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Ausschreibung: Reinigungsmittel - DE-Bamberg
Reinigungsmittel
Dokument Nr...: 116905-2018 (ID: 2018031609075640231)
Veröffentlicht: 16.03.2018
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DE-Bamberg: Reinigungsmittel
2018/S 53/2018 116905
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Präsidium der Bayerischen Bereitschaftspolizei
Pödeldorfer Str. 77 / 79
Bamberg
96052
Deutschland
Telefon: +49 95193310
E-Mail: [1]bpp.bamberg.v3-beschaffung@polizei.bayern.de
Fax: +49 9519331539
NUTS-Code: DE241
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.polizei.bayern.de/bpp
I.2)Gemeinsame Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]http://www.polizei.bayern.de/news/ausschreibung/aktuell/lieferung/in
dex.html
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Lieferung von Reinigungsmaterial an die Bayerische Bereitschaftspolizei
Referenznummer der Bekanntmachung: V3-8014.03-0129-18
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
39830000
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Lieferung von div. Reinigungsmaterialien an die Bayerische
Bereitschaftspolizei mit Abteilungen in Bamberg, München, Eichstätt,
Würzburg, Nürnberg, Königsbrunn, Dachau, Sulzbach-Rosenberg, Nabburg,
Ainring, Oberaudorf, Schliersee
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE2
Hauptort der Ausführung:
Bamberg, München, Eichstätt, Würzburg, Nürnberg, Königsbrunn, Dachau,
Sulzbach-Rosenberg, Nabburg, Ainring, Oberaudorf, Schliersee
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Lieferung von Reinigungsmaterial an die Bayerische Bereitschaftspolizei
mit Abteilungen in Bamberg, München, Eichstätt, Würzburg, Nürnberg,
Königsbrunn, Dachau, Sulzbach-Rosenberg, Nabburg, Ainring, Oberaudorf,
Schliersee
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 48
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Nachweis über Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der
Rechtsvorschrift des Landes, in dem der Bieter ansässig ist.
Eigenerklärung zu den zwingenden Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB
Eigenerklärung zu den fakultativen Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB
Erklärung gemäß § 125 GWB Selbstreinigung
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 11/05/2018
Ortszeit: 09:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/06/2018
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 11/05/2018
Ortszeit: 09:00
Ort:
Bamberg
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen:
Januar-März 2022
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Regierung von Mittelfranken Vergabekammer Nordbayern
Postfach 606
Ansbach
91511
Deutschland
Telefon: +49 981531277
E-Mail: [4]vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
Fax: +49 981531837
Internet-Adresse:[5]https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160
Abs. 3 Nr. 4 GWB nur innerhalb einer Frist von Kalendertagen nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge im Sinne des § 160
Abs. 3Nr. 1-3 GWB nicht abhelfen zu wollen, zulässig.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt
unberührt.
§ 160 Abs.3 GWB:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt
unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Fristen zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach§ 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15/03/2018
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References
1. mailto:bpp.bamberg.v3-beschaffung@polizei.bayern.de?subject=TED
2. http://www.polizei.bayern.de/bpp
3. http://www.polizei.bayern.de/news/ausschreibung/aktuell/lieferung/index.html
4. mailto:vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de?subject=TED
5. https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/
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