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Ausschreibung: Gewehre - DE-Koblenz
Gewehre
Dokument Nr...: 120544-2018 (ID: 2018031709295143853)
Veröffentlicht: 17.03.2018
*
  DE-Koblenz: Gewehre
   2018/S 54/2018 120544
   Auftragsbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Richtlinie 2009/81/EG
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber
   I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
   Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der
   Bundeswehr (BAAINBw)
   Ferdinand-Sauerbruch-Straße 1
   Kontaktstelle(n): BAAINBw K2.4
   Zu Händen von: Herrn Gerhard
   56073 Koblenz
   Deutschland
   E-Mail: [1]baainbwk2.4@bundeswehr.org
   Fax: +49 261400-14222
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers:
   [2]http://www.baainbw.de
   Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
   Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen
   für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem)
   verschicken: die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: Bundesamt für
   Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw)
   Ferdinand-Sauerbruch-Str. 1
   Kontaktstelle(n): Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und
   Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw)  E1.3  Angebotssammelstelle
   56073 Koblenz
   Deutschland
   Internet-Adresse: [3]http://baainbw.de
   I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Agentur/Amt auf zentral- oder bundesstaatlicher Ebene
   I.3)Haupttätigkeit(en)
   Verteidigung
   I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber /
   anderer Auftraggeber
   Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
   Auftraggeber: nein
   Abschnitt II: Auftragsgegenstand
   II.1)Beschreibung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
   Herstellung und Lieferung von Reflexvisieren (RV) mit
   Vergrößerungsvorsatz für das neue Sturmgewehr der Bundeswehr
   II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
   Dienstleistung
   Lieferauftrag
   Kauf
   Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung:
   Materiallager Neckarzimmern.
   Luttenbachstraße 16-18.
   74865 Neckarzimmern
   II.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
   Laufzeit der Rahmenvereinbarung
   Laufzeit in Jahren: 8
   Begründung einer Rahmenvereinbarung, deren Laufzeit sieben Jahre
   übersteigt: Der tatsächliche Abruf der Reflexvisiere mit
   Vergrößerungsvorsatz erfolgt voraussichtlich im III. Quartal 2020 nach
   Abschluss der erfolgreichen Einsatzprüfung der neunen Sturmgewehre in
   Verbindung mit dem Reflexvisier mit Vergrößerungsvorsatz
   Geschätzter Gesamtauftragswert über die Gesamtlaufzeit der
   Rahmenvereinbarung
   Geschätzter Wert ohne MwSt: 0,00 EUR
   II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens:
   Herstellung und Lieferung von Reflexvisieren (RV) mit
   Vergrößerungsvorsatz für das neue Sturmgewehr der Bundeswehr.
   1. Beschaffungsgegenstände
    Reflexvisier mit einem dafür dazugehörigen Vergrößerungsvorsatz oder
   Reflexvisier mit Vergrößerungsvorsatz als Kombinationsgerät,
    Montagematerial für o.g. Produkte an STANAG 4694 Schienen,
   a) Eigenschaften Reflexvisier (RV) mit Vergrößerungsvorsatz (VV):
    RV mit VV dürfen nicht den ITAR oder EAR  Regularien unterliegen,
    Einsatz in Gebieten mit den Klimakategorien A1-3, B1-3, C0-3 und
   M1-3 gemäß STANAG 4370 ohne Einschränkung der Funktionalität
   (ausgenommen elektrische Komponenten),
    Justierbarkeit des Reflexvisiers mit Vergrößerungsvorsatz durch den
   Bediener in Seite und Höhe,
    wartungsfrei,
    Allwetterfähigkeit,
    Lebensdauer von mind. 15 000 Schuss.
   b) Eigenschaften Reflexvisier:
    1-fache Vergrößerung 2 MOA Rotpunkt,
    Montage auf STANAG 4694 Schiene muss sichergestellt sein.
   c) Eigenschaften Vergrößerungsvorsatz:
    mindestens 3-fache Vergrößerung,
    Nutzung in Verbindung mit RV in einer Visierlinie,
    Montage auf STANAG 4694 Schiene muss sichergestellt sein,
    Schutz vor Laserstrahlung.
   II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
   35321200
   II.1.7)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Der Bieter muss im Angebot alle Auftragsteile, die er möglicherweise an
   Dritte zu vergeben gedenkt, sowie alle vorgeschlagenen
   Unterauftragnehmer und die Gegenstände der Unteraufträge angeben
   Der Bieter muss alle Änderungen angeben, die sich bei
   Unterauftragnehmern während der Auftragsausführung ergeben
   II.1.8)Lose
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: ja
   II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
   II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
   1. Während des Vergabeverfahrens:
    7 EA Reflexvisiere mit Vergrößerungsvorsatz als unentgeltliche Muster
   für die Produktvorstellung und Vergleichserprobung.
   2. Nach Vertragsschluss:
    ca. 16 EA Reflexvisiere mit Vergrößerungsvorsatz als Nachweismuster.
   Die integrierte Nachweisführung besteht aus der Qualifikation und der
   Einsatzprüfung sowie Realisierung der Systemverträglichkeit
   Waffe/Optiken.
   3. Nach erfolgreicher Qualifikation und abgeschlossener Einsatzprüfung:
    Mindestabnahme von ca. 2 800 EA Reflexvisieren mit
   Vergrößerungsvorsatz als erstes Serienlos (unverbindliche Prognose),
    Geplante Gesamtabnahme der Serie: ca. 7 500 EA Reflexvisiere mit
   Vergrößerungsvorsatz (unverbindliche Prognose).
   II.2.2)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Bedingungen für den Auftrag
   III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
    Mit Vertragsschluss wird die Übergabe einer selbstschuldnerischen
   Bürgschaft eines deutschen Kreditinstituts oder eines deutschen
   Versicherungsunternehmens gefordert,
    Der Bewerber verpflichtet sich spätestens mit Vertragsschluss eine
   Industriehaftpflichtversicherung abzuschließen.
   III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
   Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
   III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
   wird:
   III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen für die Auftragsausführung,
   insbesondere bezüglich der Versorgungs- und Informationssicherheit:
   Eigenerklärung des Bieters,
    dass für die Abwicklung der Verträge und die Kommunikation mit dem
   Auftraggeber nur Personal vorgesehen ist, das die deutsche Sprache in
   Wort und Schrift beherrscht,
    dass die geforderte NATO-Qualitätssicherungsrichtlinien AQAP 2110
   eingehalten und angewandt werden,
    dass der Bewerber den Auftraggeber im Auftragsfall über jede geplante
   Änderung in seiner Lieferkette sowie bei seinen Nachunternehmern im
   Voraus informiert und diese mit dem Auftraggeber abstimmt,
    dass der Bieter für die nächsten 20 Jahre die Ersatzteilversorgung
   sicherstellt und - für den Fall, dass er nicht mehr in der Lage ist,
   diese sicherzustellen - alle Mittel zur Verfügung stellt, die für die
   Herstellung von Bauteilen, Bausätzen, Nachbauten und ggf. speziellen
   Testgeräten einschließlich der Maschinen, Hard- und Software,
   technischer Zeichnungen (wie Konstruktions-/ Baupläne), Dokumentation,
   Lizenzen und Bedienungsanleitungen auch durch Dritte erforderlich ist,
    Die Leistungsgegenstände dürfen nicht den ITAR und EAR Regularien
   unterfallen.
   III.1.5)Angaben zur Sicherheitsüberprüfung:
   III.2)Teilnahmebedingungen
   III.2.1)Persönliche Lage
   Kriterien für die persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer (die zu
   deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung
   in ein Berufs- oder Handelsregister
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen:  Bezeichnung des Bieterunternehmens mit Firma
   und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen
   Ansprechpartners mit E-Mail, Telefon und Faxnummer,
    Angaben Eigentümerstruktur,
    Aktueller Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als ein Jahr
   gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge in
   Ziffer IV.3.4 dieser Bekanntmachung,
    Unterschriebene Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender oder
   fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (Formular BAAINBw
   .
   BV-034/09.2017; kann unter [4]http://www.baain.de/.
   Unter der Rubrik Vergabe bezogen werden).
    Unterschriebene formlose Eigenerklärung, dass der Bieter den
   Auftraggeber bereits im laufenden Vergabeverfahren über jede Änderung
   seiner Organisation (bspw. Eigentümerstruktur, Umstrukturierung,
   Ausgliederungen) informiert,
    Unterschriebene formlose Eigenerklärung, dass der Bieter den
   Auftraggeber vor Zuschlagserteilung auf Aufforderung vollständig und
   lückenlos über seine geplante Lieferkette und alle für den Auftraggeber
   relevanten Nachunternehmer informiert,
    Nachweis der Befähigung nach AQAP 2110,
    Unterlagen in einer anderen als der deutschen Sprache ist eine
   Übersetzung beizufügen.
   Kriterien für die persönliche Lage von Unterauftragnehmern (die zu
   deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung
   in ein Berufs- oder Handelsregister
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen:  Bezeichnung des Unterauftragnehmers mit Firma
   und Anschrift,
    Aktueller Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als ein Jahr
   gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge in
   Ziffer IV.3.4 dieser Bekanntmachung,
    Unterschriebene Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender oder
   fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (Formular BAAINBw
   .
   BV-034/09.2017  kann unter [5]http://www.baain.de/.
   Unter der Rubrik Vergabe bezogen werden).
   III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen:  Der Bieter kann sich zum Nachweis seiner
   technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der
   Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/ Nachunternehmer /
   konzernverbundener Unternehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen
   Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden
   Verbindungen,
    Zum Nachweis der Eignung hat der Bieter diese Dritten in seinem
   Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziffer III. 2.2) dieser
   Bekanntmachung genannten Angaben / Erklärungen/Nachweise auch für
   diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem er sich auf dessen
   Fähigkeiten beruft,
    Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm
   dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der
   Leistungen (z.B. durch eine Verpflichtungserklärung) zur Verfügung
   steht,
    Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise
   gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bieter zu,
   Nachweise auf verlangen spätestens vor Zuschlagserteilung vorzulegen,
    Geschäftsbericht des Unternehmens der letzten drei abgeschlossenen
   Geschäftsjahre,
    Aktuelle Bankerklärung mit Aussagen zum Zahlungsverhalten, zur
   Geschäftsverbindung/ Kontoführung, zu den finanziellen und
   wirtschaftlichen Verhältnissen und zur Kreditbeurteilung. Aktuell sind
   Bankerklärungen aus den letzten sechs Monaten, gerechnet ab dem
   Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge in IV.3.4.) dieser
   Bekanntmachung,
    Erklärung über den Gesamtumsatz (netto) und den Umsatz für den durch
   den Auftragsgegenstand genutzten Geschäftsbereich der letzten 3
   Geschäftsjahre,
    Eigenerklärung, dass im Auftragsfall ein Versicherungsschutz
   (industrieübliche Betriebshaftpflicht) besteht, deren Höhe jeweils 5
   Mio. EUR pro Schadendfall für Personen- und Sachschäden, im Falle der
   Kumulation von Schadensereignissen jedoch 7 Mio. EUR pro Jahr nicht
   unterschreitet,
    Der Auftraggeber behält sich vor, einen Gewerbezentralregisterauszug
   über den Bieter einzuholen,
    Sofern eine Bietergemeinschaft erfolgen soll, ist mit dem
   Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft
   unterzeichnete Erklärung einzureichen, aus der sich auch die
   gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziffer III.1.3) dieser
   Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der
   Bietergemeinschaft, ein bevollmächtigten Vertreter und die Absicht,
   sich im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen,
   ergibt,
    Die vorstehend genannten Erklärungen sind sowohl von dem Bieter als
   auch von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft abzugeben.
   Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   von Unterauftragnehmern (die zu deren Ablehnung führen können)
   III.2.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten der
   Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen:
    Der Bieter kann sich zum Nachweis seiner technischen und beruflichen
   Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen
   (Dritter/ Nachunternehmer / konzernverbundener Unternehmer) bedienen,
   ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen
   Unternehmen bestehenden Verbindungen,
    Zum Nachweis der Eignung hat der Bieter diese Dritten in seinem
   Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziffer III. 2.3) dieser
   Bekanntmachung genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise auch für diesen
   Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem er sich auf dessen Fähigkeiten
   beruft,
    Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm
   dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der
   Leistungen (z.B. durch eine Verpflichtungserklärung) zur Verfügung
   steht,
    Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise
   gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bieter zu,
   Nachweise auf verlangen spätestens vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
   Zum Nachweis der Erfahrung mit in Ziffer II.1.5) vergleichbaren
   Leistungen sind mindestens 10 Referenzaufträge aus den letzten 5
   Geschäftsjahren aufzuführen. Die Referenzaufträge müssen noch nicht
   abgeschlossen sein, aber die Leistung muss mindestens zu 50 % des
   Auftragsvolumens erbracht sein. Vergleichbare Leistungen in diesem
   Sinne sind Zieloptiken.
   Folgende Angaben sind pro Referenz zu machen:
    Kurze Darstellung der Referenztätigkeit einschließlich des
   Auftraggebers (mit Einstufung als öffentlich bzw. privat), der
   Leistungsort, der Leistungszeitraum, des eingesetzten Personals (Anzahl
   und Qualifikation), des Auftragswerts (ca. Angaben bzw. Größenordnung
   ausreichend),
    Darstellung der (Teil-) Aufgaben des Unternehmens im jeweiligen
   Referenzprojekt/- auftrag und dessen Einbindung in das Gesamtprojekt
   und ihrer Vergleichbarkeit mit der in Ziffer II 1.5) genannten
   Tätigkeit,
    Benennung eines Ansprechpartners beim Referenzgeber mit Name, Adresse
   und Telefonnummer,
    Zudem legt der Bieter zum Nachweis seiner Erfahrung Muster,
   Bescheinigungen oder Fotografien der im Produktportfolio befindlichen
   Reflexvisiere mit Vergrößerungsvorsatz vor, deren Echtheit nach
   Aufforderung durch den Auftraggeber nachzuweisen ist.
    Der Bieter benennt Zulieferer, auf die das Unternehmen zurückgreifen
   kann, um den Auftrag auszuführen. Zur Angabe der Zulieferer gehört die
   Angabe des geografischen Standortes, falls diese Zulieferer außerhalb
   der EU ansässig sind.
   Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten von
   Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können)
   III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
   III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Verfahrensart
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der
   Verhandlung bzw. des Dialogs
   Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
   schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
   verhandelnden Angebote nein
   IV.2)Zuschlagskriterien
   IV.2.1)Zuschlagskriterien
   das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die
   in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe
   oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen
   Dialog aufgeführt sind
   IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.3)Verwaltungsangaben
   IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
   Q/K2DF/IA010/GA276
   IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
   nein
   IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
   Unterlagen bzw. der Beschreibung
   IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   16.4.2018 - 14:00
   IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur
   Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   verfasst werden können
   Deutsch.
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
    Der Teilnahmeantrag mit allen seinen Anlagen ist in einfacher
   Ausführung in deutscher Sprache einzureichen. Die Übermittlung hat
   schriftlich in einem verschlossenen Umschlag ausschließlich an die an
   die unter Anhang A III) aufgeführte Stelle zu erfolgen und ist unter
   expliziter Nennung des Aktenzeichens wie folgt zu kennzeichnen:
    nicht öffnen  EU-Teilnahmewettbewerb Verhandlungsverfahren,
   Bearbeitungsnummer Q/K2DF/IA010/GA276 Hauptkampfvisier mit
   Reflexvisier.
   Schlusstermin: 16.4.2018, 14 Uhr -.
    Per Fax oder.
   Elektronisch eingehende Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt.
    Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag zu
   unterzeichnen ist. Der Teilnahmeantrag ist entweder von allen
   Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten
   Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter
   unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der
   Bewerbergemeinschaft beizufügen,
    Bei dieser Veröffentlichung werden keine Vergabeunterlagen zur
   Verfügung gestellt. Erst nach fristgemäßem Eingang des Teilnahmeantrags
   mit den geforderten Dokumenten und Prüfung derselben durch die
   ausschreibende Stelle werden die Angebotsaufforderungen verschickt,
    Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich per E-Mail
   unter Angabe des Aktenzeichens zu erfolgen. Auskünfte werden
   grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 9.4.2018
   eingegangen sind. Mündliche/fernmündliche oder verspätete Anfragen
   werden nicht beantwortet,
    Die Bewerber sollen die zur Verfügung gestellten Formulare verwenden,
   ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise
   ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/ Angebote ist nicht
   ausreichend,
    Die Bewerber werden darauf hingewiesen, dass alle mit dem
   Teilnahmeantrag eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende
   Angebot Geltung haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren
   Änderungen gegenüber dem Teilnahmeantrag ergeben, muss die
   Vergabestelle zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der
   Eignung eintreten,
    Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen dienen allein
   dem Zweck, den Interessenten einen Eindruck zu verschaffen und eine
   Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen.
   Abweichungen und Spezifizierungen im Rahmen der Verhandlung bleiben
   vorbehalten,
    Die Abgabe mehrerer Hauptangebote ist zugelassen,
    Der Bewerber hat sicherzustellen, dass E-Mails mit einem Datenvolumen
   von mindestens 50 MB empfangen werden können.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Bundeskartellamt  Vergabekammer des Bundes
   Villemombler Straße 76
   53123 Bonn
   Deutschland
   E-Mail: [6]info@bundeskartellamt.de
   Telefon: +49 2289499-0
   Internet-Adresse: [7]http://www.bundeskartellamt.de
   Fax: +49 2289499-163
   VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: §
   134 GWB Informations- und Wartepflicht.
   1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
   berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
   Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
   Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
   des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
   gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
   ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
   die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
   2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information
   nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
   elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
   zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
   Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
   betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
   3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das
   Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer
   Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder
   sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber
   beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder
   den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die
   Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse,
   insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft,
   berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den
   lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
   § 135 GWB Unwirksamkeit.
   1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber
   a. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder
   b. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
   Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
   Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
   2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
   sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
   sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
   30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
   3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
   a. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
   Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
   b. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
   den Vertrag abzuschließen, und
   c. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn
   Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
   Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
   Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
   Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
   Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
   den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
   Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll,
   umfassen.
   § 160 GWB Einleitung, Antrag.
   1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist
   unzulässig, soweit.
   a. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   b. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   c. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   d. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1.Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Bundeskartellamt  Vergabekammer des Bundes
   Villemombler Straße 76
   53123 Bonn
   Deutschland
   E-Mail: [8]info@bundeskartellamt.de
   Telefon: +49 2289499-0
   Internet-Adresse: [9]http://www.bundeskartellamt.de
   Fax: +49 2289499-163
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   15.3.2018
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