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Ausschreibung: Fernnetz - DE-Soltau
Fernnetz
Netzwerkinfrastruktur
Glasfaserverbindungen
Dokument Nr...: 213415-2018 (ID: 2018051809134742587)
Veröffentlicht: 18.05.2018
*
  DE-Soltau: Fernnetz
   2018/S 94/2018 213415
   Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Landkreis Heidekreis
   Harburger Straße 2
   Soltau
   29614
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Landkreis Heidekreis - Stabsstelle Vergabe
   Telefon: +49 5191-970-659
   E-Mail: [1]st.voss@heidekreis.de
   Fax: +49 5191-970-900659
   NUTS-Code: DE938
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]http://www.heidekreis.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Ausweitung des MPLS-Kreisnetzes auf die Schulen in Trägerschaft des
   Landkreises Heidekreis
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   32430000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Ausweitung des bestehenden Kreisnetzes, welches die Liegenschaften des
   Landkreises Heidekreis sowie darin befindliche kommunale Einrichtungen
   per Glasfaserkabel in Verbindung mit der MPLS-Technologie miteinander
   verbindet, auf die Schulen in Trägerschaft des Landkreises Heidekreis
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
   Wert ohne MwSt.: 802 442.00 EUR
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   32424000
   32561000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE938
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Ausweitung des bestehenden Kreisnetzes, welches die Liegenschaften des
   Landkreises Heidekreis sowie darin befindliche kommunale Einrichtungen
   per Glasfaserkabel in Verbindung mit der MPLS-Technologie miteinander
   verbindet, auf die Schulen in Trägerschaft des Landkreises Heidekreis.
   Anbindung von insgesamt 19 Schulen an 17 Standorten in den
   Städten/Gemeinden Bad Fallingbostel, Bispingen, Bomlitz, Hodenhagen,
   Munster, Neuenkirchen, Rethem/Aller, Schneverdingen, Schwarmstedt,
   Soltau, Walsrode und Wietzendorf
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
     * Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden
       Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt
       werden:
          + nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
   Erläuterung:
   Das bestehende Kreisnetz, welches die Liegenschaften des Landkreises
   sowie darin befindliche kommunale Einrichtungen per Glasfaserkabel in
   Verbindung mit der MPLS-Technologie miteinander verbindet, ist bis zum
   31.12.2020 vertraglich an die EWE TEL GmbH gebunden. Die Infrastruktur
   befindet sich im Besitz der EWE TEL GmbH und ist vom Landkreis
   Heidekreis angemietet.
   Das Kreisnetz beruht auf der MPLS-Technologie (Multiprotocol Label
   Switching). MPLS ist eine Technologie, deren Konzept auf der
   Übermittlung von IP-Daten über ATM basiert. Mit MPLS lassen sich
   komplexe vermaschte virtuelle Verbindungen (VC) für einzelne Virtual
   Private Networks (VPN) umgehen und tausende von VPNs auf vorhandener
   Technik aufbauen.
   Die MPLS-Technologie dient der Erhöhung der Leistungsfähigkeit von
   Weitverkehrsnetzen und soll dazu beitragen, den stark wachsenden
   IP-Verkehr zu bewältigen. Des Weiteren wird die Dienstgüte in IP-Netzen
   bereitgestellt und der Transport von Echtzeitdaten über paketbasierte
   Netze vereinfacht.
   Das MPLS-Switching ist von der Internet Engineering Task Force (IETF)
   standardisiert und bietet ein vereinfachtes Management und eine
   verbesserte Organisation des Datenverkehrs in Internetworking-Systemen
   und VPNs sowie die Unterstützung von skalierbaren und verwaltbaren
   QoS-Anwendungen. Mit MPLS lässt sich jeder Anwendung eine
   differenzierte Dienstgüte zuordnen.
   Eine Kopplung des vorhandenen MPLS-Netzes mit Produkten anderer
   Anbieter ist daher aus technischen Gründen nicht möglich. Es handelt
   sich bei dem MPLS-Netz um ein einheitliches datensicheres Netz. Diese
   Einheitlichkeit und Datensicherheit würde durch die Terminierung einer
   Leitung eines Drittanbieters aufgebrochen werden und dem Sinn der
   MPLS-Technologie zuwiderlaufen.
   Daher ist nur die EWE TEL GmbH technisch in der Lage, das Kreisnetz auf
   die betreffenden Schulstandorte zu erweitern.
   Zudem ist, wie schon zuvor bezeichnet, die EWE TEL GmbH Eigentümer des
   vom Heidekreis gemieteten MPLS-Netzes und lässt aus Gründen der
   Betriebssicherheit und Verfügbarkeit des MPLS-Netzes keine anderen
   Netzprovider Leitungen in ihr Netz terminieren. Ein vertraglicher
   Anspruch des Heidekreises, dieses zu verlangen, liegt nicht vor.
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
   16/05/2018
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
   vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   EWE TEL GmbH
   Cloppenburger Straße 310
   Oldenburg
   26133
   Deutschland
   Telefon: +49 800-3932000
   E-Mail: [3]info@ewe.de
   Fax: +49 441-8000-1999
   NUTS-Code: DE943
   Internet-Adresse: [4]www.ewe.de
   Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 802 442.00 EUR
   V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Zu V.2.1): Anzugeben ist an dieser Stelle der Tag der internen
   Entscheidung über den Zuschlag. Die Erteilung des Zuschlags erfolgt
   frühestens nach Ablauf der Frist von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem
   Tag nach der Veröffentlichung dieser Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
   (vgl. § 135 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB).
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
   Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
   Auf der Hude 2
   Lüneburg
   21339
   Deutschland
   Telefon: +49 4131-15-1334 / 1335 / 1336
   E-Mail: [5]vergabekammer@mw.niedersachsen.de
   Fax: +49 4131-15-2943
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in §§
   155 ff. GWB (Gesetz gegenWettbewerbsbeschränkungen). Auf die
   Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags vor der
   Vergabekammer gemäß §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen. Daneben ist auf §
   135 GWB hinzuweisen, der folgenden Wortlaut hat:
   1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber.
   a) gegen § 134 verstoßen hat oder
   b) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
   Gesetzes gestattet ist,
   Und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden
   ist.
   2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
   sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
   sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
   30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
   3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
   a) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
   Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
   b) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
   den Vertrag abzuschließen, und
   c) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
   Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
   Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
   Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
   Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
   Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
   den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
   Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll,
   umfassen.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   17/05/2018
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   3. mailto:info@ewe.de?subject=TED
   4. http://www.ewe.de/
   5. mailto:vergabekammer@mw.niedersachsen.de?subject=TED
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