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Ausschreibung: Messgeräte und Steuer- und Überwachungsanlagen - DE-Dortmund
Messgeräte und Steuer- und Überwachungsanlagen
Signalwandler
Instrumente zum Messen elektrischer Größen
Emissionsmessungsgeräte
Apparate und Geräte zum Prüfen und Testen
Bewertungs- und Testinstrumente
Dokument Nr...: 122780-2018 (ID: 2018032009312846442)
Veröffentlicht: 20.03.2018
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DE-Dortmund: Messgeräte und Steuer- und Überwachungsanlagen
2018/S 55/2018 122780
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Richtlinie 2004/18/EG
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
Stadt Dortmund -Sondervermögen Verpachtung TZ über Technologie
Zentrum Dortmund GmbH
Emil-Figge-Str. 80
Zu Händen von: Diego Atienza
44227 Dortmund
Deutschland
Telefon: +49 2319742154
E-Mail: [1]atienza@tzdo.de
Fax: +49 2319742395
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: [2]http://www.tzdo.de
Elektronischer Zugang zu Informationen:
[3]http://www.tzdo.de/de/aktuelles/ausschreibungen.htm
Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen
für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem)
verschicken: die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten
Kontaktstellen
I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.3)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
Ersatzbeschaffung des bestehenden HF-Verstärkerportfolios Welle und 1
kW Verstärker
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
Dienstleistung
Lieferauftrag
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung:
Emil-Figge-Str. 76, 44227 Dortmund
NUTS-Code DEA52
II.1.3)Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder
zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Als Ersatz für die Bestandsgeräte in einem unabhängigen und
akkreditierten EMV-Labor in Dortmund sollen ein Wellen System,
bestehend aus an die Frequenz- und Leistungsanforderungen angepassten
Wellen Verstärkern, Generatoren, Leistungsmessern und ein
breitbandiger 1 kW HF-Leistungsverstärker nebst.
Peripherie angeschafft werden.
Die zu liefernden Systeme umfassen daher die folgenden
Grundanforderungen:
1. System Welle:
System von einem, oder, je nach Systemauslegung, mehreren
breitbandigen HF-Leistungsverstärkern im Frequenzbereich von 1 GHz bis
8 GHz mit ausreichender Ausgangsleistung zur Erreichung definierter,
normativer Prüffeldstärken,
Fehlanpassungstoleranz groß genug, um jegliche diesbezügliche
Zerstörung auszuschließen,
Der Mindestabstand zwischen Grund- und Oberschwingung (Harmonic
Distortion) der Verstärker muss den einschlägigen Prüfnormen
entsprechen,
Die Verstärker werden mit Signalgenerator, Richtkopplern,
Leistungsmessern, Antennen und der Fernsteuerung in einem oder zwei 19
Racks zu einem verfahrbaren System Welle zusammengefasst,
Anpassung an die bestehende Peripherie.
2. System 1 kW Verstärker:
System zur Ermittlung der Störfestigkeit gegen elektromagnetische
Felder im Frequenzbereich von 80 MHz bis 1 GHz von elektrischen und
elektronischen Systemen (Fahrzeuge, Industrie und Bahngeräte),
bestehend aus Leistungsverstärker, Signalgenerator, Richtkoppler,
Leistungsmesser und der Fernsteuerung,
Breitbandiger HF-Leistungsverstärker in Klasse A
Halbleitertechnologie mit einer Nominalleistung von 1 kW (bezogen auf
die 1 dB Kompression, CW),
Mindestabstand zwischen Grund- und Oberschwingung (Harmonic
Distortion) bis zur Erreichung des 1 dB Kompressionspunktes muss den
einschlägigen Prüfnormen entsprechen,
Fehlanpassungstoleranz groß genug, um jegliche diesbezügliche
Zerstörung auszuschließen (eine Reduzierung der Ausgangleistung ist
hier erlaubt, wenn die reflektierte Leistung 500 W übersteigt),
Modulbauweise, so dass bei Havarie der einzelnen Module durch
einfachen Tausch der Module die Funktion wieder hergestellt werden
kann,
Erstellung und Verkabelung eines weiteren Anschlusspunktes in der
Absorberhalle 2 und Anpassung an die bestehende Peripherie.
Da die Geräte in eine bestehende Betriebs-, Prüf- und Messinstallation
eingebettet werden müssen, sind vom Anbieter Installationsleistungen zu
erbringen. Das Gewerk muss über den Anbieter koordiniert werden, der an
Fachunternehmen unterbeauftragen darf.
II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
31682210, 31711120, 38341300, 38433200, 38500000, 38900000
II.1.7)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja
II.1.8)Lose
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
II.2.2)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Gültiger, aktueller Nachweis einer Berufs- oder
Betriebshaftpflichtversicherung gemäß § 45 Abs. 1 VgV (mittels
Dritterklärung vorzulegen) mit einer Deckungssumme von mind. 1 Mio.
EUR.
Mängelhaftungsbürgschaft in Höhe von 5 % der Auftragssumme im
Auftragsfall.
III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
80 % der Nettoauftragssumme bei Lieferung,
20 % der Nettoauftragssumme nach mängelfreier Abnahme und Vorlage einer
Mängelhaftungsbürgschaft.
III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
wird:
Gemäß § 43 Abs. 2 VgV müssen Bietergemeinschaften als
gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaften auftreten und den
bevollmächtigten Vertreter benennen.Erforderlich ist eine im Original
unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung.
III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen
Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: nein
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: 1. Berufs- bzw. Handelsregisterauszug (mit dem
Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Gültiger Auszug aus dem
Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes, soweit die Eintragung in
das Register nach den gesetzlichen Bestimmungen des Mitgliedstaates, in
dem der Bewerber seinen Sitz hat, vorgeschrieben ist;
2. Eigenerklärung zu § 46 Abs. 2 VgV (Unabhängigkeit von Ausführungs-
und Lieferinteressen);
3. Eigenerklärung bzgl. der Ausschlussgründe nach 123 GWB;
4. Eigenerklärung zu § 124 GWB;
5. Eigenerklärung über die Anwendung des Tariftreue- und
Vergabegesetzes NRW (TVgG NRW) vom 1.5.2012 und zu den
Ausschlussgründen;
6. Bei Angebotsbgabe durch eine Bietergemeinschaft ist die im Original
unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung mit Benennung des
bevollmächtigten Vertreters und Bestätigung der gesamtschuldnerischen
Haftung vorzulegen; die unter den Ziffern 1 bis 5 genannten
Anforderungen sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem
Angebot vorzulegen.
7.Für den Fall, dass sich ein Bieter, gegebenenfalls auch als Mitglied
einer Bietergemeinschaft, zur Erfüllung des Auftrags der Fähigkeiten
anderer Unternehmen bedienen will, sind die unter den Ziffern 1 bis 5
genannten Anforderungen auch von dem Nachunternehmer mit dem Angebot
vorzulegen. Die Bewerber, die sich zur Erfüllung des Auftrags der
Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen wollen, müssen mit
Angebotsabgabe eine Verpflichtungserklärung abgeben, wonach dem
Bieter/der Bietergemeinschaft im Falle der Auftragsvergabe die
erforderlichen Ressourcen des Nachunternehmers zur Verfügung gestellt
werden.
III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: 1. Gültiger Nachweis einer Berufs- oder
Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von min. 1 Mio.
EUR siehe auch III.1.1)
2. Angaben zur finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit
nach § 45 Abs. 4 Nr. 4 VGV durch Erklärung über den Gesamtumsatz
bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, d. h. 2014, 2015 und 2016.
Der Umsatz muss pro Jahr mindestens 1,5 Mio. betragen.
Es wird empfohlen, das vom Auftraggeber vorgegebene Formular zu
verwenden, welches den Vergabeunterlagen beiliegt. Sofern der Bieter
eine einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) einreichen möchte,
muss dieser sicherstellen, dass die EEE sämltliche zuvor genannten
Angaben/Erklärungen/ Nachweise enthält.
Bei Bewerbung einer Bietergemeinschaft sind die unter den Ziffern 1 bis
2 genannten Anforderungen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit
dem Angebot vorzulegen.
Für den Fall, dass sich ein Bieter, gegebenenfalls auch als Mitglied
einer Bietergemeinschaft, zur Erfüllung des Auftrags der Fähigkeiten
anderer Unternehmen bedienen will, sind die unter den Ziffern 1 bis 2
genannten Anforderungen auch von dem Nachunternehmer mit dem Angebot
vorzulegen.
Die Bewerber, die sich zur Erfüllung des Auftrags der Fähigkeiten
anderer Unternehmen bedienen wollen, müssen mit Angebotsabgabe eine
Verpflichtungserklärung abgeben, wonach dem Bieter/der
Bietergemeinschaft im Falle der Auftragsvergabe die erforderlichen
Ressourcen des Nachunternehmers zur Verfügung gestellt werden.
Nimmt ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick
auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit in Anspruch, so wird eine gemeinsame Haftung des
Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsdurchführung
entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe verlangt (§ 47 VGV).
III.2.3)Technische Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen:
Mindestens 1 geeignete Referenz über früher ausgeführte Liefer- und
Dienstleistungsaufträge mit Angabe des Wertes, des Liefer- bzw.
Erbringungszeitpunktes sowie des öffentlichen oder privaten
Empfängers.(§ 46 Abs. 3 Nr.1 VgV) Die dargestellt(en) Leistung(en)
soll(en) der ausgeschriebenen Leistung nahe kommen bzw. einen ähnlichen
Schwierigkeitsgrad aufweisen.
III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)Verfahrensart
Offen
IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der
Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die
in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe
oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen
Dialog aufgeführt sind
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
nein
IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
Unterlagen bzw. der Beschreibung
Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die
Einsichtnahme: 20.4.2018 - 12:00
Kostenpflichtige Unterlagen: nein
IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
20.4.2018 - 12:00
IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur
Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
verfasst werden können
IV.3.7)Bindefrist des Angebots
bis: 8.6.2018
IV.3.8)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen: nein
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das
aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Westfalen
Albrecht-Thaer-Str. 9
48147 Münster
Deutschland
E-Mail: [4]poststelle@brms.nrw.de
Telefon: +49 251411-0
Fax: +49 251411-2165
VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines
Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkennt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt
unberührt,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Nach
§ 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur
festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber
durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages,
jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht
worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung
der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Vergabekammer Münster
Albrecht-Thaer-Str. 9
48147 Arnsberg
Deutschland
E-Mail: [5]poststelle@brms.nrw.de
Telefon: +49 251411-0
Fax: +49 251411-2165
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15.3.2018
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5. mailto:poststelle@brms.nrw.de?subject=TED
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