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Ausschreibung: Bereitstellung von Software - DE-München
Bereitstellung von Software
Dokument Nr...: 73974-2018 (ID: 2018021709153495600)
Veröffentlicht: 17.02.2018
*
DE-München: Bereitstellung von Software
2018/S 34/2018 73974
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Landeshauptstadt München, it@M, Geschäftsbereich Zentrale Dienste,
Geschäftsleitung, Servicebereich Vergabe
Marienplatz 8
München
80331
Deutschland
Kontaktstelle(n): Landeshauptstadt München, it@M, Geschäftsbereich
Zentrale Dienste, Geschäftsleitung, Servicebereich Vergabe
E-Mail: [1]itm.vergabe@muenchen.de
Fax: +49 89-233-784990
NUTS-Code: DE212
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]http://www.muenchen.de/vgst3
Adresse des Beschafferprofils: [3]http://www.muenchen.de/vgst3
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Releasewechsel FNT Command
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72268000
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Für die Dokumentation der Hardware-Infrastruktur (im Wesentlichen
Rechenzentrum, Server, Telefonie) wird bei der Landeshauptstadt
München, betrieben durch den zentralen IT-Dienstleister [4]it@M, das
Software-Werkzeug command der FNT GmbH eingesetzt.
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 2 483 321.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE212
Hauptort der Ausführung:
Stadtgebiet der Landeshauptstadt München
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand der Beschaffung ist command; eine aus mehreren Modulen
bestehende Software Suite der Firma FNT zum Management von
IT-Infrastruktur (RZ-Management, CMDB, Kabelmanagement etc.), die bei
[5]it@M im Bereich Kabel Management (Kommunikationstechnik) zur
Verwaltung von mehr als 1200 LHM-Lokationen Verwendung findet.
Command ermöglicht auf Basis einer FNT eigenen
Geräte-Anschluss-Bilderdatenbank eine grafische, lokationsbasierte
Signalverfolgung zwischen den Anschlüssen der vernetzten ITK-Geräte
(Telefone, Drucker, PC's, Server-Blades etc.) sowie die grafische
Darstellung von Schaltschränken.
Mit diesem Tool ist auch die Abbildung von höheren Ebenen
(Applikationen, Services, Auftragsmanagement / Geschäftsprozesse)
möglich.
Die aktuell eingesetzte Version von command ist aus dem normalen
Support des Herstellers gelaufen und wird nicht mehr weiterentwickelt.
D.h. Fehlerbereinigungen sowie Sicherheitspatches werden nur in
eingeschränktem Maße und auch nur gegen erhöhte Wartungsgebühren
bereitgestellt. Dadurch ergibt sich für die Landeshauptstadt München
ein Zwang zur Aktualisierung und Ablöse der veralteten Version von
command bzw. Erhebung auf einen aktuellen Releasestand.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Optionaler Zukauf von Lizenzen inkl. Pflege
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
* Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden
Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt
werden:
+ aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten
einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
Erläuterung:
Nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 VgV können Aufträge im Verhandlungsverfahren
ohne Teilnahmewettbewerb vergeben werden, wenn der Auftrag wegen seiner
künstlerischen oder technischen oder aufgrund des Schutzes von
Ausschließlichkeitsrechten (z. B. Patent-, Urheberrecht) nur von einem
bestimmten Unternehmen durchgeführt werden kann. Diese Ausnahmeregelung
wird von der Grundsatzidee getragen, dass in den dort genannten Fällen
ein öffentlicher Teilnahmewettbewerb nicht nur überflüssig, sondern
sogar irreführend wäre, weil es tatsächlich nur ein Unternehmen am
maßgeblichen Markt gibt, welches die Leistung erbringen kann und daher
kein Bedürfnis zum Schutz von Mitbewerbern besteht. Die Durchführung
eines offenen Verfahrens oder eines Teilnahmewettbewerbs wäre in
entsprechend gelagerten Fällen nicht mehr als sinnlose Förmelei.
Hier liegen die Voraussetzungen des § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. c) VgV vor,
da die FNT GmbH das alleinige Recht am Quellcode sowie für Änderungen
am Quellcode von command innehat. Entsprechendes gilt für
Customizing-Leistungen an command.
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
15/02/2018
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
FNT GmbH
Röhlinger Straße 11
Ellwangen
73479
Deutschland
NUTS-Code: DE11D
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 2 483 321.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Das unter Ziffer V.2.1) der Bekanntmachung (Tag der
Zuschlagsentscheidung) angegebene Datum (Pflichtfeld mit dem Hinweis,
dass das Datum vor dem aktuellen Datum liegen bzw. diesem entsprechen
muss) entspricht dem Tag der (internen) Zuschlagsentscheidung, also dem
Tag, an dem sich der öffentliche Auftraggeber entschieden hat, diese
Vergabe durchzuführen. Dies betrifft somit nicht den Tag, an dem der
Vertrag geschlossen wurde. Der Vertrag wird zukünftig erst noch
geschlossen werden bzw. der Zuschlag wird erst noch erteilt werden.
***.
Abweichung vom Grundsatz der produktneutralen Ausschreibung:
Wegen der abzuwendenden Risiken von Fehlfunktionen,
Kompatibilitätsproblemen und hohem Umstellungsaufwand, die bei einem
Übergang auf eine neue Software im laufenden Betrieb erheblich
wahrscheinlicher auftreten würden als bei der Beibehaltung der
Basisinfrastruktur und aus Gründen des Investitionsschutzes und der
Wirtschaftlichkeit hat sich die Landeshauptstadt München für den
Releasewechsel von command entschieden. Die Entscheidung, es bei dem
bereits vorhandenen System zu belassen und dieses um die gewünschten
zusätzlichen Funktionen softwareseitig zu erweitern bzw. die verwendete
Software auf den aktuellen Release- bzw. Versions-Stand zu heben, ist
weder sachfremd noch diskriminierend oder willkürlich.
Die Landeshauptstadt München macht deshalb von ihrem
Leistungsbestimmungsrecht (dem Vergabeverfahren vorgelagert) Gebrauch.
Grundsätzlich obliegt es dem öffentlichen Auftraggeber, hier die
Landeshauptstadt München - [6]it@M, vor der Einleitung eines
Vergabeverfahrens den Gegenstand seiner Beschaffungsentscheidung zu
konkretisieren. Er ist dabei im rechtlichen Ansatz ungebunden und
weitestgehend frei (so das OLG Düsseldorf, B. v. 12.02.2014, Az.:
VII-Verg 29/13, Rn. 24). Die Entscheidung für ein bestimmtes Produkt,
eine Herkunft oder ein Verfahren sind dem Vergabeverfahren vorgelagert
und von jenem entkoppelt (OLG Düsseldorf a. a. O.). Denn das
Vergaberecht regelt nicht, was der öffentliche Auftraggeber beschafft,
sondern nur die Art und Weise der Beschaffung. So auch das OLG Jena (B.
vom 25.6.2015, Az.: 2 Verg 1/14), welches ausführt, dass die Grenzen
der Bestimmungsfreiheit des öffentlichen Auftraggebers dann eingehalten
sind, wenn dieser sachliche, nachvollziehbare und auftragsbezogene
Gründe für die Auswahl eines bestimmten Beschaffungsgegenstandes hat
und diese Bestimmung andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert
(OLG Jena a.a.O., Leitsatz 2).
Dabei ist der öffentliche Auftraggeber nicht gehalten, sich durch eine
Markterkundung oder Marktanalyse einen Überblick über die vorhandenen
technischen Lösungen zur Befriedigung seines Beschaffungsbedarfs zu
verschaffen und/oder die Voraussetzungen für eine produktneutrale
Ausschreibung herzustellen (OLG Jena a.a.O., Leitsatz 3). Die Vorgaben
zum Leistungsbestimmungsrecht des öffentlichen Auftraggebers dürfen
mittlerweile als gesicherte obergerichtliche Rechtsprechung gelten.
Auch die Vergabekammern, insbesondere auch die im hiesigen Verfahren
zuständige VK Südbayern, haben insoweit ihre Rechtsprechung angepasst.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
München
80534
Deutschland
Telefon: +49 89-2176-2411
E-Mail: [7]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Fax: +49 89-2176-2847
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein
Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch
den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein
wirksamer Zuschlag kann erst nach Ablauf von 10 Kalendertagen,
gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung,
abgeschlossen werden (§ 135 Abs. 3 S. 1 Nr. 2, 3 GWB).
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
München
80534
Deutschland
Telefon: +49 89-2176-2411
E-Mail: [8]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Fax: +49 89-2176-2847
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/02/2018
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2. http://www.muenchen.de/vgst3
3. http://www.muenchen.de/vgst3
4. mailto:it@M?subject=TED
5. mailto:it@M?subject=TED
6. mailto:it@M?subject=TED
7. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED
8. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED
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