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Ausschreibung: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen - DE-Göttingen
Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
Dokument Nr...: 74217-2018 (ID: 2018021709183295792)
Veröffentlicht: 17.02.2018
*
  DE-Göttingen: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
   2018/S 34/2018 74217
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Göttinger Entsorgungsbetriebe
   DE 115 303 707
   Rudolf-Wissell-Str. 5
   Göttingen
   37079
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle  Zimmer 102
   Telefon: +49 551400-2310
   E-Mail: [1]vergabestelle@goettingen.de
   Fax: +49 551400-3201
   NUTS-Code: DE91C
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]https://www.geb-goettingen.de
   Adresse des Beschafferprofils: [3]https://www.vergabe.rib.de/
   I.2)Gemeinsame Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [4]https://www.vergabe.rib.de/veroeffentlichungen/
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [5]https://www.vergabe.rib.de/
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von
   Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein
   verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang
   zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich
   unter: [6]https://www.vergabe.rib.de/
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Umwelt
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Verwertung von Bioabfällen aus der Stadt Göttingen (1.6.2018 
   31.5.2020 mit Verlängerungsoption)
   Referenznummer der Bekanntmachung: 48_2018
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   90510000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Übernahme, Transport, und Verwertung von Bioabfällen der Stadt
   Göttingen im Zeitraum vom 1.6.2018  31.5.2020, längstens bis zum
   31.5.2021 (zweimalige Verlängerungsoption um jeweils 6 Monate)
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   90510000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE91C
   Hauptort der Ausführung:
   Bioenergiezentrum (BEZ) am Standort Entsorgungszentrum Königsbühl.
   Königsbühl 98.
   37079 Göttingen
   Der AG behält sich vor, die Übergabestelle innerhalb des Stadtgebietes
   zu wechseln.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Der Jahresgang von erfassten Bioabfällen beträgt im Mittel
   voraussichtlich etwa 8 500 Tonnen (Jahr 2018) sowie 10 500 Tonnen (Jahr
   2019) bzw. 13 500 Tonnen (Jahr 2020), wobei es hier zu
   betriebsbedingten und insbesondere saisonalen Schwankungen kommen kann.
   Die Abholung der zu verwertenden Bioabfälle ist von Montag bis Freitag
   sowie an Samstagen mit Biotonnenabfuhr (Nachholtage) vorzunehmen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/06/2018
   Ende: 31/05/2020
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Es besteht eine zweimalige Option des AG auf Vertragsverlängerung um
   jeweils sechs Monate. Die Vertragsverlängerung muss dem AN gegenüber
   spätestens 3 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich erklärt
   werden.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Sehen Sie Ziff. II.2.7 der Auftragsbekanntmachung
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Ziff. II.2.5  Bonus für eine Vergärung:
   Der AG möchte die Vergärung von Bioabfällen fördern, da die
   energetische und anschließend stoffliche Verwertung Ressourcen schont
   und positive Effekte auf die CO2-Bilanz hat.
   Diesen Umweltvorteil wird der AG preislich bewerten (Bonus bis zu 15
   EUR / t in Abhängigkeit des prozentualen Anteils des
   Vergärungsanteils).
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Mit diesem Angebot sind folgende Nachweise unbedingt einzureichen:
    Handels- bzw. Berufregisterauszug (nicht älter als 12 Monate zum
   Termin der Angebotsöffnung).
    Unbedenklichkeitsbescheinigungen des zuständigen Finanzamtes sowie
   der Sozialversicherungen und der zuständigen Berufsgenossenschaft.
   Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes
   in deutscher Sprache beizubringen.
   Der Auftraggeber akzeptiert zum vorläufigen Nachweis der Eignung und
   zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen die Vorlage einer
   Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs
   2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5.1.2016
   zur Einführung des Standardformulars für die Einheitlichen Europäischen
   Eigenerklärung (§§ 48 Abs. 3, 50 VgV). Näheres Sehen Sie unter
   [7]https://ec.europa.eu/growth/tools-databases/espd/filter?lang=de.
   Erforderlich sind diejenigen Angaben, die den vorgenannten Nachweisen
   inhaltlich entsprechen.
   Alternativ zu den unter vorgenannten Eigenerklärungen kann auch die
   Bescheinigung der Eintragung in eine PQ-VOL-Datenbank vorgelegt oder
   die entsprechende Zertifikatsnummer angegeben werden.
   Die vorgenannten Erklärungen werden zur Feststellung der
   Unternehmenseignung herangezogen. Im Geltungsbereich des GWB versichert
   der Bieter mit diesen Erklärungen, dass fakultative bzw. zwingende
   Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123, 124 GWB nicht vorliegen. Sollte
   einer der dort genannten Erklärungen nicht zutreffen, kann zur
   Vermeidung eines Unternehmensausschlusses der Nachweis einer
   Selbstreinigung gemäß § 125 GWB geführt werden. Als ausreichende Belege
   werden von der zuständigen Behörde des Herkunftslandes oder des
   Niederlassungsstaates des Unternehmens ausgestellte Bescheinigungen
   anerkannt. Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes
   Verlangen die Unterlagen / die EEE auch für diese abzugeben.
   Darüber hinaus wird auf die Regelungen in § 48 Absatz 6 VgV
   hingewiesen.
   Die Vergabestelle fordert einem Auftragswert von mehr als 30 000 EUR
   brutto vor der Zuschlagserteilung von dem Bieter, der den Zuschlag
   erhalten soll, zwingend einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister
   gemäß § 150 a der Gewerbeordnung beim Bundesamt für Justiz an.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Mit diesem Angebot sind folgende Nachweise unbedingt einzureichen:
    Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz der mit der
   vorliegenden Aufgabenstellung vergleichbaren Leistungen in den letzten
   drei Geschäftsjahren.
    Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung für die vom Vertrag
   umfassten Tätigkeiten, einschließlich einer darauf bezogenen
   Umwelthaftpflichtversicherung.
   (UHV), mit einer Deckungssumme von mindestens 1 Mio. EUR.
    Nachweis einer Umweltschadenversicherung (USV) nach
   Umweltschadensgesetz mit einer Deckungssumme von mindestens 2 Mio. EUR.
    Selbsterklärung, dass sich der Anbieter derzeit nicht in einem
   Insolvenzverfahren befindet.
   Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes
   in deutscher Sprache beizubringen.
   Der Auftraggeber akzeptiert zum vorläufigen Nachweis der Eignung und
   zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen die Vorlage einer
   Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs
   2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5.1.2016
   zur Einführung des Standardformulars für die Einheitlichen Europäischen
   Eigenerklärung. Erforderlich sind diejenigen Angaben, die den
   vorgenannten Nachweisen inhaltlich entsprechen. Bei Einsatz von anderen
   Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Unterlagen/die EEE auch
   für diese abzugeben. Näheres Sehen Sie unter
   [8]https://ec.europa.eu/growth/tools-databases/espd/filter?lang=de.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Mit diesem Angebot sind folgende Nachweise (Angaben und Formalitäten,
   die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen)
   unbedingt einzureichen:
    Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb für die vom Bieter selbst
   durchgeführte Tätigkeit (bspw. Handeln, Befördern, Behandeln,
   Verwerten) für den Abfallschlüssel 20 03 01 (gemischte
   Siedlungsabfälle, getrennt erfasste Bioabfälle.
    Gütesicherung für mindestens ein Kompost- oder Gärprodukt durch eine
   vom RAL oder vergleichbaren Einrichtungen anerkannte Gütegemeinschaft,
   beispielsweise:
   Bescheinigung nach § 11 Abs. 3 BioAbfV oder Verleihungsurkunde der
   Bundesgütegemeinschaft Kompost. Der Nachweis darf nicht älter als 12
   Monate sein.
    für Unterauftragnehmer, welche Transporte übernehmen sollen: Nachweis
   für die Zulässigkeit von Abfalltransporten (z. B. Efb-Zertifikat für
   die Tätigkeit Befördern, Anzeige gemäß § 53 KrWG oder
   Transportgenehmigung.
   Nachweise für die Verwertung von Bioabfällen.
    Referenzen über vergleichbare Leistungen.
    Angaben zur Behandlungsanlage,Nennung der Anlage; bei mehreren
   Anlagen jeweils mit Angabe der Mengenanteile, Angabe, für welche
   Kapazität die Behandlungsanlage genehmigt ist, Angabe des Durchsatzes
   der letzten drei Kalenderjahre, Angabe der im Leistungszeitraum bereits
   fest kontrahierten Mengen.
    Technische Beschreibung der vorgesehenen Behandlung.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Die Regelungen zur Tariftreue (siehe Ziff. 1.2 des Dokuments 231
   Vereinbarung Tariftreue NTVergG) werden Vertragsbestandteil und
   gelten entsprechend für sämtliche Unter- bzw. Nachauftragnehmer.
   Soweit Unterauftragnehmer und/oder Verleihunternehmen Leistungen
   innerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland erbringen, ist
   den eingesetzten Unterauftragnehmern/Verleihunternehmen vor.
   Zuschlagserteilung die Erklärung nach § 4 Abs. 1 NTVergG abzuverlangen
   und dem AG vorzulegen.
   Bei Auftragserteilung besteht die Verpflichtung, die in seinem
   Unternehmen mit der Ausführung der ausgeschriebene Dienstleistung
   beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein Entgelt in Höhe
   von.
   Mindestens 8,84  brutto pro Stunde nach Maßgabe des
   Mindestlohngesetzes zu zahlen. Dies gilt auch für den Einsatz von
   Unterauftragnehmern/Verleihunternehmen.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 27/03/2018
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 27/04/2018
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 27/03/2018
   Ortszeit: 10:00
   Ort:
   Stadt Göttingen.
   Zentrale Vergabestelle -Zimmer 102-.
   Hiroshimaplatz 1-4.
   D-37083 Göttingen
   Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
   Die Angebotseröffnung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Die Vergabeunterlagen werden allen Interessenten unter
   [9]https://www.vergabe.rib.de/veroeffentlichungen/ (Reiter
   Bekanntmachung Suche: Verwertung von Bioabfällen / Wo: Stadt Göttingen)
   zur Verfügung gestellt.
   Eine Registrierung des Bewerbers wird nicht verlangt; ist jedoch
   jederzeit möglich (§ 41 VGV) und bietet den Vorteil, automatisch über
   relevante Änderungen an den Vergabeunterlagen sowie über
   Angebotsrelevante Antworten auf Fragen zum Vergabeverfahren informiert
   zu werden. Da die Vergabeunterlagen dem Bewerberkreis ohne
   Registrierung zur Verfügung stehen, sind diese selbst in.
   Der Verantwortung, eventuelle Nachträge und Mitteilungen zu beziehen;
   derartige Informationen können nur registrierten oder legitimierten
   Bewerbern automatisch zugesandt werden.
   Alle nicht registrierte Bewerber müssen regelmäßig die auf der
   Vergabeplattform einsehbaren Vergabeunterlagen einschl.
   Fragen-/Antwortenkatalog auf etwaige Änderungen prüfen.
   (vgl. Sie VK Südbayern, Beschluss vom 17.10.2016 -
   Z3-3-3194-1-36-09/16).
   Auf der Online-Plattform sind die Unterlagen bis zum 20.3.2018
   abrufbar. Papierunterlagen können bis zum 07.03.2018 gegen ein Entgelt
   in Höhe von 25 EUR angefordert werden.
   Eine GAEB-Datei steht bei elektronischer Angebotsabgabe zur Verfügung.
   Die Angebote sind bei schriftlicher Angebotsabgabe mit der Kennung
   48_2018 Bioabfall GEB zu versehen und sind in einem verschlossenen
   Behältnis, nicht anonym, bei der unter Ziff. I.1) genannten
   Kontaktstelle einzureichen.
   Eine Angebotsabgabe per Fax oder E-mail ist nicht zulässig.
   1/ Zu IV.2.6 Bindefrist des Angebots: Verzögert sich die
   Zuschlagserteilung wegen eines Nachprüfungsverfahrens, erklären sich
   die Bieter mit Angabe des Angebots ausdrücklich damit einverstanden,
   sich bis vier Wochen nach Rechtskraft des
   Letztinstanzlichen Beschlusses an ihr abgegebenes Angebot zu binden.
   Beteiligte an einem Nachprüfungsverfahren, deren Angebot nicht für den
   Zuschlag in Betracht kommt, werden auf Wunsch aus der Bindefrist
   entlassen. Gleiches gilt für alle Bieter unter den Voraussetzungen der
   §§ 313 und 314 BGB.
   2/ Verwendung der Vergabeunterlagen: Die Vergabeunterlagen dürfen nur
   zur Erstellung eines Angebots verwendet werden. Jede Weitergabe an
   Dritte und Veröffentlichung (auch auszugsweise) sowie jede kommerzielle
   Verwendung
   Ist ohne die ausdrückliche schriftliche vorherige Zustimmung der
   Vergabestelle nicht erlaubt. Bei Verzicht auf eine Angebotsabgabe sind
   alle Vergabeunterlagen zu vernichten.
   3/ Aufwendungen des Bieters im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens,
   insbesondere für die Angebotserstellung werden nicht vergütet. Mit der
   Angebotsabgabe erklärt sich der Bieter mit dieser Regelung
   einverstanden.
   4/ Fragen zu den Vergabeunterlagen oder Auskünfte zu diesem
   Vergabeverfahren im Allgemeinen können bis 21.3.2018-10.00 Uhr per
   Post, per E-Mail ([10]vergabestelle@goettingen.de) oder mittels Fax an
   die genannte Ansprechpartnerin gestellt werden und
   Werden schriftlich in einem Fragen- und Antwortkatalog auf der
   Vergabeplattform eingestellt. Später eingehende Fragen werden
   grundsätzlich nicht berücksichtigt. Das Risiko der vollständigen und
   lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der Bewerber /
   Bieter.
   5/ Die Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen,
   soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder
   zur Wahrung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen geboten ist (§165
   Abs. 2 GWB).
   Jeder Beteiligte hat bei Übersendung auf den Geheimschutz hinzuweisen
   und dies in den Unterlagenentsprechend kenntlich zu machen. Erfolgt
   keine Kenntlichmachung, kann die Vergabekammer von der Zustimmung auf
   Einsicht ausgehen (§ 165 Abs. 3 GWB).
   6/ Nebenangebote sind nicht zugelassen. Eine Aufteilung in Lose ist
   nicht vorgesehen.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für
   Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
   Auf der Hude 2
   Lüneburg
   21339
   Deutschland
   E-Mail: [11]vergabekammer@mw.niedersachsen.de
   Fax: +49 4131/15-2943
   Internet-Adresse:[12]http://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/a
   ufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-93032.html
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Betreffend die Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 GWB
   verwiesen. Dieser lautet wie folgt:
   Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
   § 160 Einleitung, Antrag.
   1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht.
   Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete
   Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu
   entstehen droht.
   3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
   a. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   b. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   c. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   d. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsisches Ministerium für
   Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
   Auf der Hude 2
   Lüneburg
   21339
   Deutschland
   E-Mail: [13]vergabekammer@mw.niedersachsen.de
   Fax: +49 4131/15-2943
   Internet-Adresse:[14]http://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/a
   ufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-93032.html
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   16/02/2018
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   1. mailto:vergabestelle@goettingen.de?subject=TED
   2. https://www.geb-goettingen.de/
   3. https://www.vergabe.rib.de/
   4. https://www.vergabe.rib.de/veroeffentlichungen/
   5. https://www.vergabe.rib.de/
   6. https://www.vergabe.rib.de/
   7. https://ec.europa.eu/growth/tools-databases/espd/filter?lang=de
   8. https://ec.europa.eu/growth/tools-databases/espd/filter?lang=de
   9. https://www.vergabe.rib.de/veroeffentlichungen/
  10. mailto:vergabestelle@goettingen.de?subject=TED
  11. mailto:vergabekammer@mw.niedersachsen.de?subject=TED
  12. http://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-93032.html
  13. mailto:vergabekammer@mw.niedersachsen.de?subject=TED
  14. http://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-93032.html
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