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Ausschreibung: Dienstleistungen von Fachärzten - DE-Hannover
Dienstleistungen von Fachärzten
Dokument Nr...: 121814-2018 (ID: 2018032009165545476)
Veröffentlicht: 20.03.2018
*
  DE-Hannover: Dienstleistungen von Fachärzten
   2018/S 55/2018 121814
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   KKH Kaufmännische Krankenkasse
   Karl-Wiechert-Allee 61
   Hannover
   30625
   Deutschland
   E-Mail: [1]zentralerEinkauf@kkh.de
   Fax: +49 511/28022779
   NUTS-Code: DE
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]http://www.kkh.de
   I.2)Gemeinsame Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://www.subreport.de/E41865197
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Gesundheit
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Stationsersetzende Leistungen und Zweitmeinungsberatung
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   85121200
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines bundesweiten
   Vertrages zur besonderen Versorgung gem. § 140a SGB V über die die
   besondere Versorgung der Versicherten im Zusammenhang mit der
   Erbringung von stationsersetzenden Eingriffen in teilnehmenden
   Praxiskliniken sowie die ausführliche Beratung der Versicherten über
   die Möglichkeit der Inanspruchnahme der onlinegestützten Zweitmeinung
   des Anbieters Medexo.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines bundesweiten
   Vertrages zur besonderen Versorgung gem. § 140a SGB V über die
   besondere Versorgung der Versicherten im Zusammenhang mit der
   Erbringung von stationsersetzenden Eingriffen in teilnehmenden
   Praxiskliniken sowie die ausführliche Beratung der Versicherten über
   die Möglichkeit der Inanspruchnahme der onlinegestützten Zweitmeinung
   des Anbieters Medexo.
   Versicherte haben bei planbaren Eingriffen gem. § 115b SGB V
   grundsätzlich die Wahl, ob sie den Eingriff im Krankenhaus oder in der
   Vertragsarztpraxis durchführen lassen möchten.
   Stationsersetzend sind Eingriffe, die überwiegend stationär oder
   teilstationär erfolgen, aber ebenso ambulant durchführbar sind oder
   sich für eine Verlagerung aus dem stationären in den ambulanten Bereich
   eignen. Als Bindeglied zwischen dem ambulanten und stationären Sektor
   haben sich sog. Praxiskliniken etabliert, in denen Versicherte ambulant
   bis kurzstationär versorgt werden können.
   Da es bis heute keinen Rahmenvertrag zwischen den Praxiskliniken und
   dem GKV-SV über die Erbringung ambulanter oder stationsersetzender
   Eingriffe gibt, bedarf es bilateraler Vereinbarungen zwischen
   Praxiskliniken und Krankenkassen gem. § 140a Abs. 3 Ziff. 4 SGB V. Ziel
   dieser Ausschreibung ist der Abschluss eines solchen Vertrages mit
   einer Managementgesellschaft. Mit umfasst sind alle in den
   Vergabeunterlagen abschließend aufgeführten Nebenleistungen, wie z.B.
   schnelle Terminvergabe, kurze Wartezeiten etc.
   Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung sowie
   dem Vertrag nebst Anlagen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/06/2018
   Ende: 31/05/2022
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
    Nachweis über die Eintragung in einem öffentlichen Register (z. B.
   Handels- oder Berufsregister) in Kopie (zum Zeitpunkt des Ablaufs der
   Teilnahmeantragsfrist nicht älter als 6 Monate)
    Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung in Kopie
    Unterzeichnete Eigenerklärung gem. Anlage: Eigenerklärung nach §
   123, 124 GWB und MiLoG der Vergabeunterlagen
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 20/04/2018
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/07/2018
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 20/04/2018
   Ortszeit: 10:00
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer beim Bundeskartellamt
   Villemomblerstr. 76
   Bonn
   53123
   Deutschland
   Telefon: +49 22894990
   E-Mail: [4]poststelle@bundeskartellamt.bund.de
   Fax: +49 2289499400
   Internet-Adresse:[5]www.bundeskartellamt.de
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   Vergabekammer beim Bundeskartellamt
   Villemomblerstr. 76
   Bonn
   53123
   Deutschland
   Telefon: +49 22894990
   E-Mail: [6]poststelle@bundeskartellamt.bund.de
   Fax: +49 2289499400
   Internet-Adresse:[7]www.bundeskartellamt.de
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Es wird darauf hingewiesen, dass § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB als
   Voraussetzung für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens eine
   Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vorsieht.
   Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden
   Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
   §134 Informations- und Wartepflicht
   1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
   berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
   Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
   Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühsten Zeitpunkt
   des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
   gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
   ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
   die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
   2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information
   nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
   elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
   10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
   Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
   betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
   3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das
   Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer
   Dringlichkeit gerechtfertigt ist. ... § 135 Unwirksamkeit 1
   öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche
   Auftraggeber:
   a. Gegen § 134 verstoßen hat ... §160 Einleitung, Antrag
   1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §
   97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
   Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete
   Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu
   entstehen droht.
   3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   a. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt;
   b. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
   c. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden;
   d. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind...
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Vergabekammer beim Bundeskartellamt
   Villemomblerstr. 76
   Bonn
   53123
   Deutschland
   Telefon: +49 22894990
   E-Mail: [8]poststelle@bundeskartellamt.bund.de
   Fax: +49 2289499400
   Internet-Adresse:[9]www.bundeskartellamt.de
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   16/03/2018
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   1. mailto:zentralerEinkauf@kkh.de?subject=TED
   2. http://www.kkh.de/
   3. https://www.subreport.de/E41865197
   4. mailto:poststelle@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
   5. http://www.bundeskartellamt.de/
   6. mailto:poststelle@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
   7. http://www.bundeskartellamt.de/
   8. mailto:poststelle@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
   9. http://www.bundeskartellamt.de/
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