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Ausschreibung: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen - DE-Mainz
Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Dienstleistungen von Architekturbüros
Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
Dokument Nr...: 122375-2018 (ID: 2018032009245846017)
Veröffentlicht: 20.03.2018
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DE-Mainz: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2018/S 55/2018 122375
Wettbewerbsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Stadtverwaltung Mainz
Am Rathaus 1, Postfach 3820,
Mainz
55116
Deutschland
Kontaktstelle(n): Abteilung Vergabe und Einkauf
Telefon: +49 6131-12-2263
E-Mail: [1]verdingungsstelle@stadt.mainz.de
Fax: +49 6131-12-2071
NUTS-Code: DEB35
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]https://www.mainz.de
I.2)Gemeinsame Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://www.subreport.de/E46481678
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von
Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein
verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang
zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich
unter: [4]https://www.subreport.de/E46481678
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Nichtoffener Planungswettbewerb gemäß RPW 2013 für die Erweiterung
Gymnasium Mainz-Oberstadt von 4- auf 6-Zügigkeit mit anschließendem
Verhandlungsverfahren
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71200000
71221000
71222000
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Das Gymnasium Mainz-Oberstadt wurde in den Jahren 2008 bis 2012 nach
Schließung der zuvor dort ansässigen IBM-Niederlassung in zwei
Bestandsbauten, eingerichtet. In unmittelbarer Nähe des Schulstandorts
entsteht zurzeit auf einer Gesamtfläche von rd. 34 ha das neue
Wohngebiet Heiligkreuzareal mit einer Einwohnerzahl von ca. 4 000,
dies entspricht ca. 2 000 Wohneinheiten. Nicht zuletzt dadurch wird
sich die Nachfrage zum Schulstandort Gymnasium Mainz-Oberstadt in den
kommenden Jahren deutlich erhöhen.
Die Stadt Mainz beabsichtigt daher, das derzeit baulich auf 4-Zügigkeit
ausgelegte Gymnasium durch einem Erweiterungsbau auf 6-Zügigkeit zu
erhöhen. Hierzu liegt ein genehmigtes Raumprogramm vor, das mit einer
Nutzungsfläche von rd. 2 515 m^2 (zuzüglich Erweiterungsflächen)
definiert ist. Das Raumprogramm für den Erweiterungsneubau umfasst
allgemeine Unterrichtsräume, Fachräume, Räume für die Verwaltung,
sonstige Nutzungsflächen sowie Erweiterungsflächen. Die Einhaltung der
vorgegebenen Flächen des Raumprogramms sowie die Planung eines
kompakten Baukörpers werden von dem Auslober als Basis für eine
wirtschaftliche Gebäudekonzeption vorausgesetzt.
Gegenstand der späteren Beauftragung jedoch nicht Gegenstand der
Wettbewerbsaufgabe wird außerdem der Umbau der Bestandsbauten sein,
um die 6-Zügigkeit des Gymnasiums vollständig umzusetzen. Hierfür gibt
es vom Auslober eindeutige Vorstellungen und Abstimmungen mit der
Aufsichtsbehörde, die in Form eines separaten Raumprogramms
zusammengefasst werden.
Auslobungstext, siehe Link unter Abschnitt I.3).
Der Auslober beabsichtigt, die folgenden Leistungen stufenweise zu
beauftragen, vgl. Auslobungstext Kap. 10.0:
Grundleistungen und Besondere Leistung: Mitwirkung bei der
Zusammenstellung des Förderantrages der Objektplanung für Gebäude nach
§ 34 HOAI in Verbindung mit Anlage 10 Nr. 10.1 für die Erweiterung und
den Umbau des Gymnasium Mainz-Oberstadt sowie Grundleistungen der
Objektplanung für Freianlagen nach § 39 HOAI in Verbindung mit Anlage
11 Nr. 11.1 für die Schulhofgestaltung, jeweils Leistungsphasen (LP)
1-9.
Die Beauftragung erfolgt nach den folgenden Leistungsstufen, wobei die
Leistungen für Gebäude einerseits und für Freianlagen andererseits je
Objekt und Leistungsstufe nicht zwingend zeitgleich, sondern auch
zeitversetzt abgerufen werden können.
Beauftragungsstufe 1: Leistungsphasen 1 bis 4,
Beauftragungsstufe 2: Leistungsphasen 5 bis 8,
Beauftragungsstufe 3: Leistungsphase 9.
Die vorgenannten Leistungen werden stufenweise beauftragt, wenn die
erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen für die weitere
Realisierung des Planungs- und Bauvorhabens vorliegen und eine
bestandskräftige Zusage der für die weitere Realisierung des Planungs-
und Bauvorhabens erforderlichen Förder- und Finanzmittel gegeben ist.
Die Beauftragung erfolgt im Anschluss an den Wettbewerb und die
nachfolgenden Verhandlungen im Rahmen des anschließenden
Verhandlungsverfahrens mit den Preisträgern an einen der Preisträger. §
8 Abs. 2 Satz 1 RPW 2013 findet auf das vorliegende Verfahren keine
Anwendung, d.h. der Auftrag wird nicht zwingend an den ersten
Preisträger vergeben, sondern an einen der ersten drei Preisträger.
Der Auftraggeber gibt als Kostenrahmen für die Bauwerkskosten (KG
300+400/DIN 276-1:2008-12) 5 600 000 brutto (für den Erweiterungsbau
jedoch ohne Umbau der Bestandsbauten) sowie für die Außenanlagen (KG
500/DIN 276 wie vor) 600 000 brutto vor. Der Kostenrahmen wird in dem
zu schließenden Auftrag festgehalten und von dem Auftragnehmer zu
beachten sein.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.10)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
1) Zur Prüfung der Bewerbungsunterlagen auf Ausschlusskriterien und
Vollständigkeit sind durch die Bewerber die folgenden Angaben,
Erklärungen und Nachweise vorzulegen:
1.1) Nachweis der Vertretungsmacht des Unterzeichners des
Teilnahmeantrags, bei juristischen Personen (z. B. im Falle einer
Kapitalgesellschaft) durch Vorlage eines Handelsregisterauszuges oder
vergleichbaren Registern des Herkunftslandes, bei
Personengesellschaften (z. B. GbR, Partnerschaftsgesellschaften,
Kommanditgesellschaften) durch Nachweis der Vertretungsmacht.
1.2) Im Falle einer Arbeits-/Bietergemeinschaft: Die Gemeinschaft hat
in einer Erklärung zum Teilnahmeantrag sämtliche Mitglieder der
Gemeinschaft zu benennen und eines ihrer Mitglieder als
bevollmächtigten Vertreter (mit Benennung und Namensangabe der
konkreten Person aus dem Architekturbüro) für das Vergabeverfahren, den
Abschluss und die Durchführung des Vertrags zu bezeichnen. Die
Erklärung muss angeben, dass alle Mitglieder der Gemeinschaft als
Gesamtschuldner haften. Sie muss von allen Mitgliedern der Gemeinschaft
unterzeichnet sein, eine Vertretung ist nicht ausreichend.
1.3) Erklärung des Bewerbers, dass die Umsetzung der freiberuflichen
Leistung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt, § 73
Abs. 3 VgV.
1.4) Verbindliche Erklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe
nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen.
1.5) Nachweis über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung
Architekt und Landschaftsarchitekt gemäß § 75 Abs. 1 VgV oder nach
der Richtlinie 2005/36/EG vom 7.9.2005 über die Anerkennung von
Berufsqualifikationen (Abl. EU Nr. L 255 S. 22, 2007 Nr. L 271 S. 18),
zuletzt geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU vom 28.12.2013. Bei
Arbeits-/Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied genannt werden und in
der Summe die vorgenannten Teilnahmeanforderungen erfüllen.
1.6) Juristische Personen, Partnerschaftsgesellschaften,
Kommanditgesellschaften und Gesellschaften bürgerlichen Rechts sind
gemäß § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der zu
übertragenden Leistungen verantwortliche Berufsangehörige benennen und
deren Qualifikation gemäß Ziffer 1.5) nachweisen.
1.7) Sofern ein Bewerber gemäß § 47 Abs.1 VgV im Hinblick auf die
erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie technische
berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in
Anspruch nehmen will, muss der Bewerber nachweisen, dass ihm die für
den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen. Die
Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung
bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, müssen die
entsprechenden Eignungskriterien erfüllen. Der Nachweis kann
beispielsweise als Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens
erbracht werden. Es steht dem Bewerber oder Bieter frei einen hierfür
geeigneten Verfügbarkeitsnachweis vorzulegen. Zudem dürfen keine
Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen. Es sind die unter
den Ziffern 1.1) und 1.3) bis 1.6) geforderten Angaben und Nachweise
vorzulegen.
1.8) Im Falle einer Arbeits- und Bietergemeinschaft hat jedes einzelne
Mitglied die unter den Ziffer 1.1) bis 1.6) geforderten Nachweise
vorzulegen.
1.9) Werden die Angaben, Erklärungen und Nachweise unter den Ziffern
1.1) bis 1.8) nicht bis zum Schlusstermin gemäß Abschnitt IV.2.2)
vorgelegt, werden die fehlenden Unterlagen nachgefordert. Erfolgt die
Übersendung der nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der
vorgesehenen Frist, führt dies zwingend zum Ausschluss des Bewerbers,
vgl. § 56 VgV.
1.10) Alle Angaben, Erklärungen und Nachweise sind in deutscher Sprache
vorzulegen.
2) Eignungs- und Auswahlkriterien, siehe unter
[5]https://www.subreport.de/E46481678, hier pdf-Datei Ergänzungen zur
EU-Wettbewerbsbekanntmachung_WB Oberstadt
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben: Architekten und Landschaftsarchitekten, vgl. unter
Abschnitt III.1.10) Ziff. 1.5) und 1.6)
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.2)Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Höchstzahl: 15
IV.1.7)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
(keine)
IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:
Kriterien (ohne Rangfolge) für die Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten
durch das Preisgericht:
1) Gestalterische, städtebauliche und funktionale Qualität der/des
Baukörper/s;
2) Gestalterische und funktionale Qualität der Außenanlagen;
3) Funktionale Qualität der Innenräume, insbesondere der Unterrichts-
und Aufenthaltsräume;
4) Raum- und betriebsorganisatorische Lösungen: Externe Erschließungen,
interne Erschließungen, Funktionalität;
5) Wirtschaftlichkeit in Planung, Herstellung und Betrieb;
6) Barrierefreiheit der Gebäudekonzeption und der Außenanlagen.
Die Reihenfolge der Kriterien stellt keine Rangfolge oder Gewichtung
dar.
Hinweis: Die Baustandards für Gebäude der Stadt Mainz sind im
Auftragsfall Gegenstand der vertraglichen Vereinbarung, stellen aber im
Wettbewerbsverfahren kein Beurteilungs- oder Ausschlusskriterium dar.
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 16/04/2018
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an
ausgewählte Bewerber
Tag: 24/05/2018
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder
Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3)Preise und Preisgericht
IV.3.1)Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
1. Preis 16 000 netto
2. Preis 10 000 netto
3. Preis 6 000 netto
Sowie 3 Anerkennungen à 3 000 netto, zuzüglich der jeweiligen
gesetzlichen Umsatzsteuer. Das Preisgericht kann einstimmig eine andere
als die oben angegebene Aufteilung der Preissummen beschließen siehe
§ 7 (2) RPW 2013.
IV.3.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
Nicht zutreffend.
IV.3.3)Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die
Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4)Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen
Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: nein
IV.3.5)Namen der ausgewählten Preisrichter:
1. Thomas Ahrens, Architekt, stv. Werkleiter Gebäudewirtschaft Mainz
(Sachpreisrichter)
2. Thomas Dang, Architekt, Mainz (Fachpreisrichter)
3. Armin Drebes, Schulleiter Gymnasium Mainz-Oberstadt
(Sachpreisrichter)
4. Prof. Ulrich Elwert, Architekt, Ravensburg (Fachpreisrichter)
5. Marianne Grosse, Beigeord., Dez. f. Bauen, Denkmalpflege u. Kultur
Stadt Mainz (Sachpreisricht.)
6. Prof. Ulrich Hamann, Architekt, Darmstadt (Fachpreisrichter)
7. Prof. Kerstin Molter, Kaiserslautern, Architektin
(Fachpreisrichterin)
8. Hartmut Raible, Landschaftsarchitekt, Mainz (Fachpreisrichter)
9. Axel Strobach, 61-Stadtplanungsamt Mainz (Sachpreisrichter)
10. Stellvertreter: siehe Auslobungstext A 8.2 ff., Link unter
Abschnitt I.3).
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
1) Angaben zum Teilnahmewettbewerb und zu laufenden
Bewerberinformationen;
2) Angaben zu der Bieterkommunikation;
3) Verhandlungsverfahren und Ablauf des Zuschlagsverfahrens;
4) Zuschlagskriterien;
5) Umfang des Auftrags;
6) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags.
Detaillierte Ausführungen zu den vorgenannten Themen, siehe unter
[6]https://www.subreport.de/E46481678, hier pdf-Datei Ergänzungen zur
EU-Wettbewerbsbekanntmachung_WB Oberstadt.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Stiftsstraße 9
Mainz
55116
Deutschland
Telefon: +49 6131162234
E-Mail: [7]vergabekammer-rlp@mwvlw.rlp.de
Fax: +49 6131162113
Internet-Adresse:[8]http://mwvlw.rlp.de
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein (§ 160 GWB);
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am
öffentlichen Auftrag hat oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden;
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB
bleibt unberührt.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Vergabeprüfstelle bei der ADD Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Willy-Brandt-Platz 3
Trier
54290
Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/03/2018
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2. https://www.mainz.de/
3. https://www.subreport.de/E46481678
4. https://www.subreport.de/E46481678
5. https://www.subreport.de/E46481678
6. https://www.subreport.de/E46481678
7. mailto:vergabekammer-rlp@mwvlw.rlp.de?subject=TED
8. http://mwvlw.rlp.de/
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