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Ausschreibung: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen - DE-Mainz
Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Dienstleistungen von Architekturbüros
Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
Dokument Nr...: 122375-2018 (ID: 2018032009245846017)
Veröffentlicht: 20.03.2018
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  DE-Mainz: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
   2018/S 55/2018 122375
   Wettbewerbsbekanntmachung
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Stadtverwaltung Mainz
   Am Rathaus 1, Postfach 3820,
   Mainz
   55116
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Abteilung Vergabe und Einkauf
   Telefon: +49 6131-12-2263
   E-Mail: [1]verdingungsstelle@stadt.mainz.de
   Fax: +49 6131-12-2071
   NUTS-Code: DEB35
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]https://www.mainz.de
   I.2)Gemeinsame Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://www.subreport.de/E46481678
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von
   Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein
   verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang
   zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich
   unter: [4]https://www.subreport.de/E46481678
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Nichtoffener Planungswettbewerb gemäß RPW 2013 für die Erweiterung
   Gymnasium Mainz-Oberstadt von 4- auf 6-Zügigkeit mit anschließendem
   Verhandlungsverfahren
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   71000000
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   71200000
   71221000
   71222000
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Das Gymnasium Mainz-Oberstadt wurde in den Jahren 2008 bis 2012 nach
   Schließung der zuvor dort ansässigen IBM-Niederlassung in zwei
   Bestandsbauten, eingerichtet. In unmittelbarer Nähe des Schulstandorts
   entsteht zurzeit auf einer Gesamtfläche von rd. 34 ha das neue
   Wohngebiet Heiligkreuzareal mit einer Einwohnerzahl von ca. 4 000,
   dies entspricht ca. 2 000 Wohneinheiten. Nicht zuletzt dadurch wird
   sich die Nachfrage zum Schulstandort Gymnasium Mainz-Oberstadt in den
   kommenden Jahren deutlich erhöhen.
   Die Stadt Mainz beabsichtigt daher, das derzeit baulich auf 4-Zügigkeit
   ausgelegte Gymnasium durch einem Erweiterungsbau auf 6-Zügigkeit zu
   erhöhen. Hierzu liegt ein genehmigtes Raumprogramm vor, das mit einer
   Nutzungsfläche von rd. 2 515 m^2 (zuzüglich Erweiterungsflächen)
   definiert ist. Das Raumprogramm für den Erweiterungsneubau umfasst
   allgemeine Unterrichtsräume, Fachräume, Räume für die Verwaltung,
   sonstige Nutzungsflächen sowie Erweiterungsflächen. Die Einhaltung der
   vorgegebenen Flächen des Raumprogramms sowie die Planung eines
   kompakten Baukörpers werden von dem Auslober als Basis für eine
   wirtschaftliche Gebäudekonzeption vorausgesetzt.
   Gegenstand der späteren Beauftragung  jedoch nicht Gegenstand der
   Wettbewerbsaufgabe  wird außerdem der Umbau der Bestandsbauten sein,
   um die 6-Zügigkeit des Gymnasiums vollständig umzusetzen. Hierfür gibt
   es vom Auslober eindeutige Vorstellungen und Abstimmungen mit der
   Aufsichtsbehörde, die in Form eines separaten Raumprogramms
   zusammengefasst werden.
   Auslobungstext, siehe Link unter Abschnitt I.3).
   Der Auslober beabsichtigt, die folgenden Leistungen stufenweise zu
   beauftragen, vgl. Auslobungstext Kap. 10.0:
   Grundleistungen und Besondere Leistung: Mitwirkung bei der
   Zusammenstellung des Förderantrages der Objektplanung für Gebäude nach
   § 34 HOAI in Verbindung mit Anlage 10 Nr. 10.1 für die Erweiterung und
   den Umbau des Gymnasium Mainz-Oberstadt sowie Grundleistungen der
   Objektplanung für Freianlagen nach § 39 HOAI in Verbindung mit Anlage
   11 Nr. 11.1 für die Schulhofgestaltung, jeweils Leistungsphasen (LP)
   1-9.
   Die Beauftragung erfolgt nach den folgenden Leistungsstufen, wobei die
   Leistungen für Gebäude einerseits und für Freianlagen andererseits je
   Objekt und Leistungsstufe nicht zwingend zeitgleich, sondern auch
   zeitversetzt abgerufen werden können.
    Beauftragungsstufe 1: Leistungsphasen 1 bis 4,
    Beauftragungsstufe 2: Leistungsphasen 5 bis 8,
    Beauftragungsstufe 3: Leistungsphase 9.
   Die vorgenannten Leistungen werden stufenweise beauftragt, wenn die
   erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen für die weitere
   Realisierung des Planungs- und Bauvorhabens vorliegen und eine
   bestandskräftige Zusage der für die weitere Realisierung des Planungs-
   und Bauvorhabens erforderlichen Förder- und Finanzmittel gegeben ist.
   Die Beauftragung erfolgt im Anschluss an den Wettbewerb und die
   nachfolgenden Verhandlungen im Rahmen des anschließenden
   Verhandlungsverfahrens mit den Preisträgern an einen der Preisträger. §
   8 Abs. 2 Satz 1 RPW 2013 findet auf das vorliegende Verfahren keine
   Anwendung, d.h. der Auftrag wird nicht zwingend an den ersten
   Preisträger vergeben, sondern an einen der ersten drei Preisträger.
   Der Auftraggeber gibt als Kostenrahmen für die Bauwerkskosten (KG
   300+400/DIN 276-1:2008-12) 5 600 000  brutto (für den Erweiterungsbau
    jedoch ohne Umbau der Bestandsbauten) sowie für die Außenanlagen (KG
   500/DIN 276 wie vor) 600 000  brutto vor. Der Kostenrahmen wird in dem
   zu schließenden Auftrag festgehalten und von dem Auftragnehmer zu
   beachten sein.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.10)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
   1) Zur Prüfung der Bewerbungsunterlagen auf Ausschlusskriterien und
   Vollständigkeit sind durch die Bewerber die folgenden Angaben,
   Erklärungen und Nachweise vorzulegen:
   1.1) Nachweis der Vertretungsmacht des Unterzeichners des
   Teilnahmeantrags, bei juristischen Personen (z. B. im Falle einer
   Kapitalgesellschaft) durch Vorlage eines Handelsregisterauszuges oder
   vergleichbaren Registern des Herkunftslandes, bei
   Personengesellschaften (z. B. GbR, Partnerschaftsgesellschaften,
   Kommanditgesellschaften) durch Nachweis der Vertretungsmacht.
   1.2) Im Falle einer Arbeits-/Bietergemeinschaft: Die Gemeinschaft hat
   in einer Erklärung zum Teilnahmeantrag sämtliche Mitglieder der
   Gemeinschaft zu benennen und eines ihrer Mitglieder als
   bevollmächtigten Vertreter (mit Benennung und Namensangabe der
   konkreten Person aus dem Architekturbüro) für das Vergabeverfahren, den
   Abschluss und die Durchführung des Vertrags zu bezeichnen. Die
   Erklärung muss angeben, dass alle Mitglieder der Gemeinschaft als
   Gesamtschuldner haften. Sie muss von allen Mitgliedern der Gemeinschaft
   unterzeichnet sein, eine Vertretung ist nicht ausreichend.
   1.3) Erklärung des Bewerbers, dass die Umsetzung der freiberuflichen
   Leistung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt, § 73
   Abs. 3 VgV.
   1.4) Verbindliche Erklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe
   nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen.
   1.5) Nachweis über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung
   Architekt und Landschaftsarchitekt gemäß § 75 Abs. 1 VgV oder nach
   der Richtlinie 2005/36/EG vom 7.9.2005 über die Anerkennung von
   Berufsqualifikationen (Abl. EU Nr. L 255 S. 22, 2007 Nr. L 271 S. 18),
   zuletzt geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU vom 28.12.2013. Bei
   Arbeits-/Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied genannt werden und in
   der Summe die vorgenannten Teilnahmeanforderungen erfüllen.
   1.6) Juristische Personen, Partnerschaftsgesellschaften,
   Kommanditgesellschaften und Gesellschaften bürgerlichen Rechts sind
   gemäß § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der zu
   übertragenden Leistungen verantwortliche Berufsangehörige benennen und
   deren Qualifikation gemäß Ziffer 1.5) nachweisen.
   1.7) Sofern ein Bewerber gemäß § 47 Abs.1 VgV im Hinblick auf die
   erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie technische
   berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in
   Anspruch nehmen will, muss der Bewerber nachweisen, dass ihm die für
   den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen. Die
   Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung
   bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, müssen die
   entsprechenden Eignungskriterien erfüllen. Der Nachweis kann
   beispielsweise als Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens
   erbracht werden. Es steht dem Bewerber oder Bieter frei einen hierfür
   geeigneten Verfügbarkeitsnachweis vorzulegen. Zudem dürfen keine
   Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen. Es sind die unter
   den Ziffern 1.1) und 1.3) bis 1.6) geforderten Angaben und Nachweise
   vorzulegen.
   1.8) Im Falle einer Arbeits- und Bietergemeinschaft hat jedes einzelne
   Mitglied die unter den Ziffer 1.1) bis 1.6) geforderten Nachweise
   vorzulegen.
   1.9) Werden die Angaben, Erklärungen und Nachweise unter den Ziffern
   1.1) bis 1.8) nicht bis zum Schlusstermin gemäß Abschnitt IV.2.2)
   vorgelegt, werden die fehlenden Unterlagen nachgefordert. Erfolgt die
   Übersendung der nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der
   vorgesehenen Frist, führt dies zwingend zum Ausschluss des Bewerbers,
   vgl. § 56 VgV.
   1.10) Alle Angaben, Erklärungen und Nachweise sind in deutscher Sprache
   vorzulegen.
   2) Eignungs- und Auswahlkriterien, siehe unter
   [5]https://www.subreport.de/E46481678, hier pdf-Datei Ergänzungen zur
   EU-Wettbewerbsbekanntmachung_WB Oberstadt
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
   Beruf angeben: Architekten und Landschaftsarchitekten, vgl. unter
   Abschnitt III.1.10) Ziff. 1.5) und 1.6)
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.2)Art des Wettbewerbs
   Nichtoffen
   Höchstzahl: 15
   IV.1.7)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
   (keine)
   IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:
   Kriterien (ohne Rangfolge) für die Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten
   durch das Preisgericht:
   1) Gestalterische, städtebauliche und funktionale Qualität der/des
   Baukörper/s;
   2) Gestalterische und funktionale Qualität der Außenanlagen;
   3) Funktionale Qualität der Innenräume, insbesondere der Unterrichts-
   und Aufenthaltsräume;
   4) Raum- und betriebsorganisatorische Lösungen: Externe Erschließungen,
   interne Erschließungen, Funktionalität;
   5) Wirtschaftlichkeit in Planung, Herstellung und Betrieb;
   6) Barrierefreiheit der Gebäudekonzeption und der Außenanlagen.
   Die Reihenfolge der Kriterien stellt keine Rangfolge oder Gewichtung
   dar.
   Hinweis: Die Baustandards für Gebäude der Stadt Mainz sind im
   Auftragsfall Gegenstand der vertraglichen Vereinbarung, stellen aber im
   Wettbewerbsverfahren kein Beurteilungs- oder Ausschlusskriterium dar.
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
   Tag: 16/04/2018
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an
   ausgewählte Bewerber
   Tag: 24/05/2018
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder
   Teilnahmeanträge verfasst werden können:
   Deutsch
   IV.3)Preise und Preisgericht
   IV.3.1)Angaben zu Preisen
   Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
   Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
   1. Preis 16 000  netto
   2. Preis 10 000  netto
   3. Preis 6 000  netto
   Sowie 3 Anerkennungen à 3 000  netto, zuzüglich der jeweiligen
   gesetzlichen Umsatzsteuer. Das Preisgericht kann einstimmig eine andere
   als die oben angegebene Aufteilung der Preissummen beschließen  siehe
   § 7 (2) RPW 2013.
   IV.3.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
   Nicht zutreffend.
   IV.3.3)Folgeaufträge
   Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die
   Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
   IV.3.4)Entscheidung des Preisgerichts
   Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen
   Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: nein
   IV.3.5)Namen der ausgewählten Preisrichter:
   1. Thomas Ahrens, Architekt, stv. Werkleiter Gebäudewirtschaft Mainz
   (Sachpreisrichter)
   2. Thomas Dang, Architekt, Mainz (Fachpreisrichter)
   3. Armin Drebes, Schulleiter Gymnasium Mainz-Oberstadt
   (Sachpreisrichter)
   4. Prof. Ulrich Elwert, Architekt, Ravensburg (Fachpreisrichter)
   5. Marianne Grosse, Beigeord., Dez. f. Bauen, Denkmalpflege u. Kultur
   Stadt Mainz (Sachpreisricht.)
   6. Prof. Ulrich Hamann, Architekt, Darmstadt (Fachpreisrichter)
   7. Prof. Kerstin Molter, Kaiserslautern, Architektin
   (Fachpreisrichterin)
   8. Hartmut Raible, Landschaftsarchitekt, Mainz (Fachpreisrichter)
   9. Axel Strobach, 61-Stadtplanungsamt Mainz (Sachpreisrichter)
   10. Stellvertreter: siehe Auslobungstext A 8.2 ff., Link unter
   Abschnitt I.3).
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   1) Angaben zum Teilnahmewettbewerb und zu laufenden
   Bewerberinformationen;
   2) Angaben zu der Bieterkommunikation;
   3) Verhandlungsverfahren und Ablauf des Zuschlagsverfahrens;
   4) Zuschlagskriterien;
   5) Umfang des Auftrags;
   6) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags.
   Detaillierte Ausführungen zu den vorgenannten Themen, siehe unter
   [6]https://www.subreport.de/E46481678, hier pdf-Datei Ergänzungen zur
   EU-Wettbewerbsbekanntmachung_WB Oberstadt.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer Rheinland-Pfalz
   Stiftsstraße 9
   Mainz
   55116
   Deutschland
   Telefon: +49 6131162234
   E-Mail: [7]vergabekammer-rlp@mwvlw.rlp.de
   Fax: +49 6131162113
   Internet-Adresse:[8]http://mwvlw.rlp.de
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein (§ 160 GWB);
   2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am
   öffentlichen Auftrag hat oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
   3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt;
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden;
   4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB
   bleibt unberührt.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Vergabeprüfstelle bei der ADD Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
   Willy-Brandt-Platz 3
   Trier
   54290
   Deutschland
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   16/03/2018
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References
   1. mailto:verdingungsstelle@stadt.mainz.de?subject=TED
   2. https://www.mainz.de/
   3. https://www.subreport.de/E46481678
   4. https://www.subreport.de/E46481678
   5. https://www.subreport.de/E46481678
   6. https://www.subreport.de/E46481678
   7. mailto:vergabekammer-rlp@mwvlw.rlp.de?subject=TED
   8. http://mwvlw.rlp.de/
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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