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Ausschreibung: Anti-Grippe-Impfstoffe - DE-Hannover
Anti-Grippe-Impfstoffe
Dokument Nr...: 121231-2018 (ID: 2018032009080444878)
Veröffentlicht: 20.03.2018
*
  DE-Hannover: Anti-Grippe-Impfstoffe
   2018/S 55/2018 121231
   Auftragsbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   AOK  Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
   Hildesheimer Str. 273
   Hannover
   30519
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Unternehmensbereich Arzneimittelmanagement
   E-Mail: [1]ARGE-SSB@nds.aok.de
   NUTS-Code: DE9
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.aok.de
   I.2)Gemeinsame Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist eingeschränkt. Weitere
   Auskünfte sind erhältlich unter:
   [3]https://www.aok-business.de/tools-service/ausschreibungen/bekanntmac
   hung-von-ausschreibungen/
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Gesetzliche Krankenversicherung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Abschluss eines nicht exklusiven Rabattvertrages nach § 130a Abs. 8 SGB
   V zu quadrivalenten saisonalen Grippeimpfstoffen
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   33651660
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Abschluss eines nicht exklusiven Rabattvertrages nach § 130 a Abs. 8
   SGB V zu quadrivalenten saisonalen Grippeimpfstoffen zur Impfung der
   Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen in Niedersachsen
   entsprechend der Schutzimpfungs-Richtlinie auf der Grundlage der
   Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim
   Robert-Koch-Institut  jeweils in der jeweils gültigen Fassung  in der
   von der WHO festgelegten Stammzusammensetzung für die Impfsaison
   2018/2019 innerhalb des Zeitraumes vom 1.4.2018 bis zum 30.4.2019 mit
   jederzeitiger Möglichkeit des Vertragsabschlusses während der Laufzeit
   (open-house-Modell).
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE9
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die ARGE-Sprechstundenbedarfsbeschaffung GbR (ARGE-SSB), vertreten
   durch die AOK  Die Gesundheitskasse für Niedersachsen beabsichtigt,
   nicht exklusive Rabattverträge zu den quadrivalenten saisonalen
   Grippeimpfstoffen mit möglichst allen Marktteilnehmern (pharmazeutische
   Unternehmer oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer) im sog.
   open-house-Modell abzuschließen.
   Die ARGE-SSB wird keine Auswahlentscheidung treffen und jedem
   interessierten pharmazeutischen Unternehmen ein identisches
   Vertragsangebot unterbreiten. Im open-house-Modell gelten für alle
   Teilnehmer einheitliche Bedingungen. Vertragsinhalte, Konditionen und
   Zugangsverfahren sind einheitlich  individuelle Verhandlungen werden
   grundsätzlich nicht geführt. Die Vertragslaufzeiten betragen maximal 13
   Monate, der früheste Vertragsbeginn ist der 1.4.2018. Alle Verträge
   enden spätestens am 30.4.2019, unabhängig vom Datum des jeweiligen
   Vertragsschlusses. Ein Beitritt bzw. ein Vertragsschluss kann innerhalb
   des dreizehnmonatigen Zeitraumes jeweils zum Ersten eines Monats
   erfolgen. Es besteht ein Kündigungsrecht jeweils sechs Wochen zum
   Monatsende.
   Interessierte pharmazeutische Unternehmen können die Vertragsunterlagen
   sowie die Vertragsbedingungen unter der unter I.1) genannten
   Kontaktadresse anfordern.
   Verträge zu quadrivalenten saisonalen Grippeimpfstoffen werden
   erstmalig mit Wirkung zum 1.4.2018 abgeschlossen. Interessenten, die zu
   diesem Termin Vertragspartner werden möchten, haben die einzureichenden
   Vertragsunterlagen bis zum 31.3.2018 bei der in den Vertragsunterlagen
   genannten Adresse einzureichen. Es kommt auf den Zugang bei der
   ARGE-SSB an. Spätere Vertragsschlüsse sind während der
   dreizehnmonatigen Höchstlaufzeit jeweils zum Ersten eines Monats
   möglich. Organisatorisch ist ein Vorlauf von in der Regel 14
   Kalendertagen seitens der ARGE-SSB notwendig. Die genauen
   Eingangsfristen werden mit den Vertragsunterlagen bekannt gegeben. Bei
   der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe
   eines öffentlichen Auftrags im Sinne der
   Vergabekoordinierungsrichtlinie (2004/18/EG) bzw. des Vergaberechts. Um
   ein weitest gehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten
   Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im
   Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines
   entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die
   Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen
   Vorgaben, wie bspw. Die Verfahrensbezeichnung offenes Verfahren, sind
   einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der
   Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung,
   insbesondere eine Unterwerfung untervergaberechtliche Regelungen,
   soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit
   nicht verbunden.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/04/2018
   Ende: 30/04/2019
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 18/03/2019
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/04/2019
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 18/03/2019
   Ortszeit: 13:00
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer des Bundes
   Villemombler Straße 76
   Bonn
   53123
   Deutschland
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Für
   die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gilt u. a. die folgende
   Bestimmung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen.
   (GWB): Erkennt ein am Auftrag interessiertes Unternehmen einen Verstoß
   gegen Vergabevorschriften im vorliegenden Vergabeverfahren, hat er dies
   gegenüber der unter 6. genannten Vergabestelle innerhalb von 10 Tagen
   nach Kenntnis zu rügen.
   Unabhängig davon müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits
   aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf
   der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe.
   Gegenüber der Vergabestelle gerügt werden. Außerdem müssen Verstöße
   gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
   sind, ebenfalls innerhalb dieser Frist bei der Vergabestelle gerügt
   werden.
   Verstößt ein Bieter gegen diese Obliegenheiten, ist ein Antrag auf
   Nachprüfung gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB unzulässig.
   Teilt die Vergabestelle auf eine Rüge eines interessierten Bieters mit,
   der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Rügeführer hiergegen einen
   Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer stellen. Die
   für die Auftraggeberin zuständige Vergabekammer ist unter Ziff. 18.
   benannt. Der Antrag ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach
   dem Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht
   abhelfen zu wollen,
   vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   16/03/2018
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