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Ausschreibung: Öffentlicher Verkehr (Straße) - DE-Saarbrücken
Öffentlicher Verkehr (Straße)
Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
Dokument Nr...: 214376-2018 (ID: 2018051809264643655)
Veröffentlicht: 18.05.2018
*
  DE-Saarbrücken: Öffentlicher Verkehr (Straße)
   2018/S 94/2018 214376
   Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge
   Standardformular für Bekanntmachungen gemäß Artikel 7.2 der Verordnung
   1370/2007, die innerhalb eines Jahres vor dem Beginn des
   Ausschreibungsverfahrens oder der direkten Auftragsvergabe im
   Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden
   müssen.
    (de)
   Abschnitt I: Zuständige Behörde
   I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
   Landeshauptstadt Saarbrücken
   Rathausplatz 1
   Kontaktstelle(n): Landeshauptstadt Saarbrücken
   Zu Händen von: Herrn Christian Bersin
   66111 Saarbrücken
   Deutschland
   Telefon: +49 6819054157
   E-Mail: [1]christian.bersin@saarbruecken.de
   Fax: +49 6819054063
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: [2]www.saarbruecken.de
   Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
   I.2)Art der zuständigen Behörde
   Regional- oder Lokalbehörde
   I.3)Haupttätigkeit(en)
   Stadtbahn/Kleinbahn, U-Bahn, Straßenbahn, Oberleitungsbus oder
   Busdienste
   I.4)Auftragsvergabe im Namen anderer zuständiger Behörden
   Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
   Auftraggeber: nein
   Abschnitt II: Auftragsgegenstand
   II.1)Beschreibung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages gemäß Art. 5
   Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 im Straßenbahn- und Busverkehr in
   der Landeshauptstadt Saarbrücken sowie auf Linienabschnitten im
   Regionalverband Saarbrücken (Busverkehr) sowie mit Linienabschnitt im
   Regionalverband Saarbrücken und Landkreis Saarlouis
   (Straßenbahnverkehr) und abgehende Linien.
   II.1.2)Art des Auftrags, vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte(r)
   Bereich(e)
   Dienstleistungskategorie Nr T-04: Straßenbahnverkehr
   Dienstleistungskategorie Nr T-05: Busverkehr (innerstädtisch/regional)
   Dienstleistungskategorie Nr T-99: Sonstige Beförderungsdienste
   Vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte BereicheHauptort der
   Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Hauptort der
   Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung und sonstiger
   Teildienste: Landeshauptstadt Saarbrücken mit Linienabschnitten im
   Regionalverband Saarbrücken (Busverkehr) sowie mit Linienabschnitten im
   Regionalverband Saarbrücken und Landkreis Saarlouis
   (Straßenbahnverkehr).
   NUTS-Code DEC01,DEC04,DEC05
   II.1.3)Kurze Beschreibung des Auftrags
   Die Landeshauptstadt Saarbrücken ist Aufgabenträgerin und zuständige
   örtliche Behörde gemäß Art. 2 lit. b VO 1370/2007.
    für den nach dem PBefG genehmigten ÖPNV auf ihrem Gebiet,
    für die Buslinien 103 und 104 auf dem Gebiet des Regionalverbandes
   Saarbrücken,
    für die Stadtbahnlinie S1 auf dem Gebiet der Landeshauptstadt
   Saarbrücken, dem Regionalverband Saarbrücken und dem Landkreis
   Saarlouis.
   Als zuständige Behörde kann sie zur Sicherstellung einer ausreichenden
   Verkehrsbedienung im Sinne des Artikels 3 der VO 1370/2007 öffentliche
   Dienstleistungsaufträge erteilen. Sie beabsichtigt mit Wirkung zum
   1.9.2019 die Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages
   über
    öffentliche Personenverkehrsdienste mit Bussen und alternativen
   Bedienungsformen auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Saarbrücken und
   abgehende Linien,
    den linienbezogenen öffentlichen Personenverkehrsdienst mit
   Stadtbahnen auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Saarbrücken, dem
   Regionalverband Saarbrücken und Landkreis Saarlouis (Linie S1),
    die linienbezogenen öffentlichen Personenverkehrsdienste mit Bussen
   auf dem Gebiet des Regionalverbands Saarbrücken (Linien 103 und 104).
   Gemäß Artikel 5 Abs. 2 VO (EG) 1370/2007 an die Saarbahn GmbH als
   internen Betreiber.
   Die Laufzeit des öDA soll 10 Jahre betragen. Die Einzelheiten zum
   Gegenstand und Umfang des öffentlichen Dienstleistungsauftrages sind in
   dem Dokument Leistungsbeschreibung einschließlich der Anlagen A1 bis
   A3 enthalten und können unter [3]www.saarbruecken.de/direktvergabe2019
   abgerufen werden.
   Von der beabsichtigten Direktvergabe sollen sämtliche
   Verkehrsleistungen auf allen nachfolgend beschriebenen Straßenbahn- und
   Buslinien erfasst werden.
   Straßenbahnlinie:
   Linie von nach.
   S1 Lebach-Jabach <> Saargemünd.
   Buslinien:
   Linie von nach
   101 Füllengarten Siedlung <> Dudweiler Dudoplatz
   102 Altenkessel Talstraße <> Dudweiler Dudoplatz
   103 Klarenthal Jägerpfad <> Friedrichsthal Stadtbad
   104 Klarenthal Weidenstr./Birkenweg <> Friedrichsthal Stadtbad
   105 Rodenhof Kalmanstr. <> Eschberg Tilsiter Straße
   106 Folsterhöhe Siedlung <> Rotenbühl
   107 Folsterhöhe Siedlung <> Eschberg Saarbasar
   108 Luisenthal Bhf. / Matzenberg Siedlung <> Klinikum Saarbrücken
   109 Goldene Bremm <> Uni
   111 Rathaus <> Universität Busterminal
   112 Betriebshof/Hauptbahnhof <> Universität Busterminal
   120 Brebach Bahnhof <> Ensheim Sportplatz/ Ormesheim
   121 Hauptbahnhof / Rathaus <> Bellevue
   122 Füllengarten Siedlung <> Schafbrücke
   123 Hauptbahnhof <> Habsterdick
   124 Universität Busterminal <> Betriebshof
   125 Rodenhof Kalmanstr. <> Dudweiler Dudoplatz
   126 Goldene Bremm <> Brebach Bahnhof
   128 Rußhütte <> Wackenberg
   129 Rußhütte/Bernkasteler Platz <> Rathaus
   130 Römerkastell <> Fechingen Nachtweide
   131 Brebach Bahnhof <> Bübinger Berg
   133 Ringbus Dudweiler
   134 Rußhütte/Bernkasteler Platz <> Klarenthal Dellbrückschacht
   135 Römerkastell <> Scheidt Im Flürchen
   136 Klinikum Saarbrücken <> Dudweiler Dudoplatz
   137 Römerkastell / Brebach Bahnhof <> Bischmisheim
   138 Dudweiler Dudoplatz/Saarbasar <> Römerkastell
   139 Römerkastell <> Eschberg Tilsiter Straße
   161 Römerkastell <> Funkhaus Halberg
   163 Dudweiler Bahnhof/Scheidt Im Flürchen <> Universität
   164 Dudweiler Dudoplatz <> Welkertswiesen / Grühlingshöhe
   165 Rastpfuhl <> Burbach Markt
   168 Heinrichshaus <> Von der Heydt
   Das Verzeichnis der auftragsgegenständlichen Linien und
   zugrundzulegenden Fahrpläne ist im Internet abrufbar unter:
   [4]www.saarbahn.de/direktvergabelinien.
   In der Summe beläuft sich die zu vergebende Verkehrsleistung nach
   derzeitigem Stand auf rund.
    Mio. Nutzwagen-km (unter Berücksichtigung der Traktion).
   Schienenverkehr 1,869.
   Bus 7,852.
   Gesamt 9,721.
    Mio. Fahrplan-km.
   Schienenverkehr 1,838.
   Bus 7,852.
   Gesamt 9,690.
   Der beabsichtigte öDA wird die Versorgung des von den o. g. Linien
   abgedeckten Verkehrsgebiets mit Angeboten des öffentlichen
   Personennahverkehrs umfassen. Der öDA wird hierfür auch Regelungen
   beinhalten, wonach das Verkehrsangebot auf die Anforderungen des
   jeweils gültigen lokalen Nahverkehrsplans der Landeshauptstadt
   Saarbrücken und Vorgaben der beteiligten Aufgabenträger anzupassen ist.
   Es können sich daher später Änderungen sowohl hinsichtlich des Bestands
   und des Verlaufs der Linien als auch hinsichtlich des Fahrplan- und
   Tarifangebots für diese Linien ergeben.
   Die Vergabe des öffentlichen Dienstleistungsauftrags erfolgt als
   Gesamtleistung, die die Straßenbahn- und Buslinienverkehre zu einem
   Linienbündel zusammenfasst. Die Laufzeit des öffentlichen
   Dienstleistungsauftrags beträgt 10 Jahre.
   Die Vorgaben zu Linienverläufen und Leistungsumfang ergeben sich aus
   dem jeweils gültigen Nahverkehrsplan der Landeshauptstadt Saarbrücken.
   Der gültige Nahverkehrsplan für die Landeshauptstadt Saarbrücken ist im
   Internet abrufbar unter: [5]www.saarbruecken.de/nvp.
   Der öffentliche Auftraggeber kommt mit dieser Information seiner
   Veröffentlichungspflicht nach Art. 7 Abs.2 Verordnung (EG) Nr.
   1370/2007 sowie nach § 8a Abs. 2 Personenbeförderungsgesetz nach. Für
   weitere Einzelheiten und hinsichtlich der Frist nach § 12 Abs. 6 Satz 1
   Personenbeförderungsgesetz wird auf die Ausführungen unter Abschnitt
   VI.1) verwiesen.
   II.1.4)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
   60112000, 60210000
   II.1.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Vergabe von Unteraufträgen ist beabsichtigt: ja
   Wert oder Anteil des Auftrags, der an Dritte vergeben werden soll:
   unbekannt
   Kurze Beschreibung des Wertes/Anteils des Auftrags, der an
   Unterauftragnehmer vergeben werden soll: Eine Vergabe an
   Unterauftragnehmer ist zulässig unter Beachtung des Gebots der
   überwiegenden Selbsterbringung der öffentlichen Personenverkehrsdienste
   durch den internen Betreiber gem. Art. 5 Abs. 2 Satz 2 lit. e)
   Verordnung (EG) Nr.1370/2007.
   II.2)Menge und/oder Wert der Dienstleistungen:
   Erbringung von öffentlichen Personenverkehrsdiensten im Sinne der VO
   (EG) Nr. 1370/2007 im Linienverkehr auf 1 Straßenbahnlinie (rd.
   1.838.000 Fahrplankilometer) und 34 Buslinien (rd. 7.852.000
   Fahrplankilometer).
   II.3)Geplanter Beginn und Laufzeit des Auftrags oder Schlusstermin
   Beginn: 1.9.2019
   Laufzeit in Monaten: 120 (ab Auftragsvergabe)
   II.4)Kurze Beschreibung der Art und des Umfangs der Bauleistungen
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Bedingungen für den Auftrag
   III.1.1)Kostenparameter für Ausgleichszahlungen:
   III.1.2)Informationen über ausschließliche Rechte:
   Ausschließliche Rechte werden eingeräumt: ja
   Dem Betreiber soll zum Schutz der mit dem öffentlichen
   Dienstleistungsauftrag vergebenen Verkehrsleistungen ein
   ausschließliches Recht im Sinne von Art. 2 lit. f der Verordnung (EG)
   Nr. 1370/2007 in Verbindung.
   Mit § 8a Abs. 8 PBefG gewährt werden. Das ausschließliche Recht dient
   dem Schutz der vergebenen Verkehrsleistungen vor konkurrierenden
   Linienverkehren mit Straßenbahnen, Bussen und sonstigen Kraftfahrzeugen
   auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Saarbrücken. Die Landeshauptstadt
   Saarbrücken wird das gewährte ausschließliche Recht und die Ausnahmen
   zugunsten von Verkehren anderer Verkehrsunternehmen, einschl. der
   Verkehre, die die geschützten Verkehrsleistungen nur unerheblich
   beeinträchtigten, öffentlich bekanntmachen.
   III.1.3)Zuteilung der Erträge aus dem Verkauf von Fahrscheinen:
   III.1.4)Soziale Standards:
   Liste von Anforderungen (einschließlich der betreffenden Arbeitnehmer,
   transparenter Angaben zu ihren vertraglichen Rechten und Pflichten
   sowie Bedingungen, unter denen sie als in einem Verhältnis zu den
   betreffenden Diensten stehend gelten).: Einhaltung des Saarländischen
   Tariftreuegesetzes (STTG) unter Beibehaltung der Anwendung des TV-N
   Saar einschließlich Besitzstandsregelung, die im Abschnitt III des TV-N
   Saar geregelt ist und im Tarifvertrag für das Zugpersonal (ZugTV
   Saarbahn).
   III.1.5)Gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen:
   Spezifikationen: Die Anforderungen an die Verkehre hinsichtlich
   Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards werden gemäß §8a Abs. 2
   Satz 3 i. V. m. § 13 Abs. 2a Sätze 2 ff. PBefG in einem separaten
   Dokument Leistungsbeschreibung einschließlich deren Anlagen A1 bis A3
   festgelegt. Ferner gelten die Anforderungen des Nahverkehrsplans der
   Landeshauptstadt Saarbrücken in der jeweils gültigen Fassung. Der
   Verbundtarif des saarVV in der jeweils gültigen Fassung ist anzuwenden.
   Zum Auftragsgegenstand gehören die Durchführung des Fahrbetriebs
   (Erbringung der Beförderungsleistungen) einschließlich
   Fahrzeugvorhaltung (Anschaffung und Instandhaltung) sowie
   Netzmanagement (Fahrplanung, Marketing, Vertrieb inkl. Servicecenter,
   Leistelle, Fahrgastinformation).
   Die Vergabe der unter I. bezeichneten Verkehrsleistung ist als
   Gesamtleistung gemäß § 8a Abs. 2 Satz 4 PBefG beabsichtigt. (Vgl.
   hierzu auch das Dokument Strategie der Linienbündelung, das bei der
   Kontaktstelle gemäß I.1)) angefordert oder unter
   [6]www.saarbruecken.de/direktvergabe2019 heruntergeladen werden kann.
   Die wesentlichen Anforderungen an die zu vergebenden öffentlichen
   Personenverkehrsdienste (§ 8a Abs.2 Satz 3 PBefG und § 13 Abs. 2a Sätze
   2 und 3 PBefG) ergeben sich aus dem jeweils gültigen Nahverkehrsplan
   der Landeshauptstadt Saarbrücken. Der gültige Nahverkehrsplan für die
   Landeshauptstadt Saarbrücken ist im Internet (vgl. II.2)) abrufbar. Die
   Landeshauptstadt Saarbrücken behält sich weiterhin vor, die
   Verkehrsleistungen während der Laufzeit des öffentlichen
   Dienstleistungsauftrags an veränderte Verkehrsbedürfnisse, den
   Nahverkehrsplan sowie gesetzliche oder finanzielle Rahmenbedingungen
   anzupassen. Die Änderungen können sich insbesondere sowohl auf den
   Bestand und den Verlauf der Linien, das Fahrplan- und Tarifangebot
   sowie Qualitätsanforderungen erstrecken.
   III.1.6)Sonstige besondere Bedingungen:
   III.2)Teilnahmebedingungen
   III.2.1)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen:
   Der Betreiber muss ähnliche Leistungen (Kombination von städtischen
   Bus- und Straßenbahnverkehrsleistungen) bereits mit Erfolg über einen
   Zeitraum von mindestens 3 Jahren erbracht haben.
   Etwaig geforderte Mindestbedingung(en):
   III.2.2)Technische Anforderungen
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen:
   Etwaig geforderte Mindestbedingung(en):
   III.3)Qualitätsziele für Dienstleistungsaufträge
   Beschreibung: Die von dem beabsichtigten öDA erfassten
   Verkehrsleistungen haben Anforderungen für Fahrplan,
   Beförderungsentgelt und Standards zu beachten, vgl. § 8a Abs. 2 Satz 3
   PBefG. Diese Anforderungen sind in der Leistungsbeschreibung
   einschließlich Anlage A1 bis A3 zusammengefasst, vgl. § 8a Abs. 2 Satz
   5 PBefG. Die Leistungsbeschreibung einschließlich Anlage A1 bis A3
   enthält wesentliche Anforderungen im Sinne von § 13 Abs. 2a Sätze 3 bis
   5 PBefG.
   Die Leistungsbeschreibung einschließlich Anlagen A1 bis A3 (Anlage A 1:
   Nahverkehrsplan der Landeshauptstadt Saarbrücken; Anlage A 2: Strategie
   der Linienbündelung; Anlage A 3: Verzeichnis der
   auftragsgegenständlichen Linien/Linienführung/Fahrpläne) ist unter
   folgender Internet-Adresse öffentlich zugänglich:
   [7]www.saarbruecken.de/direktvergabe2019
   Information und Fahrkarten:
   Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit:
   Zugausfälle:
   Prämien und Sanktionen:
   Sauberkeit des Fahrzeugmaterials und der Bahnhofseinrichtungen:
   Befragung zur Kundenzufriedenheit:
   Beschwerdebearbeitung:
   Betreuung von Personen mit eingeschränkter Mobilität:
   Sonstige:
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Verfahrensart
   an einen internen Betreiber (Art. 5.2 von 1370/2007)
   IV.2)Zuschlagskriterien
   IV.2.1)Zuschlagskriterien
   IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.3)Verwaltungsangaben
   IV.3.1)Aktenzeichen:
   IV.3.2)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
   Unterlagen
   IV.3.3)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   IV.3.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   verfasst werden können
   IV.3.5)Bindefrist des Angebots
   IV.3.6)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Abschnitt V: Auftragsvergabe
   Name und Anschrift des gewählten Betreibers
   Saarbahn GmbH
   Hohenzollernstr. 104 - 106
   66117 Saarbrücken
   Deutschland
   E-Mail: [8]info@sw-sb.de
   Telefon: +49 6815003-0
   Internet-Adresse: [9]www.saarbahn.de
   Fax: +49 681587-2652
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Zusätzliche Angaben:
   A) Hinweis auf Frist für eigenwirtschaftliche Anträge
   Gemäß § 12 Abs. 6 Satz 1 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) ist der
   Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für eigenwirtschaftliche
   Verkehre mit Straßenbahnen, Obussen oder Kraftfahrzeugen im
   Linienverkehr spätestens 3 Monate nach der Vorabbekanntmachung zu
   stellen. Diese Anträge müssen die in der Vorinformation und der
   Leistungsbeschreibung einschließlich Anlagen A1 bis A3 beschriebenen
   Anforderungen erfüllen. Andernfalls ist die Genehmigung zu versagen (§
   13 Abs. 2a Satz 2 PBefG). Zuständige Behörde für das
   Genehmigungsverfahren ist:
   Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr, Referat D/9 
   PBefG-Genehmigungsbehörde, ÖPNV-Förderung, Franz-Josef-Röder-Str. 17,
   66119 Saarbrücken, +49 6815012282,
   [10]referat.d9@wirtschaft.saarland.de.
   B) Vergabe als Gesamtleistung
   Die Vergabe der in Abschnitt II. beschriebenen Verkehrsleistung mit
   Straßenbahn und Bus ist als Gesamtleistung beabsichtigt (vgl. § 8a Abs.
   2 Satz 4 Personenbeförderungsgesetz), d. h. eigenwirtschaftliche
   Anträge, die sich nur auf Teilleistungen beziehen, sind gemäß § 13 Abs.
   2a Satz 2 PBefG zu versagen.
   C) Nutzung der Infrastruktur
   Die für den Betrieb der Schienenverkehrsleistung erforderliche
   Infrastruktur steht im Eigentum der Saarbahn Netz GmbH bzw. der DB Netz
   AG und der DB Station & Service AG. Um diese Infrastruktur nutzen zu
   können, muss das Verkehrsunternehmen mit der Saarbahn Netz GmbH bzw.
   der DB Netz AG und der DB Station & Service AG vertragliche Absprachen
   treffen.
   D) Anforderungen für Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards
   Die von dem beabsichtigten öDA erfassten Verkehrsleistungen haben
   Anforderungen für Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards zu
   beachten, vgl. § 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG. Diese Anforderungen sind in
   der Leistungsbeschreibung einschließlich Anlagen A1 bis A3
   zusammengefasst, vgl. § 8a Abs. 2 Satz 5 PBefG. Die
   Leistungsbeschreibung einschließlich Anlagen A1 bis A3 enthält
   wesentliche Anforderungen im Sinne von §13 Abs. 2a Sätze 3 bis 5 PBefG.
   Die Leistungsbeschreibung ist unter folgender Internet-Adresse
   öffentlich zugänglich:
   [11]www.saarbruecken.de/direktvergabe2019
   VI.2)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.2.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammern des Saarlandes
   Franz-Josef-Röder-Straße 17
   66119 Saarbrücken
   Deutschland
   Telefon: +49 681501-4994
   Internet-Adresse: [12]https://www.saarland.de/3339.htm
   Fax: +49 681501-3506
   VI.2.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die
   Fristen für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ergeben sich
   aus den §§ 135 und 160 GWB, welche auch bei Vergaben nach Art. 5 Abs. 2
   bis 5 der VO (EG) Nr. 1370/2007 anwendbar sind (vgl. § 8a Abs. 7 Satz 1
   PBefG).
   § 135 Abs. 2 GWB lautet:
   (2) Die Unwirksamkeit nach Abs. 1 kann nur festgestellt werden, wenn
   sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
   sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
   30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
   § 160 Abs. 2 und Abs. 3 GWB lauten:
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt
   unberührt;
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden;
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt
   unberührt..
   VI.2.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Vergabekammern des Saarlandes
   Franz-Josef-Röder-Straße 17
   66119 Saarbrücken
   Telefon: +49 681501-4994
   Internet-Adresse: [13]https://www.saarland.de/3339.htm
   Fax: +49 681501-3506
   VI.3)Bekanntmachung der Auftragsvergabe:
   VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   17.5.2018
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   2. http://www.saarbruecken.de/
   3. http://www.saarbruecken.de/direktvergabe2019
   4. http://www.saarbahn.de/direktvergabelinien
   5. http://www.saarbruecken.de/nvp
   6. http://www.saarbruecken.de/direktvergabe2019
   7. http://www.saarbruecken.de/direktvergabe2019
   8. mailto:info@sw-sb.de?subject=TED
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  10. mailto:referat.d9@wirtschaft.saarland.de?subject=TED
  11. http://www.saarbruecken.de/direktvergabe2019
  12. https://www.saarland.de/3339.htm
  13. https://www.saarland.de/3339.htm
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