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Ausschreibung: Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste - DE-Köln
Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste
Dokument Nr...: 122457-2018 (ID: 2018032009262146085)
Veröffentlicht: 20.03.2018
*
  DE-Köln: Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste
   2018/S 55/2018 122457
   Bekanntmachung einer Änderung
   Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Bundesamt für Güterverkehr (BAG)
   Werderstr. 34
   Köln
   50672
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Vergabestelle
   E-Mail: [1]Vergabestelle@bag.bund.de
   Fax: +49 22157761777
   NUTS-Code: DEA23
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]https://www.bag.bund.de
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Remote-Betriebsunterstützung Provideranbindung
   Referenznummer der Bekanntmachung: 35/28-9655.1/2018/35-01/PKA
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   72250000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Remote-Betriebsunterstützung Provideranbindung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA23
   Hauptort der Ausführung:
   Köln
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des
   Vertrags:
   Das BAG ist zuständige Verwaltungsbehörde für den europäischen,
   elektronischen Mautdienst (EETS). Hierunter fällt auch die Durchführung
   des Zulassungsverfahrens, dass mit jedem EETS-Anbieter durchgeführt
   werden muss.
   Das Zulassungsverfahren untergliedert sich in mehrere Testblöcke
   (Eignung des EETS-Anbieters, Prüfung der Dokumentation, praktischen
   Tests,Schnittstellentests wirkbetriebsgleiche Testumgebung der
   Mauterhebung und Kontrolle), die mit dem Zulassungsverfahren
   abschlossen werden.
   Dazu gehörten im Rahmen des laufenden Projektes Leistungen zur
   Umstellung des Mauterhebungsverfahrens, die Einführung von
   Kontrollsäulen und die Einführung des neuen manuellen Verfahrens sowie
   die Anpassung vereinzelter Funktionalitäten inkl. der jeweiligen
   betrieblichen Unterstützung.
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
   Beschaffungssystems oder der Konzession
   Beginn: 16/12/2016
   Ende: 06/12/2017
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   Auftrags-Nr.: 35/28-9655.1/2018/35-01/PKA
   Bezeichnung des Auftrags:
   Remote-Betriebsunterstützung Provideranbindung
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die
   Konzessionsvergabe:
   16/02/2018
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus
   Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   T-Systems International GmbH
   Französische Straße 33a-c
   Berlin
   10117
   Deutschland
   Telefon: +49 308353-0
   E-Mail: [3]info@t-systems.com
   NUTS-Code: DE300
   Internet-Adresse:[4]www.t-systems.com
   Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt
   des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
   Gesamtwert der Beschaffung: 8 917 352.00 EUR
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Vorliegend handelt es sich bei der Betriebsbereitschaft im 24/7
   Servicedienst um eine Sicherstellung des bereits angebotenen Betriebs,
   diese Erweiterung ist wesentlich um die Durchführbarkeit des Verfahrens
   aufrechtzuerhalten, bleibt aber dennoch hinter den wesentlichen
   Systemkomponenten zurück. In der Erweiterung der Supportleistung in
   Form der Nacht-, Wochenend- und Feiertagsbereitschaft liegt daher keine
   Änderung des Gesamtcharakters des Auftrags. Nach Auslegung des
   Erwägungsgrunds 109 der Richtlinie 2014/24/EU sind derartige
   unvorgeshene Umstände als externe Umstände anzusehen, die bei einer
   nach vernünftigem Ermessen sorgfältigen Vorbereitung der ursprünglichen
   Beauftragung durch den Auftraggeber unter Berücksichtigung der zur
   Verfügung stehenden Mittel, der Art und Merkmale des spezifischen
   Projektes, der bewährten Praxis und der Notwendigkeit, ein angemessenes
   Verhältnis zwischen der bei der Vorbereitung der Zuschlagserteilung
   eingesetzen Ressourcen und dem absehbaren Nutzen zu gewährleisten,
   nicht hätten vorausgesagt werden können. Die Notwendigkeit der
   kurzfristigen Umsetzung der EU-Richtlinie zur Zulassung weiterer
   EETS-Anbieter, mit der Umsetzungpflicht zu Februar 2018, war extern
   begründet und somit trotz Einhaltung der Sorgfaltspflicht nicht
   vorhersehbar.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
   Villemomblerstraße 76
   Bonn
   53123
   Deutschland
   Telefon: +49 228-94990
   E-Mail: [5]vk@bundeskartellamt.bund.de
   Fax: +49 228-9499163
   Internet-Adresse:[6]https://www.bundeskartellamt.bund.de
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein
   Antrag auf Nachprüfung kann schriftlich an die Vergabekammern des
   Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn,
   gerichtet werden. Die Unwirksamkeit des Vertrages gemäß § 135 GWB kann
   innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser
   Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht
   werden.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   15/03/2018
   Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
   VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
   VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
   72250000
   VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   VII.1.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA23
   Hauptort der Ausführung:
   Köln
   VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Das BAG ist zuständige Verwaltungsbehörde für den europäischen,
   elektronischen Mautdienst (EETS). Hierunter fällt auch die Durchführung
   des Zulassungsverfahrens, dass mit jedem EETS-Anbieter durchgeführt
   werden muss.
   Das Zulassungsverfahren untergliedert sich in mehrere Testblöcke
   (Eignung des EETS-Anbieters, Prüfung der Dokumentation, praktischen
   Tests, Schnittstellentests wirkbetriebsgleiche Testumgebung der
   Mauterhebung und Kontrolle), die mit dem Zulassungsverfahren
   abschlossen werden.
   Dazu gehörten im Rahmen des laufenden Projektes Leistungen zur
   Umstellung des Mauterhebungsverfahrens, die Einführung von
   Kontrollsäulen und die Einführung des neuen manuellen Verfahrens sowie
   die Anpassung vereinzelter Funktionalitäten inkl. der jeweiligen
   betrieblichen Unterstützung.
   Neben TC müssen nun auch weitere EETS-Anbieter, kurzfristig an die o.g.
   Schnittstellen des BAG angebunden werden. Dies liegt darin begründet,
   das bis Ende letzten Jahres die Umsetzung der EU-Richtlinie in eine
   nationale Rechtsverordnung noch im Gesetzgebungsprozess im internen
   ministerialen Abstimmungsprozess war und es nicht absehbar war, bis
   wann diese finalisiert sein werden. Am 19.12.2017 kam der Erlass des
   BMVI, dass die Rechtsförmlichkeitsprüfung des BMJ nun erfolgt sei und
   im Bundesanzeiger zu veröffentliche sei, dieses erfolgt nun im Februar
   2018. Aufgrund dieser Umsetzungsverordnung ist das BAG nun auch
   verpflichtet zu Testzwecken weiteren EETS-Anbieter, neben der TC, die
   entsprechenden SST und somit den Support anzubieten.
   Dieser Datenaustausch führt beim BAG, zu einer Dauerbereitschaft, die
   aufgrund der Geschäftszeiten des öffentlichen Dienstes nicht
   vollständig durch das Personal des BAG vorgehalten werden kann. Um die
   vollständige Dauerbereitschaft, Abdeckung der Servicezeiten in der
   Nacht sowie am Wochenende und feiertags, trotzdem zu gewährleisten,
   soll der vorhandene Vertrag über die Umsetzung des EETS-Systems um die
   Supportleistung in Form der Überwachung und Verarbeitung der durch TC
   gelieferten Leistungsdaten in den Nachtzeiten und am Wochenende bzw. an
   Feiertagen ergänzt werden. Es wird daher die Einrichtung eines
   Remote-Dienstes zur Betriebsunterstützung der Provideranbindung
   beauftragt.
   VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
   Beschaffungssystems oder der Konzession
   Beginn: 16/02/2018
   Ende: 31/10/2018
   VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1 151 675.00 EUR
   VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   T-Systems International GmbH
   Französische Straße 33a-c
   Berlin
   10117
   Deutschland
   Telefon: +49 308353-0
   E-Mail: [7]info@t-systems.com
   NUTS-Code: DE300
   Internet-Adresse:[8]www.t-systems.de
   Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
   VII.2)Angaben zu den Änderungen
   VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
   Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer
   Vertragsänderungen):
   Neben TC müssen nun auch weitere EETS-Anbieter, kurzfristig an die o.g.
   Schnittstellen des BAG angebunden werden. Dies liegt darin begründet,
   das bis Ende letzten Jahres die Umsetzung der EU-Richtlinie in eine
   nationale Rechtsverordnung noch im Gesetzgebungsprozess im internen
   ministerialen Abstimmungsprozess war und es nicht absehbar war, bis
   wann diese finalisiert sein werden. Am 19.12.2017 kam der Erlass des
   BMVI, dass die Rechtsförmlichkeitsprüfung des BMJ nun erfolgt sei und
   im Bundesanzeiger zu veröffentliche sei, dieses erfolgt nun im Februar
   2018. Aufgrund dieser Umsetzungsverordnung ist das BAG nun auch
   verpflichtet zu Testzwecken weiteren EETS-Anbieter, neben der TC, die
   entsprechenden SST und somit den Support anzubieten.
   Dieser Datenaustausch führt beim BAG, zu einer Dauerbereitschaft, die
   aufgrund der Geschäftszeiten des öffentlichen Dienstes nicht
   vollständig durch das Personal des BAG vorgehalten werden kann. Um die
   vollständige Dauerbereitschaft, Abdeckung der Servicezeiten in der
   Nacht sowie am Wochenende und feiertags, trotzdem zu gewährleisten,
   soll der vorhandene Vertrag über die Umsetzung des EETS-Systems um die
   Supportleistung in Form der Überwachung und Verarbeitung der durch TC
   gelieferten Leistungsdaten in den Nachtzeiten und am Wochenende bzw. an
   Feiertagen ergänzt werden. Es wird daher die Einrichtung eines
   Remote-Dienstes zur Betriebsunterstützung der Provideranbindung
   beauftragt.
   VII.2.2)Gründe für die Änderung
   Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher
   Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte
   (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72
   Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1
   Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
   Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde,
   und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:
   Die Notwendigkeit der kurzfristigen Umsetzung der EU-Richtlinie zur
   Zulassung weiterer EETS-Anbieter, mit der Umsetzungpflicht zu Februar
   2018, war extern begründet und somit trotz Einhaltung der
   Sorgfaltspflicht nicht vorhersehbar. Nach Auslegung des Erwägungsgrunds
   109 der Richtlinie 2014/24/EU sind unvorgeshene Umstände als externe
   Umstände anzusehen, die bei einer nach vernünftigem Ermessen
   sorgfältigen Vorbereitung der ursprünglichen Beauftragung durch den
   Auftraggeber unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Mittel,
   der Art und Merkmale des spezifischen Projektes, der bewährten Praxis
   und der Notwendigkeit, ein angemessenes Verhältnis zwischen der bei der
   Vorbereitung der Zuschlagserteilung eingesetzen Ressourcen und dem
   absehbaren Nutzen zu gewährleisten, nicht hätten vorausgesagt werden
   können.
   VII.2.3)Preiserhöhung
   Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter
   Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und
   Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der
   durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
   Wert ohne MwSt.: 8 917 352.00 EUR
   Gesamtauftragswert nach den Änderungen
   Wert ohne MwSt.: 1 151 675.00 EUR
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   5. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
   6. https://www.bundeskartellamt.bund.de/
   7. mailto:info@t-systems.com?subject=TED
   8. http://www.t-systems.de/
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