnis
der
bzw. des Unterzeichnenden:
(Bsp.: Vorstand,
Geschäftsführer*in, Prokurist*
in, Bevollmächtigte*r etc.)
5. Erklärung
A) Bitte nur ankreuzen, wenn keine der nachfolgenden Vorschriften einschlägig
ist, nach der das Unternehmen vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden
kann, soll oder muss:
 In der Person der unter 3. Genannten besteht kein Grund sie von dem Vergabeverfahren
auszuschließen. D.h. es ergab sich
1. in den letzten fünf Jahren ( 126 Nr. 1 GWB)
 keine rechtskräftige Verurteilung oder eine rechtskräftig festgesetzte Geldbuße
nach  30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wegen einer in
123 Abs. 1 GWB genannten Straftat (Bsp.: Subventionsbetrug, Vorteilsgewährung,
Bestechung) oder
 eine Verurteilung oder Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des  123
Abs. 1 GWB nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten ( 123
Abs. 2 GWB) oder
Seite 2 von 4
 eine entsprechende rechtskräftige Verurteilung eines bzw. einer für die Leitung
des Unternehmens Verantwortlichen (dazu gehört auch die Überwachung
der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen
in leitender Stellung) ( 123 Abs. 3 GWB) oder
 die Feststellung durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige
Verwaltungsentscheidung, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen
zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung
nicht nachgekommen ist ( 123 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 GWB) und ein derartiger
Verstoß liegt auch nicht vor.
2. in den letzten drei Jahren ( 126 Nr. 2 GWB)
 kein Verstoß gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen
( 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB) oder
 Zahlungsunfähigkeit, die Beantragung oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
oder eines vergleichbaren Verfahrens oder die Ablehnung der Eröffnung
eines solchen Verfahrens mangels Masse, Liquidation oder eine
Einstellung der Tätigkeit ( 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB) oder
 eine schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit, durch die
die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt wird oder eine entsprechende
rechtskräftige Verurteilung eines bzw. einer für die Leitung des Unternehmens
Verantwortlichen (dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung
oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender
Stellung) ( 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB) oder
 Vereinbarungen mit anderen Unternehmen, die eine Verhinderung, Einschränkung
oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken
( 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB) oder
 ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens, der die
Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber
tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen
könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen
nicht wirksam beseitigt werden kann, ( 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB) oder
 Wettbewerbsverzerrung, die daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits
in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese
Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen
beseitigt werden kann, ( 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB) oder
 die erhebliche oder fortdauernde mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen
Auftrags oder Konzessionsvertrags, wobei dies zu einer vorzeitigen
Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge
geführt hat, ( 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB) oder
 eine schwerwiegende Täuschung oder die Zurückhaltung von Auskünften
durch das Unternehmen ( 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB) oder
 der Versuch des Unternehmens, die Entscheidungsfindung des Auftraggebers
in unzulässiger Weise zu beeinflussen ( 124 Abs. 1 Nr. 9 a) GWB)
oder
 der Versuch des Unternehmens, vertrauliche Informationen zu erhalten,
durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte,
( 124 Abs. 1 Nr. 9 b) GWB) oder
 die fahrlässige oder vorsätzliche Übermittlung irreführender Informationen,
die die Vergabeentscheidung des Auftraggebers erheblich beeinflussen
könnten, oder der Versuch, solche Informationen zu übermitteln ( 124
Abs. 1 Nr. 9 c) GWB),
3. keine rechtskräftige Geldbuße nach  404 Abs. 2 Nr. 3 SGB III von wenigstens
2.500,-  gegen den nach Satzung oder Gesetz vertretungsberechtigten des
Unternehmens
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B) Bitte nur ankreuzen, wenn eine der nachfolgenden Vorschriften einschlägig
ist, nach der das Unternehmen vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden
kann, soll oder muss:
 Das Unternehmen ist in den letzten fünf Jahren seinen Verpflichtungen zur Zahlung
von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen
( 123 Abs. 4 GWB), jedoch ist  123 Abs. 4 Satz 1 GWB nicht anzuwenden, weil
das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die
Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge
zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet
hat ( 123 Abs. 4 Satz 2 GWB).
 Das Unternehmen ist in den letzten fünf Jahren rechtskräftig verurteilt worden bzw.
eine Geldbuße nach  30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wurde rechtskräftig
festgesetzt. Von einem Ausschluss nach	123 Abs. 1 GWB kann jedoch abgesehen
werden, weil dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses
geboten ist ( 123 Abs. 5 Satz 1 GWB) (Begründung bitte auf Beiblatt).
 Das Unternehmen ist in den letzten fünf Jahren seinen Verpflichtungen zur Zahlung
von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen.
Von einem Ausschluss nach  123 Abs. 4 Satz 1 GWB kann jedoch abgesehen
werden, weil dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten
ist oder ein Ausschluss offensichtlich unverhältnismäßig wäre ( 123 Abs. 5
Satz 1 GWB) (Begründung bitte auf Beiblatt).
 Die Voraussetzungen des  123 oder des  124 GWB sind erfüllt. Jedoch möchte
das Unternehmen nachweisen, dass es
1. für jeden durch eine Straftat oder ein Fehlverhalten verursachten Schaden einen
Ausgleich gezahlt oder sich zur Zahlung eines Ausgleichs verpflichtet hat,
2. die Tatsachen und Umstände, die mit der Straftat oder dem Fehlverhalten und
dem dadurch verursachten Schaden in Zusammenhang stehen, durch eine aktive
Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden und dem öffentlichen Auftraggeber
umfassend geklärt hat, und
3. konkrete technische, organisatorische und personelle Maßnahmen ergriffen hat,
die geeignet sind, weitere Straftaten oder weiteres Fehlverhalten zu vermeiden.
 Das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-,
sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen (vgl.  124 Abs. 1 Nr.
1 GWB).
 Das Unternehmen ist zahlungsunfähig, über das Vermögen des Unternehmens ist
ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet
worden, die Eröffnung eines solchen Verfahrens ist mangels Masse abgelehnt worden,
das Unternehmen befindet sich im Verfahren der Liquidation oder es hat seine
Tätigkeit eingestellt (vgl.  124 Abs. 1 Nr. 2 GWB).
 Das Unternehmen hat im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung
begangen, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; Das
Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist hierbei einem Unternehmen zuzurechnen,
wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortliche(
r) gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder
die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung (vgl.  124
Abs. 1 Nr. 3 GWB).
 Es besteht ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens, der
die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen
Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte
(vgl.  124 Abs. 1 Nr. 5 GWB) (Hinweis: Etwaig kommen weniger einschneidende
Maßnahmen als der Ausschluss Ihres Angebots in Betracht).
 Eine Wettbewerbsverzerrung resultiert daraus, dass das Unternehmen bereits in
die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war (vgl.  124 Abs. 1 Nr. 6
Seite 4 von 4
GWB) (Hinweis: Etwaig kommen weniger einschneidende Maßnahmen als der Ausschluss
Ihres Angebots in Betracht).
 Das Unternehmen hat eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines
früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd
mangelhaft erfüllt und dies hat zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz
oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt (vgl.  124 Abs. 1 Nr. 7 GWB).
 Das Unternehmen oder sein(e) nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigte(
r) wurde in den letzten fünf Jahren nach  404 Absatz 2 Nummer 3 des Dritten
Buches Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von wenigstens Zweitausendfünfhundert
Euro rechtskräftig belegt oder nach den  10, 10a oder 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes
zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder
einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt  Der Verstoß
bestand nicht in der rechtswidrigen Beschäftigung eines Unionsbürgers bzw. einer
Unionsbürgerin (vgl.  98c Aufenthaltsgesetz).
 Das Unternehmen ist wegen eines Verstoßes nach  23 des Arbeitnehmer-Entsendegesetz
mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt
worden (vgl.  21 Abs. 1 Satz 1 Arbeitnehmer-Entsendegesetz).
 Ein Bußgeldverfahren wegen eines Verstoßes nach  23 des Arbeitnehmerentsendegesetzes
wird gegen das Unternehmen gegenwärtig durchgeführt oder steht unmittelbar
bevor (vgl.  21 Abs. 1 Satz 2 Arbeitnehmer-Entsendegesetz).
 Das Unternehmen ist mit einer Geldbuße nach  21 des Mindestlohngesetzes von
wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden (vgl.  19 Mindestlohngesetz).
 Andere Ausschlussgründe (bitte auf gesondertem Blatt angeben)
Sollten meine Angaben (Punkte 1. bis 5.) unzutreffend sein, das o.g. Angebot aber
den Zuschlag erhalten, kann dies zur Kündigung eines bereits geschlossenen Vertrages
führen. Zudem könnte ich möglicherweise zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet
werden.
Hinweise:
Dieser Vordruck ist nicht gesondert zu unterzeichnen. Die Unterschrift unter der Anlage
Angebotsformblatt erstreckt sich uneingeschränkt auch auf diesen Vordruck.
Als Datum dieser Erklärung gilt identisch das Datum in der Anlage Angebotsformblatt.
Achtung: Die Anlage ist lediglich eine Hilfestellung. Die Darstellung etwaiger Ausschlussgründe
kann auch anders erfolgen. Die Anlage ist nicht abschließend, sondern enthält lediglich
schwerpunktmäßig ausgewählte, besonders praxisrelevante Ausschlussgründe. Die
Anlage enthält insbesondere nicht die zwingenden Ausschlussgründe (siehe:  123 GWB),
da bei Vorliegen eines zwingenden Ausschlussgrundes ein erfolgreiches Angebot ohnehin
nicht abgegeben werden kann. Die Anlage ist durch das Unternehmen auszufüllen und zu
unterschreiben, auf welches die Angaben zutreffen, also bei einer Bietergemeinschaft durch
ihr betreffendes Mitglied, bei Ausschlussgründen bzgl. eines Unterauftragnehmers durch
diesen. Der Anlage sind alle erforderlichen Unterlagen (Bsp.: Bußgeldbescheide, Verurteilungen
etc.) beizufügen (Vertraulichkeit wird zugesichert).
Seite 1 von 2
Anlage Eignungsleihe
(nur auszufüllen bei Eignungsleihe)
beizufügen für sämtliche Unterauftragnehmer auf deren wirtschaftliche und finanzielle ( 45 VgV) oder
technische und berufliche Leistungsfähigkeit ( 46 VgV) das Angebot sich beruft
Sämtliche Angaben bitte leserlich in Druckbuchstaben!
Laufende Nr.:
Unterauftragnehmer (Eignungsleihe)
1
Betrifft: Vergabeverfahren Jobcenter
Köln, Aktenzeichen:
2
Anlage zum Angebot der Bieterin
bzw. der Bietergemeinschaft:
(Hier bitte den vollständigen Namen der
Bieterin bzw. der Bietergemeinschaft angeben,
die das Angebot unterzeichnet/-n)
3
Unternehmensname Unterauftragnehmer:
(Hier bitte den vollständigen Namen des
Unternehmens angeben, inklusive dem
Kürzel zur Rechtsform (z.B. Gmbh,
AG etc.), Ihrer Anschrift, Ihrer Handelsoder
Vereinsregisternummer etc., weitere
Kontaktdaten (Telefon, Fax, E-Mail, Webpräsenz
etc.))
4
Funktion/Grund der Vertretungsbefugnis
der bzw. des Unterzeichnenden:
(Bsp.: Vorstand,
Geschäftsführer*in, Prokurist*in,
Bevollmächtigte*r etc.)
5
Verpflichtungserklärung ( 47 Abs. 1 Satz 1 VgV)
Eine Bieterin bzw. Bietergemeinschaft kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick
auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit
die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn sie nachweist, dass
ihr die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem sie
beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt ( 47
Abs. 1 Satz 1 Vergabeverordnung (VgV)).
Das Jobcenter Köln führt aktuell das Vergabeverfahren unter 1. durch. Die unter 2. Genannte
beabsichtigt dabei ein Angebot abzugeben. Dieses Angebot wird auch Leistungen der unter 3.
Genannten umfassen. Ich erkläre im Namen der unter 3. Genannten, dass sie gegenüber der
unter 2. Genannten eine entsprechende Verpflichtung eingeht, entsprechend dem Angebot der
unter 3. Genannten sowie den aktuell unter www.bund.de veröffentlichten Vergabeunterlagen
(Leistungsbeschreibung, Vertragsbedingungen, Bewerbungsbedingungen etc.), wenn die unter
2. Genannte den Zuschlag erhält.
Die Ausführungen der unter 2. Genannten zur wirtschaftlichen und finanziellen ( 45 VgV) oder
technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ( 46 VgV) der unter 3. Genannten treffen zu.
Ergänzende Erläuterungen (ggf. Beiblatt verwenden):
_______________________________________________________________________________________________
_______________________________________________________________________________________________
_______________________________________________________________________________________________
_______________________________________________________________________________________________
Seite 2 von 2
Ich bin befugt, diese Erklärung für die unter 3. Genannte abzugeben (vgl. 4.).
Diese Erklärung wird die unter 2. Genannte im Original dem Angebot beifügen.
Die rechtlichen Beziehungen zwischen der unter 2. und der unter 3. Genannten sind in jeder
Hinsicht zwischen diesen zu regeln. Gegenüber dem Jobcenter Köln hierzu abgegebene Erklärungen/
Mitteilungen sind lediglich deklaratorisch.
Mir ist bekannt, dass hiermit über mehrere Jahre umfangreiche vertragliche Verpflichtungen
für die unter 3. Genannte verbunden sein können.
_________________ _____________________________
Ort, Datum Unterschrift / ggf. Firmenstempel
Bitte auch beifügen: Ausgefüllte und unterschriebene Anlage Eignung für den unter 3.
Genannten
Seite 1 von 2
Anlage: Erklärung technische und berufliche Leistungsfähigkeit
immer auszufüllen
Sämtliche Angaben bitte leserlich in Druckbuchstaben!
Laufende Nr.:
Allgemeine Angaben
1
Betrifft: Vergabeverfahren
Jobcenter Köln, Aktenzeichen:
2
Anlage zum Angebot der
Bieterin bzw. der Bietergemeinschaft:
(Hier bitte den vollständigen Namen
der Bieterin bzw. der Bietergemeinschaft
angeben, für die
diese Erklärung abgegeben wird)
3
Unternehmensname:
(Hier bitte den vollständigen Namen
des Unterauftragnehmers angeben,
inklusive dem Kürzel zur
Rechtsform (z.B. Gmbh, AG
etc.), Anschrift, Handels- oder Vereinsregisternummer
etc., weitere
Kontaktdaten (Telefon, Fax, EMail,
Webpräsenz etc.))
Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist in diesem Beschaffungsverfahren durch
folgende Anforderungen/Angaben/Unterlagen sicherzustellen:
- einschlägige Referenz gemäß Anlage Referenz
Zu diesem Vergabeverfahren wird im Hinblick auf das vorstehende Eignungskriterium folgende
Erklärung abgegeben:
Erklärung
der Bieterin bzw. der Teilnehmer der Bieter-/Bewerbergemeinschaft
Ich bestätige / wir bestätigen, dass ich / wir über die vorstehend verlangten personellen und
technischen Mittel sowie über ausreichende Erfahrungen verfügen, um den Auftrag in angemessener
Qualität ausführen zu können. Auf Verlangen werde ich / werden wir die diesbezüglichen
Nachweise erbringen.
Mir ist bekannt, dass ich / wir gemäß  124 Abs. 1 Nr. 8 GWB von der Teilnahme am Vergabeverfahren
ausgeschlossen werden kann / können, wenn in Bezug auf Ausschlussgründe
oder Eignungsnachweise eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten
oder die erforderlichen Nachweise nicht übermittelt werden.
Hinweise:
Dieser Vordruck ist nicht gesondert zu unterzeichnen. Die Unterschrift unter der Anlage
Angebotsformblatt erstreckt sich uneingeschränkt auch auf diesen Vordruck.
Als Datum dieser Erklärung gilt identisch das Datum in der Anlage Angebotsformblatt.
Seite 2 von 2
Wichtige Hinweise zur Eignungsprüfung
Gemäß  122 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) werden öffentliche
Aufträge an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, die
nicht nach den	123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind.
Zum Nachweis des Vorliegens der geforderten Eignungskriterien wird grundsätzlich (nur) eine
entsprechende Eigenerklärung verlangt. Bei Bedarf können auch entsprechende Belege im
Original verlangt werden. Die Vergabestelle wird in einem solchen Fall eine angemessene
Frist zu einer diesbezüglichen Anforderung setzen.
Nur bei Bildung einer Bietergemeinschaft zu beachten:
Bei der Bildung einer Bietergemeinschaft kommt es hinsichtlich der Befähigung und Erlaubnis
zur Berufsausübung ( 44 Vergabeordnung (VgV)), der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
( 45 VgV) sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ( 46 VgV)
auf die der Bietergemeinschaft insgesamt zur Verfügung stehenden Fähigkeiten an.
Bei der Bildung von Bietergemeinschaften muss die vorstehende Erklärung für den bzw. die
Teilnehmer/innen der Bietergemeinschaft abgegeben werden, der bzw. die die geforderten
Eignungskriterien erfüllt bzw. erfüllen. Dazu ist der Name von jedem/jeder Teilnehmer/in der
Bietergemeinschaft einzeln in dem dafür vorgesehenen Feld auf der ersten Seite dieser Anlage
aufzuführen, der bzw. die die geforderten Eignungskriterien erfüllt.
Nur zu beachten, falls Eignungsanforderungen nicht alleine erfüllt werden können:
Eine Bieterin bzw. eine Bietergemeinschaft kann sich zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen
und finanziellen und/oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer
Unternehmen  z.B. Konzernverbundunternehmen, Unterauftragnehmern  bedienen,
ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihr und diesem Unternehmen bestehenden
Verbindungen. Der hier geforderte Nachweis zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
kann insofern auch im Rahmen einer Eignungsleihe nachgewiesen werden
(siehe Anlage Eignungsleihe).
Seite 1 von 2
Anlage: Erklärung wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
immer auszufüllen
Sämtliche Angaben bitte leserlich in Druckbuchstaben!
Laufende Nr.:
Allgemeine Angaben
1
Betrifft: Vergabeverfahren
Jobcenter Köln, Aktenzeichen:
2
Anlage zum Angebot der
Bieterin bzw. der Bietergemeinschaft:
(Hier bitte den vollständigen Namen
der Bieterin bzw. der Bietergemeinschaft
angeben, für die
diese Erklärung abgegeben wird)
3
Unternehmensname:
(Hier bitte den vollständigen Namen
des Unterauftragnehmers angeben,
inklusive dem Kürzel zur
Rechtsform (z.B. Gmbh, AG
etc.), Anschrift, Handels- oder Vereinsregisternummer
etc., weitere
Kontaktdaten (Telefon, Fax, EMail,
Webpräsenz etc.))
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist in diesem Beschaffungsverfahren
durch folgende Anforderungen/Angaben/Unterlagen sicherzustellen:
- Bestätigung über den Abschluss einer angemessenen, ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung
(vgl.  13 des Vertrages)
Zu diesem Vergabeverfahren wird im Hinblick auf das vorstehende Eignungskriterium folgende
Erklärung abgegeben:
Erklärung
der Bieterin bzw. der Teilnehmer der Bieter-/Bewerbergemeinschaft
Ich bestätige / wir bestätigen, dass ich / wir über die vorstehend verlangten wirtschaftlichen
und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfüge / verfügen.
Auf Verlangen werde ich / werden wir die diesbezüglichen Nachweise beibringen.
Mir ist bekannt, dass ich / wir gemäß  124 Abs. 1 Nr. 8 GWB von der Teilnahme am Vergabeverfahren
ausgeschlossen werden kann / können, wenn in Bezug auf Ausschlussgründe
oder Eignungsnachweise eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten
oder die erforderlichen Nachweise nicht übermittelt werden.
Hinweise:
Dieser Vordruck ist nicht gesondert zu unterzeichnen. Die Unterschrift unter der Anlage
Angebotsformblatt erstreckt sich uneingeschränkt auch auf diesen Vordruck.
Als Datum dieser Erklärung gilt identisch das Datum in der Anlage Angebotsformblatt.
Seite 2 von 2
Wichtige Hinweise zur Eignungsprüfung
Gemäß  122 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) werden öffentliche
Aufträge an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, die
nicht nach den	123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind.
Zum Nachweis des Vorliegens der geforderten Eignungskriterien wird grundsätzlich (nur) eine
entsprechende Eigenerklärung verlangt. Bei Bedarf können auch entsprechende Belege im
Original verlangt werden. Die Vergabestelle wird in einem solchen Fall eine angemessene
Frist zu einer diesbezüglichen Anforderung setzen.
Nur bei Bildung einer Bietergemeinschaft zu beachten:
Bei der Bildung einer Bietergemeinschaft kommt es hinsichtlich der Befähigung und Erlaubnis
zur Berufsausübung ( 44 Vergabeordnung (VgV)), der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
( 45 VgV) sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ( 46 VgV)
auf die der Bietergemeinschaft insgesamt zur Verfügung stehenden Fähigkeiten an.
Bei der Bildung von Bietergemeinschaften muss die vorstehende Erklärung für den bzw. die
Teilnehmer/innen der Bietergemeinschaft abgegeben werden, der bzw. die die geforderten
Eignungskriterien erfüllt bzw. erfüllen. Dazu ist der Name von jedem/jeder Teilnehmer/in der
Bietergemeinschaft einzeln in dem dafür vorgesehenen Feld auf der ersten Seite dieser Anlage
aufzuführen, der bzw. die die geforderten Eignungskriterien erfüllt.
Nur zu beachten, falls Eignungsanforderungen nicht alleine erfüllt werden können:
Eine Bieterin bzw. eine Bietergemeinschaft kann sich zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen
und finanziellen und/oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer
Unternehmen  z.B. Konzernverbundunternehmen, Unterauftragnehmern  bedienen,
ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihr und diesem Unternehmen bestehenden
Verbindungen. Der hier geforderte Nachweis zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
kann insofern auch im Rahmen einer Eignungsleihe nachgewiesen werden
(siehe Anlage Eignungsleihe).
Seite 1 von 4
Anlage Referenz
bitte immer ausfüllen
Teile I und II dieses Vordrucks sind für jedes Angebot einer Bieterin bzw. einer Bietergemeinschaft
beizufügen
(Hinweis: Beachten Sie bitte unbedingt die Hinweise in den Bewerbungsbedingungen sowie auf der letzten
Seite dieses Vordrucks)
Sämtliche Angaben bitte leserlich in Druckbuchstaben!
Laufende Nr.:
Teil I:
Zum Nachweis der Eignung der Bieterin bzw. der Bietergemeinschaft wird in diesem Vergabeverfahren
eine Referenz über vergleichbare Leistungen benötigt, die in den letzten drei Jahren erbracht wurden.
Die im Rahmen dieses Vergabeverfahrens geforderte Vergleichbarkeit der Leistung bezieht sich auf
folgende Kriterien:
Leistungsart/-gegenstand; hier: Fensterreinigung
Leistungszeitraum/-dauer; hier: mind. 1 Jahr innerhalb von 3 Jahren vor Ablauf der Angebotsfrist
Angaben zur Bieterin / zur Bietergemeinschaft
Betrifft: Vergabeverfahren Jobcenter
Köln, Aktenzeichen:
Anlage zum Angebot der Bieterin
bzw. der Bietergemeinschaft:
(Hier bitte den vollständigen Namen der
Bieterin bzw. der Bietergemeinschaft angeben,
die das Angebot unterzeichnet)
Seite 2 von 4
Erklärung
der Bieterin bzw. einer /eines Bevollmächtigte(n) der Bietergemeinschaft
Ich habe vergleichbare Leistungen erbracht. Dazu mache ich folgende Angaben:
Referenznehmer/in (= Bieterin, Bietergemeinschaft)
Name/Firma des/der Referenzgebers/Referenzgeberin:
Angaben zum/zur Referenzgeber(in):
(vollständige Anschrift und Ansprechpartner(in)
des/der Referenzgebers/Referenzgeberin mit Telefonnummer)
Angaben zum Leistungsgegenstand:
(Art und Umfang der erbrachten Leistungen; ggf. gesondertes
Blatt verwenden und dieses als Zugabe zu
dieser Anlage kennzeichnen)
Zeitraum der Leistungserbringung
(von Monat/Jahr bis Monat/Jahr)
Hinweise:
Dieser Vordruck ist nicht gesondert zu unterzeichnen. Die Unterschrift unter der Anlage
Angebotsformblatt erstreckt sich uneingeschränkt auch auf diesen Vordruck.
Als Datum dieser Erklärung gilt identisch das Datum in der Anlage Angebotsformblatt.
Seite 3 von 4
Teil II:
(Hinweis: Mit der nachstehenden Referenzbewertung ist nachzuweisen, dass die in Teil I genannte Bieterin
bzw. Bietergemeinschaft vergleichbare Leistungen während der letzten drei Jahre zufriedenstellend
erbracht hat. Dieser Teil II muss vom/von der Referenzgeber(in) durch Unterschrift bestätigt werden.)
Hinweise für den/die Referenzgeber(in)
Zum Nachweis seiner Eignung benötigt die in Teil I dieser Anlage genannte Bieterin bzw. Bietergemeinschaft
eine positive Referenz über die Erbringung vergleichbarer Leistungen. Bitte prüfen Sie als Referenzgeber(
in) die in Teil I dieser Anlage gemachten Angaben und geben Sie bitte eine Gesamtbewertung
im Hinblick auf die Leistungserbringung durch den/die betreffenden Referenznehmer(in) ab. Berücksichtigen
Sie in Ihrer Gesamtbewertung insbesondere folgende Kriterien:
- Zufriedenheit mit der Qualität der Fensterreinigung,
- Umgang mit Mängelmeldungen.
Geben Sie bitte den ausgefüllten, unterschriebenen und möglichst mit Ort, Datum und Firmenstempel
versehenen Vordruck an die betreffende Bieterin bzw. an den/die Bevollmächtigte(n) der Bietergemeinschaft
zur weiteren Veranlassung durch diesen zurück.
Referenzbewertung für die in Teil I dieser Anlage genannte Firma durch den Referenzgeber/
die Referenzgeberin
Angabe des/der in Teil I genannten
Referenznehmers bzw.
Referenznehmerin:
Name/Firma des/der Referenzgebers
bzw. der Referenzgeberin:
Die in Teil I dieser Anlage gemachten
Angaben zum Leistungsgegenstand
und zum Leistungszeitraum
werden bestätigt:
 Ja
 Nein
Die Leistungserbringung durch
den/die umseitig genannte(n) Referenznehmer(
in) wird insgesamt
bewertet mit:
 Zufriedenstellend
 Nicht zufriedenstellend
Für evtl. Rückfragen steht zur
Verfügung:
Herr/Frau ________________________________________
Telefonnummer: ____________________________________
________________ ________________ ____________________________
Ort Datum Unterschrift und Firmenstempel
(Referenzgeber bzw. Referenzgeberin)
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Wichtige Hinweise zur Eignungsprüfung mittels einer Referenz
Gemäß  122 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) werden öffentliche
Aufträge an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, die
nicht nach den	123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind.
Referenzen sind für öffentliche Auftraggeber ein besonders zweckmäßiges Mittel, um die technische
und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieterinnen bzw. Bietergemeinschaften zu prüfen.
Die Eignung ist insoweit dann positiv zu beurteilen, wenn der/die Referenzgeber(in), also das
Unternehmen, für das die Bieterin bzw. die Bietergemeinschaft früher (d.h. in den letzten drei
Jahren) tätig war, die Erbringung einer vergleichbaren Leistung (zumindest) als zufriedenstellend
bestätigt hat.
Welche Anforderungen an die Vergleichbarkeit der Leistungen in diesem Vergabeverfahren
gestellt werden, ergibt sich aus den in Teil I dieser Anlage genannten Kriterien.
Grundsätzlich können nur vollständig abgeschlossene Leistungen im vorgegebenen Leistungszeitraum
als Referenz angegeben werden; d.h. dass der Vertragsbeginn und das Vertragsende
der als Referenz angegebenen Leistung in der Vergangenheit liegen müssen. Ein
noch laufender Vertrag kann nur dann als Referenz herangezogen werden, wenn dieser Vertrag
nicht auf die Erbringung eines konkreten Ergebnisses (z.B. Erstellung eines Gutachtens),
sondern auf die andauernde Erbringung einer Dienstleistung (z.B. Durchführung von Kurierfahrten)
ausgerichtet ist.
Die Referenz muss der Bieterin bzw. der Bietergemeinschaft zugerechnet werden können.
Dies ist z.B. nicht der Fall, wenn sich ein neues Unternehmen auf eine vergleichbare Tätigkeit
berufen will, die lediglich ein Mitarbeitender bei einem früheren Unternehmen erbracht hat.
Eine sogenannte Selbstreferenz (d.h. Referenznehmer(in) und Referenzgeber(in) sind identisch)
ist nur bei Vorliegen besonderer Umstände möglich.
Sofern die Bieterin bzw. die Bietergemeinschaft bereits vergleichbar für den Auftraggeber tätig
war, kann  und soll  diese Tätigkeit als Referenztätigkeit angegeben werden. Sollte eine
solche Vortätigkeit geleistet worden sein, wird die Zufriedenheitsanalyse zu dieser Tätigkeit
stets in die Eignungsprüfung einbezogen.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Referenz bei dem angegebenen Referenzgeber bzw. der
angegebenen Referenzgeberin zu verifizieren.
Der Teil I der Anlage Referenz ist als Eigenerklärung der Bieterin bzw. der Bietergemeinschaft
gestaltet. Nach dem Ausfüllen von Teil I ist dieser zusammen mit Teil II  sowie mit einer evtl.
angefügten Anlage zur Beschreibung des Leistungsgegenstandes und des Leistungszeitraumes
 an den/die Referenzgeber(in) weiterzuleiten.
Der Teil II der Anlage Referenz muss von dem Referenzgeber / der Referenzgeberin durch
Ankreuzen vervollständigt und durch Unterschrift bestätigt werden.
Beide Teile der Anlage Referenz sind möglichst gemeinsam einzureichen. Es soll in jedem
Fall sichergestellt sein, dass Teil II dieser Anlage ohne weiteres dem Teil I zugeordnet werden
kann.
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Anlage: Erklärung zur Einhaltung rechtlicher Verpflichtungen
immer auszufüllen (auch von sämtlichen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft)
Sämtliche Angaben bitte leserlich in Druckbuchstaben!
Laufende Nr.:
Allgemeine Angaben
1
Betrifft:
Vergabeverfahren
Jobcenter Köln,
Aktenzeichen:
2
Anlage zum Angebot der
Bieterin bzw. der
Bietergemeinschaft:
(Hier bitte den vollständigen
Namen der Bieterin bzw. der
Bietergemeinschaft angeben, die
das Angebot unterzeichnet)
3
Unternehmensname:
(Hier bitte den vollständigen
Namen des Unterauftragnehmers
angeben, inklusive dem Kürzel zur
Rechtsform (z.B. Gmbh, AG
etc.), Anschrift, Handels- oder
Vereinsregisternummer etc.,
weitere Kontaktdaten (Telefon,
Fax, E-Mail, Webpräsenz etc.))
Zu diesem Beschaffungsverfahren wird im Hinblick auf die Auftragsausführung folgende
Erklärung abgegeben:
Erklärung
der Bieterin bzw. der Teilnehmer der Bieter-/Bewerbergemeinschaft
Ich verpflichte mich*) / wir verpflichten uns*) sicherzustellen, dass bei der Ausführung des
Auftrags alle für mich/uns geltenden rechtlichen Verpflichtungen eingehalten werden,
insbesondere dass Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung entrichtet werden,
die arbeitsschutzrechtlichen Regelungen eingehalten und den Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des
Mindestentgelts gewährt werden, die nach dem Mindestlohngesetz, einem nach dem
Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes für allgemein
verbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach  7,  7a oder  11 des Arbeitnehmer-
Entsendegesetzes oder einer nach  3a des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes erlassenen
Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden.
*) auch im Hinblick auf evtl. eingesetzte Unterauftragnehmer (Subunternehmer) / Freie Mitarbeiter und sog.
Unterunterauftragnehmer
Mir/uns ist bekannt, dass der Auftraggeber bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung berechtigt ist, den Vertrag
aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen und dass weitergehende Rechte unberührt bleiben.
Hinweise:
Dieser Vordruck ist nicht gesondert zu unterzeichnen. Die Unterschrift unter der Anlage
Angebotsformblatt erstreckt sich uneingeschränkt auch auf diesen Vordruck.
Als Datum dieser Erklärung gilt identisch das Datum in der Anlage Angebotsformblatt.
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Anlage Angebotsformblatt
(Dieser Vordruck ist stets jedem Angebot beizufügen. Beachten Sie bitte unbedingt die Hinweise in
den Bewerbungsbedingungen sowie auf der letzten Seite dieses Formblatts.)
Sämtliche Angaben bitte leserlich in Druckbuchstaben!
Laufende Nr.:
Angebotsschreiben an das
Jobcenter Köln
Vergabestelle Team Infrastruktur (Raum 508)
Pohligstraße 3
50969 Köln
zum offenen Verfahren Fensterreinigung im Jobcenter Köln, Az.: 18-03-04
Angaben zur Bieterin bzw. der/des Bevollmächtigten der Bietergemeinschaft:
Angaben zur Bieterin bzw. der/des Bevollmächtigten der Bietergemeinschaft:
Bezeichnung (Firma einschl. Rechtsform):
Straße: PLZ/Ort:
Land:
Bearbeiter: Telefon:
Fax: E-Mail:
Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register /
Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde:
Registergericht / Genehmigungsbehörde:
Zu der in diesem Beschaffungsverfahren nachgefragten Leistung unterbreite ich Ihnen unter
Zugrundelegung der Vergabeunterlagen das beigefügte Angebot. Das Angebot wird im Namen
und Auftrag der o.a. Bieterin bzw. Bietergemeinschaft abgegeben. Die ordnungsgemäße
Bevollmächtigung wird zugesichert.
Bei diesem Angebot handelt es sich um:
ein Erstangebot ein weiteres Hauptangebot
ein Ersatzangebot wg. Änderung/Ergänzung/Berichtigung des Angebotes
vom:__________
Für den Fall der Auftragserteilung beabsichtige ich, Unterauftragnehmer (Subunternehmer)
/ Freie Mitarbeiter einzusetzen (vgl. hierzu Anlage Unterauftragnehmer)
Hinweis: Diese Angabe ist zwingend erforderlich, falls wesentliche Teile der Leistung nicht selbst erbracht
werden
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Mit nachstehender Unterschrift wird bestätigt, dass keine Änderungen oder Ergänzungen an
den Vertragsunterlagen *) vorgenommen wurden und dass mein Angebot den Anforderungen,
die sich aus den Bewerbungsbedingungen sowie aus den Vertragsunterlagen*) ergeben, entspricht.
Die nachstehende Unterschrift gilt für alle Teile meines Angebotes. Die nachstehende
Unterschrift gilt somit auch hinsichtlich der beizufügenden Erklärungen und Nachweise, evtl.
ergänzender Angaben sowie hinsichtlich des Angebotspreises bzw. der Angebotspreise.
____________________________ ____________________________
Ort, Datum Unterschrift / Firmenstempel
Wird das Angebotsschreiben an dieser Stelle nicht unterschrieben, gilt das Angebot
grundsätzlich als nicht abgegeben.
*) Die Vertragsunterlagen bestehen insbesondere aus der Leistungsbeschreibung bzw. dem
Preisblatt und den Vertragsbedingungen.
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Wichtige Hinweise zum Angebotsschreiben
Füllen Sie bitte alle Felder zu den Angaben zur Bieterin bzw. der/des Bevollmächtigten der
Bietergemeinschaft vollständig aus. Aus Ihren Angaben und Ihrem Ankreuzen der betreffenden
Alternativmöglichkeiten muss sich eindeutig erkennen lassen, ob es sich bei Ihrem Angebot
um ein Erstangebot, ein weiteres Hauptangebot oder um ein Ersatzangebot handelt.
Nicht unterschriebene Angebote sind zwingend auszuschließen.
Aufgrund des zum 01.01.2015 in Kraft getretenen Mindestlohngesetzes (MiLoG) ist vor jeder
Zuschlagserteilung bei Vergaben ab einem Auftragswert von 30.000  inkl. MwSt.
beim Bundesamt für Justiz (BfJ) eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (GZR)
über das für den Zuschlag vorgesehene Unternehmen einzuholen.
Hierfür werden grundsätzlich benötigt:
 vollständige Firmenbezeichnung einschließlich Rechtsform
 Registernummer unter der die juristische Person in einem öffentlichen Register eingetragen
ist (sofern zutreffend)
 Registergericht = Amtsgericht bei dem das öffentliche Register geführt wird
 Genehmigungsnummer = Aktenzeichen des Genehmigungsbescheides, in dem einer
juristischen Person die Rechtsfähigkeit verliehen wurde (sofern zutreffend)
 Genehmigungsbehörde = Behörde, die einer nicht eingetragenen juristischen Person
die Rechtsfähigkeit verliehen hat (sofern zutreffend)
 Land  internationale Abkürzung / Kürzel (bei allen ausländischen Rechtsformen)
Anlage Kennzeichnungszettel
zur Adressierung des Angebots
(zwingend zu verwenden)
Bitte drucken Sie diesen Vordruck farbig aus, schneiden ihn aus und kleben ihn von außen
gut sichtbar auf den Briefumschlag Ihres Angebots:
Angebot zum Vergabeverfahren, Aktenzeichen: 18-03-04
Angebotsfrist: 05.06.2018; 10:00 Uhr
BITTE NICHT ÖFFNEN!!!
Absender:
Empfänger:
Jobcenter Köln
Vergabestelle Team Infrastruktur
Raum 508
Pohligstraße 3
50969 Köln
Poststelle:
Eingangsdatum: Uhrzeit: .. Name: .
Source: 4 http://www.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/editor/Jobcenter-Koeln/2018/05/2395435.html
Data Acquisition via: p8000000
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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