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Ausschreibung: Fernmeldebedarf - DE-Leipzig
Fernmeldebedarf
Netzwerkinfrastruktur
Fernnetz
Personalschulung
Fernseh- und audiovisuelle Geräte
Dokument Nr...: 214475-2018 (ID: 2018051809262543622)
Veröffentlicht: 18.05.2018
*
  DE-Leipzig: Fernmeldebedarf
   2018/S 94/2018 214475
   Auftragsbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Richtlinie 2009/81/EG
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber
   I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
   Polizeiverwaltungsamt, Logistikzentrum
   Lützner Str. 218
   04179 Leipzig
   Deutschland
   Telefon: +49 34149480
   E-Mail: [1]gs.lz.pva@polizei.sachsen.de
   Fax: +49 3414948200
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers:
   [2]www.polizei.sachsen.de
   Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
   Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen
   für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem)
   verschicken: SDV Vergabe GmbH
   Tharandter Straße 35
   Kontaktstelle(n): Die Unterlagen können nur im Internet angefordert
   werden.
   01159 Dresden
   Deutschland
   Internet-Adresse: [3]https://www.evergabe.de/unterlagen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Lokalbehörde
   I.3)Haupttätigkeit(en)
   Öffentliche Sicherheit und Ordnung
   I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber /
   anderer Auftraggeber
   Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
   Auftraggeber: nein
   Abschnitt II: Auftragsgegenstand
   II.1)Beschreibung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
   Rahmenvertrag für einen Warenkorb für IP Sonderdienste für die Polizei
   Sachsen
   II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
   Dienstleistung
   Lieferauftrag
   Kauf
   NUTS-Code DED
   II.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
   Laufzeit der Rahmenvereinbarung
   Laufzeit in Jahren: 7
   Begründung einer Rahmenvereinbarung, deren Laufzeit sieben Jahre
   übersteigt: 
   II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens:
   In der Saarbrücker Agenda zur Informationsarchitektur der Polizei als
   Teil der Inneren Sicherheit vom 30.11.2016 wird die Schaffung einer
   gemeinsamen, modernen und einheitlichen Informationsarchitektur
   gefordert, um den stetig ansteigenden Sicher-heitsanforderungen gerecht
   zu werden. Die grundsätzlichen Richtlinien enthalten.
   Die dauerhafte Verfügbarkeit des Informationszugriffes für jede
   Polizistin und jeden.
   Polizisten,
   Eine kontinuierliche Fortentwicklung der Informationstechnologie sowie.
   Eine Standardisierung der IT-Anwendungen übergreifend für Bund und
   Länder.
   In der gesamten IP-Infrastruktur der Polizei Sachsen erfolgt
   grundsätzlich eine landesweit einheitliche Integration der
   IP-Sonderdienste für die Kommunikation der Intercom-Systeme, der
   Systeme zur Video-Objektüberwachung und der Systeme zum
   Gefahren-Management. Dazu zählt ebenfalls eine einheitliche Integration
   der Systeme zur Medien-wiedergabe und Mediensteuerung. Die aktuelle
   LAN/WAN-Infrastruktur und die Sprach-kommunikation der sächsischen
   Polizei basiert aktuell fast ausschließlich auf Produkten des
   Herstellers Cisco.
   Beschaffungsmaßnahmen für die LAN/WAN Infrastruktur sowie für die
   Komponenten der IP-Sonderdienste erfolgten bisher über den
   Rahmenvertrag des SID. Mit Auslaufen des Vertrages zum SVN 1.0 (zum
   31.5.2018) steht diese Möglichkeit der Beschaffung nicht mehr zur
   Verfügung. Ein Folgevertrag des SID ist nicht geplant, so dass das PVA
   dieses Vergabeverfahren mit einer Abrufoption für die beteiligten
   Staatsbehörden SIB und LIT durchführen muss.
   Das Polizeiverwaltungsamt beabsichtigt, einen eigenen Rahmenvertrag
   auszuschreiben und diesen dem Staatsbetrieb Sächsisches Bau- und
   Immobilienmanagement und der Leitstelle für Informationstechnologie der
   Sächsischen Justiz zu öffnen (Abrufberechtigung für SIB und LIT).
   Gegenstand dieses Rahmenvertrages ist die Beschaffung von Hardware,
   Dienstleistun-gen, wie hardwarenahe Dienstleistungen (Installation und
   Konfiguration), Wartung und Service, produktbezogene Schulungen sowie
   Instandsetzung im Störfall.
   II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
   32500000, 32424000, 32430000, 79632000, 32320000
   II.1.7)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Der Bieter muss im Angebot alle Auftragsteile, die er möglicherweise an
   Dritte zu vergeben gedenkt, sowie alle vorgeschlagenen
   Unterauftragnehmer und die Gegenstände der Unteraufträge angeben
   Der Bieter muss alle Änderungen angeben, die sich bei
   Unterauftragnehmern während der Auftragsausführung ergeben
   II.1.8)Lose
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
   II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
   II.2.2)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
   Laufzeit in Monaten: 84 (ab Auftragsvergabe)
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Bedingungen für den Auftrag
   III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
   III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
   Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
   III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
   wird:
   III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen für die Auftragsausführung,
   insbesondere bezüglich der Versorgungs- und Informationssicherheit:
   Die vorgesehenen Mitarbeiter müssen bereits mit Beginn der Tätigkeit
   eine erfolgte Sicherheitsüberprüfung nach Sächsischen
   Sicherheitsüberprüfungsgesetz  SächsSÜG (mind. SÜ1) oder gleichwertig
   (d. h. nach den Vorgaben anderer deutscher Bundesländer oder der
   Bundesrepublik Deutschland) vorlegen können, da der Einsatz unmittelbar
   nach dem Abruf erfolgen kann.
   Alle für die Auftragserfüllung vorgesehenen Mitarbeiter müssen sich
   schriftlich bereit erklärt haben, sich einer erweiterten
   Sicherheitsüberprüfung nach SächsSÜG oder einer
   Zuverlässigkeitsüberprüfung durch das LKA Sachsen zu unterziehen.
   III.1.5)Angaben zur Sicherheitsüberprüfung:
   III.2)Teilnahmebedingungen
   III.2.1)Persönliche Lage
   Kriterien für die persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer (die zu
   deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung
   in ein Berufs- oder Handelsregister
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen: Der Auftragnehmer muss in einem Berufs- oder
   Handelsregister eingetragen sein. Die Erfüllung der Verpflichtung zur
   Zahlung von Steuern und Abgaben, sowie der Beiträge zur gesetzlichen
   Sozialversicherung muss eingehalten sein.
   Das Unternehmen muss versichern, dass keine zwingenden Ausschlussgründe
   im Zusammenhang mit strafrechtlichen Verurteilungen (gem. § 123 GWB)
   vorliegen. Ebenso dürfen keine fakultativen Ausschlussgründe (gem. §
   124 GWB) vorliegen.
   Maßnahmen der Selbstreinigung (gem. § 125 GWB) müssen nachgewiesen
   werden.
   Kriterien für die persönliche Lage von Unterauftragnehmern (die zu
   deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung
   in ein Berufs- oder Handelsregister
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen: Nach Aufforderung muss der Auftraggeber den
   Eintrag in einem Berufs- oder Handelsregister nachweisen. Die Angaben
   sind durch Abgabe einer Eigenerklärung zu versichern.
   III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen: Unternehmen darf sich nicht in Liquidation
   befinden (Abgabe einer Eigenerklärung).
   Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   von Unterauftragnehmern (die zu deren Ablehnung führen können)
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen: Unternehmen darf sich nicht in Liquidation
   befinden (Abgabe einer Eigenerklärung).
   III.2.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten der
   Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen:
   1) Durch den Auftragnehmer muss eine deutschsprachige
   Vertragsabwicklung garantiert werden.
   2) Es werden Nachweise gefordert, die die berufliche Befähigung zur
   Leistungserbringung belegen. Es sind insbesondere Referenzen zu
   ausgeübten Tätigkeiten zu erbringen.
   3) Erfüllung der technischen Grundanforderungen gemäß Eignungskriterien
   im Teilnahmewettbewerb.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards
   1) Mindestens 50 % der Mitarbeiter beherrschen sicher Deutsch als
   Geschäftssprache (entweder als Muttersprache oder mit Nachweis
   Deutsches Sprachdiplom Niveau B1).
   2) Mindestens 2 Referenzen.
   3) Alle
   Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten von
   Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können)
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen:
   1) Durch den Auftragnehmer muss eine deutschsprachige
   Vertragsabwicklung garantiert werden.
   2) Es werden Nachweise gefordert, die die berufliche Befähigung zur
   Leistungserbringung belegen. Es sind insbesondere Referenzen zu
   ausgeübten Tätigkeiten zu erbringen.
   3) Erfüllung der technischen Grundanforderungen gemäß Eignungskriterien
   im Teilnahmewettbewerb.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards
   1) Mindestens 50 % der Mitarbeiter beherrschen sicher Deutsch als
   Geschäftssprache (entweder als Muttersprache oder mit Nachweis
   Deutsches Sprachdiplom Niveau B1).
   2) Mindestens 2 Referenzen.
   3) Alle
   III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
   III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Verfahrensart
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der
   Verhandlung bzw. des Dialogs
   Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
   schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
   verhandelnden Angebote nein
   IV.2)Zuschlagskriterien
   IV.2.1)Zuschlagskriterien
   das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die nachstehenden
   Kriterien
   1. Angebotspreis (Summe Einzelpreise). Gewichtung 60
   2. Konzeptaufgabe (Bestandteil der Verhandlungsstufe). Gewichtung 40
   IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
   Eine elektronische Auktion wurde durchgeführt: nein
   IV.3)Verwaltungsangaben
   IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
   B3556
   IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
   nein
   IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
   Unterlagen bzw. der Beschreibung
   IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   22.6.2018 - 12:00
   IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur
   Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   29.6.2018
   IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   verfasst werden können
   Deutsch.
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das
   aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion
   Sachsen
   Leipzig
   Deutschland
   Telefon: +49 3419770
   Fax: +49 3419771199
   VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB hat ein Antragsbefugter innerhalb von 15
   Kalendertagen nach Eingang einer Mitteilung des Auftraggebers, einer
   Rüge nicht abhelfen zu wollen, einen Nachprüfungsantrag einzulegen.
   Ansonsten ist der Nachprüfungsantrag unzulässig.
   VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion
   Sachsen
   Leipzig
   Deutschland
   Telefon: +49 3419770
   Fax: +49 3419771199
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   17.5.2018
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   3. https://www.evergabe.de/unterlagen
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