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Ausschreibung: Bau von Bürogebäuden - DE-Stuttgart
Bau von Bürogebäuden
Rollladenarbeiten
Sonnenschutzarbeiten
Verglasungsarbeiten
Dokument Nr...: 118813-2018 (ID: 2018031709034542134)
Veröffentlicht: 17.03.2018
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  DE-Stuttgart: Bau von Bürogebäuden
   2018/S 54/2018 118813
   Auftragsbekanntmachung
   Bauauftrag
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   AOK Grundbesitz GmbH & Co. Vermietungs-KG
   Presselstraße 19
   Stuttgart
   70191
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Heidrun Heine
   Telefon: +49 71125931930
   E-Mail: [1]heidrun.heine@bw.aok.de
   Fax: +49 71125931990
   NUTS-Code: DE111
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.aok.de
   I.2)Gemeinsame Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YH0YANT
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
   Hölzenbein Architekten Planungsges. mbH
   Haldenstraße 7
   Donaueschingen
   78166
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Tatjana Kramer
   Telefon: +49 7711589390
   E-Mail: [4]tatjana.kramer@hoelzenbein.info
   NUTS-Code: DE136
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [5]www.hoelzenbein-architekten.de
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Andere: Körperschaft des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Gesundheit
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   AOK Waldshut  Fenster, Außentüren, Rollladen- und Sonnenschutzarbeiten
   Referenznummer der Bekanntmachung: P424 AOK Waldshut Neubau
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   45213150
   II.1.3)Art des Auftrags
   Bauauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Rückbau und Neubau des AOK-Gebäudes, Am Rheinfels 2, 79781 Waldshut 
   Fenster, Außentüren, Rollladen- und Sonnenschutzarbeiten
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   45421145
   45212190
   45441000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE13A
   Hauptort der Ausführung:
   AOK Bezirksdirektion Hochrhein-Bodensee, Am Rheinfels 2, 79761
   Waldshut-Tiengen
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Fenster, Außentüren, Rollladen- und Sonnenschutz für die Erstellung
   eines 5-geschossigen Verwaltungsgebäudes und eines 2-geschossigen
   Gesundheitszentrums mit Tiefgarage.
   Die gesamte Tragkonstruktion besteht aus Stahlbeton.
   Kubatur: ca. 28 000 m^3,
   BGF: ca. 6 000 m^2.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 18/09/2018
   Ende: 10/08/2019
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   1.) Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Sitzes
   oder Wohnsitzes nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem
   der Bieter ansässig ist (Bescheinigung der zuständigen Stelle).
   2.) Nachweis des Nichtvorliegens der Ausschlussgründe gem. § 6e EU
   VOB/A, insbesondere dass
   2.1) keine rechtkräftige Verurteilung oder Festsetzung eine Geldbuße im
   Sinne des § 6e EU VOB/A Absatz 1 Nr.1 bis Nr. 10 vorliegen, welche dem
   Unternehmen zuzurechnen sind
   2.2) das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern,
   Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist
   2.3) über das Vermögen ein Insolvenzverfahren oder vergleichbar
   gesetzliches Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde und das
   Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet
   2.4) keine schweren Verfehlungen begangen wurden, welche die
   Zuverlässigkeit in Frage stellen, insbesondere in den letzten 2 Jahren
   nicht mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer
   Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als
   2 500 EUR belegt worden sind (§ 6 Arbeitnehmerentsendegesetz; § 21
   Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz).
   2.5) im Angebot vorsätzlich keine unzutreffenden Erklärungen in Bezug
   auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben wurden.
   2.6) eine erforderliche Anmeldung bei Berufsgenossenschaft
   (Bescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers, bei ausländischen
   Bietern Bescheinigung des für ihn zuständigen Versicherungsträgers)
   erfolgt ist.
   Werden die Kapazitäten anderer Unternehmen gem. § 6d EU VOB/A Absatz 1
   in Anspruch genommen (Eignungsleihe) so muss die Nachweisführung auch
   für diese Unternehmen erfolgen.
   Zur Nachweisführung siehe VI.3 Zusätzliche Angaben.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   1.) Angabe des Umsatzes des Unternehmens jeweils bezogen auf die
   letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und
   andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden
   Leistungvergleichbar sind.
   Werden die Kapazitäten anderer Unternehmen gem. § 6d EU VOB/A Absatz 1
   in Anspruch genommen (Eignungsleihe) so muss die Nachweisführung auch
   für diese Unternehmen erfolgen. Zur Nachweisführung siehe VI.3
   Zusätzliche Angaben.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   1.) Angaben über die Ausführung von mindestens drei durch den Bieter in
   den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu
   vergebenden Leistung vergleichbar sind (jeweils unter Angabe der in
   Formblatt KEV 179 AngErg Eignung unter Buchstabe b) in Verbindung mit
   Seiten 3 und 4 geforderten Eintragungen);
   2.) Angabe der Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen
   Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte,
   gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem
   Leitungspersonal;
   3.) Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer als Unteraufträge
   zu vergeben beabsichtigt:
   3.1) Art und Umfang der vorgesehenen Nachunternehmerleistungen unter
   Bezugnahme auf die Leistungsbeschreibung (Formblatt KEV 177 AngErg NU
   EG);
   3.2) Name, Anschrift, Firmensitz der/des Nachunternehmer(s);
   3.3.) Verpflichtungserklärung der/des Nachunternehmer(s) (Formblatt
   KEV 178 AngErg NU Verpfl).
   Werden die Kapazitäten anderer Unternehmen gem. § 6d EU VOB/A Absatz 1
   in Anspruch genommen (Eignungsleihe) so muss die Nachweisführung auch
   für diese Unternehmen erfolgen.
   Zur Nachweisführung siehe VI.3 Zusätzliche Angaben.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   1.) Angaben über die Ausführung von mindestens drei durch den Bieter in
   den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu
   vergebenden Leistung vergleichbar sind.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   1.) Die Leistungen fallen unter den Geltungsbereich des Tariftreue-
   und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg
   (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz  LTMG). Bieter und deren
   Nachunternehmer haben die Einhaltung der sich aus diesem Gesetz
   ergebenden Verpflichtungen durch Eigenerklärungen mit Formblatt KEV
   179.3 AngErg Tariftreue/Mindestlohn zu bestätigen.
   2.) Auftragnehmer haben bei der Ausführung die in der
   Unfallverhütungsvorschrift Allgemeine Vorschriften für Sicherheit und
   Gesundheitsschutz der Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) bzw. der
   jeweiligen Berufsgenossenschaft näher bezeichneten Vorschriften und
   Regeln zu beachten. Bieter und deren Nachunternehmer haben mit
   Angebotsabgabe die Einhaltung der sich aus diesem Vorschriften
   ergebenden Verpflichtungen durch Eigenerklärungen zu bestätigen.
   3.) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
   wird:
   Gesamtschuldnerisch haftend mit Bestellung eines
   Alleinvertretungsberechtigten.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 20/04/2018
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 20/06/2018
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 20/04/2018
   Ortszeit: 10:00
   Ort:
   AOK Bezirksdirektion Hochrhein-Bodensee,
   Bahnhofstraße 8,
   79761 Waldshut-Tiengen.
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   1) Zu den unter Abschnitt III geforderten Eignungsnachweisen wird
   folgendes erläutert:
   Der Nachweis kann geführt werden:
   a) durch die vom Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die
   allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von
   Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder
   b) als vorläufiger Nachweis durch Eigenerklärungen gem. Formblatt KEV
   179 AngErg Eignung (Eigenerklärungen zur Eignung). Bieter, deren
   Angebote in die engere Wahl kommen, haben diese auf Verlangen durch
   entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen
   oder
   c) als vorläufiger Nachweis durch Abgabe einer Einheitliche
   Europäische Eigenerklärung (EEE). Bieter, deren Angebote in die engere
   Wahl kommen, haben diese auf Verlangen durch entsprechende
   Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
   2) Sind Nachweise oder Bescheinigungen gefordert, genügt zunächst
   grundsätzlich die Einreichung gut lesbarer Kopien. Auf Verlangen sind
   Originale bzw. beglaubigte Abschriften vorzulegen.
   3) zu einer freiwilligen Registrierung und Informationen über
   beantragte Auskünfte und sonstige Informationen des Auftraggebers wird
   folgendes erläutert:
   Die Vergabeunterlagen stehen unter der bei Ziffer I.3) aufgeführten URL
   für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang
   gebührenfrei zur Verfügung.
   Der Auftraggeber verwendet für die Informationsübermittlung i.S.v. § 11
   EU Absatz 1 VOB/A die genannte Veröffentlichungsplattform
   (vergabe24.de), welche über den unter Ziffer I.3 genannten Zugang
   jederzeit uneingeschränkt, gebührenfrei und vollständig zugänglich ist.
   Hierzu gehört insbesondere auch die Erteilung rechtzeitig beantragter
   Auskünfte über die Vergabeunterlagen im Sinne von § 12a EU Absatz 3
   VOB/A und sonstiger für das Vergabeverfahren möglicherweise
   zusätzlicher relevanter Informationen.
   Bieter, welche sich beim Bezug der Vergabeunterlagen freiwillig
   registrieren, werden über entsprechende Informationen des Auftraggebers
   aktiv informiert. Interessierten Bietern, welche keine freiwillige
   Registrierung durchführen, sind gehalten sich selbständig regelmäßig
   darüber zu informieren, ob zusätzlicheverfahrensrelevante Informationen
   zur Verfügung stehen.
   Bekanntmachungs-ID: CXP4YH0YANT
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
   Karl-Friedrich-Straße 17
   Karlsruhe
   76133
   Deutschland
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden
   Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der
   seit dem 18.4.2016 geltenden Fassung:
   § 134 Informations- und Wartepflicht
   (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
   berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
   Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
   Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
   des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
   gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
   ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
   die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
   (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
   Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
   elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
   zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
   Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
   betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
   (3) []
   § 135 Unwirksamkeit
   (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber
   1. gegen § 134 verstoßen hat oder
   2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
   Gesetzes gestattet ist,
   Und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden
   ist.
   (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
   sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
   sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
   30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
   § 160 Einleitung, Antrag
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein;
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt;
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden;
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   []
   § 168 Entscheidung der Vergabekammer
   (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen
   Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
   Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen
   Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und
   kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
   einwirken.
   (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   15/03/2018
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   1. mailto:heidrun.heine@bw.aok.de?subject=TED
   2. http://www.aok.de/
   3. https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YH0YANT
   4. mailto:tatjana.kramer@hoelzenbein.info?subject=TED
   5. http://www.hoelzenbein-architekten.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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