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Ausschreibung: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen - DE-Trier
Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Dokument Nr...: 214066-2018 (ID: 2018051809233243358)
Veröffentlicht: 18.05.2018
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DE-Trier: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2018/S 94/2018 214066
Bekanntmachung der Wettbewerbsergebnisse
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Zweckverband A.R.T.
Löwenbrückener Straße 13/14
Trier
54290
Deutschland
Kontaktstelle(n): Zweckverband A.R.T., Zentrale Vergabestelle,
Löwenbrückener Straße 13/14, D-54290 Trier
E-Mail: [1]vergabe@art-trier.de
NUTS-Code: DEB2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]http://www.art-trier.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Umwelt
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Nichtoffener zweiphasiger Planungswettbewerb nach RPW 2013 mit
anschließendem Verhandlungsverfahren nach VgV für den Neubau des
Betriebshofs des A.R.T., Metternichstraße 35, 54292 Trier.
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Der Auslober Zweckverband Abfallwirtschaft Region Trier (A.R.T.)
plant auf dem ca. 2,5 ha großen ehemaligen französischen
Kasernengrundstück die Ansiedlung ihres Betriebshofs, bestehend aus
Fuhrpark- und Logistikmanagement sowie Fuhrparkbewirtschaftung
(Werkstätte, Tankstelle u. Waschanlage etc.). Zurzeit befindet sich der
Betriebshof des A.R.T. in der Löwenbrückener Straße in Trier-Süd. Teile
der Verwaltung und das Kundencenter sind bereits in unmittelbarer
Nachbarschaft zur Lage des zukünftigen Betriebshofs, nämlich in der
Metternichstraße 33 auf dem ca. 2 ha großen ehemaligen Romika Gelände
untergebracht.
Das Plangebiet ist ein ehemaliges Kasernengrundstück in Trier-Nord.
Der Stadtteil Trier-Nord umfasst im Wesentlichen den Stadtbezirk Nells
Ländchen. Er besteht aus dem Quartier Ambrosius und großen Teilen des
Konversionsgebiets Trier-Nord, vor allem die ehemaligen
Familienwohnungen der französischen Streitkräfte. Dazu kommt noch die
städtische Grünanlage Nells Park, die dem Stadtbezirk seinen Namen
gab. Nach Norden hin setzt sich der Stadtteil mit dem Gewerbegebiet
Trier-Nord weiter fort, begrenzt, nach Osten durch die Bahnlinie, im
Süden schließt sich der innenstadtnahe Stadtbezirk Maximin an und im
Westen das neu erschlossene, ehemals französische Kasernengelände
Castelforte mit einer gemischten Raumnutzung (Großraumsporthalle
Arena, großflächiger Einzelhandel, Einfamilienhaussiedlungen) sowie
der städtische Hauptfriedhof. Besonders zu berücksichtigen sind die
gegenüberliegenden ehemaligen französischen Kasernengebäude an der
Metternichstraße. Diese werden von mittelständischen Unternehmen und
einer Flüchtlingseinrichtung genutzt.
Gegenstand des Wettbewerbs war die Planung und Entwicklung eines
Entwurfes für den Betriebshof, bestehend aus Fuhrpark- und
Logistikmanagement sowie Fuhrparkbewirtschaftung auf einem Grundstück
in der Metternichstraße 35 in Trier-Nord.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.2)Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:
Beurteilungskriterien:
Kriterien (ohne Rangfolge) für die Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten
durch das Preisgericht:
1) Gesamtidee:
Städtebauliche, und gestalterische Qualität der Gebäude mit
außenräumlicher Einbindung in die Umgebung bzw. in das Quartier
(gegenüberliegende Kasernengebäude).
2) Funktionalität:
Raum- und betriebsorganisatorische Lösungen: Externe Erschließungen,
interne Erschließung, Funktionalität sowie innenräumliche Qualität,
Gliederung und Trennung öffentlicher und interner Bereiche.
3) Energiekonzept / Ökologische Qualität / Freiflächen
4) Wirtschaftlichkeit in Planung, Herstellung und Betrieb
5) Barrierefreiheit der Gebäudekonzeption
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: [3]2017/S 171-350995
Abschnitt V: Wettbewerbsergebnisse
Der Wettbewerb endete ohne Vergabe: nein
V.3)Zuschlag und Preise
V.3.1)Datum der Entscheidung des Preisgerichts:
18/04/2018
V.3.2)Angaben zu den Teilnehmern
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 15
Anzahl der beteiligten KMU: 15
V.3.3)Namen und Adressen der Gewinner des Wettbewerbs
Atelier dArchitecture et de Design Jim Clemes s. a. (1. Preisträger)
68, rue de Luxembourg
Esch/Alzette
4221
Luxemburg
NUTS-Code: LU
Der Gewinner ist ein KMU: ja
V.3.3)Namen und Adressen der Gewinner des Wettbewerbs
AV1 Architekten GmbH (2. Preisträger)
Kanalstraße 75
Kaiserslautern
67655
Deutschland
NUTS-Code: DE
Der Gewinner ist ein KMU: ja
V.3.3)Namen und Adressen der Gewinner des Wettbewerbs
Bär Stadelmann Stöcker Architekten BDA (3. Preisträger)
Vordere Cramergasse 11
Nürnberg
90478
Deutschland
NUTS-Code: DE
Der Gewinner ist ein KMU: ja
V.3.4)Höhe der Preise
Höhe der vergebenen Preise ohne MwSt.: 67 000.00 EUR
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr,
Landwirtschaft und Weinbau
Stiftsstraße 9
Mainz
55116
Deutschland
Telefon: +49 6131-162234
E-Mail: [4]vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de
Fax: +49 6131-162113
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB
bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrages nach § 135 Abs.atz 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB
bleibt unberührt.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr,
Landwirtschaft und Weinbau
Stiftsstraße 9
Mainz
55116
Deutschland
Telefon: +49 6131-162234
E-Mail: [5]vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de
Fax: +49 6131-162113
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/05/2018
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2. http://www.art-trier.de/
3. http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:350995-2017:TEXT:DE:HTML
4. mailto:vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de?subject=TED
5. mailto:vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de?subject=TED
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