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Ausschreibung: Gewehre - DE-Koblenz
Gewehre
Dokument Nr...: 120544-2018 (ID: 2018031709295143853)
Veröffentlicht: 17.03.2018
*
DE-Koblenz: Gewehre
2018/S 54/2018 120544
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Richtlinie 2009/81/EG
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber
I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der
Bundeswehr (BAAINBw)
Ferdinand-Sauerbruch-Straße 1
Kontaktstelle(n): BAAINBw K2.4
Zu Händen von: Herrn Gerhard
56073 Koblenz
Deutschland
E-Mail: [1]baainbwk2.4@bundeswehr.org
Fax: +49 261400-14222
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers:
[2]http://www.baainbw.de
Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen
für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem)
verschicken: die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: Bundesamt für
Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw)
Ferdinand-Sauerbruch-Str. 1
Kontaktstelle(n): Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und
Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) E1.3 Angebotssammelstelle
56073 Koblenz
Deutschland
Internet-Adresse: [3]http://baainbw.de
I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf zentral- oder bundesstaatlicher Ebene
I.3)Haupttätigkeit(en)
Verteidigung
I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber /
anderer Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
Herstellung und Lieferung von Reflexvisieren (RV) mit
Vergrößerungsvorsatz für das neue Sturmgewehr der Bundeswehr
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
Dienstleistung
Lieferauftrag
Kauf
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung:
Materiallager Neckarzimmern.
Luttenbachstraße 16-18.
74865 Neckarzimmern
II.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
Laufzeit der Rahmenvereinbarung
Laufzeit in Jahren: 8
Begründung einer Rahmenvereinbarung, deren Laufzeit sieben Jahre
übersteigt: Der tatsächliche Abruf der Reflexvisiere mit
Vergrößerungsvorsatz erfolgt voraussichtlich im III. Quartal 2020 nach
Abschluss der erfolgreichen Einsatzprüfung der neunen Sturmgewehre in
Verbindung mit dem Reflexvisier mit Vergrößerungsvorsatz
Geschätzter Gesamtauftragswert über die Gesamtlaufzeit der
Rahmenvereinbarung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 0,00 EUR
II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens:
Herstellung und Lieferung von Reflexvisieren (RV) mit
Vergrößerungsvorsatz für das neue Sturmgewehr der Bundeswehr.
1. Beschaffungsgegenstände
Reflexvisier mit einem dafür dazugehörigen Vergrößerungsvorsatz oder
Reflexvisier mit Vergrößerungsvorsatz als Kombinationsgerät,
Montagematerial für o.g. Produkte an STANAG 4694 Schienen,
a) Eigenschaften Reflexvisier (RV) mit Vergrößerungsvorsatz (VV):
RV mit VV dürfen nicht den ITAR oder EAR Regularien unterliegen,
Einsatz in Gebieten mit den Klimakategorien A1-3, B1-3, C0-3 und
M1-3 gemäß STANAG 4370 ohne Einschränkung der Funktionalität
(ausgenommen elektrische Komponenten),
Justierbarkeit des Reflexvisiers mit Vergrößerungsvorsatz durch den
Bediener in Seite und Höhe,
wartungsfrei,
Allwetterfähigkeit,
Lebensdauer von mind. 15 000 Schuss.
b) Eigenschaften Reflexvisier:
1-fache Vergrößerung 2 MOA Rotpunkt,
Montage auf STANAG 4694 Schiene muss sichergestellt sein.
c) Eigenschaften Vergrößerungsvorsatz:
mindestens 3-fache Vergrößerung,
Nutzung in Verbindung mit RV in einer Visierlinie,
Montage auf STANAG 4694 Schiene muss sichergestellt sein,
Schutz vor Laserstrahlung.
II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
35321200
II.1.7)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Der Bieter muss im Angebot alle Auftragsteile, die er möglicherweise an
Dritte zu vergeben gedenkt, sowie alle vorgeschlagenen
Unterauftragnehmer und die Gegenstände der Unteraufträge angeben
Der Bieter muss alle Änderungen angeben, die sich bei
Unterauftragnehmern während der Auftragsausführung ergeben
II.1.8)Lose
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: ja
II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
1. Während des Vergabeverfahrens:
7 EA Reflexvisiere mit Vergrößerungsvorsatz als unentgeltliche Muster
für die Produktvorstellung und Vergleichserprobung.
2. Nach Vertragsschluss:
ca. 16 EA Reflexvisiere mit Vergrößerungsvorsatz als Nachweismuster.
Die integrierte Nachweisführung besteht aus der Qualifikation und der
Einsatzprüfung sowie Realisierung der Systemverträglichkeit
Waffe/Optiken.
3. Nach erfolgreicher Qualifikation und abgeschlossener Einsatzprüfung:
Mindestabnahme von ca. 2 800 EA Reflexvisieren mit
Vergrößerungsvorsatz als erstes Serienlos (unverbindliche Prognose),
Geplante Gesamtabnahme der Serie: ca. 7 500 EA Reflexvisiere mit
Vergrößerungsvorsatz (unverbindliche Prognose).
II.2.2)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Mit Vertragsschluss wird die Übergabe einer selbstschuldnerischen
Bürgschaft eines deutschen Kreditinstituts oder eines deutschen
Versicherungsunternehmens gefordert,
Der Bewerber verpflichtet sich spätestens mit Vertragsschluss eine
Industriehaftpflichtversicherung abzuschließen.
III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
wird:
III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen für die Auftragsausführung,
insbesondere bezüglich der Versorgungs- und Informationssicherheit:
Eigenerklärung des Bieters,
dass für die Abwicklung der Verträge und die Kommunikation mit dem
Auftraggeber nur Personal vorgesehen ist, das die deutsche Sprache in
Wort und Schrift beherrscht,
dass die geforderte NATO-Qualitätssicherungsrichtlinien AQAP 2110
eingehalten und angewandt werden,
dass der Bewerber den Auftraggeber im Auftragsfall über jede geplante
Änderung in seiner Lieferkette sowie bei seinen Nachunternehmern im
Voraus informiert und diese mit dem Auftraggeber abstimmt,
dass der Bieter für die nächsten 20 Jahre die Ersatzteilversorgung
sicherstellt und - für den Fall, dass er nicht mehr in der Lage ist,
diese sicherzustellen - alle Mittel zur Verfügung stellt, die für die
Herstellung von Bauteilen, Bausätzen, Nachbauten und ggf. speziellen
Testgeräten einschließlich der Maschinen, Hard- und Software,
technischer Zeichnungen (wie Konstruktions-/ Baupläne), Dokumentation,
Lizenzen und Bedienungsanleitungen auch durch Dritte erforderlich ist,
Die Leistungsgegenstände dürfen nicht den ITAR und EAR Regularien
unterfallen.
III.1.5)Angaben zur Sicherheitsüberprüfung:
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Persönliche Lage
Kriterien für die persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer (die zu
deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung
in ein Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: Bezeichnung des Bieterunternehmens mit Firma
und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen
Ansprechpartners mit E-Mail, Telefon und Faxnummer,
Angaben Eigentümerstruktur,
Aktueller Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als ein Jahr
gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge in
Ziffer IV.3.4 dieser Bekanntmachung,
Unterschriebene Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender oder
fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (Formular BAAINBw
.
BV-034/09.2017; kann unter [4]http://www.baain.de/.
Unter der Rubrik Vergabe bezogen werden).
Unterschriebene formlose Eigenerklärung, dass der Bieter den
Auftraggeber bereits im laufenden Vergabeverfahren über jede Änderung
seiner Organisation (bspw. Eigentümerstruktur, Umstrukturierung,
Ausgliederungen) informiert,
Unterschriebene formlose Eigenerklärung, dass der Bieter den
Auftraggeber vor Zuschlagserteilung auf Aufforderung vollständig und
lückenlos über seine geplante Lieferkette und alle für den Auftraggeber
relevanten Nachunternehmer informiert,
Nachweis der Befähigung nach AQAP 2110,
Unterlagen in einer anderen als der deutschen Sprache ist eine
Übersetzung beizufügen.
Kriterien für die persönliche Lage von Unterauftragnehmern (die zu
deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung
in ein Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: Bezeichnung des Unterauftragnehmers mit Firma
und Anschrift,
Aktueller Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als ein Jahr
gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge in
Ziffer IV.3.4 dieser Bekanntmachung,
Unterschriebene Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender oder
fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (Formular BAAINBw
.
BV-034/09.2017 kann unter [5]http://www.baain.de/.
Unter der Rubrik Vergabe bezogen werden).
III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: Der Bieter kann sich zum Nachweis seiner
technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der
Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/ Nachunternehmer /
konzernverbundener Unternehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen
Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden
Verbindungen,
Zum Nachweis der Eignung hat der Bieter diese Dritten in seinem
Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziffer III. 2.2) dieser
Bekanntmachung genannten Angaben / Erklärungen/Nachweise auch für
diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem er sich auf dessen
Fähigkeiten beruft,
Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm
dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der
Leistungen (z.B. durch eine Verpflichtungserklärung) zur Verfügung
steht,
Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise
gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bieter zu,
Nachweise auf verlangen spätestens vor Zuschlagserteilung vorzulegen,
Geschäftsbericht des Unternehmens der letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahre,
Aktuelle Bankerklärung mit Aussagen zum Zahlungsverhalten, zur
Geschäftsverbindung/ Kontoführung, zu den finanziellen und
wirtschaftlichen Verhältnissen und zur Kreditbeurteilung. Aktuell sind
Bankerklärungen aus den letzten sechs Monaten, gerechnet ab dem
Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge in IV.3.4.) dieser
Bekanntmachung,
Erklärung über den Gesamtumsatz (netto) und den Umsatz für den durch
den Auftragsgegenstand genutzten Geschäftsbereich der letzten 3
Geschäftsjahre,
Eigenerklärung, dass im Auftragsfall ein Versicherungsschutz
(industrieübliche Betriebshaftpflicht) besteht, deren Höhe jeweils 5
Mio. EUR pro Schadendfall für Personen- und Sachschäden, im Falle der
Kumulation von Schadensereignissen jedoch 7 Mio. EUR pro Jahr nicht
unterschreitet,
Der Auftraggeber behält sich vor, einen Gewerbezentralregisterauszug
über den Bieter einzuholen,
Sofern eine Bietergemeinschaft erfolgen soll, ist mit dem
Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft
unterzeichnete Erklärung einzureichen, aus der sich auch die
gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziffer III.1.3) dieser
Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der
Bietergemeinschaft, ein bevollmächtigten Vertreter und die Absicht,
sich im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen,
ergibt,
Die vorstehend genannten Erklärungen sind sowohl von dem Bieter als
auch von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft abzugeben.
Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
von Unterauftragnehmern (die zu deren Ablehnung führen können)
III.2.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten der
Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen:
Der Bieter kann sich zum Nachweis seiner technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen
(Dritter/ Nachunternehmer / konzernverbundener Unternehmer) bedienen,
ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen
Unternehmen bestehenden Verbindungen,
Zum Nachweis der Eignung hat der Bieter diese Dritten in seinem
Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziffer III. 2.3) dieser
Bekanntmachung genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise auch für diesen
Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem er sich auf dessen Fähigkeiten
beruft,
Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm
dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der
Leistungen (z.B. durch eine Verpflichtungserklärung) zur Verfügung
steht,
Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise
gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bieter zu,
Nachweise auf verlangen spätestens vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
Zum Nachweis der Erfahrung mit in Ziffer II.1.5) vergleichbaren
Leistungen sind mindestens 10 Referenzaufträge aus den letzten 5
Geschäftsjahren aufzuführen. Die Referenzaufträge müssen noch nicht
abgeschlossen sein, aber die Leistung muss mindestens zu 50 % des
Auftragsvolumens erbracht sein. Vergleichbare Leistungen in diesem
Sinne sind Zieloptiken.
Folgende Angaben sind pro Referenz zu machen:
Kurze Darstellung der Referenztätigkeit einschließlich des
Auftraggebers (mit Einstufung als öffentlich bzw. privat), der
Leistungsort, der Leistungszeitraum, des eingesetzten Personals (Anzahl
und Qualifikation), des Auftragswerts (ca. Angaben bzw. Größenordnung
ausreichend),
Darstellung der (Teil-) Aufgaben des Unternehmens im jeweiligen
Referenzprojekt/- auftrag und dessen Einbindung in das Gesamtprojekt
und ihrer Vergleichbarkeit mit der in Ziffer II 1.5) genannten
Tätigkeit,
Benennung eines Ansprechpartners beim Referenzgeber mit Name, Adresse
und Telefonnummer,
Zudem legt der Bieter zum Nachweis seiner Erfahrung Muster,
Bescheinigungen oder Fotografien der im Produktportfolio befindlichen
Reflexvisiere mit Vergrößerungsvorsatz vor, deren Echtheit nach
Aufforderung durch den Auftraggeber nachzuweisen ist.
Der Bieter benennt Zulieferer, auf die das Unternehmen zurückgreifen
kann, um den Auftrag auszuführen. Zur Angabe der Zulieferer gehört die
Angabe des geografischen Standortes, falls diese Zulieferer außerhalb
der EU ansässig sind.
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten von
Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können)
III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der
Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
verhandelnden Angebote nein
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die
in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe
oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen
Dialog aufgeführt sind
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
Q/K2DF/IA010/GA276
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
nein
IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
Unterlagen bzw. der Beschreibung
IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
16.4.2018 - 14:00
IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur
Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
verfasst werden können
Deutsch.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Der Teilnahmeantrag mit allen seinen Anlagen ist in einfacher
Ausführung in deutscher Sprache einzureichen. Die Übermittlung hat
schriftlich in einem verschlossenen Umschlag ausschließlich an die an
die unter Anhang A III) aufgeführte Stelle zu erfolgen und ist unter
expliziter Nennung des Aktenzeichens wie folgt zu kennzeichnen:
nicht öffnen EU-Teilnahmewettbewerb Verhandlungsverfahren,
Bearbeitungsnummer Q/K2DF/IA010/GA276 Hauptkampfvisier mit
Reflexvisier.
Schlusstermin: 16.4.2018, 14 Uhr -.
Per Fax oder.
Elektronisch eingehende Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt.
Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag zu
unterzeichnen ist. Der Teilnahmeantrag ist entweder von allen
Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten
Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter
unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der
Bewerbergemeinschaft beizufügen,
Bei dieser Veröffentlichung werden keine Vergabeunterlagen zur
Verfügung gestellt. Erst nach fristgemäßem Eingang des Teilnahmeantrags
mit den geforderten Dokumenten und Prüfung derselben durch die
ausschreibende Stelle werden die Angebotsaufforderungen verschickt,
Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich per E-Mail
unter Angabe des Aktenzeichens zu erfolgen. Auskünfte werden
grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 9.4.2018
eingegangen sind. Mündliche/fernmündliche oder verspätete Anfragen
werden nicht beantwortet,
Die Bewerber sollen die zur Verfügung gestellten Formulare verwenden,
ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise
ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/ Angebote ist nicht
ausreichend,
Die Bewerber werden darauf hingewiesen, dass alle mit dem
Teilnahmeantrag eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende
Angebot Geltung haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren
Änderungen gegenüber dem Teilnahmeantrag ergeben, muss die
Vergabestelle zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der
Eignung eintreten,
Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen dienen allein
dem Zweck, den Interessenten einen Eindruck zu verschaffen und eine
Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen.
Abweichungen und Spezifizierungen im Rahmen der Verhandlung bleiben
vorbehalten,
Die Abgabe mehrerer Hauptangebote ist zugelassen,
Der Bewerber hat sicherzustellen, dass E-Mails mit einem Datenvolumen
von mindestens 50 MB empfangen werden können.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Deutschland
E-Mail: [6]info@bundeskartellamt.de
Telefon: +49 2289499-0
Internet-Adresse: [7]http://www.bundeskartellamt.de
Fax: +49 2289499-163
VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: §
134 GWB Informations- und Wartepflicht.
1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information
nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das
Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer
Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder
sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber
beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder
den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die
Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse,
insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft,
berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den
lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber
a. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder
b. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
a. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
b. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
den Vertrag abzuschließen, und
c. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn
Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll,
umfassen.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist
unzulässig, soweit.
a. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
b. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
d. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1.Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Deutschland
E-Mail: [8]info@bundeskartellamt.de
Telefon: +49 2289499-0
Internet-Adresse: [9]http://www.bundeskartellamt.de
Fax: +49 2289499-163
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15.3.2018
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3. http://baainbw.de/
4. http://www.baain.de/
5. http://www.baain.de/
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9. http://www.bundeskartellamt.de/
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