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Ausschreibung: Lade- oder Fördervorrichtungen - DE-Döhlau
Lade- oder Fördervorrichtungen
Dokument Nr...: 215283-2018 (ID: 2018051909082744766)
Veröffentlicht: 19.05.2018
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  DE-Döhlau: Lade- oder Fördervorrichtungen
   2018/S 95/2018 215283
   Auftragsbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Container Terminal Hof GmbH
   Industriestraße 6
   Döhlau
   95182
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Georg Lochner
   E-Mail: [1]glochner@contargo.net
   NUTS-Code: DE244
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]http://www.contargo.net
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://www.subreport.de/E24373457
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
   Contargo GmbH & Co. KG
   Rheinstraße 2
   Mannheim
   68159
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Georg Lochner
   E-Mail: [4]glochner@contargo.net
   NUTS-Code: DE126
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [5]http://www.contargo.net
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Andere: Fördermittelempfänger
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Logistik
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Projekt Vollcontainer Reachstacker (RST) Terminal Hof
   Referenznummer der Bekanntmachung: Vollcontainer-Reachstacker Hof
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   42418900
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Lieferung eines Vollcontainer-Reachstackers incl.
   Full-Service-Wartungsvertrag für 7 Jahre.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE
   NUTS-Code: DE2
   NUTS-Code: DE24
   NUTS-Code: DE244
   Hauptort der Ausführung:
   Hof.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Lieferung eines Vollcontainer-Reachstackers incl.
   Full-Service-Wartungsvertrag für 7 Jahre. Lieferung so schnell wie
   möglich nach Zuschlag, spätester Lieferzeitpunkt: sechs (6) Monate nach
   Zuschlag.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Kostenkriterium - Name: Preis / Gewichtung: 1
   Kostenkriterium - Name: Verbrauch / Gewichtung: 1
   Kostenkriterium - Name: Wartungskosten / Gewichtung: 1
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 84
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 25/06/2018
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 25/08/2018
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 25/06/2018
   Ortszeit: 12:00
   Ort:
   Mannheim.
   Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
   Da es sich um einen Liefer- und Dienstleistungsauftrag handelt, findet
   keine Submission statt. Bieter halten sich bis mindestens zwei Monate
   nach Angebotsfrist an ihr Angebot gebunden.
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Die Vergabestelle führt das hiesige Verfahren aufgrund von Auflagen des
   Fördermittelgebers durch. Sie ist keine öffentliche Auftraggeberin
   i.S.d. § 99 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Die
   Vergabestelle weist auf diesen Umstand explizit hin, ein Bieter kann
   sich ggf. nicht darauf berufen, dass die Vergabestelle durch Einleitung
   des freiwilligen Verfahrens vorgegeben habe, einen öffentlichen
   Auftragzu vergeben. Bieter haben daher keinen Anspruch auf Einhaltung
   von Vergabebestimmungen, die für öffentliche Auftraggeber gelten. Aus
   demselben Grunde wäre eine Nachprüfung des hiesigen Verfahrens
   unstatthaft, obwohl die Vergabestelle vorliegend eine europaweite
   Ausschreibung durchführt. Aufgrund dieses Hinweises wären sämtliche
   Kosten, die ggf. durch Einleitung eines demgemäß unstatthaften
   Verfahrens entstehen könnten, durch den Bieter zu tragen. Die Angaben
   unter Ziffer VI.4.1 und 4.3 sind daher nur als der Vollständigkeit
   halber zu verstehen.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer Nordbayern
   Postfach 606
   Ansbach
   91511
   Deutschland
   E-Mail: [6]vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Nach § 107 Abs. 3 GWB gilt für den Antrag auf Durchführung eines
   Nachprüfungsverfahrens: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der
   Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im
   Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
   unverzüglich gerügt hat,
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur
   Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Sämtliche vorgenannten Fristen sind für die Erhebung von
   vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und für die Wahrung
   der Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages zu beachten.
   Gem. § 101b Abs. 1 GWB ist ein Vertrag unter anderem von Anfang an
   unwirksam, wenn der Auftraggeber gegen § 101a GWB verstoßen hat und
   dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach § 101b Abs. 2 GWB
   festgestellt worden ist. Gem. § 101b Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit
   nach Abs. 1 nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren
   innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht
   später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden
   ist. Hatte der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
   Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung
   der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
   Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   18/05/2018
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   1. mailto:glochner@contargo.net?subject=TED
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   3. https://www.subreport.de/E24373457
   4. mailto:glochner@contargo.net?subject=TED
   5. http://www.contargo.net/
   6. mailto:vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de?subject=TED
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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