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Öffentliche Ausschreibungen

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Ausschreibung: Schienenersatzverkehr - DE-Frankfurt
Straßentransport/-beförderung
Personensonderbeförderung (Straße)
Vermietung von Bussen und Reisebussen mit Fahrer
Dokument Nr...: 859147-2018 (ID: 2018031916275844332)
Veröffentlicht: 19.03.2018
*
  Baumaßnahme Dieselstraße / Hugo-Junkers-Str., Hier: Schienenersatzverkehr
Vergabenummer/Aktenzeichen: VGF 52/18
a)		Auftraggeber (Vergabestelle):
Offizielle Bezeichnung:Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH
Straße:Kurt-Schumacher-Str. 8
Stadt/Ort:60311 Frankfurt
Land:Deutschland (DE)
Kontaktstelle(n) :Einkauf und Materialwirtschaft
Zu Hdn. von :Sylvia Ohrt
Telefon:+49 69-213-26799
Fax:+49 6921323336
E-Mail:s.ohrt@vgf-ffm.de
digitale Adresse(URL):www.vgf-ffm.de
Einreichung der Angebote:
Offizielle Bezeichnung:Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH
Straße:Kurt-Schumacher-Str. 8
Stadt/Ort:60311 Frankfurt am Main
Land:Deutschland (DE)
Zu Hdn. von :Poststelle
digitale Adresse(URL): http://www.vgf-ffm.de
Zuschlagserteilung:
Offizielle Bezeichnung:Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH
Straße:Kurt-Schumacher-Str. 8
Stadt/Ort:60311 Frankfurt am Main
Land:Deutschland (DE)
Fax:+49 69213-23336
digitale Adresse(URL): http://www.vgf-ffm.de
b)		Art der Vergabe: Öffentliche Ausschreibung VOL/A
c)		Form, in der Angebote einzureichen sind:
(x) über den Postweg
( ) mittels Telekopie
( ) direkt
( ) elektronisch
d)		Bezeichnung des Auftrags: Baumaßnahme Dieselstraße / Hugo-Junkers-Str., Hier: Schienenersatzverkehr
		Art des Auftrags: Dienstleistung
		Art und Umfang der Leistung: Der Schienenersatzverkehr für die Baumaßnahme
Dieselstraße / Hugo-Junkers-Str.
umfasst eine Gesamtzeit vom 21.04.2018 - 17.06.2018 und gliedert sich in fest definierte 3 Positionen (Phasen) und einer
zusätzlichen optionalen 4. Position (Phase 4) vom 18.06.2018 - 21.06.2018.
Phase 1 = Samstag, 21.04.2018 Betriebsbeginn bis Sonntag, 22.04.2018 Betriebsschluss
Phase 2 = Montag, 23.04.20118 Betriebsbeginn bis Freitag, 15.06.2018 Betriebsschluss
Phase 3 = Samstag, 16.06.2018 Betriebsbeginn bis Sonntag, 17.06.2018 Betriebsschluss
Phase 4 (Verlängerungsoption) = Montag, 18.06.2018 Betriebsbeginn bis Donnerstag, 21.06.2018 Betriebsschluss.
Die Verlängerungsoption (Phase 4) wird dem Auftragnehmer mindestens 4 Wochen vor dem 18.06.2018 bekannt gegeben.
Die VGF (Auftraggeber) hat das Recht, aber nicht die Pflicht die vertraglich vorgesehene Verlängerungsoption Phase 4
abzurufen. Der Auftragnehmer hat jedoch keinen Anspruch auf die genannte Position.
		Produktschlüssel (CPV):
60100000 Straßentransport/-beförderung
60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
60172000 Vermietung von Bussen und Reisebussen mit Fahrer
		Ort der Leistung: 60314 Frankfurt
NUTS-Code : DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
e)		Unterteilung in Lose: Nein
f)		Nebenangebote: Nebenangebote sind nicht zugelassen
g)		Ausführungsfrist:
Beginn : 21.04.2018
Ende : 17.06.2018
h)		Anfordern der Unterlagen bei:
Stadt/Ort:60311 Frankfurt
Land:Deutschland (DE)
digitale Adresse(URL): http://www.had.de
		Anforderungsfrist: 27.03.2018 09:00 Uhr
		Ort der Einsichtnahme in Vergabeunterlagen:
Offizielle Bezeichnung:Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH
Straße:Kurt-Schumacher-Str. 8
Stadt/Ort:60311 Frankfurt
Land:Deutschland (DE)
Zu Hdn. von :Sylvia Ohrt
Telefon:+49 69 213-26799
Fax:+49 69 213-23336
E-Mail:s.ohrt@vgf-ffm.de
digitale Adresse(URL): http://www.vgf-ffm.de
i)		Ablauf der Angebotsfrist: 04.04.2018 09:00 Uhr
		Bindefrist: 13.04.2018
j)		Sicherheitsleistungen: Es gelten die Bedingungen gemäß 10.2 der ZVB (VOL)-StB der Zusätzlichen allgemeinen
Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen im Straßen- und Brückenbau (siehe Vergabeunterlagen). Die VGF fordert
eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 % der Auftragssumme (netto).
k)		Zahlungsbedingungen: Es gelten die Bedingungen der VOL/B, die Besonderen Vertragsbedingungen (HVA L-StB), die
Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen (ZVB (VOL)-StB 2017), die alle bis auf die VOL-B in den Vergabeunterlagen enthalten
sind.
l)		Unterlagen zum Nachweis der Eignung: Eignungsnachweise:
Der Bieter weist seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) gemäß  6 Abs. 3 VOL/A nach.
Nachzuweisen sind nachfolgende Kriterien, wobei die Art der Nachweiserbringung in den Vergabeunterlagen angegeben wird.
Regelmäßig werden Formblätter vorgegeben.
- Zuverlässigkeit im Sinne von  6 Abs. 5 VOL/A
- Eintragung im Handelsregister, soweit das Unternehmen eintragungspflichtig ist
- Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach  21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz,  21 Arbeitnehmerentsendegesetz und  19
Mindestlohngesetz
Zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit:
- Angabe des Gesamtumsatzes in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
- Angabe des Umsatzes mit vergleichbaren Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Eigenerklärung zur Akzeptanz von Ausführungsbedingunge im Falle der Auftragserteilung, für den Zeitraum seiner
Leistungsverpflichtung eine Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens EUR 5 Mio. pauschal
für Personen- und Sachschäden sowie EUR 100.000 für Vermögensschäden je 2-fach maximiert p.a. (für
Betriebshaftpflichtversicherung) bzw. EUR 5 Mio. für Personen- Sach- und mitversicherte Vermögensschäden, 1-fach maximiert
p.a.(Umwelthaftpflichtversicherung) abzuschließen und nachzuweisen.
Zur technischen und berufliche Leistungsfähigkeit:
Kopie der gültigen Genehmigung (Personenbeförderung Bus) nach dem
Personenbeförderungsgesetz
- Erbringung von vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren
- Verfügbarkeit von für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräften
Verpflichtungserklärung Mindestlohn (siehe dortige Vertragsstrafenregelung in den Weiteren Besonderen vertragsbedingungen -
auch für Nachunternehmer / Leistungen anderer Unternehmer).
Beim Einsatz von Nachunternehmern hat der Bieter ein Verzeichnis über deren Leistungen (Art und Umfang) mit dem Angebot
einzureichen.
Der Nachweis der Eignungskriterien kann - soweit darin enthalten - durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare
Eintragung in die allgemein zugängliche Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich geführt
werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl ist beim Einsatz von Nachunternehmen der o.g. Nachweis der Eignung auch für die
vorgesehenen Nachunternehmen wie beschrieben zu führen.
Bei öffentlichen Ausschreibungen behält sich der öffentliche Auftraggeber vor, vor Zuschlagserteilung den Bieter und die
Nachunternehmer, an die er den Auftrag vergeben will und die bislang nur eine Eigenerklärung als vorläufigen Nachweis
vorgelegt haben oder auf hinterlegte Angaben im Präqualifikationsverzeichnis verwiesen haben, aufzufordern, die einschlägigen
Nachweise unverzüglich zur Prüfung beizubringen.
m)		
n)		Zuschlagskriterien
Preis
o)		Nichtberücksichtigte Angebote:  19 Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über
nicht berücksichtigte Angebote gem  19 VOL/A.
p)		Weitere Anforderungen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz:
		Abgabe einer Verpflichtungserklärung zu Mindestentgelt, auch für Nach- und Verleihunternehmen.
Verpflichtungserklärung zu Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen ist abzugeben.
		Vertragsstrafe wegen schuldhaften Verstosses gegen eine sich aus der Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und
Mindestentgelt ergebenden Verpflichtung wird vereinbart: Nein
q)		Sonstige Informationen:
1. Bietergemeinschaften (BIGE) sind zugelassen: die Nachweise der technischen Leistungsfähigkeit (Fachkunde) müssen von dem
Partner der BIGE vorgelegt werden, der das jeweilige Gewerk später ausführt. Die Nachweise zur wirtschaftlichen
Leistungsfähigkeit und zur Zuverlässigkeit sind von jedem Mitglied der individuell vorzulegen.
2. Angebotsabgabe: Bei Abgabe des Angebotes in Papierform muss dieses 2-fach und als GAEB-Datei abgegeben werden.
3. Urkalkulation: Die Bieter sind verpflichtet, die Urkalkulation ihrer Angebote vor Erteilung des Zuschlags im Falle einer
Preisprüfung auf Anforderung des Auftraggebers an diesen herauszugeben. Der Auftraggeber wird von dem Auftragnehmer die
Übergabe der Urkalkulation in einem verschlossenen Umschlag unmittelbar nach Zuschlagserteilung gemäß Ziffer I. der Weitere
Besondere Vertragsbedingungen verlangen. Nach Ziffer I. der Weitere Besondere Vertragsbedingungen besteht für den
Auftragnehmer die vertragliche Verpflichtung eine Urkalkulation auf Verlangen vorzulegen.
4. Nachforderungen: Die Auftraggeberin wird die fristgerecht eingegangenen Angebote zunächst summarisch auf Vollständigkeit
sowie auf rechnerische und fachliche Richtigkeit prü-fen. Fehlen geforderte Erklärungen oder Nachweise und wird das Angebot
nicht entsprechend  16 Absatz 3 oder 4 VOL/A ausgeschlossen, verlangt der Auftraggeber die fehlenden Erklärungen oder
Nachweise nach. Dies gilt ausdrücklich auch für den Fall, dass die Angebote nicht ordnungsgemäß vorliegen und zwar auch bei
fehlenden Angaben auf Formblättern, widersprüchlichen Angaben auf Formblättern sowie der Einreichung von Kopien statt
Originalen, sofern Originale erforderlich sind. Das Recht zur Nachforderung besteht jedoch nicht bei feh-lenden Preisangaben.
Die fehlenden Nachweise sind spätestens innerhalb von sechs Kalendertagen nach Aufforderung durch den Auftraggeber vorzulegen.
Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Aufforderung durch den Auftraggeber. Werden die Erklärungen oder Nachweise
nicht innerhalb der Frist vorgelegt, ist das Angebot auszuschließen. Das Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet
keine Verantwortung der Auftraggeberin für die Vollständigkeit der Angebote. Haftungsansprüche aus einer fahrlässig
versäumten Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Die Bieter bleiben für den Nachweis ihrer Eignung und die
Vollständigkeit ihres Angebotes allein verantwortlich.
5. Hinweispflicht bei Unvollständigkeit oder Unklarheiten: Die Bieter haben sich von der Vollständigkeit der ihnen
überlassenen Unterlagen zu überzeugen. Bei Unvollständigkeit der Unterlagen haben sie die Auftraggeberin in Textform
unverzüglich darüber zu unterrichten. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bieter Unklarheiten, so haben die
Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Abgabe ihrer Angebote in Textform darauf hinzuwei-sen. Ferner haben die Bieter
die Auftraggeberin auf eventuelle Widersprüche in den Verdingungsunterlagen unverzüglich in Textform aufmerksam zu machen.
Gleiches gilt, falls die Bie-ter der Auffassung sind, dass die Unterlagen gegen geltendes Recht verstoßen.
6. Im Falle einer Auftragserteilung ist die weitere Abwicklung gemäß AVA-Richtlinie der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft
Frankfurt am Main mbH zwingend einzuhalten. Alle Auftragnehmer, die nicht mit ARRIBA bauen/planen oder oder ein anderes GAEB
XML 3.1 fähiges AVA-System einsetzen, können die CD-ROM "VGF Mengen" für 180,00 Euro zuzügl. MwSt. erwerben, die die von
der VGF geforderten Programme zur Bearbeitung gemäß AVA-Richtlinien enthalten. Der Bieter muss sich bei Angebotsabgabe damit
einverstanden erklären, dass im Falle eines Erwerbs seine Firmenanschrift an den Softwarehersteller weitergegeben wird und er
sich zu Lizenzierungszwecken bei der Firma RIB Software AG, Stuttgart, registrieren muss. Die AVA-Richtline der VGF wird als
Anlage den Ausschreibungsunterlagen beigefügt.
7.Alle Fragen, die mit der vorliegenden Vergabe in Zusammenhang stehen, sind ausschließlich schriftlich oder per E-Mail bis
zum 28.03.2018, 09:00 Uhr an die vorstehend genannte Adresse zu richten. Die Vergabestelle wird entscheiden, ob Rückfragen
gegebenenfalls für alle Bewerber rele-vant sind und in diesem Fall sämtliche Bewerber entsprechend informieren.
nachr. V-Nr/AKZ : VGF 52/18
Source: 4 http://www.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/hessen/2018/03/006438000007.html
Data Acquisition via: p8000000
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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