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Ausschreibung: Wässern von Straßenbäumen - DE-Braunschweig
Anpflanzungs- und Pflegearbeiten an Grünflächen
Dokument Nr...: 858389-2018 (ID: 2018021909225797097)
Veröffentlicht: 19.02.2018
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  Wässern von Straßenbäumen im Stadtgebiet 2018
Stadt Braunschweig - Fachbereich Tiefbau und Verkehr -
Postfach 33 09, 38023 Braunschweig
Öffentliche Ausschreibung nach VOL/A
Wässern von Straßenbäumen im Stadtgebiet 2018
Ausführungsort: Braunschweig
Art und Umfang der Leistungen: Grünpflegearbeiten
Wesentliche Leistungen:
Der Fachbereich Stadtgrün und Sport der Stadt Braunschweig beabsichtigt die Wässerung
von jungen Straßenbäumen in den vier Grünpflegebezirken sowie die Wässerung von
Straßenbäume am Bohlweg und in der Georg-Eckert-Straße (Innenstadt) losweise zu
vergeben. Es wird in Aussicht gestellt, die Bewässerungsarbeiten zu den angebotenen
Einheitspreisen ggf. für ein weiteres Jahr (2019) zu beauftragen. Dies kann jedoch nicht
zugesichert werden.
Los I  Pflegebezirk I und II
285 junge Straßenbäume wässern, 8 Bewässerungsgänge, Ausführungszeitraum ist ab der
20. bis zur 37. Kalenderwoche
LOS II	Pflegebezirk III und IV
267 junge Straßenbäume wässern, 8 Bewässerungsgänge, Ausführungszeitraum ist ab der
20. bis zur 37. Kalenderwoche
LOS III  Bohlweg und Georg-Eckert-Straße
junge Straßenbäume wässern, 8 Bewässerungsgänge,
6 Stk. größere Kastanien und 65 Straßenbäume wässern, 19 Bewässerungsgänge,
Ausführungszeitraum von der 15. bis zur 42. Kalenderwoche.
Unterlagen können bei der Vergabestelle nach Leistung einer Gebühr in Höhe von 25 EUR
voraussichtlich ab 16. Februar 2018 angefordert bzw. abgeholt werden. Die Einzahlung der
Gebühr(en) ist auf das Konto der Stadtkasse Braunschweig, NORD/LB Landessparkasse, BIC
NOLADE2HXXX, IBAN DE21250500000000815001 unter der Angabe des Kassenzeichens
72 110 000 6692 und des Vermerks "Wässern von Straßenbäumen im Stadtgebiet 2018"
zu leisten. Eine Erstattung der Gebühr ist ausgeschlossen.
Bewerbungen um die Teilnahme am Wettbewerb sind per Telefax zulässig. Diese sind an den
Fachbereich Tiefbau und Verkehr, Zentrale Vergabestelle Tiefbau und Stadtgrün, Zi. N 4.30,
zu richten (Telefax-Nr.: 0531/470-2920). Eine Bestätigung von per Telefax versandten
Anforderungen wird nicht erforderlich.
Die Vergabeunterlagen betreffende Rückfragen können vom Fachbereich Tiefbau und
Verkehr, Tel.-Nr.: 0531/470-3732 beantwortet werden. Die Angebote sind in deutscher
Sprache abzufassen und an den Fachbereich Tiefbau und Verkehr der Stadt Braunschweig zu
richten. Eröffnungstermin: 15. März 2018 im Rathaus, Bohlweg 30, Zimmer N 4.25. Zum
Eröffnungstermin sind die Bieter und ihre Bevollmächtigten zugelassen. Nachweis der
Eignung: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in
die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.
(Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes
Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die
Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung
mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung vorzulegen. Bei
Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für
diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer,
unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.
(Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind
die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch
Vorlage der in der Eigenerklärung zur Eignung genannten Bescheinigungen zuständiger
Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist
eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt 124 (Eigenerklärung zur
Eignung) ist erhältlich unter www.fib-bund.de/Inhalt/Vergabe/VHB/ und liegt den
Vergabeunterlagen bei. Zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die
Vergabebestimmungen kann sich der Bieter an das Niedersächsische Ministerium für
Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Regierungsvertretung Braunschweig, Bohlweg 38, 38100
Braunschweig wenden. Bindefrist: 29. März 2018
Die Bedingungen für die Auszahlung von Rechnungsbeträgen richten sich nach der VOL und
den ZVB/E-StB. Eine Bietergemeinschaft muss nach der Auftragsvergabe gemeinschaftlich
haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter sein. Nebenangebote sind ausgeschlossen.
Es gilt das Niedersächsische Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG).
Source: 4 http://www.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/editor/Stadt-Braunschweig/2018/02/2272366.html
Data Acquisition via: p8000000
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