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Ausschreibung: Fernnetz - DE-Soltau
Fernnetz
Netzwerkinfrastruktur
Glasfaserverbindungen
Dokument Nr...: 213415-2018 (ID: 2018051809134742587)
Veröffentlicht: 18.05.2018
*
DE-Soltau: Fernnetz
2018/S 94/2018 213415
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Landkreis Heidekreis
Harburger Straße 2
Soltau
29614
Deutschland
Kontaktstelle(n): Landkreis Heidekreis - Stabsstelle Vergabe
Telefon: +49 5191-970-659
E-Mail: [1]st.voss@heidekreis.de
Fax: +49 5191-970-900659
NUTS-Code: DE938
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]http://www.heidekreis.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Ausweitung des MPLS-Kreisnetzes auf die Schulen in Trägerschaft des
Landkreises Heidekreis
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
32430000
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Ausweitung des bestehenden Kreisnetzes, welches die Liegenschaften des
Landkreises Heidekreis sowie darin befindliche kommunale Einrichtungen
per Glasfaserkabel in Verbindung mit der MPLS-Technologie miteinander
verbindet, auf die Schulen in Trägerschaft des Landkreises Heidekreis
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 802 442.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
32424000
32561000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE938
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Ausweitung des bestehenden Kreisnetzes, welches die Liegenschaften des
Landkreises Heidekreis sowie darin befindliche kommunale Einrichtungen
per Glasfaserkabel in Verbindung mit der MPLS-Technologie miteinander
verbindet, auf die Schulen in Trägerschaft des Landkreises Heidekreis.
Anbindung von insgesamt 19 Schulen an 17 Standorten in den
Städten/Gemeinden Bad Fallingbostel, Bispingen, Bomlitz, Hodenhagen,
Munster, Neuenkirchen, Rethem/Aller, Schneverdingen, Schwarmstedt,
Soltau, Walsrode und Wietzendorf
II.2.5)Zuschlagskriterien
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
* Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden
Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt
werden:
+ nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:
Das bestehende Kreisnetz, welches die Liegenschaften des Landkreises
sowie darin befindliche kommunale Einrichtungen per Glasfaserkabel in
Verbindung mit der MPLS-Technologie miteinander verbindet, ist bis zum
31.12.2020 vertraglich an die EWE TEL GmbH gebunden. Die Infrastruktur
befindet sich im Besitz der EWE TEL GmbH und ist vom Landkreis
Heidekreis angemietet.
Das Kreisnetz beruht auf der MPLS-Technologie (Multiprotocol Label
Switching). MPLS ist eine Technologie, deren Konzept auf der
Übermittlung von IP-Daten über ATM basiert. Mit MPLS lassen sich
komplexe vermaschte virtuelle Verbindungen (VC) für einzelne Virtual
Private Networks (VPN) umgehen und tausende von VPNs auf vorhandener
Technik aufbauen.
Die MPLS-Technologie dient der Erhöhung der Leistungsfähigkeit von
Weitverkehrsnetzen und soll dazu beitragen, den stark wachsenden
IP-Verkehr zu bewältigen. Des Weiteren wird die Dienstgüte in IP-Netzen
bereitgestellt und der Transport von Echtzeitdaten über paketbasierte
Netze vereinfacht.
Das MPLS-Switching ist von der Internet Engineering Task Force (IETF)
standardisiert und bietet ein vereinfachtes Management und eine
verbesserte Organisation des Datenverkehrs in Internetworking-Systemen
und VPNs sowie die Unterstützung von skalierbaren und verwaltbaren
QoS-Anwendungen. Mit MPLS lässt sich jeder Anwendung eine
differenzierte Dienstgüte zuordnen.
Eine Kopplung des vorhandenen MPLS-Netzes mit Produkten anderer
Anbieter ist daher aus technischen Gründen nicht möglich. Es handelt
sich bei dem MPLS-Netz um ein einheitliches datensicheres Netz. Diese
Einheitlichkeit und Datensicherheit würde durch die Terminierung einer
Leitung eines Drittanbieters aufgebrochen werden und dem Sinn der
MPLS-Technologie zuwiderlaufen.
Daher ist nur die EWE TEL GmbH technisch in der Lage, das Kreisnetz auf
die betreffenden Schulstandorte zu erweitern.
Zudem ist, wie schon zuvor bezeichnet, die EWE TEL GmbH Eigentümer des
vom Heidekreis gemieteten MPLS-Netzes und lässt aus Gründen der
Betriebssicherheit und Verfügbarkeit des MPLS-Netzes keine anderen
Netzprovider Leitungen in ihr Netz terminieren. Ein vertraglicher
Anspruch des Heidekreises, dieses zu verlangen, liegt nicht vor.
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
16/05/2018
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
EWE TEL GmbH
Cloppenburger Straße 310
Oldenburg
26133
Deutschland
Telefon: +49 800-3932000
E-Mail: [3]info@ewe.de
Fax: +49 441-8000-1999
NUTS-Code: DE943
Internet-Adresse: [4]www.ewe.de
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 802 442.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Zu V.2.1): Anzugeben ist an dieser Stelle der Tag der internen
Entscheidung über den Zuschlag. Die Erteilung des Zuschlags erfolgt
frühestens nach Ablauf der Frist von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem
Tag nach der Veröffentlichung dieser Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
(vgl. § 135 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB).
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Auf der Hude 2
Lüneburg
21339
Deutschland
Telefon: +49 4131-15-1334 / 1335 / 1336
E-Mail: [5]vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Fax: +49 4131-15-2943
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in §§
155 ff. GWB (Gesetz gegenWettbewerbsbeschränkungen). Auf die
Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags vor der
Vergabekammer gemäß §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen. Daneben ist auf §
135 GWB hinzuweisen, der folgenden Wortlaut hat:
1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber.
a) gegen § 134 verstoßen hat oder
b) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist,
Und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden
ist.
2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
a) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
b) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
den Vertrag abzuschließen, und
c) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll,
umfassen.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/05/2018
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1. mailto:st.voss@heidekreis.de?subject=TED
2. http://www.heidekreis.de/
3. mailto:info@ewe.de?subject=TED
4. http://www.ewe.de/
5. mailto:vergabekammer@mw.niedersachsen.de?subject=TED
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