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Ausschreibung: Bereitstellung von Software - DE-München
Bereitstellung von Software
Dokument Nr...: 73974-2018 (ID: 2018021709153495600)
Veröffentlicht: 17.02.2018
*
  DE-München: Bereitstellung von Software
   2018/S 34/2018 73974
   Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Landeshauptstadt München, it@M, Geschäftsbereich Zentrale Dienste,
   Geschäftsleitung, Servicebereich Vergabe
   Marienplatz 8
   München
   80331
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Landeshauptstadt München, it@M, Geschäftsbereich
   Zentrale Dienste, Geschäftsleitung, Servicebereich Vergabe
   E-Mail: [1]itm.vergabe@muenchen.de
   Fax: +49 89-233-784990
   NUTS-Code: DE212
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]http://www.muenchen.de/vgst3
   Adresse des Beschafferprofils: [3]http://www.muenchen.de/vgst3
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Releasewechsel FNT Command
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   72268000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Für die Dokumentation der Hardware-Infrastruktur (im Wesentlichen
   Rechenzentrum, Server, Telefonie) wird bei der Landeshauptstadt
   München, betrieben durch den zentralen IT-Dienstleister [4]it@M, das
   Software-Werkzeug command der FNT GmbH eingesetzt.
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
   Wert ohne MwSt.: 2 483 321.00 EUR
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE212
   Hauptort der Ausführung:
   Stadtgebiet der Landeshauptstadt München
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Gegenstand der Beschaffung ist command; eine aus mehreren Modulen
   bestehende Software Suite der Firma FNT zum Management von
   IT-Infrastruktur (RZ-Management, CMDB, Kabelmanagement etc.), die bei
   [5]it@M im Bereich Kabel Management (Kommunikationstechnik) zur
   Verwaltung von mehr als 1200 LHM-Lokationen Verwendung findet.
   Command ermöglicht auf Basis einer FNT eigenen
   Geräte-Anschluss-Bilderdatenbank eine grafische, lokationsbasierte
   Signalverfolgung zwischen den Anschlüssen der vernetzten ITK-Geräte
   (Telefone, Drucker, PC's, Server-Blades etc.) sowie die grafische
   Darstellung von Schaltschränken.
   Mit diesem Tool ist auch die Abbildung von höheren Ebenen
   (Applikationen, Services, Auftragsmanagement / Geschäftsprozesse)
   möglich.
   Die aktuell eingesetzte Version von command ist aus dem normalen
   Support des Herstellers gelaufen und wird nicht mehr weiterentwickelt.
   D.h. Fehlerbereinigungen sowie Sicherheitspatches werden nur in
   eingeschränktem Maße und auch nur gegen erhöhte Wartungsgebühren
   bereitgestellt. Dadurch ergibt sich für die Landeshauptstadt München
   ein Zwang zur Aktualisierung und Ablöse der veralteten Version von
   command bzw. Erhebung auf einen aktuellen Releasestand.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Preis
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Optionaler Zukauf von Lizenzen inkl. Pflege
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
     * Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden
       Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt
       werden:
          + aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten
            einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
   Erläuterung:
   Nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 VgV können Aufträge im Verhandlungsverfahren
   ohne Teilnahmewettbewerb vergeben werden, wenn der Auftrag wegen seiner
   künstlerischen oder technischen oder aufgrund des Schutzes von
   Ausschließlichkeitsrechten (z. B. Patent-, Urheberrecht) nur von einem
   bestimmten Unternehmen durchgeführt werden kann. Diese Ausnahmeregelung
   wird von der Grundsatzidee getragen, dass in den dort genannten Fällen
   ein öffentlicher Teilnahmewettbewerb nicht nur überflüssig, sondern
   sogar irreführend wäre, weil es tatsächlich nur ein Unternehmen am
   maßgeblichen Markt gibt, welches die Leistung erbringen kann und daher
   kein Bedürfnis zum Schutz von Mitbewerbern besteht. Die Durchführung
   eines offenen Verfahrens oder eines Teilnahmewettbewerbs wäre in
   entsprechend gelagerten Fällen nicht mehr als sinnlose Förmelei.
   Hier liegen die Voraussetzungen des § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. c) VgV vor,
   da die FNT GmbH das alleinige Recht am Quellcode sowie für Änderungen
   am Quellcode von command innehat. Entsprechendes gilt für
   Customizing-Leistungen an command.
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
   15/02/2018
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
   vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   FNT GmbH
   Röhlinger Straße 11
   Ellwangen
   73479
   Deutschland
   NUTS-Code: DE11D
   Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 2 483 321.00 EUR
   V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Das unter Ziffer V.2.1) der Bekanntmachung (Tag der
   Zuschlagsentscheidung) angegebene Datum (Pflichtfeld mit dem Hinweis,
   dass das Datum vor dem aktuellen Datum liegen bzw. diesem entsprechen
   muss) entspricht dem Tag der (internen) Zuschlagsentscheidung, also dem
   Tag, an dem sich der öffentliche Auftraggeber entschieden hat, diese
   Vergabe durchzuführen. Dies betrifft somit nicht den Tag, an dem der
   Vertrag geschlossen wurde. Der Vertrag wird zukünftig erst noch
   geschlossen werden bzw. der Zuschlag wird erst noch erteilt werden.
   ***.
   Abweichung vom Grundsatz der produktneutralen Ausschreibung:
   Wegen der abzuwendenden Risiken von Fehlfunktionen,
   Kompatibilitätsproblemen und hohem Umstellungsaufwand, die bei einem
   Übergang auf eine neue Software im laufenden Betrieb erheblich
   wahrscheinlicher auftreten würden als bei der Beibehaltung der
   Basisinfrastruktur und aus Gründen des Investitionsschutzes und der
   Wirtschaftlichkeit hat sich die Landeshauptstadt München für den
   Releasewechsel von command entschieden. Die Entscheidung, es bei dem
   bereits vorhandenen System zu belassen und dieses um die gewünschten
   zusätzlichen Funktionen softwareseitig zu erweitern bzw. die verwendete
   Software auf den aktuellen Release- bzw. Versions-Stand zu heben, ist
   weder sachfremd noch diskriminierend oder willkürlich.
   Die Landeshauptstadt München macht deshalb von ihrem
   Leistungsbestimmungsrecht (dem Vergabeverfahren vorgelagert) Gebrauch.
   Grundsätzlich obliegt es dem öffentlichen Auftraggeber, hier die
   Landeshauptstadt München - [6]it@M, vor der Einleitung eines
   Vergabeverfahrens den Gegenstand seiner Beschaffungsentscheidung zu
   konkretisieren. Er ist dabei im rechtlichen Ansatz ungebunden und
   weitestgehend frei (so das OLG Düsseldorf, B. v. 12.02.2014, Az.:
   VII-Verg 29/13, Rn. 24). Die Entscheidung für ein bestimmtes Produkt,
   eine Herkunft oder ein Verfahren sind dem Vergabeverfahren vorgelagert
   und von jenem entkoppelt (OLG Düsseldorf a. a. O.). Denn das
   Vergaberecht regelt nicht, was der öffentliche Auftraggeber beschafft,
   sondern nur die Art und Weise der Beschaffung. So auch das OLG Jena (B.
   vom 25.6.2015, Az.: 2 Verg 1/14), welches ausführt, dass die Grenzen
   der Bestimmungsfreiheit des öffentlichen Auftraggebers dann eingehalten
   sind, wenn dieser sachliche, nachvollziehbare und auftragsbezogene
   Gründe für die Auswahl eines bestimmten Beschaffungsgegenstandes hat
   und diese Bestimmung andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert
   (OLG Jena a.a.O., Leitsatz 2).
   Dabei ist der öffentliche Auftraggeber nicht gehalten, sich durch eine
   Markterkundung oder Marktanalyse einen Überblick über die vorhandenen
   technischen Lösungen zur Befriedigung seines Beschaffungsbedarfs zu
   verschaffen und/oder die Voraussetzungen für eine produktneutrale
   Ausschreibung herzustellen (OLG Jena a.a.O., Leitsatz 3). Die Vorgaben
   zum Leistungsbestimmungsrecht des öffentlichen Auftraggebers dürfen
   mittlerweile als gesicherte obergerichtliche Rechtsprechung gelten.
   Auch die Vergabekammern, insbesondere auch die im hiesigen Verfahren
   zuständige VK Südbayern, haben insoweit ihre Rechtsprechung angepasst.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
   München
   80534
   Deutschland
   Telefon: +49 89-2176-2411
   E-Mail: [7]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
   Fax: +49 89-2176-2847
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein
   Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch
   den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein
   wirksamer Zuschlag kann erst nach Ablauf von 10 Kalendertagen,
   gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung,
   abgeschlossen werden (§ 135 Abs. 3 S. 1 Nr. 2, 3 GWB).
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
   München
   80534
   Deutschland
   Telefon: +49 89-2176-2411
   E-Mail: [8]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
   Fax: +49 89-2176-2847
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   16/02/2018
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   1. mailto:itm.vergabe@muenchen.de?subject=TED
   2. http://www.muenchen.de/vgst3
   3. http://www.muenchen.de/vgst3
   4. mailto:it@M?subject=TED
   5. mailto:it@M?subject=TED
   6. mailto:it@M?subject=TED
   7. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED
   8. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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