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Ausschreibung: Anti-Grippe-Impfstoffe - DE-Hannover
Anti-Grippe-Impfstoffe
Dokument Nr...: 121231-2018 (ID: 2018032009080444878)
Veröffentlicht: 20.03.2018
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DE-Hannover: Anti-Grippe-Impfstoffe
2018/S 55/2018 121231
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
AOK Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
Hildesheimer Str. 273
Hannover
30519
Deutschland
Kontaktstelle(n): Unternehmensbereich Arzneimittelmanagement
E-Mail: [1]ARGE-SSB@nds.aok.de
NUTS-Code: DE9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.aok.de
I.2)Gemeinsame Beschaffung
I.3)Kommunikation
Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist eingeschränkt. Weitere
Auskünfte sind erhältlich unter:
[3]https://www.aok-business.de/tools-service/ausschreibungen/bekanntmac
hung-von-ausschreibungen/
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Gesetzliche Krankenversicherung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Abschluss eines nicht exklusiven Rabattvertrages nach § 130a Abs. 8 SGB
V zu quadrivalenten saisonalen Grippeimpfstoffen
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
33651660
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Abschluss eines nicht exklusiven Rabattvertrages nach § 130 a Abs. 8
SGB V zu quadrivalenten saisonalen Grippeimpfstoffen zur Impfung der
Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen in Niedersachsen
entsprechend der Schutzimpfungs-Richtlinie auf der Grundlage der
Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim
Robert-Koch-Institut jeweils in der jeweils gültigen Fassung in der
von der WHO festgelegten Stammzusammensetzung für die Impfsaison
2018/2019 innerhalb des Zeitraumes vom 1.4.2018 bis zum 30.4.2019 mit
jederzeitiger Möglichkeit des Vertragsabschlusses während der Laufzeit
(open-house-Modell).
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE9
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die ARGE-Sprechstundenbedarfsbeschaffung GbR (ARGE-SSB), vertreten
durch die AOK Die Gesundheitskasse für Niedersachsen beabsichtigt,
nicht exklusive Rabattverträge zu den quadrivalenten saisonalen
Grippeimpfstoffen mit möglichst allen Marktteilnehmern (pharmazeutische
Unternehmer oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer) im sog.
open-house-Modell abzuschließen.
Die ARGE-SSB wird keine Auswahlentscheidung treffen und jedem
interessierten pharmazeutischen Unternehmen ein identisches
Vertragsangebot unterbreiten. Im open-house-Modell gelten für alle
Teilnehmer einheitliche Bedingungen. Vertragsinhalte, Konditionen und
Zugangsverfahren sind einheitlich individuelle Verhandlungen werden
grundsätzlich nicht geführt. Die Vertragslaufzeiten betragen maximal 13
Monate, der früheste Vertragsbeginn ist der 1.4.2018. Alle Verträge
enden spätestens am 30.4.2019, unabhängig vom Datum des jeweiligen
Vertragsschlusses. Ein Beitritt bzw. ein Vertragsschluss kann innerhalb
des dreizehnmonatigen Zeitraumes jeweils zum Ersten eines Monats
erfolgen. Es besteht ein Kündigungsrecht jeweils sechs Wochen zum
Monatsende.
Interessierte pharmazeutische Unternehmen können die Vertragsunterlagen
sowie die Vertragsbedingungen unter der unter I.1) genannten
Kontaktadresse anfordern.
Verträge zu quadrivalenten saisonalen Grippeimpfstoffen werden
erstmalig mit Wirkung zum 1.4.2018 abgeschlossen. Interessenten, die zu
diesem Termin Vertragspartner werden möchten, haben die einzureichenden
Vertragsunterlagen bis zum 31.3.2018 bei der in den Vertragsunterlagen
genannten Adresse einzureichen. Es kommt auf den Zugang bei der
ARGE-SSB an. Spätere Vertragsschlüsse sind während der
dreizehnmonatigen Höchstlaufzeit jeweils zum Ersten eines Monats
möglich. Organisatorisch ist ein Vorlauf von in der Regel 14
Kalendertagen seitens der ARGE-SSB notwendig. Die genauen
Eingangsfristen werden mit den Vertragsunterlagen bekannt gegeben. Bei
der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe
eines öffentlichen Auftrags im Sinne der
Vergabekoordinierungsrichtlinie (2004/18/EG) bzw. des Vergaberechts. Um
ein weitest gehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten
Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im
Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines
entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die
Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen
Vorgaben, wie bspw. Die Verfahrensbezeichnung offenes Verfahren, sind
einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der
Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung,
insbesondere eine Unterwerfung untervergaberechtliche Regelungen,
soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit
nicht verbunden.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/04/2018
Ende: 30/04/2019
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 18/03/2019
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/04/2019
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 18/03/2019
Ortszeit: 13:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
Bonn
53123
Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Für
die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gilt u. a. die folgende
Bestimmung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen.
(GWB): Erkennt ein am Auftrag interessiertes Unternehmen einen Verstoß
gegen Vergabevorschriften im vorliegenden Vergabeverfahren, hat er dies
gegenüber der unter 6. genannten Vergabestelle innerhalb von 10 Tagen
nach Kenntnis zu rügen.
Unabhängig davon müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf
der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe.
Gegenüber der Vergabestelle gerügt werden. Außerdem müssen Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
sind, ebenfalls innerhalb dieser Frist bei der Vergabestelle gerügt
werden.
Verstößt ein Bieter gegen diese Obliegenheiten, ist ein Antrag auf
Nachprüfung gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB unzulässig.
Teilt die Vergabestelle auf eine Rüge eines interessierten Bieters mit,
der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Rügeführer hiergegen einen
Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer stellen. Die
für die Auftraggeberin zuständige Vergabekammer ist unter Ziff. 18.
benannt. Der Antrag ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach
dem Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen,
vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/03/2018
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3. https://www.aok-business.de/tools-service/ausschreibungen/bekanntmachung-von-ausschreibungen/
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