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Ausschreibung: Medizinische Geräte - DE-Frankfurt am Main
Medizinische Geräte
Dokument Nr...: 119458-2018 (ID: 2018031709134742786)
Veröffentlicht: 17.03.2018
*
DE-Frankfurt am Main: Medizinische Geräte
2018/S 54/2018 119458
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Klinikum Frankfurt-Höchst GmbH
Gotenstraße 6-8
Frankfurt am Main
65929
Deutschland
Kontaktstelle(n): Dorothèe Leinberger Wirtschaftsabteilung
Telefon: +49 6931062681
E-Mail: [1]Dorothee.Leinberger@KlinikumFrankfurt.de
Fax: +49 6931062408
NUTS-Code: DE712
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.KlinikumFrankfurt.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Kommunalunternehmen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Beschaffung eines monoplanen bodenmontierten Artis pheno Systems
Referenznummer der Bekanntmachung: KFH 3217-11
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
33100000
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Lieferung und Installation eines monoplanen bodenmontierten
Robot-Systems incl. Einweisung und Schulung sowie eines optionalen
Service-Paketes
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE712
Hauptort der Ausführung:
Neubau des Klinikums Frankfurt Höchst GmbH, Gotenstraße 6-8, 65929
Frankfurt a.M.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Im Rahmen des Neubaus des Klinikums Frankfurt Höchst wird die
Einrichtung eines interdisziplinär genutzten Robot-Systems mit
gefässchirurgischem und neurochirurgischem Schwerpunkt beabsichtigt.
Hierzu soll das monoplane, bodenmontierte Robot-System Artis pheno
der Firma Siemens beschafft werden.
II.2.5)Zuschlagskriterien
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
* Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden
Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt
werden:
+ nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:
Der Auftraggeber ist nach einer Marktanalyse zu der Entscheidung
gekommen, dass nur das Artis-pheno-System der Firma Siemens seinen
Leistungsanforderungen an ein interdisziplinär genutztes, monoplanes,
bodenmontiertes Hybrid-OP-System gerecht wird. Das Artis-pheno-System
verfügt als einziges System am Markt über ein höhenverstellbares
ISO-Zentrum, das sich automatisch an die jeweilige Tischposition (auch
schräge Tischpositionen) anpassen kann. Die Bildgebungseinheit ist in
der Lage im Rahmen der Interventionsplanung vorgesehene Positionen auf
Abruf einzunehmen und während der Intervention gespeicherte Positionen
jederzeit Milimetergenau und ohne zusätzliche Durchleuchtung wieder
einzunehmen. Im Falle einer Reanimation oder notfallmäßigen Konversion
(während einer bildgestützten Intervention) ist ein sekundenschnelles
Zurückfahren der bildgebenden Einheit (per Knopfdruck) in die
Parkposition ein wesentlicher Teil des geplanten Sicherheitskonzeptes.
Ein bodenmontiertes Bildgebungssystem verhindert außerdem Staub- und
Partikelablagerungen, welche über den Luftstrom in das OP-Gebiet, auf
Patienten, auf OP-Tische, Instrumente und Implantate gelangen könnten.
Es erleichtert zudem die Reinigung und Wartung und trägt so insgesamt
zu einer größtmöglichen Sterilität und zukunftsfähigkeit des Hybrid-OP
bei. Das Artis-phneo-System verfügt diesbezüglich über versiegelte
Verkleidungs- komponenten und eine antibakterielle Beschichtung. Die
Bildgebungseinheit verfügt über eine Detektorgröße von 30 x 40 cm und
ist somit geeignet, ein größtmögliches Operationsfeld abzudecken. Erst
die genannte Detektorgröße ermöglicht die Darstellung eines ausreichend
großen Volumens bei einer Rotationsangiographie bzw. einem
Cone-Beam-CT. Dies reduziert die Zeit des eingeschränkten Zugangs des
OP-Teams und der Anästhesie zu dem Patienten auf wenige Sekunden, was
der Sicherheit während der OP dient. Allein das Artis-pheno-System
verfügt (von den am Markt angebotenen Robotsystemen) über die
vorgenannten Ausstattungsmerkmale, die aus Sicht des Auftraggebers für
die geforderte Sicherheit, Funktionalität und Hygiene des
Angiographiesystems im OP unerlässlich sind.
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: KFH 3217-11
Bezeichnung des Auftrags:
Beschaffung eines monoplanen bodenmontierten Robot-Systems
Artis-Pheno
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
15/03/2018
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Siemens Healthcare GmbH
Karlheinz-Kaske-Straße 2
Erlangen
91052
Deutschland
Telefon: +49 9131843171
Fax: +49 9131849330
NUTS-Code: DE252
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/Loses/der
Konzession: 1.00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
a) Der angegebene Gesamtwert der Beschaffung bzw. der Wert des
Auftrages entspricht nicht dem tatsächlichen Wert der Beschaffung bzw.
des Auftrages. Dieser Wert wird entsprechend § 39 Abs. 6 VgV nicht
veröffentlicht, da er u. a. den geschäftlichen Interessen des
Auftragnehmers schadet und den lauteren Wettbewerb beeinträchtigt und
auch nach § 135 Abs. 3 S.2 GWB nicht zwingend bekanntzumachen ist. Da
es sich technisch um ein Pflichtfeld handelt, wird der Betrag 1 EUR
eingegeben.
b) Aus technischen Gründen kann kein in der Zukunft liegendes Datum des
Vertragsabschlusses angegeben werden. Der Vertragsabschluss erfolgt
frühestens nach Ablauf der Frist von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem
Tag nach der Veröffentlichung dieser Ex-ante-Transparenzbekanntmachung.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Darmstadt
64283
Deutschland
Telefon: +49 6151126603
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in §§
155 ff. GWB (Gesetz gegenWettbewerbsbeschränkungen). Auf die
Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur
Vergabekammer gemäß §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen.
Daneben ist auf § 135 GWB hinzuweisen, der folgenden Wortlaut hat:
1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber.
a. gegen § 134 verstoßen hat oder
b. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenden Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
a. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der europäischen Union zulässig ist,
b. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
den Vertrag abzuschließen, und
c. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn
Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
Bekanntgabe, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer
2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers,
die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der
Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen
Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens,
das den zuschlagerhalten soll, umfassen.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15/03/2018
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2. http://www.KlinikumFrankfurt.de/
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The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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