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Ausschreibung: Bau von Flughafengebäuden - DE-München
Bau von Flughafengebäuden
Zentrale Steuerungseinheit
Kabelverteilschrank
Mikrofone und Lautsprecher
Verstärker
Steuer- und Überwachungs-, Sicherheits- oder Signaleinrichtungen für Flughäfen
Elektronisches Nachrichtensystem
Installation von elektrischen Leitungen
Installation von Elektroanlagen
Installation von elektrischen Kabeln
Dokument Nr...: 120229-2018 (ID: 2018031709251143521)
Veröffentlicht: 17.03.2018
*
DE-München: Bau von Flughafengebäuden
2018/S 54/2018 120229
Auftragsbekanntmachung Sektoren
Bauauftrag
Richtlinie 2014/25/EU
Abschnitt I: Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Flughafen München GmbH
Nordallee 25
München Flughafen
85356
Deutschland
Kontaktstelle(n): Flughafen München GmbH Beschaffung
E-Mail: [1]vergabe@munich-airport.de
Fax: +49 89975-61216
NUTS-Code: DE21A
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]http://www.munich-airport.de
I.2)Gemeinsame Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://www.munich-airport.de/ausschreibungen-855722
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.6)Haupttätigkeit(en)
Flughafenanlagen
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Erneuerung ELA-Zentralentechnik
Referenznummer der Bekanntmachung: 2018-1001197
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45213331
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Austausch der Bestands-ELA durch die Errichtung eines neuen
elektroakustischen Alarmierungs- und Notfallwarnsystems (EANWS) nach
DIN/EN 60849 bestehend aus 24 Zentralen für den Bereich Altcampus (T1,
Zentralgebäude, Teile des MAC, Halle F für Sonderabfertigung und die
Parkhäuser P1 bis P10).
Die weiteren Anforderungen sind:
Aufbau des erforderlichen LWL-Netzwerks anhand der am Standort
verfügbaren strukturierten Verkabelung.
Aufbau der EANWS-Zentralen (Steuerung, Konfiguration) nach Anforderung
der DIN EN 54.
Errichtung und Betrieb eines Feuerwehranschalttableaus.
Einbindung neuer Sprechstellen für betriebliche Durchsagen.
Funktionserweiterung durch Einbindung in das bestehende übergeordnete
ELA-Managementsystem (u.a. Alarmierungssystem der Feuerwehr,
vollautomatische Gate-Ansagen).
Übergabe von Störmeldungen an die ZLT.
Rückbau und Entsorgung der SM40-Bestandsanlage (Zentralentechnik,
Sprechstellen, FW-Tableaus).
Alle Arbeiten müssen bei laufendem Betrieb der Bestandsanlage erfolgen.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
30232700
31213300
32340000
32343000
34997000
35721000
45310000
45311000
45311100
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE21A
Hauptort der Ausführung:
Flughafen München
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Aufgabenbeschreibung Ziel dieser Ausschreibung ist der Austausch der
bestehenden ELA durch die Errichtung eines neuen EANWS für das Terminal
1 und das Zentralgebäude, mit zusätzlichen Anforderungen an
betriebliche Durchsagen.
Alle Arbeiten müssen bei laufendem Betrieb der Bestandsanlage erfolgen.
Eine Betriebsunterbrechung einzelner Bereiche des EANWS ist
größtenteils nur nach Absprache in den Nachtstunden ca. zwischen 22.00
und 5.00 morgens möglich.
Auflistung der Anforderungen Aufbau einer neuen vernetzten
EANWS-Anlage, bestehend aus 24 Zentralen nach DIN/EN 60849. Eine
Zentrale kann maximal 15.000 Watt Verstärkerleistung und bis zu 13
Sprechstellen enthalten.
Aufbau des erforderlichen LWL-Netzwerks anhand der am Standort
verfügbaren strukturierten Verkabelung (LWL-Leitungszug erfolgt
bauseits). Erstellung der Schaltanträge zur Vernetzung der Anlage.
Aufbau der EANWS-Zentralen (Steuerung, Konfiguration, Verstärker,
Überwachung, Sprachspeicher, Netzversorgung etc.) nach Anforderung der
DIN EN 54-16 (alle Zentralen sind technisch gleichwertig auszustatten).
Errichtung und Betrieb eines Feuerwehranschalttableaus.
Einbindung neuer Sprechstellen für betriebliche Durchsagen, passend zum
angebotenen System.
Einbindung und Funktionserweiterung durch das übergeordnete
ELA-Managementsystem.
Übergabe von Störmeldungen an die ZLT.
Rückbau und Entsorgung der SM40-Bestandsanlage (Zentralentechnik,
Sprechstellen, FW-Tableaus).
Grundlegende Funktionen.
Alarmdurchsagen im Katastrophenfall,
Betriebliche Durchsagen an Reisende und Mitarbeiter,
Hintergrundmusik in ausgewählten Bereichen (z.B. WC-Kernen, Lounges
etc.).
Umfang der zu versorgenden Flächen.
Terminal 1 inkl. Verbindungstunnel Nord und Süd,
Zentralgebäude,
Tower,
MAC (nur Ebene 03),
Halle C-West,
Halle F,
Parkgaragen / Parkhäuser P1-P10.
Technische und normative Anforderungen die Anlagen sind nach den
Anforderungen der DIN EN 60849 in der Ausgabe vom Mai 1999 zu errichten
und zu betreiben.
Betriebliche Anforderungen:
Da das EANWS auch für betriebliche Durchsagen verwendet werden muss,
sind neben den Sicherheitsanforderungen weitere betriebliche
Anforderungen zu erfüllen wie z.B.:
Ausreichender Schalldruckpegel für Durchsagen,
Aufteilung in Beschallungszonen, sogenannte Rufzonen, zur
betrieblichen Organisation der Rufdurchsagen,
Hintergrundmusik in definierten Räumen / Raumbereichen.
Weiteres:
In den Passagierbereichen erfolgen neben den erforderlichen Flugansagen
auch wiederkehrende Ansagen (Nichtrauchertexte, Warnhinweise,
Empfehlungen zum rechtzeitigen Begeben zu Kontrollstellen, aktuelle
Hinweise etc.). Diese Ansagen sind luftfahrtrechtlich vorgeschrieben
oder im Interesse des Flugbetriebs. Da sich innerhalb der
Passagierbereiche jedoch auch definierte Büros, Service-Counter,
dauernd besetzte Arbeitsplätze, etc. befinden, an denen die
wiederkehrenden Ansagen und zum Teil auch die Flugansagen.
störend,
luftfahrtrechtlich nicht erforderlich,
im Interesse des Flugbetriebs nicht unbedingt erforderlich sind, muss
das EANWS die Möglichkeit bieten, einzelne Lautsprecher oder auch zwei
benachbarte Lautsprecher gemeinsam mittels Pflichtempfangsrelais bei
derartigen Ansagen wegzuschalten.
Zugänglichkeit der Baustelle.
Die Montagebereiche und Zugangswege zum T1 befinden sich sowohl im
Sicherheitsbereich (z.B. Terminalbereich, Ankunft/Abflug), als auch im
öffentlich zugänglichen Bereichen des Gebäudes. Zum Betreten des
Sicherheitsbereichs bzw. Befahren des Vorfelds bedarf es spezieller
Ausweise als Zutrittsberechtigung oder einer Fahrerlaubnis, die beim
Flughafen beantragt werden müssen. Außerdem ist bei einer Anlieferung
in den Sicherheitsbereich ein erhöhter Aufwand durch Anmeldung,
Kontrolle etc. notwendig. Die genannten Aufwände hierfür sind in der
Kalkulation zu berücksichtigen.
Hinweis:
Aufgrund des laufenden Betriebes im Gebäude kann kein Material-Lager
und kein Baubüro vor Ort gestellt werden.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 03/09/2018
Ende: 26/11/2019
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 8
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr
Bewerber grundsätzlich geeignet sind, als zur Abgabe eines Angebots
aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die Bewerber
auswählen, welche die nachfolgend aufgeführten Eignungsvoraussetzungen
am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber eine
Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 1 000 Punkte
erreichen kann. Von diesen 1 000 Punkten entfallen.
maximal 200 Punkte auf die Unterlagen gemäß Ziffer III.1.2).
Wobei hiervon 150 Punkte auf die Unterlagen nach Ziffer III.1.3 a) und.
50 Punkte auf die Unterlagen nach Ziffer III.1.3 b) entfallen;
maximal 800 Punkte auf die Unterlagen gemäß Ziffer III.1.3).
Wobei hiervon 150 Punkte auf die Unterlagen nach Ziffer III.1.3 a), 50
Punkte auf die Unterlagen nach Ziffer III.1.3 b) und 600 Punkte auf die
Unterlagen nach Ziffer III.1.3 c) Referenzen entfallen.
Bei der Bewertung der Referenzangaben werden bewertet:
Vergleichbarkeit der Art der Leistungen, einschließlich etwaiger
besonderer Umstände der Leistungserbringung,
Vergleichbarkeit des Umfangs erbrachten Leistungen,
Umfang der vom Bewerber selbst erbrachten Leistungen.
Bei der Bewertung der Referenzen werden alle benannten Referenzen
berücksichtigt. Auch wenn eine Referenz die jeweilige Anforderung
vollständig und uneingeschränkt erfüllt, führen Defizite in einer
anderen benannten Referenz nach dem nachfolgenden Bewertungsmaßstab zu
Punkteabzügen. Dies ist bei der Auswahl der Referenzen für den
Teilnahmeantrag zu berücksichtigen.
Die Bewertung wird anhand des nachfolgenden Bewertungsmaßstabes
erfolgen:
5 Punkte: Der Bewerber erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und
uneingeschränkt;
4 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
jeweiligen Merkmal vereinzelt bzw. geringfügige Defizite und Schwächen
aufweisen;
3 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
jeweiligen Merkmal mehrere bzw. nicht lediglich geringe Defizite und
Schwächen aufweisen;
2 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
jeweiligen Merkmal weiterreichende bzw. gewichtige Defizite und
Schwächen aufweisen oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers
enthalten zum jeweiligen Merkmal nur wenige wertungsfähige Aussagen;
1 Punkt: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
jeweiligen Merkmal insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen
aufweisen;
0 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
jeweiligen Merkmal in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind,
oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum
jeweiligen Merkmal keine wertungsfähigen Angaben.
Die Ermittlung des Punkteergebnisses für jede Unterlage erfolgt durch
die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung
mit 5 Punkten die jeweilige maximale Punktezahl entsprechend der
prozentualen Gewichtung erzielt werden kann.
Der Auftraggeber behält sich vor, Teilnahmeanträge unberücksichtigt zu
lassen, die bei einer Bewertung weniger als 600 Punkte erreichen. Die
Entscheidungen erfolgen nach pflichtgemäßem Ermessen unter Beachtung
der vergaberechtlichen Grundsätze.
Über die voranstehenden Vorgaben hinaus, wurde die Bewertungsmatrix vor
Veröffentlichung der Bekanntmachung nicht festgelegt. Der Auftraggeber
behält sich vor, einzelne Aspekte der der Bewertung unterzogenen
Nachweise und Eigenerklärungen, etwa bei Referenzangaben, jeweils
gesondert und unterschiedlich zu gewichten.
Sollte sich aufgrund der Bewertung ergeben, dass durch eine mehrfache
Belegung einer Rangstelle die vorgenannte Höchstzahl der zur
Angebotsabgabe zuzulassenden Bewerber überschritten wird, wird der
Auftraggeber alle Bewerber mit einer erfolgreichen Rangstelle
berücksichtigen.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Instandhaltungsvertrag mit Laufzeit 5 + 2 Jahre
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
a) Eigenerklärung,
Aa) dass der Bewerber in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines
Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder
Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu
einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer
Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr
als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt
worden ist.
Bb) dass der Bewerber nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen
des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren
beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen
Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich der Bewerber
nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit
eingestellt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
cc) dass der Bewerber im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht
nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die
Integrität des Bewerbers in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3
GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem
Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des
Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die
Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von
Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB
entsprechend.
Der Auftraggeber behält sich vor, beteiligte Unternehmen nach § 124 GWB
auszuschließen, wenn einer der dort genannten fakultativen
Ausschlussgründe vorliegt. Die Nennung der vorliegend unter Ziffer
III.1.1) a) der Bekanntmachung benannten Ausschlussgründe ist daher
nicht abschließend.
Dd) dass für den Bewerber kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123
GWB vorliegt.
b) Vorlage eines aktuellen Auszugs aus dem Handelsregister oder eine
gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen
Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des
Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers eine
Eintragung vorgesehen ist. Der Handelsregisterauszug (nicht älter als 6
Monate, maßgeblich ist der vorliegend benannte Termin für die
Einreichung der Teilnahmeanträge, Kopie ausreichend, bei
fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung).
Bei Vorliegen von Ausschlussgründen wird der Auftraggeber Angaben der
Bieter zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sowie den zulässigen Zeitraum
für Ausschlüsse nach § 126 GWB berücksichtigen.
Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens
wird auf Ziffer VI.3 d) verwiesen.
Für die Prüfung der Teilnahmeanträge wird auf Ziffer III.1.4, für eine
ggf. erforderliche Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe
aufgefordert werden (Bewertung) wird auf Ziffer II.2.9 verwiesen.
Zusätzlich zu den voranstehend aufgeführten Eigenerklärungen des
Bewerbers nach voranstehender Ziffer III.2.1 a) sind keine
Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen
Einrichtungen (Originale oder Kopien) vorzulegen. Der Auftraggeber
behält sich vor, bei Zweifeln an der Erfüllung der vorgenannten
Vorgaben Bescheinigungen oder Erklärungen im vorgenannten Sinn zu
fordern.
Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bewerbers kann die
Einreichung der unter Ziffer III.1.1) bis III.1.3) der vorliegenden
Bekanntmachung aufgeführten Nachweise und Eigenerklärungen nicht
ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angaben und
Eigenerklärungen nicht mit den vorliegend vorgegebenen Erklärungen und
Nachweisen inhaltlich nicht übereinstimmen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
a) Eigenerklärung zum Umsatz des Bewerbers (EUR, netto), der auf
Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen
vergleichbar sind, aufgeteilt für die letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahre; vergleichbar sind Leistungen, die der Kostengruppe 454
nach DIN 276 zugeordnet werden.
b) Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Bewerbers (EUR, netto),
aufgeteilt für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre;
Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens
wird auf Ziffer VI.3 d) verwiesen.
Für die Prüfung der Teilnahmeanträge wird auf Ziffer III.1.4, für eine
ggf. erforderliche Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe
aufgefordert werden (Bewertung) wird auf Ziffer II.2.9 verwiesen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Zu Ziffer III.1.2 a):
Der angegebene jährliche Umsatz für vergleichbare Leistungen darf im
Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre nicht unter 1 500 000 EUR
p.a. (ohne Umsatzsteuer) liegen.
Für die Einhaltung der vorgenannten Mindestbedingungen werden bei allen
Kooperationsformen nach Ziffer VI.3 b) die Angaben der benannten
Unternehmen addiert.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
a) Benennung der Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte (für
jedes Geschäftsjahr getrennt), gegliedert nach Berufsgruppen
(Obermonteure, Monteure, Projektleiter und sonstiges Personal) sowie
nach Anzahl, welche im Geschäftsbereich tätig sind, in den die
Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen fällt;
b) Darstellung der Geschäftsbereiche des Unternehmens, insbesondere für
die Zuständigkeiten, in die die hier ausgeschriebenen Leistungen
fallen, z. B. durch Vorlage eines Organigramms (Gliederungsplans) des
Unternehmens;
c) Angaben zu realisierten oder in der Realisierung weit
fortgeschrittenen Referenzprojekten aus den vor der Veröffentlichung
dieser Bekanntmachung vergangenen 60 Monaten, bei denen in Art und
Umfang mit der vorliegend ausgeschriebenen Leistung (vgl.
Vergabeunterlagen) vergleichbare Leistungen durchgeführt wurden.
Erwartet werden folgende Angaben für jedes Referenzprojekt:
Name und Adresse des Auftraggebers sowie Benennung eines
Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und
E-Mail-Adresse,
Bezeichnung und Standort des Referenzobjekts.
Kurzbeschreibung der Art der erbrachten Leistungen, insbesondere mit
Benennung der besonderen Umstände der Leistungserbringung wie etwa
Leistungserbringung unter laufendem Betrieb, Leistungserbringung im
Bestand, Leistungserbringung im Sicherheitsbereich oder unter
vergleichbaren Beschränkungen des Zutritts; Angaben über Schnittstellen
(SAA oder nicht); Einordnung als Neubau oder Umbau im Bestand;
Beschreibung von über die Evakuierungsfunktionen hinaus realisierten
Funktionen (z.B. automatisierte Ansagen, Sprechstellen für betriebliche
Nutzung, Hintergrundmusik, etc); Angaben zur technischen
Leistungsfähigkeit der errichteten Anlage (z.B. Anzahl gleichzeitig
möglicher Audiostreams).
Kurzbeschreibung des Umfangs der erbrachten Leistungen mit Angaben
zur Auftragssumme, Anzahl der vernetzten Zentralen, der verbauten
Verstärker-Leistungen, der Lautsprecheranzahl,
Zeitraum der Leistungserbringung,
Angabe, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit
Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Firmen erbracht
wurden, sowie ggf. Angabe des Eigenleistungsanteils. Wurden die
Leistungen nicht vollständig als Eigenleistung erbracht, so ist
anzugeben, welche Leistungen als Eigenleistung erbracht wurden.
Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens
wird auf Ziffer VI.3 d) verwiesen.
Für die Prüfung der Teilnahmeanträge wird auf Ziffer III.1.4, für eine
ggf. erforderliche Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe
aufgefordert werden (Bewertung) wird auf Ziffer II.2.9 verwiesen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Mindestens eine Referenz, die über die voranstehenden Vorgaben für
Referenzen hinaus folgende Mindestanforderungen erfüllt:
Auftragssumme: 1 000 000 EUR netto.
über die Evakuierungsfunktionen hinaus mindestens eine weitere
Funktion.
III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Auftraggeber behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung
der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die
Bewerber aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte
unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen,
zu vervollständigen oder zu korrigieren.
Der Auftraggeber wird anschließend die vollständigen Teilnahmeanträge
inhaltlich prüfen. Die Prüfung bezieht sich auf die Einhaltung etwaiger
in Ziffer III.1.1) bis III.1.3) genannter Mindestanforderungen.
Unbeschadet etwaiger Mindestanforderungen wird der Auftraggeber
inhaltlich prüfen, ob die grundsätzliche Eignung des Bewerbers nach den
in Ziffer III.1.1) bis III.1.3) genannten Unterlagen vorliegt. Kann im
Ergebnis die grundsätzliche Eignung nicht bejaht werden, wird der
Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt.
Eine ggf. erforderliche Bewertung der Teilnahmeanträge erfolgt gemäß
Ziffer II.2.9).
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.1.6)Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:
Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:
Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt
wird, haben muss:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Künftige
Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als
Bewerbergemeinschaft einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer
Bewerbergemeinschaft muss zusätzlich zum Bewerbungsbogen nach Ziffer
VI.3 d) eine ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem
Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der
Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der
Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden
Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt.
Die vor beschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen
Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnet sein. Die Aufteilung
der Leistungsbereiche bzw. Aufgaben auf die einzelnen Mitglieder der
Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall ist darzustellen.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
verhandelnden Angebote
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 24/04/2018
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
a) Der Auftraggeber ist ausschließlich Sektorenauftraggeber nach § 100
Abs. 1 Nr. 2 GWB.
b) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren:
Die unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3) benannten Unterlagen sind
bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der
Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft,
sich zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen oder
technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen
(z. B. durch Subunternehmer) zu berufen, so sind die unter Ziffer
III.1.2) bis III.1.3) benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen
insoweit vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit
Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag
die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach
deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit
über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird.
Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im
Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit
ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber
im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem
Umfang der Eignungsleihe haftet.
Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise für
die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder
Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung
(Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen,
so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen
als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese
Kapazitäten benötigt werden.
c) Die Teilnahmeanträge sind in allen Bestandteilen in deutscher
Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher
Übersetzung.
d) Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge einen
Bewerbungsbogen erstellt. Dieser ist für die Einreichung der
Teilnahmeanträge zu verwenden. Der Bewerbungsbogen ist bei der
Kontaktstelle nach Ziffer I.1) in Textform anzufordern.
Die Teilnahmeanträge müssen in Schriftform (eigenhändig unterschrieben
und im Original) bis zum Schlusstermin für deren Eingang nach Ziffer
IV.2.2) im verschlossenen Umschlag unter Angabe der Kontaktstelle gemäß
Ziffer I.1) eingehen. Der Umschlag ist mit dem Hinweis
Teilnahmewettbewerb für Vergabeverfahren Erneuerung Zentralentechnik
ELA LV-Nr.: 2018-1001197 Nicht öffnen zu versehen.
e) Erläuterung zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens:
Aa) Der Auftraggeber behält sich vor, die nach Ziffer I.3
veröffentlichten informatorischen Vergabeunterlagen anzupassen und den
ausgewählten Bewerbern eine überarbeitete Fassung der
Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung zur Verfügung
zu stellen.
Bb) Der Auftraggeber behält sich nach § 15 Abs. 4 SektVO vor, den
Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in
Verhandlungen einzutreten.
f) Die in Ziffer II.2.7) und in Ziffer IV.2.3) enthaltenen Zeitangaben
stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung.
g) Anfragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens
9.4.2018 in schriftlicher Form bei der Kontaktstelle gemäß Ziffer I.1)
vorliegen.
h) Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der
Mindestzahl von drei zulassungsfähigen Bewerbungen das vorliegende
Vergabeverfahren einzustellen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor,
bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von 3 wertungsfähigen
Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Bei einer
losweisen Vergabe gelten die voranstehenden Vorbehalte für jedes Los.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern
Maximilianstraße 39
München
80534
Deutschland
Telefon: +49 89 / 2176-2411
E-Mail: [4]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Fax: +49 89 / 2176-2847
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Auf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein
Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB insbesondere
unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung
des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Siehe Ziffer VI.4.1)
München
Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15/03/2018
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References
1. mailto:vergabe@munich-airport.de?subject=TED
2. http://www.munich-airport.de/
3. https://www.munich-airport.de/ausschreibungen-855722
4. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED
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