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Ausschreibung: Messgeräte und Steuer- und Überwachungsanlagen - DE-Dortmund
Messgeräte und Steuer- und Überwachungsanlagen
Signalwandler
Instrumente zum Messen elektrischer Größen
Emissionsmessungsgeräte
Apparate und Geräte zum Prüfen und Testen
Bewertungs- und Testinstrumente
Dokument Nr...: 122780-2018 (ID: 2018032009312846442)
Veröffentlicht: 20.03.2018
*
  DE-Dortmund: Messgeräte und Steuer- und Überwachungsanlagen
   2018/S 55/2018 122780
   Auftragsbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Richtlinie 2004/18/EG
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
   Stadt Dortmund -Sondervermögen Verpachtung TZ  über Technologie
   Zentrum Dortmund GmbH
   Emil-Figge-Str. 80
   Zu Händen von: Diego Atienza
   44227 Dortmund
   Deutschland
   Telefon: +49 2319742154
   E-Mail: [1]atienza@tzdo.de
   Fax: +49 2319742395
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: [2]http://www.tzdo.de
   Elektronischer Zugang zu Informationen:
   [3]http://www.tzdo.de/de/aktuelles/ausschreibungen.htm
   Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
   Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen
   für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem)
   verschicken: die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.3)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
   Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
   Auftraggeber: nein
   Abschnitt II: Auftragsgegenstand
   II.1)Beschreibung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
   Ersatzbeschaffung des bestehenden HF-Verstärkerportfolios Welle und 1
   kW Verstärker
   II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
   Dienstleistung
   Lieferauftrag
   Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung:
   Emil-Figge-Str. 76, 44227 Dortmund
   NUTS-Code DEA52
   II.1.3)Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder
   zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
   Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
   II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
   Als Ersatz für die Bestandsgeräte in einem unabhängigen und
   akkreditierten EMV-Labor in Dortmund sollen ein Wellen System,
   bestehend aus an die Frequenz- und Leistungsanforderungen angepassten
   Wellen Verstärkern, Generatoren, Leistungsmessern und ein
   breitbandiger 1 kW HF-Leistungsverstärker nebst.
   Peripherie angeschafft werden.
   Die zu liefernden Systeme umfassen daher die folgenden
   Grundanforderungen:
   1. System Welle:
    System von einem, oder, je nach Systemauslegung, mehreren
   breitbandigen HF-Leistungsverstärkern im Frequenzbereich von 1 GHz bis
   8 GHz mit ausreichender Ausgangsleistung zur Erreichung definierter,
   normativer Prüffeldstärken,
    Fehlanpassungstoleranz groß genug, um jegliche diesbezügliche
   Zerstörung auszuschließen,
    Der Mindestabstand zwischen Grund- und Oberschwingung (Harmonic
   Distortion) der Verstärker muss den einschlägigen Prüfnormen
   entsprechen,
    Die Verstärker werden mit Signalgenerator, Richtkopplern,
   Leistungsmessern, Antennen und der Fernsteuerung in einem oder zwei 19
   Racks zu einem verfahrbaren System Welle zusammengefasst,
    Anpassung an die bestehende Peripherie.
   2. System 1 kW Verstärker:
    System zur Ermittlung der Störfestigkeit gegen elektromagnetische
   Felder im Frequenzbereich von 80 MHz bis 1 GHz von elektrischen und
   elektronischen Systemen (Fahrzeuge, Industrie und Bahngeräte),
   bestehend aus Leistungsverstärker, Signalgenerator, Richtkoppler,
   Leistungsmesser und der Fernsteuerung,
    Breitbandiger HF-Leistungsverstärker in Klasse A
   Halbleitertechnologie mit einer Nominalleistung von 1 kW (bezogen auf
   die 1 dB Kompression, CW),
    Mindestabstand zwischen Grund- und Oberschwingung (Harmonic
   Distortion) bis zur Erreichung des 1 dB Kompressionspunktes muss den
   einschlägigen Prüfnormen entsprechen,
    Fehlanpassungstoleranz groß genug, um jegliche diesbezügliche
   Zerstörung auszuschließen (eine Reduzierung der Ausgangleistung ist
   hier erlaubt, wenn die reflektierte Leistung 500 W übersteigt),
    Modulbauweise, so dass bei Havarie der einzelnen Module durch
   einfachen Tausch der Module die Funktion wieder hergestellt werden
   kann,
    Erstellung und Verkabelung eines weiteren Anschlusspunktes in der
   Absorberhalle 2 und Anpassung an die bestehende Peripherie.
   Da die Geräte in eine bestehende Betriebs-, Prüf- und Messinstallation
   eingebettet werden müssen, sind vom Anbieter Installationsleistungen zu
   erbringen. Das Gewerk muss über den Anbieter koordiniert werden, der an
   Fachunternehmen unterbeauftragen darf.
   II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
   31682210, 31711120, 38341300, 38433200, 38500000, 38900000
   II.1.7)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja
   II.1.8)Lose
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
   II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
   II.2.2)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Bedingungen für den Auftrag
   III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
   Gültiger, aktueller Nachweis einer Berufs- oder
   Betriebshaftpflichtversicherung gemäß § 45 Abs. 1 VgV (mittels
   Dritterklärung vorzulegen) mit einer Deckungssumme von mind. 1 Mio.
   EUR.
   Mängelhaftungsbürgschaft in Höhe von 5 % der Auftragssumme im
   Auftragsfall.
   III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
   Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
   80 % der Nettoauftragssumme bei Lieferung,
   20 % der Nettoauftragssumme nach mängelfreier Abnahme und Vorlage einer
   Mängelhaftungsbürgschaft.
   III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
   wird:
   Gemäß § 43 Abs. 2 VgV müssen Bietergemeinschaften als
   gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaften auftreten und den
   bevollmächtigten Vertreter benennen.Erforderlich ist eine im Original
   unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung.
   III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen
   Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: nein
   III.2)Teilnahmebedingungen
   III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen: 1. Berufs- bzw. Handelsregisterauszug (mit dem
   Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Gültiger Auszug aus dem
   Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes, soweit die Eintragung in
   das Register nach den gesetzlichen Bestimmungen des Mitgliedstaates, in
   dem der Bewerber seinen Sitz hat, vorgeschrieben ist;
   2. Eigenerklärung zu § 46 Abs. 2 VgV (Unabhängigkeit von Ausführungs-
   und Lieferinteressen);
   3. Eigenerklärung bzgl. der Ausschlussgründe nach 123 GWB;
   4. Eigenerklärung zu § 124 GWB;
   5. Eigenerklärung über die Anwendung des Tariftreue- und
   Vergabegesetzes NRW (TVgG NRW) vom 1.5.2012 und zu den
   Ausschlussgründen;
   6. Bei Angebotsbgabe durch eine Bietergemeinschaft ist die im Original
   unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung mit Benennung des
   bevollmächtigten Vertreters und Bestätigung der gesamtschuldnerischen
   Haftung vorzulegen; die unter den Ziffern 1 bis 5 genannten
   Anforderungen sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem
   Angebot vorzulegen.
   7.Für den Fall, dass sich ein Bieter, gegebenenfalls auch als Mitglied
   einer Bietergemeinschaft, zur Erfüllung des Auftrags der Fähigkeiten
   anderer Unternehmen bedienen will, sind die unter den Ziffern 1 bis 5
   genannten Anforderungen auch von dem Nachunternehmer mit dem Angebot
   vorzulegen. Die Bewerber, die sich zur Erfüllung des Auftrags der
   Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen wollen, müssen mit
   Angebotsabgabe eine Verpflichtungserklärung abgeben, wonach dem
   Bieter/der Bietergemeinschaft im Falle der Auftragsvergabe die
   erforderlichen Ressourcen des Nachunternehmers zur Verfügung gestellt
   werden.
   III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen: 1. Gültiger Nachweis einer Berufs- oder
   Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von min. 1 Mio.
   EUR  siehe auch III.1.1)
   2. Angaben zur finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit
   nach § 45 Abs. 4 Nr. 4 VGV durch Erklärung über den Gesamtumsatz
   bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, d. h. 2014, 2015 und 2016.
   Der Umsatz muss pro Jahr mindestens 1,5 Mio.  betragen.
   Es wird empfohlen, das vom Auftraggeber vorgegebene Formular zu
   verwenden, welches den Vergabeunterlagen beiliegt. Sofern der Bieter
   eine einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) einreichen möchte,
   muss dieser sicherstellen, dass die EEE sämltliche zuvor genannten
   Angaben/Erklärungen/ Nachweise enthält.
   Bei Bewerbung einer Bietergemeinschaft sind die unter den Ziffern 1 bis
   2 genannten Anforderungen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit
   dem Angebot vorzulegen.
   Für den Fall, dass sich ein Bieter, gegebenenfalls auch als Mitglied
   einer Bietergemeinschaft, zur Erfüllung des Auftrags der Fähigkeiten
   anderer Unternehmen bedienen will, sind die unter den Ziffern 1 bis 2
   genannten Anforderungen auch von dem Nachunternehmer mit dem Angebot
   vorzulegen.
   Die Bewerber, die sich zur Erfüllung des Auftrags der Fähigkeiten
   anderer Unternehmen bedienen wollen, müssen mit Angebotsabgabe eine
   Verpflichtungserklärung abgeben, wonach dem Bieter/der
   Bietergemeinschaft im Falle der Auftragsvergabe die erforderlichen
   Ressourcen des Nachunternehmers zur Verfügung gestellt werden.
   Nimmt ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick
   auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
   Leistungsfähigkeit in Anspruch, so wird eine gemeinsame Haftung des
   Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsdurchführung
   entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe verlangt (§ 47 VGV).
   III.2.3)Technische Leistungsfähigkeit
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen:
   Mindestens 1 geeignete Referenz über früher ausgeführte Liefer- und
   Dienstleistungsaufträge mit Angabe des Wertes, des Liefer- bzw.
   Erbringungszeitpunktes sowie des öffentlichen oder privaten
   Empfängers.(§ 46 Abs. 3 Nr.1 VgV) Die dargestellt(en) Leistung(en)
   soll(en) der ausgeschriebenen Leistung nahe kommen bzw. einen ähnlichen
   Schwierigkeitsgrad aufweisen.
   III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
   III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Verfahrensart
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offen
   IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der
   Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.2)Zuschlagskriterien
   IV.2.1)Zuschlagskriterien
   das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die
   in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe
   oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen
   Dialog aufgeführt sind
   IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
   Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
   IV.3)Verwaltungsangaben
   IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
   IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
   nein
   IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
   Unterlagen bzw. der Beschreibung
   Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die
   Einsichtnahme: 20.4.2018 - 12:00
   Kostenpflichtige Unterlagen: nein
   IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   20.4.2018 - 12:00
   IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur
   Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   verfasst werden können
   IV.3.7)Bindefrist des Angebots
   bis: 8.6.2018
   IV.3.8)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen: nein
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das
   aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer Westfalen
   Albrecht-Thaer-Str. 9
   48147 Münster
   Deutschland
   E-Mail: [4]poststelle@brms.nrw.de
   Telefon: +49 251411-0
   Fax: +49 251411-2165
   VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines
   Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
    der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkennt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt
   unberührt,
    Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
    mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Nach
   § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur
   festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
   Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber
   durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages,
   jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht
   worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
   Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung
   der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
   Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
   VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Vergabekammer Münster
   Albrecht-Thaer-Str. 9
   48147 Arnsberg
   Deutschland
   E-Mail: [5]poststelle@brms.nrw.de
   Telefon: +49 251411-0
   Fax: +49 251411-2165
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   15.3.2018
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   2. http://www.tzdo.de/
   3. http://www.tzdo.de/de/aktuelles/ausschreibungen.htm
   4. mailto:poststelle@brms.nrw.de?subject=TED
   5. mailto:poststelle@brms.nrw.de?subject=TED
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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