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Ausschreibung: Bauarbeiten - DE-Elzach
Bauarbeiten
Installation von Aufzügen und Rolltreppen
Dokument Nr...: 214845-2018 (ID: 2018051909035944341)
Veröffentlicht: 19.05.2018
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  DE-Elzach: Bauarbeiten
   2018/S 95/2018 214845
   Auftragsbekanntmachung
   Bauauftrag
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   BDH Klinik Elzach gGmbH
   Am Tannwald 1  3
   Elzach
   79215
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): PEG mbH
   Telefon: +49 721/831980
   E-Mail: [1]s.schaefer-morell@peg-architekten.de
   NUTS-Code: DE133
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]http://www.peg-architekten.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://www.subreport.de/E87149769
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Andere: Gemeinnützige GmbH
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Gesundheit
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   BDH Klinik Elzach GmbH Erweiterungsneubau, LV 484-4-002 Fördertechnik
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   45000000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Bauauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   BDH Klinik Elzach gGmbH LV 484-4-002 Fördertechnik  Aufzugsanlage
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   45313000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE
   NUTS-Code: DE1
   NUTS-Code: DE13
   NUTS-Code: DE133
   Hauptort der Ausführung:
   79215 Elzach / Schwarzwald Am Tannwald 1-3
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Das Gebäude erhält einen behinderten gerechten Bettenaufzug mit
   Seilantrieb und Triebwerksraum mit einer Traglast von 2 500 kg nach DIN
   EN 81-70. Die Förderhöhe beträgt ca. 6 m mit 3 Haltestellen ohne
   Durchladung.
   Die Kabinenausführung soll in Edelstahlblech, Oberfläche gewalzt (bspw.
   Leinen Struktur) ausgestattet werden. Die Portaltüren werden zentral
   öffnend durchgeführt. Des Weiteren wird eine Vorrangschaltung
   ausgeführt.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 16
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle
   des Sitzes oder Wohnsitzes.
   Nachweis ist möglich durch:
   Die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die
   allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation für
   Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder die Eintragung
   in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedsstaaten oder
   Eigenerklärung des Bieters oder vorläufiger Nachweis durch einheitliche
   europäische Eigenerklärung (EEE) oder Einzelnachweis (Registerauszug,
   Auszug aus der Handwerksrolle).
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   1. Betriebshaftpflichtversicherung Nachweis ist möglich durch: Die vom
   öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein
   zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation für
   Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder die Eintragung
   in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedsstaaten oder
   Eigenerklärung des Bieters oder vorläufiger Nachweis durch einheitliche
   europäische Eigenerklärung (EEE) oder Einzelnachweis (Kopie
   Versicherungsschein);
   2. Jahresabschlüsse der vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
   falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem das Unternehmen
   ansässig ist, gesetzlich vorgeschrieben ist;
   3. Erklärung zum durchschnittlichen Jahresumsatz in den letzten 3
   abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit dieser Umsatz Bauleistungen und
   andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung
   vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit
   anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
   Nachweis ist möglich durch:
   Die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die
   allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation für
   Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder die Eintragung
   in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedsstaaten oder
   Eigenerklärung des Bieters oder vorläufiger Nachweis durch einheitliche
   europäische Eigenerklärung (EEE) oder Einzelnachweis (Bilanzen,
   Erklärungen von Steuerberatern oder Wirtschaftsprüfern).
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   4. Referenzen:
   Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu 5
   abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung
   vergleichbar sind. Für die wichtigsten Bauleistungen sind
   Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis
   beizufügen.
   5. Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen
   Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte,
   gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenen technischem
   Leitungspersonal,
   6. Erklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche
   Geräte und welche technische Ausrichtung das Unternehmen für die
   Ausführung des Auftrags verfügt,
   7. Erklärung, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen
   als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
   Nachweis zu Ziff. 1.-4. ist jeweils möglich durch:
   Die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die
   allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation für
   Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder die Eintragung
   in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedsstaaten oder
   Eigenerklärung des Bieters oder vorläufiger Nachweis durch einheitliche
   europäische Eigenerklärung (EEE) oder Einzelnachweis.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   8. Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
   Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 5 % der
   Bruttoauftragssumme Sicherheit für Mängelansprüche in Höhe von 3 % der
   Bruttoauftragssumme einschließlich beauftragter Nachträge.
   9. Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen:
   Zahlungsbedingungen gemäß § 16 VOB/B in Verbindung mit den sonstigen
   Vergabeunterlagen.
   10. Rechtsform von Bietergemeinschaften Im Auftragsfall: Gesellschaft
   bürgerlichen Rechts mit gesamtschuldnerischen Haftung und
   bevollmächtigtem Vertreter Im Vergabeverfahren sind alle Mitglieder der
   Bietergemeinschaft anzugeben und ein Mitglied als bevollmächtigter
   Vertreter zu benennen.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 28/06/2018
   Ortszeit: 14:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 27/08/2018
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 28/06/2018
   Ortszeit: 14:00
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
   Karlsruhe
   Karlsruhe
   Deutschland
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Siehe §134 GWB: Informations- und Wartepflicht.
   1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
   berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
   Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
   Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
   des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
   gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
   ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
   die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
   2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information
   nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
   elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
   zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
   Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
   betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
   3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das
   Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer
   Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder
   sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber
   beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder
   den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die
   Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse,
   insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft,
   berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den
   lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
   GWB §160 Einleitung Antrag: Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   a. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   b. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   c. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   d. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
   Karlsruhe
   Karlsruhe
   Deutschland
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   18/05/2018
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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