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Ausschreibung: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen - DE-Dörfles-Esbach
Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Dokument Nr...: 116878-2018 (ID: 2018031609073340207)
Veröffentlicht: 16.03.2018
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DE-Dörfles-Esbach: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
2018/S 53/2018 116878
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Zweckverband für Abfallwirtschaft in Nordwest-Oberfranken
Von-Werthern-Straße 6
Dörfles-Esbach
96487
Deutschland
Kontaktstelle(n): Zweckverband für Abfallwirtschaft in
Nordwest-Oberfranken
E-Mail: [1]r.mueller@zaw-coburg.de
Fax: +49 9561-8580-90
NUTS-Code: DE247
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]http://www.zaw-coburg.de/
I.2)Gemeinsame Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]http://www.zaw-coburg.de/infos.html
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Umwelt
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Mobile Problemabfallsammlung im Verbandsgebiet des ZAW Coburg
Referenznummer der Bekanntmachung: 21017 ZAW PA 2018
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90500000
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Mobile Problemabfallsammlung im Verbandsgebiet des ZAW Coburg
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE243
NUTS-Code: DE247
NUTS-Code: DE24A
NUTS-Code: DE24C
Hauptort der Ausführung:
Stadt Coburg sowie die Landkreise Coburg, Kronach und Lichtenfels
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Der Zweckverband für Abfallwirtschaft in Nordwest-Oberfranken (ZAW
Coburg) betreibt gemäß Übertragung durch die Verbandsmitglieder (Stadt
Coburg, Landkreise Coburg, Kronach, Lichtenfels) im Verbandsgebiet des
ZAW Coburg in Erfüllung seiner gesetzlichen Entsorgungsaufgaben ein
flächendeckendes System zur Erfassung und Entsorgung von
Problemabfällen.
Ziel der mobilen Problemabfallsammlung ist es, allen Bürgern (privaten
Haushaltungen) in der Nähe ihres Wohnortes eine flächendeckende
Entsorgungsmöglichkeit für schadstoffhaltige Abfälle anzubieten.
Zusätzlich soll den Kleingewerbebetrieben im gesamten
Zweckverbandsgebiet die Möglichkeit geboten werden, ihren Sonderabfall
kostengünstig und einfach zu entsorgen.
Die Erfassung erfolgt mittels Durchführung der mobilen
Problemabfallsammlungen an den 54 vorgegebenen Sammelstellen im
Zweckverbandsgebiet.
Der ZAW Coburg beabsichtigt, die erforderlichen Leistungen zur mobilen
Problemabfallsammlung ab dem 1.1.2019 für eine Dauer von zunächst 6
Jahren auf dem Wege einer EU-weiten Ausschreibung im offenen Verfahren
zu vergeben. Es ist eine einmalige Verlängerungsoption von zwei Jahren
vorgesehen.
Folgendes Leistungsbild ist hierbei erforderlich:
Mobile Sammlung, Transport und Entsorgung von Problemabfall
(prognostizierte Gesamtmenge: 200 Mg), 177 Sammeltermine pro
Kalenderjahr,
Gestellung von Sammelfahrzeug(en) mit Bedienungspersonal zur Sammlung
von Problemabfall aus dem Verbandsgebiet des ZAW Coburg,
Gestellung aller erforderlichen Sammelbehältnisse,
Betrieb von Sammelfahrzeug(en) für Sammeltouren innerhalb des
Zweckverbandsgebietes. Im Anhang B-3 sind die im Jahr 2019
durchzuführenden Sammlungen dargestellt.
Die angegebenen Mengen können sich in den Folgejahren ändern. Es wird
darauf hingewiesen, dass die angegebenen Mengen unverbindlich sind,
hieraus keine Umsatzgarantie abgeleitet werden kann und Änderungen in
den Mengen, im Rahmen der unter Teil B, Ziffer 3.3 beschriebenen
Bandbreite, nicht zu Veränderungen der Angebotspreise führen.
Die Ausschreibung erfolgt gemäß den Bestimmungen der Vergabeverordnung
(VgV) und des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Weiteres siehe Auftragsunterlagen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2019
Ende: 31/12/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Vertragsdauer kann als Option einmal um 2 Jahre verlängert werden.
Voraussetzung für die Vertragsverlängerung ist die ausdrückliche
schriftliche Zustimmung beider Vertragspartner bis spätestens 12 Monate
vor Vertragsablauf.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Die Vertragsdauer kann als Option einmal um 2 Jahre verlängert werden.
Voraussetzung für die Vertragsverlängerung ist die ausdrückliche
schriftliche Zustimmung beider Vertragspartner bis spätestens 12 Monate
vor Vertragsablauf.
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Weiteres siehe Auftragsunterlagen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Zum Nachweis der Eignung des Unternehmens werden neben der
Angebotserklärung die nachfolgend genannten Unterlagen vom Bieter / den
Mitgliedern der Bietergemeinschaft verlangt (vgl. § 122 GWB). Soweit
Leistungen auf Nachunternehmer übertragen werden, sind vom Bieter für
diese entsprechende Nachweise für die zu erbringenden Leistungen auf
Anforderung der Vergabestelle vor der Auftragsvergabe vorzulegen.
Der Auftraggeber behält sich vor, vor Auftragsvergabe die Unternehmen
zu besichtigen und die vorgelegten Nachweise zu prüfen. Weiter behält
er sich die Nachforderung von Unterlagen vor.
Für Unternehmen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland, die
gewerblich tätig sind: Nachweis des Eintrages im Berufs- oder
Handelsregister oder der Gewerbeanmeldung, für Unternehmen aus anderen
Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft ein vergleichbarer
Nachweis nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes (§ 44 (1) VgV,
siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
Schriftliche Erklärung des Bieters, ob ein Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die
Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt
wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde (§ 124 (1)
2. GWB, siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
Schriftliche Erklärung des Bieters, ob sich das Unternehmen in
Liquidation befindet (§ 124 (1) 2. GWB, siehe Formblatt F05, Teil E der
Vergabeunterlagen).
Schriftliche Erklärung des Bieters, dass keine Ausschlussgründe gemäß §
123 GWB vorliegen, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt
(siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
Schriftliche Erklärung des Bieters (siehe Formblatt F05, Teil E der
Vergabeunterlagen), dass er in den letzten 2 Jahren nicht:
gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder,
gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder,
gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr
als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder
einer Geldbuße von mehr als 2 500 belegt worden ist einer
Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne der
vorgenannten Vorschriften stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung
einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten
gleich. (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
Ab einer Auftragssumme von 30 000 EUR wird der Auftraggeber für den
Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen
Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt
für Justiz anfordern (siehe Formblatt F05, Teil E der
Vergabeunterlagen).
Schriftliche Erklärung des Bieters, dass er die Verpflichtung zur
Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen
Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat, soweit er der Pflicht zur
Beitragszahlung unterliegt (§ 123 (4) GWB siehe Formblatt F05, Teil E
der Vergabeunterlagen).
Schriftliche Erklärung des Bieters zur Mitgliedschaft in einer
Berufsgenossenschaft bzw. zum Abschluss eines ausreichenden
Unfallversicherungsschutzes (für Unternehmen aus anderen
Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft) (siehe Formblatt F06,
Teil E der Vergabeunterlagen).
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Zum Nachweis der Eignung des Unternehmens werden neben der
Angebotserklärung die nachfolgend genannten Unterlagen vom Bieter / den
Mitgliedern der Bietergemeinschaft verlangt (vgl. § 122 GWB). Soweit
Leistungen auf Nachunternehmer übertragen werden, sind vom Bieter für
diese entsprechende Nachweise für die zu erbringenden Leistungen auf
Anforderung der Vergabestelle vor der Auftragsvergabe vorzulegen.
Der Auftraggeber behält sich vor, vor Auftragsvergabe die Unternehmen
zu besichtigen und die vorgelegten Nachweise zu prüfen. Weiter behält
er sich die Nachforderung von Unterlagen vor.
Schriftliche Erklärung des Bieters über den Umsatz des Unternehmens in
den letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen
betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter
Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen
ausgeführten Leistungen (siehe Formblatt F 5, Teil E der
Vergabeunterlagen).
Schriftliche Erklärung des Bieters, dass er eine Berufs- oder
Betriebshaftpflicht mit mindestens einer Deckungssumme je Schadensfall
von mindestens 1 500 000 EUR für Personenschäden, 500 000 EUR für Sach-
und Vermögensschäden und 150 000 EUR für Bearbeitungsschäden
abschließen und während des Vertragszeitraums aufrecht halten wird
(siehe Teil E, Formblatt F 5, Teil E der Vergabeunterlagen).
Schriftliche Erklärung des Bieters, dass er als Betreiber einer dem
Umwelthaftungsgesetz unterfallenden Anlage, die zur Auftragserfüllung
eingesetzt wird, zur Abdeckung seiner Haftung eine ausreichende
Versicherung abschließt und während des Vertragszeitraums aufrecht
erhalten wird. (siehe Teil E, Formblatt F 5, Teil E der
Vergabeunterlagen).
Schriftliche Erklärung des Bieters, dass er die in Deutschland
geltenden Mindestlöhne für die Entsorgungswirtschaft an seine
Beschäftigten und ggf. Leiharbeitskräfte bezahlt (siehe Formblatt F 6,
Teil E der Vergabeunterlagen).
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Zum Nachweis der Eignung des Unternehmens werden neben der
Angebotserklärung die nachfolgend genannten Unterlagen vom Bieter/den
Mitgliedern der Bietergemeinschaft verlangt (vgl. § 122 GWB). Soweit
Leistungen auf Nachunternehmer übertragen werden, sind vom Bieter für
diese entsprechende Nachweise für die zu erbringenden Leistungen auf
Anforderung der Vergabestelle vor der Auftragsvergabe vorzulegen.
Der Auftraggeber behält sich vor, vor Auftragsvergabe die Unternehmen
zu besichtigen und die vorgelegten Nachweise zu prüfen. Weiter behält
er sich die Nachforderung von Unterlagen vor.
Angabe von mindestens einem vergleichbaren Referenzprojekt in den
letzten fünf Jahren (Vertragslaufzeit mindestens ein Jahr) für die
Leistungen zur mobilen Sammlung von Problemabfällen, die mit der zu
vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Angabe des
Auftragszeitraumes sowie Angaben zum Auftraggeber (Ort,
Ansprechpartner, Telefon-Nr.). Die Referenzen können dabei zur
Bestätigung der Zuverlässigkeit herangezogen werden (siehe Formblatt
F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
Angabe der Anzahl der in den letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren
jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach
Beschäftigten und Führungskräften (siehe Formblatt F05, Teil E der
Vergabeunterlagen).
Schriftliche Erklärung des Bieters, dass er die für die Durchführung
der in der Leistungsbeschreibung dargestellten Dienstleistung geltenden
gesetzlichen und technischen Richtlinien in der zum Zeitpunkt der
Dienstleistungserbringung gültigen Fassung beachtet und einhält sowie
die hierfür erforderlichen Genehmigungen besitzt (Formblatt F06, Teil E
der Vergabeunterlagen).
Schriftliche Erklärung des Bieters, dass für die Leistungen Übernahme
und Transport (Beförderung) sowie ggf. Lagern oder Behandeln (evtl.
Verwerten/Entsorgen) von Problemabfällen spätestens zum Leistungsbeginn
die Zulassung(en) als Entsorgungsfachbetrieb(e) (deutsche Unternehmen)
oder vergleichbare(n) Zertifizierung(en) (ausländische Unternehmen)
vorliegen (siehe auch Formblatt F06, Teil E der Vergabeunterlagen).
Schriftliche Erklärung des Bieters, dass er für die Sammlung und den
Transport von Problemabfällen bei der Übernahme von den Sammelstellen
des Bringsystems ausschließlich umweltfreundliche Fahrzeuge einsetzt,
die mindestens die EURO 6 Norm einhalten (Formblatt F06, Teil E der
Vergabeunterlagen).
Firmendarstellung der/des Unternehmen/s mit Angaben über
Konzernzugehörigkeit, Größe und die zur Verfügung stehende technische
Ausrüstung für die Abwicklung der zu vergebenden Leistung.
Detaillierte Beschreibungen der Ausführung der ausgeschriebenen
Teilleistungen zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit (Formblatt F07,
Teil E der Vergabeunterlagen). Insbesondere ist hierbei auf folgende
Punkte einzugehen:
Angaben zur Problemabfallsammlung und -entsorgung mit verbindlicher
Angabe der Anzahl der Personen/den Beschäftigten, die speziell für die
Leistungsausführung erforderlich sind bzw. eingesetzt werden (inkl.
Urlaubs- und Krankheitsvertretung) sowie Beschreibung des
Sammelfahrzeugs, das für die Leistungsausführung eingesetzt wird,
Zwischenlager für Problemabfall,
voraussichtliche Verwertungsunternehmen.
Die Vergabestelle behält sich vor, zu den vorgenannten Erklärungen
zusätzliche Erläuterungen und Belege anzufordern.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Siehe Auftragsunterlagen
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 19/04/2018
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 18/06/2018
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 19/04/2018
Ortszeit: 11:00
Ort:
Zweckverband für Abfallwirtschaft in Nordwest-Oberfranken,
Von-Werthern-Straße 6,
96487 Dörfles-Esbach,
Deutschland/Germany.
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Die Öffnung der Angebote erfolgt gemäß § 55 VgV.
Die Bieter sind gemäß § 55 (2) VgV bei der Öffnung der Angebote nicht
zugelassen.
Verspätet eingehende Angebote können nicht berücksichtigt werden. Bis
zum Ablauf der Angebotsfrist können Angebote schriftlich oder per Fax
zurückgezogen werden.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Die in Ziffer III.1.1 bis III.1.3 genannten Unterlagen sollen
vollständig eingereicht werden. Stellt der Auftraggeber im Rahmen der
Prüfung des Angebots fest, dass bestimmte Unterlagen fehlen, so kann er
diese unter Setzung einer Nachfrist vom Bewerber anfordern. Reicht der
Bewerber die geforderten Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten
Nachfrist ein, so wird das Angebot nicht berücksichtigt.
Die Vergabeunterlagen sind vom Interessenten unverzüglich nach dem
Download genau durchzusehen.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Interessenten
Fehler, Unstimmigkeiten oder Unklarheiten, so hat er die Vergabestelle
unverzüglich schriftlich per Telefax oder E-Mail unter genauer
Benennung der Unklarheiten darauf hinzuweisen (siehe auch Ziffer 19
Teil A der Vergabeunterlagen).
Die Antworten der Vergabestelle auf Anfragen werden allen Bietern
soweit zweckdienlich in Form von Bieterinformationen per Telefax
übermittelt bzw. auf der Homepage des ZAW Coburg unter dem Link:
[4]http://www.zaw-coburg.de/infos.html zur Verfügung gestellt. Wichtige
Aufklärungen zur Vorbereitung der Angebote werden zeitgleich mit der
Fragenbeantwortung allen Bietern zur Kenntnis gebracht.
Sollten die Bieter bei Abforderung der Vergabeunterlagen noch keine
freiwillige Registrierung über nachfolgende E-Mail-Adresse
([5]r.mueller@zaw-coburg.de) oder per Telefax zu (Fax-Nr. +49 (9561)
8580 - 90) vorgenommen haben, sollte dies im eigenen Interesse
unverzüglich nachgeholt werden. Den Bieterinformationen wird jeweils
ein Empfangsbekenntnis beigefügt sein. Dieses ist unverzüglich vom
Bieter zu unterzeichnen und an die angegebene Anschrift bzw.
Telefax-Nr. zurückzusenden.
Sollte eine Registrierung nicht erfolgen, so liegt die Verantwortung,
alle relevanten Informationen des Verfahrens erhalten zu haben, auf
Seiten des Interessenten (Holschuld).
Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass er vor Abgabe des Angebotes die
örtlichen Verhältnisse genau überprüft und sich durch Einsicht in die
Vergabeunterlagen über die Durchführung der Leistungen sowie Einhaltung
der technischen und rechtlichen Vorschriften Klarheit verschafft hat.
Insbesondere hat sich der Bieter die örtlichen Verhältnisse der
einzelnen Standplätze der mobilen Problemabfallsammlung vor der
Angebotsabgabe im Hinblick auf die technische Durchführung zu
überprüfen. Die Sammelstellen sind seit Jahren eingeführt und generell
für die Problemabfallsammlung geeignet.
Mehrkosten, die dem Auftragnehmer dadurch entstehen, dass er die
Unterlagen sowie die örtlichen Gegebenheiten ggf. durch Befragung des
Auftraggebers nicht ausreichend berücksichtigt hat, sind nicht
erstattungsfähig.
Weiteres siehe Auftragsunterlagen.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Postfach 606
Ansbach
91511
Deutschland
Telefon: +49 981-53-1277
E-Mail: [6]vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
Fax: +49 981-53-1837
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es gilt die Fassung der VgV (Vergabeverordnung vom 12.4.2016 (BGBl. I
S. 624), die durch Artikel 8 des Gesetzes vom 18.7.2017 (BGBl. I S.
2745) geändert worden ist), insbesondere:
§ 20 (3). VgV, Angemessene Fristsetzung; Pflicht zur Fristverlängerung.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Interessenten
Fehler, Unstimmigkeiten oder Unklarheiten, so hat er die Vergabestelle
unverzüglich schriftlich per Telefax oder E-Mail unter genauer
Benennung der Unklarheiten darauf hinzuweisen.
Als Termin für die rechtzeitige Anforderung wird für dieses
Vergabeverfahren festgelegt, dass Bieteranfragen bis spätestens
9.4.2018, 16.00 schriftlich per Fax oder E-Mail vorgelegt werden
müssen.
Es gilt das GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung
der Bekanntmachung vom 26.6.2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), das zuletzt
durch Artikel 10 Absatz 9 des Gesetzes vom 30.10.2017 (BGBl. I S. 3618)
geändert worden ist), insbesondere:
§ 134 (2) Informations- und Wartepflicht,
§ 135 Unwirksamkeit,
§ 160 Einleitung, Antrag.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14/03/2018
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References
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2. http://www.zaw-coburg.de/
3. http://www.zaw-coburg.de/infos.html
4. http://www.zaw-coburg.de/infos.html
5. mailto:r.mueller@zaw-coburg.de?subject=TED
6. mailto:vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de?subject=TED
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