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Ausschreibung: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen - DE-Göttingen
Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
Dokument Nr...: 74217-2018 (ID: 2018021709183295792)
Veröffentlicht: 17.02.2018
*
DE-Göttingen: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
2018/S 34/2018 74217
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Göttinger Entsorgungsbetriebe
DE 115 303 707
Rudolf-Wissell-Str. 5
Göttingen
37079
Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle Zimmer 102
Telefon: +49 551400-2310
E-Mail: [1]vergabestelle@goettingen.de
Fax: +49 551400-3201
NUTS-Code: DE91C
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]https://www.geb-goettingen.de
Adresse des Beschafferprofils: [3]https://www.vergabe.rib.de/
I.2)Gemeinsame Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[4]https://www.vergabe.rib.de/veroeffentlichungen/
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[5]https://www.vergabe.rib.de/
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von
Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein
verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang
zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich
unter: [6]https://www.vergabe.rib.de/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Umwelt
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Verwertung von Bioabfällen aus der Stadt Göttingen (1.6.2018
31.5.2020 mit Verlängerungsoption)
Referenznummer der Bekanntmachung: 48_2018
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90510000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Übernahme, Transport, und Verwertung von Bioabfällen der Stadt
Göttingen im Zeitraum vom 1.6.2018 31.5.2020, längstens bis zum
31.5.2021 (zweimalige Verlängerungsoption um jeweils 6 Monate)
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90510000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE91C
Hauptort der Ausführung:
Bioenergiezentrum (BEZ) am Standort Entsorgungszentrum Königsbühl.
Königsbühl 98.
37079 Göttingen
Der AG behält sich vor, die Übergabestelle innerhalb des Stadtgebietes
zu wechseln.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Der Jahresgang von erfassten Bioabfällen beträgt im Mittel
voraussichtlich etwa 8 500 Tonnen (Jahr 2018) sowie 10 500 Tonnen (Jahr
2019) bzw. 13 500 Tonnen (Jahr 2020), wobei es hier zu
betriebsbedingten und insbesondere saisonalen Schwankungen kommen kann.
Die Abholung der zu verwertenden Bioabfälle ist von Montag bis Freitag
sowie an Samstagen mit Biotonnenabfuhr (Nachholtage) vorzunehmen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/06/2018
Ende: 31/05/2020
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Es besteht eine zweimalige Option des AG auf Vertragsverlängerung um
jeweils sechs Monate. Die Vertragsverlängerung muss dem AN gegenüber
spätestens 3 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich erklärt
werden.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Sehen Sie Ziff. II.2.7 der Auftragsbekanntmachung
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Ziff. II.2.5 Bonus für eine Vergärung:
Der AG möchte die Vergärung von Bioabfällen fördern, da die
energetische und anschließend stoffliche Verwertung Ressourcen schont
und positive Effekte auf die CO2-Bilanz hat.
Diesen Umweltvorteil wird der AG preislich bewerten (Bonus bis zu 15
EUR / t in Abhängigkeit des prozentualen Anteils des
Vergärungsanteils).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Mit diesem Angebot sind folgende Nachweise unbedingt einzureichen:
Handels- bzw. Berufregisterauszug (nicht älter als 12 Monate zum
Termin der Angebotsöffnung).
Unbedenklichkeitsbescheinigungen des zuständigen Finanzamtes sowie
der Sozialversicherungen und der zuständigen Berufsgenossenschaft.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes
in deutscher Sprache beizubringen.
Der Auftraggeber akzeptiert zum vorläufigen Nachweis der Eignung und
zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen die Vorlage einer
Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs
2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5.1.2016
zur Einführung des Standardformulars für die Einheitlichen Europäischen
Eigenerklärung (§§ 48 Abs. 3, 50 VgV). Näheres Sehen Sie unter
[7]https://ec.europa.eu/growth/tools-databases/espd/filter?lang=de.
Erforderlich sind diejenigen Angaben, die den vorgenannten Nachweisen
inhaltlich entsprechen.
Alternativ zu den unter vorgenannten Eigenerklärungen kann auch die
Bescheinigung der Eintragung in eine PQ-VOL-Datenbank vorgelegt oder
die entsprechende Zertifikatsnummer angegeben werden.
Die vorgenannten Erklärungen werden zur Feststellung der
Unternehmenseignung herangezogen. Im Geltungsbereich des GWB versichert
der Bieter mit diesen Erklärungen, dass fakultative bzw. zwingende
Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123, 124 GWB nicht vorliegen. Sollte
einer der dort genannten Erklärungen nicht zutreffen, kann zur
Vermeidung eines Unternehmensausschlusses der Nachweis einer
Selbstreinigung gemäß § 125 GWB geführt werden. Als ausreichende Belege
werden von der zuständigen Behörde des Herkunftslandes oder des
Niederlassungsstaates des Unternehmens ausgestellte Bescheinigungen
anerkannt. Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes
Verlangen die Unterlagen / die EEE auch für diese abzugeben.
Darüber hinaus wird auf die Regelungen in § 48 Absatz 6 VgV
hingewiesen.
Die Vergabestelle fordert einem Auftragswert von mehr als 30 000 EUR
brutto vor der Zuschlagserteilung von dem Bieter, der den Zuschlag
erhalten soll, zwingend einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister
gemäß § 150 a der Gewerbeordnung beim Bundesamt für Justiz an.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Mit diesem Angebot sind folgende Nachweise unbedingt einzureichen:
Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz der mit der
vorliegenden Aufgabenstellung vergleichbaren Leistungen in den letzten
drei Geschäftsjahren.
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung für die vom Vertrag
umfassten Tätigkeiten, einschließlich einer darauf bezogenen
Umwelthaftpflichtversicherung.
(UHV), mit einer Deckungssumme von mindestens 1 Mio. EUR.
Nachweis einer Umweltschadenversicherung (USV) nach
Umweltschadensgesetz mit einer Deckungssumme von mindestens 2 Mio. EUR.
Selbsterklärung, dass sich der Anbieter derzeit nicht in einem
Insolvenzverfahren befindet.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes
in deutscher Sprache beizubringen.
Der Auftraggeber akzeptiert zum vorläufigen Nachweis der Eignung und
zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen die Vorlage einer
Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs
2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5.1.2016
zur Einführung des Standardformulars für die Einheitlichen Europäischen
Eigenerklärung. Erforderlich sind diejenigen Angaben, die den
vorgenannten Nachweisen inhaltlich entsprechen. Bei Einsatz von anderen
Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Unterlagen/die EEE auch
für diese abzugeben. Näheres Sehen Sie unter
[8]https://ec.europa.eu/growth/tools-databases/espd/filter?lang=de.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Mit diesem Angebot sind folgende Nachweise (Angaben und Formalitäten,
die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen)
unbedingt einzureichen:
Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb für die vom Bieter selbst
durchgeführte Tätigkeit (bspw. Handeln, Befördern, Behandeln,
Verwerten) für den Abfallschlüssel 20 03 01 (gemischte
Siedlungsabfälle, getrennt erfasste Bioabfälle.
Gütesicherung für mindestens ein Kompost- oder Gärprodukt durch eine
vom RAL oder vergleichbaren Einrichtungen anerkannte Gütegemeinschaft,
beispielsweise:
Bescheinigung nach § 11 Abs. 3 BioAbfV oder Verleihungsurkunde der
Bundesgütegemeinschaft Kompost. Der Nachweis darf nicht älter als 12
Monate sein.
für Unterauftragnehmer, welche Transporte übernehmen sollen: Nachweis
für die Zulässigkeit von Abfalltransporten (z. B. Efb-Zertifikat für
die Tätigkeit Befördern, Anzeige gemäß § 53 KrWG oder
Transportgenehmigung.
Nachweise für die Verwertung von Bioabfällen.
Referenzen über vergleichbare Leistungen.
Angaben zur Behandlungsanlage,Nennung der Anlage; bei mehreren
Anlagen jeweils mit Angabe der Mengenanteile, Angabe, für welche
Kapazität die Behandlungsanlage genehmigt ist, Angabe des Durchsatzes
der letzten drei Kalenderjahre, Angabe der im Leistungszeitraum bereits
fest kontrahierten Mengen.
Technische Beschreibung der vorgesehenen Behandlung.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Die Regelungen zur Tariftreue (siehe Ziff. 1.2 des Dokuments 231
Vereinbarung Tariftreue NTVergG) werden Vertragsbestandteil und
gelten entsprechend für sämtliche Unter- bzw. Nachauftragnehmer.
Soweit Unterauftragnehmer und/oder Verleihunternehmen Leistungen
innerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland erbringen, ist
den eingesetzten Unterauftragnehmern/Verleihunternehmen vor.
Zuschlagserteilung die Erklärung nach § 4 Abs. 1 NTVergG abzuverlangen
und dem AG vorzulegen.
Bei Auftragserteilung besteht die Verpflichtung, die in seinem
Unternehmen mit der Ausführung der ausgeschriebene Dienstleistung
beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein Entgelt in Höhe
von.
Mindestens 8,84 brutto pro Stunde nach Maßgabe des
Mindestlohngesetzes zu zahlen. Dies gilt auch für den Einsatz von
Unterauftragnehmern/Verleihunternehmen.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 27/03/2018
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 27/04/2018
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 27/03/2018
Ortszeit: 10:00
Ort:
Stadt Göttingen.
Zentrale Vergabestelle -Zimmer 102-.
Hiroshimaplatz 1-4.
D-37083 Göttingen
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Die Angebotseröffnung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Die Vergabeunterlagen werden allen Interessenten unter
[9]https://www.vergabe.rib.de/veroeffentlichungen/ (Reiter
Bekanntmachung Suche: Verwertung von Bioabfällen / Wo: Stadt Göttingen)
zur Verfügung gestellt.
Eine Registrierung des Bewerbers wird nicht verlangt; ist jedoch
jederzeit möglich (§ 41 VGV) und bietet den Vorteil, automatisch über
relevante Änderungen an den Vergabeunterlagen sowie über
Angebotsrelevante Antworten auf Fragen zum Vergabeverfahren informiert
zu werden. Da die Vergabeunterlagen dem Bewerberkreis ohne
Registrierung zur Verfügung stehen, sind diese selbst in.
Der Verantwortung, eventuelle Nachträge und Mitteilungen zu beziehen;
derartige Informationen können nur registrierten oder legitimierten
Bewerbern automatisch zugesandt werden.
Alle nicht registrierte Bewerber müssen regelmäßig die auf der
Vergabeplattform einsehbaren Vergabeunterlagen einschl.
Fragen-/Antwortenkatalog auf etwaige Änderungen prüfen.
(vgl. Sie VK Südbayern, Beschluss vom 17.10.2016 -
Z3-3-3194-1-36-09/16).
Auf der Online-Plattform sind die Unterlagen bis zum 20.3.2018
abrufbar. Papierunterlagen können bis zum 07.03.2018 gegen ein Entgelt
in Höhe von 25 EUR angefordert werden.
Eine GAEB-Datei steht bei elektronischer Angebotsabgabe zur Verfügung.
Die Angebote sind bei schriftlicher Angebotsabgabe mit der Kennung
48_2018 Bioabfall GEB zu versehen und sind in einem verschlossenen
Behältnis, nicht anonym, bei der unter Ziff. I.1) genannten
Kontaktstelle einzureichen.
Eine Angebotsabgabe per Fax oder E-mail ist nicht zulässig.
1/ Zu IV.2.6 Bindefrist des Angebots: Verzögert sich die
Zuschlagserteilung wegen eines Nachprüfungsverfahrens, erklären sich
die Bieter mit Angabe des Angebots ausdrücklich damit einverstanden,
sich bis vier Wochen nach Rechtskraft des
Letztinstanzlichen Beschlusses an ihr abgegebenes Angebot zu binden.
Beteiligte an einem Nachprüfungsverfahren, deren Angebot nicht für den
Zuschlag in Betracht kommt, werden auf Wunsch aus der Bindefrist
entlassen. Gleiches gilt für alle Bieter unter den Voraussetzungen der
§§ 313 und 314 BGB.
2/ Verwendung der Vergabeunterlagen: Die Vergabeunterlagen dürfen nur
zur Erstellung eines Angebots verwendet werden. Jede Weitergabe an
Dritte und Veröffentlichung (auch auszugsweise) sowie jede kommerzielle
Verwendung
Ist ohne die ausdrückliche schriftliche vorherige Zustimmung der
Vergabestelle nicht erlaubt. Bei Verzicht auf eine Angebotsabgabe sind
alle Vergabeunterlagen zu vernichten.
3/ Aufwendungen des Bieters im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens,
insbesondere für die Angebotserstellung werden nicht vergütet. Mit der
Angebotsabgabe erklärt sich der Bieter mit dieser Regelung
einverstanden.
4/ Fragen zu den Vergabeunterlagen oder Auskünfte zu diesem
Vergabeverfahren im Allgemeinen können bis 21.3.2018-10.00 Uhr per
Post, per E-Mail ([10]vergabestelle@goettingen.de) oder mittels Fax an
die genannte Ansprechpartnerin gestellt werden und
Werden schriftlich in einem Fragen- und Antwortkatalog auf der
Vergabeplattform eingestellt. Später eingehende Fragen werden
grundsätzlich nicht berücksichtigt. Das Risiko der vollständigen und
lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der Bewerber /
Bieter.
5/ Die Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen,
soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder
zur Wahrung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen geboten ist (§165
Abs. 2 GWB).
Jeder Beteiligte hat bei Übersendung auf den Geheimschutz hinzuweisen
und dies in den Unterlagenentsprechend kenntlich zu machen. Erfolgt
keine Kenntlichmachung, kann die Vergabekammer von der Zustimmung auf
Einsicht ausgehen (§ 165 Abs. 3 GWB).
6/ Nebenangebote sind nicht zugelassen. Eine Aufteilung in Lose ist
nicht vorgesehen.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für
Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Auf der Hude 2
Lüneburg
21339
Deutschland
E-Mail: [11]vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Fax: +49 4131/15-2943
Internet-Adresse:[12]http://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/a
ufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-93032.html
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Betreffend die Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 GWB
verwiesen. Dieser lautet wie folgt:
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
§ 160 Einleitung, Antrag.
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete
Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu
entstehen droht.
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
a. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
b. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
d. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsisches Ministerium für
Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Auf der Hude 2
Lüneburg
21339
Deutschland
E-Mail: [13]vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Fax: +49 4131/15-2943
Internet-Adresse:[14]http://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/a
ufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-93032.html
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/02/2018
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References
1. mailto:vergabestelle@goettingen.de?subject=TED
2. https://www.geb-goettingen.de/
3. https://www.vergabe.rib.de/
4. https://www.vergabe.rib.de/veroeffentlichungen/
5. https://www.vergabe.rib.de/
6. https://www.vergabe.rib.de/
7. https://ec.europa.eu/growth/tools-databases/espd/filter?lang=de
8. https://ec.europa.eu/growth/tools-databases/espd/filter?lang=de
9. https://www.vergabe.rib.de/veroeffentlichungen/
10. mailto:vergabestelle@goettingen.de?subject=TED
11. mailto:vergabekammer@mw.niedersachsen.de?subject=TED
12. http://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-93032.html
13. mailto:vergabekammer@mw.niedersachsen.de?subject=TED
14. http://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-93032.html
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