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Ausschreibung: Thermische Verwertung von Klärschlamm - DE-Zeven
Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Dokument Nr...: 859152-2018 (ID: 2018031916275844337)
Veröffentlicht: 19.03.2018
*
  Thermische Verwertung von Klärschlamm
Samtgemeinde Zeven
Am Markt 4
27404 Zeven
Deutschland
Tel. +49 42817160 Fax 49 4281716126
VERGABEUNTERLAGEN
Ausschreibung
Öffentliche Ausschreibung (VOL)
2018001036  Thermische Verwertung von Klärschlamm
AUFTRAGGEBER
Samtgemeinde Zeven
Am Markt 4, 27404 Zeven, Deutschland
14.03.2018
Inhaltsverzeichnis
Vergabeunterlagen...............................................................................................................
............................................ 1
Projektinformation
................................................................................................................................
.................... 1
Vertragsbedingungen/Formulare...................................................................................................
........................... 2
631-Aufforderung_zur_Abgabe_eines_Angebots
............................................................................................ 2
1 Es ist beabsichtigt, die in beiliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen im Namen . 3
2 Auskünfte
................................................................................................................................
.............. 3
3 Vorlage von
Nachweisen/Angaben/Unterlagen..................................................................................... 3
3.1 Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:...................... 3
3.2 Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestell. 3
3.3 - frei -
................................................................................................................................
.......... 4
4 Losweise
Vergabe.........................................................................................................................
........ 4
5
Nebenangebote...................................................................................................................
.................. 4
6 Angebotswertung
................................................................................................................................
.. 4
7 Angebote können abgegeben werden:
................................................................................................. 4
8 Angebotsabgabe
................................................................................................................................
... 5
9
Nachprüfungsstelle.............................................................................................................
................... 5
124_Eigenerklaerung_Eignung.....................................................................................................
................... 6
632_Bewerbungsbedingungen.......................................................................................................
.................. 9
1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen.........................................................................
9
2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
.......................................................................................... 9
3 Angebot
................................................................................................................................
................. 9
3.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.................................................................... 9
3.2 Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Da 9
3.3 Eine selbst gefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig. ... 9
3.4 Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem . 9
3.5 Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. ..................................................................... 9
3.6 Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen g . 9
3.7 Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben.............................. 9
4
Nebenangebote...................................................................................................................
.................. 9
4.1 Soweit an Nebenangebote Mindestanforderungen gestellt sind, müssen diese erfüllt werden; 9
4.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu 9
4.3 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses be . 10
4.4 Nebenangebote, die den Nummern 4.1 bis 4.3 nicht entsprechen, werden von der Wertung a 10
5
Bietergemeinschaften............................................................................................................
................ 10
5.1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abz 10
5.2 Sofern nicht öffentlich ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemeinschaften, di . 10
633_Angebotsschreiben_mit_Losen.................................................................................................
............... 11
1 Ich/Wir biete(n) die Ausführung der oben genannten Leistung zu den von mir/uns eingesetzten Prei. 11
2 Die Angebotsendsumme des Hauptangebotes gem. Leistungsbeschreibung einschl. Umsatzsteuer 11
i
3 Anzahl der
Nebenangebote...................................................................................................................
 12
4 Preisnachlass ohne Bedingung auf die Abrechnungssumme für Haupt- und alle Nebenangebote...... 12
5 Bestandteil meines/unseres Angebots sind neben diesem Angebotsschreiben und seinen Anlagen: . 12
6 Ich/Wir erkläre(n), dass
......................................................................................................................... 12
634_Besondere_Vertragsbedingungen...............................................................................................
............. 13
1 Überwachung der
Anlieferung............................................................................................................... 13
2 Anlieferungs- oder Annahmestelle
........................................................................................................ 13
3 Ausführungsfristen
................................................................................................................................
 13
4 Vertragsstrafen ( 11)
........................................................................................................................... 13
4.1 bei Überschreitung der unter 3. genannten Fristen.................................................................... 13
4.2 Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt v.H. der Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begre. 13
4.3 Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaltung verbindlicher Zwischenterm 13
5 Rechnungen
(15)............................................................................................................................
..... 13
6 Sicherheitsleistung
(18)....................................................................................................................... 14
6.1 Stellung der Sicherheit
............................................................................................................... 14
6.2 Sicherheitsleistung durch Bürgschaft
......................................................................................... 14
7 Zahlungsbedingungen ( 17)
................................................................................................................ 14
8 - frei -
................................................................................................................................
..................... 14
9 Weitere Besondere Vertragsbedingungen
............................................................................................ 14
Besondere Vertragsbedingungen
NTVergG-Dienstleistung............................................................................. 15
326_Zusätzliche-Vertragsbedingungen-Nds-2016...................................................................................
........ 19
Erklärung zum NTVergG P4 Abs 1_01-17
....................................................................................................... 22
Angebotsaufkleber_03-16
................................................................................................................................
 23
Produkte/Leistungen
................................................................................................................................
................ 24
Kriterienkatalog
................................................................................................................................
........................ 32
Anlagen
................................................................................................................................
.................................... 34
ii
Allgemeine Informationen zum Verfahren
Thermische Verwertung von Klärschlamm
I. Allgemeines
Es ist beabsichtigt, die in anliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen zu vergeben.
Einzelheiten ergeben sich aus den Anlagen.
Auskünfte erteilt der Auftraggeber (sofern in der Leistungsbeschreibung keine abweichenden Angaben gemacht werden), bei der
auch die der
Ausschreibung zugrunde liegenden Bedingungen eingesehen werden können. Der Einwand, dass der Bieter über den Umfang der
Leistung
oder über die Art und Weise der Ausführung nicht genügend unterrichtet gewesen sei, ist ausgeschlossen.
Allgemeine Informationen zum Verfahren
Projektname: Thermische Verwertung von Klärschlamm
Projektbeschreibung: Die Samtgemeinde Zeven beabsichtigt einen Teil des im Rahmen der Abwasserreinigung auf der kommunalen
Kläranlage anfallenden Klärschlammes einer thermischen Verwertung zukommen zu lassen. Es handelt sich um 2
Lose zu jeweils 500 to OS. Bei dem zur Verwertung anstehenden Klärschlamm handelt es sich um ausgefaulten
Schlamm, der mit Hilfe einer Kammerfilterpresse auf einen Trockensubstanzgehalt von 2025% entwässert wird.
Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung
Rabatte zugelassen: Ja
Termine
Bekanntmachung am: 14.03.2018
Anforderung der
Vergabeunterlagen bis:
Angebotsfrist 05.04.2018 11:00:00
Frist Bieterfragen: 28.03.2018 10:00
Bindefrist: 03.05.2018
Weitere Angaben:
Zuschlagskriterium: Niedrigster Preis
II. Elektronische Angebotsabgabe
Bitte melden Sie sich auf der Bekanntmachungsplattform unter http:// root. deutsche evergabe. de/ Portal mit Ihrem
Benutzernamen und Ihrem
Passwort an. Danach geben Sie auf der Startseite den Titel der Ausschreibung über die Direktsuche als Suchbegriff ein und
starten die Abfrage.
Klicken Sie auf den Projektsafe des gewählten Verfahrens, um nach erfolgter Aktivierung über den Angebotsassistenten direkt
zum
eVergabeSystem zu gelangen.
III. Schriftliche Angebotsabgabe
Falls Sie bereit sind, die Leistungen zu übernehmen, werden Sie gebeten, eine Ausfertigung der anliegenden Angebotsunterlagen
auszufüllen
und unterschrieben in verschlossenem Umschlag bis zum Einreichungstermin (siehe Projekt und Dokumenteninformation) bei der
{
Samtgemeinde Zeven
Zentrale Vergabestelle, Zi. 208
Am Markt 4
27404 Zeven}
einzureichen.
Der Umschlag ist mit Ihrem Namen (Firma), Ihrer Anschrift und dem Vermerk "Angebot für Ausschreibung Nr. 2018001036" (siehe
auch
Projekt und Dokumenteninformation) zu versehen.
1
631
(VOL  Aufforderung zur Abgabe eines Angebots)
 VHB - Bund - Ausgabe 2008  Stand April 2016 Seite 1 von 4
Vergabestelle Datum der Versendung
Vergabeart
Öffentliche Ausschreibung
Beschränkte Ausschreibung
Beschränkte Ausschreibung mit
Teilnahmewettbewerb
Freihändige Vergabe
Internationale NATO-Ausschreibung
Ablauf der Angebotsfrist
Datum Uhrzeit
Bindefrist endet am
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
(Vergabeverfahren gemäß Abschnitt 1 der VOL/A)
Bezeichnung der Leistung:
Maßnahmennummer Maßnahme
Vergabenummer Leistung
Anlagen
A) die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind:
632 Bewerbungsbedingungen
227 Zuschlagskriterien
B) die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden:
Teile der Leistungsbeschreibung: Beschreibung, Pläne, sonstige Anlagen
634 Besondere Vertragsbedingungen
635 Zusätzliche Vertragsbedingungen
241 Abfall
244 Datenverarbeitung
246 Aufträge für Gaststreitkräfte
247 Aufträge mit besonderen Anforderungen aufgrund Geheimschutz oder Sabotageschutz
625 NATO Infrastrukturbauten
Tel: Fax:
Bieter
14.03.2018
Samtgemeinde Zeven
Am Markt 4
27404 Zeven
Deutschland
+49 42817160 +49 4281716126
05.04.2018 11:00:00
03.05.2018
Klärschlammverwertung
2018001036 Thermische Verwertung von Klärschlamm
Anlage Prüfbericht
Zusätzliche Vertragsbedingungen des Landes Niedersachsen
Besondere Vertragsbedingungen zum NTVergG
2
631
(VOL  Aufforderung zur Abgabe eines Angebots)
 VHB - Bund - Ausgabe 2008  Stand April 2016 Seite 2 von 4
C) die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind:
633 Angebotsschreiben
Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm
125 Sicherheitsauskunft und Verpflichtungserklärung Teilnehmer
234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
248 Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten
D) die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind:
126 Sicherheitsauskunft und Verpflichtungserklärung  Nachunternehmer/Unterauftragnehmer
1 Es ist beabsichtigt, die in beiliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen im
Namen und für Rechnung
zu vergeben.
2 Auskünfte
Auskünfte werden erteilt, nicht beigefügte Unterlagen können eingesehen werden bei/beim
Name
Anschrift
Tel. Fax E-Mail
Nicht beigefügte Unterlagen sind:
3 Vorlage von Nachweisen/Angaben/Unterlagen
Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von mehr als 30.000  für den Bieter, der den Zuschlag
erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung (Angebotsschreiben Nr. 6) einen Auszug aus dem
Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.
3.1 Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:
siehe (Auftrags)Bekanntmachung
3.2 Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle
vorzulegen
siehe (Auftrags)Bekanntmachung
Zertifikat bzw. Einzelnachweis entsprechend der Erklärung im Formblatt 248
Erklärung zu  4 Abs. 1 NTVergG
Eigenerklärung zur Eignung
- der Samtgemeinde Zeven, Am Markt 4, 27404 Zeven
Samtgemeinde Zeven
Am Markt 4 27404 Zeven
+49 4281716121 +49 4281716126 vergabe@zeven.de
Eignungs-/Genehmigungsnachweis Lagerstätte (bei Zwischenlagerung)
gem. Eigenerklärung zur Eignung
3
631
(VOL  Aufforderung zur Abgabe eines Angebots)
 VHB - Bund - Ausgabe 2008  Stand April 2016 Seite 3 von 4
3.3 - frei -
4 Losweise Vergabe
nein
ja, Angebote sind möglich
nur für ein Los
für ein Los oder mehrere Lose
nur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden)
5 Nebenangebote
5.1 Nebenangebote sind nicht zugelassen, Nr. 4 der Bewerbungsbedingungen gilt nicht.
5.2 Nebenangebote sind zugelassen (siehe auch Nr. 4 der Bewerbungsbedingungen) - ausgenommen
Nebenangebote, die ausschließlich Preisnachlässe mit Bedingungen beinhalten -
für die gesamte Leistung
nur für nachfolgend genannte Bereiche:
mit Ausnahme nachfolgend genannter Bereiche:
unter folgenden weiteren Bedingungen:
6 Angebotswertung
Kriterien für die Wertung der Haupt- und ggf. Nebenangebote
Zuschlagskriterium Preis
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt.
Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen,
insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen.
Mehrere Zuschlagskriterien gemäß Formblatt Zuschlagskriterien
Werkstätten für Behinderte wird bei der Berechnung der Wertungssumme ein Bonus von 15 v.H.
eingeräumt.
Ist ein Angebot, das von einer Werkstatt für Behinderte abgegeben wurde, ebenso wirtschaftlich wie ein
anderes Angebot, so wird der Zuschlag auf das Angebot der Werkstatt für Behinderte erteilt.
Der Nachweis der Eigenschaft als Werkstätte für Behinderte ist mit dem Angebot zu führen.
7 Angebote können abgegeben werden:
schriftlich.
elektronisch mit fortgeschrittener Signatur.
elektronisch mit qualifizierter Signatur.
mit Mantelbogenverfahren (schriftlicher Mantelbogen und elektronische Angebotsdatei).
elektronisch in Textform
oder für alle Lose.
4
631
(VOL  Aufforderung zur Abgabe eines Angebots)
 VHB - Bund - Ausgabe 2008  Stand April 2016 Seite 4 von 4
8 Angebotsabgabe
Falls Sie nicht die Absicht haben, ein Angebot abzugeben, werden Sie gebeten, die Vergabestelle
baldmöglichst davon zu unterrichten (entfällt bei Öffentlicher Ausschreibung).
Bei elektronischer Angebotsabgabe ist das Angebot wie vorgegeben digital zu signieren und
zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform der
Vergabestelle zu übermitteln.
Bei schriftlicher Angebotsabgabe ist das beigefügte Angebotsschreiben zu unterzeichnen und
zusammen mit den Anlagen in verschlossenem Umschlag bis zum Ablauf der Angebotsfrist an folgende
Anschrift zu senden oder dort abzugeben:
siehe Briefkopf
Stelle:
Der Umschlag ist außen mit Namen (Firma) und Anschrift des Bieters und der Angabe
Angebot für
Maßnahmennummer: Baumaßnahme:
Vergabenummer: Leistung:
zu versehen, ggf. unter Verwendung eines bereit gestellten Kennzettels.
9 Nachprüfungsstelle
10
Klärschlammverwertung
2018001036 Thermische Verwertung von Klärschlamm
Landkreis Rotenburg (Wümme) - Rechnungsprüfungsamt
Hopfengarten 2
27356 Rotenburg (Wümme)
5
124
(Eigenerklärung zur Eignung)
 VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 1 von 3
Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen in folgendem
Vergabeverfahren
Maßnahmennummer Vergabenummer
Vergabeart
Öffentliche Ausschreibung Offenes Verfahren
Beschränkte Ausschreibung Nichtoffenes Verfahren
Freihändige Vergabe Verhandlungsverfahren
Internationale NATO-Ausschreibung Wettbewerblicher Dialog
Baumaßnahme
Leistung
Bewerber
Bieter
Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft
Nachunternehmer
anderes Unternehmen
Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen
betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter
Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen
ausgeführten Leistungen
Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten
drei Jahren1
fünf Jahren2
vergleichbare Leistungen ausgeführt habe/haben.
Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir drei Referenznachweise mit
mindestens folgenden Angaben vorlegen:
Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige
Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der
ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige
Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung)
Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur
Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer,
ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert
wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung
Bei einem Teilnahmewettbewerb sind die Referenznachweise bereits mit dem Teilnahmeantrag
vorzulegen.
 zutreffendes ankreuzen
1 Vergabeverfahren nach Abschnitt 1 VOB/A
2 Vergabeverfahren nach Abschnitt 2 oder 3 VOB/A
2018001036
Klärschlammverwertung
Thermische Verwertung von Klärschlamm
6
124
(Eigenerklärung zur Eignung)
 VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 2 von 3
Angaben zu Arbeitskräften
Ich/Wir erkläre(n), dass mir/uns die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur
Verfügung stehen.
Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl gelangt, werde ich/werden wir die Zahl der in den letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach
Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal angeben.
Bei einem Teilnahmewettbewerb sind die o.g. Angaben bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes
Ich bin/Wir sind im Handelsregister eingetragen.
Ich bin/Wir sind nicht zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet.
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir zur Bestätigung
meiner/unserer Erklärung vorlegen:
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und
Handelskammer
Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
Ich/Wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren
weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und
sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen werde ich/werden wir ihn vorlegen.
Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber
in Frage stellt
Ich/Wir erkläre(n), dass
keine schwere Verfehlung vorliegt, die meine/unsere Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt z.B.
wirksames Berufsverbot ( 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot ( 132a StPO), wirksame
Gewerbeuntersagung ( 35 GewO), Verstoß gegen  81 Absatz 1 Nummer 1 GWB, rechtskräftiges Urteil
innerhalb der letzten zwei Jahre gegen mich/uns oder Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben einschließlich der
Überwachung der Geschäftsführung oder der sonstigen Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender
Stellung wegen
Terrorismusfinanzierung oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung
oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu
verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach  89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu
begehen ( 89c StGB), Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern ( 108e StGB), Artikel 2  2
des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im
Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr), Bildung krimineller Vereinigungen ( 129 StGB),
Bildung terroristischer Vereinigungen ( 129a StGB), kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland
( 129b StGB), Menschenhandel ( 232, 233 StGB), Förderung des Menschenhandels ( 233a StGB),
Diebstahl ( 242 StGB), Unterschlagung ( 246 StGB), Erpressung ( 253 StGB), Geldwäsche
( 261 StGB), Betrug ( 263 StGB), Subventionsbetrug ( 264 StGB), Kreditbetrug ( 265 b StGB), Untreue
( 266 StGB), Urkundenfälschung ( 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen ( 268 StGB),
Delikte im Zusammenhange mit Insolvenzverfahren ( 283 ff. StGB), wettbewerbsbeschränkende
Absprachen bei Ausschreibungen ( 298 StGB), Bestechung im geschäftlichen Verkehr ( 299 StGB),
Brandstiftung ( 306 StGB), Baugefährdung ( 319 StGB), Gewässer- und Bodenverunreinigung
( 324, 324 a StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen ( 326 StGB), Vorteilsgewährung
( 333 StGB), Bestechung ( 334 StGB), jeweils auch in Verbindung mit  335a StGB die mit Freiheitsstrafe
von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde. Einer Verurteilung
oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne der genannten Vorschriften stehen eine Verurteilung oder die
Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften,
der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei
Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500
belegt worden bin/sind.
Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag
erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem.  150a GewO beim Bundesamt
für Justiz anfordern.
7
124
(Eigenerklärung zur Eignung)
 VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 3 von 3
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der
Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt
habe/haben.
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse3, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des
Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen4 sowie eine Freistellungsbescheinigung nach  48b EStG
vorlegen.
Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Ich bin/Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft.
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine qualifizierte
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich zuständigen Versicherungsträgers
mit Angabe der Lohnsummen vorlegen.
Mir/Uns ist bekannt, dass die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen auf
gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorgelegt werden
müssen und mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht
vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden.
(Ort, Datum, Unterschrift)5
3 soweit mein Betrieb beitragspflichtig ist
4 soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt
5 nur erforderlich, wenn diese Eigenerklärung nicht Bestandteil eines unterschriebenen Angebotes ist
8
632
(VOL - Bewerbungsbedingungen)
 VHB - Bund - Ausgabe 2008  Stand April 2016 Seite 1 von 2
Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen
Das Vergabeverfahren erfolgt nach der Verdingungsordnung für Leistungen, Teil A Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von
Leistungen (VOL/A, Abschnitt 1).
1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten,
Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in
Textform darauf hinzuweisen.
2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen
Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.
Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber
zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.
3 Angebot
3.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.
3.2 Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das
Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen.
Ein nicht form- oder fristgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen.
3.3 Eine selbst gefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig.
Die von der Vergabestelle vorgegebene Langfassung des Leistungsverzeichnisses ist allein
verbindlich.
3.4 Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der
Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen.
3.5 Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein.
3.6 Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten
Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt
nicht die von ihm geforderten Preise. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die
Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in Mischkalkulationen auf andere Leistungspositionen
umlegt, von der Wertung ausgeschlossen.
3.7 Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben.
Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben.
Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am
Schluss des Angebotes hinzuzufügen.
Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die
- ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden
und
- an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind.
Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung
Vertragsinhalt.
4 Nebenangebote
4.1 Soweit an Nebenangebote Mindestanforderungen gestellt sind, müssen diese erfüllt werden; im
Übrigen müssen sie im Vergleich zur Leistungsbeschreibung qualitativ und quantitativ gleichwertig
sein. Die Erfüllung der Mindestanforderungen bzw. die Gleichwertigkeit ist mit Angebotsabgabe
nachzuweisen.
4.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu
beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten.
Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der
Leistung erforderlich sind.
9
632
(VOL - Bewerbungsbedingungen)
 VHB - Bund - Ausgabe 2008  Stand April 2016 Seite 2 von 2
Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in den Vergabeunterlagen geregelt
ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung
zu machen.
4.3 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen
(ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen
aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme).
4.4 Nebenangebote, die den Nummern 4.1 bis 4.3 nicht entsprechen, werden von der Wertung
ausgeschlossen.
5 Bietergemeinschaften
5.1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform
abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte
Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich
vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten
oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben.
5.2 Sofern nicht öffentlich ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemeinschaften, die sich
erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmern gebildet haben,
nicht zugelassen.
10
633
(Angebotsschreiben Lose  Liefer-/Dienstleistungen)
 VHB - Bund - Ausgabe 2008  Stand April 2016 Seite 1 von 2
Name und Anschrift des Bieters Ort:
Datum:
Tel.:
Fax:
e-mail:
USt.-ID-Nr.:
HR-Nr.:
(Name und Anschrift der Vergabestelle)
Angebotsschreiben
Bezeichnung der Leistung:
Maßnahmennummer Maßnahme
Vergabenummer Leistung
Anlagen1 Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm (Kurz- oder Langfassung) mit den
Preisen sowie den geforderten Angaben und Erklärungen
Einheitliche Europäische Eigenerklärung
234 Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen
248 Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten
Nebenangebot(e)
1 Ich/Wir biete(n) die Ausführung der oben genannten Leistung zu den von mir/uns eingesetzten
Preisen an.
An mein/unser Angebot halte(n) ich/wir mich/uns bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden.
2 Die Angebotsendsumme des Hauptangebotes gem. Leistungsbeschreibung
einschl. Umsatzsteuer beträgt Los 1
Los 2
Los 3
Los 4
Los 5
1 vom Bieter anzukreuzen und beizufügen
Klärschlammverwertung
2018001036 Thermische Verwertung von Klärschlamm
Samtgemeinde Zeven
Am Markt 4
Deutschland
27404 Zeven
11
633
(Angebotsschreiben Lose  Liefer-/Dienstleistungen)
 VHB - Bund - Ausgabe 2008  Stand April 2016 Seite 2 von 2
3 Anzahl der Nebenangebote Los 1 St.
Los 2 St.
Los 3 St.
Los 4 St.
Los 5 St.
4 Preisnachlass ohne Bedingung auf die Abrechnungssumme für
Haupt- und alle Nebenangebote Los 1 %
Los 2 %
Los 3 %
Los 4 %
Los 5 %
5 Bestandteil meines/unseres Angebots sind neben diesem Angebotsschreiben und seinen
Anlagen:
- Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Ausgabe 2003,
- Unterlagen gem. Aufforderung zur Angebotsabgabe, Anlagen  Teil B
6 Ich/Wir erkläre(n), dass
 ich/wir meinen/unseren Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge
zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen bin/sind.
 ich/wir in den letzten 2 Jahren nicht gem.  21 Abs. 1 i.V.m.  23 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
mit einer Geldbuße von mehr als 2 500 Euro belegt worden bin/sind.
 ich/wir die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung
erfülle(n).
 ich/wir den Wortlaut der vom Auftraggeber verfassten Langfassung des Leistungsverzeichnisses
als alleinverbindlich anerkenne(n).
 mir/uns zugegangene Änderungen der Vergabeunterlagen Gegenstand meines/unseres Angebotes
sind.
 das vom Auftraggeber vorgeschlagene Produkt Inhalt meines/unseres Angebotes ist, wenn Teilleistungsbeschreibungen
des Auftraggebers den Zusatz oder gleichwertig enthalten und von
mir/uns keine Produktangaben (Hersteller- und Typbezeichnung) eingetragen wurden.
 falls von mir/uns mehrere Nebenangebote abgegeben wurden, mein/unser Angebot auch die
Kumulation der Nebenangebote, die sich nicht gegenseitig ausschließen, umfasst.
Unterschrift (bei schriftlichem Angebot)
Ist
- bei einem elektronisch übermittelten Angebot in Textform der Name der natürlichen Person,
die die Erklärung abgibt, nicht angegeben,
- ein schriftliches Angebot nicht an dieser Stelle unterschrieben oder
- ein elektronisches Angebot, das signiert werden muss, nicht wie vorgegeben signiert,
wird das Angebot ausgeschlossen.
12
634
(Besondere Vertragsbedingungen	Liefer-/Dienstleistungen)
 VHB - Bund - Ausgabe 2008  Stand April 2016 Seite 1 von 2
Vergabenummer
Baumaßnahme
Leistung
BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN
Die  beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B).
1 Überwachung der Anlieferung
Die Überwachung obliegt dem Auftraggeber. Dieser hat den Architekten/Ingenieur
2
mit der Wahrnehmung beauftragt. Anordnungen dürfen nur vom Auftraggeber bzw. vom beauftragten
Architekten/Ingenieur getroffen werden.
Anlieferungs- oder Annahmestelle
Ort
Gebäude
Raum
3 Ausführungsfristen
Anlieferung
Ende der Ausführung
folgende Einzelfristen sind Vertragsfristen:
4 Vertragsstrafen ( 11)
Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für Verzug zu zahlen:
4.1 bei Überschreitung der unter 3. genannten Fristen
für jede vollendete Woche v. H.
für jeden Werktag v. H.
desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann. Die Bezugsgröße zur Berechnung der
Vertragsstrafe bei der Überschreitung von Einzelfristen ist der nicht nutzbare Teil der Leistung, der
den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht.
4.2 Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt v.H. der Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer)
begrenzt.
4.3 Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaltung verbindlicher Zwischentermine
(Einzelfristen als Vertragsfristen) werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist
für die Vollendung der Leistung verwirkte Vertragsstrafe angerechnet.
5 Rechnungen (15)
Alle Rechnungen sind beim Auftraggeber
-fach und zugleich
bei
-fach einzureichen.
2018001036
Klärschlammverwertung
Thermische Verwertung von Klärschlamm
Samtgemeinde Zeven, - Betriebsstätte ARA-Zeven -, Mückenburg 70, 27404 Zeven
Die thermische Verwertung hat im laufenden
Kalenderjahr 2018 zu erfolgen.
Los 1: Abholung des Klärschlammes bis zur 20. KW
2018, Los 2: Abholung des Klärschlammes in
Absprache mit dem AG.
2
13
634
(Besondere Vertragsbedingungen	Liefer-/Dienstleistungen)
 VHB - Bund - Ausgabe 2008  Stand April 2016 Seite 2 von 2
6 Sicherheitsleistung (18)
6.1 Stellung der Sicherheit
Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen des Auftragnehmers aus dem Vertrag ist in
Höhe von
v.H. der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten, sofern die
Auftragssumme
mindestens 50.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, und wenn dies für die sach- und
fristgemäße Leistung ausnahmsweise erforderlich erscheint.
Sicherheit kann wahlweise durch Hinterlegung von Geld oder durch Bürgschaft geleistet werden.
6.2 Sicherheitsleistung durch Bürgschaft
Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür das Formblatt Vertragserfüllungs- und Mängelansprüchebürgschaft
des Vergabe- und Vertragshandbuchs für die Baumaßnahmen des Bundes
(VHB) zu verwenden oder die Bürgschaftserklärung muss inhaltlich vollständig dem Formblatt
des Auftraggebers entsprechen.
Die Bürgschaft ist von einem
- in den Europäischen Gemeinschaften oder
- in einem Staat der Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
oder
- in einem Staat der Vertragsparteien des WTO-Abkommens über das öffentliche Beschaffungswesen
zugelassenen Kreditinstitut bzw. Kreditversicherer zu stellen.
Die Bürgschaftsurkunden enthalten folgende Erklärung des Bürgen:
- Der Bürge übernimmt für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem
Recht.
- Auf die Einreden der Anfechtbarkeit und der Aufrechenbarkeit sowie der Vorausklage gemäß
770, 771 BGB wird verzichtet. Der Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit gilt nicht für unbestrittene
oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen des Hauptschuldners.
- Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde.
- Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des
Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen
dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen
Zustimmung bindend.
- Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle."
Die Bürgschaft ist über den Gesamtbetrag der Sicherheit in nur e i n e r Urkunde zu stellen.
7 Zahlungsbedingungen ( 17)
Vorauszahlungen werden nur geleistet, wenn nachfolgend eine Regelung getroffen ist.
8 - frei -
9 Weitere Besondere Vertragsbedingungen
Die Bedingungen sind zu nummerieren; als Abschluss ist zu schreiben: "Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen".
Werden keine weiteren Bedingungen aufgenommen, ist zu schreiben: "Keine".
Keine Vorauszahlungen
--> weiter mit 9.1 auf gesondertem Blatt.
14
634
Fortsetzung Besondere Vertragsbedingungen
(- Regelungen zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben der  13 bis 15 NTVergG -)
 Seite 1 von 4
Regelungen zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben der	13 bis 15 NTVergG
- Vergabe von Dienstleistungsaufträgen -
9.1. Zahlung von Mindestentgelten
Der Auftragnehmer hat sich verpflichtet, im Fall der Auftragserteilung den Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmern im Sinne des  22 Mindestlohngesetz (MiLoG) in seinem Unternehmen bei der
Ausführung der beauftragten Leistung, die innerhalb des Gebietes der Bundesrepublik
Deutschland erbracht wird, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben des
Mindestlohngesetzes zu zahlen und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die von
Regelungen nach  1 Abs. 3 MiLoG erfasst werden, mindestens ein Mindestentgelt nach den
Vorgaben dieser Regelungen zu zahlen. Diese können sich ergeben aus:
- den Regelungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG),
- den Regelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG)
- der auf Grundlage des AEntG oder AÜG erlassenen Rechtsverordnungen sowie
- aus einem auf der Grundlage von  5 des Tarifvertragsgesetzes für allgemeinverbindlich
erklärten Tarifvertrag im Sinne von  4 Absatz 1 Nummer 1 sowie  5 und 6 Absatz 2 des AEntG.
Die Pflicht des Auftragnehmers zur Zahlung des Mindestentgelts erstreckt sich auch auf
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die im Sinne des Gesetzes zur Regelung der
Arbeitnehmerüberlassung entliehen sind und bei der Ausführung der Leistung eingesetzt werden.
In diesem Fall ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Zahlung von Mindestentgelten auch den
Verleihunternehmen aufzuerlegen, die Abgabe der entsprechenden Verpflichtungserklärungen mit
diesen zu vereinbaren, von diesen einzufordern und dem Auftraggeber vorzulegen.
Das Mindestentgelt erfasst nur solche Entgeltzahlungen, die zur Abgeltung der im Rahmen der
Auftragsausführung erbrachten Arbeitsleistung regelmäßig zu zahlen sind.
Nicht von dem Mindestentgelt erfasst sind vermögenswirksame Leistungen oder
Sonderleistungen, die nicht mit der Arbeitsleistung in einem funktionalen Zusammenhang stehen.
Auf die entsprechende Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes wird verwiesen, vgl. BAG,
Urteil vom 18.04.2012  4 AZR 139/10; BAG E 109, 244.
2. Verpflichtung von Nachunternehmen
Der Auftragnehmer ist weiter verpflichtet, die in Ziffer 1 genannten Verpflichtungen zur Zahlung
von Mindestentgelten auch den von ihm eingesetzten oder von Nachunternehmen eingesetzten
Nachunternehmen aufzuerlegen, die Abgabe der entsprechenden Verpflichtungserklärungen mit
diesen zu vereinbaren, von diesen einzufordern und dem Auftraggeber vorzulegen. Die
Verpflichtung von Nachunternehmen zur Zahlung des Mindestentgeltes nach Ziffer 1 besteht nur
für Leistungen, die das beauftragte Nachunternehmen innerhalb des Gebietes der Bundesrepublik
Deutschland erbringen wird. Die Verpflichtungserklärungen können nach Maßgabe des  13 Abs.
1 Satz 4, 5 i.V.m.  8 Abs. 1 NTVergG auch im Wege der Präqualifikation erbracht werden.
Vorstehende Verpflichtungen beziehen sich auf die Verpflichtungserklärungen über die Zahlung
von Mindestentgelten nach  4 Abs. 1 NTVergG.
Die Erklärungen sind vor Einsatz des jeweiligen Nachunternehmens einzufordern und dem
Auftraggeber vorzulegen.
Die Mindestentgeltverpflichtung bezieht sich jeweils auf das beauftragte Nachunternehmen.
Soweit keine Mindestentgeltregelung nach  4 Abs. 1 Nr. 2 NTVergG existiert, ist das
Mindestentgelt nach den Vorgaben des Mindestlohngesetzes gemäß  4 Abs. 1 Nr. 1 NTVergG zu
zahlen.
15
634
Fortsetzung Besondere Vertragsbedingungen
(- Regelungen zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben der  13 bis 15 NTVergG -)
 Seite 2 von 4
Nachunternehmen im Sinne dieser Regelungen sind in der Regel rechtlich selbständige
Unternehmen, die von dem beauftragten Auftragnehmer zur Erbringung der ausgeschriebenen
Leistung herangezogen werden, die in sich abgeschlossene Teilleistungen bilden und nicht nur
untergeordnete Hilfsdienste oder bloße Zulieferungen darstellen. Der Auftragnehmer hat diese
rechtliche Einordnung der von ihm zur Ausführung eingesetzten Dritten in eigener Verantwortung
zu prüfen. Die Regelung des  4 Nr. 4 VOL/B bleibt unberührt.
3. Kontrollrechte
3.1. Allgemeines Kontrollrecht des Auftraggebers
Die Vertragsparteien vereinbaren vor dem Hintergrund der Regelung in  14 Abs. 1 NTVergG ein
allgemeines Recht des Auftraggebers zur jederzeitigen Kontrolle, ob der Auftragnehmer und die
zur Auftragsausführung eingesetzten Nachunternehmen und Verleihunternehmen die von ihnen im
Hinblick auf das NTVergG übernommenen Pflichten erfüllen.
3.2. Kontrollrechte des Auftraggebers und Vertragspflichten des Auftragnehmers im Hinblick auf
die Pflicht zur Zahlung des Mindestentgelts
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bis zur vollständigen Leistungserbringung jederzeit auf
Verlangen des Auftraggebers die Grundlage für seine Zahlungsverpflichtung des Mindestentgelts
i.S.d.  4 Abs. 1 NTVergG offenzulegen und Kontrollen über die Einhaltung und Umsetzung dieser
Zahlungspflicht zu ermöglichen. Zu diesem Zweck hat der Auftragnehmer die zur Kontrolle
erforderlichen Unterlagen, Arbeitsnachweise der Beschäftigten und Nachweise über
Entgeltzahlungen an die Beschäftigten, die zur Ausführung der Leistung eingesetzt sind, bereit zu
halten und dem Auftraggeber jederzeit auf dessen Anforderung auszuhändigen. Um die
Einhaltung der in Ziffer 1 und 2 genannten Vertragspflichten zu überprüfen, ist der Auftraggeber
berechtigt, die im Einzelfall erforderlichen Maßnahmen zu treffen, insbesondere
Leistungsorte/Baustellen und/oder Geschäftsräume zu betreten, Beschäftigte zu befragen,
Einsicht in Unterlagen, insbesondere in Lohn- und Meldeunterlagen, Bücher und andere
Geschäftsunterlagen und Aufzeichnungen zu nehmen, aus denen Umfang, Art, Dauer und
tatsächliche Entlohnung der Beschäftigten hervorgehen oder abgeleitet werden können. Die
Unterlagen sind nach Auftragserteilung vollständig und prüffähig bereit zu halten.
Die vorstehenden Pflichten sind mit Zuschlag Vertragsbestandteil. Sie gelten auch nach
vollständiger Erfüllung der Hauptleistungspflichten durch den Auftragnehmer in entsprechender
Anwendung des  147 Abgabenordnung für zehn (10) Jahre nach Ende des Kalenderjahres, in
dem die Hauptleistung des Auftragnehmers vollständig und vertragsgerecht erbracht wurde.
Nach vollständiger Leistungserbringung wird der Auftraggeber eine angemessene Frist zur
Bereitstellung und Vorlage der o.g. Unterlagen setzen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, seine Beschäftigten auf die Kontroll- und Nachweispflichten
gegenüber dem Auftraggeber hinzuweisen. Ihm ist bekannt, dass die Umsetzung und Ausübung
der Kontrollrechte durch den Auftraggeber nicht von der Einwilligung der Beschäftigten abhängt.
Die Verpflichtung des Auftragnehmers zur Erfassung, Bereithaltung und Offenlegung der
personenbezogenen Daten ist zur Prüfung der Verpflichtung zur Zahlung des vereinbarten
Mindestentgelts erforderlich und gilt daher unabhängig davon, ob die Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer sowie sonstigen zur Auftragsausführung Beschäftigten ihre Einwilligung zur
Erfassung und Offenlegung der personenbezogenen Daten erteilen.
16
634
Fortsetzung Besondere Vertragsbedingungen
(- Regelungen zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben der  13 bis 15 NTVergG -)
Dienstleistung Seite 3 von 4
Vorstehende Pflichten bestehen in gleicher Weise für eingesetzte Nachunternehmen und
Verleihunternehmen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die von ihm eingesetzten Nach- und
Verleihunternehmen sowie etwaige dritte Nach- und Verleihunternehmen, die für die Ausführung
des Auftrags eingesetzt sind, seinerseits auf Einhaltung der Vertragspflichten gem. Ziffer 1 und 2
zu kontrollieren und dem Auftraggeber die Einhaltung der Verpflichtungen auf dessen Verlangen
jederzeit nachzuweisen.
Die in Ziffer 2 genannte Pflicht zur Vorlage von Erklärungen von Nachunternehmen gilt nicht,
sofern und soweit der Auftraggeber gemäß  13 Abs. 3 NTVergG auf die Vorlage von Erklärungen
verzichtet. Auch in diesem Fall ist der Auftragnehmer verpflichtet, für die Zahlung des
entsprechenden Mindestentgelts Sorge zu tragen und dies dem Auftraggeber auf Verlangen
nachzuweisen.
4. Sanktionen/Vertragsstrafe/Kündigungsrecht
Die Vertragspartner vereinbaren für jeden schuldhaften Verstoß des Auftragnehmers und der von
ihm oder durch seine Nach- oder Verleihunternehmen beauftragten Nach- oder
Verleihunternehmen gegen die vorstehend erfassten Vertragspflichten gem. Ziffer 1, 2 und Ziffer
3.2 die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 1 vom Hundert des Auftragswertes netto -
basierend auf dem Auftragswert im Zeitpunkt der Beauftragung; bei mehreren Verstößen gegen
die Vertragspflichten auf Grundlage des  4 Abs. 1 NTVergG darf die Summe der Vertragsstrafen
10 vom Hundert des Auftragswertes nicht überschreiten.
Diese Vertragsstrafenregelung bezieht sich explizit ausschließlich auf schuldhafte
Vertragspflichtverstöße im Zusammenhang mit den vorgenannten Vertragsregelungen der Ziffern
1, 2 und 3.2, die auf den gesetzlichen Regelungen des NTVergG basieren. Die Vereinbarung von
Vertragsstrafen für andere Verstöße gegen Vertragspflichten, etwa über die Vereinbarung von
Terminen und Fristen, bleibt hiervon unberührt.
Schuldhaft ist auch ein Verstoß gegen Vertragspflichten, der durch Nach- oder
Verleihunternehmen begangen wird, wenn und soweit dieser Verstoß als schuldhafter Verstoß
des Auftragnehmers gegen eigene Nebenpflichten einzuordnen ist. Dies ist dann nicht der Fall,
wenn der Auftragnehmer schlüssig nachweist, dass er die Einhaltung der
Mindestentlohnungspflichten durch die eingesetzten Nach- und Verleihunternehmen regelmäßig
kontrolliert und sichergestellt hat. Die Zahlung einer Vertragsstrafe wird daher auch für den Fall
vereinbart, dass der Verstoß durch ein Nachunternehmen oder ein Verleihunternehmen begangen
wird und das beauftragte Unternehmen den Verstoß kannte oder kennen musste. Den
Vertragsparteien ist bekannt, dass das Gebot der Verhältnismäßigkeit bei der Verwirkung der
Vertragsstrafe zu beachten ist und die Vertragsstrafe vom Auftraggeber auf Antrag des
Auftragnehmers auf einen angemessenen Betrag herabgesetzt werden kann.
Neben der Vertragsstrafenregelung vereinbaren die Parteien für den Fall der schuldhaften und
nicht nur unerheblichen Nichterfüllung der sich aus den in Ziffer 1, 2 und 3.2 genannten
Vertragspflichten durch den Auftragnehmer oder durch einen von diesem oder einem Nach- oder
Verleihunternehmen eingesetzten Nach- oder Verleihunternehmen das Recht des Auftraggebers
zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund.  8 VOL/B und etwaige andere vertragliche
Kündigungsrechte bleiben unberührt.
Der Auftragnehmer informiert die eingesetzten Nach- und Verleihunternehmen über die
drohenden Sanktionen im Fall schuldhafter Verstöße gegen die in Ziffer 1, 2 und/oder 3.2
vereinbarten Verpflichtungen.
17
634
Fortsetzung Besondere Vertragsbedingungen
(- Regelungen zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben der  13 bis 15 NTVergG -)
Dienstleistung Seite 4 von 4
Dem Auftragnehmer ist bekannt, dass der Auftraggeber die für die Verfolgung und Ahndung von
Ordnungswidrigkeiten nach  21 MiLoG, nach  23 AEntG und nach  16 AÜG zuständigen
Stellen über Verstöße des Auftragnehmers bzw. der Nach- oder Verleihunternehmen gegen die
auf Grundlage des  4 Abs. 1 NTVergG vereinbarten Mindestentgeltregelungen informieren.
5. Rechtliche Hinweise und Regelung zur Teilnichtigkeit
Sollte eine der vorstehenden Regelungen unwirksam sein, bezieht sich die Unwirksamkeit
ausschließlich auf die jeweilige Teilregelung und nicht auf die Vertragsregelungen insgesamt.
139 BGB wird ausdrücklich abbedungen.
6. Sicherheitsleistungen in Höhe von 15 v.H. des Bruttoauftragswertes bei Zwischenlagerung über
einen Zeitraum von mehr als 8 Kalenderwochen bis zur thermischen Verwertung (siehe
Vorbemerkungen des Leistungsverzeichnisses) durch Hinterlegung einer Bürgschaft.
7. Abrechnung nur von gegengezeichneten Lieferscheinen und zugehörigen Wiegekarten.
"Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen"
18
Auftraggeber/Vergabestelle
Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB)
des Landes Niedersachsen für die Ausführung
von Lieferungen und Leistungen
024_111 (VHB-VOL 4.3)
06.2016
Inhaltsverzeichnis
Vorbemerkung
Die Paragraphen beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen
für die Ausführung von Leistungen (VOL/B).
1 Vertragsbestandteile ( 1)
1.1
b) Besondere Vertragsbedingungen
f) die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung
von Leistungen (VOL/B)
1.2
Art und Umfang der Lieferungen und Leistungen
a) Die Leistungsbeschreibung mit Vorrang gegenüber
Plänen/Zeichnungen
Durch die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen
wird die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht
berührt.
Anderslautende Geschäfts-, Liefer- oder Zahlungsbedingungen
der Auftragnehmerin oder des Auftragnehmers
werden nicht Bestandteil des Vertrags. Abweichungen
von den in Nr. 1.1 angegebenen Vertragsbestandteilen
wie auch mündliche Abreden gelten nur, wenn der Auftraggeber
sie schriftlich bestätigt hat. Dies gilt nicht für
einen angebotenen Skontoabzug.
1.3
Nr. 2) Bei Widersprüchen im Vertrag gelten nacheinander:
Vertragsbestandteile
Die Preisvereinbarung dieses Auftrags unterliegt den Bestimmungen
der jeweils geltenden Fassung der Verordnung
PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen
und ggf. einer Preisprüfung. Die in diesem Auftrag
vereinbarten Preise gelten als Marktpreise im Sinne
der o. a. Verordnung, soweit nicht in dem Auftrag ausdrücklich
ein anderer Preistyp angegeben ist.
Mit der Annahme des Auftrags ist die Auftragnehmerin
oder der Auftragnehmer verpflichtet, der zuständigen
Preisbehörde auf Verlangen nachzuweisen, dass es sich
um einen Marktpreis handelt. Kann aufgrund der Preisprüfung
ein Marktpreis nicht festgestellt werden, gilt
der vereinbarte Preis als Selbstkostenpreis im Sinne der
entsprechenden Preisverordnung. Die Auftragnehmerin
bzw. der Auftragnehmer ist in diesem Fall verpflichtet,
in Zusammenarbeit mit der Preisbehörde nach den Vorschriften
der LSP-Leitsätze für die Preisermittlung aufgrund
von Selbstkosten einen Selbstkostenfestpreis,
Selbstkostenrichtpreis oder Selbstkostenerstattungspreis
zu ermitteln und abzurechnen. Bei der Abrechnung zu
Selbstkosten wird zur Abgeltung des kalkulatorischen
Gewinns ein Satz für höchstens 5 v. H. der Netto-Selbstkosten
als angemessen betrachtet. Eine Verzinsung des
betriebsnotwendigen Kapitals von 6,5 v. H. darf nicht
überschritten werden.
Nr. 1) Art und Umfang der beiderseitigen Leistungen
werden durch den Vertrag bestimmt.
c) etwaige Ergänzende Vertragsbestimmungen
d) etwaige Zusätzliche Vertragsbedingungen
e) etwaige allgemeine Technische Vertragsbedingungen
1
2 Preis
3 Änderung der Vergütung
4 Mehr- und Minderleistungen
5 Verpackung
6 Ausführung der Leistungen
7 Sprache
8 Unterauftragnehmer (Nachunternehmer)
9 Abnahme
10 Auftragsentziehung - Kündigung oder Rücktritt
11 Gewährleistung und Verjährung
12 Rechnung
13 Bezahlung, Abtretung
14 Vertragsänderungen
15 Gerichtsstand
2 Preise
2.1
2.2
Stand: Mai 2016
Am Markt 4, 27404 Zeven, Deutschland
19
3 Änderung der Vergütung ( 2 Nr. 3)
4
Beansprucht die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer
auf Grund von  2 Nr. 3 VOL/B eine erhöhte Vergütung,
muss sie bzw. er dies dem Auftraggeber unverzüglich
- möglichst vor Ausführung der Leistung und möglichst
der Höhe nach - anzeigen. Die Auftragnehmerin
oder der Auftragnehmer hat auf Verlangen die durch die
Änderung der Leistung bedingten Mehr- oder Minderkosten
nachzuweisen.
Mehr- oder Minderleistungen ( 2)
- ist die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer verpflichtet,
Mehrleistungen bis zu 10 v. H. der im Vertrag
festgelegten Mengen zu den im Vertrag festgelegten
Einheitspreisen zu erbringen,
Bei marktgängigen, serienmäßigen Erzeugnissen, für die
Einheitspreise im Vertrag vorgesehen sind,
- begründen Minderungen bis zu 10 v. H. der im Vertrag
festgelegten Mengen keinen Anspruch auf Änderung
der im Vertrag festgelegten Einheitspreise.
5 Verpackung
Abfälle aus Verpackungen sind dadurch zu vermeiden,
dass Verpackungen
Verpackungen sind aus umweltverträglichen und die
stoffliche Verwertung nicht belastenden Materialien
herzustellen.
1. nach Volumen und Gewicht auf das zum Schutz des
Füllgutes notwendige Maß beschränkt werden,
Auf Verlangen sind neue Ausführungsfristen zu vereinbaren.
2. so beschaffen sein müssen, dass sie wieder verwendbar
sind, soweit dies technisch möglich und zumutbar sowie
vereinbar mit den auf das Füllgut bezogenen Vorschriften
ist,
3. stofflich verwertet werden, soweit die Voraussetzungen
für eine Wiederverwendbarkeit nicht vorliegen.
Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer ist verpflichtet,
sofern in der Leistungsbeschreibung ausdrücklich
vorgesehen, Verpackungen nach Gebrauch zurückzunehmen
und einer erneuten Verwendung oder einer
stofflichen Verwertung außerhalb der öffentlichen Abfallentsorgung
zuzuführen.
Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer gewährleistet
die umweltgerechte Entsorgung.
Verzichtet der Auftraggeber auf die Rücknahme der Verpackungen,
so gehen diese - wenn nichts anderes vereinbart
ist - ohne Anspruch auf Vergütung in das Eigentum
des Auftraggebers über. Wird in gemieteten Behältern
geliefert, so hat die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer
- wenn nichts anderes vereinbart ist - keinen
Anspruch auf besondere Vergütung der Mietgebühren.
6.1
6.2 Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer hat die für
die Prüfung der Einhaltung der anerkannten Regeln der
Technik und der anderen in Ziffer 6.1 genannten Umstände
erforderlichen Unterlagen (Schaltbilder, Funktionsbeschreibungen
usw. in deutscher Sprache) dem
Auftraggeber zur Verfügung zu stellen. Sollte sich bei der
Überprüfung herausstellen, dass Ziffer 6.1 nicht beachtet
Die Waren sind in der angebotenen Ausführung zu liefern
und müssen den anerkannten Regeln der Technik,
insbesondere den gesetzlichen Vorschriften und behördlichen
Bestimmungen sowie den im Anhang TS der
VOL/A aufgeführten Technischen Spezifikationen entsprechen.
6 Ausführung der Leistungen ( 4)
wurde, so hat die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer
die Kosten der Überprüfung zu übernehmen
und den ordnungsgemäßen Zustand der Geräte und Anlagen
auf ihre bzw. seine Kosten unverzüglich herzustellen.
Ist die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer
mit der Beseitigung des Mangels im Verzuge, so kann
der Auftraggeber den Mangel selbst beseitigen und Ersatz
der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Die
gesetzlichen Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers
bleiben unberührt. Der Auftraggeber ist berechtigt,
sich von der vertragsgemäßen Ausführung der Leistung
zu unterrichten. Dazu sind ihm auf Wunsch die Ausführungsunterlagen
zur Einsicht vorzulegen, die erforderlichen
Auskünfte zu erteilen sowie Zutritt zu den in Betracht
kommenden Arbeitsplätzen, Werkstätten und Lagerräumen
zu gewähren.
6.4
6.3
8
8.1
8.2
9.1
9
Beschreibungen, Zeichnungen oder Muster, die die Auftragnehmerin
oder der Auftragnehmer erhalten hat,
bleiben Eigentum des Auftraggebers. Sie sind dem Auftraggeber
nach Ausführung des Auftrags kostenfrei zurückzugeben
Betriebs-, Bedienungs-, Gebrauchsanweisungen und
dergleichen sind auch ohne besondere Vereinbarung der
zu erbringenden Leistung beizufügen.
Alle schriftlichen Äußerungen der Auftragnehmerin oder
des Auftragnehmers müssen in deutscher Sprache abgefaßt
sein. Fremdsprachliche schriftliche Äußerungen Dritter
(z. B. Bescheinigungen, sonstige Unterlagen von Behörden
und Privaten) sind mit deutscher Übersetzung
einzureichen. Die Übersetzung behördlicher Bescheinigungen
muss vom Konsulat beglaubigt sein.
Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer darf Leistungen
nur an Unterauftragnehmer übertragen, die die
gewerbe- und handwerksrechtlichen Voraussetzungen
für die Ausführung des zu vergebenden Auftrags erfüllen.
Sie bzw. er ist gehalten, zu Unteraufträgen mittlere
und kleine Unternehmen in dem Umfang heranzuziehen,
wie es mit der vertragsgemäßen Ausführung der
Leistungen zu vereinbaren ist.
Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer hat vor
der beabsichtigten Übertragung Art und Umfang der
Leistungen sowie Namen, Anschrift und Berufsgenossenschaft
(einschließlich Mitgliedsnummer) des hierfür
vorgesehenen Unterauftragnehmers schriftlich bekanntzugeben.
Beabsichtigt die Auftragnehmerin bzw. der
Auftragnehmer Leistungen zu übertragen, auf die ihr
bzw. sein Betrieb eingerichtet ist, hat sie bzw. er vorher
die schriftliche Zustimmung gemäß  4 Nr. 4 VOL/B einzuholen.
Leistungs- und Erfüllungsort ist - wenn nichts anderes
vereinbart ist - der Sitz der empfangenden Dienststelle
(Empfangsstelle).
Abnahme ( 13)
7 Sprache
Unterauftragnehmer (Nachunternehmer) ( 4 Nr. 4)
Unterauftragnehmer sind bei Anforderung eines Angebots
davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen
öffentlichen Auftrag handelt. Sie unterliegen der in
Nummer 2.1 aufgeführten Verordnung.
Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer hat der
Beauftragung von Unterauftragnehmern die Regelungen
der VOL/A, Ausgabe 2009, zu Grunde zu legen
und VOL/B zum Vertragsinhalt zu machen. Dem Nachunternehmer
dürfen - insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise,
Gewährleistung und Vertragsstrafe - keine
ungünstigeren Bedingungen auferlegt werden als zwischen
Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbart sind.
- 2 -
20
Teilleistungen sind nur mit Zustimmung des Auftraggebers
zulässig.
Die Liefergegenstände sind - wenn nichts anderes vereinbart
ist - auf Gefahr der Auftragnehmerin bzw. des
Auftragnehmers frei Verwendungsstelle zu liefern. Liefertermine
sind mit dem Auftraggeber rechtzeitig abzustimmen.
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und einer zufälligen
Verschlechterung geht erst auf den Auftraggeber über,
wenn die oder der zuständige Mitarbeiter der Empfangsstelle
die Leistung der Auftragnehmerin oder des Auftragnehmers
abgenommen oder, wenn eine Abnahme
weder gesetzlich vorgesehen noch vertraglich vereinbart
ist, die Lieferung des Auftragnehmers angenommen ist.
9.2
9.3
11 Gewährleistung und Verjährung ( 14)
9.4
Auftragsentziehung -
Kündigung oder Rücktritt ( 7, 8)
10
Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen
oder von ihm zurückzutreten, wenn die Auftragnehmerin
oder der Auftragnehmer Personen, die aufseiten des
Auftraggebers mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder
der Durchführung des Vertrages befasst sind oder ihnen
nahestehenden Personen Vorteile ( 331 ff StGB) anbietet,
verspricht oder gewährt. Solchen Handlungen der
Auftragnehmerin bzw. des Auftragnehmers selbst stehen
Handlungen von Personen gleich, die aufseiten der
Auftragnehmerin oder des Auftragnehmers mit der Vorbereitung,
dem Abschluss oder der Durchführung des
Vertrages befasst sind.
10.1
Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen
oder von ihm zurückzutreten, wenn die Auftragnehmerin
oder der Auftragnehmer aus Anlass der Vergabe nachweislich
eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige
Wettbewerbsbeschränkung darstellt.
10.2
Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen sind insbesondere
wettbewerbswidrige Verhandlungen und Verabredungen
mit anderen Bietern über
- Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten,
- die zu fordernden Preise,
- Bindungen sonstiger Entgelte,
- Gewinnaufschläge,
- Verarbeitungsspannen und andere Preisbestandteile,
- Zahlungs-, Lieferungs- und andere Bedingungen, soweit
sie unmittelbar den Preis beeinflussen,
- Entrichtung von Ausfallentschädigungen oder Abstandszahlungen,
- Gewinnbeteiligung oder andere Abgaben
sowie Empfehlungen, es sei denn, dass sie nach	2 ff.
des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB -
zulässig sind. Solchen Handlungen der Auftragnehmerin
oder des Auftragnehmers selbst stehen Handlungen von
Personen gleich, die von ihr bzw. ihm beauftragt oder für
sie bzw. ihn tätig sind.
10.3 Tritt der Auftraggeber gemäß Nr. 10.1 oder 10.2 vom Vertrag
zurück, so finden die gesetzlichen Bestimmungen Anwendung.
Im Falle der Kündigung ist die bisherige Leistung,
soweit der Auftraggeber für sie Verwendung hat, nach den
Vertragspreisen oder nach dem Verhältnis des geleisteten
Teils zu der gesamten vertraglichen Leistung auf der Grundlage
der Vertragspreise abzurechnen; die nicht verwendbare
Leistung wird der Auftragnehmerin bzw. dem Auftragnehmer
auf dessen Kosten zurückgewährt.
11.1 Die Verjährungsfrist der Gewährleistungsansprüche beginnt
mit der unbeanstandeten Abnahme der Leistung
oder, wenn eine Abnahme weder gesetzlich vorgesehen
noch vertraglich vereinbart ist, mit der unbeanstandeten
Annahme der Lieferung.
12 Rechnung ( 15)
12.1 Die Rechnung ist auf die im Auftrag bezeichnete Dienststelle
auszustellen.
12.2 Bei Teilrechnungen aufgrund von Teillieferungen müssen
gelieferte und restliche Mengen klar ersichtlich sein. Die
letzte Teilrechnung ist als solche und als Schlussrechnung
zu kennzeichnen.
12.3 Ein Anspruch auf Bezahlung der Rechnung besteht nur,
wenn ihr prüfungsfähige Unterlagen über die Lieferung/
Leistung an die Empfangsstelle beigefügt sind; dies
geschieht in der Regel mit Hilfe quittierter Lieferscheine
bzw. Leistungsnachweise.
13 Bezahlung, Abtretung ( 17)
13.1 Die Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt nach Erfüllung
der Leistung, und soweit nichts anderes vereinbart
ist, nach Wahl des Auftraggebers innerhalb von 14 Tagen
(ggf. unter Abzug eines vereinbarten Skontos) oder innerhalb
von 30 Tagen ohne Abzug. Sie kann früher gemäß
den vereinbarten Zahlungsbedingungen erfolgen.
13.2 Die Zahlungs- und Skontofrist beginnt mit dem Eingang
der prüfungsfähigen Rechnung bei der benannten
Dienststelle, frühestens jedoch mit dem Zeitpunkt des
Gefahrenübergangs gemäß Nummer 9.4 dieser Vertragsbedingungen.
Die Zahlung gilt als geleistet
- bei Übergabe oder Übersendung von Zahlungsmitteln
mit dem Tag der Übergabe oder der Einlieferung,
- bei Überweisung oder Auszahlung von einem Konto
des Auftraggebers mit dem Tag des Zugangs des Überweisungsauftrages
beim Geldinstitut des Auftraggebers.
13.3
13.4 Eine Abtretung der Forderung der Auftragnehmerin oder
des Auftragnehmers ist nur mit vorheriger Zustimmung
des Auftraggebers rechtswirksam.
14 Vertragsänderungen
Gerichtsstand ( 19)
Jede Änderung des Vertrages bedarf der Schriftform.
15
- 3 -
Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten über die Gültigkeit
des Vertrages sowie aus dem Vertragsverhältnis
richtet sich ausschließlich nach dem Sitz der für die Prozessvertretung
des Auftraggebers zuständigen Stelle.
21
1 Diese Vorrangregelung gilt nur für bundesweit geltende Tarifverträge des Bauhaupt- und Baunebengewerbes, die
nach  5 TVG für allgemeinverbindlich erklärt wurden. Zurzeit (Stand 01. Januar 2017) erfüllt kein Tarifvertrag diese
Voraussetzungen. Änderungen für die Zukunft sind nicht ausgeschlossen.
Auftraggeber/Vergabestelle
Vergabenummer
Erklärung zu  4 Abs. 1 NTVergG
Diese Erklärung bezieht sich nur auf Leistungen zur Auftragsausführung, welche innerhalb des
Gebietes der Bundesrepublik Deutschland erbracht werden.
Hiermit verpflichte ich mich/verpflichten wir uns, bei der Ausführung der auf der Grundlage
dieses Vergabeverfahrens zu erbringenden Bau- oder Dienstleistungen
1. meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Sinne des  22
Mindestlohngesetz (MiLoG) vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348), in der jeweils geltenden
Fassung, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben des Mindestlohngesetzes
(derzeit 8,84 Euro) zu zahlen
und
2. meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die von Regelungen nach	1 Abs. 3
MiLoG erfasst werden, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben dieser
Regelungen zu zahlen. Diese können sich ergeben aus:
 den Regelungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG)
 den Regelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG)
 den auf Grundlage des AEntG oder AÜG erlassenen Rechtsverordnungen sowie
 aus einem auf der Grundlage von  5 des Tarifvertragsgesetzes (TVG) für
allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag im Sinne von  4 Absatz 1 Nummer 1
sowie  5 und 6 Absatz 2 des AEntG1.
_______________________________________________________
Datum, Unterschrift / Firmenstempel
Hinweis zum Einsatz von Nachunternehmern oder Verleihunternehmen
Soweit Nachunternehmen oder Verleihunternehmen eingesetzt werden sollen, müssen auch
diese die obenstehende Erklärung gesondert vorlegen.
Samtgemeinde Zeven
2018001036
22
Angebotsaufkleber
Bitte benutzen Sie diesen Angebotsaufkleber, wenn Sie ...
 ein schriftliches Angebot einreichen möchten.
... den unterschriebenen Mantelbogen für Ihr elektronisches Angebot einreichen möchten.
...
Hinweis
Der Mantelbogen muss in einem verschlossenen Briefumschlag
bis zur Angebotsfrist bei der unten bezeichneten Adresse der Vergabestelle vorliegen!
Bitte Angebotsaufkleber ausschneiden und auf verschlossenen Briefumschlag kleben!
Absender
ANGEBOT
Bitte nicht öffnen!
Angebotsfrist
Ausschreibungsnummer
Ausschreibungstitel
Erklärungen und Nachweise zu Ihrem Angebot nachreichen möchten.
05.04.2018 11:00:00
2018001036
Thermische Verwertung von
Klärschlamm
Samtgemeinde Zeven -
Zentrale Vergabestelle
Am Markt 4
27404 Zeven
23
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Ausschreibung
14.03.2018
Verfahren: 2018001036  Thermische Verwertung von Klärschlamm
SKONTO
Skonto kann gesondert angeboten werden, wird allerdings bei der Wertung der Angebote nicht
berücksichtigt.
AUFLISTUNG ALLER POSITIONEN
ALLE PREISE SIND OHNE UMSATZSTEUER ANZUGEBEN
1 LOS Verwertung von Klärschlamm EUR .........................
1.1 Vertragliche Regelungen 1
Die Samtgemeinde Zeven beabsichtigt einen Teil des im
Rahmen der
Abwasserreinigung auf der kommunalen Kläranlage
anfallenden
Klärschlammes einer thermischen Verwertung
zukommen zu lassen.
Bei dem zur Verwertung anstehenden Klärschlamm
handelt es sich um
ausgefaulten Schlamm, der mit Hilfe einer
Kammerfilterpresse auf einen
Trockensubstanzgehalt von 20...25% entwässert wird.
Die Konditionierung
des Schlammes erfolgt hierbei durch die Zugabe von
Polymeren und einer
Eisen III Chlorid Lösung. Gelagert wird dieser
Schlamm auf einer
abgedeckten Halde (Plane) auf der ARAZeven.
Abfallrechtlich ist der Schlamm gemäß AVV unter der
Schlüsselnummer
190805 "Schlämme aus der Behandlung von
kommunalem Abwasser"
eingeordnet. Die Erzeugernummer der Samtgemeinde
Zeven lautet CMK
959010.
Die Ausschreibung besteht aus insgesamt zwei Losen
mit jeweils
identischen Tonnagen, jedoch Unterschieden im
vorgegebenen
Abholungszeitraum. Die in den beiden Losen
ausgeschriebenen
Schlammmassen werden termingerecht produziert.
Zur Beurteilung der Schlammqualität durch den Bieter ist
der
Ausschreibung die letzte Analyse (Auftragsnummer
968728) vom 18.01.2018
der LUFA NordWest beigefügt.
Über den Umfang der aktuell vorliegenden
Untersuchung eventuell
notwendige Analyse(n) sind durch den Auftragnehmer
zu veranlassen. Der
Auftraggeber erhält in diesem Fall eine Kopie der
Befunde zur
Kenntnisnahme.
Der genaue Zeitpunkt und die Auswahl des Zielortes der
Verwertung
obliegen dem Bieter grundsätzlich ebenso wie die
Transport/Ladelogistik. Eine ortsnahe Verwertung ist
hierbei
anzustreben, stellt jedoch kein Bewertungskriterium dar.
Die
Erstellung/Anfertigung von Lieferscheinen, Lade und
Begleitpapieren
erfolgt durch den Auftragnehmer.
24
Straßenverkehrsbedingte Verzögerungen
(Baustellen, Staus, ...) und die daraus resultierenden
Umwege liegen im
Risikobereich des Auftragnehmers.
Vor Aufnahme des Abtransportes ist dem Auftraggeber
eine
Anliefererlaubnis der ausgewählten thermischen
Verwertungsanlage
vorzulegen.
Der Bieter hat sich vor der Abgabe seines Angebotes
über die
Örtlichkeiten und Gegebenheiten auf dem Lagerort des
Klärschlammes
(Samtgemeinde Zeven, Betriebsstätte ARAZeven,
Mückenburg 70, 27404
Zeven) zu informieren. Die Abgabe eines Gebotes stellt
gleichzeitig die
Erklärung dar, dieses in einem für die Angebotsabgabe
ausreichenden Maße
auch getan zu haben.
Der Klärschlamm kann von seinem Lagerort zu den
Zeiten
MontagFreitag : 07:30  16:00 Uhr
Samstag : 07:30  12:00 Uhr
abtransportiert werden. Andere Zeiten und Tage
bedürfen einer vorherigen
Vereinbarung mit der Betriebsleitung der ARAZeven.
Gerätschaften, die der Bieter für die Erbringung der
Leistung benötigt,
z.B. Ladeeinrichtungen, können auf dem Gelände der
ARAZeven
unbeaufsichtigt und auf eigenes Risiko	bei
Nichtgebrauch abgestellt
werden (Freifläche).
Mit Verlassen des Betriebsgeländes der ARAZeven
geht die
Transportverantwortung für das geladene Gut auf den
Unternehmer über. Er
hat für die Einhaltung von Lenk/Ruhezeiten, der
Deklaration der Ladung
bzw. des Fahrzeuges, dessen ordnungsgemäßen
Zustand, usw. Sorge zu
tragen.
Seitens des Unternehmers werden alle notwendigen
Gerätschaften
einschließlich des zugehörigen Bedienpersonales für die
Erbringung der
Leistung beigebracht.
Der Bieter hat seine Fuhren durch Lieferscheine zu
dokumentieren und
durch einen Bevollmächtigten der Samtgemeinde Zeven
gegenzeichnen zu
lassen. Eine Abrechnung der Leistungen erfolgt nur für
diejenigen
Massen, für die die Verwertung lückenlos und
nachvollziehbar
dokumentiert ist. Eine Zwischenlagerung stellt keine
abschließende,
ordnungsgemäße Verwertung dar und ist  auch in
Teilen	nicht
abrechnungsfähig.
Im Falle einer Einlagerung des Klärschlammes durch
den Bieter in einem
Zwischenlager vor Aufnahme der thermischen
Verwertung, ist durch den
Bieter eine Bürgschaft zu stellen, sofern zwischen dem
Zeitpunkt der
letzten in das Zwischenlager eingebrachten Teilmasse
und dem Beginn der
thermischen Verwertung ein Zeitraum von mehr als 8
(acht) vollen
Kalenderwochen verstreicht.
25
Bei Nutzung eines Zwischenlagers sind dem Angebot
Unterlagen beizufügen,
aus denen sowohl die Eignung der gewählten
Lagerstätte als auch eine
Genehmigung für diesen Zweck ersichtlich sind.
1.1 Los 1 : Thermische Verwertung von Klärschlamm EUR .........................
1.1.1 Thermische Verwertung von Klärschlamm EUR .........................
Hinweis
Logistische Gründe des Auftraggebers erfordern, dass
die Abholung dieser ausgeschriebenen Schlammmasse
sich
zeitnah an den Bereitstellungstermin des Schlammes
anschließt.
Der Bereitstellungstermin für die ausgeschriebene
Schlammmasse ist die KW17/2018. Die Abholung des
Klärschlammes von der Halde hat bis zur KW20/2018
erfolgt zu sein.
Die thermische Verwertung hat im laufenden
Kalenderjahr
2018 stattzufinden.
1.1.1.10 Thermische Verwertung von
Klärschlamm
USt. [%]
19%
Menge
500,00
Einheit
toOS
Entwässerten Klärschlamm unter Beistellung eines
geeigneten Ladegerätes einschließlich des
Bedienpersonales laden, transportieren und thermisch
verwerten.
Lagerort : Samtgemeinde Zeven
Betriebsstätte ARAZeven
Mückenburg 70
27404 Zeven
Die thermische Verwertung hat unter Beachtung der
einschlägigen rechtlichen Rahmenbedingungen wie z.B.
der Abfallklärschlammverordnu ng (AbfKlärV) und des
Kreislaufwirtschafts und Abfallgesetztes (KrW/AbfG)
zu erfolgen.
Klärschlamm:
Entwässerter Klärschlamm aus einer kommunalen
Kläranlage (SchlüsselNr. 190805), ca. 20...25%
Trockensubstanzgehalt, konditioniert mit Polymeren und
EisenIIIChlorid. Stichfest, ohne freie Wasserphase,
keine klärschlammunspezifischen Fremdstoffe.
Lagerung
auf unbedachter Halde,
Abplanung wird durch Auftraggeber vor dem
Ladevorgang
entfernt.
Schlammanalyse siehe beigefügten Bericht v.
18.01.2018
(Auftrag 968728), LUFA NordWest.
Erfüllungszeitraum :
Abholung des Klärschlammes bis KW20/2018 von der
Lagerstätte auf der ARAZeven.
Zwischenlagerung seitens des Bieters zulässig (siehe
Vorbemerkungen !). Thermische Verwertung im
laufenden
Jahr 2018.
Abholung, Beginn (KW/2018) :
[#TB1Abholung, Beginn (KW/2018) :#]
......................... .........................
vom Bieter einzutragen
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 toOS
Gesamtpreis [EUR]
................
26
Zwischenlagerung (von KW/2018 ... bis KW/2018) :
[#TB2Zwischenlagerung (von KW/2018 ... bis
KW/2018) :#]
......................... .........................
vom Bieter einzutragen
Thermische Verwertung, Beginn (KW/2018) :
[#TB3Thermische Verwertung, Beginn (KW/2018) :#]
......................... .........................
vom Bieter einzutragen
Laden des Klärschlammes :
Das Laden des Klärschlammes erfolgt durch den Bieter
mit eigenem Personal und Gerätschaften. Die
Aufstellfläche des Lastzuges und Lagerfläche des
Schlammes sind höhengleich. Eine seitliche Beladung
des
Lastzuges ist möglich. Der Verfahrweg (einfach) für die
Ladeeinrichtung beträgt i.a. bis zu 20m.
Logistik :
Nach Maßgabe des Bieters. Die eingesetzten
Transportbehältnisse sind vor der Übernahme des
Klärschlammes zu reinigen. Ein entsprechender
Nachweis
ist auf Verlangen vorzulegen. Straßenverkehrsbedingte
Verzögerungen (Stau, Baustellen, ...) beim Transport
liegen im Risikobereich des Auftragnehmers.
Auswahl der Verwertungsanlage (thermisch):
Nach Maßgabe des Bieters. Vor Aufnahme des
Transportes
ist eine Anlieferungserlaubnis der Verwertungsanlage
vorzulegen.
Abrechnung / Lieferschein :
Es ist eine Wägung des beladenen Lastzuges auf einer
geeichten Waage (Verwertungsanlage, Zwischenlager,
...)
durchzuführen. Diese Wiegenoten sind maßgeblich für
die
abzurechnenden Massen. Die Abrechnung erfolgt in der
Einheit "Tonnen Originalsubstanz" (to OS).
Es sind Lieferscheine durch den Bieter zu erstellen und
dem Auftraggeber im Regelfall bei Transportbeginn,
spätestens jedoch am zweiten darauf folgenden Werktag
zur Unterschrift vorzulegen. Nur gegengezeichnete
Lieferscheine werden mit den zugehörigen Wiegenoten
abgerechnet.
Eine Vergütung erfolgt ausschließlich für bereits
thermisch verwertete Klärschlammmassen, nicht jedoch
für zwischengelagerte Massen.
Textergänzungen/ Eigenschaften
TB1Abholung, Beginn (KW/2018) :: ________
TB2Zwischenlagerung (von KW/2018 ... bis KW/2018) :: ________
TB3Thermische Verwertung, Beginn (KW/2018) :: ________
2 LOS Verwertung von Klärschlamm EUR .........................
2.1 Vertragliche Regelungen 1
Die Samtgemeinde Zeven beabsichtigt einen Teil des im
Rahmen der
Abwasserreinigung auf der kommunalen Kläranlage
anfallenden
Klärschlammes einer thermischen Verwertung
zukommen zu lassen.
Bei dem zur Verwertung anstehenden Klärschlamm
handelt es sich um
ausgefaulten Schlamm, der mit Hilfe einer
Kammerfilterpresse auf einen
Trockensubstanzgehalt von 20...25% entwässert wird.
Die Konditionierung
des Schlammes erfolgt hierbei durch die Zugabe von
27
Polymeren und einer
Eisen III Chlorid Lösung. Gelagert wird dieser
Schlamm auf einer
abgedeckten Halde (Plane) auf der ARAZeven.
Abfallrechtlich ist der Schlamm gemäß AVV unter der
Schlüsselnummer
190805 "Schlämme aus der Behandlung von
kommunalem Abwasser"
eingeordnet. Die Erzeugernummer der Samtgemeinde
Zeven lautet CMK
959010.
Die Ausschreibung besteht aus insgesamt zwei Losen
mit jeweils
identischen Tonnagen, jedoch Unterschieden im
vorgegebenen
Abholungszeitraum. Die in den beiden Losen
ausgeschriebenen
Schlammmassen werden termingerecht produziert.
Zur Beurteilung der Schlammqualität durch den Bieter ist
der
Ausschreibung die letzte Analyse (Auftragsnummer
968728) vom 18.01.2018
der LUFA NordWest beigefügt.
Über den Umfang der aktuell vorliegenden
Untersuchung eventuell
notwendige Analyse(n) sind durch den Auftragnehmer
zu veranlassen. Der
Auftraggeber erhält in diesem Fall eine Kopie der
Befunde zur
Kenntnisnahme.
Der genaue Zeitpunkt und die Auswahl des Zielortes der
Verwertung
obliegen dem Bieter grundsätzlich ebenso wie die
Transport/Ladelogistik. Eine ortsnahe Verwertung ist
hierbei
anzustreben, stellt jedoch kein Bewertungskriterium dar.
Die
Erstellung/Anfertigung von Lieferscheinen, Lade und
Begleitpapieren
erfolgt durch den Auftragnehmer.
Straßenverkehrsbedingte Verzögerungen
(Baustellen, Staus, ...) und die daraus resultierenden
Umwege liegen im
Risikobereich des Auftragnehmers.
Vor Aufnahme des Abtransportes ist dem Auftraggeber
eine
Anliefererlaubnis der ausgewählten thermischen
Verwertungsanlage
vorzulegen.
Der Bieter hat sich vor der Abgabe seines Angebotes
über die
Örtlichkeiten und Gegebenheiten auf dem Lagerort des
Klärschlammes
(Samtgemeinde Zeven, Betriebsstätte ARAZeven,
Mückenburg 70, 27404
Zeven) zu informieren. Die Abgabe eines Gebotes stellt
gleichzeitig die
Erklärung dar, dieses in einem für die Angebotsabgabe
ausreichenden Maße
auch getan zu haben.
Der Klärschlamm kann von seinem Lagerort zu den
Zeiten
MontagFreitag : 07:30  16:00 Uhr
Samstag : 07:30  12:00 Uhr
abtransportiert werden. Andere Zeiten und Tage
bedürfen einer vorherigen
Vereinbarung mit der Betriebsleitung der ARAZeven.
Gerätschaften, die der Bieter für die Erbringung der
Leistung benötigt,
z.B. Ladeeinrichtungen, können auf dem Gelände der
ARAZeven
28
unbeaufsichtigt und auf eigenes Risiko	bei
Nichtgebrauch abgestellt
werden (Freifläche).
Mit Verlassen des Betriebsgeländes der ARAZeven
geht die
Transportverantwortung für das geladene Gut auf den
Unternehmer über. Er
hat für die Einhaltung von Lenk/Ruhezeiten, der
Deklaration der Ladung
bzw. des Fahrzeuges, dessen ordnungsgemäßen
Zustand, usw. Sorge zu
tragen.
Seitens des Unternehmers werden alle notwendigen
Gerätschaften
einschließlich des zugehörigen Bedienpersonales für die
Erbringung der
Leistung beigebracht.
Der Bieter hat seine Fuhren durch Lieferscheine zu
dokumentieren und
durch einen Bevollmächtigten der Samtgemeinde Zeven
gegenzeichnen zu
lassen. Eine Abrechnung der Leistungen erfolgt nur für
diejenigen
Massen, für die die Verwertung lückenlos und
nachvollziehbar
dokumentiert ist. Eine Zwischenlagerung stellt keine
abschließende,
ordnungsgemäße Verwertung dar und ist  auch in
Teilen	nicht
abrechnungsfähig.
Im Falle einer Einlagerung des Klärschlammes durch
den Bieter in einem
Zwischenlager vor Aufnahme der thermischen
Verwertung, ist durch den
Bieter eine Bürgschaft zu stellen, sofern zwischen dem
Zeitpunkt der
letzten in das Zwischenlager eingebrachten Teilmasse
und dem Beginn der
thermischen Verwertung ein Zeitraum von mehr als 8
(acht) vollen
Kalenderwochen verstreicht.
Bei Nutzung eines Zwischenlagers sind dem Angebot
Unterlagen beizufügen,
aus denen sowohl die Eignung der gewählten
Lagerstätte als auch eine
Genehmigung für diesen Zweck ersichtlich sind.
2.2 Los 2 : Thermische Verwertung von Klärschlamm EUR .........................
2.2.1 Thermische Verwertung von Klärschlamm EUR .........................
Hinweis
Der Zeitpunkt des Beginnes der Abholung der
ausgeschriebenen Klärschlammmasse ist dem Bieter
freigestellt. Der Abholungszeitraum soll eine Dauer
von 3 Kalenderwochen allerdings nicht überschreiten.
Seitens des Auftraggebers wird die ausgeschriebene
Schlammmasse zeitlich abgestimmt auf den Beginn der
Abholung durch den Bieter produziert.
Etwaige auslaufende Gültigkeiten einzelner Parameter
der beigefügten Schlammanalyse, z.B. durch
Verwertung
in 2. Jahreshälfte, werden durch den Auftraggeber im
Rahmen des Umfanges der beigefügten Analyse
(Auftrag
968728 v. 18.01.2018, LUFA NordWest) getragen und
in
Auftrag gegeben.
Die thermische Verwertung hat im laufenden
Kalenderjahr
2018 stattzufinden.
29
2.2.1.10 Thermische Verwertung von
Klärschlamm
USt. [%]
19%
Menge
500,00
Einheit
toOS
Entwässerten Klärschlamm unter Beistellung eines
geeigneten Ladegerätes einschließlich des
Bedienpersonales laden, transportieren und thermisch
verwerten.
Lagerort : Samtgemeinde Zeven
Betriebsstätte ARAZeven
Mückenburg 70
27404 Zeven
Die thermische Verwertung hat unter Beachtung der
einschlägigen rechtlichen Rahmenbedingungen wie z.B.
der Abfallklärschlammverordnu ng (AbfKlärV) und des
Kreislaufwirtschafts und Abfallgesetztes (KrW/AbfG)
zu erfolgen.
Klärschlamm:
Entwässerter Klärschlamm aus einer kommunalen
Kläranlage (SchlüsselNr. 190805), ca. 20...25%
Trockensubstanzgehalt, konditioniert mit Polymeren und
EisenIIIChlorid. Stichfest, ohne freie Wasserphase,
keine klärschlammunspezifischen Fremdstoffe.
Lagerung
auf unbedachter Halde,
Abplanung wird durch Auftraggeber vor dem
Ladevorgang
entfernt.
Schlammanalyse siehe beigefügten Bericht v.
18.01.2018
(Auftrag 968728), LUFA NordWest.
Auslaufende Gültigkeiten einzelner Parameter werden
im
Umfang des vorgenannten Berichtes durch den
Auftraggeber getragen und beauftragt.
Erfüllungszeitraum :
Abholung des Klärschlammes von der Lagerstätte auf
der
ARAZeven ist dem Bieter freigestellt.
Zwischenlagerung seitens des Bieters zulässig (siehe
Vorbemerkungen !). Thermische Verwertung im
laufenden
Jahr 2018.
Abholung, Beginn (KW/2018) :
[#TB1Abholung, Beginn (KW/2018) :#]
......................... .........................
vom Bieter einzutragen
Zwischenlagerung (von KW/2018 ... bis KW/2018) :
[#TB2Zwischenlagerung (von KW/2018 ... bis
KW/2018) :#]
......................... .........................
vom Bieter einzutragen
Thermische Verwertung, Beginn (KW/2018) :
[#TB3Thermische Verwertung, Beginn (KW/2018) :#]
......................... .........................
vom Bieter einzutragen
Laden des Klärschlammes :
Das Laden des Klärschlammes erfolgt durch den Bieter
mit eigenem Personal und Gerätschaften. Die
Aufstellfläche des Lastzuges und Lagerfläche des
Schlammes sind höhengleich. Eine seitliche Beladung
des
Lastzuges ist möglich. Der Verfahrweg (einfach) für die
Ladeeinrichtung beträgt i.a. bis zu 20m.
Logistik :
Nach Maßgabe des Bieters. Die eingesetzten
Transportbehältnisse sind vor der Übernahme des
Klärschlammes zu reinigen. Ein entsprechender
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 toOS
Gesamtpreis [EUR]
................
30
Nachweis
ist auf Verlangen vorzulegen. Straßenverkehrsbedingte
Verzögerungen (Stau, Baustellen, ...) beim Transport
liegen im Risikobereich des Auftragnehmers.
Auswahl der Verwertungsanlage (thermisch):
Nach Maßgabe des Bieters. Vor Aufnahme des
Transportes
ist eine Anlieferungserlaubnis der Verwertungsanlage
vorzulegen.
Abrechnung / Lieferschein :
Es ist eine Wägung des beladenen Lastzuges auf einer
geeichten Waage (Verwertungsanlage, Zwischenlager,
...)
durchzuführen. Diese Wiegenoten sind maßgeblich für
die
abzurechnenden Massen. Die Abrechnung erfolgt in der
Einheit "Tonnen Originalsubstanz" (to OS).
Es sind Lieferscheine durch den Bieter zu erstellen und
dem Auftraggeber im Regelfall bei Transportbeginn,
spätestens jedoch am zweiten darauf folgenden Werktag
zur Unterschrift vorzulegen. Nur gegengezeichnete
Lieferscheine werden mit den zugehörigen Wiegenoten
abgerechnet.
Eine Vergütung erfolgt ausschließlich für bereits
thermisch verwertete Klärschlammmassen, nicht jedoch
für zwischengelagerte Massen.
Textergänzungen/ Eigenschaften
TB1Abholung, Beginn (KW/2018) :: ________
TB2Zwischenlagerung (von KW/2018 ... bis KW/2018) :: ________
TB3Thermische Verwertung, Beginn (KW/2018) :: ________
ANGEBOTSSUMME(N)
Summe exkl.
Nachlass
(netto) ____________________
Nachlass
(netto) ____________________
Summe inkl.
Nachlass
(netto) ____________________
Umsatzsteuer ____________________
Summe
(brutto) ____________________
AUFLISTUNG ALLER DATEIANLAGEN ZU DEN POSITIONEN
Name Dateiname Größe MIMEType
31
KRITERIENKATALOG
Ausschreibung
14.03.2018
Verfahren: 2018001036  Thermische Verwertung von Klärschlamm
EIGNUNGSKRITERIEN
1 Los 1 "Verwertung von Klärschlamm"
2 Los 2 "Los 2"
Kriterienkatalog  1/2
32
KRITERIENKATALOG
Ausschreibung
14.03.2018
Verfahren: 2018001036  Thermische Verwertung von Klärschlamm
LEISTUNGSKRITERIEN
1 Los 1 "Verwertung von Klärschlamm"
2 Los 2 "Los 2"
Kriterienkatalog  2/2
33
Name Dateiname Größe MIMEType
Prüfbericht Nummer 968728 Prüfbericht Nummer 968728.pdf 360,55 KB application/pdf
34
Source: 4 http://www.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/healyhudson/2018/03/5288bc49-3ea4-44e1-8bcf-0b783a796be6.html
Data Acquisition via: p8000000
--------------------------------------------------------------------------------
             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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